Rang und Strafmaß zweier Gesetze

 

Sehr geehrter Abgeordneter Herr X

Das Böblinger Landratsamt verhängte gegen einen 78-jährigen ein hohes Zwangsgeld, weil er sich weigerte, seinen sauberen Kamin kehren zu lassen. Der harte Stahlbesen sollte nicht erneut dessen saubere Innenwand beschädigen. Er berief sich ferner darauf, dass sein Schornsteinfeger 6 Jahre zuvor - unter Billigung eines Verwaltungsrichters - das Kehren seines sauberen Abgasrohres berechnen durfte, obwohl er es nicht gekehrt hatte.

Der Mann war bereit, seinen Kamin durch sinnvolleres Abspiegeln auf Durchlass überprüfen zu lassen. Dies wurde unter Berufung auf das Schornsteinfegergesetz und fehlendem Ermessensspielraum strikt abgelehnt! Auf ein Monate später gemachtes Angebot, mit einem Perlonbesen, statt dem vorgeschriebenen Stahlbesen kehren zu lassen, ging der Mann nach der erduldeten zermürbenden Behandlung durch die Behörde nicht mehr ein. Der gesamte Schriftwechsel ist abrufbar unter www.schofeg.de/kehrverweigerung.html .

In Deutschland werden pro Jahr mehr Schwangerschaften abgebrochen wie die Einwohnerzahl einer kleinen Großstadt. Trotz Gesetzesverstoß geschieht es unter streng geregelten Bedingungen straffrei. Der Bundestag stimmte dem modifizierten § 218 mit Mehrheit zu, damit abtreibenden Frauen der Ruch des Kriminellen erspart bliebe.

In beiden Fällen wird durch Gewalt eine jeweils andere Substanz entfernt:
1. Beim Abort ein Embryo mit allen Anlagen eines werdenden Menschen - durch Bundesgesetz legitimiert! Straffrei!
2. Beim Kamin eine Handvoll abgekratzte Wandpartikel mit ein wenig Ruß darunter - durch Landesgesetz legitimiert! Strafmaß: 2 000 Euro!

Der Landesgesetzgeber erlässt (auch ohne Parlament) Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz, die dem gesunden Menschenverstand widerstreben! Diesen Verordnungen widersetzt sich bundesweit eine wachsende Zahl besonnener und konsequent handelnder Bürger - trotz angedrohter hoher Strafen.

Die Divergenz in der Zuordnung von Rang und Strafmaß beider Fälle könnte krasser nicht sein! Die Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung zweifelhafter Tätigkeiten im Schutze des Schornsteinfegermonopols fügen dem Ansehen unseres Rechtsstaates unabsehbaren Schaden zu.

Freundliche Grüße vom Böblinger Kehrverweigerer

Paul Theisen

P.S.: Diesen Text sende ich auch an weitere Abgeordnete und Politiker. Für eine Stellungnahme zu meinem Fall, und dem Schornsteinfegermonopol im Allgemeinen, bin ich Ihnen dankbar.