CHRISTIAN LANGE MDB
VORSITZENDER DER SPD-LANDESGRUPPE
BADEN-WÜRTTEMBERG
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11011 BERLIN

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Sehr geehrter Herr Theisen,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2.3.2004, das ich gerne auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg beantworten möchte. Das sog. „Kehrmonopol“ der Schornsteinfeger ist ein häufiger Anlass für Kritik und Beschwerden bei der Bevölkerung. Lassen Sie mich zunächst feststellen: Eine repräsentative Befragung des Forsa-Instituts im Frühjahr 2001 über die Zufriedenheit mit dem Schornsteinfeger hat ermittelt, dass 91 % der Kunden zufrieden mit ihrem Schornsteinfeger und nur 6 % mit dem Schornsteinfeger unzufrieden sind. Die Unzufriedenheit mit dem Schornsteinfeger bezieht sich zum Großteil auf das Preis-Leistungs-Verhältnis, das sich in der Gebührenhöhe ausdrückt, die allgemein als zu hoch empfunden werden. Das Kehr- und Überprüfungsmonopol liegt beim Bund, der den Umfang der betrieblichen Leistungen und das Entgelt festsetzt. Die Bezirksschornsteinfegermeister werden mit der Durchführung der Leistungen, einschließlich Gebühreneinzug, beauftragt (beliehen), können daher weder ihr Angebot, noch die Preise selbst festsetzen. Nach der Handwerksordnung kommt für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten nur der Handwerksberuf des Schornsteinfegers (ohne Beleihung) in Frage, der auch nach der Handwerksordnung Meisterbetrieb sein muss. Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind Vorbehaltsaufgaben der Schornsteinfeger. Installateure und Heizungsbauer sind dazu handwerksrechtlich nicht befugt.


Ohne feste Kehrbezirke könnten die Schornsteinfegermeister ihre Leistungen frei anbieten, feste Gebührensätze wären dann nicht mehr notwendig. Bei einer sich zu entwickelnden Konkurrenzsituation müssten im Grunde dann Kostensenkungsbewegungen entstehen, die allerdings durch erhöhten Aufwand zur Kundenwerbung und höhere Wege (keine Bearbeitung von Haus zu Haus möglich) überlagert werden könnten.

 

Im Schornsteinfegerhandwerk zeichnen sich grundlegende Änderungen ab, die bereits eingeleitet sind:

·      In einem technischen Hearing im Januar 2004 wurden sämtliche Kehr- und Überprüfungsanforderungen im Schornsteinfegerwesen auf den Prüfstand gestellt. Die Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder sollen entsprechend dem Ergebnis des Hearings angepasst werden (Kehr- und Überprüfungsintervalle).

·      In einem bundesweiten REFA-Gutachten werden in den Jahren 2003/04 sämtliche Arbeitszeiten des Schornsteinfegers als Grundlage der Schornsteinfegergebühren überprüft und angepasst.

·      Auf Drängen der EU-Kommission - ein Vertragsverletzungsverfahren wurde angedroht - sollen die Vorschrift europafest gemacht werden:

-     Aufhebung von Zugangsbeschränkungen zur Erlangung eines Kehrbezirks durch ein offenes Bewerbungsverfahren

-     Transparenteres Kehrbezirksvergabeverfahren

-     Vergabe von Kehrbezirken auf Zeit (5 oder 10 Jahre)

-     Die untere Verwaltungsbehörde soll die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen auch einen anderen Bezirksschornsteinfegermeister zu beauftragen, wenn es zu unüberbrückbaren Streitigkeiten zwischen Grundstückseigentümer und Bezirksschornsteinfegermeister kommt.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zugesagt, der EU bis Ende des Jahres 2004 eine entsprechende Konzeption vorzulegen. Derzeit laufen die Abstimmungen mit den Ländern und mit dem Handwerk.

 

Ich hoffe Ihrem Anliegen damit zukünftig entsprechen zu können und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

Christian Lange