Ungeliebter Glücksbringer- das Schornsteinfegermonopol muss fallen!

Schlägt man altes Gestein vorsichtig entzwei, kommt oft ein hübsches Fossil dabei heraus. Bei der Erforschung all dessen, was man vielleicht noch ein wenig entrümpeln könnte, war Ankündigungsminister Wolfgang Clement auf den staatlich verordneten Gebietsschutz der Schornsteinfeger gestoßen. Jetzt  könnte es sein, dass es dem Bezirksmonopolisten an den schwarzen Kragen geht.

Dazu hat es freilich mehr gebraucht als Clement Geologenhämmerchen. Der harte Schlag kam aus Brüssel in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens. Dort hält man die aus der Nazizeit stammende Aufteilung Deutschlands in Tausende kleiner Bezirke, in denen jeweils ein linientreuer Handwerker die Lufthoheit über sämtliche Schlote und ein uneingeschränktes Betretungsrecht in die Wohnungen hatte, für nicht mehr zeitgemäß. Denn das Regelwerk verträgt sich nicht mit der Niederlassungsfreiheit.

 Tatsächlich gibt es endlose Wartelisten für angestellte Schornsteinfeger, die einen der 7922 lukrativen Kehrbezirke mit garantierten Einnahmen aus Gebühren  und Inkasso durch den Staat haben möchten. Für Konkurrenz aus dem Ausland ist da kein Platz.

Für Konkurrenz aus dem Inland auch nicht. Weder kann sich ein Hauseigentümer seinen Feger selbst aussuchen noch der Feger die Schornsteine, in denen er fegen will. Das ist das Gegenteil von Markt. Statt dessen setzt der Staat auf eine ungute Mischung  aus Handwerker und Hoheitsträger. Der Bezirksschornsteinfeger und sein Geselle  teilen sich die Haushalte auf. Als vor Jahren in Hessen die Gesellen streiken wollten, wäre fast das System zusammengebrochen, weil der Meister nicht alleine sämtliche Wohnungen versorgen kann.

Schade, dass es nicht dazu gekommen ist. Dann wäre es vielleicht nicht nötig gewesen, dass sich immer mehr verärgerte Bürger in Initiativen zusammenschließen, weil sie nicht mehr hinnehmen wollen, dass sie jährlich mehr als 1,6 Milliarden Euro Gebühren für etwas zahlen müssen, was sie weder bestellt haben noch brauchen. Jeder Hauseigentümer kennt den Unfug mit der Doppelzuständigkeit der Gewerke für die häusliche Heizung. Regelmäßig jährlich kommt der Schornsteinfeger, ein Handwerker, und misst die Abgase mit einem Gerät, das er in den Auspuff des Kessels hält. Stimmen die Werte nicht, muss der Heizungsbauer kommen und misst die Abgase mit dem gleichen Gerät. Dann dreht er an Schräubchen, bis die Werte stimmen. Jetzt muss der Schornsteinfeger wieder kommen, um mit seinem Gerät- es ist noch immer dasselbe- abermals die Werte zu messen und dem Kessel seinen Segen zu geben.

Der Schornsteinfeger darf die Schräubchen nicht drehen, obwohl er es könnte, der Installateur darf die Absolution nicht erteilen, obwohl er  es könnte. Können wir uns heute noch solchen staatlich verordneten Unfug leisten?

Der Hausbesitzer bleibt auf seinen staatlich verordneten Rechnungen sitzen, die je nach Bundesland schwanken können (siehe Tabelle ). Es sind aber staatliche Diktatpreise ohne Marktbindung. Die Rechnung ist im Falle des Installateurs vielleicht auch hoch, aber es sind Marktpreise.

Was der Schornsteinfeger am Ende des Jahres aufschreibt ist auch üppig für wenige Minuten Arbeit, aber undurchsichtig. Es richtet sich nach einer Gebührenordnung, die innerhalb Deutschlands für gleich Arbeiten erhebliche Schwankungen aufweist, von der selbst Schornsteinfeger zugeben, dass sie kaum jemand versteht. Nunmehr versuchen die Feger und die sie unterstützenden staatlichen Stellen eine bundeseinheitliche Gebührenordnung durchzusetzen. Dabei werden unbequeme Vertreter von Haus und Grund von den Beratungen ausgeschlossen. Selbst staatliche Stellen sind dem Gedankengut aus der Entstehungszeit  der Monopolschutzes verhaftet, wenn es um die Interessen der Feger geht.

Beim Auto macht die Werkstatt die Wartung und klebt anschließend die Abgasplakette. Warum geht das nicht beim Gas- oder Ölbrenner?

Bei jedem zweiten Besuch spukt der Schornsteinfeger in den Kamin. Das macht er, weil es nichts mehr zu fegen gibt. Im Mittelalter, als die Dächer noch mit Stroh gedeckt und die Feuerungen noch Eigenbau waren, hatte das Kehren und Putzen einen Sinn. Daher der Brauch, im Schornsteinfeger einen Glücksbringer zu sehen. Heute sind elektronisch gesteuerte Gas und Ölfeuerungen rein und man könnte den Schornsteinzug elektronisch überwachen. Deshalb sind die Feger nicht mehr schwarz, sondern sauber, und die Zulage von Schornsteinfeger- Spezialseife ist den Gesellen gestrichen worden.

Der schwarze Anzug ist nur mehr Verkleidung. Sie dient der Folklore wie das rituelle Auf und Ab des Besens im Schlot.

Besitzer eines offenen Kamins oder eines Ofens müssen den Ruß  natürlich selbst entfernen. .Aber braucht man für den Kamin und das Rohr im Heizraum einen flächendeckenden Monopol- Putzmeister?
 
Wer sein Haus ohne staatliche Kontrolle bauen möchte, darf das. Warum ist es dann einem Hauseigentümer gesetzlich verboten, den von einem Meisterbetrieb installierten Ofen ohne das Plazet des hoheitlich tätigen Meisterfegers in Betrieb zu nehmen,? Wer gerne die Bremsen seines Autos repariert, darf das machen; nur funktionieren müssen sie. Warum ist es einem Hauseigentümer gesetzlich verboten, seinen Schornstein selbst zu reinigen?

Gerne wird für das Gebietsmonopol das Argument bemüht, die Versorgung einer Straßenkette sei kostengünstiger möglich, wenn nur ein Handwerker ablaufe. Weil der dann sämtliche Häuser auf einmal abklappern könne. Mag sein. Aber Beobachtungen zeigen  häufig das Gegenteil.  Um die Zeitkontrolle  zu erschweren, wird häufig Straßenwechsel gemacht.

Mit der gleichen Logik wie der straßenweise Kehrung ließe sich auch ein Zwang zur Sammelbestellung von Heizöl begründen. Und dies ist nicht notwendig, weil sich die Hauseigentümer, die rechnen können, von selbst freiwillig zusammenschließen und damit mehr Kosten sparen, als ihnen eine staatliche Zuteilungsverordnung einbringen könnte.

Clement konnte das Monopol nicht wegfegen, er musste gehen, aber das Monopol besteht noch. Dabei ist das Monopol selbst nach Ansicht der Schornsteinfeger und ihrer Interessenvertretung überholt. Denen geht es darum, das künftige Aufgabengebiet eines ganzen Berufstandes neu abzustecken und eine Restsicherung mit staatlich betrauten Aufgaben zu erhalten.

Der Anfang ist gemacht., denn der moderne Schornsteinfeger präsentiert sich als neutraler Fachmann und Berater für Heizungsanlagen aller Art. Wer ihn haben will, soll bezahlen. Wo dann noch gefegt werden muss und dies hoffentlich ohne staatliche Vorgabe, kann der Schornsteinfeger das machen- gegen Kostenvoranschlag - und im Wettbewerb mit seinen Kollegen.  Konkurrenz muss es auch bei Überwachungs- und Abnahmeaufgaben geben, diesmal mit den Fachhandwerkern anderer Gewerke. Das spart den Haushalten Kosten. Wer seinen Wasserstand meldet kann dann der Gemeinde auch gleich die Abgasbescheinigung seines Heizungsmonteurs mitliefern. Auch der Heizungsmonteur kann online die Vollzugsmeldung der Behörde übersenden.

Dagegen spricht, dass in Zukunft weniger Schornsteinfeger gebraucht werden. Der Jugend kann man den Beruf nicht mehr empfehlen  Alleine in Baden-Württemberg mit 926 Kehrbezirken werden 201 zukünftige Feger am Bedarf vorbei ausgebildet. Dies kostet die Hauseigentümer jährlich 1,4 Millionen Euro staatlich verordneter Ausbildungsabgabe.

Wer nichts mehr zu kehren hat, macht vielleicht ein Zweitkarriere als Energieberater oder als Glücksbringer für die Traumhochzeit. Das ist ja auch schon was.

Vergleich der Schornsteinfeger-Gebühren für gleiche Arbeiten für Baden Württemberg,  sowie billigste und teuerste Erledigung in den einzelnen Bundesländern  und Entwurf einer bundeseinheitlichen Gebührenregelung

 


                 Gebühren

Arbeit Nr.    Bad. Württ.       teuerste       billigste          Entwurf
                                                          Gebühr                      Bund

Nr. 1            51,69                     80,11            43,24            49,92          

Nr. 2             80,18                    83,80            49,32            93,56

Nr. 3             57,25                    87,96            53,00           56,64 

Nr. 4             79,29                   131,88            54,29           76,26

Nr. 5            150,26                  155,49         111,76          123,63


Kurzerläuterung der Nr.  1- 5 (Art der Arbeiten, kann noch ergänzt werden.)

Nr. 1 Einfamilienhaus Haus Ölzentralheizung im  Keller

Nr.2  Einfam. Haus,  Ölzentralhz im Keller und  Kachelofen

Nr. 3 Einfam. Haus atm. Gaszentralheizung. 4 Stockwerke ( KG, EG, OG DG)

Nr. 4 Achtfam. Haus Gashz. im Keller; Whg je ein Gasdurchlauferh. Erhitzer;  6 Stockwerke

Nr. 5 Mehrfam. Holzpellethz. 35 kW im Keller ganzjährig