(Veröffentlicht im Saar-Echo)

 

Zweckdienliche Volksverdummungsaktionen

 

Schornsteinfegermonopol und Schornsteinfegergesetz sind die Verursacher zweckdienlicher Volksverdummungsaktionen. Als die Medien im Sommer 2003 berichteten, Hausmeister, Schlüsseldienste und Schornsteinfeger sollten beim Großen Lauschangriff Hilfestellung leisten, gingen die Wogen hoch. Von dieser Absichtserklärung hat sich kein Politiker bis heute distanziert. Daß die Schornsteinfeger sich dem Staat gefügig erweisen, ist kein Geheimnis; was ihre Funktionäre aber beharrlich von sich weisen. Fakt ist, daß diese sich voller Stolz rühmen, pro Jahr etwa 180 Mill. Daten zu erstellen. Im Jahre 2004 richtete ein Blieskasteler Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) ein Schreiben an das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis, in dem zu lesen war: 

 

"... Der BSM kann nach § 19 SchfG darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen einer Weitergabe von erhobenen persönlichen und technischen Daten vorliegen und gegebenenfalls an wen sie weitergegeben werden. Damit greift er unmittelbar in den Datenschutz des einzelnen Bürgers im Rahmen von Ausnahmeregelungen ein. All dies ist unter öffentlicher Gewalt zu subsumieren. ..."

 

Die Oberaufsicht über die Schornsteinfeger liegt in den Bundesländern zumeist in der Hand der Wirtschaftsministerien. Deren Minister unterzeichnen die ohne parlamentarische Hürden erlassenen rigorosen landeseigenen Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO). Der vorzeitig zurückgetretene Baden-Württembergische Wirtschaftsminister Dr. Döring fuhr einst stolz als neugebackener Ehrenschornsteinfeger in Schornsteinfegeruniform durchs Ländle. Eine Regierungspräsidentin von NRW darf sich Ehrenschornsteinfegerin nennen. Der ehemalige Ministerpräsident zweier Bundesländer Dr. Bernhard Vogel ist sogar Ehrenschornsteinfegermeister. Was veranlaßte die Innenminister von Bayern und Baden-Württemberg im Jahre 2003 auf Innungsversammlungen ihrer Schornsteinfeger zu erscheinen? Beider Reden waren voller Lobeshymnen auf die unverzichtbaren Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Innenminister sind bekanntlich die Polizeichefs.

 

Seltsame Verhaltensweisen zeigen neu gewählte Abgeordnete. Zunächst sind sie ihren schornsteinfegergeschädigten Wählern gegenüber äußerst aufgeschlossen. Wenig später folgt ein Brief mit Parolen im Sinne des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. So erging es mir, so erging es anderen. Die Lobhudeleien und Kungeleien namhafter Politiker gegenüber den Schornsteinfegern sind Legion. Wie sagte der neugewählte Kanzler Schröder, als eine Abordnung von Schornsteinfegern dem 14. Deutschen Bundestag in Bonner Plenarsaal Glück wünschte? "Diese Leute brauchen wir, und zwar für immer!" Einer der ihren war MdB.

 

Ohne das im Jahre 2003 in die Wege geleitete Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die BRD wäre das Vorpreschen des Ministerpräsidenten Teufel gegen die bürokratischen Auswüchse des Schornsteinfegerwesens vermutlich im Sande verlaufen. Das infolge der EU-Forderung im Sommer 2005 erarbeitete Diskussionspapier vom Berliner Wirtschaftsministerium ließ den beherzten Rat "Wer den Teich trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen", außer acht. Das Papier war der verzweifelte Versuch, Brüssel mit geringfügigen Einbußen für die Schornsteinfeger zufriedenzustellen. Verbände und Länder lehnten das Papier mit großer Mehrheit ab.

 

Das soll jedoch nicht heißen, daß die Länder auf Monopol und Schornsteinfegergesetz zu verzichten bereit sind. Der Regierungswechsel verzögert die Neuregelung. Daß die Schornsteinfegerlobby auf Zeit spielt, ist offenkundig: Man riskiert eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. Der Landungsinnungsmeister von Baden-Württemberg, namens Gula, äußerte sich jüngst vor der Presse, daß Brüssel sich noch lange Zeit vertrösten läßt. "Es gibt EU-Verfahren, die laufen schon seit über 15 Jahren", sagte Gula.

 

Mittlerweile wuchs in der Bevölkerung die Erkenntnis, daß die meisten Tätigkeiten der Schornsteinfeger überflüssig sind. Kehr- und Meßverweigerungen häufen sich, werden aber hart geahndet. Wer mit gesundem Menschenverstand ausgestattet ist, kann nicht einsehen, daß ein sauberer Kamin regelmäßig gekehrt werden muß, oder daß die Abgase eines Heizkessels öfter kontrolliert werden müssen wie die eines vielstrapazierten PKW?  Warum müssen nur wir Deutschen uns solchen Aufwand rund um den Schornstein leisten, wogegen wir der elektrischen Haustechnik keine besondere Aufmerksamkeit zu schenken brauchen? Ist der Gesetzgeber auf einem Auge blind? Die Medien verhalten sich teils bedeckt.

 

Unser Staat ist im Zugzwang: Zum Verzicht auf die verdeckte Mithilfe der straff organisierten Schornsteinfeger ist er nicht bereit. Um sein Gesicht zu wahren, bedient er sich des Angstvokabulars der Schornsteinfegerlobby. Die Abgasanlage jeder Feuerstätte wird gezielt zu einem Gefährdungspotential unvorhersehbaren Ausmaßes hochstilisiert: Brände, Vergiftungen und Ökoschäden könnte sie verursachen. Um dies zu vermeiden, darf ruhigen Gewissens das Grundgesetz mißbraucht werden. Die in Art. 13 festgelegte Unverletzlichkeit der Wohnung wird kurzerhand übergangen. Ob und wann unser Staat seine volksverdummende Haltung aufzugeben bereit ist, bleibt ein Rätsel.