(Veröffentlicht im Saar-Echo)
Zweckdienliche
Volksverdummungsaktionen
Schornsteinfegermonopol
und Schornsteinfegergesetz sind die Verursacher zweckdienlicher
Volksverdummungsaktionen. Als die Medien im Sommer 2003 berichteten, Hausmeister,
Schlüsseldienste und Schornsteinfeger sollten beim Großen Lauschangriff
Hilfestellung leisten, gingen die Wogen hoch. Von dieser Absichtserklärung hat
sich kein Politiker bis heute distanziert. Daß die Schornsteinfeger sich dem
Staat gefügig erweisen, ist kein Geheimnis; was ihre Funktionäre aber
beharrlich von sich weisen. Fakt ist, daß diese sich voller Stolz rühmen, pro
Jahr etwa 180 Mill. Daten zu erstellen. Im Jahre 2004 richtete ein
Blieskasteler Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) ein Schreiben an das
Oberverwaltungsgericht in Saarlouis, in dem zu lesen war:
"...
Der BSM kann nach § 19 SchfG darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen einer
Weitergabe von erhobenen persönlichen und technischen Daten vorliegen und
gegebenenfalls an wen sie weitergegeben werden. Damit greift er unmittelbar in
den Datenschutz des einzelnen Bürgers im Rahmen von Ausnahmeregelungen ein. All
dies ist unter öffentlicher Gewalt zu subsumieren. ..."
Die
Oberaufsicht über die Schornsteinfeger liegt in den Bundesländern zumeist in der Hand der
Wirtschaftsministerien. Deren Minister unterzeichnen die ohne parlamentarische
Hürden erlassenen rigorosen landeseigenen Kehr- und Überprüfungsordnungen
(KÜO). Der vorzeitig zurückgetretene Baden-Württembergische Wirtschaftsminister
Dr. Döring fuhr einst stolz als neugebackener Ehrenschornsteinfeger in Schornsteinfegeruniform durchs Ländle. Eine
Regierungspräsidentin von NRW darf sich Ehrenschornsteinfegerin nennen. Der ehemalige Ministerpräsident
zweier Bundesländer Dr. Bernhard Vogel ist sogar Ehrenschornsteinfegermeister. Was veranlaßte die
Innenminister von Bayern und Baden-Württemberg im Jahre 2003 auf
Innungsversammlungen ihrer Schornsteinfeger zu erscheinen? Beider Reden waren voller Lobeshymnen
auf die unverzichtbaren Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Innenminister sind
bekanntlich die Polizeichefs.
Seltsame
Verhaltensweisen zeigen neu gewählte Abgeordnete. Zunächst sind sie ihren schornsteinfegergeschädigten Wählern
gegenüber äußerst aufgeschlossen. Wenig später folgt ein Brief mit Parolen im
Sinne des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. So erging es mir, so erging es anderen. Die Lobhudeleien und
Kungeleien namhafter Politiker gegenüber den Schornsteinfegern sind Legion. Wie
sagte der neugewählte Kanzler Schröder, als eine Abordnung von
Schornsteinfegern dem 14. Deutschen Bundestag in Bonner Plenarsaal Glück
wünschte? "Diese Leute brauchen wir, und zwar für immer!" Einer der
ihren war MdB.
Ohne
das im Jahre 2003 in die Wege geleitete Vertragsverletzungsverfahren der
Europäischen Kommission gegen die BRD wäre das Vorpreschen des
Ministerpräsidenten Teufel gegen die bürokratischen Auswüchse des
Schornsteinfegerwesens vermutlich im Sande verlaufen. Das infolge der
EU-Forderung im Sommer 2005 erarbeitete Diskussionspapier vom Berliner
Wirtschaftsministerium ließ den beherzten Rat "Wer den Teich
trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen", außer acht. Das Papier war der
verzweifelte Versuch, Brüssel mit geringfügigen Einbußen für die Schornsteinfeger zufriedenzustellen.
Verbände und Länder lehnten das Papier mit großer Mehrheit ab.
Das
soll jedoch nicht heißen, daß die Länder auf Monopol und Schornsteinfegergesetz
zu verzichten bereit sind. Der Regierungswechsel verzögert die Neuregelung. Daß
die Schornsteinfegerlobby auf Zeit spielt, ist offenkundig: Man riskiert eine
Klage beim Europäischen Gerichtshof. Der Landungsinnungsmeister von
Baden-Württemberg, namens Gula, äußerte sich jüngst vor der Presse, daß Brüssel
sich noch lange Zeit vertrösten läßt. "Es gibt EU-Verfahren, die laufen
schon seit über 15 Jahren", sagte Gula.
Mittlerweile wuchs in der
Bevölkerung die Erkenntnis, daß die meisten Tätigkeiten der Schornsteinfeger
überflüssig sind. Kehr- und Meßverweigerungen häufen sich, werden aber hart
geahndet. Wer mit gesundem Menschenverstand ausgestattet ist, kann nicht
einsehen, daß ein sauberer Kamin regelmäßig gekehrt werden muß, oder daß die
Abgase eines Heizkessels öfter kontrolliert werden müssen wie die eines
vielstrapazierten PKW? Warum müssen nur
wir Deutschen uns solchen Aufwand rund um den Schornstein leisten, wogegen wir
der elektrischen Haustechnik keine besondere Aufmerksamkeit zu schenken
brauchen? Ist der Gesetzgeber auf einem Auge blind? Die Medien verhalten sich
teils bedeckt.
Unser
Staat ist im Zugzwang: Zum Verzicht auf die verdeckte Mithilfe der straff
organisierten Schornsteinfeger ist er nicht bereit. Um
sein Gesicht zu wahren, bedient er sich des Angstvokabulars der
Schornsteinfegerlobby. Die Abgasanlage jeder Feuerstätte wird gezielt zu einem
Gefährdungspotential unvorhersehbaren Ausmaßes hochstilisiert: Brände,
Vergiftungen und Ökoschäden könnte sie verursachen. Um dies zu vermeiden, darf
ruhigen Gewissens das Grundgesetz mißbraucht werden. Die in Art. 13 festgelegte
Unverletzlichkeit der Wohnung wird kurzerhand übergangen. Ob und wann unser
Staat seine volksverdummende Haltung aufzugeben bereit ist, bleibt ein
Rätsel.