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"In allen Institutionen, in welche nicht
die scharfe Luft der öffentlichen Kritik hineinweht, wächst eine unschuldige
Korruption auf, wie ein Pilz."
Friedrich Nietzsche
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Der Inhalt: ==> Die Zwänge der
Staatsmonopole |
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So sehr der Staat auch gesellschaftliche
Monopole ahndet, so trennt er sich nur ungern von rechtlichen Monopolen, zu
denen die Staatsmonopole zählen. Die vollzogene Zerschlagung der ehemaligen
Bundespost hat im Fernmeldebereich offenbart, wie vorteilhaft sich die
Liberalisierung eines Staatsmonopols für die Bevölkerung auswirken kann. Es seien zwei Staatsmonopole besonderer Art
genannt, zu deren Liberalisierung wenig Neigung besteht: Die
Berufsgenossenschaft und das Schornsteinfegerwesen. Beide Monopole befriedigen
öffentliche Sicherheitsbedürfnisse. Die Berufsgenossenschaft in den Betrieben
und das Schornsteinfegerwesen im Umfeld von Feuerungen. In beiden Monopolen
sind Sicherheitsstandards verankert, deren "Rentabilität" auf den
Prüfstand müßte. Auch Sicherheitsmaßnahmen haben ihren Preis, und
sollten einer Kosten/Nutzen-Analyse unterzogen werden. Technischer und
gesellschaftlicher Wandel erfordern stetig bisher unbekannte zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen, während bisherige zu hinterfragen sind. Die das Staatsmonopol exekutierende Bürokratie
ist damit überfordert. Sie neigt dazu, großzügig eine
"Überversorgung" an Sicherheit zu verordnen. Damit stiehlt sie sich
aus der Verantwortung für eventuell auftretende Schadensfälle. Daß aber eine
"Überversorgung" an Sicherheit kostspielig ist, stört sie nicht.
Interessengruppen haben es daher leicht, sie von weiteren überzogenen
Sicherheitsmaßnahmen zu überzeugen. Damit einhergehend wachsen auch Macht und
Einfluß der zuständigen Bürokratie. In dieser Situation befinden sich die
sicherheitsrelevanten Staatsmonopole. Das zeigt sich besonders deutlich in
der Entwicklung des Schornsteinfegerwesens, das hier behandelt wird. |
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Das als Staatsmonopol verordnete
Schornsteinfegergesetz entstand in einer Zeit, als ein totalitäres Regime
seine Untertanen "Volksgenossen" nennen ließ, und sie mit eiserner
Hand in sein ideologisches System einzubinden versuchte. Die Bundesrepublik
übernahm das Schornsteinfegergesetz als Bundesgesetz, womit das Staatsmonopol
erhalten blieb. Gleiches gibt es in keiner westlichen Demokratie, außer
Österreich, das von 1938-1945 ins "deutsche Reich" einverleibt war.
Wohl delegiert der Bund die Ausführungsbestimmungen
an die Länder, behält sich aber die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes
vor. Die Konkurrenz unter den Ländern hat aber auch zur Folge, dass die
Länder gleichziehen - wie kommunizierende Röhren. So lässt sich kein Land
eine neue Verordnung eines anderen Landes entgehen. Dieser aufschaukelnde
Effekt ist mit ein Grund dafür, dass sich der Leistungskatalog der
Schornsteinfeger seit dem Krieg vom einfachen Kehren zu einer Vielzahl
weiterer Maßnahmen erweitern konnte. Die Ausführung der Tätigkeiten überlässt der
Staat nicht etwa Beamten, wie z.B. die Verkehrskontrolle, sondern einem
besonderen Typ von Handwerkern, die als "beliehen" gelten. Diese
"beliehenen Unternehmer" haben sich der strikten Unterweisung der
staatlichen Bürokratie zu fügen. Sie reguliert und garantiert auch ihr
Einkommen durch die Existenz eines ausgeklügelten Gebührenschemas und der
daraus resultierenden Bemessung von passend zugeschnittenen Kehrbezirken. Sie
gewährt auch den Schornsteinfegern rechtlichen Schutz gegenüber den sie
bedienenden Hausbesitzern. Das Einkommen eines Kehrbezirksinhabers bemisst
sich zwar an dem eines mittleren Beamten (A9). Er genießt aber eine Reihe
weiterer Zulagen und Steuervergünstigungen. Der Ertrag eines Kehrbezirkes
beträgt etwa 1/4 Mio. DM/Jahr, die sich der Bezirksschornsteinfegermeister
mit seinem Mitarbeiter teilt. Unternehmerische Gemeinkosten sind gering. Der
Mitarbeiter, zumeist schon Meister, dient sich bis zu zehn Jahre lang hoch,
bis er den einträglichen ersehnten eigenen Kehrbezirk erhält, den man einer
Pfründe auf Dauer des Berufslebens einordnen kann. |
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Es ist schon erstaunlich, wie stark Anzahl und
Tätigkeiten der Schornsteinfeger in den zurückliegenden Jahrzehnten gewachsen
sind. Da stellt sich die Frage, warum aus einem - wegen Minderung des
brennbaren Rußes - vom Aussterben bedrohtem Beruf ein stetig expandierender
Beruf werden konnte. Dies ist in der Bundesrepublik einmalig. Die Schornsteinfeger setzen sich auch außerhalb
ihrer beruflichen Sphäre bei vielerlei Anlässen mit ihrer schwarzen Tracht in
Szene. Sie genießen ferner den abergläubisch behafteten Nimbus des
Glücksbringers. Das reicht aber noch nicht aus, um sich bei der vorgesetzten
Bürokratie ins rechte Licht zu rücken. Die Schornsteinfeger bedienen sich einer
aufwendigen Lobby, deren Ziel es ist, umweltschonende und
sicherheitsnotwendige Tätigkeiten zu erkunden. Diese auszuführen biedern sie
sich fortlaufend bei der zuständigen Ministerialbürokratie an. Und das mit
großem Erfolg! Mehr darüber berichtet ein Insider in Wenn es den Schornsteinfegern gelang, das
Verbindungsrohr vom Heizkessel zum Kamin als Gefahrenpotential einstufen zu
lassen, um es kehren zu dürfen, so ist das einer ihrer Erfolge. Dies bei
keinem einzigen nachgewiesenen Schadensfall in Zeiten kaum wahrnehmbaren
Rußes und Minderung anderer Verbrennungsrückstände. |
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In Zeiten der Enthüllung von Korruption,
Veruntreuung und Vetternwirtschaft wird man sensibel gegenüber den schwer
nachvollziehbaren Verordnungen, die im Schornsteinfegerwesen erlassen wurden.
Schließlich ist es kein Geheimnis, dass in Baden-Württemberg jeder
Kehrbezirksinhaber seinen Obolus in eine Art Reptilienfonds seiner Innung
entrichtet. Was mit den etwa 3 Mio. DM/Jahr geschieht, wissen nur
Eingeweihte. Wenn mit dem Geld u.a. sieben der besten Schornsteinfegermeister
besoldet werden, die keinen einzigen Kamin zu kehren haben, fragt man sich,
was deren Aufgabe ist. Es ist verwunderlich, weshalb die Hausbesitzerverbände
keine Rechenschaft fordern! Kein bodenständiges Handwerk kann sich
derartiges leisten, und muß Innungsarbeit ehrenhalber verrichten lassen. Da
es dem Schornsteinfegerwesen aber an jeglicher Transparenz mangelt, gedeihen
die sonderbarsten Gerüchte und Vermutungen. Neuerdings streben die Schornsteinfeger
bundesweit eine Energieberatung an. Bundeskanzler Schröder machte ihnen schon
Hoffnungen. Somit ist die Befürchtung, eines Tages werde eine
"Energiezwangsberatung" durch die Schornsteinfeger verordnet, schon
berechtigt. |
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Der Inhalt: |
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Presseinformationen der Bezirksregierung
Arnsberg Regierungspräsidentin wird
Ehrenschornsteinfegermeisterin
Am 23. Juni 1998 wird
Regierungspräsidentin Dr. Raghilt Berve von der Schornsteinfegerinnung für
den Regierungsbezirk Arnsberg zur Ehrenschornsteinfegermeisterin
ernannt. Damit ist sie die erste Frau in
Nordrhein-Westfalen, die mit diesem Ehrentitel ausgezeichnet wird. Rund 400
Schornsteinfeger werden an diesem Tag nach Arnsberg kommen und die
Regierungspräsidentin im Rahmen einer Feierstunde als Ehrenmitglied in ihre
Innung aufnehmen. Der kurze Bericht enthält leider keine näheren
Angaben über die Umstände dieser einmaligen Ehrung. Es ist auch kein Scherz,
denn der Zeitpunkt fällt weder in die Faschingszeit, noch ist es ein
Aprilscherz. Zwei Fragen bleiben offen: Frage 1: Welche Verdienste kann eine hohe
Beamtin sich um die Schornsteinfeger erwerben, wenn sie ihrem Amtseid treu
geblieben ist? Frage 2: Wenn schon 400 Schornsteinfeger -
sicherlich alle in schwarzer Uniform - folkloristisch aufgezogen sind, um der
Ehrung beizuwohnen, muss es sich für die schwarze Zunft gelohnt haben - oder
nicht? |
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Der oberste Schornsteinfeger Baden-Württembergs
Hans-Ulrich Gula sprach am 12.7.2001 in Isny/Allgäu (Schaumschlägereien
und Allgäuer Käse) die folgenden Worte im Beisein des Wirtschaftsministers
Dr. Döring (FDP): "Mit Sorge betrachtet derzeit das
Schornsteinfegerhandwerk die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe. Man
kann nicht zulassen, dass der Großteil der Betriebe sich wirtschaftlich
negativ entwickelt. Man hat deshalb ein Gutachten über die
wirtschaftliche Entwicklung des Schornsteinfegerhandwerks in Auftrag
gegeben." Eine Pressemeldung
zur Ordensverleihung vom 23.1.2002: "Hohe Auszeichnung für den
Schornsteinfeger: Der Plochinger Hans-Ulrich Gula erhielt das Bundesverdienstkreuz
am Bande. Dazu kam der Baden-Württembergische Wirtschaftsminister Walter
Döring ins Alte Rathaus, um Gula den Orden eigenhändig ans Revers zu
heften." Der oberste Schornsteinfeger bemühte sich in
seiner Rede in Isny außerdem, handfeste Forderungen der Schornsteinfeger um
zusätzliche Tätigkeiten vor einem internationalen Fachpublikum und dem
höchsten Dienstvorgesetzten zu erheben. Ein halbes Jahr später wird der fordernde
Repräsentant der Schornsteinfeger vom Minister für - in den Augen der
Allgemeinheit - zweifelhafte Verdienste persönlich ausgezeichnet! Jeder normal denkende Mensch weiß, dass die
Leistungen der Schornsteinfeger samt der erhobenen Gebühren weit überzogen
sind. Jeder normal empfindende Bürger spürt aber auch, dass die bevorzugte
Behandlung der Schornsteinfeger durch die Behörden den üblicherweise
gewohnten Rahmen sprengen. Es erbost ihn, dass er dagegen hilf- und machtlos
ist! Der Respekt vor einem sich wieder machtgieriger
dünkenden Staat schwindet dahin. Begünstigung und Amtspflichtverletzung machen
sich wieder breit bei uns! Verantwortliche Beamte und Politiker versagen und
fügen unserem Staatswesen unabsehbaren Schaden zu! |
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Die Philosophie der vorangegangenen
industriellen Revolutionen hat offenbar in den Köpfen gewisser
staatlicherseits verhätschelter Schmarotzer nur soweit Besitz ergriffen, wie
es dem eigenen Nutzen dient. Der mit technischen Revolutionen einhergehende
Fortschritt dient größtenteils der Entlastung des Menschen von harten und
stupiden körperlichen Tätigkeiten. Was Maschinen und Automaten zu verrichten
in der Lage sind, braucht der moderne Mensch nicht mehr von Hand zu machen.
Davon profitieren wir in den hochindustrialisierten Ländern im besonderen. Unter den Fittichen eines Monopols bilden sich
jedoch Schutzzonen, in denen es dennoch gelingt, den bisherigen Zustand zu
konservieren. Fortschritt ja, aber nicht, wenn er die eigenen Pfründen
wegrationalisiert. Nach diesem Muster wuchs in den vergangenen 30 Jahren
unser deutsches Schornsteinfegerwesen als in der Welt einmaliges Monster
heran! Ein markantes Beispiel ist das nach wie vor
getätigte traditionelle Kaminkehren. Trotz besserer Erkenntnis und längst
vorhandener Hilfsmittel - die man nicht zum Einsatz kommen lässt - genießt
das Kaminkehren ein Nischendasein, aus dem es bisher niemand zu vertreiben
vermochte. Mit den fadenscheinigsten Argumenten ist es einer auf primitive
Propaganda abgerichtete "Priesterkaste" bisher immer wieder
gelungen, sich dafür stark zu machen, dass Kamine unbedingt gekehrt werden
müssen. Selbst dann, wenn es in ihnen nichts mehr zu kehren gibt. Deshalb erfand man die Mär von den Vogel- und
Wespennestern in den Kaminen. Nicht dass man deren Beseitigung unmittelbar
nach dem Nestbau anstrebte - nein, das hätte den Fahrplan des über das ganze
Jahr verteilten Kaminkehrens durcheinander gebracht. Lieber setzte man die
Hausbewohner das Jahr über der latenten Gefahr einer CO-Vergiftung aus. Man
scheute sich nicht einmal, trotzdem eine unwissende und eingeschüchterte
Bevölkerung mit dem Schreckgespenst des allgegenwärtigen CO-Todes zu
ängstigen, der in anderen Ländern grassiert - nicht aber hierzulande dank
fürsorglicher deutscher Schornsteinfeger. Schlimmer wurde in den vergangenen
Diktaturen auf deutschem Boden nicht gelogen und geheuchelt! Wer fördert dieses menschenverachtende und
verlogene Verhalten? Niemand anderes als eine korrupte Ministerialbürokratie
im Verbund mit realitätsblinden und karrieresüchtigen Politikern! Automaten,
die ganzjährig Kaminverstopfungen zu melden vermögen, duldet man zwar
partiell, lässt sie aber nicht als Kehrersatz für den sauberen Kamin zu. So
beschäftigte man nicht nur die schon vorhandenen Schornsteinfeger im
keynesschen Sinne auf Kosten der Allgemeinheit, sondern schuf noch weitere
Stellen für weitere nutzlose Tätigkeiten derselben Schmarotzer. Dieses
Verhalten ist in hohem Maße sträflich und widerspricht dem geleisteten
Amtseid. Es ist höchste Zeit, die verantwortlichen Ministerialbeamten wegen
Korruption zur Rechenschaft zu ziehen. |
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Dass das Schornsteinfegerwesen ein Monopol ist,
bezweifelt heute niemand mehr. Dass es aber ein Schutzbündnis - somit ein
Kartell - ist, wurde mir bei der Lektüre eines Sitzungsprotokolls klar. Im Jahre 1998 fand in Stuttgart ein
Experten-Hearing zwecks einer Neufassung der KÜO für Baden-Württemberg (BW)
statt. Das dortige Wirtschaftsministerium lud dazu Ministerialbeamte,
Funktionäre der Schornsteinfeger, Experten von Verbänden, Vereinen,
Instituten und der Industrie, sowie Vertreter von Hausbesitzerverbänden ein.
Beamte und Schornsteinfeger wären gleich stark vertreten gewesen wie alle
anderen Teilnehmer zusammen, wenn letztere vollzählig erschienen wären. Von
den vollzählig erschienenen Ministerialbeamten samt
Schornsteinfegerfunktionären kamen je eine Hälfte aus BW und anderen
Bundesländern. Warum letztere eingeladen wurden, ist mir ein Rätsel, da doch
die KÜO von BW abgehandelt werden sollte! Als ein Teilnehmer 18 Monate nach dem Hearing
das versprochene Protokoll der Sitzung erbat, wurde es ihm aus fadenscheinigen
Gründen verweigert. Erst als eine gerichtliche Klage gegen die neue KÜO
erhoben wurde, bequemte sich das Wirtschaftsministerium, aus den
Tonbandaufzeichnungen ein fragmentarisches schriftliches Protokoll
anzufertigen. Dieses ist die Grundlage meiner Ausführungen. Man beriet je einen halben Tag lang über Öl-,
Gas- und Festbrennstoff-Feuerungen. Während der Sitzung standen sich zwei
Fraktionen gegenüber: Auf der einen Seite eine geschlossene Phalanx von 33
Personen, je zur Hälfte Ministerialbeamte und Schornsteinfegerfunktionäre,
die bekanntlich beliehene Unternehmer sind. Auf der anderen Seite waren es 20
Experten und 2 Vertreter von Hausbesitzerverbänden. Es ist auffallend, mit welchem Widerspruchsgeist
die fachlichen Argumente der Experten zum Zwecke einer Verminderung der
Schornsteinfegertätigkeiten zugunsten der Hausbesitzer abgetan wurden.
Größtenteils sind sie mit fragwürdigen Gegenargumenten zurückgewiesen, oder
als noch nicht praktikabel etikettiert, oder auf die lange Bank geschoben worden.
Die sich den Experten vehement widersetzenden
Schornsteinfeger hatten die Beamten stets auf ihrer Seite. Wenn z.B. von der
Schornsteinfegerseite wiederholt behauptete wurde: "Kehren ist die
sicherste Querschnittskontrolle", ist dies von den Beamten widerspruchslos
akzeptiert worden. Dass es dabei um eine Handvoll Ruß ging, ist das Delikate
an der Sache. Die diskutierte, als wenig aufwendig geltende,
Spiegelprobe des Kamins, wurde als nicht allgemein einsetzbar verworfen.
Zudem käme die Spiegelprobe kaum billiger als das Kehren. Eine vorgeschlagene
differenzierte Behandlung alter und neuer Anlagen wurde als zu kompliziert
abgetan. Immer wieder sind fragwürdige strenge Sicherheitserwägungen
vorgeschoben worden. Der abgedroschene Slogan der Schornsteinfeger: "Wer
wartet, darf nicht messen", machte jede Hoffnung auf einen Rückbau
der Schornsteinfegerleistungen zunichte. Solch eindeutig parteiliches Verhalten von
Ministerialbeamten ist ein Skandal. Es fragt sich, wem Diener von Dienern
(Ministern) zu dienen haben: Dem ganzen Volk oder der Besitzstandswahrung
einer kleinen Schicht von beliehenen Unternehmern! Mit einem vorgeschobenen
notwendigen Sicherheitsstandard lässt sich aus jeder Mücke ein Elefant
machen. Ein Vertreter der Hausbesitzer brachte es auf
den Punkt, als er resignierend feststellte: "Wenn ich Sie so
diskutieren höre, dann meine ich, der Hausbesitzer hat überhaupt nichts mehr
zu sagen. Sie kommen und prüfen und nehmen ihm alle Verantwortung ab. Tolle
Sache! In Deutschland regelt man alles, einschließlich der Ausnahme." Das Hearing hat bewiesen, dass zwischen den
Ministerialbeamten und den Schornsteinfegern eindeutig ein symbiotisches
Schutzbündnis besteht. Somit ist das Schornsteinfegerwesen sowohl ein Monopol
als auch ein Kartell! Dies steht in krassem Widerspruch zu jedem Gesetz eines
freiheitlichen Rechtsstaates. Das Resultat des Hearings, die neue KÜO, ist
enttäuschend ausgefallen. Das bisher strikt abgelehnte Zusammenlegen aller
Schornsteinfegertätigkeiten auf einen einzigen jährlichen Termin wurde
endlich eingeführt. Die ersparten Wegezeiten boten zwar ein kostensenkendes
Potential, das aber überwiegend den Schornsteinfegern zugute kam. Wenn auch
die Mehrzahl der Anlagenbetreiber geringfügig entlastet wurde, musste der
Rest draufzahlen. Die Anzahl der Kehrbezirke, an dessen Ertrag es keinen
Abstrich gab, verminderte sich im Folgejahr lediglich um weniger als 1%. Bisher wurden die hohen Kosten der
Schornsteinfegertätigkeiten mit neutralen REFA-Zeitstudien gerechtfertigt und
verteidigt. Bei der neuen KÜO wurde dieses Prinzip verlassen, und die Kosten
dem Belieben preisgegeben. Warum darf der Schornsteinfeger bei einer Anlage
für die gleiche Tätigkeit und Wegezeit von einem Jahr zum andern über 15%
mehr verlangen? |
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Das mißbrauchte Gutachten
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Der Inhalt: |
Professor
Rawes Messungen
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Im Jahre 1991 wurden Kontrolle und Kehren des
Rauchrohres (Verbindungsstück zwischen Heizkessel und Kamin) eingeführt. Zur
Begründung berief man sich auf ein Gefahrenpotential, das von verstopften
Rauchrohren ausgehen könnte. Jemals aufgetretene Schäden sind nicht genannt
worden. Gewährsmann ist Prof.Rawe, Gelsenkirchen. Dieser hat 1983 in Münster
im Auftrag des WM in NRW Untersuchungen an Abgasleitungen (Schornstein und
Rauchrohr) durchgeführt. Die von Prof. Rawe gemessenen Ölfeuerungen sind
in 2 Kategorien zu unterteilen: die "nicht ordnungsgemäß" und die
"ordnungsgemäß" betriebenen. Bei den ersteren ergaben sich meßbare
Rußablagerungen, dagegen bei den letzteren - deren Rußzahl <= 3 betrug -
nicht. Moderne Anlagen haben die Rußzahl 0. Bei Gasfeuerungen fand sich kein
Ruß. Sein Gutachten, schreibt Prof. Rawe am 9.1.2001, habe seinerzeit zu
einer Reduzierung der Kehrhäufigkeit durch das Schornsteinfegerhandwerk in
NRW geführt! |
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Die
Mißdeutung eines Gutachtens und seine Folgen
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Somit bietet das Rawe'sche Gutachten keine
Grundlage, das Rauchrohr in die Obhut der Schornsteinfeger zu geben. Es ist
sogar verwegen und unverfroren, den Zustand der "nicht
ordnungsgemäß" betriebenen Feuerungen zugrunde zu legen, um daraus die
zwingende Notwendigkeit von Kontrolle und Kehren der Rauchrohre für die in
der Regel "ordnungsgemäß" betriebenen Feuerungen abzuleiten. Dies ist glatter Betrug am Hausbesitzer oder
Anlagenbetreiber. Ich sehe darin eine sträfliche Amtspflichtverletzung und
einen groben Verstoß gegen GG Art.34 und gegen BGB §839. Unter der
Voraussetzung, daß ähnliche Verordnungen in allen Bundesländern eingeführt
worden sind, entstand den Besitzern ordnungsgemäß betriebener Heizungsanlagen
in Deutschland seit 1991 ein Schaden von weit über 1 Mrd. DM. |
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Die
Bestrafung umweltbewusster Bürger
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Ein grober Mißbrauch des
Schornsteinfegergesetzes ist ferner die nachteilige Behandlung der Besitzer
resourcenschonender bivalenter Heizungen (Wärmepumpe plus zusätzlicher Öl-
oder Gasfeuerung). Diese in der Anschaffung teuren Anlagen wurden durch
Bundesgesetz steuerlich begünstigt und von der jährlichen Abgasmessung
befreit. Nach der beklagten Verordnung jedoch muß der Schornsteinfeger deren
Rauchrohr zwingend kehren, während er es bei den üblichen Anlagen nur
kontrollieren darf. Ich sehe darin eine unrechtmäßige Bestrafung
umweltbewußter Bürger nach dem Motto: Wenn wir bei ihm schon nicht messen
dürfen, soll er wenigstens für des Kehren bezahlen - auch, wenn es in der
Regel nichts zu kehren gibt. |
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Die Reform in BW: Windei oder Mogelpackung?
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Der Inhalt => Jetzt
Messen und Kehren auf einmal |
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Ab dem Jahre 2000 wurde in BW eine Neufassung
der KÜO eingeführt. Deren hervorstechendes Merkmal ist es, Abgasmessung,
Kehren und die alle 5 Jahre vorgeschriebene Feuerstättenschau - angeblich
infolge des Unmuts der Anlagenbetreiber - mit einem Mal während eines
einzigen Hausbesuches durchzuführen, was bisher unter den fadenscheinigsten
Ausreden strikt abgelehnt wurde. Ferner wurden die Arbeitswerte (Minuten) neu
gestaffelt und eine gesonderte Wegepauschale eingeführt. Die Wegezeit war
bisher in den Arbeitswerten mit enthalten.Nun stiegen aber merkwürdigerweise
die Kosten pro Arbeitswert rapide an, nämlich von 1,25 DM um 39% auf 1,74 DM.
Die durch den Wegfall eines zweiten und dritten
Hausbesuches ersparten Wegekosten hätten fairerweise den bisher mehrmals
Besuchten zugute kommen müssen. Demgemäss wäre den Schornsteinfegern ein
Einnahmenverlust entstanden. Weit gefehlt: Die Schornsteinfeger wurden nahezu
schadlos gehalten. Man gewährte ihnen von da an sogar eine besondere
Wegepauschale von 10,30 DM. |
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Wie vermied man eine finanzielle Einbuße der
Schornsteinfeger? Man befahl alle Zwangskunden der
Schornsteinfeger in eine "Solidargemeinschaft" mit den
Schornsteinfegern. Die bisher mehrmals Besuchten entlastete man nur
geringfügig, dagegen belastete man aber alle anderen zusätzlich. In meinem
Falle sind trotz unverändertem Arbeitsaufwand und Wegezeit nach der Reform
die Kosten um 15% gestiegen. Die bisher alle 5 Jahre separat vorgenommene
Feuerstättenschau konnte von nun an gleichzeitig mit dem Kehren vorgenommen
werden. Der zusätzliche Zeitaufwand lag in meinem Hause im Sekundenbereich.
Dennoch betrugen die Kosten für die Feuerstättenschau nach der Neufassung
immer noch 18,57 DM. Die Einbuße der Schornsteinfeger, schamlos
"Solidarbeitrag" genannt, ist gering. Angaben über ihre Höhe sind
widersprüchlich und ebenso verwirrend wie das gesamte Gebührendickicht: Das
WM nennt einen Betrag von 10 Mio. DM; auf einer Versammlung in Rastatt wurde
den Schornsteinfegern das Opfer von 6 Mill. DM als "Solidarbeitrag"
schmackhaft gemacht. In Wahrheit sind 9 von 944 Kehrbezirken gestrichen
worden, also weniger als 1%. Nach meiner Schätzung hätten die ersparten
Wegezeiten die Einnahmen der Schornsteinfeger um 10% schmälern müssen. Da man
davon aber Abstand nahm, hätte die Zahl der Kehrbezirke sich nicht um 1%,
sondern um 10% vermindern müssen. Mithin erbrachte die Neufassung der KÜO trotz
geringeren Zeitaufwandes der Schornsteinfeger für die Zwangskunden insgesamt
keine nenenswerte Ersparnis! |
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Bisher wurden die vielfach beklagten überhöhten
Schornsteinfegergebühren durch Zeitstudien gerechtfertigt. Heute werden sie,
wie in meinem Falle, im Interesse der Besitzstandswahrung der
Schornsteinfeger beliebig modifiziert. Auch diese Art von "Lastenausgleich"
steht gewiß im Widerspruch zum Schornsteinfegergesetz. |
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Schwerwiegende Unterlassung kriminellen Formats
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Artikel in den VDI-Nachrichten im Februar 2002
Autor:
Dipl.-Ing. Peter Stricker Das Institut für Verbrennungskraftmaschinen und
Kraftfahrzeugbau der Technischen Universität Wien beschäftigt sich bereits
seit 3 Jahren mit der Abgasfernmessung von Kraftfahrzeugen im fließenden
Verkehr. Das in Wien eingesetzte Messgerät basiert auf dem Nachfolger des von
Ihnen vorgestellten Messgeräts, die erzielten Forschungsergebnisse werden
bereits in der nächsten Gerätegeneration Berücksichtigung finden. Dieses Gerät ist in der Lage, nicht nur
Pkw-Abgase, sondern auch Lkw-Abgase automatisch zu messen. Im Rahmen
verschiedener Straßeneinsätze konnten bisher ca. 56 000 Datensätze von Pkw
und ca. 11000 von Lkw auf Autobahnen gesammelt werden. In Wien wurden ca. 25
000 Pkw gemessen, etwa 300 davon wurden angehalten und mittels Kurztest
überprüft. Hier zeigt sich der entscheidende Vorteil dieser
Methode: Nicht alle Fahrzeuge müssen zur Überprüfung angehalten werden,
sondern nur die vermeintlich "schwarzen Schafe" und es kann mit
sehr geringem Aufwand eine große Anzahl von Fahrzeugen gemessen werden. Es
zeigte sich, dass unge fähr 5% der Pkw die gleiche Menge an CO emittieren wie
die restlichen 95%, das heißt, wenn diese 5% repariert würden, könnten die
durch Pkw verursachten CO-Emissionen in etwa halbiert werden. 1% der Pkw mit den höchsten CO-Emissionen ist
immerhin verantwortlich für ca. 25% der Gesamtemissionen. Um dieses 1%
herauszufiltern, sind willkürliche Fahrzeugüberprüfungen und eine Überprüfung
aller Fahrzeuge nicht vertretbar. Mit der Abgasfernmessung als
Vorselektionswerkzeug hingegen gelingt es, eine Trefferquote von 60% bis 75%
bei Straßenkontrollen zu erreichen. Im Bereich der Lkw zeigt sich, dass ca.
ein Drittel der Lkw für 50% der NO-Emissionen verantwortlich ist, die Hälfte
der Lkw zwei Drittel der Gesamtemissionen verursacht. Mein
schwer belastender Kommentar
Hätten die Lobbyisten der
Schornsteinfeger nicht vor Jahren schon die vollautomatische Abgasüberwachung
blockiert, so käme heute kein Brenner mehr auf den Markt, der diese woanders
bewährte Technik nicht enthielte. Aber auch die zuständigen Beamten wären
verpflichtet gewesen, für die vollautomatische Abgasüberwachung grünes Licht
zu geben. Da die Schornsteinfeger bislang die äußerst
dringende Notwendigkeit des Kehrens sauberer Kamine mit dem Nestbau von
Vögeln und Wespen mit Zähnen und Klauen verteidigten und rechtfertigten,
hätte es ihre dringende Pflicht sein müssen, das Erkennen dieser Störgröße
unmittelbar nach deren Auftreten mit Macht zu fördern. Statt dessen
verbreiteten sie die törichte Losung: "Kehren ist die sicherste
Querschnittskontrolle!" Ganzjährigen Schutz vor den Kamin verstopfenden
äußeren Einflüssen kann aber keineswegs einmaliges jährliches Kehren
gewährleisten! Dazu ist nur eine - dem heutigen Stand der
Technik entsprechende ständig vorhandene - vollautomatische
Abgasüberwachungsanlage in der Lage! Der jährliche Kehrzyklus kann eine den Kamin
verstopfende Schadensursache erst nach maximal 364 Tagen, nämlich dem
nächsten Kehrtermin, erkennen. Wer wie die Schornsteinfeger argumentiert,
handelt zumindest grob fahrlässig. Dies ist allein schon deshalb besonders
schwerwiegend, weil es der eigenen vorteilhaften Besitzstandswahrung dient. Ich bin der Meinung, dass das fortwährende
Blockieren der Einführung vollautomatischer Abgasüberwachungsanlagen anstelle
des jährlichen Kehrens als kriminelles Verhalten zum Schaden der
Allgemeinheit zu gelten hat. Deshalb beschuldige ich sowohl die
Schornsteinfegerfunktionäre, als auch die sie beschützenden Beamten,
bewusster schwerwiegender Unterlassungen. Dies setze ich kriminellem
Verhalten gleich! |
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