Kritiker aus freien Stücken?


"Nur die Sache ist verloren, die man selber aufgibt"

Gotthold Ephraim Lessing


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Der Inhalt:

===> Leidvolle Begegnungen mit meinen Schornsteinfegern
===> Mein Gang zum Verwaltungsgericht
===> Bittere Erfahrungen mit Petitionen

"Jeder Schaden macht dich etwas klüger"

Chinesisches Sprichwort



Leidvolle Begegnungen mit meinen Schornsteinfegern


 

Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Schornsteinfegerwesen auseinandergesetzt. Dabei durchschaute ich seine an mafiose Strukturen grenzenden Winkelzüge. Seine Akteure bilden eine Seilschaft aus Lobbyisten und willfährigen Beamten. Das mit Pfründen ausgestattete Schornsteinfegerwesen ist überholt. Deshalb muß es auf den Prüfstand. Es ist kein Winzling, denn es kostet uns heute pro Jahr etwa 1,5 Mrd. €. Als seine Macht missbrauchendes Monopol darf es ihm nicht anders ergehen, wie dem einstigen Monopolriesen Bundespost.

Nicht ohne Grund zähle ich die Schornsteinfeger zu den "Schnorrern" und "Abzockern".
Ich war zugegen, als mein Schornsteinfeger 1975 erstmalig in meinem Hause die Abgasmessung des Heizkessels vornahm. Die geforderte Gebühr erschien mir recht hoch. Ich bemerkte, dass mein Hausarzt es billiger täte wie er. Dieser könne beim Hausbesuch nicht so einfach von Haus zu Haus gehen, wie der Schornsteinfeger. Dabei habe der Arzt 10 Jahre harter Ausbildung hinter sich. Die Antwort schockierte mich:
"Ich habe auch 10 Jahre auf meinen Kehrbezirk warten müssen".

Das war's! Spontan kam mir der Gedanke: Wozu plagt sich der älteste Sohn mit seinem Medizinstudium ab? Als Schornsteinfeger hätte er es später doch viel besser: regelmäßiger Dienst; keinen Nachtdienst; nie Dienst oder Bereitschaft am Wochenende; keine seelische Belastung der Patienten wegen. Das alles bei einem staatlich garantierten hohen Einkommen.

Der Schornsteinfeger, der nichts handwerkliches verrichtet, zählt sich erstaunlicherweise zu den Handwerkern. Unter denen genießt er ein hohes Ansehen. Hohe Repräsentanten des Staates empfangen alle Jahre wieder zu Neujahr - nicht etwa Bäcker oder Metzger - sondern eine Abordnung von auf Schmusekurs getrimmten Schornsteinfegern. Sie überreichen ihnen vor laufenden Kameras eine Nachbildung ihrer selbst. Alle Jahre wieder ein nährender Happen für die in vielen Augen unentbehrlichen "Glücksbringer". Folklore und Aberglaube pur!
Mehr darüber in FAZ 'Schornsteinfeger als Energieberater' .

Zwanzig Jahre später:
Der Gehilfe meines Schornsteinfegers fegt den Kamin und macht in einem die alle 5 Jahre fällige Feuerstättenschau. Letzteres war übrigens eine grobe Amtspflichtverletzung, denn die Feuerstättenschau darf nur der Schornsteinfegermeister (BSFM) machen. Nach 5 Minuten war der Gehilfe fertig und verlangte dafür 42,88 DM, die ich ihm zähneknirschend gab. Die Minute kostete mich 8,58 DM, was einem Nettostundensatz von 514,56 DM entspricht. Nach der neuen Regelung wird ihm auch noch der Weg, in der Regel von Haus zu Haus, mit 10,30 DM extra vergütet.
Meinen Einwand, ob seine Forderung nicht ein bisschen happig sei, wimmelte er ab mit:
"Alle schimpfen mit mir. Mir gehört das Geld doch nicht."
Der Gehilfe war der Sohn meines BSFM. Heute ist er sein Nachfolger.

Es ist die weitverbreitete Meinung, dass der Schornsteinfeger einen Teil der überhöhten Gebühren irgendwohin abführen müsse. Das stimmt! Aber nur etwa 1% an seine Innung. Da kommen im Jahr allein in BW 1,5 Mill. € zusammen. Damit wird eine aufwendige Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit finanziert.
Mehr darüber in Brandverhüter oder Abzocker? .

 



Mein Gang zum Verwaltungsgericht


 

Beide Begegnungen sensibilisierten mich zwar gegenüber den Schornsteinfegern. Aber es reichte noch nicht, um mich eingehender mit ihnen zu befassen. Bis ich mich im Jahre 1996 weigerte, dem neuen Gehilfen meines BSFM, den geforderten erhöhten Betrag zu bezahlen. Der Gehilfe sagte lapidar, er habe das getan, was ihm aufgetragen sei, ohne nähere Begründung. Nach meiner Erkundung beim Stuttgarter Wirtschaftsministerium (WM) erfuhr ich erst 4 Monate später durch H. Stehmer, daß lt. Kehrbuch des BSFM das Rauchrohr meines Heizkessels gekehrt worden sei. Das entspräche einer neuen Vorschrift für alle Besitzer bivalenter Heizungen.

Meine schriftlichen Einwände beim Landratsamt, daß ich bezeugen könne, kein Rauchrohr sei gekehrt worden - schließlich stand ich daneben - fruchteten nichts. In die Enge getrieben, wies ich meinem Schornsteinfeger die oben erwähnte grobe Amtspflichtverletzung nach. Diese wurde zwar von H. Stern, dem Sachbearbeiter im Landratsamt, zur Kenntnis genommen. Aber der Glaubwürdigkeit meines BSFM tat auch dies keinen Abbruch.

Schließlich kam es zu einem Leistungsbescheid, gefolgt von einem Widerspruchsbescheid von H.Jäger im Regierungspräsidium Stuttgart. Von beiden Beamten fühlte ich mich wie ein Stück Dreck behandelt: galt ich doch als notorischer Lügner!

Eine faire Behandlung damals hätte diese Homepage sicherlich verhindert. Ich hätte zwar widerwillig meinen Obolus für das Kehren des Rauchrohres entrichtet, wozu ich als Ökofan im Gegensatz zu anderen, staatlicherseits als unfähig abgestempelt bin. Heute empfinde ich es als Strafe dafür, in der Zeit der Ölkrise in eine kostspielige energiesparende Wärmepumpe investiert zu haben. Damit entging durch Gesetz meinem Schornsteinfeger die Einnahme aus der Abgasmessung, die ihm nun durch das Rauchrohrkehren ersetzt wird.

Nach dieser entwürdigenden Behandlung reichte ich Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein, die zu einem Vergleich führte. Im Gegensatz zu den besagten Dienststellen schenkte mir der Richter Glauben. Dennoch war ich enttäuscht: Denn lt. Richterspruch durfte der Schornsteinfeger mit Fug und Recht behaupten, er habe gekehrt. Wenn er aber das Rauchrohr sauber vorfand, brauchte er es nicht zu kehren.

Gelegentlich bekomme ich beschwichtigend zu hören, es gäbe in jedem Beruf schwarze Schafe. Das mag stimmen. Aber das gegenwärtige Schornsteinfegerwesen ist der Nährboden für schwarze Schafe. Unter der Dunstglocke fördernder staatlicher Fürsorge verkümmern Gerechtigkeitssinn und Fairness. Das Festklammern an zweifelhaften Besitzständen lässt jeden Realitätssinn vor die Hunde gehen. Es wächst die Überzeugung zugunsten der Notwendigkeit des eigenen nutzlosen Handelns.

Ich frage mich, wie es einem intelligenten ehrlichen Menschen zumute sein muss, wenn er sein überdurchschnittliches Einkommen mit dem täglichen Kratzen winziger Mengen unbrennbaren grauen Drecks von den Kaminwänden erzielt!

In meinem Hause kehrt der Schornsteinfeger im Schnitt gut 100 Gramm aus dem Kamin, einschließlich des abgekratzten Mauerwerks. Etwa die gleiche Menge Dreck fällt durch die Schwerkraft während des Jahres auf die Kaminsohle herab. Je nach Kehrsorgfalt wurden in den letzten Jahren zwischen 4 und 15 Gramm körniges Kehrgut aus dem Rauchrohr gekratzt. Der Briefwechsel mit Prof.Rawe beweist dies.

 



Bittere Erfahrungen mit Petitionen


 

In der Folge wandte ich mich mit einer Petition an den Landtag von BW. Mit dem Ziel, die Ungleichbehandlung des Rauchrohrkehrens rückgängig zu machen. Bei Betreibern bivalenter Heizungen ist ein Kehren des Rauchrohres zwingend, wogegen bei Betreibern üblicher Heizungen nur auf Sauberkeit geprüft werden darf. Die Petition wurde durch den Beamten des WM abgewimmelt, der am Erlaß der von mir beklagten Verordnung mitgewirkt hat: Herrn Stehmer.

In 2 weiteren Petitionen forderte ich mit plausiblen Argumenten die gänzliche Rücknahme der 1991 erlassenen unsinnigen Verordnung des Kehrens oder Überprüfens des Rauchrohres, was auch ohne Erfolg blieb.

Ich erbat stets ausdrücklich eine Beurteilung meiner Argumente durch eine neutrale Stelle. Doch der Petitionsausschuß machte sich wiederum nur die Gegenargumente des - in meinen Augen befangenen - Beamten des WM, Herrn Stehmer, zu eigen. Es wäre, meines Erachtens, die Pflicht des Petitionsausschusses gewesen, das Urteil eines unabhängigen Gutachters einzuholen.

Ich bin der Meinung, daß der Petitionsausschuß nicht pflichtgemäß gehandelt hat.

(2001)