Was hat die verkorkste Rechtschreibreform mit dem
Schornsteinfegermonopol zu tun?
Wer die jahrelangen Querelen um die Rechtschreibreform und die
Bemühungen um eine Reform des Schornsteinfegerwesens mit Aufmerksamkeit
verfolgt, sieht gewisse Parallelen, aber auch einen grundlegenden Unterschied.
Damit stellt sich schon die Frage nach dem Nutzen von Reformen. Während die
Rechtschreibreform so notwendig war wie ein Kropf, ist die Zeit des
gegenwärtigen Schornsteinfegerwesens abgelaufen. Ob aber eine Reform desselben
Aussicht auf Erfolg hat oder gar durchführbar ist, soll hier geklärt werden.
Prof. Theodor Ickler, der dem „Rat für deutsche Rechtschreibung“
angehörte, diesen aber am 25. Februar 2006 verließ, äußerte sich wie folgt „Ich
fahre nach Hause und frage mich, in welchem Land ich eigentlich lebe“.
Diese Frage stellt sich aber auch jeder, der sich länger mit den
untragbaren Auswüchsen des monopolistischen Schornsteinfegerwesens beschäftigt.
Dieses Monster von Monopol wird von dem berufsspezifischen
Schornsteinfegergesetz getragen. Das Schornsteinfegerwesen aufzuschnüren, um
den heutigen Bedürfnissen, aber auch den Erfordernissen der EU Rechnung zu
tragen, ist bereits gescheitert.
Unter grober Vernachlässigung der Volksweisheit „Wer den Teich trockenlegen will, darf nicht die Frösche
fragen“, hat man im Berliner Wirtschaftsministerium ein Diskussionspapier
erarbeitet. Dieses wurde von den Verbänden und den Landesregierungen im Sommer
2005 glatt zerrissen. Wie soll es weitergehen, da die Frösche ihren Froschteich
nicht verlassen wollen?
Es gibt nur eine sinnvolle Lösung: Keine Reform des Bisherigen, sondern
eine völlige Neuregelung. Diese muß sich an den Bedürfnissen von Sicherheit und
Umweltverträglichkeit orientieren, nicht aber an denen der Schornsteinfeger. Es
muß jedem politisch Verantwortlichen zu denken geben, daß kein einziges Land
unser Schornsteinfegerwesen übernommen hat. Besteht nicht auch woanders ein
dringendes Bedürfnis nach Sicherheit und Umweltverträglichkeit? Unserem
Schornsteinfegerwesen ähnelnde Strukturen, die aber weniger rigoros wie die
unseren sind, waren schon da, ehe sich das deutsche Pendant zu seiner vollen
Blüte entwickelte. Es handelt sich z.B. um Österreich und die Schweiz.
Zur Neuregelung sollte man jenseits unserer westlichen Staatsgrenzen
blicken. Dort funktionieren Sicherheit und Umweltverträglichkeit ohne knallharte
staatlich verordnete Zwangsmaßnahmen. Das deutsche Modell entmündigt den
Anlagenbetreiber, indem es ihm ökonomische Entscheidungen abnimmt. Bei den
Entscheidungen der Bürger zum Zwecke von Lebensqualität und
Selbstverwirklichung, brauch er sich nicht um die Menge des dadurch
verursachten Treibstoffverbrauchs zu sorgen. Das gilt z.B. für Anschaffung und
Betrieb seines PKW oder die unbegrenzte Benutzung globaler Verkehrsmittel mit
enormem Kerosinverbrauch.
Wo aber der Mensch von Haus aus als homo-economicus agiert, verordnet
ihm der deutsche Gesetzgeber eine ihn entwürdigende kostspielige Oberaufsicht
rund um seinen Kamin: einen Schornsteinfeger. Diesen muß er unter
Strafandrohung regelmäßig unter Verletzung des Grundgesetzes in sein Haus
lassen! Die französische Variante, die Notwendigkeit des Kaminkehrens den
Feuerversicherungen zu überlassen, ist eine sinnvolle Lösung. Denn deren
individuelle Prämiengestaltung verlockt zum erforderlichen Kaminkehren, wenn
Bedarf besteht. Dies funktioniert hervorragend nach den Gesetzen der
Marktwirtschaft. Verheerende Brandkatastrophen früherer Zeiten - bei den heute
zugelassenen Kleinfeuerungsanlagen völlig
ausgeschlossen - dienen den Lobbyisten der Schornsteinfeger
zur Ängstigung der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger.
Daß eine auf Dauer sich selbstüberlassene Feuerungsanlage zu erhöhtem
Energieverbrauch führen muß, leuchtet ein. Die hohen Energiepreise erleichtern
aber die Entscheidung, aus ökonomischen Gründen die Anlage warten zu lassen,
zumindest aber die sich im Kesselinnern befindlichen Wärmeübertragungsflächen
regelmäßig reinigen zu lassen, sofern es nicht eigenhändig geschieht. Die
gegenwärtige Regelung führt dazu, so lange nichts zu unternehmen, bis der Schornsteinfeger eine
Grenzwertüberschreitung feststellt. Diese Haltung wird von den Schornsteinfegern im
Interesse ihrer fragwürdigen Existenz gefördert. Sie verhindert den optimalen
Betriebszustand der Anlage, und verursacht einen erhöhten Energieverbrauch.
Der Staat sollte sich jeglicher Kontrolle von Kleinfeuerungsanlagen
ebenso enthalten, wie er sich bei allen anderen Haustechniken, z.B. der
gefährlicheren Elektrizitätsanwendung, seit jeher verhält.