Versagen die Hausbesitzerverbände?


"Die Unbequemen sind den Unbequemen stets bequem!"

Andre Heller


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Der Inhalt

===> Brief an Haus und Grund Stuttgart 2.3.03
===> Brief an den deutschen Mieterbund
===> 2. Brief an Haus und Grund Stuttgart 5.5.03

==> Das Versagen der Mehrheit
==> Brandverhüter oder Abzocker
==> Süddeutsche Hausbesitzerverbände 2002

"Wer seine Bequemlichkeit für die anderer aufgibt,
verliert die seinige, ohne dass man ihm dafür dankt."

Machiavelli


 

Das Versagen der Mehrheit


"Gleichgültigkeit ist die mildeste Form der Intoleranz"

Karl Jaspers


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Es ist auffallend, dass die Hausbesitzerverbände - mit Ausnahme des Badischen und Bayerischen durch ihr Presseorgan "Haus & Grund" - in der Abwehr gegen das Schornsteinfegermonopol nur eine unbedeutende Rolle spielen. Es sind in der Regel Eigenheimbesitzer, die sich zur Wehr setzen. Die Betreffenden haben zumeist einen Dauerkonflikt mit ihrem Schornsteinfeger und seiner vorgesetzten Behörde unter persönlichen Opfern durchgestanden oder stehen ihn noch durch.

Nun wären die Vertreter der Hausbesitzer wohl eher dazu berufen, gegen das allmächtige Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen aufzubegehren. Schließlich sind es nutzlose Ausgaben ihrer Klientel, für die es sich zu streiten lohnt. Als 1998 im Stuttgarter Wirtschaftsministerium ein Hearing zur Neufassung der Baden-Württembergischen KÜO stattfand, sind die geladenen Vertreter der württembergischen Hausbesitzer erst gar nicht erschienen; nur die der Badischen waren anwesend und fochten - wenn auch ohne Erfolg - gegen die Auswüchse der Verordnungen. Jedoch die eingeladenen Repräsentanten des Schornsteinfegermonopols, sind bis zum letzten Ministerialbeamten und Schornsteinfeger erschienen.

Eine Erklärung für die Untätigkeit der Hausbesitzerverbände dürfte sein, dass ihre Mitglieder größtenteils Besitzer von Mietshäusern sind, die bei Ihren Interessenvertretern schon allein deshalb nicht vorsprechen, weil sie die erhöhten Kosten bequemer auf ihre Mieter umlegen. >>>

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Warum sich bei dem heutigen Wohnraummangel Ärger einhandeln?

Demgegenüber wäre es die Pflicht der Hausbesitzerverbände, nicht die ihrer Mitglieder, sich gegen das Schornsteinfegermonopol zu mobilisieren. An Juristen dürfte es bei ihnen nicht mangeln. Sind es die relativ geringen Beträge, um die zu streiten es sich nicht lohnt? Obwohl die Schornsteinfeger unsere Volkswirtschaft mittlerweile etwa 1,5 Mrd. € kosten.

Ich finde, es herrscht hierzulande ein gravierender Mangel an Zivilcourage, der es bequemer sein lässt, sich nicht die Finger schmutzig zu machen. Sich mit den Behörden anzulegen bringt immer Ärger. Zumal die Aussichten auf Erfolg gegenüber dem Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen in der Vergangenheit gering waren.

Diese feige Passivität dürfte auch der Grund dafür sein, dass die zuständige Ministerialbürokratie die Schornsteinfegerleistungen in der Vergangenheit zum Schaden der Hausbesitzer rücksichtslos in die Höhe schraubte.

Nur das Aufbegehren vieler Einzelner in den Medien, sowie die Mühen der unter persönlichen Opfern Streitenden, hat die Bürokratie bisher daran gehindert, noch unverschämtere Forderungen zwecks Steigerung der Sicherheitsstandards zugunsten der Schornsteinfeger zu stellen.


 

Süddeutsche Hausbesitzerverbände 2002


"Wahrheit ist die Quelle des Mutes"

Chinesisches Sprichwort


Dipl.Ing.Artur Bernhard: "Die Kehrordnung entrümpeln" (Frühjahr 2002)

Aus "Süddeutsche Wohnwirtschaft"(SW), Zeitschrift des Badischen u. Bayerischen Hausbesitzerverbandes


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Die Gebühren der Schornsteinfeger in Baden Württemberg wurden auch mit der zum 1.1.2000 erlassenen Verordnung des Landes zum Schornsteinfegergesetz wie in den letzten 15 Jahren auf ein Vielfaches erhöht. Haus und Grund sowie die Verbände der Wohnungsunternehmen haben in all den zurückliegenden Anhörungen kritisch dazu Stellung genommen und sich gegen die von der Schornsteinfergerinnung geforderte Erhöhung ausgesprochen, da nachgewiesene Rationalisierungsmöglichkeiten nicht oder nur in unzureichendem Maße umgesetzt wurden.

Angesichts der deutlich zurückgehenden Zahl der Feuerungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe ( Kohle und Heizöl) haben sich die Innungen der Schornsteinfeger bundesweit auf die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder unter staatlicher Obhut konzentriert.

Im letzten Jahrzehnt haben sie so erfolgreich die Überwachung der Gasfeuerungen und die Abgasüberprüfungen nach dem Bundesimmissionssschutzgesetz erwirkt und in den neuen Bundesländern die Überprüfung der Funktionssicherheit von Lüftungsanlagen erreicht.

Dabei verfolgen sie die Taktik, sich die Prüfungen zunächst in einem Bundesland in die Kehr- und Überprüfungsordnung schreiben lassen, um diese dann allmählich auf Deutschland auszudehnen. In Ermangelung von statistischen Nachweisen für diese zusätzlichen Prüfungen verwenden die Ministerien als Begründung den unbestimmten Begriff: "die Fachwelt ist der Meinung, daß..". Doch wer ist diese Fachwelt? In erster Linie die Schornsteinfeger.

Die Schornsteinfegerinnungen haben für ihre Verbandsarbeit deutschlandweit 10.Mio Euro zur Verfügung, die ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen je Schornsteinfeger in Baden Württemberg von 1450.- Euro und bis 2900 Euro/ Jahr und somit aus den Gebühren gespeist werden. Die Verbandsstruktur nutzen sie, um sich mit Vehemenz gegen alle Deregulierungs-und Liberalisierungsansätze zu wenden. Sie binden die zuständigen Beamten der Ministerien geschickt in ihre Verbandsarbeit ein und vertreten die Auffassung, daß ohne ihre Tätigkeit das hoheitliche Sicherheitsniveau sinke.

Tatsache ist jedoch, daß Brände und Unglücke durch Feuerungsanlagen so unbedeutend sind, daß sie vom Statistischen Bundesamt schon seit mehr als 10 Jahren nicht mehr erfaßt werden und selbst die Schornsteinfeger, denen jeder Schadensfall gemeldet wird, keine Statistik führen. Dafür führen sie eine Statistik, in der sie dem Fachhandwerk die Fehler auflisten. Es ist ein Novum in Europa, daß ein Handwerksmeister hoheitlich von einem anderen Meister kontrolliert wird. Dabei sind die Schäden durch Feuerungen heute unbedeutend. >>>

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Von den jährlich 600 bis 800 Brandtoten in Deutschland sind weniger als 10 durch Feuerungen zu beklagen, wobei einige durch nachlässige Kontrollen der Schornsteinfeger verursacht wurden. Für die Überwachung der Feuerungen müssen aber 1,25 Milliarden Euro jährlich aufgewandt werden. Dieser Betrag ist aber nur gerechtfertigt, wen eine Gefahrenabwehr erforderlich wäre. Hierzu auch Heft 11/01 der SW, S.606.

Ein Umdenkprozeß ist daher zwingend erforderlich, wobei das Hauptaugenmerk auf der konsequenten Begrenzung der ständig steigenden Gebühren und der ständigen Ausweitung der Aufgabenbereiche liegen muß. Dabei ist der Installation von permanent überwachenden Geräten und fest montierten Kehreinrichtungen der Vorzug vor den punktuellen Prüfungen der Schornsteinfeger zu geben. Die Gebührenrechnung muß für den Kunden (Kehrpflichtigen) transparent und nachvollziehbar sein.

Die Kehr- und Überprüfungsordnung muß unter Beschränkung auf die hoheitlichen Aufgaben schnellstmöglich überarbeitet werden.

Haus- und Grund Baden gelang es, zusätzliche hoheitliche Prüfungen der Thermostatventile, Umwälzpumpen und Rohrisolationen zu verhindern und somit bundesweit etwa 50 Mio Euro einzusparen. Die angestrebte Prüfung der oberirdischen Heizölbehälter scheiterte im Bundesrat Dies war aber nur ein erster Schritt zur Verhinderung weiterer Aufgabenausweitung.

Es ist dringend erforderlich, daß die Innungen ihre Mitglieder stärker kontrollieren und Anzeigen von Verstößen konsequent nachgehen. Auch die staatliche Überwachung muß verbessert werden. Die Ausweitung der Tätigkeit auf freiwillige Inanspruchnahmen der Dienstleistung muß möglich gemacht werden.

Baden- Württemberg hat in einer Bundesratsinitiative versucht den staatlich überzogenen Monopolauftrag der Schornsteinfegermessungen von 1 auf 2 Jahre Frist zu reduzieren und auf das Fachhandwerk zu übertragen. Bislang scheiterte dieser Antrag. Hierzu siehe Heft 10/01 der SW, Seite 550 "Hat die Regierung wirklich vor zu sparen?"

Das Schornsteinfegergesetz muß geändert und die Landesparlamente an den Entscheidungen über die Aufgaben und Gebühren der Schornsteinfeger beteiligt werden. Auch sollte der Rechnungshof die Berechtigung erhalten, punktuell die Betriebskosten der Schornsteinfeger zu überprüfen, um eine sachgerechte Kalkulation zu ermöglichen.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit von Haus und Grund, indem Sie im kommenden Wahlkampf Ihrem/Ihrer Bewerber-In für den Bundestag informieren und diesen Artikel übergeben.


 

Brandverhüter oder Abzocker? / Die zwei Seiten der Medaille

von Dipl.Ing.(FH) Artur Bernhard

(entnommen einem Artikel in der "Süddeutschen Wohnwirtschaft" 11/2000)


Der Inhalt

==> Vermeintlicher Glorienschein
==> Keine wirtschaftlichen Interessen?
==> Achtung Schornsteinfeger!
==> Gesetzliche Grundlagen
==> Zu Lasten der Eigentümer
==> Reinigungs- und Messunternehmen?
==> Qualitätsverlust

 

"In den Abgründen des Unrechts findest du immer die größte Sorgfalt für den Schein des Rechts."

Pestalozzi


 

Vermeintlicher Glorienschein


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Den Glorienschein, mit dem sich die Schornsteinfeger als Brandverhüter und Glücksbringer gerne umgeben, gibt es in Wirklichkeit nicht. Es ist ein mit staatlicher Unterstützung betriebenes Geschäft mit teilweise nicht nachzuvollziehenden Arbeiten.>>>

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Unter dem Deckmantel des Brand- und Umweltschutzes werden Hauseigentümer mit jährlich knapp 2,5 Mrd. DM deutschlandweit zur Kasse gebeten. Davon sind 1,1 Mrd. für Emissionsmessung.


 

Keine wirtschaftlichen Interessen?

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Schornsteinfeger sind beliehene Handwerker, die vom Staat den Kehrbezirk und die darin zu erledigenden Arbeiten zugeteilt bekommen. Auch die Entgelte werden vom Staat als Gebühren festgelegt. Das Inkasso für den Schornsteinfeger besorgt der Staat ohne Berechnung für den Schornsteinfeger. Die regelmäßigen Arbeiten im Kehrbezirk sind so bemessen, dass der Meister hiervon leben, einen Gesellen und eine Bürokraft bezahlen kann.>>>

2

Daneben gibt es Arbeiten, die ein Zusatzeinkommen ermöglichen. Nach außen hin brauchen die Schornsteinfeger keine wirtschaftlichen Interessen zu vertreten. Hinter den Kulissen sieht es aber anders aus. Dank einer straff organisierten Innung und Einnahmen in Millionenhöhe sind sie in der Lage, sich gute Berater zu leisten und im politischen Raum vorzügliche Lobbyarbeit zu machen.


 

Achtung Schornsteinfeger!

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Wer den Interessen der Schornsteinfeger "in die Quere kommt", wird keine Freude haben. Dies sind z. B. Leute, die es wagen, staatlich abgesegnete Kehrgeräte zu verkaufen, die ohne Betreten des Daches eingesetzt werden können und es dem Hauseigentümer ohne Fachkenntnis erlauben, den Schornstein selbst zu kehren. Aber auch der Einbau von Messgeräten, die eine dauernde Überwachung der Feuerungen ermöglichen, wird mit allen Mitteln bekämpft. Dabei ist das einfachste Messgerät besser als jede Schornsteinfegerüberwachung, welche nur punktuell wenige Minuten des Jahres erfasst. Schon kurze Zeit nach der Schornsteinfegerprüfung können die Verhältnisse an der Feuerung anders sein. Wenn aber Feuerungen wirklich so gefährlich sind, wie die Schornsteinfeger uns klar machen wollen, dann müsste eine Überwachung mit Messgeräten und automatischer Abschaltung im Gefahrfalle Pflicht sein.

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Auch die Hersteller von Außenwandgasfeuerungen wurden in die Knie gezwungen. Diese Geräte haben keinen Schornstein und bringen keine Kehrarbeit.

Als das Fachhandwerk Heizung, Sanitär und Klimatechnik vor Jahresfrist versuchte, die staatliche Anerkennung für die Abgasmessungen wie das Kfz-Handwerk zu bekommen, haben die Schornsteinfeger für ihre alleinige Zuständigkeit auf Hochglanzbroschüren geworben.

Ein Änderungsantrag, die jährlichen Abgasmessungen von ein auf zwei Jahre auszudehnen, wurde von Baden-Württemberg im Bundesrat eingebracht, aber durch einen Antrag von Schleswig-Holstein bislang blockiert.


 

Gesetzliche Grundlagen

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Die gesetzlichen Grundlagen für die Schornsteinfegertätigkeit sind leider in mehreren Gesetzen und Verordnungen mit Bundes- und Landeszuständigkeit verstreut, sodass es nur noch Experten möglich ist, dieses Gewirr zu durchschauen.

Auf Bundesebene regelt das Schornsteinfegergesetz die grundsätzlichen Aufgaben einschließlich der alle 5 Jahre erforderlichen Feuerstättenschau. In der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen sind die Formalitäten geregelt. Die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen regelt die jährliche Abgasverlustmessung.

Auf Landesebene darf jedes Bundesland die Durchführung der Arbeiten im Einzelnen und die Gebührenberechnungen festlegen, was in Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO) erfolgt.

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Weitere Arbeiten wollten sich die Schornsteinfeger als staatlichen Auftrag an Land ziehen, was aber zum Glück misslang. So hat man in der Verbandszeitschrift der Schornsteinfeger aufgezeigt, welches Arbeitsmarktpotenzial zusätzlich entsteht und welche Mehrwertsteuereinnahmen dem Staat zufließen könnten, wenn man nur die Abgasverlustwerte der Feuerungen drastisch absenkt. Nach vorsichtigen Schätzungen unter Zugrundelegung der Zahlen des Schornsteinfegerhandwerkes wären dies in vier Jahren etwa 65 Mrd. DM für neue Heizkessel und davon 10,4 Mrd. DM Mehrwertsteuer.


 

Zu Lasten der Eigentümer

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Wer sich mit den nur in Deutschland "staatlich verordneten Schornsteinfegerarbeiten" befasst, muss sich darüber im klaren sein, dass es sich nicht um Peanuts handelt, sondern dass erhebliche Beträge im Spiel sind. Jeder Einwohner, vom Säugling bis zum Greis zahlt jährlich über 30 DM. Dies bedeutet, dass mehr als 2,5 Mrd. DM aufzuwenden sind. Davon kassieren etwa 20 Mill. DM die Schornsteinfegerinnungen. Bezogen auf Baden-Württemberg sind für 935 Kehrbezirke offiziell rund 294 Mill. DM zu berappen, wovon sich 2,78 Mill. DM die Innungen abzweigen, ohne dass sie hierfür einen Verwendungsnachweis vorlegen.

Der Umsatz eines Schornsteinfegermeisters mit einem Mitarbeiter und einer Bürokraft beträgt in BW offiziell 273 670 DM. Hinzu kommen noch nicht kalkulierte Einnahmen von rund 30 000 DM bis 80 000 DM. Der Unternehmerlohn ist mit Besoldungsgruppe A9 Endgehalt und zwei Kinder kalkulatorisch festgelegt.

In den Jahren nach 1960, als die Bevölkerung in BW um ca. 30 % (auf 10 Mill.) anstieg, vermehrten sich die Meisterstellen der Schornsteinfeger um 250 % und dies bei immer sichereren und fast rußfreien Feuerungen.

2

Deshalb stellt sich die Frage, ob die Schornsteinfegerarbeiten bei dem heute üblichen technischen Stand der Feuerungsanlagen noch in diesem Umfang notwendig und diese Überprüfungsarbeiten nicht billiger durchzuführen sind. Die Privatisierung bei Post und Telekom, sowie die Freigabe der Stromtarife haben gezeigt, dass es ohne staatliche Aufsicht plötzlich auch billiger geht.

Die guten Innungseinnahmen erlauben, in Baden-Württemberg 7 Meister von der Arbeit freizustellen. Sie sind nicht ehrenamtlich tätig wie in anderen Innungen. Mit den genannten 2,78 Mill. sind die Innungen in der Lage, exzellente Fachleute zu beschäftigen, die immer neue Aufgaben "erfinden" und diese den Verantwortlichen plausibel machen, ohne dass die Notwendigkeit durch Zahlen belegt wird. Es gibt zwar eine von den Schornsteinfegern zu führende Mängelstatistik, diese war aber dem Ministerium im Mai l998 nicht bekannt.

Der höchste Beamte für das Schornsteinfegerwesen im Wirtschaftsministerium ist gleichzeitig Vorsitzender des Meister-Prüfungsausschusses des Schornsteinfegerhandwerkes. Auch wenn diese Tätigkeit durch die Nebentätigkeitsverordnung gedeckt ist, so ist den Hauseigentümern schwer vermittelbar, dass sie keine Sorge vor Befangenheitsentscheidungen haben sollten.


 

Reinigungs- und Messunternehmen?

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Das Schornsteinfegerhandwerk maßt sich mit staatlicher Hilfe an, die Fachhandwerker Heizung, Sanitär und Klimatechnik zu kontrollieren, obwohl es keine gleichwertige Ausbildung hat. Im Grunde ist das Schornsteinfegerhandwerk ein Reinigungs- und Messunternehmen, das nur kraft souveräner Willkür des Gesetzgebers zum Handwerk wurde, denn Schornsteinfeger machen nichts handwerklich. Sie gehörten eigentlich in die Anlage B der Handwerksordnung, zu den Gewerben, die handwerksähnlich betrieben werden können, wie z.B. die Kanal- und Rohrreiniger.>>>

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Gerade in einer Zeit, in der der Staat immer mehr sein Machtmonopol privatisieren will, ist das Vorgehen der Schornsteinfeger, noch mehr Arbeiten als Monopolist ausführen zu wollen, sehr bedenklich.

Durch die Schornsteinfegertätigkeit wird auch der grundgesetzlich garantierte Schutz der Wohnung (Art. 13 GG) durchbrochen, ohne dass die Schornsteinfeger einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, wie sie den Beamten aus § 203 des Strafgesetzbuches erwächst.


 

Qualitätsverlust

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Die Meisterprüfung nach deutschem Muster gibt es nirgends in Europa. Die anderen Staaten möchten diese Prüfung zu Fall bringen. Da der deutsche Staat dem Heizungsbauer und Sanitärmeister einen Kontrolleur hinterherschickt und dies auch bei der Neueinrichtung und beim Wechsel der Feuerungsanlagen (Landesbaurecht) tut, können ausländische Handwerker und die EU-Mandatsträger zu recht die Qualifikation der deutschen Handwerksmeister in Frage stellen. Man könnte sogar sagen, dass auch für den Elektriker und Gasinstallateur Nachkontrollen erforderlich wären, was sich durch die Unglückszahlen bestätigen ließ. Immerhin sind von den ungefähr 6000 Todesfällen im Haushalt etwa 150 auf Stromeinwirkung zurückzuführen, aber nur knapp 20 durch Schäden von und an Feuerungsanlagen.

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Nach dem neuen Werksvertragsrecht kann sich jeder Handwerksmeister die Fertigstellungsbescheinigung selbst ausstellen, nur der Heizungsbauer nicht. Er muss auf den Schornsteinfeger warten, weil nur er die "Mängelfreiheit" mit staatlicher Berechtigung bestätigen kann, und diese verlangt der Hausbesitzer zu recht, ehe er die Rechnung vollständig bezahlt. Dadurch gibt es beim Heizungsbaugewerbe erhöhte Außenstände. So ist der Heizungsbauer von der Beurteilung seiner Arbeit vom Schornsteinfeger abhängig. Wenn man schon ein Haus ohne staatliche Prüfung bauen kann, dann muss es auch möglich sein, eine Feuerung oder einen Schornstein ohne staatlichen "Hilfskontrolleur" in Form des Schornsteinfegers zu errichten und zu betreiben.