Rang und Strafmaß zweier Gesetze
Sehr geehrter Abgeordneter Herr X
Das Böblinger Landratsamt verhängte gegen einen
78-jährigen ein hohes Zwangsgeld, weil er sich weigerte, seinen sauberen Kamin
kehren zu lassen. Der harte Stahlbesen sollte nicht erneut dessen saubere
Innenwand beschädigen. Er berief sich ferner darauf, dass sein Schornsteinfeger
6 Jahre zuvor - unter Billigung eines Verwaltungsrichters - das Kehren seines
sauberen Abgasrohres berechnen durfte, obwohl er es nicht gekehrt hatte.
Der Mann war bereit, seinen Kamin durch
sinnvolleres Abspiegeln auf Durchlass überprüfen zu lassen. Dies wurde unter
Berufung auf das Schornsteinfegergesetz und fehlendem Ermessensspielraum strikt
abgelehnt! Auf ein Monate später gemachtes Angebot, mit einem Perlonbesen,
statt dem vorgeschriebenen Stahlbesen kehren zu lassen, ging der Mann nach der
erduldeten zermürbenden Behandlung durch die Behörde nicht mehr ein. Der
gesamte Schriftwechsel ist abrufbar unter www.schofeg.de/kehrverweigerung.html
.
In Deutschland werden pro Jahr mehr
Schwangerschaften abgebrochen wie die Einwohnerzahl einer kleinen Großstadt.
Trotz Gesetzesverstoß geschieht es unter streng geregelten Bedingungen
straffrei. Der Bundestag stimmte dem modifizierten § 218 mit Mehrheit zu, damit
abtreibenden Frauen der Ruch des Kriminellen erspart bliebe.
In beiden Fällen wird durch Gewalt eine jeweils
andere Substanz entfernt:
1. Beim Abort ein Embryo mit allen Anlagen eines werdenden Menschen - durch
Bundesgesetz legitimiert! Straffrei!
2. Beim Kamin eine Handvoll abgekratzte Wandpartikel mit ein wenig Ruß darunter
- durch Landesgesetz legitimiert! Strafmaß: 2 000 Euro!
Der Landesgesetzgeber erlässt (auch ohne
Parlament) Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz, die dem gesunden
Menschenverstand widerstreben! Diesen Verordnungen widersetzt sich bundesweit
eine wachsende Zahl besonnener und konsequent handelnder Bürger - trotz
angedrohter hoher Strafen.
Die Divergenz in der Zuordnung von Rang und
Strafmaß beider Fälle könnte krasser nicht sein! Die Zwangsmaßnahmen zur
Durchsetzung zweifelhafter Tätigkeiten im Schutze des Schornsteinfegermonopols
fügen dem Ansehen unseres Rechtsstaates unabsehbaren Schaden zu.
Freundliche Grüße vom Böblinger Kehrverweigerer
Paul Theisen
P.S.: Diesen Text sende ich auch an weitere Abgeordnete und Politiker. Für eine Stellungnahme zu meinem Fall, und dem Schornsteinfegermonopol im Allgemeinen, bin ich Ihnen dankbar.