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Der Inhalt: ===> Leidvolle
Begegnungen mit meinen Schornsteinfegern |
"Jeder
Schaden macht dich etwas klüger"
Chinesisches
Sprichwort
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Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv mit
dem Schornsteinfegerwesen auseinandergesetzt. Dabei durchschaute ich seine an
mafiose Strukturen grenzenden Winkelzüge. Seine Akteure bilden eine
Seilschaft aus Lobbyisten und willfährigen Beamten. Das mit Pfründen
ausgestattete Schornsteinfegerwesen ist überholt. Deshalb muß es auf den
Prüfstand. Es ist kein Winzling, denn es kostet uns heute pro Jahr etwa 1,5
Mrd. €. Als seine Macht missbrauchendes Monopol darf es ihm nicht anders
ergehen, wie dem einstigen Monopolriesen Bundespost. Nicht ohne Grund zähle ich die Schornsteinfeger
zu den "Schnorrern" und "Abzockern". Das war's! Spontan kam mir der Gedanke: Wozu
plagt sich der älteste Sohn mit seinem Medizinstudium ab? Als
Schornsteinfeger hätte er es später doch viel besser: regelmäßiger Dienst; keinen
Nachtdienst; nie Dienst oder Bereitschaft am Wochenende; keine seelische
Belastung der Patienten wegen. Das alles bei einem staatlich garantierten
hohen Einkommen. Der Schornsteinfeger, der nichts handwerkliches
verrichtet, zählt sich erstaunlicherweise zu den Handwerkern. Unter denen
genießt er ein hohes Ansehen. Hohe Repräsentanten des Staates empfangen alle
Jahre wieder zu Neujahr - nicht etwa Bäcker oder Metzger - sondern eine
Abordnung von auf Schmusekurs getrimmten Schornsteinfegern. Sie überreichen
ihnen vor laufenden Kameras eine Nachbildung ihrer selbst. Alle Jahre wieder
ein nährender Happen für die in vielen Augen unentbehrlichen
"Glücksbringer". Folklore und Aberglaube pur! Zwanzig Jahre später: Es ist die weitverbreitete Meinung, dass der
Schornsteinfeger einen Teil der überhöhten Gebühren irgendwohin abführen
müsse. Das stimmt! Aber nur etwa 1% an seine Innung. Da kommen im Jahr allein
in BW 1,5 Mill. € zusammen. Damit wird eine aufwendige Lobby- und
Öffentlichkeitsarbeit finanziert. |
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Beide Begegnungen sensibilisierten mich zwar
gegenüber den Schornsteinfegern. Aber es reichte noch nicht, um mich
eingehender mit ihnen zu befassen. Bis ich mich im Jahre 1996 weigerte, dem
neuen Gehilfen meines BSFM, den geforderten erhöhten Betrag zu bezahlen. Der
Gehilfe sagte lapidar, er habe das getan, was ihm aufgetragen sei, ohne
nähere Begründung. Nach meiner Erkundung beim Stuttgarter
Wirtschaftsministerium (WM) erfuhr ich erst 4 Monate später durch H. Stehmer,
daß lt. Kehrbuch des BSFM das Rauchrohr meines Heizkessels gekehrt worden
sei. Das entspräche einer neuen Vorschrift für alle Besitzer bivalenter
Heizungen. Meine schriftlichen Einwände beim Landratsamt,
daß ich bezeugen könne, kein Rauchrohr sei gekehrt worden - schließlich stand
ich daneben - fruchteten nichts. In die Enge getrieben, wies ich meinem
Schornsteinfeger die oben erwähnte grobe Amtspflichtverletzung nach. Diese
wurde zwar von H. Stern, dem Sachbearbeiter im Landratsamt, zur Kenntnis
genommen. Aber der Glaubwürdigkeit meines BSFM tat auch dies keinen Abbruch. Schließlich kam es zu einem Leistungsbescheid,
gefolgt von einem Widerspruchsbescheid von H.Jäger im Regierungspräsidium
Stuttgart. Von beiden Beamten fühlte ich mich wie ein Stück Dreck behandelt:
galt ich doch als notorischer Lügner! Eine faire Behandlung damals hätte diese
Homepage sicherlich verhindert. Ich hätte zwar widerwillig meinen Obolus für
das Kehren des Rauchrohres entrichtet, wozu ich als Ökofan im Gegensatz zu
anderen, staatlicherseits als unfähig abgestempelt bin. Heute empfinde ich es
als Strafe dafür, in der Zeit der Ölkrise in eine kostspielige
energiesparende Wärmepumpe investiert zu haben. Damit entging durch Gesetz
meinem Schornsteinfeger die Einnahme aus der Abgasmessung, die ihm nun durch
das Rauchrohrkehren ersetzt wird. Nach dieser entwürdigenden Behandlung reichte
ich Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart
ein, die zu einem Vergleich führte. Im Gegensatz zu den besagten
Dienststellen schenkte mir der Richter Glauben. Dennoch war ich enttäuscht:
Denn lt. Richterspruch durfte der Schornsteinfeger mit Fug und Recht
behaupten, er habe gekehrt. Wenn er aber das Rauchrohr sauber vorfand,
brauchte er es nicht zu kehren. Gelegentlich bekomme ich beschwichtigend zu
hören, es gäbe in jedem Beruf schwarze Schafe. Das mag stimmen. Aber das
gegenwärtige Schornsteinfegerwesen ist der Nährboden für schwarze Schafe.
Unter der Dunstglocke fördernder staatlicher Fürsorge verkümmern
Gerechtigkeitssinn und Fairness. Das Festklammern an zweifelhaften
Besitzständen lässt jeden Realitätssinn vor die Hunde gehen. Es wächst die
Überzeugung zugunsten der Notwendigkeit des eigenen nutzlosen Handelns. Ich frage mich, wie es einem intelligenten
ehrlichen Menschen zumute sein muss, wenn er sein überdurchschnittliches
Einkommen mit dem täglichen Kratzen winziger Mengen unbrennbaren grauen
Drecks von den Kaminwänden erzielt! In meinem Hause kehrt der Schornsteinfeger im
Schnitt gut 100 Gramm aus dem Kamin, einschließlich des abgekratzten
Mauerwerks. Etwa die gleiche Menge Dreck fällt durch die Schwerkraft während des Jahres
auf die Kaminsohle herab. Je nach Kehrsorgfalt wurden in den letzten Jahren
zwischen 4 und 15 Gramm körniges Kehrgut aus dem Rauchrohr gekratzt. Der Briefwechsel mit Prof.Rawe beweist dies. |
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In der Folge wandte ich mich mit einer Petition
an den Landtag von BW. Mit dem Ziel, die Ungleichbehandlung des
Rauchrohrkehrens rückgängig zu machen. Bei Betreibern bivalenter Heizungen
ist ein Kehren des Rauchrohres zwingend, wogegen bei Betreibern üblicher
Heizungen nur auf Sauberkeit geprüft werden darf. Die Petition wurde durch
den Beamten des WM abgewimmelt, der am Erlaß der von mir beklagten Verordnung
mitgewirkt hat: Herrn Stehmer. In 2 weiteren Petitionen forderte ich mit
plausiblen Argumenten die gänzliche Rücknahme der 1991 erlassenen unsinnigen
Verordnung des Kehrens oder Überprüfens des Rauchrohres, was auch ohne Erfolg
blieb. Ich erbat stets ausdrücklich eine Beurteilung
meiner Argumente durch eine neutrale Stelle. Doch der Petitionsausschuß machte
sich wiederum nur die Gegenargumente des - in meinen Augen befangenen -
Beamten des WM, Herrn Stehmer, zu eigen. Es wäre, meines Erachtens, die
Pflicht des Petitionsausschusses gewesen, das Urteil eines unabhängigen
Gutachters einzuholen. Ich bin der Meinung, daß der Petitionsausschuß nicht pflichtgemäß gehandelt
hat. (2001) |
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