Der
Schornstein des Anstoßes
Die Kaminkehrer fürchten um ihr
Gebietsmonopol
Dem deutschen Schornsteinfeger bläst ein
scharfer Wind aus Europa ins Gesicht. Die schwarzen Männer, denen man schon seit
dem Mittelalter nachsagt, den Menschen Glück zu bringen, scheint das eigene
Glück nun zu verlassen. Die Brüsseler EU-Bürokraten wollen das in einem
Schornsteinfegergesetz von 1969 festgeschriebene Berufsmonopol der
Schornsteinfeger durch ein Vertragsverletzungsverfahren abschaffen. Ihnen
schwebt eine vollständige Liberalisierung der Niederlassungs- und
Dienstleistungsordnung für dieses Handwerk vor, wie es in vielen anderen
EU-Ländern schon üblich ist.
Der
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks fürchtet für den Fall in seinen
8000 deutschen Kehrbezirken um Tausende Arbeitsplätze. Sein Sprecher, Christian
Schmahl, schätzt den Wegfall von Gewerbesteuern auf 15 Millionen Euro und die
fehlenden Sozialversicherungsbeiträge auf rund 180 Millionen Euro.
"Schlimm",
sagt Schmahl, "ist jedoch das Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung.
Belgien ist da ein typisches Beispiel. Dort herrscht zwar kein Berufsmonopol
für Schornsteinfeger, es gibt aber auch bei 10 Millionen Einwohnern jährlich
rund 200 Kohlenmonoxyd-Tote durch Hausbrände, in ganz Deutschland sind es
dagegen - bei rund 80 Millionen Einwohnern - nur fünf Todesopfer."
Dieser
sehr hohe Sicherheitsstandard hat allerdings auch einen hohen Preis. Ihn zahlen
einerseits die Bezirksschornsteinfegermeister, die in eine lange
Berufsausbildung investiert haben: drei Jahre Lehrzeit, vier Jahre
Gesellentätigkeit; es schließen sich zehn bis 14 Jahre Meisterarbeit an Kamin
und Kessel an, bevor ein Bezirk frei wird und sie als Selbständige durch einen
Regierungspräsidenten bestellt werden können. Zu verdienen gibt es für den
Niedergelassenen bei einem durchschnittlich großen Bezirk - die Zahl der
Liegenschaften schwankt in Stadt oder Land zwischen 700 und 2700 Haushalten -
rund 4000 Euro im Monat. Der Umsatz pendelt dann bei 130 000 Euro im Jahr.
Gerechnet wird bei den Gebühren mit Arbeitswerten, je 0,63 Euro in der Minute.
40 Prozent seiner Arbeitszeit hat der Schornsteinfeger gekehrt, 30 gemessen, 15
überprüft und 15 Prozent am Schreibtisch gesessen.
Aber
auch der Kunde andererseits muß sich die Sicherheit etwas kosten lassen. Für
die beiden obligatorischen Hausbesuche seines Schornsteinfegers zahlt er in
einem Einfamilienhaus, je nach dem verwendeten Brennstoff und nach der
Gebäudehöhe, 60 bis 70 Euro im Jahr. Leicht kann es aber auch teurer werden.
Die Höhe der Gebühren regelt, in jedem Bundesland verschieden, eine Kehr- und
Überprüfungsgebührenordnung des Wirtschaftsministers; in Hessen umfaßt diese
tabellarische Aufzählung an Tatbeständen und Tätigkeiten allein fünf Seiten im
Gesetzesblatt.
Richtig
teuer wird es aber in jedem Fall, wenn bei den Messungen die Grenzwerte
überschritten wurden und der handliche Rauchgasanalyse-Computer Störungen
anzeigt. Jetzt muß, so will es das Bundesimmissionsschutzgesetz von 1974, ein
Heizungsinstallateur eingreifen, der mit dem gleichen Rauchgasanalyse-Computer
wie der Schornsteinfeger erneut alle Messungen durchführt und für weitere rund
200 Euro die Anlage wartet, die Düsen und Filter austauscht sowie den
Brennerraum reinigt. Ähnlich wie bei einer verweigerten TÜV-Plakette am Auto
wird die Heizungsanlage nochmals vom Schornsteinfeger begutachtet und auf die
Grenzwerte kontrolliert - gegen abermalige Gebühren.
Wegen
dieser kostentreibenden, doppelt-gemoppelten Inspektionen und wegen der
Diskussion um das Gebietsmonopol fürchtet das Schornsteinfeger-Handwerk um sein
Image. Im Magazin des Bundesverbands werden deshalb Seminare für die
Öffentlichkeitsarbeit und für den Umgang mit der Presse angeboten. Wichtiger
noch, die Schornsteinfeger selbst machen Vorschläge, wie das umkämpfte
Berufsmonopol modifiziert werden kann. Schmahl erläutert: "Wir können uns
gut vorstellen, daß unter Beibehaltung der Kehrbezirke ihre europaweite
Ausschreibung stattfindet. Grundsätzlich sollen die Bezirke nur zeitlich
begrenzt auf zehn Jahre vergeben werden. Wenn dann eine einmalige
Wiederbewerbung erlaubt ist, werden ein großer Leistungsanreiz und die Gewähr
für professionelle Arbeit geschaffen."
Die
Schornsteinfeger, die in schwindelerregenden Höhen auf Dachfirsten und Kaminen
oft genug selbst Glück gebrauchen können, werden wohl in Brüssel mit dem
Vorschlag keinen Anklang finden. Trost kommt nur aus der Geschichte dieses
Handwerks. Dort hat es seit seinen Anfängen im Mittelalter stets einen Wechsel
zwischen Zwangskehrbezirken und Gewerbefreiheit gegeben. Die große Freiheit im
preußischen Gewerbe-Polizei-Edikt von 1810 - im Zuge der Reformen unter den
Freiherren vom Stein und von Hardenberg - hat für die Kaminfeger nur zehn
Monate gedauert. Dann waren ihre Konzessionen und privilegierten Bezirke wieder
da. Die durchgehenden Begründungen in allen Gesetzen und Verordnungen für eine
Regulierung sind die Sicherheit der Menschen, der Brandschutz und,
unausgesprochen, das Wohl der Landesbrandversicherungen.
Julia
Neubert
(In der F.A.Z. vom 1.12.2005 unter "Jugend und Wirtschaft"
gelesen)