Der Schornstein des Anstoßes

Die Kaminkehrer fürchten um ihr Gebietsmonopol

Dem deutschen Schornsteinfeger bläst ein scharfer Wind aus Europa ins Gesicht. Die schwarzen Männer, denen man schon seit dem Mittelalter nachsagt, den Menschen Glück zu bringen, scheint das eigene Glück nun zu verlassen. Die Brüsseler EU-Bürokraten wollen das in einem Schornsteinfegergesetz von 1969 festgeschriebene Berufsmonopol der Schornsteinfeger durch ein Vertragsverletzungsverfahren abschaffen. Ihnen schwebt eine vollständige Liberalisierung der Niederlassungs- und Dienstleistungsordnung für dieses Handwerk vor, wie es in vielen anderen EU-Ländern schon üblich ist.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks fürchtet für den Fall in seinen 8000 deutschen Kehrbezirken um Tausende Arbeitsplätze. Sein Sprecher, Christian Schmahl, schätzt den Wegfall von Gewerbesteuern auf 15 Millionen Euro und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge auf rund 180 Millionen Euro.

"Schlimm", sagt Schmahl, "ist jedoch das Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung. Belgien ist da ein typisches Beispiel. Dort herrscht zwar kein Berufsmonopol für Schornsteinfeger, es gibt aber auch bei 10 Millionen Einwohnern jährlich rund 200 Kohlenmonoxyd-Tote durch Hausbrände, in ganz Deutschland sind es dagegen - bei rund 80 Millionen Einwohnern - nur fünf Todesopfer."

 

Dieser sehr hohe Sicherheitsstandard hat allerdings auch einen hohen Preis. Ihn zahlen einerseits die Bezirksschornsteinfegermeister, die in eine lange Berufsausbildung investiert haben: drei Jahre Lehrzeit, vier Jahre Gesellentätigkeit; es schließen sich zehn bis 14 Jahre Meisterarbeit an Kamin und Kessel an, bevor ein Bezirk frei wird und sie als Selbständige durch einen Regierungspräsidenten bestellt werden können. Zu verdienen gibt es für den Niedergelassenen bei einem durchschnittlich großen Bezirk - die Zahl der Liegenschaften schwankt in Stadt oder Land zwischen 700 und 2700 Haushalten - rund 4000 Euro im Monat. Der Umsatz pendelt dann bei 130 000 Euro im Jahr. Gerechnet wird bei den Gebühren mit Arbeitswerten, je 0,63 Euro in der Minute. 40 Prozent seiner Arbeitszeit hat der Schornsteinfeger gekehrt, 30 gemessen, 15 überprüft und 15 Prozent am Schreibtisch gesessen.

 

Aber auch der Kunde andererseits muß sich die Sicherheit etwas kosten lassen. Für die beiden obligatorischen Hausbesuche seines Schornsteinfegers zahlt er in einem Einfamilienhaus, je nach dem verwendeten Brennstoff und nach der Gebäudehöhe, 60 bis 70 Euro im Jahr. Leicht kann es aber auch teurer werden. Die Höhe der Gebühren regelt, in jedem Bundesland verschieden, eine Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des Wirtschaftsministers; in Hessen umfaßt diese tabellarische Aufzählung an Tatbeständen und Tätigkeiten allein fünf Seiten im Gesetzesblatt.

 

Richtig teuer wird es aber in jedem Fall, wenn bei den Messungen die Grenzwerte überschritten wurden und der handliche Rauchgasanalyse-Computer Störungen anzeigt. Jetzt muß, so will es das Bundesimmissionsschutzgesetz von 1974, ein Heizungsinstallateur eingreifen, der mit dem gleichen Rauchgasanalyse-Computer wie der Schornsteinfeger erneut alle Messungen durchführt und für weitere rund 200 Euro die Anlage wartet, die Düsen und Filter austauscht sowie den Brennerraum reinigt. Ähnlich wie bei einer verweigerten TÜV-Plakette am Auto wird die Heizungsanlage nochmals vom Schornsteinfeger begutachtet und auf die Grenzwerte kontrolliert - gegen abermalige Gebühren.

 

Wegen dieser kostentreibenden, doppelt-gemoppelten Inspektionen und wegen der Diskussion um das Gebietsmonopol fürchtet das Schornsteinfeger-Handwerk um sein Image. Im Magazin des Bundesverbands werden deshalb Seminare für die Öffentlichkeitsarbeit und für den Umgang mit der Presse angeboten. Wichtiger noch, die Schornsteinfeger selbst machen Vorschläge, wie das umkämpfte Berufsmonopol modifiziert werden kann. Schmahl erläutert: "Wir können uns gut vorstellen, daß unter Beibehaltung der Kehrbezirke ihre europaweite Ausschreibung stattfindet. Grundsätzlich sollen die Bezirke nur zeitlich begrenzt auf zehn Jahre vergeben werden. Wenn dann eine einmalige Wiederbewerbung erlaubt ist, werden ein großer Leistungsanreiz und die Gewähr für professionelle Arbeit geschaffen."

 

Die Schornsteinfeger, die in schwindelerregenden Höhen auf Dachfirsten und Kaminen oft genug selbst Glück gebrauchen können, werden wohl in Brüssel mit dem Vorschlag keinen Anklang finden. Trost kommt nur aus der Geschichte dieses Handwerks. Dort hat es seit seinen Anfängen im Mittelalter stets einen Wechsel zwischen Zwangskehrbezirken und Gewerbefreiheit gegeben. Die große Freiheit im preußischen Gewerbe-Polizei-Edikt von 1810 - im Zuge der Reformen unter den Freiherren vom Stein und von Hardenberg - hat für die Kaminfeger nur zehn Monate gedauert. Dann waren ihre Konzessionen und privilegierten Bezirke wieder da. Die durchgehenden Begründungen in allen Gesetzen und Verordnungen für eine Regulierung sind die Sicherheit der Menschen, der Brandschutz und, unausgesprochen, das Wohl der Landesbrandversicherungen.  

 

Julia Neubert

 

(In der F.A.Z. vom 1.12.2005 unter "Jugend und Wirtschaft" gelesen)