Was hat die verkorkste Rechtschreibreform mit dem Schornsteinfegermonopol zu tun?
 
Wer die jahrelangen Querelen um die Rechtschreibreform und die Bemühungen um eine Reform des Schornsteinfegerwesens mit Aufmerksamkeit verfolgt, sieht gewisse Parallelen, aber auch einen grundlegenden Unterschied. Damit stellt sich schon die Frage nach dem Nutzen von Reformen. Während die Rechtschreibreform so notwendig war wie ein Kropf, ist die Zeit des gegenwärtigen Schornsteinfegerwesens abgelaufen. Ob aber eine Reform desselben Aussicht auf Erfolg hat oder gar durchführbar ist, soll hier geklärt werden.
 
Prof. Theodor Ickler, der dem „Rat für deutsche Rechtschreibung“ angehörte, diesen aber am 25. Februar 2006 verließ, äußerte sich wie folgt „Ich fahre nach Hause und frage mich, in welchem Land ich eigentlich lebe“.
 
Diese Frage stellt sich aber auch jeder, der sich länger mit den untragbaren Auswüchsen des monopolistischen Schornsteinfegerwesens beschäftigt. Dieses Monster von Monopol wird von dem berufsspezifischen Schornsteinfegergesetz getragen. Das Schornsteinfegerwesen aufzuschnüren, um den heutigen Bedürfnissen, aber auch den Erfordernissen der EU Rechnung zu tragen, ist bereits gescheitert.
 
Unter grober Vernachlässigung der Volksweisheit „Wer den Teich trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen“, hat man im Berliner Wirtschaftsministerium ein Diskussionspapier erarbeitet. Dieses wurde von den Verbänden und den Landesregierungen im Sommer 2005 glatt zerrissen. Wie soll es weitergehen, da die Frösche ihren Froschteich nicht verlassen wollen?
 
Es gibt nur eine sinnvolle Lösung: Keine Reform des Bisherigen, sondern eine völlige Neuregelung. Diese muß sich an den Bedürfnissen von Sicherheit und Umweltverträglichkeit orientieren, nicht aber an denen der Schornsteinfeger. Es muß jedem politisch Verantwortlichen zu denken geben, daß kein einziges Land unser Schornsteinfegerwesen übernommen hat. Besteht nicht auch woanders ein dringendes Bedürfnis nach Sicherheit und Umweltverträglichkeit? Unserem Schornsteinfegerwesen ähnelnde Strukturen, die aber weniger rigoros wie die unseren sind, waren schon da, ehe sich das deutsche Pendant zu seiner vollen Blüte entwickelte. Es handelt sich z.B. um Österreich und die Schweiz.
 
Zur Neuregelung sollte man jenseits unserer westlichen Staatsgrenzen blicken. Dort funktionieren Sicherheit und Umweltverträglichkeit ohne knallharte staatlich verordnete Zwangsmaßnahmen. Das deutsche Modell entmündigt den Anlagenbetreiber, indem es ihm ökonomische Entscheidungen abnimmt. Bei den Entscheidungen der Bürger zum Zwecke von Lebensqualität und Selbstverwirklichung, brauch er sich nicht um die Menge des dadurch verursachten Treibstoffverbrauchs zu sorgen. Das gilt z.B. für Anschaffung und Betrieb seines PKW oder die unbegrenzte Benutzung globaler Verkehrsmittel mit enormem Kerosinverbrauch.
 
Wo aber der Mensch von Haus aus als homo-economicus agiert, verordnet ihm der deutsche Gesetzgeber eine ihn entwürdigende kostspielige Oberaufsicht rund um seinen Kamin: einen Schornsteinfeger. Diesen muß er unter Strafandrohung regelmäßig unter Verletzung des Grundgesetzes in sein Haus lassen! Die französische Variante, die Notwendigkeit des Kaminkehrens den Feuerversicherungen zu überlassen, ist eine sinnvolle Lösung. Denn deren individuelle Prämiengestaltung verlockt zum erforderlichen Kaminkehren, wenn Bedarf besteht. Dies funktioniert hervorragend nach den Gesetzen der Marktwirtschaft. Verheerende Brandkatastrophen früherer Zeiten - bei den heute zugelassenen Kleinfeuerungsanlagen völlig  ausgeschlossen - dienen den Lobbyisten der Schornsteinfeger zur Ängstigung der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger.
 
Daß eine auf Dauer sich selbstüberlassene Feuerungsanlage zu erhöhtem Energieverbrauch führen muß, leuchtet ein. Die hohen Energiepreise erleichtern aber die Entscheidung, aus ökonomischen Gründen die Anlage warten zu lassen, zumindest aber die sich im Kesselinnern befindlichen Wärmeübertragungsflächen regelmäßig reinigen zu lassen, sofern es nicht eigenhändig geschieht. Die gegenwärtige Regelung führt dazu, so lange nichts zu unternehmen, bis der Schornsteinfeger eine Grenzwertüberschreitung feststellt. Diese Haltung wird von den Schornsteinfegern im Interesse ihrer fragwürdigen Existenz gefördert. Sie verhindert den optimalen Betriebszustand der Anlage, und verursacht einen erhöhten Energieverbrauch.
 
Der Staat sollte sich jeglicher Kontrolle von Kleinfeuerungsanlagen ebenso enthalten, wie er sich bei allen anderen Haustechniken, z.B. der gefährlicheren Elektrizitätsanwendung, seit jeher verhält.