Ungeliebter
Glücksbringer- das Schornsteinfegermonopol muss fallen!
Schlägt man altes Gestein vorsichtig entzwei, kommt oft ein hübsches Fossil
dabei heraus. Bei der Erforschung all dessen, was man vielleicht noch ein wenig
entrümpeln könnte, war Ankündigungsminister Wolfgang Clement auf den staatlich
verordneten Gebietsschutz der Schornsteinfeger gestoßen. Jetzt könnte es sein, dass es dem
Bezirksmonopolisten an den schwarzen Kragen geht.
Dazu hat es freilich mehr gebraucht als Clement Geologenhämmerchen. Der harte
Schlag kam aus Brüssel in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens. Dort hält
man die aus der Nazizeit stammende Aufteilung Deutschlands in Tausende kleiner
Bezirke, in denen jeweils ein linientreuer Handwerker die Lufthoheit über
sämtliche Schlote und ein uneingeschränktes Betretungsrecht in die Wohnungen
hatte, für nicht mehr zeitgemäß. Denn das Regelwerk verträgt sich nicht mit der
Niederlassungsfreiheit.
Tatsächlich gibt es endlose Wartelisten
für angestellte Schornsteinfeger, die einen der 7922 lukrativen Kehrbezirke mit
garantierten Einnahmen aus Gebühren und
Inkasso durch den Staat haben möchten. Für Konkurrenz aus dem Ausland ist da
kein Platz.
Für Konkurrenz aus dem Inland auch nicht. Weder kann sich ein Hauseigentümer
seinen Feger selbst aussuchen noch der Feger die Schornsteine, in denen er
fegen will. Das ist das Gegenteil von Markt. Statt dessen setzt der Staat auf
eine ungute Mischung aus Handwerker und
Hoheitsträger. Der Bezirksschornsteinfeger und sein Geselle teilen sich die Haushalte auf. Als vor
Jahren in Hessen die Gesellen streiken wollten, wäre fast das System
zusammengebrochen, weil der Meister nicht alleine sämtliche Wohnungen versorgen
kann.
Schade, dass es nicht dazu gekommen ist. Dann wäre es vielleicht nicht nötig
gewesen, dass sich immer mehr verärgerte Bürger in Initiativen
zusammenschließen, weil sie nicht mehr hinnehmen wollen, dass sie jährlich mehr
als 1,6 Milliarden Euro Gebühren für etwas zahlen müssen, was sie weder bestellt
haben noch brauchen. Jeder Hauseigentümer kennt den Unfug mit der
Doppelzuständigkeit der Gewerke für die häusliche Heizung. Regelmäßig jährlich
kommt der Schornsteinfeger, ein Handwerker, und misst die Abgase mit einem
Gerät, das er in den Auspuff des Kessels hält. Stimmen die Werte nicht, muss
der Heizungsbauer kommen und misst die Abgase mit dem gleichen Gerät. Dann
dreht er an Schräubchen, bis die Werte stimmen. Jetzt muss der Schornsteinfeger
wieder kommen, um mit seinem Gerät- es ist noch immer dasselbe- abermals die
Werte zu messen und dem Kessel seinen Segen zu geben.
Der Schornsteinfeger darf die Schräubchen nicht drehen, obwohl er es könnte,
der Installateur darf die Absolution nicht erteilen, obwohl er es könnte. Können wir uns heute noch solchen
staatlich verordneten Unfug leisten?
Der Hausbesitzer bleibt auf seinen staatlich verordneten Rechnungen sitzen, die
je nach Bundesland schwanken können (siehe Tabelle ). Es sind aber staatliche
Diktatpreise ohne Marktbindung. Die Rechnung ist im Falle des Installateurs
vielleicht auch hoch, aber es sind Marktpreise.
Was der Schornsteinfeger am Ende des Jahres aufschreibt ist auch üppig für
wenige Minuten Arbeit, aber undurchsichtig. Es richtet sich nach einer
Gebührenordnung, die innerhalb Deutschlands für gleich Arbeiten erhebliche
Schwankungen aufweist, von der selbst Schornsteinfeger zugeben, dass sie kaum
jemand versteht. Nunmehr versuchen die Feger und die sie unterstützenden
staatlichen Stellen eine bundeseinheitliche Gebührenordnung durchzusetzen.
Dabei werden unbequeme Vertreter von Haus und Grund von den Beratungen
ausgeschlossen. Selbst staatliche Stellen sind dem Gedankengut aus der
Entstehungszeit der Monopolschutzes
verhaftet, wenn es um die Interessen der Feger geht.
Beim Auto macht die Werkstatt die Wartung und klebt anschließend die
Abgasplakette. Warum geht das nicht beim Gas- oder Ölbrenner?
Bei jedem zweiten Besuch spukt der Schornsteinfeger in den Kamin. Das macht er,
weil es nichts mehr zu fegen gibt. Im Mittelalter, als die Dächer noch mit
Stroh gedeckt und die Feuerungen noch Eigenbau waren, hatte das Kehren und
Putzen einen Sinn. Daher der Brauch, im Schornsteinfeger einen Glücksbringer zu
sehen. Heute sind elektronisch gesteuerte Gas und Ölfeuerungen rein und man
könnte den Schornsteinzug elektronisch überwachen. Deshalb sind die Feger nicht
mehr schwarz, sondern sauber, und die Zulage von Schornsteinfeger- Spezialseife
ist den Gesellen gestrichen worden.
Der schwarze Anzug ist nur mehr Verkleidung. Sie dient der Folklore wie das
rituelle Auf und Ab des Besens im Schlot.
Besitzer eines offenen Kamins oder eines Ofens müssen den Ruß natürlich selbst entfernen. .Aber braucht
man für den Kamin und das Rohr im Heizraum einen flächendeckenden Monopol-
Putzmeister?
Wer sein Haus ohne staatliche Kontrolle bauen möchte, darf das. Warum ist es
dann einem Hauseigentümer gesetzlich verboten, den von einem Meisterbetrieb
installierten Ofen ohne das Plazet des hoheitlich tätigen Meisterfegers in
Betrieb zu nehmen,? Wer gerne die Bremsen seines Autos repariert, darf das
machen; nur funktionieren müssen sie. Warum ist es einem Hauseigentümer
gesetzlich verboten, seinen Schornstein selbst zu reinigen?
Gerne wird für das Gebietsmonopol das Argument bemüht, die Versorgung einer
Straßenkette sei kostengünstiger möglich, wenn nur ein Handwerker ablaufe. Weil
der dann sämtliche Häuser auf einmal abklappern könne. Mag sein. Aber
Beobachtungen zeigen häufig das
Gegenteil. Um die Zeitkontrolle zu erschweren, wird häufig Straßenwechsel
gemacht.
Mit der gleichen Logik wie der straßenweise Kehrung ließe sich auch ein Zwang
zur Sammelbestellung von Heizöl begründen. Und dies ist nicht notwendig, weil
sich die Hauseigentümer, die rechnen können, von selbst freiwillig
zusammenschließen und damit mehr Kosten sparen, als ihnen eine staatliche
Zuteilungsverordnung einbringen könnte.
Clement konnte das Monopol nicht wegfegen, er musste gehen, aber das Monopol
besteht noch. Dabei ist das Monopol selbst nach Ansicht der Schornsteinfeger
und ihrer Interessenvertretung überholt. Denen geht es darum, das künftige
Aufgabengebiet eines ganzen Berufstandes neu abzustecken und eine Restsicherung
mit staatlich betrauten Aufgaben zu erhalten.
Der Anfang ist gemacht., denn der moderne Schornsteinfeger präsentiert sich als
neutraler Fachmann und Berater für Heizungsanlagen aller Art. Wer ihn haben
will, soll bezahlen. Wo dann noch gefegt werden muss und dies hoffentlich ohne
staatliche Vorgabe, kann der Schornsteinfeger das machen- gegen
Kostenvoranschlag - und im Wettbewerb mit seinen Kollegen. Konkurrenz muss es auch bei Überwachungs-
und Abnahmeaufgaben geben, diesmal mit den Fachhandwerkern anderer Gewerke. Das
spart den Haushalten Kosten. Wer seinen Wasserstand meldet kann dann der
Gemeinde auch gleich die Abgasbescheinigung seines Heizungsmonteurs mitliefern.
Auch der Heizungsmonteur kann online die Vollzugsmeldung der Behörde
übersenden.
Dagegen spricht, dass in Zukunft weniger Schornsteinfeger gebraucht werden. Der
Jugend kann man den Beruf nicht mehr empfehlen Alleine in Baden-Württemberg mit 926 Kehrbezirken werden 201
zukünftige Feger am Bedarf vorbei ausgebildet. Dies kostet die Hauseigentümer
jährlich 1,4 Millionen Euro staatlich verordneter Ausbildungsabgabe.
Wer nichts mehr zu kehren hat, macht vielleicht ein Zweitkarriere als
Energieberater oder als Glücksbringer für die Traumhochzeit. Das ist ja auch
schon was.
Vergleich
der Schornsteinfeger-Gebühren für gleiche Arbeiten für Baden Württemberg, sowie billigste und teuerste Erledigung in
den einzelnen Bundesländern und Entwurf
einer bundeseinheitlichen Gebührenregelung
Gebühren
Arbeit Nr. Bad. Württ.
teuerste billigste Entwurf
Gebühr Bund
Nr. 1 51,69 80,11 43,24 49,92
Nr. 2 80,18
83,80 49,32 93,56
Nr. 3 57,25 87,96 53,00 56,64
Nr. 4 79,29 131,88 54,29 76,26
Nr. 5 150,26 155,49
111,76 123,63
Kurzerläuterung der Nr. 1- 5 (Art der
Arbeiten, kann noch ergänzt werden.)
Nr. 1 Einfamilienhaus Haus Ölzentralheizung im
Keller
Nr.2 Einfam. Haus, Ölzentralhz im Keller und Kachelofen
Nr. 3 Einfam. Haus atm. Gaszentralheizung. 4 Stockwerke ( KG, EG, OG DG)
Nr. 4 Achtfam. Haus Gashz. im Keller; Whg je ein Gasdurchlauferh.
Erhitzer; 6 Stockwerke
Nr. 5 Mehrfam. Holzpellethz. 35 kW im Keller ganzjährig