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Paul Theisen, Böblingen
Fax: 07721 404664 29.6.04 Betreff: Der Bericht im "Schwarzwälder
Bote" vom 26.6.04 Sehr geehrter Herr Kauder, der genannte Artikel mit Abbildung im
"Schwarzwälder Bote" vom 26.6.04 hat mich schockiert. Da bekennt
sich ein gestandener Politiker und Jurist zu einem Staatsmonopol, das sich
mit völlig nutzlosem Hokuspokus über Wasser hält. Während Ministerpräsident
Teufel in seinem angekündigten Bürokratieabbau ausgerechnet die
Schornsteinfeger hervorhob, lobt sein Parteifreund und Landsmann ein
überbürokratisiertes Monopol über den grünen Klee. Warum tun Sie dies gegen
den Wählerwillen und gegen die Absicht unseres Ministerpräsidenten? Müssen
Sie es denn Schröder und Döring unbedingt nachmachen? Als ehemaliger
CDU-Stammwähler bin ich seit den Anfängen der Bundesrepublik ein Verfechter
der sozialen Marktwirtschaft. Doch seit einigen Jahren befinde ich mich, wie
viele in diesem Lande, in der inneren Emigration. Von meinen gewählten
Volksvertretern fühle ich mich im Stich gelassen. Ihr Fall hat es wieder
bestätigt. Es dürfte auch Ihnen aus den Medien bekannt
sein, dass die Bevölkerung sich zunehmend den Zwängen eines im Jahre 1937
entstandenen Monopols widersetzt. Solange mit Holz und Kohle geheizt wurde,
war das flächendeckende Kaminkehren notwendig. Das änderte sich seitdem überwiegend
Öl und Gas verfeuert wird. Heute sind über 90 % der Kamine so sauber, dass
sie nicht mehr regelmäßig gekehrt werden müssen. Die geringen
Verbrennungsrückstände von Öl fallen größtenteils durch die Schwerkraft auf
die Kaminsohle herab. Der Schornsteinfeger kratzt mit seinem harten Besen
überwiegend graue Wandsubstanz von der Kaminwand. In den Gaskaminen befinden
sich keine nennenswerten Rückstände. Selbstverständlich sollen nach wie vor
die Kamine mit traditionellen Feuerungen gekehrt werden. Dazu bedarf es aber
keines Monopols. Auch die jährliche Emissionsmessung ist überflüssig, erst
recht darf sie nicht wiederholt werden, wie das heute bei gewarteten Anlagen
der Fall ist. Die ASU unserer Autos zeigt, wie es auch bei der Hausheizung
machbar wäre - wenn auch seltener. Die mit praller Kriegskasse ausgestattete
Schornsteinfegerlobby kämpft um ihren Besitzstand. Aus unterschwelligen
Feuerängsten und weiterem Gefahrenpopanz schlägt sie Kapital. Dem gilt es
sich zu erwehren. Mittlerweile haben sich zahlreiche Bürger im Internet zu
bundesweiten Interessengemeinschaften gegen das Schornsteinfegermonopol
formiert. Wie aus meinen Internetseiten ersichtlich ist, gehöre ich dazu.
Kehr- und Messverweigerungen häufen sich zusehends. Dass gewählte Politiker
uns in die Arme fallen, ist der Skandal. Haben Sie sich schon einmal die
Frage gestellt, warum kein anderes Land diesen Schwindel nachahmt? Nicht von
ungefähr bildeten sich zahlreiche wohlhabende
"Schornsteinfegerdynastien", deren eine sich mit einem ihr wohlgesonnenen
CDU-Politiker schmückt. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen, Böblingen
Betreff: Eine der Ursachen für das Wahldebakel 15. Juni
2004 Sehr geehrter Herr Müntefering, das Wahldebakel der SPD hat mehrere Ursachen.
Die Wahlenthaltung vieler Stammwähler war zweifellos entscheidend. Aber nicht
nur die Verlierer bei den Reformen waren es. Die SPD hat in
Hausbesitzerkreisen einen äußerst schlechten Ruf erlangt. Sie gilt als
Schutzschild für das Schornsteinfegermonopol. Ich gehöre der bundesweiten
Interessengemeinschaft gegen dieses verhasste Monopol an. Über das Internet
tauschen wir Erfahrungen aus und weisen auf Missstände hin, die auf Kosten
des Monopols gehen. Gewiss ist nicht nur die SPD für den Fortbestand
des antiquierten Schornsteinfegermonopols verantwortlich. Aber sie gilt,
insbesondere Bundeskanzler Schröder, bei uns als die bedeutendste
Monopolstütze. Seit die Medien zunehmend über die zumeist überflüssigen
Schornsteinfeger berichten, wächst auch die Zahl ihrer aufsässigen Gegner.
Wer die Schornsteinfeger bisher als Feuerverhüter und Umweltschützer ansah,
wird eines Besseren belehrt. Eines ist sicher: Alle durch das Monopol
erlassenen Zwangsmaßnahmen dienen in erster Linie der Erhaltung und
Bereicherung einer privilegierten Kaste. Die Schornsteinfegerlobby sucht aus
reiner Selbsterhaltung die Nähe der politischen Entscheidungsträger. Die Parteien sind mittlerweile gegen das
Schornsteinfegermonopol tätig geworden - nicht die SPD. Ministerpräsident
Teufel, die Grünen in BW, der sächsische Wirtschaftsminister, die FDP im
Saarland und im Bund (trotz oder wegen des zwielichtigen
Ehrenschornsteinfegers Döring), und noch andere missbilligen die
Aufrecherhaltung des Monopols. Sogar im Bundestag sitzt ein der SPD
angehörender Schornsteinfeger, der im Petitionssausschuss tätig ist. Keine
einzige Petition gegen den Machtmissbrauch der Schornsteinfeger hatte in den
letzten Jahren Erfolg. Meine Petition vom Dez. 2002 ist bis heute noch nicht
über die Runden. Das spricht sich rund. In den Medien verbreitete Fotos prägen sich ein:
Kanzler Schröder schüttelt kumpelhaft "seinen Schornsteinfegern"
die Hände. Kaum war Schröder Kanzler, da versicherte er ihnen 1998 im Bonner
Bundestag "Diese Leute brauchen wir, und zwar immer!". Kein Wunder,
dass Schröder in unseren Kreisen als der Schornsteinfegerkanzler zählt. Wir brauchen in Zukunft nur noch wenige dieser
17 000 Kanzlerschützlinge, die uns im Jahr an die 2 Milliarden Euro kosten.
Die wenigen noch kehrbedürftigen Kamine der Festbrennstoffheizungen
rechtfertigen kein machtbesessenes Kehrmonopol. Es ist ein Hohn auf das
Grundgesetz, dass der nutzlosen Kehrtätigkeiten wegen sogar der Art.13
(Hausfriedensbruch) verletzt werden darf. Wer sich diesem Missbrauch
widersetzt, erfährt härteste Strafen. Meine neun Monate andauernde
Verweigerungshaltung gegen das Kehren meines sauberen Kamins kostete mich
4000 € Zwangsgeld. Dies ist nur eine von vielen Zwangsmaßnahmen. Es ist
leider deutsche Wirklichkeit! Die Folge ist innere Emigration. Im Klartext:
Wahlverweigerung auch derjenigen, die solches über die Medien erfahren. Auch zur Kontrolle der Heizkesselabgase
benötigen wir kein Monopol. Die Abgase unserer Autos werden vom freien
Fachhandwerk, in Konkurrenz zum TÜV, als Abgassonderuntersuchung (ASU)
kontrolliert. Warum nicht auch die Heizkessel? Es sollte sich herumgesprochen
haben, dass ein moderner Heizkessel nicht gefährlicher ist als ein
Küchengasherd. Deshalb ersannen bisher die Schornsteinfegerlobbyisten
Angstszenarien, mit denen sie vor den politischen Entscheidungsträgern Punkte
machten. Wie könnte Kanzler Schröder sonst so daherreden? Für Himmler, der 1937 das Schornsteinfegergesetz
unterschrieb, war die Einrichtung fester Kehrbezirke systemimmanent.
Systemtreue Schornsteinfeger hatten regelmäßigen Zutritt zu den Wohnungen.
Wie viele Juden und politische Gegner durch dieses Überwachungssystem ans Messer
geliefert wurden, ist nicht bekannt. Es ist traurig, dass die SPD genau das Gegenteil
dessen tut, was man von ihr erwartet. Das verzeiht ihr kein
Schornsteinfegergegner. Es sollte jedem politischen Entscheidungsträger zu
denken geben, dass sich nur Deutschland ein derart verkorkstes System
leistet. Erfreulich ist es zwar, dass die EU von der Bundesregierung eine
klare Stellungnahme zum wettbewerbsverzerrenden Schornsteinfegermonopol
verlangt. Da fragt man sich: Hat Rot/Grün nicht mehr den Mumm, im eigenen
Haus selber nach dem Rechten zu sehen? Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen, Böblingen
Fax: 0441 235 31 30 7. Jumi
2004 Betreff: Schwindendes Ansehen der Stadt
Oldenburg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich gehöre der bundesweiten
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol an. Schon seit
langem verfolge ich Vorkommnisse in der Stadt Oldenburg, die nach meinem
Ermessen den guten Ruf Ihrer Stadt aufs Spiel setzen. Es handelt sich um
harte Zwangsmaßnahmen städtischer Behörden gegenüber einem unbescholtenen und
aufrichtigen Bürger Oldenburgs. Was Ihren Ordnungsbehörden an ihm nicht
gefallen mag, sind sein gesunder Menschenverstand und eine bewundernswerte
Zivilcourage, von der er bei Gelegenheit Gebrauch macht. Der Rentner Harry Hollmann wagt es, sich
sinnloser behördlicher Verordnungen zu erwehren - mehr aber nicht! Damit
schadet er niemanden: Nicht der Allgemeinheit, nicht der Umwelt. Die
Anwendungspraxis eines Gesetzes, das nachweisbar den technischen Fortschritt
verschlafen hat, schlägt mit unerbittlicher Härte bei Harry Hollmann zu. Es
handelt sich um das von Himmler 1937 unterschriebene Schornsteinfegergesetz.
Bei der Übernahme dieses Gesetzes durch die Bundesrepublik ließ man die
äußerst strengen Durchführungsbestimmungen bestehen. - Es ist ein Glück für
unser Land, dass - dank des Vorpreschens von Ministerpräsident Teufel und der
EU - sich demnächst das Blatt wendet. Der Filmemacher Prof. Tilo Knops drehte einen
beachtenswerten halbstündigen Film über das "Oldenburger
Schornsteinfegersyndrom". Dieser Film wurde in allen 3. Programmen
gesendet. Nach meinem Empfinden hat das Verhalten der Oldenburger Obrigkeit
Ihrer Stadt beachtlichen Schaden zugefügt. Noch schlimmer ist es, wenn der
Name Ihrer Stadt mit hartem Durchgreifen seiner Polizei gegenüber einem
konsequent handelnden Bürger verquickt wird, wie es im vergangenen Herbst
geschah. Als älterer Staatsbürger, der das harte Vorgehen
der Nazibehörden gegenüber meinem Vater miterlebte, glaube ich mir ein
kritisches Urteil zu erlauben. Der Begriff "Erfüllungsgehilfe" ist
mir wohlvertraut. Gefahrenpotentiale rund um den Schornstein werden so hochgespielt,
als gäbe es nur eine einzige häusliche Gefahrenquelle. Fakt ist, dass
Schornsteine, die nur die Abgase von Gas- oder Ölheizkesseln abführen,
geringere Gefahrenpotentiale für die Allgemeinheit aufweisen als jede
Dorflinde; die Brandgefahr ist nicht größer als die eines granitenen
Obelisken. Dennoch verhalten sich Ihre Ordnungsbehörden so, als seien die
Oldenburger Schornsteine eine gefährliche Zeitbombe und jeder Heizkessel eine
gefährliche Giftschleuder. Kein Land der Erde macht uns dieses penetrante
Spektakel nach, das in Oldenburg stellvertretend für unser Land
beschämenderweise vorgeführt wurde. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen Abschrift an die Niedersächsische Staatskanzlei |
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Paul Theisen, Böblingen
Berlin Fax 01888 615 7010 26. April
2004 Betreff: Vernunft gegen Monopolmacht Sehr geehrter Herr Minister Clement, unser Rechtsstaat wird von Missständen
traktiert, die ihm fortlaufend Schaden zufügen. Das Schornsteinfegermonopol
gehört dazu. Im Jahre 1937 ins Leben gerufen, entfaltete es seine Macht
aufgrund unbewusster Feuerangst und wachsendem Umweltbewusstsein. Einer Krake
gleich streckte es seine Fühler aus. Mit seiner schlagkräftigen Lobby
beeinflusste es Gesetze und Verordnungen in seinem Sinne. Weitere sind
beabsichtigt. Auch die sauberen Kamine werden bei uns
gekehrt. Dies wird durch nebulöse Nester
gerechtfertigt, die den Kamin verstopfen könnten. Was beim Kfz undenkbar
wäre, ist die doppelte Abgaskontrolle der vom Fachhandwerk justierten
Heizungsbrenner. Trotz stetig abnehmender Verbrennungsrückstände ist auch
noch das Rauchrohr in den überflüssigen Prüf- und Kehrzyklus einbezogen
worden. Die fragwürdige Feuerstättenschau gehört dazu. Die
fadenscheinigsten Begründungen führen - wenn Gefahren im Spiel sind -
offenbar bei den Entscheidungsträgern in den Ämtern und Parlamenten leicht
zum Erfolg. Die damit einhergehende Machtentfaltung des
Schornsteinfegermonopols nagt unentwegt an unserem Rechtsstaat! Eine unheilige Allianz bildete sich zwischen der
Heizungsindustrie, dem Fachhandwerk und den Schornsteinfegern - auf unser
aller Kosten. Die doppelte Abgaskontrolle lässt das Fachhandwerk kalt, denn
das Opfer zahlt. Bei einer beabsichtigten Erneuerung der Heizanlage besitzt
der beratende Schornsteinfeger eine wichtige Schlüsselrolle. Wer es mit
diesem verdirbt, setzt seine Existenz aufs Spiel - ob Fabrikant oder Handwerker.
Der schlagkräftigen Schornsteinfegerlobby
gelang es bislang durch geschickte Überzeugungsarbeit, Aufsichtsbehörden und
Politiker für sich zu gewinnen. Der
Stand der 1960er Jahre wurde beim Schornsteinfegergesetz so festgeschrieben,
als sei der seitherige technische Fortschritt ausgeblieben. Die ländereigenen
Kehr- und Prüfordnungen (KÜO) regeln exakt den Ablauf der sinnwidrigsten
Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Der Eigenheimbesitzer zahlt in bar, der
Vermieter hält sich an die Mieter. Jeder Staatsbürger ist Opfer des
Schornsteinfegermonopols, das uns im Jahr etwa 2 Mrd. € kostet! Unser reformfreudiger Staat ist gefragt! Keiner
stellt sich einer Reform des Schornsteinfegermonopols in den Weg, mit
Ausnahme der 17 000 Nutznießer. Ihre Lobby wird zwar mit Macht
Gefahrenpotentiale zur Verunsicherung der politischen Entscheidungsträger aus
dem Hut zu zaubern. Niemand ist gegen ein Kehren von anfallendem Ruß bei den
relativ wenigen Holz- und Kohlefeuerungen. Dies lässt sich aber durch die
Feuerversicherungen regeln, wie in Frankreich üblich. Fakt ist: Die modernen Heizanlagen haben mit
denen der 1960er Jahre nichts mehr zu tun. In den modernen Küchen und
Badezimmern lauern größere Gefahren als im künstlich hochgespielten
gefahrdrohenden Heizraum! Das leistungsfähige Heizungsbauerhandwerk ist
in der Lage, die Abgaskontrolle der Heizungen verantwortungsvoll
durchzuführen, was beim Kfz-Handwerk selbstverständlich ist. Die
Kontrollzyklen der Hausheizungen sind zu lockern. Größere Zeitstände als beim
Kfz sind die sinnvollere Lösung. Heizungsmodernisierungen resultieren allein
schon aus den ökonomischen Bestrebungen eines jeden, die Energiekosten zu
senken. Die Verbraucherzentralen und
Testinstitute leisten Hilfestellung, die Schornsteinfeger dagegen nicht. Denn
sie verdienen an jeder Neuzulassung. Warum gelten nur bei der Hausheizung
restriktive Vorschriften? Bei den energieaufwendigen Geräten und Anlagen
außerhalb des Dunstbereichs des Schornsteinfegermonopols herrscht dagegen
Freizügigkeit! Wie die FAZ am 22.4. berichtete, möchten Sie das
Kehr- und Prüfmonopol lediglich auch für andere öffnen. Auch ein
abgespecktes Monopol bleibt ein Monopol. Sollte sich die Meldung
bewahrheiten, steigert sich die Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Erst
recht aber wächst der Widerstand unserer Interessengemeinschaften gegen das
Schornsteinfegermonopol. Diese ruhen nicht eher, bis Schornsteinfegermonopol
und Schornsteinfegergesetz - mitsamt der unzumutbaren Verletzung des Art.13
GG - der Vergangenheit angehören! Das Bundesemissionsschutzgesetz mit
seinen Verordnungen genügt vollauf. Ein moderner Industriestaat kann sich diesen
rückwärtsgewandten Verordnungszauber nicht noch länger leisten. Kein Land
der Erde leistet sich den nur bei uns wuchernden bürokratischen Aufwand.
Dass unser restriktives Schornsteinfegergesetz keine Nachahmer fand, sollte
jedem zu denken geben! Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. Auch dieser
Brief erscheint unter www.schofeg.de/politbriefe.html. |
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Paul Theisen, Böblingen
Berlin Fax: 030 8903 2285 16. April
2004 Betreff: Fragwürdige Fremdüberwachung von
Heizungsanlagen Sehr geehrter Herr Minister, wie die Leipziger Volkszeitung am 10. April 2004
berichtete, kommt das Bundesumweltministerium nach der Beschwerde des Sächsischen
Siedlerbundes in Leipzig zu dem Schluss, "dass eine unabhängige
Fremdüberwachung auch künftig als sinnvoll erscheint". Ich bin der Meinung, dass man bei Ihnen völlig
im unklaren darüber ist, was es mit den Schornsteinfegertätigkeiten wirklich
auf sich hat. Nicht einmal beim Kfz sind Doppelmessungen notwendig, wo es
noch am ehesten zu verstehen wäre. Die häuslichen Kleinfeuerungsanlagen
haben einen Stand der Technik erreicht, der die gegenwärtigen
Messhäufigkeiten der Schornsteinfeger als unverantwortlich, unökonomisch und
unökologisch entlarvt! Dies möchte ich Ihnen an einem Fallbeispiel
veranschaulichen. Es ist auf der Internetseite www.schofeg.de/schwerin.html
beschrieben. Wenn der gewonnene
ökonomische Nutzeffekt so gering ist, wie dort nachgewiesen wird, müssten
sofort die Alarmglocken schrillen. Es ist demgemäss verantwortungslos,
jedwede Kontrollmessungen der Schornsteinfeger noch länger beizubehalten.
Jeden Tag fahren 17.000 deutsche Schornsteinfeger mit ihrem PKW durch die
Lande, um die ihnen vom Staat aufgetragenen kostspieligen Pflichtaufgaben zu
erledigen. Jeder von ihnen müßte in seinem Kehrbezirk wohnen, aber nur wenige
tun es. Der Umwelt wäre mehr gedient, wenn man den ganzen Schwindel
vergäße. Statt mit 17000 kämen wir mit 1000 Schornsteinfegern aus. Der
Monopolist Schornsteinfeger blockiert Umweltschutz und Fortschritt
gleichermaßen. Ein Hersteller eines Kaminkehrgerätes versuchte
20 Jahre lang vergebens ein solches auf den Markt zu bringen. Sich ständig
kontrollierende Kleinfeuerungsanlagen, die bei Überschreitung der Grenzwerte
sofort Alarm schlagen oder abschalten, was der Mensch erst im Jahresrhythmus
zu erkennen in der Lage ist, konnten sich unter dem Druck der
Schornsteinfegerlobby nicht durchsetzen. Die Haltung Ihres Ministeriums zum
Schornsteinfegermonopol fördert zweifellos unsere gegenwärtige missliche
Wirtschaftslage und eine zunehmende Staatsverdrossenheit. Die Zahl derjenigen
Bürger wächst rapide an, welche die Nutzlosigkeit der meisten Tätigkeiten der
Schornsteinfeger erkannt hat. Dies wird sich früher oder später in deren
Wahlverhalten niederschlagen. Von den etwa 2 Mrd. € Schornsteinfegerkosten im
Jahr werden über 1,5 Mrd € nachweisbar nutzlos verpulvert. Der Umwelt wäre
mehr gedient, wenn das einfache Problem der Heizkesselabgaskontrolle ähnlich
der unserer Autos geregelt würde. Schornsteinfeger werden nur noch dort
gebraucht, wo es Ruß zu fegen gibt. Dazu benötigen wir kein eigenes
Schornsteinfegergesetz, wie es unter Himmler zustande kam. Bei den Grünen in den Bundesländern regt sich
mehrfacher Widerstand gegen das Schornsteinfegermonopol. Es ist bedauerlich,
dass das Bundesumweltministerium denen in den Rücken fällt. In der Erwartung Ihrer diesbezüglichen
Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen PS: Ich mache Sie, Herr Minister, darauf
aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist. |
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Paul Theisen, Böblingen
Fax 01888 615 7010 12.4.04 Betreff: Deutschland einig Schornsteinfegerland
- einzig weltweit. Sehr geehrter Herr Minister Clement, nach dem Zusammenbruch des 3.Reiches respektierten
selbst die Besatzungstruppen der Westalliierten die Unverletzlichkeit der
Wohnung. Heute nicht einmal die Schornsteinfeger. Das
Nazi-Schornsteinfegergesetz wurde von der BRD und der DDR übernommenen und
aufgestockt. Es erlaubt den Schornsteinfegern, die im Grundgesetz garantierte
Unverletzlichkeit der Wohnung zu brechen, um den belästigten Zwangskunden
zumeist überflüssigen Hokuspokus vorzugaukeln. Im Synonym
Schornsteinfegerland äußert sich das Befinden der Eigenheimbesitzer.
Mittlerweile haben auch die Mieter begriffen, dass die hohen Wohnnebenkosten
auch aus dieser Ecke herrühren. Dass die Schornsteinfeger in der Neuregelung der
Handwerksordnung zu den begünstigten Handwerken zählen, weckte bitteres
Erstaunen. "Die Lobby der Schornsteinfegermafia hat wieder einmal
zugeschlagen" war der Tenor. Das Kaminfegen und das eingeübte Anlegen
von Messsonden ist eben keine handwerkliche Tätigkeit. Jeder echte Handwerker
fühlt sich auf den Schlips getreten. Die Zeit des Schornsteinfegergesetzes ist
abgelaufen! Das Emissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen reicht völlig
aus. Wir kennen kein ebenbürtiges Gesetz für beachtenswertere innerhäusliche
Gefahrenherde. Das
Schornsteinfegergesetz ist ohnehin auf die Heiztechnik der 1960er Jahre
fixiert. Nur ein geringer Anteil der Kamine braucht noch gekehrt zu werden. Es
wird überwiegend mit Öl und Gas geheizt, mithin fehlt der Ruß. Die
Kehrnotwendigkeit lässt sich, wie in Frankreich auch, durch die
Feuerversicherungen regeln. Doppelmessungen der Abgase sind Luxus. Der
Schwindel mit den 17.000 hochbezahlten Schornsteinfegern kostet uns 2
Milliarden € im Jahr, ohne nennenswerten volkswirtschaftlichen Nutzen zu
erbringen. Der bei den Bürgern mit solchem Wahnsinnsgehabe angerichtete
Schaden ist unbezahlbar. Die Stützen der Schornsteinfeger sitzen in
den Ämtern und Regierungen. Wenn zwei
Regierungspräsidenten und ein Minister sich als Ehrenschornsteinfeger rühmen,
ohne die Dunkelziffer der es nicht zugebenden, ist Vorsicht geboten. Wenn die
Innenminister Beckstein und Schäuble vor Schornsteinfegern des Lobes voll
sind und Kanzler Schröder allzu gerne mit den Schornsteinfegern kungelt,
schrillen die Alarmglocken. Der rußige Schwindel wird in wachsenden
Bevölkerungskreisen durchschaut. Kein
Wunder, dass sich bundesweit im Internet und auf lokaler Ebene
Interessengemeinschaften gegen das verhasste Schornsteinfegermonopol
bildeten. Kehr- und Messverweigerer werden durch hohe Zwangsgelder
niedergeknüppelt. Die Zahl der Zahlungsverweigerer wächst stetig an. Es ist allerhöchste Zeit, die Macht der
"Schornsteinfegermafia" zu brechen. Bleibt die Politik tatenlos,
schlägt es sich im Wahlverhalten vieler Bürger nieder. Keine der
anstehenden Reformen wird vom Volk so sehnlichst begrüßt wie die des
Schornsteinfegerwesens. Kein Bürger ginge deswegen auf die Straße. Wohl
aber die Schornsteinfeger, mit ihnen vielleicht Ehrenschornsteinfeger
Minister Döring. Da hilft kein Nachbessern. Das Schornsteinfegerwesen als
solches gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Es bieten sich genügend
liberale Regelungen an, ähnlich der beim Auto. Wir ersparten unserm Land mehr
als anderthalb Milliarden € im Jahr. Handeln Sie bald! Die Mehrzahl der
Bürger dankt es Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. Auch diesen
Brief unter ww.schofeg.de/politbriefe.html. |
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Paul Theisen, Böblingen Email: friedrich.merz@bundestag.de 10.3.04 Betreff: Energiekosten müssen sinken Sehr geehrter Herr Merz, "Energiekosten müssen sinken!" sagten
Sie. Kein Land der Erde macht uns den Eiertanz um unseren ausgeklügelten
Energiemix nach. Koste es, was es wolle: Man will saubere Energie. Man will
keine Kernkraftwerke, keine Kohlekraftwerke oder angestaute Flussläufe. Sonne
und Wind gibt es genug, also werden sie angezapft. Das aber geht in die Hose,
die Sonne scheint in unseren Breiten zu wenig und der Wind weht nur, wenn er
will. Wir spargeln unseren kostbaren Lebensraum mit Windmühlen zu. Damit wir aber auch dann noch Strom haben, wenn
die natürlichen Quellen ruhen, was meistens der Fall ist, müssen Kraftwerke
bereitstehen, die sofort für sie einspringen. Nur mit wiedererneuerbaren
Energien und deren bereitstehenden fossilen Kraftwerken schaffen wir es aber
auch noch nicht. Denn die Grundlast muss ständig da sein. Diesen dicken
Brocken unserer Stromversorgung liefern die Kern- und Kohlekraftwerke. Die
Kernkraftwerke würde man am liebsten alle stilllegen. Voll funktionsfähige
Kernkraftwerke dieser Art werden bereits verschrottet. Das macht uns keiner
nach. Die Kohlekraftwerke kommen dem Kyoto-Protokoll in die Quere. Dass die
hohen Stromkosten aus erneuerbaren Energien für den Verbraucher noch moderat
sind, verdanken wir ihrem geringen Anteil am Gesamtenergiemix. Aber sie
schlagen schon zu Buche und schaden bereits unserer globalen
Wettbewerbsfähigkeit. - So weit unsere Stromversorgung. Neben diesen politischen Fehlentscheidungen
verursacht uns eine typisch deutsche Institution zusätzliche Kosten bei der
Erzeugung von Wärme im Wohnbereich. Da diese Kosten den Staatshaushalt wenig
belasten, nimmt der Staat sie in Kauf. Es handelt sich um die beachtlichen
Ausgaben für die Schornsteinfeger, die den Bürger pro Jahr etwa 2 Mrd. Euro
kosten, ohne einen beachtlichen Nutzwert zu erbringen. Während sich die gefahrdrohendere elektrische
Haustechnik mit Vorschriften begnügt (VDE-Vorschriften des Verbandes
deutscher Elektrotechniker) haben wir ein strenges Schornsteinfegergesetz mit
dem Anspruch, das Grundgesetz zu verletzen. Dagegen wehren wir uns mit Macht!
Wer will schon seinen sauberen Kamin gekehrt haben, oder jedes Jahr die
Abgase seiner Heizung messen lassen, während bei seinem Auto kein Auspuff
gereinigt zu werden braucht und eine erste Abgasmessung erst nach 3 Jahren
fällig ist? Diesen abstrusen Zustand verdanken wir einem Gesetz, das auf das
3. Reich zugeschnitten war. Damals gab es noch genügend Ruß zu fegen, vor
allem aber bot dieses Gesetz eine permanente Kontrollmöglichkeit der gesamten
Bevölkerung. Die BRD zog das Schornsteinfegergesetz 1969 wieder aus dem Hut
und behängte es reichlich mit nutzlosem Ballast, den wir nicht noch länger
hinzunehmen bereit sind. Wer dieses Monster von Gesetz und seinen
ländereigenen Verordnungen unter die Lupe nimmt, entdeckt eine engverzahnte
Komplizenschaft aus Politik, Verwaltung und einer machtbewussten Trinität.
Diese besteht aus den tonangebenden Schornsteinfegern, der Heizungsindustrie
und dem Heizungsbauerhandwerk. Alle drei profitieren von den strengen
Verordnungen zur Ausmusterung alter Heizkessel. Der Schornsteinfeger fungiert
als Schlüsselfigur, denn nur er spricht über die Altanlagen das
Verschrottungsurteil. Die anderen liefern bereitwillig kostspieligen Ersatz.
Undenkbar, dass gleiches mit unseren immer noch gefahrenen Oldtimern
geschähe. Der homo ökonomicus trennt sich ohne äußeren Zwang von seinem
Vehikel, wenn ihm der Energieverbrauch zu teuer wird: ob Auto oder
Heizkessel. Warum gilt nur für den Heizkessel eine Sonderegelung? Sind doch
beide am Schadstoffausstoß beteiligt! Bei der "Selektion" der Altanlagen
wird mit gezinkten Karten gespielt. Ein Beispiel ist die Beurteilung der den
Heizkessel verlassenden Abgaswärme. Ihre Temperatur ist bei alten Heizkesseln
höher als bei modernen Niedertemperaturkesseln. Dass sich die Abgase aber
beim turbulenten Durchströmen des Kamins an dessen Wänden merklich abkühlen,
ignoriert man. Diese Wärmemenge wird kurzerhand als Verlustwärme deklariert,
obgleich sie auch zur Hausheizung beiträgt. Solche Fehlbeurteilungen
besiegeln das Schicksal vieler Heizkessel. Der Schornsteinfeger verdient an
jedem neuen Heizkessel durch eine hohe Zulassungsgebühr. Würde er die
Abgastemperatur am oberen Kaminaustritt messen, statt am Ausgangsstutzen des
Kessels, dürften viele der "schrottreifen" Heizkessel weiterbetrieben
werden. Im übrigen lassen sich durch bessere Außenwandisolierung und den
Ersatz schlecht isolierender Fenster relativ höhere Energiespareffekte
erzielen als durch einen rigorosen Heizkesselersatz. Dieser Missstand ist das "Verdienst"
einer schlagkräftigen Lobby der Schornsteinfeger, welche die politischen
Entscheidungsträger stark beeinflusst. Der baden-württembergische
Wirtschaftminister Dr. Döring, als höchste Aufsichtsinstanz der
baden-württembergischen Schornsteinfeger, wurde kurzerhand zum
Ehrenschornsteinfeger gekürt. Würde die Regierung sich der geschilderten
Missstände annehmen, ließen sich auch die Energiekosten spürbar senken. Während noch vor wenigen Jahren die Hausbesitzer
ahnungslos im Glauben an einen Nutzeffekt der regelmäßigen
Schornsteinfegertätigkeiten ihren Obolus brav entrichteten, ist mittlerweile
dank zahlreicher spektakulärer Kehr- und Messverweigerungen, sowie der
aufklärenden Internetpräsenz unserer bundesweiten Interessengemeinschaft
gegen das Schornsteinfegermonopol der Schwindel mit dem vorgetäuschten Nutzen
aufgeflogen. Mittlerweile wehren sich auch Mieter wegen der hohen
Wohnnebenkosten, zu denen auch die Schornsteinfeger beitragen. Wir halten ein
Aufheben des Schornsteinfegergesetzes dringend für notwendig. Das Bundesemissionsschutzgesetz
genügt vollkommen. Kein sauberer Kamin darf noch zwangsweise gekehrt werden.
Die noch erforderliche Schornsteinreinigung lässt sich nach französischem
Muster durch die Feuerversicherungen regeln. Die Abgasmessung geschieht nach dem
Muster der Kfz, wenn auch mit längeren Messzyklen. Ein abstruses Gesetz gegen den Willen der
Bevölkerung aufrecht zu erhalten, schadet dem inneren Frieden unseres Landes.
Dem Schornsteinfegermonopol würden nur seine Nutznießer nachtrauern. Ich mache Sie, sehr geehrter Herr Merz, darauf
aufmerksam, dass unser Briefwechsel im Internet unter
www.schofeg.de/politbriefe.html veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen, Böblingen Email: christian.lange.ma01@bundestag.de 8.3.04 Betreffs: Ihr Schreiben vom 4.3.04 übermittelt
durch Christiane Schragner Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lange! Zunächst danke ich Ihnen für Ihren Brief. Beim
Lesen desselben kommt mir leider die Erkenntnis, dass Sie nicht im Bilde
darüber sind, was es mit unserem Schornsteinfegermonopol auf sich hat. In
Ihren Zeilen erkenne ich die mir bislang vermittelten Texte aus der Feder der
das Schornsteinfegerwesen mit Zähnen und Klauen verteidigenden Behörden
wieder. Man spürt darin, dass Sie sich nicht bemühten "dem Volk aufs
Maul zu schauen". Hören Sie sich bitte die Klagen der Eigenheimbesitzer
in Ihrem Wahlkreis doch an. Die Zahl derjenigen wächst rapide, die den
ausgeübten Hokuspokus der Schornsteinfeger zu durchschauen beginnen. Als moderner Industriestaat bedient sich die BRD
einer alimentierten und antiquierten Zwischeninstanz zwecks überflüssiger
Zwangskontrolle moderner Technik zur häuslichen Wärmeerzeugung. Für
kompliziertere und gefahrdrohendere technische Abläufe im Haus begnügen wir
uns dagegen mit bewährten Vorschriften, wie z. B. den VDE-Vorschriften, die
ein Höchstmass an Sicherheit vor tödlichen Stromschlägen leisten. Wir hätten
keinen Luftverkehr und keine Raumfahrt, wenn wir dort so verfahren würden,
wie mit unserer relativ simplen Hausheizung verfahren wird. Aber der Bürger
bezahlt ja solchen ihm aufgezwungenen Unsinn. Erwehrt er sich dem Zwang,
kommt es ihn teuer zu stehen. Vernunft und Augenmass gelten dann nicht mehr.
Respekt und Ansehen des Gesetzgebers erleiden dadurch unermesslichen Schaden.
Damit ist es noch nicht genug: Diese
Zwangsmassnahmen fordern die Verletzung eines wichtigen Artikels unseres Grundgesetzes:
den garantierten Hausfrieden. Noch schlimmer ist die Herkunft dieses
Gesetzes. Es wurde seinerzeit in der diabolischen Absicht erlassen, dem
totalitären System neben der erforderlichen Kaminreinigung eine zuverlässige
Kontrolle der Wohnbevölkerung im gesamten Reichsgebiet zur Verfügung zu
stellen. Das heutige Schornsteinfegergesetz (SchfG)
entspricht nahezu wortwörtlich seinem Ursprungstext in der NS-Zeit. Nachdem
es 1945 zunächst außer Kraft gesetzt wurde, führte es die DDR nach dem 17.
Juni 1953 und die BRD mit dem Erlass der Notstandsgesetze 1969 wieder ein. Es
gereicht der Bundesrepublik nicht zur Ehre, dieses Gesetz wieder aus der
Versenkung hervorgeholt zu haben. Die darauf beruhenden Verordnungen der
Bundesländer wurden fortlaufend soweit perfektioniert, dass sie die infamsten
Winkelzüge erlauben. Dabei hatten erwiesenermaßen die Lobbyisten der
Schornsteinfeger ein gewichtiges Wort mitzureden. Eine einfältige willfährige
Beamtenschaft hat sich gegen die Interessen der Bevölkerung in hohem Masse
instrumentalisieren lassen. Dr. Döring (FDP) ist Ehrenschornsteinfeger und
Vizeministerpräsident. Als Dienstvorgesetzter des für das
Schornsteinfegerwesen zuständigen Beamten OAR Stehmer unterschreibt er die
unsinnigen Verordnungen. OAR Stehmer ist in Ludwigsburg
SPD-Kreisvorsitzender. Auch in NRW sind hohe Beamte Ehrenschornsteinfeger.
Ich bin mir nicht sicher, ob der mit den Schornsteinfegern auf gutem Fuß
stehende Bundeskanzler nicht auch verschämt diesen Titel trägt. Was soll
dieses Affentheater in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat?
Leidtragende sind wir alle, die wir für diesen filzigen Hokuspokus 2
Milliarden € im Jahr zahlen müssen: Die Eigenheimbesitzer an der Haustür, die
Mieter durch überhöhte Wohnnebenkosten. Einen weiteren Anteil kostet die
Verwaltung samt der rapide zunehmenden Klagenflut vor den Gerichten gegen
solch perfektionierten Unsinn. Der einzige Schornsteinfeger im Bundestag ist
SPD-Mitglied. Sein Ruf im Wahlkreis Troisdorf unter den Hausbesitzern kann
nicht noch schlechter sein. Ich warte seit Dez. 2002 auf die Bearbeitung
einer Petition gegen das Schornsteinfegerwesen. Alle bisherigen Petitionen
gegen dieses Monster wurden in den letzten Jahren abgelehnt. Im
Petitionsausschuss sitzt besagter MdB Uwe Gellner schon, seitdem er in den
14. Bundestag einzog. Wir benötigen ebenso wenig ein Gesetz für unsere
Hausheizung, wie wir eines für die übrige Haustechnik benötigen. Unser
Bundesemissionsschutzgesetz genügt allen Anforderungen. Die wenigsten Kamine
brauchen heute noch gekehrt zu werden. Die Kehrregelungen für den Rest lassen
sich, wie in Frankreich auch, über die Feuerversicherungen erledigen.
Vorbildfunktion für die Kontrolle der Abgase unserer Feuerungen hat die
Abgassonderuntersuchung (ASU) der Kfz. Wir haben ein vortreffliches
Heizungsbauerhandwerk, dem man nicht noch auf die Finger schauen muss! Es ist
zudem beschämend, wenn wir gegen diesen Schwachsinn die EU um Hilfe anrufen
müssen. Ist unser heutiges Deutschland denn nicht mehr dazu in der Lage, sich
in der Gesetzgebung EU-konform zu verhalten? Die von Ihnen erwähnte Forsa-Umfrage, ist ein
Beispiel für eine raffiniert ausgetüftelte Umfragenmanipulation. Ich kenne
den Fragenkatalog. Würde gegenwärtig eine unbeeinflusste korrekte Umfrage
stattfinden, so wäre das Ergebnis für die Schornsteinfeger niederschmetternd.
Das erwähnte technische Hearing im Januar 2004
kann sich mit Sitzungen der ehemaligen Volkskammer messen. Die Liste der
Eingeladenen ist mir bekannt. Teilnehmer dieser Schau haben mir berichtet.
Hauptziel dieser Alibiveranstaltung ist zweifellos der ungeschmälerte Erhalt
des Besitzstandes einer winzigen privilegierten Kaste. Ähnliches spielte sich
vor 6 Jahren auch schon ab. Meine Schornsteinfegerrechnung wuchs danach um 15
%. Im Internet haben sich zahlreiche Gedemütigte
und Geschädigte des verhassten und antiquierten Schornsteinfegermonopols aus
ganz Deutschland gefunden. Besonders stark vertreten sind
Naturwissenschaftler, Ingenieure und Techniker. Diesen Berufsgruppen kann man
auf diesem speziellen Gebiet am allerwenigsten ein X für ein U vormachen. Die
aus den neuen Bundesländern fühlen sich von den nutzlosen Zwängen unseres
obskuren Schornsteinfegerwesens besonders hart betroffen, da sie sich
verordneten sinnlosen Zwängen noch mit Abscheu erinnern. Wir werden von Tag
zu Tag mehr. Wir ruhen nicht eher bis dieses, einem demokratischen
Staatswesen Schande bereitende Gesetzesmonster endgültig verschwunden ist.
Wir vertrauen auf die Einsicht und den gesunden Menschenverstand
verantwortungsbewusster und kluger Politiker. Unter Klugheit verstehe ich in
diesem Sinne auch das Kalkül auf ein abstrafendes Wählerverhalten als
Resultat eines Gesetzes, das immer häufiger als sinnlose schikanöse Zumutung
empfunden wird. Ich mache Sie, sehr geehrter Herr Lange, darauf
aufmerksam, dass unser Briefwechsel im Internet unter
www.schofeg.de/politbriefe.html veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen, Böblingen
Fax: 030 8903 2285 Betreffs: Fragwürdiges Zwangsverschrotten
ökotauglicher Heizungsanlagen 26. Februar
2004 Sehr geehrter Herr Minister Trittin! Am Stichtag 1. November 2004 erfüllen in der
Bundesrepublik schätzungsweise 800.000 Kleinfeuerungsanlagen gemäß der
BImSchV nicht mehr die erforderlichen Grenzwerte. Das bedeutet, dass ein
Großteil der beanstandeten Anlagen zu erneuern ist. Eines der Beanstandungskriterien
ist eine zu hohe Abgastemperatur, die bei der Grenzwertüberschreitung stark
zu Buche schlägt. Die Abgasmessung geschieht nach den gültigen Kehr- und
Überprüfungsordnungen KÜO unmittelbar am Heizkesselausgang. Es ist bekannt, dass die Schornsteinfeger auch
Heizkessel für schrottreif erklären, die bei sinnvoller Messung weiter
betrieben werden sollten. Unserer Volkswirtschaft entsteht damit ein
vermeidbarer Schaden, den die Hausbesitzer unmittelbar durch die
Neuinvestition zu spüren bekommen. Es besteht aber nicht die geringste
Bereitschaft der Schornsteinfeger zu einer korrekten Messung. Es ist sinnvoll, die Abgastemperatur nicht am
Kesselausgang, sondern an der oberen Kehröffnung zu messen - zumindest bei
Anlagen, deren hohe Abgastemperatur zur Beanstandung führt. Fakt ist, dass
die heißen Abgase sich im Kamin stark abkühlen, wobei ihre Wärmeenergie an
die Bausubstanz übertragen wird. Damit bleibt sie dem Haus als fühlbare
Nutzwärme erhalten, während sie bei der üblichen Messmethode als Verlustwärme
zählt. Ich möchte dies an einem Beispiel illustrieren:
In meinem zweistöckigen Haus beträgt die Abgastemperatur an der Mündung des
Rauchrohres in den Kamin 180°C. An der 6 Meter höher gelegenen oberen
Kehröffnung dagegen nur noch 50°C. Diese 130°C Temperaturabfall vermindern
den Abgasverlust meines Heizkessels um 6,5 %. Wäre dieser bei dem üblichen
Messpunkt beispielsweise 13 %, fiele meine Anlage durch. Die Messung am
korrekten oberen Messpunkt verminderte aber den Abgasverlust auf 6,5 %, womit
er die noch zugelassenen 11 % Abgasverlust um 4,5 % unterschreiten würde.
Mein Kessel bliebe mir erhalten, während die unkorrekte Messung des
Schornsteinfegers ihn zu Schrott deklariert hätte. Dies ist nicht hinnehmbar
und muss dringend geändert werden! Der Ersatz meines jetzigen Heizkessels durch
einen neuen Brennwertkessel würde meinen gegenwärtigen jährlichen
Heizölverbrauch von 2000 Liter nur um knapp 100 Liter vermindern. Unter dem
Gesichtspunkt des hohen Material- und Energieaufwandes zur Herstellung eines
Heizkessels wäre es unverantwortlich, den bisherigen Kessel zu verschrotten.
Die verbreitete Ansicht, Niedertemperaturheizkessel generell als die optimale
Lösung anzusehen, ist falsch. In den häufigen Fällen der Simultannutzung des
Heizraumes, wie Wäschetrockenraum oder Bastelraum bleiben elektrischer
Wäschetrockner oder eine zusätzliche Elektroheizung die einzige Notlösung.
Dies dürfte den ökologischen Erfordernissen diametral entgegenstehen. Im
übrigen überträgt sich die Heizraumwärme auf die darüber liegenden Räume, ist
somit auch Nutzwärme. Es sollte folgendes gelten: Falls bei dem
gegenwärtig vorgeschriebenen Messpunkt am Heizkesselausgang der Grenzwert
überschritten wird, muss die Messung unbedingt auf einer höheren
Gebäudeebene, etwa der oberen Kehröffnung, wiederholt werden. Erst wenn bei
dortiger Messung der Grenzwert überschritten wird, ist ein Heizkessel- oder
Brennerwechsel in Erwägung zu ziehen. Dies aber nur unter bestimmten
Bedingungen: Bei geringem Heizenergieverbrauch des Hauses dank einer
hocheffizienten Außenwandisolierung und neuen Fenstern, muss der
vorgeschriebene jetzige Grenzwert höher liegen. Denn in diesem Falle würde
ein Heizkesselwechsel zu keiner nennenswerten Energieersparnis beitragen. Eine abgeänderte Vorschrift würde zweifellos der
weitaus sinnvolleren Außenwandisolierung mit Fensteraustausch Auftrieb geben
und damit ökologisch vernünftig sein! Großbritannien hat dies schon längst
erkannt. Derartige Maßnahmen vermindern neben einer gesteigerten
Wohnbehaglichkeit den Verbrauch an Primärenergie bei Hausheizungen stärker,
als durch einen streng vorgeschriebenen Ersatz alter Heizkessel nach
bewährter Holzhammermethode! Eine Heizkesselerneuerung wird den Betreibern
mit bis zu 40% Öl- oder Gasersparnis schmackhaft gemacht, beträgt aber selten
mehr als 10%. Eine wirkungsvolle Wärmedämmung an Außenwand und Fenstern
erspart dagegen fast die Hälfte. Die gegenwärtige Gesetzeslage ist durch eine
schlagkräftige Lobby der auf Umsatz und Profit bedachten Trinität
Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Heizindustrie zustande gekommen. Die
jetzigen Vorschriften sind kontraproduktiv und widersprechen jeglicher
ökologischen Vernunft. Sie dürfen im Interesse eines wirkungsvollen sinkenden
Energieverbrauches und dem damit verminderten CO2-Austoss nicht noch länger
gültig sein! Die Einhaltung des Kyoto-Protokolls muss Vorrang vor einer
rücksichtslosen Profitgier haben! Ich mache Sie, Herr Minister, darauf aufmerksam,
dass dies ein offener Brief ist. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen
80539 München e-Mail: poststelle@stmi.bayern.de 14. Januar
2004 Betreff: Ihre vor Kaminkehrern im Mai 2003
gehaltene Rede Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein! Kürzlich befand sich in meinem
Internet-Gästebuch auszugsweise der Text einer Rede, die Sie angeblich vor
Kaminkehrern im Mai 2003 gehalten haben. Der Eintragende gab sich als
Schornsteinfeger aus Karlsruhe zu erkennen. Sollte der Text
(www.schofeg.de/beckstein.html) gefälscht sein, betrachten Sie bitte die
folgenden Ausführungen als gegenstandslos. Als einer von denen, die in Ihren Augen "selbsternannte
Pseudokritiker" sind, erlaube ich mir, Ihre demokratischen
Verhaltensweisen einer harschen Kritik zu unterziehen. Ich habe das 3. Reich
bewusst erlebt. Ihre Wortwahl in der Beurteilung von Kritikern des
Schornsteinfegerwesens weckt in mir unangenehme Erinnerungen. Der Tonfall der
Reden eines Dr. Goebbels klingt mir heute noch in den Ohren. Damals hätte man
mit mir als "Volksverhetzer" kurzen Prozess gemacht. Das ist
Vergangenheit. Sie, Herr Minister, sind in einer Demokratie aufgewachsen. Sie
sind demokratisch gewählter Minister. Daher ist es verwunderlich, dass Sie
Menschen, die Ihre Meinung nicht teilen, öffentlich herablassend titulieren. Im Januar 2003 berichtete die Stuttgarter
Zeitung über meine Weigerung, meinen sauberen Kamin kehren zu lassen. Ich
hielt die Kehrverweigerung so lange aufrecht, bis das angedrohte Zwangsgeld
im September 13.000 € betrug. 8.000 € waren bereits konfisziert. Dabei war
ich von vorneherein bereit, meinen sauberen Kamin optisch überprüfen zu
lassen, um ein Beschädigen der Kaminwand zu verhindern. Ein Kommunalpolitiker
der CDU beurteilte mich in dem Zusammenhang wie folgt: "Das sind die Leute, die Helmut Kohl
Eier an den Kopf werfen und Wolfgang Schäuble mit einem Messer
angreifen". Gewiss war der Mann erbost über mich, da er
bereits in der achten Generationenfolge Schornsteinfeger ist - vielleicht der
Letzte. Nicht anders erging es bisher allen handwerklichen Berufen, deren
Tätigkeiten durch den technischen Fortschritt nicht mehr gefragt sind. Hätten
die Schornsteinfeger nicht schon vor Jahrzehnten sich einer schlagkräftigen
Lobby bedient, so wären sie heute nur ein winziges Häufchen, das nur noch
kehrbedürftige Kamine kehren darf. Ihre jetzigen anderen Tätigkeiten sind
Angelegenheit des Fachhandwerks, wie es auch in anderen gefahrbehafteten
Berufen der Fall ist. Ihrer Rede gemäß sind die von mir und meinen
Mitstreitern verbreiteten Tatsachen "Auswüchse fehlgeleiteter
Geister", denen "möglicherweise nur noch eine Psychotherapie
hilft". Es liegt mir eine Kopie des Reichsgesetzblattes
aus dem Jahre 1937 mit der Nummer 88 vor, deren Aussage Sie bestreiten. Dort
ist auf S. 831 zu lesen: "I. Allgemeines unter 1. Behörden § 1: 1. Die höhere Verwaltungsbehörde hat
Kehrbezirke einzurichten und in jedem Kehrbezirk einen Bezirksschornsteinfegermeister
auf Widerruf zu bestellen. 2. Der Bezirksschornsteinfegermeister
untersteht der Aufsicht der unteren Verwaltungsbehörde." Es wird weiterhin verlautbart, dass besonders
tüchtigen und bewährten Bezirksschornsteinfegermeistern ein höheres Einkommen
in Form eines größeren Kehrbezirks zugesichert wird. Was 1937 in diesem
Zusammenhang als "tüchtig und bewährt" galt, bedarf wohl keiner
Erläuterung. Sie, Herr Minister, ermutigen fernerhin die
bayrischen Kaminkehrer mit den Worten: "Ihr Beitrag und Ihre Leistungen
für Sicherheit und Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sind schlichtweg
unverzichtbar". Sie lassen aber offen, was Sie sich unter
"Sicherheit und Schutz" vorstellen. Die Tätigkeiten meines
Schornsteinfegers bieten weder das eine noch das andere. Deretwegen darf er
sogar Art.13 GG außer Kraft setzen! Bitte erläutern Sie mir, was Sie unter
den genannten Begriffen verstehen. Bevor Sie, Herr Minister, Kritiker des
Schornsteinfegerwesens in beleidigender Weise abkanzeln, sollten Sie sich
sachkundig machen. Kritiker werden nicht geboren. Kritiker sind die
Folge von Ungerechtigkeiten oder Fehlentwicklungen. Das Schornsteinfegerwesen
birgt beides. Wir von der "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol" sind zumeist technisch und naturwissenschaftlich
orientierte Staatsbürger. Jeder von uns hat Unrecht seitens der
Schornsteinfeger und deren Aufsichtbehörde, samt der Justiz, ertragen müssen.
Wir fühlten uns bislang von der Politik im Stich gelassen. Endlich setzt sich
auch bei politisch Verantwortlichen die Erkenntnis durch, dass das uns
diktierte weltweit einmalige Schornsteinfegermonopol unhaltbar ist! Mit freundlichem Gruß Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. So auch
diesen Brief unter: www.schofeg.de/politbriefe.html. Die
Antwort
Herrn 71032 Böblingen Ihre Nachricht 22. Februar
2004 Rede auf dem 81. Landesverbandstag des
Bayerischen Kaminkehrerhandwerks am 28.05.2003 in Bayreuth Sehr geehrter Herr Theisen, in Ihrer E-Mail vom 14. Januar 2004 nehmen Sie
Bezug auf die Rede, die Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein am
28.05.2003 auf dem 81. Landesverbandstag des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks
gehalten hat. Die von Ihnen zitierten Textpassagen stammen aus dem Manuskript
dieser Festrede. Allerdings ist Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein in
seiner Ansprache von diesem Redemanuskript abgewichen und hat sich zu den im
Internet enthaltenen Vorwürfen gegen das Kaminkehrerhandwerk nicht geäußert.
Nach dem Grundsatz "Es gilt das gesprochene Wort" ist nur das
tatsächlich Gesprochene zurechenbar. In der Ausgabe der Verbandszeitschrift des
Landesverbandes für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk vom August 2003, in
dem die Rede abgedruckt ist, fehlt leider der Hinweis, dass es sich dabei
nicht um die tatsächlich gehaltene Rede, sondern lediglich um das
Redemanuskript handelt. Offensichtlich ist dies die Quelle für die
angeblichen Äußerungen von Herrn Staatsminister Dr. Günther Beckstein. Der im
Internet veröffentlichte Auszug ist zudem - im Vergleich mit dem in der
Verbandszeitschrift abgedruckten Manuskript, das dem Originalmanuskript entspricht
- entscheidend gekürzt worden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch das
Herausgreifen einer einzelnen, noch dazu verkürzt wiedergegebenen Textpassage
aus einem Redemanuskript beim Leser der von Ihnen genannten Internet-Seite
eine bestimmte ablehnende Haltung gegenüber Politikern erzeugt bzw. gefördert
werden sollte. Dieser Verdacht erhärtet sich, wenn man sich den Redetext
besieht, der an den im Internet veröffentlichten Textausschnitt unmittelbar
anschließt. Das Manuskript lautet an dieser Stelle: "Ganz anders aber, meine Damen und
Herren, verhält es sich mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich immer
wieder an die Aufsichtsbehörden wenden und Beschwerden gegen ihren
Kaminkehrer vorbringen. Kritisiert werden insbesondere die Monopolstellung
des Kaminkehrerhandwerks und die aus Sicht unserer Bürger unsachgemäße und
überteuerte Ausführung der Arbeiten; auch mich erreichen viele solcher
Briefe. Meine Damen und Herren, diese Beschwerden müssen wir sehr, sehr ernst
nehmen, und wir müssen uns ihnen stellen." Hierauf ist Herr Staatsminister Dr. Günther
Beckstein in seiner Rede auch ganz ausdrücklich eingegangen. Sie können dem
entnehmen, dass ihm sehr daran gelegen ist, berechtigten Bürgerbeschwerden
nachzugehen. Mit freundlichen Grüßen A n d i n g |
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Paul Theisen, Böblingen An den Ministerpräsidenten des Bundeslandes
Baden-Württemberg Fax: 0711 2153 340 Betreffs: Dr. Döring hintergeht massiv Ihre
Reformbestrebungen beim Schornsteinfegermonopol 16.02.2004 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Am 21./22.Januar 2004 fand im
Wirtschaftministerium ein von Wirtschaftsminister Dr. Döring einberufenes
"Expertengespräch" statt. Es sollte dazu dienen die KÜO zu
durchleuchten. Nachdem Sie persönlich vergangenen Herbst dem
Schornsteinfegermonopol den von der Bevölkerung hoffnungsvoll begrüßten
längst überfälligen Kampf angesagt haben, berief Dr. Döring dieses
"Expertengespräch" ein. Seine Bezeichnung täuscht ernsthaftes
Handeln zum ersehnten Bürokratieabbau vor. Aber in Wirklichkeit führt Dr.
Döring die aufgebrachte Bevölkerung und Sie als Ministerpräsidenten bewusst
hinters Licht! Die Absicht des "Expertengespräches"
ist zweifellos eine raffiniert eingefädelte Goodwill-Schau mit eindeutiger
Zielsetzung. So wurde versucht, neue zukunftsträchtige Aufgaben an Land
zu ziehen, ohne anstoßerregende Tätigkeiten zu reduzieren. Es sollen die
Zügel, z. B. durch Schließen von Lücken bei bisher durch den Schornsteinfeger
nichtmesspflichtigen bivalenten Anlagen, fester angezogen werden. Dagegen
wird aber auch versucht, unsinnige, dem Bürger schwer zu vermittelnde
Tätigkeiten, nicht mehr exponiert und für sich alleine vorzuschreiben. Damit
sind zunächst die Kritiker besänftigt. In einem hält man Ausschau nach
Erweiterung der Machtfülle des Schornsteinfegermonopols. Deutlich
erkennbares Hauptziel: Zahl und Besitzstand der Schornsteinfeger nicht im
Geringsten anzutasten. Tagesordnung und Teilnehmerliste des
"Expertengespräches" lassen erkennen, dass im Gegensatz zu dem
Fachgespräch im Jahre 1998 ein weiterer Personenkreis hinzugezogen wurde.
So z. B. ein Privatdozent der Uni Jena als Experte für Hygienelüftungen. Der
geladene Zentralverband Haustechnik rühmt sich auf seiner Internetseite der
besten Kontakte zu den Schornsteinfegern. Vertreter der betroffenen
Hausbesitzer - denen die hohen Kosten aufgebürdet werden - waren nicht einmal
10% der Teilnehmer. Verteilte kritische Schriftstücke und Tischvorlagen
wurden alsbald eingesammelt. Das sich wiederholt häufige Abnicken erinnerte
an die Sitzungen der ehemaligen Mehrparteien-Volkskammer, in der nur eine
Partei das Sagen hatte. In Stuttgart wollten es die Wenigsten der handverlesenen
geladenen "Experten" mit der Schornsteinfegerlobby und der ihr
wohlgesonnenen Ministerialbürokratie verderben. Der Einigungsvertrag ließ die Kontrolle der
Hygienelüftungen aus der DDR-Zeit fortbestehen. Ich war in Potsdam Zeuge,
wie das Durchlassvolumen eines Zusatzlüfters im Bad mit Fenster von zwei
Schornsteinfegern gemessen wurde. Der angebliche Grund war Vorbeugung von
Schimmelpilzbefall. Eine berechtigte Frage: Ist das pure
Arbeitsbeschaffung oder erzwungener Zugang zu Wohnräumen. Die Herkunft der
Verordnung lässt auf letzteres schließen. Das im 3.Reich mit Bedacht
eingeführte System fester Kehrbezirke lieferte die Voraussetzungen einer
totalen Überwachung der Wohnbevölkerung. Ich habe das 3.Reich noch bewusst miterlebt,
mich später intensiv damit befasst. Es ist mir ein Rätsel, dass die
Bundesrepublik mit bereitwilliger Übernahme und fortlaufenden Novellierungen
des Schornsteinfegergesetzes sogar das Grundgesetz zu verletzen in Kauf
nimmt. Die Schornsteinfegerlobby täuscht durch Raffinesse Bevölkerung und
Politik mit einem permanent vorgegaukelten Gefahrenpotential. Die moderne
Heiztechnik besitzt kein beachtenswertes Gefahrenpotential. Wenn dessen
ungeachtet ein Kehren sauberer Kamine durch hohe Zwangsgelder erpresst wird,
schwindet das Vertrauen in unseren Rechtsstaat! Ich durchlebte diese
Situation: bei der Androhung von 13.000 € Zwangsgeld gab ich nach 9 Monaten
auf. Die Schornsteinfegerlobby ist bestrebt,
bundesweit ihre erzwungenen Tätigkeiten gleich kommunizierenden Röhren
einander anzugleichen, wobei der höchste Level zum Maßstab für alle
Bundesländer zu gelten hat. Neben der bereits praktizierten
"Schimmelpilzprophylaxe" werden schon die Fühler nach den
zukünftigen Brennstoffzellen und bereits vorhandenen oder in absehbarer
Zukunft sich anbahnenden Techniken ausgestreckt. Dass Dr. Döring diesen Absichten Vorschub
leistet, ist der unverzeihliche Skandal! Die Befangenheit dieses Mannes ist
nicht mehr hinnehmbar! Neun Monate,
nachdem Dr. Döring persönlich in Plochingen dem Landesinnungsmeister Gula das
Bundesverdienstkreuz mit Band "ans Revers heftete", empfing er
in Pforzheim die Ehrenschornsteinfegerwürde. Dr. Döring ist gern
gesehener und gefeierter Gast bei den häufigen Treffen der Schornsteinfeger. Fakt ist: Es betätigen sich gegenwärtig
bundesweit über 17.000 hochbezahlte Schornsteinfeger mit minimalem
Nutzeffekt, zu jährlichen Kosten von 2 Milliarden €. Nach dem Vorbild der
Abgassonderuntersuchung (ASU) beim PKW ließen sich auch die Heizungsabgase
durch das Fachhandwerk kontrollieren und auftretende Mängel sofort
beseitigen. Kehrarbeiten bei rußenden Feuerungen können durch freie
Schornsteinfeger ausgeführt werden. Eine geschickte Prämiengestaltung der
Feuerversicherungen erzwingt die notwendigen Kehraktivitäten, wie in
Frankreich üblich. Die rasch zunehmende Kenntnis über die
Nutzlosigkeit der meisten Schornsteinfegertätigkeiten erfordert dringend eine
sofortige Reform des Schornsteinfegerwesens. Marginale Erleichterungen wären
nur Stückwerk. Eine sinnvolle Lösung
lässt sich nur durch Gremien nichtbegünstigter Experten finden, deren nur
wenige beim "Expertengespräch" zugegen waren. Die häufig gestellte
Frage, weshalb Kleinfeuerungsanlagen einer viel strengeren Aufsicht bedürfen
als die wirklich gefahrbehafteten elektrischen Hausanlagen, hat bisher noch
niemand beantworten können. Dank Internet hat sich bereits bundesweit
eine rasch wachsende Zahl kritischer Staatsbürger formiert, die sich
gegenseitig austauscht und nicht eher loslässt, bis der gegenwärtige
Schornsteinfegerspuk ein Ende hat. Das jedem Kritiker auffallende eiserne
Festhalten der Politik am Status quo erweckt jedoch den bösen Verdacht, dass
dem Bürger hochgesteckte Staatsziele verschwiegen werden. Deswegen aber ein
ganzes Volk zu belügen, ist sträflicher Betrug am Bürger! Wer verantwortet
dies dereinst vor der Geschichte? Ich mache Sie, Herr Ministerpräsident, darauf
aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist. Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr
dankbar. Mit freundlichen Grüßen! Paul Theisen |
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Paul Theisen
Wolfgang Thierse Platz der Republik praesident@bundestag.de 30.Januar
2004 Betreff: Überaus lange Bearbeitungszeit einer
meiner Petitionen Sehr geehrter Herr Präsident des Deutschen
Bundestages Thierse, am 28.12.2002 sandte ich eine Petition an den
Bundestag, die bis zum heutigen Tag noch nicht bearbeitet ist. Eine
zwischenzeitliche Anfrage wurde nicht beantwortet. Da diese außerordentlich
lange Laufzeit von 13 Monaten gegen die üblichen Regeln verstößt, wende ich
mich an Sie, den Präsidenten des Deutschen Bundestages, persönlich. Es handelt sich um die Petition Pet 2-15-02-113-010285.
In der Erwartung Ihrer baldigen Antwort mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen
Fax 01888 615 7010 11. Januar
2004 Betreff: Schornsteinfegermonopol - Ja oder Nein?
Sehr geehrter Herr Minister Clement, falls Sie dieses Schreiben ungelesen an Herrn
Gottschlich weiterreichen wollen, werfen Sie es besser in den Papierkorb.
Herr Gottschlich ist nach meiner Erfahrung nicht in der Lage, das
Schornsteinfegerproblem objektiv anzufassen. Meine Petition gegen das
Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 2002 schmort entweder bei ihm, oder bei
dem sich im Petitionsausschuss fest eingenisteten Schornsteinfeger MdB Uwe
Göllner. Der Schornsteinfeger handelt im
Staatsauftrag, also setzt dieser in ihn volles Vertrauen. Der
Neutralitätsbegriff wird hierzulande nirgendwo mehr strapaziert als im
Zusammenhang mit Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Das gilt z. B. für die Nachkontrolle fachhandwerklichen
Messens, aber auch für die Beratung der Betreiber von Heizanlagen zwecks
sparsamen Energieeinsatzes. Der Bürger kann nicht hinnehmen, dass mit
zweierlei Maß gemessen wird. Bei der
PKW-Abgassonderuntersuchung (ASU) genießt das Kfz-Handwerk das volle
Vertrauen der Behörden. Nicht aber das Fachhandwerk, welches die
Heizungsanlage wartet und justiert. Dort misst der Schornsteinfeger abermals
die Abgaswerte. Damit bürdet er dem Hausbesitzer unnötige Belästigungen und
Zusatzkosten auf. Unumstritten ist: Die schlagkräftige Lobby der
Schornsteinfeger erstritt sich dies vor etwa 30 Jahren. So bildete sich allmählich ein politisch
einflussreiches Interessenkartell, das seine Machtfülle auf dem Rücken aller
Bürger ausübt. Die hohen Wohnnebenkosten treffen auch die Mieter. Dieses
Kartell ist eine unheilige Allianz von Industrie, Handwerk und
Schornsteinfegern. Die Heizungsindustrie will produzieren; das
Fachhandwerk will neue Anlagen errichten; die Schornsteinfeger wollen ihre
bevorzugte Sonderstellung ausbauen. Alles unter dem Aushängeschild
Sicherheit, Ökologie und Energieersparnis. Aufsichtsinstanz ist ein
kostspieliger weisungsbefugter Beamtenapparat, dem großzügige politische
Hilfestellung gewährt wird. Dieses System ist eingespielt und funktioniert
wie "geschmiert" auf dem Rücken der zahlenden Bürger. Vermeidbare Kosten sind die meisten regelmäßig
erhobenen Gebühren der Schornsteinfeger für nutzlose Tätigkeiten, z.B. Kehren
sauberer Kamine. Aber auch viele der befohlenen Neuinvestitionen wären
vermeidbar, wenn das erzwungene Verschrotten der Altanlagen mit Sachverstand
geschähe. Die Abgasverluste, die der Schornsteinfeger misst, sind in der
Gesamtbilanz des Gebäudes falsch. Der die Abgase abführende Schornstein kühlt
diese ab und trägt fühlbar zur Gebäudeheizung bei. Das wird verschwiegen!
Eine den Kosten für eine Neuanlage vergleichbare Investition in die
Gebäudeisolierung bringt der Umwelt - neben der gestiegenen Wohnbehaglichkeit
- einen größeren Nutzen. Würden Hersteller von Isoliermaterialien und
Fenstern mit den einschlägigen Handwerksbetrieben kooperieren und eine ebenso
starke Lobby wie die Schornsteinfeger besitzen, sähe die Sachlage wesentlich
anders aus - zum Wohle der Umwelt. Den Schornsteinfegern eine neutrale
Beratungsfunktion zum sparsamen Energieeinsatz anzuvertrauen, ist naiv und
kann nicht funktionieren. Deren Kenntnisse auf diesem fachlich
anspruchsvollen Gebiet sind ungenügend. Es
gibt aber auch andere Gründe, die dies verhindern müssen. In Werl wurden kürzlich
Schornsteinfegerveteranen geehrt. In der gleichen Veranstaltung wurden
Schornsteinfegerlehrlinge "freigesprochen". Ein Vertreter der Fa.
Junkers überreichte den 3 besten Prüflingen Geldgeschenke in einer Gesamthöhe
von 1.100 €. Keiner der anwesenden Schornsteinfeger, aber auch nicht der
anwesende örtliche MdL, protestierte bei dieser Öffentlichen Einübung in eine
zweifelhafte Produktneutralität! Im Badischen bekam schon vor Jahren der
Schornsteinfeger 200 DM auf die Hand, wenn er dem Heizungsbauer einen neuen
Kunden zuwies. In diesen Kreisen ist auch zu hören "Liebe deinen
Schornsteinfeger - du hast ihn noch nötig." Viele Anlagen werden
erwiesenermaßen zu Unrecht beanstandet. Das erfordert eine fachmännische
Nachjustierung. Diese darf der Schornsteinfeger erneut kostenpflichtig
nachkontrollieren. Der Leidtragende ist immer der gefügige Bürger, der
sich dessen nicht erwehren kann. Unser vertrauensseliger Staat baut auf eine
innige Kooperation mit den von ihm verhätschelten Schornsteinfegern, die
keinen Amtseid abzulegen brauchen, aber mehr Befugnisse haben als die
Polizei. Gegenüber dem Staatsbeamten gleich hohen Einkommens (nicht
Besoldungsgruppe), ist das intellektuelle Niveau eines
Bezirksschornsteinfegermeisters (BSFM) relativ niedrig. Hauptschulabschluss
im gehobenen Staatsdienst dürfte, außer in Diktaturen, nur bei den
Schornsteinfegern üblich sein. So sehr sich die Politik auch bemüht, den
Status der Schornsteinfeger zu sichern, so sehr wächst im Volk ein Unbehagen
darüber, vom Staat über den Löffel barbiert zu werden. Das alles nur wegen eines längst auf den Müllhaufen der
Geschichte gehörenden Reliktes. Über die treibende Kraft zur zwiespältigen
Haltung des Staates sind eifrige Diskussionen im Gange. Sie gereichen zum
Schaden, und nicht zur Ehre, unseres freiheitlich demokratischen
Rechtsstaates. Die Zahl derjenigen wächst rapide, die sich des überholten
Schornsteinfegermonopols mit aller Kraft erwehren. Bitte, Herr Minister, lassen Sie die Gründe
unseres Widerstandes intensiv hinterfragen und handeln Sie danach. Das
Volk gibt nicht eher Ruhe, bis Kamin und Heizraum keine Sonderstellung mehr
einnehmen. Auf marktwirtschaftlicher Basis meistern wir auch deren Gefahren.
Warum soll das nicht auch hierzulande möglich sein? Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. Auch diesen
Brief unter: |
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Paul
Theisen
Sächsisches Staatsministerium
der Justiz Per Email: Paragraphen-Pranger@smj. sachsen.de 02.01.2004 Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns in Baden-Württemberg schwelt das Thema
schon seit sechs Jahren. Erst im Herbst 2003 ergriff Ministerpräsident Erwin
Teufel ernsthaft die Initiative zu einem Abbau von bürokratischen Hemmnissen.
Was Teufel besonders hervorhob und am meisten
Aufsehen erregt hat, ist das überbürokratisierte ausbeuterische
Schornsteinfegergesetz, ein Staatsmonopol. Da werden im Jahr bundesweit etwa
2 Mrd. Euro für Tätigkeiten der 17 000 Schornsteinfeger ausgegeben, die
überwiegend nutzlos sind. Die angeschnittene Doppelprüfung neuer Gasheizungen
ist ein Beispiel. Die allermeisten Kamine brauchten nicht mehr gekehrt zu
werden. Aber jährliches Kehren aller ist Pflicht. Wer gleichzeitig ein neues
Auto und eine neue Heizung kauft, wird folgendes feststellen: Wenn das Auto
in 3 Jahren zum TÜV muss, kommt der Schornsteinfeger schon zum vierten Mal
nach der Heizung sehen. Wenn es umgekehrt wäre, könnte man es noch verstehen.
Dabei wäre die Reform des
Schornsteinfegermonopols auf Bundesebene leichter zu haben als jede der laufenden
und angeschnittenen Reformen. Es gäbe kaum Verlierer, fast nur Gewinner, ohne
dass Sicherheit und Umwelt zu kurz kämen. Die hohen Wohnnebenkosten belasten
Hausbesitzer und Mieter gleichermassen. Mehr darüber unter www.schofeg.de. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen
Fax 09431 / 471 - 444 23.Dezember
2003 Betreff: Hilfe für krebskranke Kinder Sehr geehrter Herr Landrat Liedtke, so sehr ich mich über spendierfreudige Menschen
freue, so sehr bedauere ich, dass Sie kraft Ihres Amtes eine zweifelhafte
Spende in aller Öffentlichkeit entgegennahmen. Damit ließen Sie sich von
einem Beruf zum Zwecke seiner Eigenwerbung vor deren Karren spannen. Soeben
las ich im Internet den Zeitungsbericht darüber. Seit dem Vorjahr verfolgen die Schornsteinfeger
die Strategie, durch öffentliche wohltätige Auftritte die Aufmerksamkeit der
Medien und damit der gesamten Bevölkerung auf sich zu lenken. Kein anderes
Handwerk macht es, kein anderes hat es nötig. Die Schornsteinfeger wissen,
dass ihre Zeit abgelaufen ist. Deshalb wenden sie alle Kraft auf, sich bei
der Öffentlichkeit in ein vorteilhaftes Licht zu rücken - um zu retten, was
zu retten ist! In der Bevölkerung regt sich ein breiter
Widerstand gegen überwiegend überflüssiges Gehabe der Schornsteinfeger von
Gesetzgebers Gnaden. Wer sich gegen Kehren seines sauberen Kamins oder
Rauchrohres zur Wehr setzt, macht mit der Polizeigewalt oder hohen
Zwangsgeldzahlungen Bekanntschaft. Als direkt Betroffener (www.schofeg.de)
weiß ich, was gespielt wird. Ich gehöre der bundesweiten
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an, die
sich mit demokratischen Mitteln gegen die jetzige Zwangs-ABM für die 17 000,
zumeist überflüssigen, Schornsteinfeger zur Wehr setzt. Wir wollen den
erforderlichen Brand- und Umweltschutz in sinnvollere Bahnen lenken, wie es
andere Staaten tun. Die jährlichen Kosten von 2 Milliarden Euro sind bei
weitem zuviel. In BW ist bereits, dank Ministerpräsident Teufel, eine
Absetzbewegung in die Wege geleitet worden. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Persönliche Anrede an die 16 MdB des
Vermittlungsausschusses. Abgesandt am 3.12.03 Ernsthafte Bedenken gegen einen dem
Meisterzwang angehörenden Beruf.
Als Teilnehmer des
Vermittlungsausschusses haben Sie über ein Gesetz zu entscheiden, das
staatsschädliche Nebenwirkungen innehat, die auf den ersten Blick nicht
erkennbar sind. Die meisten Bundesbürger bejahen sicherlich
diese Gesetzesänderung. Gegen die Auswahlkriterien der 29 fernerhin dem
Meisterzwang angehörenden Beruf gibt es jedoch Einwände. Es ist zwar
bedauerlich, dass der ursprüngliche Handwerksbegriff zusehends an Bedeutung
verliert. Wenn nur noch von "gefahrgeneigten handwerklichen Tätigkeiten"
die Rede ist, lässt sich sein Abbau klar erkennen. Handwerk im überlieferten
Sinne ist damit zweitrangig geworden. Doch dies ist nicht mein Thema. Mein besonderes Augenmerk gilt den in die
strenge Kategorie mit aufgenommenen Schornsteinfegern. Deren Tätigkeitsspektrum
hatte noch nie etwas mit Handwerk im strengeren Sinne zu tun. Dies war bisher
schon jedem wirklichen Handwerker ein Dorn im Auge. Die Neuregelung macht
einen Stachel daraus. Die Lobbyisten der Schornsteinfeger konnten sich
bislang nicht genug über die sich vollziehende Wandlung ihres Berufes
brüsten. Das ihnen vor 3 Jahrzehnten auferlegte Messen der Abgase hat aber
noch weniger mit Handwerk zu tun als ihr bisheriges stupides Kehren. Keine
Meisterprüfung ist leichter als die der Schornsteinfeger, zu der nicht einmal
ein Meisterstück anzufertigen ist. Die Durchfallquote ist gleich Null.
Schwindelfreiheit und Hauptschulabschluss genügen, um als Schornsteinfeger
ein Spitzeneinkommen zu erlangen. Die besondere Wertschätzung der deutschen
Schornsteinfeger durch die politische Klasse ist einmalig in der Welt. Ihr
bestandserhaltender Schutz durch ein machtbewusstes fortschrittshemmendes
Staatsmonopol aus den 30er Jahren ist es nicht minder. Die von den
Schornsteinfegern verursachten unnütz hohen Kosten stören keinen
Finanzpolitiker, da kein Staatshaushalt davon betroffen ist. Noch ist eine
bröckelnde Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt, die Schornsteinfeger
schützten uns vor Bränden und schonten die Umwelt. Dass wir dies den modernen
Öl- und Gasheizungen verdanken, versucht die Schornsteinfegerlobby - aber
auch die politische Klasse - herunter zu spielen. Diese Fehlbeurteilung hat
ihre Ursache vor allem in einer aufwendigen Imagepflege der
Schornsteinfegerlobby. Zu diesem Zwecke werden die politischen
Entscheidungsträger nicht aus dem Auge gelassen. Das zeigt sich insbesondere
beim Jahreswechsel und an runden Geburtstagen. Die Ehrenschornsteinfegerwürde
ist die Krönung. Minister und Regierungspräsidenten sind es bereits. Die Schornsteinfeger zu den sicherheitsrelevanten
Berufen zu zählen, ist eine schwerwiegende Fehlentscheidung. Die bisher schon
hochgespielte Vorzugsbehandlung der Schornsteinfeger hat uns jenseits der
Grenzen bereits der Lächerlichkeit preisgegeben. Ihre erneute Aufwertung
ordnet uns in die Schublade nostalgiebesessener arterhaltender
Sicherheitsfetischisten. Ist das Entscheidungsgremium wirklich so mit
Blindheit geschlagen gewesen, oder hat es - was im Sommer glaubwürdig durch
die Presse ging - insgeheim die Innere Sicherheit ins Auge gefasst. Demgemäss
sprachen sich die Innenminister der Bundesländer mehrheitlich für deren
Stärkung durch ausgewählte Berufsgruppen aus. Die Schornsteinfeger wiesen
ihre Einbindung vehement von sich. Keiner der politischen Befürworter hat die
Pressemeldungen dementiert. Somit müssen die Aussagen der Innenminister ernst
genommen werden. Die Schornsteinfeger sind über ihre Innungen
bundesweit straff organisiert. Jedem Schornsteinfeger ist der regelmäßige
Zugang in die Häuser durch Art.13 des GG erlaubt. Als verdeckte V-Leute
lassen sich unter der Hand geschulte Profis zum Zwecke des "großen
Lauschangriffes" unbemerkt einschleusen. Diese Möglichkeit preiszugeben
bedeutet in den Augen kurzsichtiger Innenminister, die Innere Sicherheit zu
schwächen. Eine gegen potentielle Staatsfeinde angesetzte "fünfte
Kolonne" sollte man dem Staatsbürger zumuten dürfen. Nur diesem Zwecke
dient die ernstzunehmende Begründung der Innenminister zum unbedingten
Aufrechterhalten des Schornsteinfegermonopols. Die nunmehr erfolgte
Aufwertung des Schornsteinfegerhandwerks trägt mit dazu bei. Damit hat die öffentliche Verlogenheit einen
weiteren Sieg errungen. Für den demokratischen Rechtsstaat ist es ein
schicksalhafter Pyrrhussieg. Der letzte Rest an Glaubwürdigkeit unserer
politischen Klasse geht damit vor die Hunde! Für einen möglichen geringen
Zugewinn an Innerer Sicherheit ist der Preis eines allgemeinen Volksbetruges
viel zu hoch! Paul Theisen |
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Anmerkungen zur mangelnden Aufrichtigkeit
unserer Politiker
An die Bundestagsabgeordneten
und die Landtagsabgeordneten von BW gerichtet. Die folgenden Erkenntnisse sind nicht neu. Neu
ist ihre rapid wachsende Verbreitung in der gesamten Bevölkerung.
"Schornsteinfegermafia" ist bereits ein geflügeltes Wort. Die
auffallend bevorzugte Behandlung der Schornsteinfeger durch Justiz und
Aufsichtsbehörden ist ein Skandal. Das Schornsteinfegermonopol entstand im braunen
Herrschaftssystem. Nicht nur deshalb muss es weg, sondern weil es überflüssig
und kostspielig ist. Die uns vorgeflunkerten Brandgefahren sind Lügen. Das
antiquierte Schornsteinfegergesetz darf Art.13 des GG nicht noch länger außer
Kraft setzen! Zwei Milliarden Euro jährlich sind zuviel für diesen nutzlosen
Zauber. Kein Land der Erde macht's uns nach! Moderne Heizkessel sind flammendicht: folglich
gibt es keine Kaminbrände. Der Heizraum ist sicherer als jedes Badezimmer.
Für Öl- und Gasheizkessel ist das Kaminkehren mangels Ruß überflüssig. Die in
kaminnahen Räumen erfolgte sogenannte "Feuerstättenschau" ist eine
Zumutung. Im Volk wächst die Gewissheit, dass der
Schornsteinfegerfirlefanz nicht dem angegebenen Zwecke dient. Brandverhütung
wird zwar behauptet - verbesserte INNERE SICHERHEIT ist der wahre Grund.
Unser Volk wurde zu oft belogen und betrogen! Setzen Sie auf Offenheit und
Ehrlichkeit. Für den erhofften Gewinn an INNERER SICHERHEIT ist der Preis zu
hoch! Eine Politik der falschen Töne schadet Ansehen
und Glaubwürdigkeit der Regierung. Das verdrossene Volk bleibt den Wahlen
fern oder wählt radikale Parteien. Das antiquierte Schornsteinfegermonopol
muss baldigst fallen! Keine der anstehenden Reformen ist leichter als
eine Modernisierung des Schornsteinfegerwesens! Paul Theisen (www.schofeg.de) |
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Rainer Arnold Herrn Berlin, den
05.11.03 Schornsteinfegerwesen
Sehr geehrter Herr Theisen, besten Dank für Ihre Mail zum
Schornsteinfegerwesen vom 28.10.03, auf die ich Ihnen gerne, auch im
Namen meiner Kollegen Ute Kumpf, MdB und Hans Martin Bury, MdB, antworte. Das Schornsteinfegerwesen in der Bundesrepublik
Deutschland ist durch ein eigenes, ausschließlich auf diesen Beruf bezogenes
Gesetz besonders gestaltet worden. Die Diskussion über die Beseitigung des
Schornsteinfegermonopols ist keineswegs neu und das Gesetz sowie seine
Auswirkungen in der Praxis werden fortlaufend beobachtet. Dem Schornsteinfegerhandwerk sind öffentliche
Aufgaben im Rahmen der Feuersicherheit übertragen worden sind. Der
Bezirksschornsteinfegermeister wird staatlich bestellt. Seine Tätigkeit
umfasst nach dem Schornsteinfegergesetz die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
in den Bereichen Feuerstättenschau, Bauabnahme und Immissionsschutz sowie die
der rationellen Energieverwendung. Namentlich die öffentliche Brandvorsorge
als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit stellt eine hoheitliche Aufgabe
dar. Darüber hinaus ist die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters
nicht nur aufgrund der Natur der erfassten Aufgaben als Ausübung öffentlicher
Gewalt zu erachten. Auch die dem Bezirksschornsteinfegermeister zur
Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Schornsteinfegergesetz verliehenen
Befugnisse kennzeichnen die Hoheitlichkeit seiner Tätigkeit. Hervorzuheben
ist u. a. das Recht zum Betreten von Grundstücken und Räumen (vgl. § 1 Abs. 3
Schornsteinfegergesetz). Durch dieses Betretungsrecht wird das Grundrecht der
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) beschränkt. Dieses Recht, dem auf
Seiten des Bürgers eine gern. § 50 SchfG bußgeldbewährte Pflicht zur
Zugangsgewährung gegenübersteht, verleiht der Tätigkeit des
Bezirksschornsteinfegermeisters Eingriffsqualität und ist daher nach meiner
Meinung als Ausübung öffentlicher Gewalt i. S. d. Art. 45 EG zu qualifizieren.
Der Gesetzgeber rechtfertigt aus zwingenden
Gründen des Allgemeininteresses die Einrichtung des gebietsbezogenen
Ausschließlichkeitsrechts. Sie dient der Gewährleistung der Feuersicherheit
(Betriebs- und Brandsicherheit) für die Allgemeinheit und damit Schutze
wichtiger Gemeinschaftsgüter vor Beschädigungen oder Zerstörungen durch
Feuer. Das Schornsteinfegergesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 SchfG) als
Rechtsgrundlage der Feuerstättenschau, die eine ergänzende Maßnahme zu den
vom Bezirksschornsteinfegermeister auszuführendeh Arbeiten darstellt sind im
Schreiben des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums ebenfalls
bereits benannt worden. Ich persönlich bin allerdings durchaus der
Meinung, dass eine Änderung der bestehenden Rechtslage sinnvoll wäre, um die
fortschreitende technische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen. Jedoch
ist es einem einzelnen Parlamentarier nicht ohne weiteres möglich, eine
Änderung der bestehenden Gesetze herbeizuführen, zumal eine entsprechende
Gesetzesnovelle derzeit nicht vorgesehen ist. Derzeit werden jedoch Maßnahmen getroffen, um
innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens verbraucherfreundliche
Modifizierungen der derzeit geltenden Regelungen zu erreichen. So werden in
den kommenden Monaten Vertreter von Bund und Ländern gemeinsam die derzeit
bestehenden Gebühren einer Überprüfung unterziehen, deren Ziel in der
Absenkung der Gebührenhöhe besteht. Zudem wird es im Januar kommenden Jahres
eine Anhörung zum Aufgabenbereich der Bezirksschornsteinfeger geben, in
dessen Konsequenz eine Reduzierung des Kompetenzbereichs erfolgen kann. In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen
etwas weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Rainer Arnold, MdB
Meine Antwort
Email-.rainer.arnold@wk.bundestag.de Böblingen,
den 13.11.03 Sehr geehrter Herr Arnold, Dank für Ihre Antwort auf meine Email. Ihre
allgemeinen Ausführungen sind mir aus der Feder anderer Politiker bereits
bekannt. Doch Ihre persönliche Meinung ergibt einen zukunftsweisenden
Hoffnungsschimmer. Wäre das Schornsteinfegermonopol nur eine
heilige Kuh, die man gleich manchen anderen auch, aus Schiss vor mühsamen
Reformen nur durchzufüttern hätte, mischte ich mich nicht ein. Beim
Schornsteinfegermonopol handelt es sich aber um ein Monster auf ständiger
Suche nach neuen Futterstellen. Unsere Politiker lassen es nicht nur
gewähren, sondern scheuen sich nicht, es auch noch zu verhätscheln. Jenseits
der Grenzen würde das Monster Hungers verrecken. Denn kein Politiker außer
den unseren mag es. Das sind leider die Fakten im übertragenen Sinne. Seit 1996 treibt mich das Schornsteinfegerwesen
um. Aber nur, weil ich ein gebranntes Kind bin. Ich lernte seine subtilen
Winkelzüge kennen - aber erst nach langen bitteren Erfahrungen. Gleich einer
Mafia ist es mit seiner Aufsichtsbehörde und zahlreichen politischen
Entscheidungsträgern samt der Justiz im Bunde. Sich seinen aufdringlichen,
zumeist nutzlosen Dienstleistungen zu widersetzen, ist ein aussichtsloses
Unterfangen. Alle, die das Monster verteidigen, berufen sich auf den
Gesetzgeber. Damit wird der Bürger mundtot gemacht und bleibt machtlos! Die Schornsteinfeger werten ihre überflüssigen
Tätigkeiten mit Schlagworten, wie Brandverhütung und Umweltschutz, in einem
Maße auf, dass ich als Ingenieur nur noch den Kopf schütteln kann. Unsere
Politiker blabbern genau das nach, was ihnen von den Aufsichtsbehörden und
der Schornsteinfegerlobby vorgegaukelt wird. Demzufolge werden die
vorhandenen abstrusen Gesetze und Verordnungen beibehalten oder noch weiter
verschärft. Der Dumme ist der geduldige Bürger, der den
verzapften Unsinn ertragen und bezahlen muss. Diejenigen aber, die den
Schwindel durchschaut haben, sehen den freiheitlich demokratischen
Rechtsstaat in einen auf Selbstbedienung ausgerichteten oligarchischen
Bürokratenstaat abgleiten. Wie lässt sich denn ein Staatswesen modernisieren,
wenn es nicht mehr die Kraft besitzt, derart aufgeplusterten Unsinn durch
vernünftige Regelungen zu ersetzen? So wird weiter in sinnlosem
Vorschriftendschungel herumgebastelt, bis sich das Wählervolk von der ihn
nicht mehr vertretenen politischen Klasse abwendet. Zur nächsten
Bundestagswahl wird sich kein Abgeordneter, der wiedergewählt werden will,
mehr getrauen, seine potentiellen Wähler mit den noch allgemeingültigen
Worthülsen abzuspeisen, wie auch Sie es tun. Kein Gespenst geht bei uns um.
Es wächst aber die Erkenntnis im Volke darüber, was die Politiker nicht offen
auszusprechen wagen: Die Mehrzahl der Bundesländer ist fest
entschlossen das festgefügte Schornsteinfegermonopol mit seinen straff
organisierten Schornsteinfegern als "Verfügungstruppe" für die
INNERE SICHERHEIT beibehalten. Die Medien haben im vergangenen Jahr und
wiederum Anfang Juli diesen Jahres ausführlich darüber berichtet. Diese
Tatsache ist von der Politik nie ernsthaft dementiert worden. Um das Volk
nicht zu vergraulen, wird verlogen auf die äußerst dringende Notwendigkeit
der Schornsteinfeger zum Zwecke der Feuerverhütung und dem erforderlichen
Umweltschutz gesetzt. Wenn Kanzler Schröder vor fünf Jahren vor dem
Bundestag im Beisein einer Abordnung von Schornsteinfegern bekundete
"Diese Leute brauchen wir und zwar immer", hat wenigstens einer die
Tatsachen ausgesprochen. Wenn aber Innenminister Thomas Schäuble diesen
Sommer vor Schornsteinfegern in Mosbach behauptete, ihretwegen rücke die
Feuerwehr heutzutage seltener aus, ist er entweder dumm oder er lügt!
Ministerpräsident Teufel, das Grummeln im Volk nicht überhörend, sagt zwar
dem Schornsteinfegermonopol den Kampf an, will aber den dadurch überflüssig
gewordenen Schornsteinfegern nichts wegnehmen. Sein Vize Döring ist
Ehrenschornsteinfeger. Für wie dumm will man das Volk verkaufen? Ein in zunehmendem Maße hinter die Kulissen
blickendes Volk lässt sich mit verlogenen Parolen nicht mehr an der Nase
herumführen. Die politische Klasse verspielt durch ihr Verhalten den letzten
Rest an Glaubwürdigkeit, was sich dereinst bitter rächen wird. Die bereits
beklagenswerte geringe Wahlbeteiligung wird zunehmen. Aber auch der Zulauf zu
Rattenfänger-Parteien mit phantastisch anmutenden Wahlprogrammen wird die
Folge sein. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen PS: Ich weise Sie darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern in der Regel im Internet veröffentliche. Auch
dieser Brief ist nachzulesen unter: |
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Reformanregung
Bei der Gesundheits- und Rentenreform sehen sich
viele als Verlierer. 2 Milliarden € jetziger jährlicher Kosten sind
kein Pappenstiel. Die häusliche Sicherheit bleibt gewahrt. Paul Theisen |
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Die FDP Saar hat im Mai diesen Jahres die
Abschaffung des Schornsteinfegermonopols beschlossen. BESCHLUSS
des Landeshauptausschusses der FDP-Saar vom 12.
Mai 2003 Abschaffung des Schornsteinfeger-Monopols
Die FDP Saar fordert die
Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Abschaffung des
Schornsteinfeger-Monopols einzusetzen. Vorab sind bereits Maßnahmen zu treffen, die
eine Lockerung im Saarland möglich machen. Insbesondere muss das
Landesgebührengesetz so geändert werden, dass die Bürger nur noch tatsächlich
erbrachte Leistungen bezahlen müssen. Durch entsprechende Verordnungen sind die
heutigen Sicherheits- und Umweltstandards zu gewährleisten (z.B.
verpflichtende Wartungsverträge). Begründung:
In keinem Land Europas (Ausnahme
Österreich) gibt es ein Kehrmonopol und bei keinem EU-Partner sind die
Aufgaben der Schornsteinfeger - Kamin säubern, Abgase messen - so genau
geregelt wie in Deutschland. In Skandinavien kümmern sich die Kommunen um
saubere Schornsteine, in Frankreich bestellen Hausbesitzer den Kaminkehrer
nur bei Bedarf und in Luxemburg sorgen Heizungsinstallateure für die nötigen
Messungen. Das Schornsteinfeger-Monopol geht auf eine
"Verordnung über das Schornsteinfegerwesen" aus dem Jahr 1937 und
wurde vom damaligen Reichsinnenminister Heinrich Himmler erlassen. Die
Erhaltung der Feuersicherheit wurde zum öffentlichen Interesse erklärt und
mit dieser Verordnung konnte der Staat sich regelmäßigen und legalen Zutritt
zu jedem Privathaus verschaffen. Wegen des technischen Fortschritts ist die
Schornsteinfeger-Verordnung praktisch obsolet, schützt allerdings die Pfründe
der 17.000 Schornsteinfeger in Deutschland. Für eine geringe Arbeitsleistung
(durchschnittliche Arbeitszeit: 5 Minuten) werden heute Gebühren von
durchschnittlich 50 Euro verlangt. Das Schornsteinfeger-Monopol verstößt auch gegen
EU-Recht, denn insbesondere im Saarland wird der ausfallende Wettbewerb dadurch
spürbar, dass Installateure und Schornsteinfeger aus Frankreich oder
Luxemburg nicht zum Zuge kommen dürfen. Der Bundesrepublik droht daher ein
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, der mit einer Geldbuße enden
kann. Eine Aufhebung des Monopols wäre auch ein
wichtiger Impuls für die mittelständische Wirtschaft, insbesondere für den
Heizungsbau, der wesentliche Aufgaben der Schornsteinfeger wahrnehmen könnte.
Die vielfältigen Aufgaben können auch privatwirtschaftlich übernommen werden.
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Paul Theisen Justizministerium Baden-Württemberg 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@jum.bwl.de 6.10.2003 Eine Anfrage: Wer ist der Gesetzgeber, der die Verordnungen zum
Schornsteinfegergesetz erläßt? Sehr geehrte Damen und Herren, das SchfG (Schornsteinfegergesetz) wurde in der
Nazidiktatur auf dem Verordnungswege erlassen. Später ist es in der
Bundesrepublik mehrmals vom Bundestag novelliert worden. Es ist auffallend,
dass das SchfG den Stand moderner Technik in vielerlei Hinsicht völlig außer
Acht lässt. Dies führt bei seiner rigorosen Anwendung fortlaufend zu
beachtlichen Irritationen und Verweigerungen. Die Folgen sind Klagen bei
verschiedenen Instanzen. Petitionen werden in großer Zahl an die Landes- und
Bundesparlamente gerichtet, dort aber generell abgelehnt. Die unteren
Verwaltungsebenen erzwingen hohe Buß- und Zwangsgelder. Mir persönlich sind
8.000 € Zwangsgeld auferlegt worden. In der erbitterten Bevölkerung regt sich
zunehmender Widerstand gegen die jeder Vernunft widersprechenden Anwendung
des SchfG. Ich gehöre der bundesweiten
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an. Wir
sind mehrheitlich naturwissenschaftlich und technisch orientierte kritische
Staatsbürger. Unser Ziel ist der Ersatz des jetzigen verhassten
Schornsteinfegerwesens durch eine zeitgemäße moderne liberale Lösung ohne
Monopolzwang. Ministerpräsident Teufel hat die gleiche Zielsetzung
angekündigt. Von besonderer Tragweite ist, dass das SchfG
fortlaufend ohne richterliche Anweisung den Art.13 des GG außer Kraft setzt.
In der Nazidiktatur war Hausfriedensbruch systemimmanent, nicht aber in
unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, in welchem der Schutz der
Wohnung einen hohen Rang genießt. Bei der weit überwiegenden Zahl der
heutigen Hausheizungen, von denen keinerlei Gefahr mehr ausgehen kann,
verbietet sich ein Hausfriedensbruch zwecks überflüssiger Kontrollen und des
Kehrens sauberer Kamine. Mir ist bekannt, dass in manchen Bundesländern
Verordnungen zum SchfG auch von den zuständigen Ministerien erlassen werden.
Das bedeutet, dass sie nicht die Hürden des Parlaments passieren müssen. Das
dürfte bei den Gesetzen und Verordnungen eine besondere Tragweite besitzen,
die ermächtigt sind, Art.13 des GG außer Kraft zu setzen, wie es das SchfG
erzwingt. In Schornsteinfegerkreisen wird bei jeder sich
bietenden Gelegenheit auf den sie beauftragenden Gesetzgeber verwiesen. Wer
ist nun der mysteriöse Gesetzgeber: Das Wirtschaftministerium oder der
Landtag? Ich bitte Sie dringend um die Beantwortung dieser Frage. In der Erwartung Ihrer alsbaldigen Antwort auf
meine Frage mit freundlichen Grüßen Paul Theisen --------------------------- Die Antwort erfolgte vom Wirtschaftsministerium WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG
Stuttgart, 28.10.2003 Herrn Schornsteinfegerwesen
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Wer Deutschland erneuern will, muss alte Zöpfe
abschneiden! Wir leben mit der gefahrvollen Hauselektrik. Weshalb muss der saubere Abgaskanal Schornstein
gereinigt werden? Das Schornsteinfegermonopol muss einer
zeitgemäßen Lösung weichen. Das unhaltbare Schornsteinfegergetue ist längst
durchschaut. |
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Landtag von Baden-Württemberg Antrag
der Abg. Dr. Walter Witzel u.a.,
GRÜNE Entlastungsmöglichkeiten bei den
Kaminkehrergebühren
Der Landtag wolle beschließen, zu berichten, 1. welche Gründe die Landesregierung dafür
sieht, dass das Thema Kaminkehrer sich beim Wettbewerb
"Standardpranger" als Ärgernis Nummer eins herausstellte, 2. welche Möglichkeiten die Landesregierung für
eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Kaminkehrergebühren sieht,
3. welche Überprüfungsintervalle derzeit für die
verschiedenen Heizungstypen vorgeschrieben sind, 4. welche Möglichkeiten die Landesregierung
sieht, bei modernen Heizungsanlagen Überprüfungsintervalle zu vergrößern und
damit einen Beitrag zur Gebührensenkung zu leisten, und was sie diesbezüglich
unternehmen wird, 5. inwieweit die Landesregierung bei der
Festsetzung der Gebühren einen Spielraum für eine Absenkung sieht, 6. wie beurteilt die Landesregierung die
Vorschläge, das Kaminkehrermonopol dahingehend zu lockern, dass auch private
Fachfirmen die Abgaswegeüberprüfung von Heizungsanlagen vornehmen dürfen, 7. welche Inhalte die von der Landesregierung
angekündigte Bundesratsinitiative zum Kaminkehrermonopol (vgl. z. B.
Stuttgarter Zeitung 27.4.03) haben soll und wann mit dieser
Bundesratsinitiative zu rechnen ist.
Dr. Walter Witzel, Begründung:
Von Bürgerinnen und Bürgern sind
zunehmend Klagen zu hören, dass bei der Abgaswegeüberprüfung von
Heizungsanlagen für eine nur wenige Minuten dauernde Messtätigkeit hohe
Gebühren verlangt werden. Dies gilt insbesondere bei den sauberen modernen
Anlagen, die teilweise eingebaute elektronische Überwachungssysteme der
Abgaswege haben. Dies führte in jüngster Vergangenheit zu Protesten, bis hin
zu der absurden Situation, dass in einem schwäbischen Dorf, wo sich ein
Hauseigentümer gegen die Reinigung seines sauberen Kamins (Heizung mit
Brennwertanlage plus Sonnenkollektoren) wehrte, letztendlich 2
Schornsteinfeger in Begleitung von fünf Polizeibeamten erschienen, um den
Kamin zu kehren. Um die Gebührenbelastung der Bürgerinnen und
Bürger zu senken, aber auch um unnötige Bürokratie abzubauen, sind hier
Änderungen erforderlich:
Angesichts unterschiedlicher
Verlautbarungen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers ergeben
sich die oben gestellten Fragen. |
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Paul Theisen
zu Händen Martin Frohn e-mail: martin.frohn@cec.eu.int 21. Oktober
2003 Betr.: Anfrage über Fortschritte zwecks Lösung
eines brennenden Problems: Sehr geehrter Herr Frohn, Sie wurden mir als Ansprechpartner empfohlen. Meine Verweigerung des nutzlosen Kehrens meines
sauberen Kamins kostete mich 8.000 Euro Zwangsgeld. Hätte ich nach 9 Monaten
immer noch nicht kehren lassen, wären es 13.000 geworden. Das ist das
Resultat eines im 3. Reich verordneten Staatsmonopols. So, als wäre die
Heiztechnik noch auf dem damaligen Stand verblieben, zwingt uns ein auf
diesem Staatsmonopol beruhendes Schornsteinfegergesetz (SchfG) zum Kehren
sauberer Kamine mit einem harten Stahlbesen. Das Kehrgut meines 21 Monate
nicht gekehrten Kamins von 9 Meter Höhe wiegt 130 Gramm: überwiegend
Wandabrieb, kaum Ruß. Ein Spiegeln meines Kamins zwecks Schonung der
Kaminwand wurde strikt abgelehnt. Dies ist das Diktat einer mit Geld und
Monopolmacht ausgestatteten Schornsteinfegerlobby, der unsere
Ministerialbürokratie hörig ist. Nur dank meines langen Durchhaltens, und dem
hohen Zwangsgeld traten die Medien auf den Plan und berichteten über das antiquierte
Monopol himmlerscher Prägung. Als kürzlich der baden-württembergische
Ministerpräsident Teufel dem Schornsteinfegermonopol den Kampf ansagte, begab
sich sein Minister Dr. Döring in Abwehrhaltung. Dessen Wirtschaftsministerium
ist federführend für das Schornsteinfegermonopol in Baden-Württemberg. Dr.
Döring wurde vor einem Jahr zum Ehrenschornsteinfeger ernannt. Er ist im
Besitz einer schicken Paradeuniform mit Goldknöpfen, in der er sich bereits
in der Öffentlichkeit zur Schau stellte. Zu seiner Trauung im vergangenen
Jahr flankierte eine Schwadron seiner Getreuen die Kirchentreppe. Eine Verquickung von Monopol und Politik hat
solche peinlichen Auswüchse zur Folge. Die Mehrzahl unserer gewählten
Politiker hält das Schornsteinfegermonopol für eine heilige Kuh. Sie werden
verstehen, dass eine stetig wachsende Zahl deutscher Staatsbürger voller
Erwartung nach Brüssel schaut. Ich bitte Sie um eine Auskunft über den Stand
der EU-Maßnahmen zum Brechen dieses verhassten schädlichen Monopols, das
jeglichen Wettbewerb ausschließt und jeden technischen Fortschritt ignoriert,
der dem eigenen Vorteil im Wege steht. In der Erwartung Ihrer baldigen Antwort mit freundlichen Grüßen Paul Theisen Die Antwort der Europäischen Kommission
27. Oktober
2003 Sehr geehrter Herr Theisen, vielen Dank für Ihre e-mail. Dementsprechend hat die Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. In diesem
Verfahren sind die Dienststellen der Kommission in Kontakt mit der deutschen
Regierung. In diesen Kontakten deutet sich an, das Deutschland den
Bedenken der Kommission nicht völlig ablehnend gegenübersteht. Diese Kontakte
werden weitergeführt mit dem Ziel, dass Deutschland seine Rechtslage den
Anforderungen des EG-Vertrages anpasst. Ich hoffe Ihnen mit diesen Erläuterungen weiter
geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüssen Martin Frohn |
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Paul Theisen Bundesjustizministerium Berlin Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25 6.10.2003 Eine Anfrage: Wer ist der Gesetzgeber, der die Verordnungen zum
Schornsteinfegergesetz erlässt? Sehr geehrte Damen und Herren, das SchfG (Schornsteinfegergesetz) wurde in der
Nazidiktatur auf dem Verordnungswege erlassen. Später ist es in der
Bundesrepublik mehrmals vom Bundestag novelliert worden. Es ist auffallend,
dass das SchfG den Stand moderner Technik in vielerlei Hinsicht völlig außer
Acht lässt. Dies führt bei seiner rigorosen Anwendung fortlaufend zu
beachtlichen Irritationen und Verweigerungen. Die Folgen sind Klagen bei
verschiedenen Instanzen. Petitionen werden in großer Zahl an die Landes- und
Bundesparlamente gerichtet, dort aber generell abgelehnt. Die unteren
Verwaltungsebenen der Länder erzwingen hohe Buß- und Zwangsgelder. Mir
persönlich sind 8.000 € Zwangsgeld auferlegt worden. In der erbitterten
Bevölkerung regt sich zunehmender Widerstand gegen die jeder Vernunft
widersprechenden Anwendung des SchfG. Ich gehöre der bundesweiten
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an. Wir
sind mehrheitlich naturwissenschaftlich und technisch orientierte kritische
Staatsbürger. Unser Ziel ist der Ersatz des jetzigen verhassten
Schornsteinfegerwesens durch eine zeitgemäße moderne liberale Lösung ohne
Monopolzwang. Ministerpräsident Teufel hat die gleiche Zielsetzung
angekündigt. Von besonderer Tragweite ist, dass das SchfG fortlaufend
ohne richterliche Anweisung den Art.13 des GG außer Kraft setzt. In der
Nazidiktatur war Hausfriedensbruch systemimmanent, nicht aber in unserem
freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, in welchem der Schutz der Wohnung
einen hohen Rang genießt. Bei der weit überwiegenden Zahl der heutigen
Hausheizungen, von denen keinerlei Gefahr mehr ausgehen kann, verbietet sich
ein Hausfriedensbruch zwecks überflüssiger Kontrollen und des Kehrens
sauberer Kamine. Mir ist bekannt, dass in manchen Bundesländern Verordnungen
zum SchfG auch von den zuständigen Ministerien erlassen werden. Das bedeutet,
dass sie nicht die Hürden des Parlaments passieren müssen. Das dürfte bei den
Gesetzen und Verordnungen eine besondere Tragweite besitzen, die ermächtigt
sind, Art.13 des GG außer Kraft zu setzen, wie es das SchfG erzwingt. In Schornsteinfegerkreisen wird bei jeder sich
bietenden Gelegenheit auf den sie beauftragenden Gesetzgeber verwiesen. Wer
ist nun der mysteriöse Gesetzgeber: Das Wirtschaftministerium oder der Bundestag?
Ich bitte Sie dringend um die Beantwortung dieser Frage. In der Erwartung Ihrer alsbaldigen Antwort auf
meine Frage Die erwartete Antwort
Bundesministerium der Justiz Berlin, den 10. Oktober 2003 Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin Telefax: 0 18 88 5 80 - 95 25 und (0 30) 20 25 -
95 25 Herrn 71032 Böblingen Sehr geehrter Herr Theisen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Oktober
2003. Zu Ihrer Anfrage, wer die Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz
erlässt, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
·
Die Vorschriften des
Schornsteinfegergesetzes oder deren Änderung werden von der Bundesregierung
unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
vorbereitet und vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates
beschlossen. ·
Das Schornsteinfegergesetz
enthält eine Reihe von Normen (so z. B. in § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs.
2), die das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum Erlass von
Rechtsverordnungen ermächtigt. Mit der Verordnung über das
Schornsteinfegerwesen vom 19. Dezember 1969 (BGBl. 1 S. 2363), zuletzt
geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 30. November 2000 (BGBl. 1 S.
1638), hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (1969 noch unter
der Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft) als Verordnungsgeber davon
Gebrauch gemacht. Auch die jeweilige Landesregierung kann in
bestimmten Fällen als Verordnungsgeber tätig werden (so z. B. entsprechend §
24, § 52 des Schornsteinfegergesetzes). Ich bitte Sie deshalb, Ihr Anliegen bezüglich
der Änderung von Vorschriften des Schornsteinfegerwesens an das zuständige
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit heran zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Rosemarie Klinkert |
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Paul Theisen Bundeskanzler Fax: 01888 272 2555 1.10.2003 Betreff: Ihr Zitat "Ich kriege genug
Dresche"
"Ich kriege genug Dresche" werden Sie
in den Stuttgarter Nachrichten vom 30.9.03 zitiert. Es erinnert mich an meine
Schulzeit, als unseren Vätern und Lehrern der Stock hilfreiche erzieherische
Dienste leistete - lange nach "Max und Moritz". Kriegt ein Erwachsener im 3. Jahrtausend
"genug Dresche", hat er etwas angestellt oder unterlassen. Ist er
auch noch Bundeskanzler - schlimm genug! Die Dresche der Wähler kriegen Sie
erst dann, Herr Bundeskanzler, wenn Sie es wieder werden wollen. Gedroschen
werden Sie dann von denjenigen, die Ihre Kungelei mit den Schornsteinfegern
nicht mögen. Immer mehr Menschen im Lande durchschauen deren überwiegend
nutzlosen Hokuspokus. Dass diesen gestattet wird, wie die Kakerlaken
ungerufen in unsere Häuser einzudringen, geschieht mit Ihrer vollen
Unterstützung, Herr Bundeskanzler. So 1998 mit den Worten: "Diese Leute
brauchen wir und zwar immer!" Für die wenigen Kamine, die noch
regelmäßig zu kehren sind, benötigen wir keine 17.000 Schornsteinfeger. Das
Kontrollieren der Abgase besorgt das Fachhandwerk ebenso, wie es beim Auto
geschieht. Ist das verhasste Monopol endlich gekippt,
versuchen Sie, Herr Bundeskanzler, ruhig mit Ihren einstigen
"Lieblingen" weiter zu kungeln. Ob es diesen dann noch danach
zumute ist, das ist die Frage! Bei Ihnen ist ohne Monopol nichts mehr zu
holen. Auch müssen die schwarzen Männer dann etwas Nützliches tun. Der
überflüssige Kaminbesen hat endlich ausgedient. Das Volk hat gesiegt! Sie herzlich grüßend! Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief
unter: |
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Paul Theisen
Bundespräsidialamt Berlin Fax 030 2000 1999 22.
September 2003 Sehr verehrter Herr Bundespräsident! Sie ergreifen häufig das Wort, um auf wunde
Punkte in unserer Gesellschaft zu deuten - nicht ohne staatsbürgerliches
Handeln anzumahnen. In banger Sorge wende ich mich an Sie persönlich, da ich
unser Staatsschiff seichten Gewässern zustreben sehe. Im Jahre 1925 geboren,
wirkte ich von der ersten Stunde an tatkräftig am Aufbau der Bundesrepublik
mit. Doch bin ich bitter enttäuscht über manch jämmerlichen Zustand unseres
dahindümpelnden Staates! Im übertragenen Sinne stelle ich fest: Aus einem
hoffnungsvollen Neugeborenen ist ein mit vielen Mängeln behafteter
Erwachsener geworden. Ich erlaube mir, meinen Gesamteindruck in vollem Ernst
in einem einzigen bissigen Satz auszusprechen: Alle Mängel aufzuzählen würde den Rahmen eines
Briefes sprengen. Nur auf einen Auswuchs, der mich persönlich hart getroffen
hat, möchte ich eingehen. Es handelt sich um einen, der in die Kategorie des
"Dornröschen-Syndroms" fällt: Warum verfluchte die böse Fee nur
Dornröschen in einen hundert Jahre währenden Schlaf? Warum nicht auch dieses
missliebige Relikt von Schornsteinfegermonopol? Dem war sie zugetan, und verzauberte
es in einen Zustand üppigen Fortlebens. In der Tat gelang dieses Kunststück der mit
prall gefüllter Kriegskasse (lt. Wirtschaftswoche) ausgestatteten
Schornsteinfegerlobby. Eine willfährige Ministerialbürokratie stand ihr zur
Seite. Obgleich ihr gesetztes Ziel die Rettung ihres vom Aussterben bedrohten
Reliktes war, gelang es ihr allmählich, eine Macht im Staate mafiosen
Zuschnitts zu konstituieren. Mittlerweile sind hierzulande etwa 17.000
Schornsteinfeger tätig, die uns jährlich etwa 1,5 Mrd. € kosten. Dazu
addieren sich die beachtlichen Kosten ländereigener Weisungs- und
Aufsichtsbürokratien, die ihre Schutzbefohlenen vor einer zunehmenden
Beschwerdeflut aus der Bevölkerung über Wasser hält. Ferner schlagen die
hohen Kosten zahlreicher Gerichtsverfahren und der Bearbeitung unzähliger
Petitionen an die Länderparlamente und den Bundestag zu Buche. Dies ist der
desolate Erfolg eines vor dem Untergang geretteten Fossils, das gegen den
Willen, aber auf Kosten der Bevölkerung prächtig gedeiht! Wer nicht zulässt, dass sein sauberer Kamin
gekehrt wird, der wird alsbald von der Aufsichtsbehörde mit drakonischen
Strafen traktiert. Schnell sind fünfstellige einschüchternde Zwangsgelder
fällig. Auf diese Weise wird der aufmüpfige mündige Bürger wortwörtlich "zur
Staatsraison gezwungen" . Er fühlt sich wie der biblische König
David im Schatten des sagenhaften Riesen Goliath. Doch David fehlt die
Schleuder. Ein uns erlösender Prinz ist nicht in Sicht. Wir müssen den Zauber
der bösen Fee mit eigenen Kräften abschütteln. Von modernen Heizkesseln geht absolut keine
Feuergefahr mehr aus. Ihr Ausstoß an Ruß ist vernachlässigbar. Das bedeutet,
dass die Kamine und Abgasrohre nicht mehr gekehrt werden müssten. Die
Heizkessel ließen sich leicht autonom durch vollautomatische Überwachungseinrichtungen
zuverlässig betreiben. Im Störfall wäre, wie auch jetzt, das Fachhandwerk
gefragt. Nur noch jene Kamine wären zu kehren, welche die Abgase der mit Holz
und Kohle befeuerten Heizkessel abführen. Gleich den ernsthaft
gefahrbehafteten häuslichen Elektroanlagen sollte das Fachhandwerk einzig und
allein für die Kleinfeuerungsanlagen zuständig sein. Beim PKW ist es nicht
anders. Auch die Autowerkstätten dürfen ohne TÜV-Nachkontrolle die Autoabgase
messen, was bei der Hausheizung undenkbar wäre. Der Schornsteinfeger kontrolliert die Heizanlage
in der Regel nur einmal im Jahr. Moderne Sensorentechnik dagegen fortlaufend.
Diese aber hatten bislang auf dem deutschen Markt keine Verkaufschancen. Ein
Kaminkehrgerät für jedermann wurde von der Schornsteinfegerlobby fast zwanzig
Jahre lang blockiert. Als es endlich genehmigt wurde, wollte es kaum noch
jemand kaufen. In beiden Fällen hätten die Käufer, neben den erhöhten
Anschaffungskosten, auch noch Jahr für Jahr die hohen
Schornsteinfegergebühren zahlen müssen. Der Besitzstand der Schornsteinfeger
blieb ungeschmälert. Dieses bittere Unrecht ist unhaltbar! Wäre der Abbau der überflüssig gewordenen
Schornsteinfeger im üblichen evolutionären Rahmen verlaufen, so lägen die
Gesamtkosten eines vollwertigen Ersatzes bei etwa einem Fünftel der jetzigen
- bei gleicher Sicherheit und geringerer Umweltbelastung. Gemessen an den - durch widerstrebende Kräfte
gekennzeichneten - schwierigen Sozialreformen wäre die Bewältigung des
Schornsteinfegerwesens ein Kinderspiel. Nur die Schornsteinfeger und ihre
Steigbügelhalter in den Ämtern wollen den Status quo erhalten. Kein anderer!
Wozu ein Sonderstatus für die Hausheizung? Damit ist es noch nicht genug! Es verdichtet
sich die Gewissheit, der Staat habe das Schornsteinfegerwesen als Vehikel
in die Innere Sicherheit eingebunden . Das bedeutet, das Volk wird von
den Politikern schamlos belogen. Feuersicherheit wird gepredigt und Innere
Sicherheit ist gemeint. Auch die Staatslüge hat kurze Beine! Die Folgen
bleiben nicht aus: Anhaltender Verdruss und die Verweigerung
staatsbürgerlicher Pflichten. Das hält kein Staatswesen auf Dauer aus! Bisher
wies das zuständige Berliner Wirtschaftsministerium noch jede Beschwerde
dieserart kategorisch zurück. Noch bleibt das Volk der Straße fern. Aber die
Zahl derjenigen wächst stetig an, die sich in der Öffentlichkeit und in den
Medien Gehör verschaffen. Immer mehr Menschen durchschauen den Schwindel mit
den vorgegaukelten Gefahren. Die "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol" Ostberliner Ursprungs agiert im Internet
und findet bundesweiten Zuspruch. Nehmen Sie sich, sehr verehrter Herr
Bundespräsident, auch dieses brennenden Problems an. Die Menschen in diesem
Land warten auf das Ende des verhassten Schornsteinfegermonopols. Vorher
geben sie keine Ruhe! Nur ein solcher fühlt sich stark, das Schornsteinfegermonopol
zu vertreten und aufrechtzuerhalten In der Erwartung Ihrer persönlichen
Stellungnahme seien Sie, sehr verehrter Herr Bundespräsident, herzlich
gegrüßt. |
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Paul Theisen
webteam@spdfraktion.de 6.
September 2003 Sehr geehrte Damen und Herren! Betreffs: Der folgende Text aus Ihrer Erklärung
vom 4.9.03 mit dem Titel: SPD-Fraktion fordert gerechte Strom- und
Gaspreise und gleichberechtigte Verbraucherbeteiligung. "(.....) Die bei den Verbraucherinnen
und Verbrauchern als symbolträchtig und positiv akzeptierten Schornsteinfeger
sollten Aufgaben der neutralen Energie-(spar)beratung übernehmen.
(....)" Nach der Lektüre dieses Absatzes stellte ich mir
ernsthaft die Frage, ob die Fraktion am 4.9.03 vom Teufel geritten war. Dass
die mittlerweile zunehmend überflüssigen Schornsteinfeger nach neuen
Tätigkeiten Ausschau halten, ist altbekannt. Dass eine Volkspartei darauf
hereinfällt und in ihr Kalkül einbezieht, spricht von totaler Unkenntnis des
Problems. Es sei denn, Sie verstehen unter Energieberatung die Empfehlung
eines ganz bestimmten Heizkesselfabrikates oder Brenners, die nur dieser oder
jener Heizungsbauer liefern kann. Nach dieser Methode beraten die
Schornsteinfeger schon lange und verdienen sich damit ein Zubrot als Prämie
auf die Hand. Auch sorgt die mächtige Schornsteinfegerlobby schon seit langem
dafür, dass alte Heizkessel verschrottet werden müssen. Die Neuzulassungen
durch die Schornsteinfeger sind nicht gerade billig. Gibt es ähnliches etwa
auch für unsere durstigen Oldtimer von Autos und Flugzeugen? Echte Energieberatung ist eine ingenieursgemäße
Dienstleistung, die ein Schornsteinfeger mit Hauptschulabschluss als
Berufseinstieg nicht zu leisten vermag. Wozu braucht man eine Energieberatung
für die Heizung? Der Geldbeutel ist bei den hohen Energiepreisen das
zuverlässigste Steuerungsinstrument für sparsames Heizen. Das funktioniert in
einer Marktwirtschaft vortrefflich. Wer unsicher ist, wendet sich an die
Verbraucherzentralen. Gewisse Zeitschriften quellen über mit Ratschlägen über
Hausisolierung, Sonnenkollektoren und neue Heiztechniken. Dann gibt es noch
die Mund-zu-Mund-Propaganda. Zunehmende Bürokratisierung ist wohl eine
Schwäche der neuen SPD. Bürokratieabbau posaunen Sie aber großspurig ins
Volk! Ich bin zutiefst enttäuscht von diesem Papier.
Wenn sie darin von "symbolträchtigen und positiv akzeptierten
Schornsteinfegern" schreiben, wissen Sie nicht, wie es gärt in der
Bevölkerung. Fragen Sie doch mal die Hausbesitzer, was sie von den
Schornsteinfegern halten? Vor 10 Jahren war das noch kein Thema. Seit aber
das Internet jedwede Transparenz bietet, wissen es immer mehr, dass ihr
Schornsteinfeger sie über den Löffel barbiert. Immer mehr setzen sich zur
Wehr und beschäftigen die Aufsichtsbehörden, Petitionsausschüsse und
Gerichte. Eine Strafanzeige galt einem der SPD angehörenden MdB, der
Schornsteinfeger ist. Der anonym Anzeigende hatte, wie er mir mitteilte Angst
vor Repressalien seitens der mächtigen "Schornsteinfegermafia". So
blieb die Anzeige wirkungslos. Auch die Mieter haben kapiert, dass die hohen
Wohnebenkosten auch auf das Konto der Schornsteinfeger gehen. Die
Bundesregierung hat Erklärungsbedarf wegen des Schornsteinfegermonopols bei
der Brüsseler Kommission. Das alles hat sich wohl noch nicht bis in die
Parteizentrale herumgesprochen? Schauen Sie doch mal in meine Homepage
www.schofeg.de oder in die dort angegebenen meiner Mitstreiter, dann sehen
Sie, was los ist im Lande. Auf den Schornsteinfegerseiten finden Sie, mit
welch fragwürdiger Wichtigtuerei versucht wird, ein überholtes Berufsbild
aufzupolieren. Wir von der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen
das Schornsteinfegermonopol" sind der Meinung, dass nur dort der
Kamin zu fegen ist, wo es etwas zu fegen gibt. Wo es aber nichts zu fegen
gibt, da hat kein Schornsteinfeger was zu suchen. Bei den modernen ÖL- und
Gasheizungen gibt es nichts mehr zu fegen in den Kaminen. Sie müssen aber
wegen der dort eventuell vorhandenen Vogelnester gefegt werden! Die
Abgasmessung der Heizungsbauer sollte genügen, wie beim Auto die der
Fachwerkstatt genügt. Warum muss denn bei der Hausheizung öfters gemessen
werden als beim vielstrapazierten Auto? Warum gibt es beim Auto nicht all die
Restriktionen wie bei der Hausheizung? Weil die Automobilklubs mehr
mitzureden haben. Die meisten Hausbesitzerverbände sind von der
Schornsteinfegerlobby bereits unterwandert. Wer kümmert sich um die weit mehr
gefahrdrohendere elektrische Haustechnik? Niemand - und es funktioniert auch!
Beim Kauf von Geräten wird auf sparsamen Stromverbrauch Wert gelegt. Dazu
braucht man keine berufsmäßige Beratung. Warum herrschen denn in allen anderen Ländern
nicht ebensolche Zustände wie bei uns? Dort brennt es auch nicht öfters, wie
uns die Schornsteinfegerlobby weis machen will. Die CO-Lüge ist längst
widerlegt. Mit Lug und Trug versucht ein Auslaufmodell sich zu erhalten und
noch weiter auszudehnen. Das Monopol, zu Hitlers Zeiten zugrunde gelegt und
von allen Regierungen der BRD sorgsam gepflegt, muss weichen, wie auch das
Fernmeldemonopol zum großen Vorteil aller gewichen ist. Gucken wir doch, wie
unsere Nachbarn es machen. Die kennen die hiesigen Zwänge nicht. Nur in dem
sieben Jahre zum Großdeutschen Reich gehörenden Österreich existiert eine
weniger strenge Variante. Nirgendwo auf der Welt will man durch das deutsche
Schornsteinfegerwesen genesen! Die Schornsteinfeger aus Mecklenburg-Vorpommern
protzten kürzlich in der Ostsee-Zeitung mit ihren beachtlichen Leistungen an
Energieeinsparungen und schossen sich ein Eigentor. Eine präzise Nachrechnung
von Messkosten und eingespartem Heizöl oder Gas ergab, dass das Messen der
Schornsteinfeger das zwanzigfache von dem kostet, was das eingesparte Heizöl
oder Gas kostet. Ohne Spritverbrauch ist das kostspielige Messen der
Schornsteinfeger auch nicht zu haben! Der Umwelt und Sicherheit zuliebe
benötigen wir keine Schornsteinfeger. Streichen Sie schleunigst diesen unmöglichen
Passus aus ihrem Papier. Der würde die SPD um Größenordnungen mehr
Wählerstimmen kosten, wie es Schornsteinfeger in Deutschland gibt. Mit freundlichen Grüßen |
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Paul Theisen
70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@jum.bwl.de 29. August
2003 Betreffs: Zwiespältige Auslegung des
Grundgesetzes in Baden-Württemberg Sehr geehrte Frau Ministerin! Staatsschädliches Verhalten des Landratsamtes
Böblingen veranlasst mich, Ihnen nicht tolerierbare Zwangsmassnahmen zum
Befolgen von Gesetzen zu unterbreiten. Die Ursache ist meine konsequente
Haltung im Hinblick auf die Verletzung des GG (Grundgesetz) durch das SchfG
(Schornsteinfegergesetz). Letzteres ist im Sinne der Gefahrenabwehr befugt,
den die Unverletzlichkeit der Wohnung garantierenden Art.13 des GG zu
verletzen. Das ist einzusehen, sofern es sich um Heizanlagen handelt, die mit
rußerzeugenden festen Brennstoffen betrieben werden. Die mit Öl und Gas betriebenen Heizanlagen
bergen aber nicht die allergeringste Gefahr im Sinne des GG. Denn sie
emittieren kaum noch brennbaren Russ. Der abgekapselte Heizkessel entlässt
keine Flamme, um etwa vorhandenen Russ zu entzünden. Da aber keine Gefahr
vorhanden ist, verbietet sich die Verletzung des GG. Somit ist ein Kehren der
Abgaskanäle meiner ölbefeuerten Anlage nicht nur nutzlos, sondern
grundgesetzwidrig (Anl.1)! Im Zuge der Novellierungen des in den 30er Jahren
entstandenen SchfG ist der technische Fortschritt fahrlässig vernachlässigt
worden. Trotz Bedenken war ich Ende 2002 sogar bereit,
den Schornsteinfeger wie alle Jahre in mein Haus zu lassen. Nicht bereit war
ich, nochmals meinen Kamin durch den harten Stahlbesen beschädigen zu lassen.
Das graue Kehrgut besteht aus einem Gemisch von Wandabrieb, wenig
Verbrennungsrückständen und noch weniger Russ. Ich erbat, bei meinem Kamin
die optische Methode per Spiegel anzuwenden, obwohl ich auch dies für
überflüssig hielt. Doch jeglicher Ermessensspielraum, der vom bisher üblichen
Kehren mit dem Stahlbesen abwich, wurde seitens des Landratsamtes mehrmals
kategorisch abgelehnt. Erst einige Monate später bot man mir Kehren mit einem
weichen Perlonbesen an. Dies wies ich nach Monaten zermürbender Hinhaltetaktik
als behördlichen Willkürakt zurück. Zunächst wurde für Januar 2003 Kehren unter
Polizeischutz verfügt, aber offenbar wegen befürchteter Medienpräsenz
kurzfristig wieder abgesagt. Nun begann man, mich mit hohen
Zwangsgelddrohungen zum Kehren zu bewegen. Mittlerweile ist die 4.Verfügung
erlassen. Wenn ich nicht in Kürze einen Kehrtermin mit dem Schornsteinfeger
vereinbare, kostet mich meine konsequente Haltung insgesamt über 13.000. Das
überschreitet die hiesige mittlere Jahresrente. Ich bin Rentner. Die ursprünglich unaufschiebbare Notwendigkeit
des Kehrens steigerte sich somit zu schikanösen Zwangsgeldforderungen. Dabei
erklärte ich bereits im Februar im Landratsamt eindeutig, ich ließe nicht
meinen sauberen Kamin kehren. Das Eintreiben des Zwangsgeldes hat damit eine
höhere Priorität erlangt als seine eigentliche Ursache. Der angeblich
gefahrdrohende Kamin wurde bis heute nicht angerührt! Im nahegelegenen Neuhausen erzwangen 2
Schornsteinfeger das Kehren eines sauberen Abgasrohres. Sie waren von 5
Polizeibeamten und einer Beamtin des Landratsamtes Esslingen eskortiert. Der Wirtschaftsminister Dr. Döring äußerte sich
kürzlich in den Medien positiv zu dem von Ministerpräsident Teufel in Angriff
genommenen Bürokratieabbau. Weiter sprach er sich gegen Monopole aus. In
Wahrheit ist Dr. Döring ein übereifriger Verfechter des
Schornsteinfegermonopols (Beweis in Anl.2). Wer von Bürokratieabbau spricht,
aber die Auswüchse eines der bürokratischsten Systeme vertritt, verliert
nicht nur seine eigene Glaubwürdigkeit. Er schadet damit der gesamten
politischen Klasse. Er schadet erst recht dem Ansehen der Landesregierung. Wenn die Ereignisse in Böblingen und Neuhausen
Schule machen, driften wir vom bürgernahen Rechtsstaat in einen verordnenden
Verwaltungsstaat ab, der blinden Gehorsam auch zur Befolgung der unsinnigsten
Gesetzesbuchstaben durchsetzt. Die beiden Ereignisse beweisen es! Damit
stünden wir früheren obrigkeitsstaatlichen Zwängen nicht mehr nach. Damals
wurde brutaler Zwang unmittelbar angewendet. Heute macht man ihn den Bürgern
mit fadenscheinigen, verlogenen und ehrenrührigen Begründungen bis zur
Konfiszierung ihrer Lebensgrundlagen schmackhaft. Die Losung lautet:
"Vogel friss oder stirb!" Selbst die Verletzung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ist nicht zu überbieten. Es geht in meinem Falle nur um
eine Handvoll harmlosen Dreck. Der Versuch seiner erzwungenen Beseitigung hat
Zwangsmassnahmen zur Folge, die ohne Rücksicht auf meine
Einkommensverhältnisse in wenigen Monaten zu einer Strafe von 13.000 €
eskalierten. Der Popanz eines angeblichen Gefahrenherdes ist
nur noch Anlass zu einer rücksichtslosen schikanösen Bestrafung eines
aufmüpfigen Rentners. Dieses Verhalten entlarvt die agierenden Beamten des
Landratsamtes Böblingen der bösartigen Heuchelei. Sie wissen genau, dass von
meinem Kamin nie eine Gefahr ausgegangen ist! Andernfalls wäre das für Januar
verfügte Zwangskehren konsequent durchgeführt worden, statt feige zu kneifen.
Dass die erste Verfügung mir am Heiligabend 2002 zugestellt wurde, sei nur
erwähnt. Ich mache Sie, Frau Ministerin, darauf
aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist. Er ist auch nachzulesen im
Internet unter www.schofeg.de/politbriefe.html. Für eine Stellungnahme bin ich Ihnen sehr
dankbar. Mit freundlichen Grüßen! Anl.1
Das Schornsteinfegergesetz
besagt in §1 Abs.1, dass "Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen
sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht
reinigen und überprüfen zu lassen". Damit dieser SchfG §1 die Gewalt hat, Art.13 des
GG zu verletzen, sind hohe Voraussetzungen gefordert. Denn in Art.13 Abs.7
ist Bedingung, dass "Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen
nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne
Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (...) vorgenommen werden". Dies war noch zu Zeiten der Fall, als die damals
üblichen Feuerungen unkontrollierte Mengen an brennbarem Ruß entließen, der
sich durch eine aus der Feuerung austretende Flamme entzünden konnte. Der
technische Fortschritt hat dazu geführt, dass die heute überwiegend
betriebenen Feuerungen nicht im entferntesten die durch Art.13 GG Abs.7
beschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen in der Lage sind. Die noch zugelassenen Öl- und
Gas-Überdruckkessel erzeugen keinen nennenswerten Russ. Aus ihnen tritt auch
keine zündende Flamme aus. Beide Fakten heben den Zwang zur Anwendung des
SchfG §1 in Häusern mit modernen Feuerungsstätten auf. Wer die Anwendung des
SchfG §1 dennoch vorschreibt, begeht einen eklatanten Verstoss gegen das
Grundgesetz. Diese Tatsache müsste jedem Beamten geläufig sein, der sich
ernsthaft mit der Materie befasst! Wohl darf das SchfG §1 noch in Häusern angewandt
werden, in denen Feuerungen betrieben werden, die den Voraussetzungen des
Art.13 GG Abs.7 entsprechen. Dies sind mit festen Brennstoffen beschickte
Feuerungen. Demgemäss verstoßen Schornsteinfeger und
Aufsichtsbehörden gegen das Grundgesetz, wenn sie bei jedem Betreiber einer Kleinfeuerungsanlage
Kehren oder Überprüfen von Abgaskanälen erzwingen. Es ist jedem Betreiber freigestellt, ein Kehren
oder Überprüfen von Kamin oder Rauchrohr zu verweigern. Der verordnete Zwang
der Behörden ist ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz! Anl.2
Im Januar 2002 begab sich
Minister Dr. Döring nach Plochingen, um dem dort wohnenden obersten
baden-württembergischen Schornsteinfeger Gula das Bundesverdienstkreuz (für
welche Verdienste?) eigenhändig ans Revers zu heften. Im Oktober 2002
wurde Dr. Döring zum Ehrenschornsteinfeger ernannt. Weitere entlarvende
Tatsachen unter www.schofeg.de/skandaloeses.html. |
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Paul Theisen, Böblingen An den Ministerpräsidenten des Bundeslandes
Baden-Württemberg Fax: 0711 2153 340 Betreffs: Zwiespältige Auslegung des
Grundgesetzes in Baden-Württemberg 28. August
2003 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Staatsschädliches Verhalten des Landratsamtes
Böblingen veranlasst mich, Ihnen zu schreiben. Die Ursache ist meine
konsequente Haltung im Hinblick auf die Verletzung des GG (Grundgesetz) durch
das SchfG (Schornsteinfegergesetz). Letzteres ist befugt, den die
Unverletzlichkeit der Wohnung betreffenden Art.13 des GG zu verletzen. Dies
gilt im Zusammenhang mit dem SchfG aber nur, wenn durch die Hausheizung und
ihre Abgaswege Gefahren vorhanden sind. Die mit Öl und Gas betriebenen Heizanlagen
können keine Gefahren im Sinne des GG hervorrufen. Denn sie emittieren kaum
noch brennbaren Russ und keine Flamme kann den Heizkessel verlassen, um etwa
vorhandenen Russ zu entzünden. Da aber keine Gefahr vorhanden ist, verbietet
sich die Verletzung des GG. Somit ist ein Kehren der Abgaskanäle bei meiner
ölbefeuerten Anlage nicht nur nutzlos, sondern grundgesetzwidrig (Anl.1)!
Im Zuge der Novellierungen des im Jahre 1935 entstandenen SchfG ist der
technische Fortschritt fahrlässig vernachlässigt worden. Trotz meiner Bedenken war ich Ende 2002 sogar
bereit, den Schornsteinfeger wieder in mein Haus zu lassen. Nicht bereit war
ich, nochmals meinen Kamin durch den harten Stahlbesen beschädigen zu lassen.
Das graue Kehrgut bestand seit jeher aus einem Gemisch von Wandabrieb,
geringen Verbrennungsrückständen und nur wenig Russ. Ich bat, meinen Kamin zwecks
Durchlasskontrolle zu spiegeln, obwohl ich auch dies für überflüssig hielt.
Doch jeglicher Ermessensspielraum, der vom bisher üblichen Kehren mit dem
Stahlbesen abwich, wurde seitens der Behörde mehrmals kategorisch abgelehnt.
Erst einige Monate später bot man mir ein Kehren mit einem weichen
Perlonbesen an. Dies wies ich nach Monaten zermürbender Hinhaltetaktik als
behördlichen Willkürakt zurück. Zunächst wurde für Januar Kehren unter
Polizeischutz verordnet. Dies aber offenbar wegen anwesender Medien
kurzfristig abgesagt. Nun versuchte man, mich mit hohen Zwangsgelddrohungen
zum Kehren zu bewegen. Mittlerweile ist die 4.Verfügung erlassen. Demnach
sind bereits 4.000 € konfisziert worden. Ein Zahlschein für weitere 4.000 €
liegt bei. Mit der Androhung weiterer 5.000 € Zwangsgeld wurde mir
nahegelegt, bis zum 12.9. einen Kehrtermin mit dem Schornsteinfeger zu
vereinbaren. Bleibe ich standhaft, so kostet mich mein konsequentes Verhalten
insgesamt 13.000 €. Das ist mehr, wie die mittlere Jahresrente hierzulande.
Ich bin Rentner. Die ursprünglich unaufschiebbare Notwendigkeit
des Kehrens steigerte sich zu schikanösen Zwangsgeldforderungen. Obwohl ich
bereits im Februar im Landratsamt eindeutig erklärte, nicht meinen sauberen
Kamin kehren zu lassen. Die Eintreibung des Zwangsgeldes hat damit eine
höhere Priorität erlangt als seine eigentliche Ursache. Der gefahrdrohende
Kamin blieb bis heute unangetastet! Im nahegelegenen Neuhausen erzwangen 2
Schornsteinfeger das Kehren eines - wie in den Jahren zuvor - sauberen
Abgasrohres. Sie waren von 5 Polizeibeamten und einer Beamtin des
Landratsamtes Esslingen eskortiert. Der Wirtschaftsminister Dr. Döring äußerte sich
kürzlich in den Medien positiv zu dem von Ihnen in Angriff genommenen
Bürokratieabbau; ebenso sprach er sich gegen Monopole aus. In Wahrheit ist
Dr. Döring ein übereifriger Verfechter des höchst bürokratischen
Schornsteinfegermonopols (Beweis in Anl.2). Wer von Bürokratieabbau
spricht, die oben geschilderten Fakten aber vertritt, gibt nicht nur seine eigene
Glaubwürdigkeit preis. Er schadet damit der gesamten politischen Klasse. Er
schadet erst recht dem Ansehen der Landesregierung. Wenn die Ereignisse in Böblingen und Neuhausen
Schule machen, driften wir vom bürgernahen Rechtsstaat in einen verordnenden
Verwaltungsstaat ab, der blinden Gehorsam auch zur Befolgung der unsinnigsten
Gesetzesbuchstaben fordert. Die beiden geschilderten Ereignisse beweisen es!
Damit stünden wir früheren obrigkeitsstaatlichen Zwängen nicht mehr nach.
Damals wandte man brutalen Zwang unmittelbar an. Heute macht man ihn den
Bürgern mit den fadenscheinigsten verlogenen und ehrenrührigen Begründungen
bis zur Konfiszierung ihrer Lebensgrundlagen schmackhaft. Nach der Losung:
"Vogel friss oder stirb!" Selbst die Verletzung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ist kaum noch zu überbieten. Es geht in meinem Falle nur
um eine Handvoll harmlosen Dreck. Der Versuch seiner erzwungenen Beseitigung
hat Zwangsmassnahmen zur Folge, die ohne Rücksicht auf meine
Einkommensverhältnisse in wenigen Monaten zu einer Strafe von 13.000 €
eskalierten. Auf meinen Hilfsfonds in der Begründung zu verweisen, ist
unstatthaft! Der Popanz eines angeblichen Gefahrenherdes ist
nur noch Anlass zu einer rücksichtslosen schikanösen Bestrafung eines
aufmüpfigen Rentners. Dieses Verhalten entlarvt die agierenden Beamten des
Landratsamtes Böblingen der bösartigen Heuchelei. Sie wissen genau, dass von
meinem Kamin nie eine Gefahr ausgegangen ist! Sonst hätten sie das - mir
ausgerechnet am Heiligabend 2002 zugestellte - verfügte Zwangskehren im
Januar konsequent durchgeführt, statt feige zu kneifen. Wie man im Gegensatz zu meinem Fall im Landratsamt
Böblingen leicht zu identifizierende Umweltsünder in Ruhe lässt, musste ich
vor einigen Jahren durch eigene Aktivitäten erfahren (Anl.3). Ich mache Sie, Herr Ministerpräsident, darauf
aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist. Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr
dankbar. Mit freundlichen Grüßen! Paul Theisen Kopie an Landrat Maier, Landratsamt Böblingen ---------------------------------------------- Anl.1 Damit dieser SchfG §1 die Gewalt hat, Art.13 des
GG zu verletzen, sind hohe Voraussetzungen gefordert. Denn in Art.13 Abs.7
ist Bedingung, dass "Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen
nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne
Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (...) vorgenommen werden". Dies war noch zu Zeiten der Fall, als die damals
üblichen Feuerungen unkontrollierte Mengen an brennbarem Ruß entließen, der
sich durch eine aus der Feuerung austretende Flamme entzünden konnte. Der
technische Fortschritt hat dazu geführt, dass die heute überwiegend
betriebenen Feuerungen nicht im entferntesten die durch Art.13 GG Abs.7
beschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen in der Lage sind. Die noch zugelassenen Öl- und
Gas-Überdruckkessel erzeugen keinen nennenswerten Russ. Aus ihnen tritt auch
keine zündende Flamme aus. Beide Fakten heben den Zwang zur Anwendung des
SchfG §1 in Häusern mit modernen Feuerungsstätten auf. Wer die Anwendung des SchfG
§1 dennoch vorschreibt, begeht einen eklatanten Verstoss gegen das
Grundgesetz. Diese Tatsache müsste jedem Beamten geläufig sein, der sich
ernsthaft mit der Materie befasst! Wohl darf das SchfG §1 noch in Häusern angewandt
werden, in denen Feuerungen betrieben werden, die den Voraussetzungen des
Art.13 GG Abs.7 entsprechen. Dies sind mit festen Brennstoffen beschickte
Feuerungen. Demgemäss verstoßen Schornsteinfeger und
Aufsichtsbehörden gegen das Grundgesetz, wenn sie bei jedem Betreiber einer
Kleinfeuerungsanlage Kehren oder Überprüfen von Abgaskanälen erzwingen. Es ist jedem Betreiber freigestellt, ein Kehren
oder Überprüfen von Kamin oder Rauchrohr zu verweigern. Der verordnete Zwang
der Behörden ist ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz! Anl.2 Anl.3 Im Gegensatz dazu verurteilt mich das
Landratsamt Böblingen wegen meiner Weigerung, eine Handvoll Dreck aus meinem
sauberen Kamin kehren zu lassen, innerhalb weniger Monate zu einem Zwangsgeld
in Höhe von 13.000 €. ... |
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Paul Theisen
11017 Berlin Fax 01888 682 3260 19. August
2003 Betreff: Staatsschädigendes
Schornsteinfegermonopol Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Eichel, mit großem Respekt verfolge ich Ihre
Jonglierkünste, mit denen Sie versuchen, die wachsenden Ausgabenwünsche mit
unerwünscht spärlich fließenden Einnahmen ins Gleichgewicht zu bringen. Davon unberührt gibt es einen Posten, der das
Finanzministerium völlig außer Acht lässt. Dafür aber gedeiht er wie kein
anderer, und hält die Balance zwischen Ein- und Ausgaben ohne Defizite schon
seit Menschengedenken. Es handelt sich um das Schornsteinfegermonopol von
Himmlers Gnaden. Die dort dank eines Staatsmonopols unter Zwang kassierten
circa 2 Mrd. € wechseln zum größten Teil an der Haustür ihren Besitzer. Nur
der geringere Teil, die Kosten staatlicher Aufsicht, läuft über die Kommunen,
Länder und den Bund. Eine dringende Liberalisierung des
Schornsteinfegermonopols ließe den größten Teil des uns durch Monopolmacht
aufgezwungenen völlig nutzlosen Hokuspokus der Schornsteinfeger wegfallen.
Das wirkte sich aber auch auf eine Reduktion seiner hohen Verwaltungskosten
aus. Immerhin beschäftigt das Schornsteinfegerwesen neben den 17 000
Schornsteinfegern eine große Zahl von Beamten, darunter der zunehmenden Zahl
von Klagen wegen, viele Justizbeamten. Viel wichtiger sind jedoch die verlorenen
Wählerstimmen. Denn ein Vertrauensverlust der Bürger in einen Staat, der mit
den Mitteln der Vergangenheit die Zukunft meistern möchte, lässt sich in
Geldbeträgen nicht aufrechnen. Keines der gegenwärtigen Reformvorhaben ist
wichtiger als die des Schornsteinfegerwesens. Aber die Politik lässt es kalt.
Denn seine Kosten sind in keinem Finanzministerium aufgeschlüsselt. Ich möchte in dem Zusammenhang nur auf zwei
Fallbeispiele aus jüngster Vergangenheit hinweisen, die im Internet
beschrieben sind: www.schofeg.de/schwerin.html Meine Briefwechsel mit Spitzenpolitikern werden
aus Gründen der Transparenz im Internet veröffentlich unter www.schofeg.de/politbriefe.html . In der Erwartung einer Stellungnahme mit freundlichen Grüßen Paul Theisen . |
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DER WIRTSCHAFTSMINISTER Herrn 71032 Böblingen 11.Aug.2003
Schornsteinfegerwesen Ihre E-Mail vom 22. Juli 2003 Sehr geehrter Herr Theisen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juli 2003,
in der Sie sich über die Arbeit der Bezirksschornsteinfegermeister und die
Kehr- und Oberprüfungsordnung Baden-Württemberg beschweren. (Anmerkung: Sie erhielten bisher vom Wirtschaftsministerium
mehrere Schreiben, die Ihnen Auskunft über das System der
Bezirksschornsteinfegermeister gaben. Daneben wurden Ihnen in drei Petitionen
beim Landtag von Baden-Württemberg und in einer Petition beim Bundestag
erläutert, welche Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister in Ihrem
Gebäude in Böblingen hat und welche Überlegungen zur Einführung der
jeweiligen Ordnungsbestimmung geführt haben. Sie haben sich in einem
Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 1998 bereit erklärt,
in Ihrem Gebäude das Rauchrohr entsprechend der geltenden Kehr- und
Überprüfungsordnung Baden-Württemberg reinigen zu lassen und die dafür
entsprechende Gebühr zu bezahlen. Mit Urteil vom 18.12.2002 hat der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Ihre Normenkontrollklage gegen die
Kehr- und Oberprüfungsordnung Baden-Württemberg abgewiesen. Damit wurde Ihnen mehrfach bestätigt, dass die
vom Bezirksschornsteinfegermeister angekündigten Kehr- und
Überprüfungsarbeiten in Ihrem Gebäude ordnungsgemäß sind. Die Zwangsmaßnahmen des Landratsamtes Böblingen
können Sie vermeiden, wenn Sie unverzüglich einen Kehr- und
Oberprüfungstermin mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder
dem Landratsamt verbindlich vereinbaren und die gesetzlichen Kehr- und
Oberprüfungsarbeiten entsprechend § 1 Abs. 1 des Schornsteinfegergesetzes
durchführen lassen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Walter Döring, Mdl |
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Paul Theisen
70174 Stuttgart poststelle@wm.bwl.de 12.Aug.2003
Schornsteinfegerwesen Ihr Brief vom 11.Aug.2003 Sehr geehrter Herr Dr. Döring, mein Demokratieverständnis erlitt durch Ihr
unterwürfiges Verhalten zu den Schornsteinfegern dieses Bundeslandes schon
einen beachtlichen Tiefschlag. Ihr Brief vom 11.08.2003 tat das seine noch
dazu! Gemäß dem Inhalt des von Ihnen unterzeichneten
Schreibens haben Sie meine E-Mail nie gelesen. Deren Inhalt wird in der
Antwort völlig ignoriert. Warum halten Sie es denn für notwendig, mir
antworten zu lassen? Etwa nur, um einem aufmüpfigen Bürger, der sich vor
Jahren schon gegenüber einem von der Aufsichtsbehörde gebilligtem Betrug zur
Wehr setzte, nochmals den Marsch zu blasen? Ihr Verhalten ähnelt dem eines
Despoten, der einem unbequemen Untertanen erneut die Folter zeigt! Mit Ihrer
Methode "Vogel friss oder stirb" spotten Sie allen demokratischen
Grundsätzen, Herr Minister! Der Satzaufbau des Schreibens und die fundierte
Sachkenntnis lässt erkennen, wer mir in Ihrem Namen schreibt. Dieser Mann
trägt die volle Verantwortung für die sinnwidrigen Verordnungen eines uns
aufgezwungenen maroden Systems, das seinen Ursprung nachweislich in der
Nazizeit hat. Nach meinen ehrverletzenden Erfahrungen mit dem
Schornsteinfegerwesen wurde ich zu einem entschiedenen Verfechter gegen das
autoritäre machtvolle Monopol, im Verbund mit vielen anderen, denen es kaum
anders erging. Dieses verhasste Schornsteinfegermonopol wird ebenso
verschwinden, wie das Monopol Bundespost schon größtenteils verschwand. Dafür
sorgen wir von der "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol" durch Aufklärung der Öffentlichkeit und Appelle
an die politische Vernunft solcher Politiker, die dafür empfänglich sind. Auch Sie, Herr Dr. Döring, sind uns dabei durch
Ihre häufigen höchst peinlichen Auftritte in Kreisen der schwarzen Zunft auf
abschreckende Art behilflich. Dass Ihnen die Ehrenschornsteinfegerwürde
verliehen wurde, erfuhr ich ausgerechnet in Potsdam, der Stadt, mit deren
Namen negative Assoziationen aufgrund der jüngeren deutschen Geschichte
verbunden sind. Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass
Ihre häufigen Eskapaden mit der schwarzen Zunft gleich diesem Briefwechsel im
Internet unter www.schofeg.de nachzulesen sind. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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