Ätzende Tatsachen jüngeren Datums


"Tatsachen hören nicht auf zu bestehen, weil sie unbeachtet bleiben."

Aldous Huxley


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===> Sieben Schwaben zum Kehren eines sauberen Abgasrohres notwendig
===> Schornsteinfeger errechnen sich als absolut unrentabel
===> Kollision des Schornsteinfegergesetzes mit dem Grundgesetz
===> Aufgestockte Kamine

=> Unglaubliche Mühsal mit dem Kaminzug
=> Heizraumdialoge im Banne eines herrschenden Monopols
=> Agenda 2003
=> Todesursachenstatistik
=> Analyse einer Kehrgebührenrechnung
=> Wie die Deutschen die Einheit erlangen
=> Heizungsbauer kontert anonymen Verfechter seines Schornsteinfegers

 



Heizungsbauer kontert anonymen Verfechter seines Schornsteinfegers


" Es ist nicht weise, das zu verteidigen,
was man ohnehin aufgeben muss."

Machiavelli


 

26.7.03

Schade, dass Ihr alle über einen Kamm schert.

Ich weiß, diese Zeilen werden nie veröffentlicht, aber ich schreibe sie trotzdem. Mein Schornsteinfeger leistet eine gute Arbeit. Und wenn manch einer von euch sich so Mühe geben würde und nach der Messung und Schornsteinreinigung, was übrigens im Schnitt 30 Minuten dauert, das Haus verlässt, hat er sein Geld ehrlich verdient. Und freundlich ist er leider auch noch. Manch ein Installateur müsste sich schämen, wenn er eine Wartung kassiert, die weit mehr kostet. Die Heizungen sind doch so sauber und sicher, warum kommt der Installateur dann jedes Jahr?? Und ich glaube, Ihr solltet euch auch mal auf ein Dach bewegen. Oder mal im Medizinbuch nachschauen, was die Verbrennungsrückstände bewirken. Und nicht alles ist CO 2 oder Wasserdampf.

Vielleicht solltet Ihr mal fair mit Eurem Schwarzen reden und nicht von Beginn an auf Kriegsfuß stehen. Und sachlich bleiben. Wie gesagt, ich bin sicher, dass meine Erlebnisse mit dem Schwarzen Mann nicht veröffentlicht werden, denn die passen nicht in Eure Kriegsführung.

Schöne Grüße von Schildi 3

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29.7.03

Hallo Herr Schildi 3 oder wie Sie sonst auch heißen mögen, ich melde mich mal auf Ihr Schreiben bzw. email !!

Es gibt bestimmt gute und ehrlich Schornsteinfeger, selbst ich kenne ein - zwei die es mit Ihrer Arbeit gut und ehrlich meinen und auch dementsprechend ausüben, aber dass Sie von Ihrer Organisation so unter "Druck" gestellt /gesetzt werden, dass auch Sie selbst an dem schwarzen System zweifeln bzw. müssen, dass sagt doch schon einiges oder etwa nicht ??? !!!!

Wenn Sie aber so über die Handwerker herziehen muss ich einiges klarstellen:

Schauen sie sich mal die Kosten und Auslagen eines Handwerksbetriebs der in Konkurrenz steht mit den Kosten eines Schornsteinfegerbetriebes an! Wir Handwerker haben kein A9 Gehalt und der schwarze Mann hat keine Konkurrenz bzw. Kosten wie wir Handwerker!!! Der schwarze Mann weiß schon am Anfang des Jahres was er am Ende des Jahres verdient hat!!!!

2. Sie werden auch nicht von Ihren Kunden gedrückt, gehandelt und gefeilscht und auch mal nicht bezahlt, kein Risiko usw. und haben Ihre sichere Rente!!! Aber NICHT verdient!

3. Wir Handwerker schämen uns bestimmt, aber über unseren tiefen Stundenlöhne, dem entgangenen Gewinn am Ende des Jahres, die vielen Stunden die wir oft für NIX machen, die Hunderte von Angeboten die wir machen, und keiner bezahlt unsere Zeit, wohl aber die des schwarzen Mannes - denn er stellt Sie in seiner Gebührenordnung jedem in Rechnung; dann die unzähligen Wochenenddienste im Winter, sonst würde manchem der Arsch eingefrieren!! Sorry, aber es ist doch so!!

4. Die Heizungen funktionieren so, weil Sie eben regelmäßig durch die Fachfirma gewartet werden, obwohl es auch bei uns Handwerkern, schwarze Schafe gibt!! Aber daran ist auch viel der das Beste, usw. ..... aber kosten darf es ja NIX!!! Oder sind Sie da anderer Meinung??

5. Ich bewege mich seit über 16 Jahren auf Dächern, da ich Solaranlagen einbaue ... für mich nichts Neues!!!

Aber soll ich Ihnen mal erzählen, wie oft ich in der Vergangenheit rausgefahren bin, nur weil der schwarze Mann sein Handwerk nicht versteht:

1. Er verstellt regelmäßig die Regelung, sagt aber nichts dem Kunden und weiß angeblich später von NIX.

2. Er verliert die Stöpsel der Abgasleitung, sagt aber nichts dem Kunden und weiß angeblich später von NIX.

3. Er beschädigt die Reinigungsöffnungen an den Putztüren, sagt aber nichts dem Kunden und weiß angeblich später von NIX.

4. Er geht angeblich unter das Dach reinigen, aber wenn wir einen Kesseltausch mit Kaminsanierung bei einem Kunden machen, mussten wir so oft feststellen, dass unter dem Dach in den letzten Jahren unmöglich eine Kamintür geöffnet worden ist, denn ich habe persönlich schon diese Reinigungsöffnung mit dem Stemmeisen aufbrechen müssen!!!

5. Sachlich bin ich schon immer mit meinem BZSFM umgegangen!!! Aber er selbst konnte mir bis heute noch nicht erklären, warum er meine Gasbrennwertanlage jedes Jahr reinigen will, obwohl doch nachweislich keine Rückstände da sind!

Wie oft mussten wir bei einer Kaminsanierung eimerweise den Dreck im Kamin entsorgen, obwohl nachweislich jedes Jahr durch den Feger angeblich gereinigt wurde! Da kann ich nur lachen, welch eine Augenwischerei diese Organisation betreibt!

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Bei zwei gleichen Anlagen von mir pers. gebaut, im gleichen Bundesland, im gleichen Kreis, nur 4 km von einander entfernt, aber zwei verschiedene Kehrbezirke, sind verschiedene Kehrmethoden und verschiedene Kehrgebühren vorhanden!!! Wenn man die Schwarzen darauf anspricht, kann keiner sagen warum!!!

Es ist eine Schande und Abzockerei sondergleichen!!!!!!!!!!!!!!

Ich persönliche hoffe, dass diese Schweinerei bald aufhört und dass hat NIX mit Kriegsführung und dergl. zu tun, denn das ist Betrug und der muss bestraft werden!!!

Ein verärgerter Handwerksmeister, der sich solche Unverschämtheiten, Betrügereien etc. nicht mehr bieten lassen will!

So und jetzt können Sie denken was Sie wollen, aber hoffentlich werden diese Betrüger bald entlarvt!!!

 



Wie die Deutschen die Einheit erlangen


"An Deutschlands baldiger 1heit, da 2fle ich noch sehr."

Adolf Glasbrenner


 

Der folgende Text fand sich im Gästebuch:

Wie die Deutschen die Einheit erlangen. Auf Kosten der rußigen Beutelschneider, die wir danach loswerden.

Ist ein Volk politisch 45 Jahre lang getrennt gewesen, der östliche Teil seit 1933 unter zwei Diktaturen verharrend, der westliche Teil in den letzten 45 Jahren in einem demokratischen Staate lebend, braucht es lange bis zur völligen Angleichung. Um dies zu beschleunigen, gibt es verschiedene Methoden. Eine zunächst erfolgversprechende, die wirtschaftliche Angleichung, funktionierte nur unvollkommen und dauert ewig. Da bedarf es anderer Mittel. Diktaturen setzen auf Feindbilder, um die Massen bei der Stange zu halten. Bei den Nazis waren es während des Krieges die plutokratischen Engländer, die DDR rieb sich von Anfang an am westlichen Kapitalismus.

Aber heute geht ein Gespenst um in Deutschland, das ein jeder haßt, das seine schwarzen Schatten wirft: das Schornsteinfegermonopol, ein übles Überbleibsel der Nazis. Das ist unser gemeinsames Feindbild. Jeder sparsame Hausbesitzer leidet unter seinen hohen Kosten und fühlt sich gedemütigt, wir im Osten wie im Westen. Auch die Mieter leiden unter den hohen Wohnnebenkosten. Ein Wunder ist geschehen. Wer hätte gedacht, daß dieses uns eint, dieses verhaßte Schornsteinfegermonopol. Alle bisherigen Gegensätze werden vergessen sein. Wir alle wollen nur das eine: Weg mit dem Humbug der rußigen Beutelschneider, hin zur Selbstbestimmung eines jeden von uns. Weg mit den geschmierten Beamten und Politikern, hin zu freien Heizungsbauerhandwerkern, die man daran hinderte, für unsere Sicherheit gerade zu stehen. Deutschland brennt nicht ab. Deutschland vergiftet sich nicht an Kohlenmonoxid. Deutschland taucht auf aus dem dunklen Schatten, der ihm die Sonne nahm und es mit nutzlosen Zwängen knebelte. Andere nutzlose Schatten werden auch noch fallen. Deutschland glaubt wieder an seine Zukunft, die ihm engstirnige Bürokraten verbauten. Deutschland lebt freier ohne die schwarzen Schmarotzer samt den sie beschützenden korrupten Beamten in den Ministerien, Ordnungsämtern und auf der Richterbank. Wir sind uns einig! Wir sind das Volk!

 



Analyse einer Kehrgebührenrechnung


"Es ist leicht, durch den Schein zu täuschen."

Rousseau


 

Autor: Prof. Wellhausen

Analyse einer Kehrgebührenrechnung

Obwohl dem Schornsteinfeger ausdrücklich versichert wurde, daß die fraglichen zwei Kamine kaum benutzt wurden und die Schornsteine daher keiner Kehrung bedürften, mußten sie laut Vorschrift jährlich mindestens einmal zwangsgekehrt werden. Der ganze Vorgang, Leiter anlegen, aufs Dach steigen, kehren und heruntersteigen, dauerte keine fünf Minuten.

Das Ergebnis eines Schornsteines wurde aufgefangen. Es war ein Gemisch aus Ruß und Mörtelsand von 35 g mit einem Volumen von 45 cm3, was, verteilt auf die Innenfläche des Schornsteins, einer Schichtdicke von 0,3 mm entspricht.

In der Rechnung wird mit AW = Arbeitswerten abgerechnet. Ein AW, so erfährt man, ist gleich 0,62 Euro, obwohl in der Gebüh- renordnung nur 0,60 Euro steht. Hier findet der erstaunte Bür- ger auch, was ein AW eigentlich ist, nämlich eine Minute. Das hat seinen Grund.

So schreibt die Gebührenordnung z.B. für eine Kehrung 3,68 AW vor. Würde dort 3,68 Minuten oder 3 Minuten und 40,8 Sekunden stehen, würden sich so manche Bürger kaputtlachen. Um ihnen das zu ersparen, hat man (sicher freundlicherweise) die AW's erfunden.

Aber wie kommt man auf so genaue und lange Zeiten, wo doch die Kehrung eines Schornsteins nicht mal eine Minute dauert? Auch das läßt sich ganz einfach erklären: rein willkürlich. Ja, die ganze Gebührenordnung entpuppt sich als reine Willkür, wenn man mit Erstaunen wahrnimmt, daß für die Arbeit von 5 Mi- nuten eine zweimalige Kehrgebühr von je 3,68 AW (3 Min. 40,8 Sek.), eine wundersame Begehung von 10,43 AW (10 Min. 25,8 Sek.) und eine durch nichts zu begründende Verwaltungsgrundge- bühr von 19,94 AW (19 Min. 56,4 Sek.), also insgesamt von 37,73 AW (37 Min. 43,8 Sek.) anfällt.

Die Verschleierung der Gebührenfestlegung durch die Arbeits- werte und die Genauigkeit von Bruchteilen einer Sekunde für grobe Tätigkeiten läßt darauf schließen, daß der Bürger hier vorsätzlich und bewußt über den Wert der sinnlosen Arbeiten des Schornsteinfegers getäuscht werden soll. Für diese Gebüh- renordnung ist das Land Niedersachsen verantwortlich.

Jeder, der in der freien Wirtschaft eine solche Rechnung stellen würde, würde als Betrüger bezeichnet. Warum kann sich das Schornsteinfegerunwesen das mit staatlicher Hilfe heraus- nehmen, und keiner findet etwas dabei? Ganz einfach: Zu seinem Glück gibt's den Schornsteinfeger!

 



Todesursachenstatistik


"Die Klage, sie wecket die Toten nicht auf."

Friedrich Schiller


 

Todesursachenstatistik

Vom Statistischem Bundesamt entnommen und von der Gasversorgung Westerwald erstellt.

Im Jahre 1998 ereigneten sich in der ges. BRD 19.673 tödliche Unfälle.

1. Davon im Straßenverkehr 7.803 entspricht 40,0%

2. Davon in Haushalten 5.580 entspricht 28,0%

3. Davon elektr. Strom 137 entspricht 0,7%

4. Davon Explosionsfähigen Gasen 22 entspricht 0,1%

5. Davon sonstige Unfälle 6.123 entspricht 31,2%

Zusatz:

Lt. Bericht der RZ. Zeitung 140.000 entspricht über 7 mal mehr Rauchertode, als alle Unfalltode welche vom Statistischen Bundesamt ermittelt wurden. Diese Tode waren gute Steuerzahler! Da der Bundesfinanzminister die Zigarettenpackung um 1,0 € erhöhen wollte und dann doch auf einen niedrigeren Preis umschwenkte, weil zu befürchteten ist, dass ein nachlassen der Raucherei zu Steuerausfälle führte. Aus diesem Grunde wird die Steuer scheibchenweise erhöht. Solche Maßnahmen könnte man auch mit Mord in Raten bezeichnen, wo die Folgen doch bekannt sind. Außerdem sind Wohnungsbrände ebenfalls durch Unaufmerksamkeit beim Rauchen entstanden. Die 5.580 Tode in Haushalten, wurden teilweise durch Rauchen verursacht.

Es ist gerade zu grotesk, dass bei Heizungsanlagen ein solches Spektakel von Bundes- u. Länderregierungen in Verbindung mit den BSM vollzogen wird, bei welchen keine Todesfälle stattgefunden haben, denn alle 22 Tode sind nachweislich wegen Manipulationen, Montagefehler u. Selbsttötung entstanden, jedoch nicht durch die Heizungsanlage, bzw. die Feuerstätte.

Bei ölbefeuerten Heizungsanlagen waren noch nie Todesfälle zu beklagen!

Diese Tatsachen hat auch das OVG so gesehen und nannte "dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit", was nichts mit Heizungsanlagen, welche mit Gas oder Öl betrieben werden, gemeinsames besitzen

Die Schornsteinfegermaßnahmen kosten die Betreiber pro Jahr etwa 1,9 Mrd. €.

Nutzen für die Feuerstättenbetreiber 0,0%

Lt. Jahresbericht des Innungsverbandes der Schornsteinfeger wurden bei der jährlichen Datenerhebung im Jahre 2001 = 180 Mio. Daten erhoben. Gem. dem vg. Bericht wurden 16 Mio. Heizungsanlagen inspiziert. Dies würde bedeuten: 11,25 Daten pro Anlage. Da aber pro Anlage max. 7 Daten anfallen, sind die weiteren aus der Intimsphäre der Betreiber.

 



Agenda 2003


"Wir brauchen viele neue Ideen.
Mit Ladenhütern werden wir keine Zukunft haben."

Norbert Blüm


 

Autor: Dr.M.Rettenberger

Agenda 2003("was gemacht werden muß")

a: Schornsteinfeger behandeln wie Straßenkehrer, d.h. nur was schmutzig ist muß auch gekehrt werden.

b: Deutsche Schornsteinfeger behandeln wie Schornsteinfeger sonst überall auf der globalisierten Welt behandelt werden. D.h. nicht die Behörde schreibt vor, sondern der Kehrerer bemüht sich um Kundenzufriedenheit. (Sowas funktioniert natürlich nicht per Verordnung oder mit getürkten Mängelberichten!)

c: Schornsteinfegerei endlich so behandeln wie TÜV und ASU, d.h. der "Kunde" wählt den Dienstleister und damit was er für sein Geld bekommt. Damit wird es endlich preiswert!

d: Energiebewusste Bürger mit hochmodernen Heizungsanlagen für Ihre Bemühungen belohnen und nicht mit dem schwarzen Abzocker bestrafen.

e: Mehrfach sensorgesteuerte, rund um die Uhr sichere Heizungen fördern und in die ganze Welt exportieren.

f:...
Und übrigens: weder der beamtete Dienstaufseher vom Landratsamt, noch mein Verwaltungsrichter haben auch nur die leiseste Ahnung von der Schornsteinfegerei. Nur: Sie werden dafür teuer bezahlt und maßen sich an im "Namen des Volkes" gegen Kaminkehrergegner zu entscheiden. Ihre promovierte Nachbarin versteht nichts von Kaminkehrern, weil sie sich vermutlich nicht mit so überflüssigen Institutionen beschäftigen will.

 



Heizraumdialoge im Banne eines herrschenden Monopols


"Der Verlust von Scham
ist das erste Zeichen von Schwachsinn."

Sigmund Freud


 

Die Allerwenigsten scheren sich um Schornsteinfegergesetze und Emissionsschutzgesetze, die der Bund macht. Daneben strickt auch noch jedes Bundesland seine eigene KÜO, was Kehr- und Überprüfungsordnung heißt. Diejenigen, die sich mit diesem Gesetzesdschungel ernsthaft auseinandersetzen wollen, schlagen ein Buch mit sieben Siegeln auf und passen schnell.

Wer sich Sonnenkollektoren aufs Dach pflastert oder sich eine Wärmepumpe zulegt, spart Öl oder Gas. Dies muss belohnt werden: Also befreit der Bund diese Leute von der jährlichen Emissionsmessung. Das hat natürlich Konsequenzen für die Schornsteinfeger. Denen geht nämlich das Geld für die Messung flöten.

Doch den Ländern ist an der Zufriedenheit ihrer Schornsteinfegerlein mehr gelegen als an menschlicher Vernunft; selbst wenn es um Gesetze geht. Deshalb schufen sie einträgliche Trostpflästerchen für dieselben. Dazu genügt eine neue Verordnung, die am Parlament vorbei erlassen wird. Wie das gemeine Volk damit zurechtkommt, zeigen zwei der folgenden Dialoge zwischen erbosten Hausbesitzern mit ihrem frisch beglückten Schornsteinfeger.

Weitere Dialoge beweisen die Monopolmacht deutscher Schornsteinfeger.

 

DIALOG 1 in Baden-Württemberg:

"Laut neuer Verordnung muss ich bei ihnen das Rauchrohr kehren."
"Wenn ich jährlich meinen Kessel reinige, reinige ich das Rauchrohr in einem mit; wenn es auch nicht nötig wäre."
"Trotzdem muss ich es kehren."
"Wollen sie nicht lieber erst mal nachgucken, ob es wirklich dreckig ist?"
"Ich muss es auf jeden Fall kehren."
"Bei allen Anlagen?"
"Nur bei bivalenten Heizungen, wie der ihren."

Wehe dem, der da nicht pariert! Da werden in Böblingen schnell so 2000 Eurochen Zwangsgeld fällig.

Ich glaub' ich werd' verrückt ?!

 

DIALOG 2 im Saarland:

"Von nun an muss ich ihren Kamin zweimal im Jahr kehren."
"Das kann doch nicht wahr sein. Meine Sonnenkollektoren sparen jede Menge Öl. Davon wird mein Kamin doch nicht dreckiger."
"Die zweite Kehrung ist nicht erforderlich, aber ich will das Geld dafür haben."

Ich glaub', jetzt bin ich reif für die Klapsmühle ?!

 

DIALOG 3 in Hessen:

"Reinigen oder prüfen Sie den Kamin gleich mit, dann stören Sie mich erst nächstes Jahr wieder."
"Geht nicht, ich habe nicht den Kehranzug an."
"Sie haben seit Jahren nicht mehr gekehrt, durch die Kamintüre schauen, kann man doch auch im Messanzug."
"Geht nicht, dazu brauche ich den Kehranzug."
"Aber Sie haben eben in das Rauchrohr gesehen, und in das Rohr für die Luftzufuhr haben Sie Ihre Bürste hineingeschoben, also können Sie doch auch im Messanzug durch die Kamintüre sehen."
"Geht nicht, da es Winter ist und im Winter kann man den Kamin nicht kehren."
"Dann machen Sie doch die Immissionsmessung zusammen mit dem Kaminprüfen im Sommer, dann stören Sie mich nur einmal im Jahr."
"Geht nicht, da ich die Heizung hochfahren muss und das geht nur im Winter."
"Aber im letzten Jahr wollten Sie die Immissionmessung doch auch im September machen. Warum können Sie nicht beides dann im Sommer?"
"Wegen des Schwefels."
"Das verstehe ich nicht, ich verbrenne doch extra schwefelfreies Heizöl."
"Ich muß alle sechs Monate kommen."
"Warum eigentlich?"
"Um Sie unter Kontrolle zu halten!"

Keine Antwort, denn nun war ich sprachlos.

Das Vorstehende ist nicht etwa ein Witz, sondern die volle traurige Wahrheit und es ist mir tatsächlich Ende Januar so passiert.

Dazu ein Zitat aus dem Flugblatt, herausgegeben vom Zentralinnungsverband (ZIV) anlässlich der Zertifizierung:
"... Dadurch (gemeint ist die Zertifizierung) arbeiten wir effektiver, rationeller und wirtschaftlicher. Das bedeutet für Sie, der Schornsteinfeger hat mehr Zeit für die Kundenbetreuung, die Beratung ..., usw."

Originalton ZIV:
... Ein Schritt (gemeint ist die Zertifizierung), der einzigartig ist in Deutschland, Europa, ja in der Welt."

 

DIALOG 4 in Hessen:

Abnahme einer modernisierten Ölheizung:
...
"Jetzt haben Sie in den Kamin geschaut und die Typenschilder von Heizkessel und Brenner abgeschrieben. Sind Sie nun fertig?"
"Ja!"
"Müssen Sie bei der Abnahme keine Immissionsmessung durchführen?"
"Die Immissionsmessung habe ich vor einer Woche im Rahmen der jährlichen Immissionsmessung bereits erledigt. Dann darf ich frühestens in 6 Monaten wieder messen."
"Das ist gut. Nun spare ich ein paar Liter Heizöl, da Sie die Heizung nicht hochjubeln und eine Menge Gebühren. Um wieviel wird es denn nun billiger?"
"Es wird nicht billiger."
"Warum, ich habe doch schon 71,84 DM für die Immissionsmessung bezahlt, die nun nicht mehr erforderlich ist. Da muß es doch billiger werden."
" Abnahme und jährliche Immissionsmessung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die nichts miteinander zu tun haben."
"Aber, es ist doch die gleiche Heizung und der gleiche Geldbeutel, aus dem die Gebühren bezahlt werden."
"Ich habe einen Anspruch auf die Gebühren unabhängig davon, ob ich alles mache oder nicht."
"Sie wollen doch nicht behaupten, daß ich bezahlen muß, obwohl Sie nichts dafür getan haben."
"Ich muß die volle Gebühr berechnen, das steht so im Gesetz. Ich habe einen Anspruch auf das Geld."
...
Da hatte der Meister recht,
wie mir später das Landratsamt schriftlich mitteilte.

Die vorstehende Abnahme kostete mich 232 DM und war in knapp 20 Minuten erledigt.

Um die Illusion eines Marktes vorzutäuschen, nennt der Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger sein Monopol beschönigend: "Geschlossener Markt".

So ist es nun in einem "Geschlossenen Markt": Der Bürger bezahlt nicht nur für unsinnige und überflüssige "Dienstleistungen" überhöhte Gebühren, sondern auch für die Befriedigung von Ansprüchen einer staatlich privilegierten Kaste.

 

DIALOG 5 in Hessen:

Zwecks Verhinderung einer Doppelmessung.

- Diesmal müssen wir alles machen.
- Was heisst hier alles ?
- Die Immissionsmessung und die Reinigung des Kamins.
- Das mit der Kaminreinigung geht in Ordnung, das wurde in diesem Jahr noch nicht gemacht, aber die Immissionsmessung lassen Sie bleiben.
- Der Meister hat gesagt, daß ich auch die Immissionsmessung machen muß.
- Das kommt nicht in Frage, da Ihr Meister bereits im Januar die Immissionsmessung durchgeführt und dafür eine saftige Rechnung geschrieben hat.
- Woher soll ich wissen ob Sie mir die Wahrheit sagen? Ich bin erst seit Februar beim Meister.
- Ich lüge nicht. Ihr Meister muß doch wissen, wo er die Immissionsmessung gemacht hat und wo nicht. Sie können doch nicht einfach zweimal messen und doppelt kassieren.
- Zur Wahrheitsfindung zeigen Sie mir jetzt das Messprotokoll vom Januar.
- Das Messprotokoll habe ich nicht zur Hand.
- Wissen Sie nicht, dass Sie das Messprotokoll drei Jahre aufzubewahren und jederzeit vorzuzeigen haben?
- Nein, woher soll ich das wissen?
- Das steht im Gesetz und auf dem Messprotokoll steht es auch.
- Kann schon sein, aber es kann doch nicht meine Aufgabe sein Ihnen nachzuweisen, wo Sie gemessen haben und wo nicht.
- Ein ordentlicher Hausbesitzer, bewahrt die Messprotokolle bei der Heizung auf.

Nun wurde es mir völlig zu bunt und ich habe den belehrenden Herrn gebeten mein Haus zu verlassen.

Auf den Meßprotokollen stand kein Hinweis auf die Aufbewahrungsfrist. Der Herr kannte seine eigenen Formulare nicht. Formulare, die er Tag für Tag ausfüllt. Während des Dialogs "prüfte" der mitgekommene Azubi den Kamin. Der Kamin wurde mangels Verschmutzung nicht gekehrt.

Dies geschah im September 2002.

 

DIALOG 6 in Brandenburg:

Nicht im Heizraum, sondern vor der Wohnungstür stehen zwei junge Schornsteinfeger.

"Wir möchten bei ihnen die Badezimmerentlüftung kontrollieren!"
"Die Badezimmerentlüftung geht doch keinen Schornsteinfeger etwas an."
"Im Land Brandenburg geht es ihn schon was an."
"Jetzt machen sie keine Witze! Was hat denn ein Schornsteinfeger mit einem Deckenventilator zu tun?"
"Ich sagte ihnen doch: Wir kontrollieren, ob es ihre Badezimmerentlüftung noch einwandfrei tut."
"Wozu denn das? Wollen sie demnächst auch noch das Badezimmerfenster prüfen?"
"Nein, wir prüfen nur den Deckenventilator."
"Und wenn der es nicht einwandfrei tut? Ist das etwa schlimm?"
"Dann könnte sich Schimmel an der Außenwand bilden".

Ich gab auf!

Wenn der Vermieter sich derartiges bieten lässt, soll er ruhig dafür blechen. Bei der hohen Miete ist das auch noch mit drin.

Halt! Auch solcher Unfug treibt die Mieten hoch!

Dies geschah im Oktober 2002.

 

DIALOG 7 in Hessen:

Während der Reinigung eines sauberen Kaminrohres.

"Nun sind Sie mit Ihrem Kollegen auf das Dach geklettert, und haben zu zweit in den Kamin geschaut. Und seit 5 Jahren haben Sie zum ersten Mal wieder Ihre Bürste im Kamin versenkt. Warum entfernen Sie nicht den Ruß, nachdem Sie die Kamintüre geöffnet haben?"
"Das ist nicht nötig, da ist kein Ruß drin" - sagt der eine.
"Ich habe auch keinen Ruß erwartet" - sagt der andere.
"Warum haben Sie dann die Bürste durchgezogen?"
Darauf bekam ich keine Antwort.

Die Reinigung des sauberen Rohres, dauerte, einschließlich des Dachaufstiegs, 8 Minuten und kostete 28,39 Euro.
Wozu für diese sinn- und nutzlose Tätigkeit zwei Schornsteinfeger anrücken mußten, ist mir ein Rätsel geblieben.
Aber eines weiß ich nun genau: Ich besitze ein vierstöckiges Einfamilienhaus. Jedenfalls auf der Schornsteinfegerrechnung.

Dies ist eine wahre Geschichte, die sich am 10.Juli 2003 so zugetragen hat.

 

 



Unglaubliche Mühsal mit dem Kaminzug


 

Rolf Kästner
Hubertusstrasse 15
72458 Albstadt

Ich möchte Ihnen von einem Problem berichten, dass beim Erfüllen der neuen immissionsrechtlichen Anforderungen von Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 - 11 kw, auf mich als Hauseigentümer zukam und bei dessen plötzlicher Lösung sich mir die Nackenhaare aufstellen, da meiner Meinung nach, unter dem Deckmantel des Umweltschutzes, nur der Bürger abgezockt wird.

Am 10.04.01 stellte ich fest, dass die Feuerstätte meiner Wohnung nur noch bis zum 01.11.01 auf Grund des zu hohen Abgasverlustes betrieben werden darf. AV= 19 % Die Feuerstätte im EG erfüllte die vorgegebene Norm lt. Einstufungsmessung vom 11.11.98 noch bis zum 01.11.2004. Der Kaminzug betrug im EG 16 Pa und im OG 11 Pa, bei 18° Raumtemperatur, Eigentlich ideale Kaminzugwerte, so dass ich nicht davon ausging eine Kaminsanierung durchführen zu müssen.

Am 10.05.01 erinnerte mich das Landratsam Balingen schriftlich an Einhaltung der immissionsrechtlichen Anforderungen meiner Heizungsanlage. Ein Weiterbe- trieb nach dem 01.11.01 könnte untersagt werden und stellt eine Ordnungswidrig- keit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zuerst ließ ich also den zuständigen Bezirksschornsteinfeger H. Koschine aus Meß-stetten kommen, um zu erfahren ob eine Schornsteinsanierung notwendig wird. Ich wollte nicht den gleichen Fehler machen wie mein Nachbar vor 3 Jahren, der erst neue Öfen einbauen ließ und diese dann, wegen der vom Schornsteinfeger angewie-senen Kaminsanierung, wieder aus- und einbauen lassen musste. Dieser berechnete den vorhandenen Schornstein mit den von den Ofenherstellern "Schrag" bzw. " Buderus " vorgegebenen Parametern und stellte fest, eine Quer-schnittsverminderung des Schornstein muss lt. seiner Berechnung vom 25.04.01 gemacht werden, da Rauchgasgeschwindigkeit und Abgastemperatur sonst zu niedrig wären. Er machte keine Angaben, wie der Schornstein im Durchmesser, bzw. in der Höhe verändert werden muss.

Bei einem Messebesuch in Balingen hatte ich mich über Kaminsanierungsfirmen und Kachelofenölheizeinsatzhersteller informiert.

Ich ließ mir Angebote von bekannten Sanierungsfirmen machen und erlebte die erste Überraschung. Jede Firma kam zu einen anderen Ergebnis wie der Schorn- stein auszusehen hatte. Eine musste lt. Berechnung sogar einen Ventilator in den Schornstein einbauen um auf den geforderten Kaminzug zu kommen. Eigentlich un- denkbar, war doch der Kaminzug 38 Jahre lang ausreichend.
Weil ich mir nun überhaupt keinen Rat mehr wusste, beauftragte ich den Heizungs-bauer Fa. Silbernagl aus Ebingen, den ich auf Grund seines Angebotes ( nicht das preiswerteste, sondern das überzeugendste ) mit dem Ofeneinbau beauftragt hatte und nach dessen Aussage keine Kaminsanierung notwendig war, sich mit der von ihm empfohlenen Kaminsanierungsfirma Müller & Schwarz aus Riedhausen in Verbindung zu setzen um eine Lösung zu finden.

Die Lösung für die Ausführung des Schornsteins kam in Form des Angebotes am 08.06.01 und sah vor, eine Kaminsanierung mit feuchteunempfindlichem Edelstahl-rohr d 160mm, den Einbau eines "Schrag-Ölheizeinsatzes Typ TV 15 S mit dem Ölbrenner IHS 2000 / 9 kw . Eine Schornsteinerhöhung war nach den überarbeiteten Berechnungen der Heizungs- , sowie der Sanierungsfirma nicht mehr notwendig, wie im ersten Angebot vom 02.05.01 gefordert, da der Schornsteinzug auch so ausrei-chen würde.

Am 09.06.01 erhielt ich ein Schreiben vom Schornsteinfeger, dass nach seiner Be- rechnung der Schornstein um einen Meter verlängert werden muss, um den erforderlichen Förderdruck zu erreichen.

Nun verstand ich gar nichts mehr, hatte ich doch mit der Lösung meines Problems zwei Firmen beauftragt, die schon lange solche Aufträge ausführen und somit über genügend praktische Erfahrung verfügen sollten. Ein Anruf bei der Sanierungsfirma brachte dann Aufklärung. Letztendlich läge die Entscheidung über die Ausführung beim Schornsteinfeger.
Also wurde am 21.06.01 die Baumaßnahme, wie vom Schornsteinfeger festgelegt, trotz Warnung des Heizungsbauers, von den beiden Firmen durchgeführt.

Eine Messung des Heizungsbauers beim Probebetrieb am 22.06.01 ergab, dass der Schornsteinzug wie vorausgesagt im Erdgeschoss um das 3-fache und im 1.OG um das 2-fache zu hoch war. Dadurch konnten beide Brenner nicht so eingestellt wer-den, dass die geforderten Immissionswerte erreicht werden. Die Abgasverluste war-en höher als vorher. Der Heizungsbauer gab zu bedenken, da die Luftzufuhr für den Brenner im EG von ihm so stark gedrosselt werden musste, könnte es zu Verpuff-ungen kommen. Außerdem würde sich der Zug in den Wintermonaten noch erhöhen.

Jetzt war der Schornsteinfeger gefragt. Am 25.06.01 früh 8.00 Uhr wurde von ihm eine Messung durchgeführt und er sagte wörtlich "So schlecht sind die Werte doch gar nicht, das kann man so lassen" und er hätte die Anlage auch abgenommen.
Als der Heizungsbauer jedoch eintraf, der ja mit den angezeigten Werten des Mess-gerätes etwas anfangen kann, bestätigte der Schornsteinfeger plötzlich den zu hohen Schornsteinzug und öffnete nun die Reinigungsklappe im Keller. Jetzt for-derte er den Einbau von Nebenlufteinrichtungen für jeden Ofen, um den Zug wieder zu verringern.

Damit war ich nicht einverstanden. Man baut doch keinen Schornstein erst höher, um dann mit Nebenluftöffnungen den Zug wieder zu verringern. Um den Zug, wie vom Schornsteinfeger vorgegeben zu erhöhen, sollte ich 250,-DM mehr bezahlen und nun sollte ich um ihn wieder zu verringen noch einmal Geld ausgeben. Dazu kommt, dass der Einbau lt. Aussage des Heizungsbauers technisch so nicht möglich ist.
Der probeweisen Demotage der 1m Kaminerhöhung stimmte der Schornsteinfeger nicht zu, er verwies auf seine vorliegende Berechnung.

Beide verglichen jetzt ihre Berechnungen und fanden heraus, dass es durch Unter- schiede in der Einbeziehung des Nachheizkastens zu den unterschiedlichen Berech- nungsergebnissen kommt. Der Heizungsbauer schlug deshalb vor, beim Ofenherstel-ler "Schrag" nachzufragen, welches Maß denn nun für die Berechnung richtig sei, da ich ja nicht der Einzige wäre der in nächster Zeit seine Heizungsanlage erneuern müsste. Obwohl ich bei dieser Firma mehrmals selbst anrief bzw. zwei Faxanfragen machte, bekam ich lediglich einmal gesagt dass das Problem mit der Heizungsbaufirma geklärt würde. Diese wartete aber ebenfalls bis zum 10.09.01 auf eine Antwort. (11 Wochen)

Nach Rückfragen des Heizungsbauers bei der Firma welche die PC- Programme zur Berechnung der Schornsteine schreibt, stellte sich heraus, dass es eigentlich gar kein spezielles Programm für Kachelofeneinsätze gibt, sondern dass dafür das glei-che Programm wie für Heizkessel verwendet wird, obwohl die aber ganz andere Anforderungen an die Kamingestaltung stellen.

Wir einigten uns am 25.06.01, dass die Heizungsanlage bis zum Beginn der Heizungsperiode ohne Abnahmebescheinigung in Betrieb genommen werden kann. Dann soll ein Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten (Schrag, Müller & Schwarz, Silbernagl, Koschine ) stattfinden, um eine Lösung zu finden.
Ich bin zwar der Meinung, dass solche Grundsatzentscheidungen nicht erst in der Wohnung eines Bürgers stattfinden sollten, sondern hier wären doch Gespräche der Firmen im Vorfeld angebracht, aber ich wollte ja heizen.

Am 21.07.01 teilte ich dem zuständigen Landratsamt mit, dass ich mit dem Einbau des Ofens und der Sanierung des Schornsteins meinen Teil zur Einhaltung des Ge- setzes getan habe und schilderte ebenfalls die dabei aufgetretenen Probleme. Daraufhin teilte mir der zuständige Sachbearbeiter H. Sauter am 23.07.01 mit, dass ich diese nicht abgenommene Feuerstelle nicht betreiben darf. Er würde sich mit dem zuständigen Schornsteinfeger deswegen in Verbindung setzen.

Daraufhin bekam ich am 08.08.01 ein Schreiben vom Schornsteinfeger, in dem er mir mitteilt, dass, Zitat : "Der zu starke Unterdruck am Wärmeerzeuger im EG bis zum 31.08.01 zu beheben ist und erst dann eine Abnahmebescheinigung ausgestellt und damit auch die Inbetriebnahme erfolgen kann." . Wie ich das machen sollte wurde mir nicht gesagt. Außerdem war ja nicht nur im EG der Unterdruck zu hoch, sondern auch im OG, wie die Messungen am 25.06.01 ergaben.
Was für ein Fachmann! Welch plötzlicher Wandel der Messergebnisse !! Am 11.08.01 fragte ich nochmals beim Kaminfeger an, ob man nicht doch versuchs- weise die von ihm geforderte Kaminerhöhung abbauen könnte, aber er verwies wie- der auf seine Berechnung.

Da mir auch das zuständige Landratsamt bzw. das Bauamt der Stadt Albstadt nicht helfen wollte mein Problem zu lösen, unterrichtete ich am 08.08.01 das Umwelt-ministerium in Stuttgart. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass für diese Angelegenheit das Wirtschaftsministerium zuständig sei. Mein Schreiben wurde von H. Dr. Mezger dorthin weitergeleitet. Weil ich nach 4 Wochen auch von dort nichts hörte, rief ich am 05.09.01 dort an. Der zuständige Sachbearbeiter H. Batzing besorgte sich mein Schreiben und wies den Schornsteinfeger an, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Seit dem wurde ich regelmäßig von H. Batzing aus Stuttgart angerufen, ob sich der Schornsteinfeger bei mir gemeldet hat. Leider musste ich eine Woche lang immer verneinen. Am 12.09.01 rief ich noch einmal beim Wirtschaftsministerium an und teil- te H. Batzing mit, dass ich jetzt einen Rechtsanwalt und das ZDF-Magazin "WISO" einschalten werde. Er setzte sich sofort mit dem Schornsteinfeger in Verbindung, verwies ihn nochmals auf seine Sachverständigenaufgabe und plötzlich wurde die Kaminerhöhung vom Schornsteinfeger persönlich demontiert. Er hätte jetzt von der Fa. Schrag erst erfahren, dass der minimalste Förderdruck nur 3mbar betragen muss und deshalb könnte man nun auf diese Erhöhung verzichten. Eine neue Berechnung legte er nicht vor, verlangte diese aber vom Heizungsbauer.

Am 13.09.01 kamen Heizungsbauer und Schornsteinfeger um nach der Demontage der Kaminerhöhung erneut Messungen durchzuführen. Der Kaminzug war immer noch zu hoch, so dass die geforderten Werte durch die Einstellungsmöglichkeiten am Ofen selbst, vom Heizungsbauer nicht erreicht wurden. Der Vorschlag der Fa. Schrag, die sich nun auch mit dem Heizungsbauer in Verbindung gesetzt hatte, im Ofen EG eine 3-fach Glocke einzubauen, wurde nicht realisiert. Es wurde noch einmal die Möglichkeit für den Einbau von Nebenlufteinrichtungen überprüft, man kam aber zum gleichen Ergebnis wie beim ersten Termin, von mir abgelehnt, weil durch eine richtige Berechnung nicht notwendig und baulich unmöglich. Der Schornsteinfeger schlug vor, den Vororttermin mit allen an der Baumaßnahme beteiligten am 19.09.01 zu machen.
Das Wirtschaftsministerium wollte sich bemühen den für technische Probleme zu- ständigen Landeskaminfegermeister dazu zu schicken. Bei der Bemühung blieb es.

Ich forderte eine schriftliche Abnahmebescheinigung vom Schornsteinfeger, um die Anlage wenigstens offiziell betreiben zu dürfen, wenn auch mit immissionsrechtlichen Mängeln.

Die Bestätigung des Vorort-Termins am 19.09.01 um 16.00 Uhr, erhielt ich von H. Koschine.

Die geforderte Abnahmebescheinigung erhielt ich am 17.09.01. Sie sagte aus, dass der Brenner im EG auf 8 Pa und der Brenner Im OG auf 3 Pa Förderdruck einzustellen ist, dieser Wert ist ein nicht messbarer, ich weis also nicht wie der Heizungsbauer diesen einstellen soll.

Die von den Firmen und vom Kaminfeger gemachten Kaminberechnungen waren also alle falsch, zugegeben wurde das aber erst als ich "Wiso" und einen Anwalt ins Spiel brachte. Auch die Fa. Schrag reagierte erst danach, denn sonst hätten ja den Firmen bzw. dem Kaminfeger die neuen Zahlen für für die von ihr hergestellten Geräte, schon eher zur Verfügung gestanden. Beim Vororttermin waren anwesend: H. Silbernagl, sein Sohn, H. Rauhut von der Fa. Schrag, H. Müller jn. und H. Kugler von der Fa. Müller & Schwarz, H. Koschine Bezirksschornsteinfegermeister, H. Bosch vereidigter Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk, H. Kästner erbrachte folgendes Ergebnis :
Nebenlufteinrichtungen wurden von allen Beteiligten als nicht realisierbar und auch das Problem nicht lösend betrachtet. ( Doppelbelegung ) H. Bosch Innungsmeister der Bezirksschornsteinfeger stellte fest, dass die theoretische Berechnung eines Schornsteins mit den dann in der Praxis gemessenen Werten nicht immer übereinstimmen muß.
Meine Frage warum sie dann überhaupt gemacht würde und warum der für mich zuständige H. Koschine dann auf Ausführung lt. seiner Berechnung bestand, wurde mit den Worten, "das ist eben so das müssen sie glauben", meiner Ansicht nach nicht ausreichend beantwortet. Denn erst durch diese sture und kompromisslose Haltung kam es doch zu den ganzen Umständen.
Der Vertreter der Fa. Schrag teilte uns mit, dass auf Grund neuer Erkenntnisse der benötigte minimale Förderdruck nicht mehr 10 Pa, sondern nur noch 3 Pa beträgt.
Woher sollte das der Kaminfeger wissen, er braucht diese Angaben aber für seine Berechnung.
H. Bosch nahm vor Ort noch einmal alle Maße für eine Kaminberechnung, die er auf Grund der von der Fa. Schrag plötzlich geänderten Förderdruckbedarfswerte für ihre Geräte, jetzt neu erstellen wollte.
Die Fa. Müller & Schwarz machte keine Vorschläge zur Lösung des Problems. Mein Vorschlag auch im EG probeweise einen IHS 2000 einzubauen, wurde auch abgelehnt. Bei dem herrschenden Kaminzug würde der Austausch des Brenners nichts nützen.
Den von mir geforderten Einbau eines größeren Edelstahlrohres lehnten alle ab. Sie waren überzeugt, dass durch die nachfolgend aufgeführten Umbaumaßnahmen am Ofen im EG das Problem gelößt werden kann.
Die Fa. Schrag liefert schnellstmöglich an die Fa. Silbernagl zum Einbau in die Feuerstätte EG 1 Stück 3-fach Glocke ,eine geänderte Stauscheibe und einen Nachheizkasten Typ M 2, einen 6 kw Lüfter und Rückstaubleche für den Doppelrohrbogen, Ich war nicht überzeugt davon und werde die Messwerte bei der Abnahme sehr genau kontrollieren, stehen doch die vom Kaminfeger geforderten Werte im Abnahmeprotokoll vom 17.09.01 fest. Mir ist bekannt, dass die Werte für die Feuerstätte im OG bis jetzt auch hart an der Grenze sind und an diesem Ofen sollte ja gar nichts verändert werden.

Schon am 20.09.01 meldete H. Bosch dem Ministerium, dass der Fall jetzt abge-schlossen sei. Der Meinung war ich überhaupt nicht, es lagen ja noch gar keine neuen Messergebnisse vor.

Dies teilte ich H. Batzing am 21.09. per Telefon auch mit und er stimmte mir zu, dass erst die Messergebnisse abgewartet werden müssen.

Am 26.09.01 erhielt ich die überarbeitete Berechnung des Kamins, mit dem Ergebnis dass er so in Ordnung sei, was ich aber nicht nachvollziehen kann, denn der Zug ist ja immer noch zu hoch, wie die Messungen vom 13.09.01 ergaben.
Die neue Kaminberechnung war also wieder praxisuntauglich. Wie sollte sich der Kaminzug auch ändern das Ergebnis war ja schon vorher bekannt, man hatte am Kamin nichts verändert, sondern nur am Ofen.

Am 08.10.01 baute Fa. Silbernagl die von der Fa. Schrag gelieferten Teile (3-fachGlocke, Nachheizkasten Typ M 2, Staublechstreifen für Doppelrohrbogen ) ein. Nicht geliefert wurden der 6 kw Lüfter sowie die geänderte Stauscheibe. Warum konnte Fa. Silbernagl nicht beantworten. Die Messungen erfolgten am 09.10.01 um 18.00 Uhr und brachten folgendes Ergebnis:

EG: Kaminzug 22 Pa // Abgasverlust 16,6 %
OG: Kaminzug 16 Pa // Abgasverlust 10,5 %

Zu geringer CO 2 - Gehalt 6,1 % im EG kommt von zu hohem Kaminzug.
Der Einbau der gelieferten Teile brachte also außer nutzlos verbranntem Öl keine Verbesserungen.

Am 10.10.01 informierte ich H. Koschine sowie H. Bosch von den gescheiterten Maßnahmen und fragte nach wie lange noch versucht wird am Ofen herumzubasteln und warum nicht endlich der Kaminquerschnitt vergrößert wird.

Gleiches teilte ich H. Batzing vom WM mit, mit der Bitte eine Querschnittsver- größerung durchzusetzen. (bis zum 22.11. kein Kontakt)

Am 15.10.01 schrieb mir H. Koschine, dass nach Aussage der Fa. Schrag jetzt Fa. Silbernagl die geänderte Stauscheibe einbaut, sowie im EG die Ölmenge nach- misst . Sollte durch diese Maßnahmen der Abgasverlust nicht auf die geforderten 11% eingestellt werden können, wird ein Werkskundendienst der Fa. Schrag dies versuchen.

Am 18.10.01 rief ich H. Rauhhut von der Fa. Schrag an um nachzufragen wie lange sie noch Änderungen am Ofen vornehmen wollen. H. Rauhhut teilte mir mit, dass nun doch noch ein 6 kw Lüfter und eine geänderte Stauscheibe eingebaut werden. Außerdem müsste noch eine Dichtheits- und Ölmengenmessug durchgeführt werden. Er bestätigte den Einsatz des Werkskundendiestes bei nicht erreichen des Abgasverlustes. Die Frage ob der Ofen mit so vielen eingebauten Fremdteilen überhaupt noch der Norm entspricht, also auch technisch abgenommen ist, was ich bezweifle, wurde von ihm mit " das ist schon in Ordnung " beantwortet.

Am 25.10.01 schilderte ich das Geschehene dem Wirtschaftsministerium der BRD, erhielt aber bis jetzt keine Antwort.
(nicht einmal eine Eingangsbestätigung)

Am 02.11. baute Fa. Silbernagl den 6 kw Lüfter und die d 50 mm Stauscheibe ein. Neue Messungen ergaben einen Kaminzug von 28 Pa und einen Abgasverlust von 11,5%. Die Stauscheibe wurde sofort wieder ausgebaut, weil die Verstopfungsgefahr durch Rußablagerungen nach Meinung des Heizungsbauers viel zu groß ist. Die Messergebnisse wurden von der Fa. Silbernagl der Fa. Schrag gemeldet.

Am 03.11.01 forderte ich die Fa. Schrag per Fax auf den Originalzustand des Ofens wieder herzustellen, oder mir eine Abnahmebescheinigung, in der alle Veränderung-en am Ofen eingetragen sind, zu schicken. Keine Antwort.
Am 04.11. machte ich eine Faxanfrage beim Wirtschaftsministerium Ba-Wü, warum mein Fax vom 11.10. unbeantwortet blieb und schilderte gleichzeitig die aktuelle Sachlage. Keine Antwort.

Am 06.11. teilte mir H. Koschine in einem Telefongespräch mit, dass lt. Rücksprache mit H. Rauhut von der Fa. Schrag die Werte jetzt in Ordnung seien. Trotzdem schickt die Fa. Schrag noch einen Werksmonteur. Termin unbekannt!
H. Koschine war erstaunt als ich ihm von den aktuellen Messergebnissen und der wieder ausgebauten Stauscheibe erzählte und sprach plötzlich wieder vom Einbau einer Nebenlufteinrichtung. Ich verwies ihn sofort auf das Vorortgespräch vom 19.09. und forderte ihn auf, alle Berechnungsgrundlagen zu überprüfen, denn durch irgend etwas muss es ja zu den falschen Berechnungsergebnissen kommen. Außerdem sollte er nun da alle Versuche fehlgeschlagen sind, von der Fa. Müller& Schwarz den Einbau eines größeren Rohres fordern, um den geforderten Kaminzug zu erreichen.

Am 07.11. teilte ich der Fa. Schrag per Fax mein Unverständnis über die Aussage gegenüber dem Kaminfeger mit. Keine Antwort.

Am 12.11. führt Fa. Silbernagl im Auftrag der Fa. Schrag erneut Messungen am Ofen im EG durch. Kaminzug 28 Pa, Abgasverlust 12,1% Außentemp. 3°

Am 18.11. schilderte ich die Sachlage in einem Brief H. Trittin Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz u. Reaktorsicherheit Werderscher Markt 1 10117 Berlin. Keine Reaktion

Am 23.11. 9.00 Uhr erhielt ich eine Einladung zu einem Termin bei Fa. Schrag mit Fa. Silbernagl
Anwesend waren, H. Rauhut von Fa. Schrag, H. Fellmet Innungswart der Kamin- feger Ba-Wü, H. Bosch , H. Silbernagl , H. Kästner
Ergebnis: Die Toleranzrechnung, die den O2 Gehalt berücksichtigt, macht aus 14,5% gemessenem Abgasverlust, 11% Abgasverlust für die Abnahmebescheinigung.
Diese Rechnung war bis dahin außer H. Fellmet scheinbar niemandem bekannt, obwohl H. Bosch so tat als sei diese das Selbstverständlichste der Welt. Warum wurde sie dann nicht längst, spätestens beim Vorort-Gespräch am 19.09, von ihm eingesetzt? Mir wäre viel Ärger und nutzlos verbranntes Öl erspart geblieben. Die Fa. Schrag schickt die Betriebserlaubnis für den umgebauten Ofen!

Zugegeben wurde von H. Bosch, dass die von H. Koschine ausgefüllte Abnahme-bescheinigung vom 13.09. zu der irrtümlichen Annahme führen kann, der Ofen im EG würde 2004 wieder überprüft.

H. Koschine soll geänderte Abnahmebescheinigung zu schicken. Die Messung dafür erfolgte am 03.12.
Abgasverlust 12% Co2 7,2% o2 11,2% Abgastemp. 180°C 18°C Luft

Noch eine neue Erkenntnis: ein größerer Querschnitt erhöht den Kaminzug !! Über die Richtigkeit dieser Erkenntnis wurden sich die Anwesenden nicht einig! Warum ist denn dann das Ergebnis der Berechnung eine Querschnittsverminderung, eigentlich müsste doch der Schornstein vergrößert werden.

Diese plötzlich angewande Toleranzrechnung, die meiner Meinung nach nur zum passend machen der Werte dient, zeigt doch wie geduldig Papier ist und somit Öfen mit bis zu 14,5% gemessenem Abgasverlust ohne jede Veränderung weiter die Umwelt belasten können. Auf Umweltkongressen verweisen wir dann aber auf die bei uns schon durchgesetzten 11%.

Beispielrechnung von H. Fellmet:
Gemessener Abgasverlust = 14,5% ergibt abgerundet 14%
Gemessener O2 Gehalt = 10 % = 2% Toleranz, die vom gemessenen, gerundeten Abgasverlust abgezogen wird.
Ab 11% O2 - Gehalt dürfen 3% abgezogen werden.
Das heißt, das der Heizungsbauer nur mit großem Luftüberschuss zu fahren braucht um die geforderten Abgasverluste einzuhalten.

Welcher Heizungsbauer der BRD kennt diese Formel ? Der lt. H. Koschine bei der Berechnung so wichtige Wert des Förderdruckes ist nur ein theoretischer Wert, der überhaupt nicht gemessen werden kann. Auf Grund dieses theoretischen Wertes wurde aber die Kaminerhöhung gefordert.

Am 24.11. Faxe an Landratsamt, Umwelt- und Wirtschaftsministerium Ba-Wü Über die plötzliche Lösung des Problems, was eigentlich gar keins war.

Am 26.11. Brief vom Wi-Mi Ba-Wü Problem wird zur Überprüfung an die technische Abteilung des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Ba-Wü, In einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter am 26.11. wurde mir versichert, dass ich vom Ergebnis informiert werde. Ich warte heute noch!

Am 27.11. H. Koschine führt Messung am Ofen EG durch und wird mir entsprechen- des Abnahmeprotokoll zu schicken. Am. 05.12. Gespräch mit ZAK - Mitarbeiterin / H. Silbernagl davon informiert.

Am 06.12. berichtigte Abnahmebescheinigung des H. Koschine ist eingegangen.

Am 07.12. Brief vom Bundesumweltministerium in Bonn, es wird das Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass mir wegen fehlender Zuständigkeit nicht unmittelbar geholfen werden kann.


Am 08.11. Brief vom Umweltministerium Ba-Wü, mir wird mitgeteilt, dass die Antwort auf mein Fax, welches die aufgetretenen Probleme beinhaltete, noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Am 24.12.01 Faxanfrage bei Schrag nach versprochener Abnahmebescheinigung.

Ich als Laie verstehe einfach nicht, haben Schornsteinfeger, Ofenbauer und Ka-minsanierer bisher die Messergebnisse nicht interessiert, Hauptsache Ofen und Schornstein konnten erneuert werden, obwohl in der Bedienungsanleitung für den Ofen der Firma Schrag darauf hingewiesen wir, dass ein zu hoher Kaminzug die Lebensdauer des Brennertopfes negativ beeinflusst. Sonst hätte doch spätestens beim 3. Umbau dem Schornsteinfeger auffallen müssen, dass der von ihm am PC berechnete Zug bei der vorgeschriebenen Abnahmemessung immer zu hoch ist und dass die Zahlen des Ofenherstellers Fa. Schrag, die er für seine Berechnungen nutzt, vielleicht nicht stimmen. Denn schon die Berechnungen der Schornsteinsanierungsfirma bzw. des Heizungsbauers wichen ja von seinen ab. Er hätte doch seinen Vorgesetzten davon informieren müssen, dass irgendetwas nicht stimmen kann. Statt dessen beharrte er stur und kompromisslos auf seinen Berechnungen und änderte sein Verhalten erst als ich mit dem Weiterleiten ans Fernsehen drohte.
Ich bin überzeugt davon, dass in keinem anderen Fall mit den von Schrag plötzlich angepassten Förderdruckbedarfswerten gerechnet wird.

Für das Nachbarhaus das baugleich ist und die gleiche Ofenbelegung hat, wurde vor 3 Jahren eine Kaminerhöhung von 2,00 m errechnet und auch eingebaut. Ich glaube dass auch dort der Kaminzug zu hoch ist, da der Brennertopf schon einmal ausgetauscht werden musste und dafür ja wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, zu hoher Kaminzug verantwortlich ist.
Auch in diesem Abnahmeprotokoll wurden wahrscheinlich die Werte vom Schornsteinfeger passend gemacht. Das könnte man ja durch eine Messung nachprüfen.


Bevor ich meine Ausführungen beende, möchte ich noch eine Anmerkung machen, die ebenfalls als Kritik am bestehenden Abnahmesystem für Heizungsanlagen gedacht ist. Die Vormachtstellung eines Bezirksschornsteinfegers, eingesetzt vom Staat, auf dessen gute oder schlechte Laune, gutes oder schlechtes Fachwissen oder wie in meinem Fall fehlendes Arrangement bei seiner Tätigkeit als Sachver-ständiger man angewiesen ist, sollte genau wie in anderen Bereichen bei denen man sich mehrere Angebote über Preis und Leistung einholen kann, beendet werden. Denn Schornsteinfegermeister sollte Schornsteinfegermeister sein und Konkurrenz auch in diesem Bereich wäre kundenfreundlicher! Mein Auto kann ich doch auch vom TÜV- Sachverständigen in Hamburg überprüfen lassen obwohl ich in Ba-Wü wohne.

Ob Fernsehen oder Presse, beide haben in meinem Fall das eigentliche Anliegen verfehlt, wichtiger ist wahrscheinlich wie sich Claudia Schiffers Kind entwickelt.
Der einminütige Beitrag in WISO hat keinem Bürger geholfen und mein Artikel im Zollernalbkurier hat auch nur wenige erreicht. So dass diese schwarze Zunft so weiter machen kann wie bisher.
Ein wenig Mut machen nur solche Erlebnisse wie das meiner Nachbarin. Sie verweigerte die Kaminsanierung und vom Wirtschaftsministerium Ba-Wü wurde ihr in einem Schreiben vom 06. März 2002 mitgeteilt, dass ihr Kamin in der Heizungsperiode vom Fachmann auf Feuchtigkeit untersucht wird. Sollte keine oder nur selten Feuchtigkeit auftreten, kann nach Auffassung des Ministeriums auf eine Sanierung verzichtet werden.
Ein kleiner Sieg, der mir nichts nützt, mich aber freut.