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"Nichts
ist eines Kulturvolkes unwürdiger, als sich ohne Widerstand von einer
verantwortungslosen und dunklen Trieben ergebenen Herrscherclique regieren zu
lassen."
Hans
Scholl
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"Man fliegt doch heute auf den Mond,
also läßt sich sicher auch ein Schornstein von unten reinigen!", war die Erkenntnis des badischen Bauingenieurs Johann
Georg Güdemann im Jahre 1980. Es galt, bei einem Mehrfamilienhaus die
üblicherweise vorzusehenden Treppen auf dem Dach für den Kaminkehrer zu
vermeiden. Die Kaminreinigung von unten kann jeder vornehmen. Sie
erspart nicht nur die Dachtreppe oder statt dessen eine vorgeschriebene obere
Kehröffnung, sondern den jährlichen Besuch des lästigen, überflüssigen und
mittlerweile sündhaft teuren Schornsteinfegers. Dipl.Ing.Güdemann entwarf eine sinnvolle
Konstruktion, ließ sie mehrfach patentieren und ließ eine kleine
Serie des Gerätes bauen und installieren. Womit er nicht rechnete war,
dass sich jemand seiner technischen Neuerung widersetzen könnte. Diese
jemanden sind die Schornsteinfeger, denen er in die Quere kam. So wie
einst die Hersteller mechanischer Webstühle den schlesischen Webern in die
Quere gekommen sind. Den Webern des 19. Jahrhunderts stand niemand mit Erfolg
zur Seite, wohl aber den Schornsteinfegern des 20.Jahrhunderts. Als Schutzbefohlene agieren die
Schornsteinfeger nach Gutsherrenart Sie
haben nichts zu befürchten, denn in den Wirtschaftsministerien der Länder
sitzen die allem Anschein nach nur ihnen verpflichteten Ministerialbeamten
zur Pflege des deutschen Schornsteinfegerwesens. Kein Politiker getraut
sich, an dem antiquierten Monopol zu rütteln. Der Gelsenkirchener FH-Prof.
Rawe verpasst ihnen die notwendigen Gutachten zur Einführung weiterer
Happen an vorgetäuschten Dienstleistungen, die angeblich der häuslichen
Sicherheit und einer gesunden Umwelt dienlich sein sollen. Mittlerweile hat die Republik an die 8 000
Kehrbezirke mit 17 000 Schornsteinfegern, die uns im Jahr etwa 1.5 Mrd. € kosten.
Laut 'Wirtschaftswoche' Heft 32/2002 bringt jeder Kehrbezirk gegen 3 000 €
im Jahr in die "Kriegskasse". Damit lässt sich mit Leichtigkeit
eine aufwendige Lobbyarbeit durchführen. Dipl.Ing.Güdemann erhielt nach
zwanzigjährigem Intrigenspiel seitens der Schornsteinfeger und
Hindernislauf gegen Behörden und Kaminfeger im Januar 2002 vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine generelle Zulassung
bezüglich der Erfindung für die gesamte BR. Die Vorteile und der Nutzen
der Erfindung für die Allgemeinheit wurde durch den Text der Zulassung
gleich wieder annulliert, denn nur die Schornsteinfeger sollen das
serienreife Gerät bedienen dürfen. Eine Innovation wird den mittelalterlichen
Regeln, Denk- und Arbeitsweisen der Feger wettbewerbswidrig zum Schaden der
Allgemeinheit untergeordnet. Dies ist der deutsche Weg zur Innovation
neuer Techniken. Ein Land, das Besitzstandswahrung um jeden Preis
Priorität gibt, fährt im Rückwärtsgang in die Zukunft. Armes
Deutschland! |
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Helmut
Ostberg, Berlin, kämpft gegen das Kehrmonopol und wirft Spionage vor
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2 Anders als im üblichen Geschäftsleben
übernähmen Schornsteinfeger auch keine Gewährleistung für ihre Arbeit.
Siegfried Rehberg fordert Konsequenzen: Entweder sollten Schornsteinfeger
selbst die Wartung von Heizungen übernehmen oder nur noch die Prüfbelege von
den Heizungsbaufirmen sammeln. Doch der Verbandschef weiß um die gute Lobby
der Schornsteinfeger. "Es existiert eine gute Organisation. Die
Innungsbeiträge liegen weit über denen anderer Handwerksbranchen." Während Rehberg noch verhandelt, hat sich
Helmut Ostberg längst in einen Kleinkrieg gegen seinen Schornsteinfeger und
dessen Aufsichtsbehörden verrannt. Dabei geht es beispielsweise um die Frage,
ob ein Teil seines Ofenrohres als kehrpflichtiges "Zwischenstück"
oder doch nur als belangloses "Verbindungsstück" im Sinne der
"Kehr - und Überprüfungsgsordnung" zu werten ist. Ostberg ist selbst
Ingenieur und meint, in Sachen Heiztechnik könne ihm kein Schornsteinfeger
das Wasser reichen. Überdies spießt er mit Vergnügen jedes widersprüchliche
Argument der Gegenseite auf und profiliert sich als ostdeutscher Kohlhaas,
der nur sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einfordere und von
seinem Schornsteinfeger (aus Spandau!) im Verbund mit Vertretern des
"Westsenats" schikaniert und bedroht werde. Das "Neue Deutschland" würdigte
Ostberg bereits als "wehrhaften Bürger". Weit gefährlicher als die
Scharmützel um Gebühren und Verordnungen ist jedoch der Imageschaden, den
Ostberg den schwarzen Glücksbringern zufügt. In einem Flugblatt schrieb er:
"Die Schornsteinfeger wurden nicht nur im Mittelalter von der
Inqusition, sondern auch in der NS-Diktatur als 'Anschwärzer' und 'Spitzel'
unter dem Vorwand, Brände zu verhüten, eingesetzt, mit Privilegien
ausgestattet und missbraucht, um Menschen auf die Scheiterhaufen oder in die
KZs zu bringen". Dieser Satz löste bei Schornsteinfegern blankes
Entsetzen aus, und die Innung klagte auf Unterlassung.
Ostberg pochte dagegen auf Meinungsfreiheit
und führte als Beleg die "Verordnung über das
Schornsteinfegerwesen" vom 30. Juli 1937 an. Darin heißt es,
Schornsteinfeger seien "Beauftragte der Polizeibehörde" und müssten
"politisch zuverlässig sein". Für den Posten des
Bezirksschornsteinfegermeisters wurden bevorzugt NSDAP-Mitglieder mit
Parteieintritt vor 1930 und "Träger des Goldenen Parteiabzeichens und
des Blutordens" vorgesehen. Eine klare Richtlinie, um Spitzel für die
Gestapo anzuwerben, meint Ostberg. Er glaubt, dass Schornsteinfeger auch
heute noch die Bürger von staatswegen bespitzeln - vornehmlich Dissidenten
und Widerständler wie ihn. "Da wird ein ganzer Berufsstand
diffarmiert", klagt Innungsobermeister Werner Christ. Da die ersten
Verfahren zugunsten von Ostberg ausgingen, wollen sich die Schornsteinfeger
jetzt einen besseren Anwalt nehmen. In Fragen der Standesehre will man auf
keinen Fall zurückstecken. Das staatlich angeordnete Reinigen von Ostbergs Schornstein
hat der zuständige Kehrbetrieb dagegen vorerst aufgegeben. |
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Jürgen
Schöbel, Rhl.-Pfalz, legt sich wegen seines Ofens mit seinem Schornsteinfeger
an
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2 Die Firma VERITHERM, die den Ofen
vertreibt, bestärkt diese Auffassung: "Der Schornsteinfeger darf im
äußersten Falle eine Immissionsmessung vornehmen." Weitere Kontrollen
seien unnötig. So schließe ein elektronisches Sicherheitssystem Brandgefahr
aus, was der Tüv Rheinland 1994 in einem Gutachten bestätigt hat. Das Problem: Die Kehr- und
Überprüfungsordnung, die vorschreibt, welche Anlagen wie oft und in welchem
Umfang vom Schornsteinfeger überprüft und gekehrt werden müssen, sieht keine
Ausnahmen vor. "Nach geltendem Recht muss die Anlage genauso
kontrolliert werden wie Anlagen anderer Hersteller", so die Auskunft des
Wirtschaftsministeriums. Bisher gebe es keine Ausnahmen für besondere
Fabrikate, bei Brennwertkesseln habe man die Überprüfungsfrist generell schon
auf zwei Jahre verlängert. Doch Jürgen Schöbel stößt mit seinem
Kreuzzug auch auf Verständnis. Mit Besitzern von Vetter-Öfen in anderen
Bundesländern steht er in Kontakt. Die Benachteiligung hochmoderner und der
Umwelt dienender Anlagen müsse für die Zukunft beseitigt werden, schreibt
auch das grüne Landtagsmitglied Bernhard Braun. Und im Bericht des
Bürgerbeauftragten heißt es, das Schornsteinfegerwesen sei immer noch ein
Ärgernis: "Unmut entsteht bei Bürgern insbesondere hinsichtlich der Höhe
der Gebühren und der Reinigungspflicht vor allem für regelmäßig eher
rückstandsfrei oder -arm arbeitende Gasfeuerstätten." Das Wirtschaftsministerium wurde nun aktiv.
Vorgesehen ist eine Umfrage unter allen Bundesländern, ob sie eine
entsprechende Anlage schon einmal aus der Prüfpflicht genommen haben. Dann
könnte eventuell in Absprache auf Bund- und Länderebene die Kehr- und
Überprüfungsordnung geändert werden. Bis es so weit ist, wird Jürgen Schöbel
aber sicher noch einige Debatten führen müssen. |