Tadelnde Briefe an Politiker in chronologischer Folge


"Es gibt Politiker, die sind zu nichts fähig. Es gibt andere, die sind zu allem fähig."

Werner Grunert


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Siegfried Kauder lässt sich von Schornsteinfegermonopol überzeugen 29.6.04


 

Paul Theisen, Böblingen


MdB Siegfried Kauder
Wahlkreisbüro
78048 Villingen-Schwenningen

Fax: 07721 404664

29.6.04

Betreff: Der Bericht im "Schwarzwälder Bote" vom 26.6.04
"Siegfried Kauder lässt sich von Schornsteinfegermonopol überzeugen"

Sehr geehrter Herr Kauder,

der genannte Artikel mit Abbildung im "Schwarzwälder Bote" vom 26.6.04 hat mich schockiert. Da bekennt sich ein gestandener Politiker und Jurist zu einem Staatsmonopol, das sich mit völlig nutzlosem Hokuspokus über Wasser hält. Während Ministerpräsident Teufel in seinem angekündigten Bürokratieabbau ausgerechnet die Schornsteinfeger hervorhob, lobt sein Parteifreund und Landsmann ein überbürokratisiertes Monopol über den grünen Klee. Warum tun Sie dies gegen den Wählerwillen und gegen die Absicht unseres Ministerpräsidenten? Müssen Sie es denn Schröder und Döring unbedingt nachmachen? Als ehemaliger CDU-Stammwähler bin ich seit den Anfängen der Bundesrepublik ein Verfechter der sozialen Marktwirtschaft. Doch seit einigen Jahren befinde ich mich, wie viele in diesem Lande, in der inneren Emigration. Von meinen gewählten Volksvertretern fühle ich mich im Stich gelassen. Ihr Fall hat es wieder bestätigt.

Es dürfte auch Ihnen aus den Medien bekannt sein, dass die Bevölkerung sich zunehmend den Zwängen eines im Jahre 1937 entstandenen Monopols widersetzt. Solange mit Holz und Kohle geheizt wurde, war das flächendeckende Kaminkehren notwendig. Das änderte sich seitdem überwiegend Öl und Gas verfeuert wird. Heute sind über 90 % der Kamine so sauber, dass sie nicht mehr regelmäßig gekehrt werden müssen. Die geringen Verbrennungsrückstände von Öl fallen größtenteils durch die Schwerkraft auf die Kaminsohle herab. Der Schornsteinfeger kratzt mit seinem harten Besen überwiegend graue Wandsubstanz von der Kaminwand. In den Gaskaminen befinden sich keine nennenswerten Rückstände. Selbstverständlich sollen nach wie vor die Kamine mit traditionellen Feuerungen gekehrt werden. Dazu bedarf es aber keines Monopols. Auch die jährliche Emissionsmessung ist überflüssig, erst recht darf sie nicht wiederholt werden, wie das heute bei gewarteten Anlagen der Fall ist. Die ASU unserer Autos zeigt, wie es auch bei der Hausheizung machbar wäre - wenn auch seltener.

Die mit praller Kriegskasse ausgestattete Schornsteinfegerlobby kämpft um ihren Besitzstand. Aus unterschwelligen Feuerängsten und weiterem Gefahrenpopanz schlägt sie Kapital. Dem gilt es sich zu erwehren. Mittlerweile haben sich zahlreiche Bürger im Internet zu bundesweiten Interessengemeinschaften gegen das Schornsteinfegermonopol formiert. Wie aus meinen Internetseiten ersichtlich ist, gehöre ich dazu. Kehr- und Messverweigerungen häufen sich zusehends. Dass gewählte Politiker uns in die Arme fallen, ist der Skandal. Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, warum kein anderes Land diesen Schwindel nachahmt? Nicht von ungefähr bildeten sich zahlreiche wohlhabende "Schornsteinfegerdynastien", deren eine sich mit einem ihr wohlgesonnenen CDU-Politiker schmückt.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Eine der Ursachen für das Wahldebakel 15.6.04.


 

Paul Theisen, Böblingen


SPD-Vorsitzender
Franz Müntefering
Berlin
Fax: 030 227 56591

Betreff: Eine der Ursachen für das Wahldebakel

15. Juni 2004

Sehr geehrter Herr Müntefering,

das Wahldebakel der SPD hat mehrere Ursachen. Die Wahlenthaltung vieler Stammwähler war zweifellos entscheidend. Aber nicht nur die Verlierer bei den Reformen waren es. Die SPD hat in Hausbesitzerkreisen einen äußerst schlechten Ruf erlangt. Sie gilt als Schutzschild für das Schornsteinfegermonopol. Ich gehöre der bundesweiten Interessengemeinschaft gegen dieses verhasste Monopol an. Über das Internet tauschen wir Erfahrungen aus und weisen auf Missstände hin, die auf Kosten des Monopols gehen.

Gewiss ist nicht nur die SPD für den Fortbestand des antiquierten Schornsteinfegermonopols verantwortlich. Aber sie gilt, insbesondere Bundeskanzler Schröder, bei uns als die bedeutendste Monopolstütze. Seit die Medien zunehmend über die zumeist überflüssigen Schornsteinfeger berichten, wächst auch die Zahl ihrer aufsässigen Gegner. Wer die Schornsteinfeger bisher als Feuerverhüter und Umweltschützer ansah, wird eines Besseren belehrt. Eines ist sicher: Alle durch das Monopol erlassenen Zwangsmaßnahmen dienen in erster Linie der Erhaltung und Bereicherung einer privilegierten Kaste. Die Schornsteinfegerlobby sucht aus reiner Selbsterhaltung die Nähe der politischen Entscheidungsträger.

Die Parteien sind mittlerweile gegen das Schornsteinfegermonopol tätig geworden - nicht die SPD. Ministerpräsident Teufel, die Grünen in BW, der sächsische Wirtschaftsminister, die FDP im Saarland und im Bund (trotz oder wegen des zwielichtigen Ehrenschornsteinfegers Döring), und noch andere missbilligen die Aufrecherhaltung des Monopols.

Sogar im Bundestag sitzt ein der SPD angehörender Schornsteinfeger, der im Petitionssausschuss tätig ist. Keine einzige Petition gegen den Machtmissbrauch der Schornsteinfeger hatte in den letzten Jahren Erfolg. Meine Petition vom Dez. 2002 ist bis heute noch nicht über die Runden. Das spricht sich rund.

In den Medien verbreitete Fotos prägen sich ein: Kanzler Schröder schüttelt kumpelhaft "seinen Schornsteinfegern" die Hände. Kaum war Schröder Kanzler, da versicherte er ihnen 1998 im Bonner Bundestag "Diese Leute brauchen wir, und zwar immer!". Kein Wunder, dass Schröder in unseren Kreisen als der Schornsteinfegerkanzler zählt.

Wir brauchen in Zukunft nur noch wenige dieser 17 000 Kanzlerschützlinge, die uns im Jahr an die 2 Milliarden Euro kosten. Die wenigen noch kehrbedürftigen Kamine der Festbrennstoffheizungen rechtfertigen kein machtbesessenes Kehrmonopol. Es ist ein Hohn auf das Grundgesetz, dass der nutzlosen Kehrtätigkeiten wegen sogar der Art.13 (Hausfriedensbruch) verletzt werden darf. Wer sich diesem Missbrauch widersetzt, erfährt härteste Strafen. Meine neun Monate andauernde Verweigerungshaltung gegen das Kehren meines sauberen Kamins kostete mich 4000 € Zwangsgeld. Dies ist nur eine von vielen Zwangsmaßnahmen. Es ist leider deutsche Wirklichkeit! Die Folge ist innere Emigration. Im Klartext: Wahlverweigerung auch derjenigen, die solches über die Medien erfahren.

Auch zur Kontrolle der Heizkesselabgase benötigen wir kein Monopol. Die Abgase unserer Autos werden vom freien Fachhandwerk, in Konkurrenz zum TÜV, als Abgassonderuntersuchung (ASU) kontrolliert. Warum nicht auch die Heizkessel? Es sollte sich herumgesprochen haben, dass ein moderner Heizkessel nicht gefährlicher ist als ein Küchengasherd. Deshalb ersannen bisher die Schornsteinfegerlobbyisten Angstszenarien, mit denen sie vor den politischen Entscheidungsträgern Punkte machten. Wie könnte Kanzler Schröder sonst so daherreden?

Für Himmler, der 1937 das Schornsteinfegergesetz unterschrieb, war die Einrichtung fester Kehrbezirke systemimmanent. Systemtreue Schornsteinfeger hatten regelmäßigen Zutritt zu den Wohnungen. Wie viele Juden und politische Gegner durch dieses Überwachungssystem ans Messer geliefert wurden, ist nicht bekannt.

Es ist traurig, dass die SPD genau das Gegenteil dessen tut, was man von ihr erwartet. Das verzeiht ihr kein Schornsteinfegergegner. Es sollte jedem politischen Entscheidungsträger zu denken geben, dass sich nur Deutschland ein derart verkorkstes System leistet. Erfreulich ist es zwar, dass die EU von der Bundesregierung eine klare Stellungnahme zum wettbewerbsverzerrenden Schornsteinfegermonopol verlangt. Da fragt man sich: Hat Rot/Grün nicht mehr den Mumm, im eigenen Haus selber nach dem Rechten zu sehen?

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Schwindendes Ansehen der Stadt Oldenburg 7.6.04


 

Paul Theisen, Böblingen


Oberbürgermeister Dietmar Schütz persönlich
Stadt Oldenburg

Fax: 0441 235 31 30

7. Jumi 2004

Betreff: Schwindendes Ansehen der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich gehöre der bundesweiten Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol an. Schon seit langem verfolge ich Vorkommnisse in der Stadt Oldenburg, die nach meinem Ermessen den guten Ruf Ihrer Stadt aufs Spiel setzen. Es handelt sich um harte Zwangsmaßnahmen städtischer Behörden gegenüber einem unbescholtenen und aufrichtigen Bürger Oldenburgs. Was Ihren Ordnungsbehörden an ihm nicht gefallen mag, sind sein gesunder Menschenverstand und eine bewundernswerte Zivilcourage, von der er bei Gelegenheit Gebrauch macht.

Der Rentner Harry Hollmann wagt es, sich sinnloser behördlicher Verordnungen zu erwehren - mehr aber nicht! Damit schadet er niemanden: Nicht der Allgemeinheit, nicht der Umwelt. Die Anwendungspraxis eines Gesetzes, das nachweisbar den technischen Fortschritt verschlafen hat, schlägt mit unerbittlicher Härte bei Harry Hollmann zu. Es handelt sich um das von Himmler 1937 unterschriebene Schornsteinfegergesetz. Bei der Übernahme dieses Gesetzes durch die Bundesrepublik ließ man die äußerst strengen Durchführungsbestimmungen bestehen. - Es ist ein Glück für unser Land, dass - dank des Vorpreschens von Ministerpräsident Teufel und der EU - sich demnächst das Blatt wendet.

Der Filmemacher Prof. Tilo Knops drehte einen beachtenswerten halbstündigen Film über das "Oldenburger Schornsteinfegersyndrom". Dieser Film wurde in allen 3. Programmen gesendet. Nach meinem Empfinden hat das Verhalten der Oldenburger Obrigkeit Ihrer Stadt beachtlichen Schaden zugefügt. Noch schlimmer ist es, wenn der Name Ihrer Stadt mit hartem Durchgreifen seiner Polizei gegenüber einem konsequent handelnden Bürger verquickt wird, wie es im vergangenen Herbst geschah.

Als älterer Staatsbürger, der das harte Vorgehen der Nazibehörden gegenüber meinem Vater miterlebte, glaube ich mir ein kritisches Urteil zu erlauben. Der Begriff "Erfüllungsgehilfe" ist mir wohlvertraut. Gefahrenpotentiale rund um den Schornstein werden so hochgespielt, als gäbe es nur eine einzige häusliche Gefahrenquelle. Fakt ist, dass Schornsteine, die nur die Abgase von Gas- oder Ölheizkesseln abführen, geringere Gefahrenpotentiale für die Allgemeinheit aufweisen als jede Dorflinde; die Brandgefahr ist nicht größer als die eines granitenen Obelisken. Dennoch verhalten sich Ihre Ordnungsbehörden so, als seien die Oldenburger Schornsteine eine gefährliche Zeitbombe und jeder Heizkessel eine gefährliche Giftschleuder. Kein Land der Erde macht uns dieses penetrante Spektakel nach, das in Oldenburg stellvertretend für unser Land beschämenderweise vorgeführt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

Abschrift an die Niedersächsische Staatskanzlei

 



Vernunft gegen Monopolmacht 26.4.04.


 

Paul Theisen, Böblingen


Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Minister Clement persönlich

Berlin

Fax 01888 615 7010

26. April 2004

Betreff: Vernunft gegen Monopolmacht

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

unser Rechtsstaat wird von Missständen traktiert, die ihm fortlaufend Schaden zufügen. Das Schornsteinfegermonopol gehört dazu. Im Jahre 1937 ins Leben gerufen, entfaltete es seine Macht aufgrund unbewusster Feuerangst und wachsendem Umweltbewusstsein. Einer Krake gleich streckte es seine Fühler aus. Mit seiner schlagkräftigen Lobby beeinflusste es Gesetze und Verordnungen in seinem Sinne. Weitere sind beabsichtigt.

Auch die sauberen Kamine werden bei uns gekehrt. Dies wird durch nebulöse Nester gerechtfertigt, die den Kamin verstopfen könnten. Was beim Kfz undenkbar wäre, ist die doppelte Abgaskontrolle der vom Fachhandwerk justierten Heizungsbrenner. Trotz stetig abnehmender Verbrennungsrückstände ist auch noch das Rauchrohr in den überflüssigen Prüf- und Kehrzyklus einbezogen worden. Die fragwürdige Feuerstättenschau gehört dazu. Die fadenscheinigsten Begründungen führen - wenn Gefahren im Spiel sind - offenbar bei den Entscheidungsträgern in den Ämtern und Parlamenten leicht zum Erfolg. Die damit einhergehende Machtentfaltung des Schornsteinfegermonopols nagt unentwegt an unserem Rechtsstaat!

Eine unheilige Allianz bildete sich zwischen der Heizungsindustrie, dem Fachhandwerk und den Schornsteinfegern - auf unser aller Kosten. Die doppelte Abgaskontrolle lässt das Fachhandwerk kalt, denn das Opfer zahlt. Bei einer beabsichtigten Erneuerung der Heizanlage besitzt der beratende Schornsteinfeger eine wichtige Schlüsselrolle. Wer es mit diesem verdirbt, setzt seine Existenz aufs Spiel - ob Fabrikant oder Handwerker.

Der schlagkräftigen Schornsteinfegerlobby gelang es bislang durch geschickte Überzeugungsarbeit, Aufsichtsbehörden und Politiker für sich zu gewinnen. Der Stand der 1960er Jahre wurde beim Schornsteinfegergesetz so festgeschrieben, als sei der seitherige technische Fortschritt ausgeblieben. Die ländereigenen Kehr- und Prüfordnungen (KÜO) regeln exakt den Ablauf der sinnwidrigsten Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Der Eigenheimbesitzer zahlt in bar, der Vermieter hält sich an die Mieter. Jeder Staatsbürger ist Opfer des Schornsteinfegermonopols, das uns im Jahr etwa 2 Mrd. € kostet!

Unser reformfreudiger Staat ist gefragt! Keiner stellt sich einer Reform des Schornsteinfegermonopols in den Weg, mit Ausnahme der 17 000 Nutznießer. Ihre Lobby wird zwar mit Macht Gefahrenpotentiale zur Verunsicherung der politischen Entscheidungsträger aus dem Hut zu zaubern. Niemand ist gegen ein Kehren von anfallendem Ruß bei den relativ wenigen Holz- und Kohlefeuerungen. Dies lässt sich aber durch die Feuerversicherungen regeln, wie in Frankreich üblich.

Fakt ist: Die modernen Heizanlagen haben mit denen der 1960er Jahre nichts mehr zu tun. In den modernen Küchen und Badezimmern lauern größere Gefahren als im künstlich hochgespielten gefahrdrohenden Heizraum! Das leistungsfähige Heizungsbauerhandwerk ist in der Lage, die Abgaskontrolle der Heizungen verantwortungsvoll durchzuführen, was beim Kfz-Handwerk selbstverständlich ist. Die Kontrollzyklen der Hausheizungen sind zu lockern. Größere Zeitstände als beim Kfz sind die sinnvollere Lösung.

Heizungsmodernisierungen resultieren allein schon aus den ökonomischen Bestrebungen eines jeden, die Energiekosten zu senken. Die Verbraucherzentralen und Testinstitute leisten Hilfestellung, die Schornsteinfeger dagegen nicht. Denn sie verdienen an jeder Neuzulassung. Warum gelten nur bei der Hausheizung restriktive Vorschriften? Bei den energieaufwendigen Geräten und Anlagen außerhalb des Dunstbereichs des Schornsteinfegermonopols herrscht dagegen Freizügigkeit!

Wie die FAZ am 22.4. berichtete, möchten Sie das Kehr- und Prüfmonopol lediglich auch für andere öffnen. Auch ein abgespecktes Monopol bleibt ein Monopol. Sollte sich die Meldung bewahrheiten, steigert sich die Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Erst recht aber wächst der Widerstand unserer Interessengemeinschaften gegen das Schornsteinfegermonopol. Diese ruhen nicht eher, bis Schornsteinfegermonopol und Schornsteinfegergesetz - mitsamt der unzumutbaren Verletzung des Art.13 GG - der Vergangenheit angehören! Das Bundesemissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen genügt vollauf.

Ein moderner Industriestaat kann sich diesen rückwärtsgewandten Verordnungszauber nicht noch länger leisten. Kein Land der Erde leistet sich den nur bei uns wuchernden bürokratischen Aufwand. Dass unser restriktives Schornsteinfegergesetz keine Nachahmer fand, sollte jedem zu denken geben!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen
Mitglied der Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonpol

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. Auch dieser Brief erscheint unter www.schofeg.de/politbriefe.html.

 



Fragwürdige Fremdüberwachung von Heizungsanlagen 16.4.04.


 

Paul Theisen, Böblingen


An den Bundesumweltminister Trittin

Berlin

Fax: 030 8903 2285

16. April 2004

Betreff: Fragwürdige Fremdüberwachung von Heizungsanlagen

Sehr geehrter Herr Minister,

wie die Leipziger Volkszeitung am 10. April 2004 berichtete, kommt das Bundesumweltministerium nach der Beschwerde des Sächsischen Siedlerbundes in Leipzig zu dem Schluss, "dass eine unabhängige Fremdüberwachung auch künftig als sinnvoll erscheint".

Ich bin der Meinung, dass man bei Ihnen völlig im unklaren darüber ist, was es mit den Schornsteinfegertätigkeiten wirklich auf sich hat. Nicht einmal beim Kfz sind Doppelmessungen notwendig, wo es noch am ehesten zu verstehen wäre. Die häuslichen Kleinfeuerungsanlagen haben einen Stand der Technik erreicht, der die gegenwärtigen Messhäufigkeiten der Schornsteinfeger als unverantwortlich, unökonomisch und unökologisch entlarvt!

Dies möchte ich Ihnen an einem Fallbeispiel veranschaulichen. Es ist auf der Internetseite www.schofeg.de/schwerin.html beschrieben. Wenn der gewonnene ökonomische Nutzeffekt so gering ist, wie dort nachgewiesen wird, müssten sofort die Alarmglocken schrillen. Es ist demgemäss verantwortungslos, jedwede Kontrollmessungen der Schornsteinfeger noch länger beizubehalten. Jeden Tag fahren 17.000 deutsche Schornsteinfeger mit ihrem PKW durch die Lande, um die ihnen vom Staat aufgetragenen kostspieligen Pflichtaufgaben zu erledigen. Jeder von ihnen müßte in seinem Kehrbezirk wohnen, aber nur wenige tun es. Der Umwelt wäre mehr gedient, wenn man den ganzen Schwindel vergäße. Statt mit 17000 kämen wir mit 1000 Schornsteinfegern aus. Der Monopolist Schornsteinfeger blockiert Umweltschutz und Fortschritt gleichermaßen.

Ein Hersteller eines Kaminkehrgerätes versuchte 20 Jahre lang vergebens ein solches auf den Markt zu bringen. Sich ständig kontrollierende Kleinfeuerungsanlagen, die bei Überschreitung der Grenzwerte sofort Alarm schlagen oder abschalten, was der Mensch erst im Jahresrhythmus zu erkennen in der Lage ist, konnten sich unter dem Druck der Schornsteinfegerlobby nicht durchsetzen.

Die Haltung Ihres Ministeriums zum Schornsteinfegermonopol fördert zweifellos unsere gegenwärtige missliche Wirtschaftslage und eine zunehmende Staatsverdrossenheit. Die Zahl derjenigen Bürger wächst rapide an, welche die Nutzlosigkeit der meisten Tätigkeiten der Schornsteinfeger erkannt hat. Dies wird sich früher oder später in deren Wahlverhalten niederschlagen. Von den etwa 2 Mrd. € Schornsteinfegerkosten im Jahr werden über 1,5 Mrd € nachweisbar nutzlos verpulvert. Der Umwelt wäre mehr gedient, wenn das einfache Problem der Heizkesselabgaskontrolle ähnlich der unserer Autos geregelt würde. Schornsteinfeger werden nur noch dort gebraucht, wo es Ruß zu fegen gibt. Dazu benötigen wir kein eigenes Schornsteinfegergesetz, wie es unter Himmler zustande kam.

Bei den Grünen in den Bundesländern regt sich mehrfacher Widerstand gegen das Schornsteinfegermonopol. Es ist bedauerlich, dass das Bundesumweltministerium denen in den Rücken fällt.

In der Erwartung Ihrer diesbezüglichen Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

PS: Ich mache Sie, Herr Minister, darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist.
Er wird im Internet veröffentlicht unter www.schofeg.de/politbriefe.html .

 



Clement "Deutschland einig Schornsteinfegerland" 12.4.04


 

Paul Theisen, Böblingen


Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Minister Clement persönlich

Fax 01888 615 7010

12.4.04

Betreff: Deutschland einig Schornsteinfegerland - einzig weltweit.

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

nach dem Zusammenbruch des 3.Reiches respektierten selbst die Besatzungstruppen der Westalliierten die Unverletzlichkeit der Wohnung. Heute nicht einmal die Schornsteinfeger. Das Nazi-Schornsteinfegergesetz wurde von der BRD und der DDR übernommenen und aufgestockt. Es erlaubt den Schornsteinfegern, die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung zu brechen, um den belästigten Zwangskunden zumeist überflüssigen Hokuspokus vorzugaukeln. Im Synonym Schornsteinfegerland äußert sich das Befinden der Eigenheimbesitzer. Mittlerweile haben auch die Mieter begriffen, dass die hohen Wohnnebenkosten auch aus dieser Ecke herrühren.

Dass die Schornsteinfeger in der Neuregelung der Handwerksordnung zu den begünstigten Handwerken zählen, weckte bitteres Erstaunen. "Die Lobby der Schornsteinfegermafia hat wieder einmal zugeschlagen" war der Tenor. Das Kaminfegen und das eingeübte Anlegen von Messsonden ist eben keine handwerkliche Tätigkeit. Jeder echte Handwerker fühlt sich auf den Schlips getreten.

Die Zeit des Schornsteinfegergesetzes ist abgelaufen! Das Emissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen reicht völlig aus. Wir kennen kein ebenbürtiges Gesetz für beachtenswertere innerhäusliche Gefahrenherde. Das Schornsteinfegergesetz ist ohnehin auf die Heiztechnik der 1960er Jahre fixiert. Nur ein geringer Anteil der Kamine braucht noch gekehrt zu werden. Es wird überwiegend mit Öl und Gas geheizt, mithin fehlt der Ruß. Die Kehrnotwendigkeit lässt sich, wie in Frankreich auch, durch die Feuerversicherungen regeln. Doppelmessungen der Abgase sind Luxus. Der Schwindel mit den 17.000 hochbezahlten Schornsteinfegern kostet uns 2 Milliarden € im Jahr, ohne nennenswerten volkswirtschaftlichen Nutzen zu erbringen. Der bei den Bürgern mit solchem Wahnsinnsgehabe angerichtete Schaden ist unbezahlbar.

Die Stützen der Schornsteinfeger sitzen in den Ämtern und Regierungen. Wenn zwei Regierungspräsidenten und ein Minister sich als Ehrenschornsteinfeger rühmen, ohne die Dunkelziffer der es nicht zugebenden, ist Vorsicht geboten. Wenn die Innenminister Beckstein und Schäuble vor Schornsteinfegern des Lobes voll sind und Kanzler Schröder allzu gerne mit den Schornsteinfegern kungelt, schrillen die Alarmglocken.

Der rußige Schwindel wird in wachsenden Bevölkerungskreisen durchschaut. Kein Wunder, dass sich bundesweit im Internet und auf lokaler Ebene Interessengemeinschaften gegen das verhasste Schornsteinfegermonopol bildeten. Kehr- und Messverweigerer werden durch hohe Zwangsgelder niedergeknüppelt. Die Zahl der Zahlungsverweigerer wächst stetig an.

Es ist allerhöchste Zeit, die Macht der "Schornsteinfegermafia" zu brechen. Bleibt die Politik tatenlos, schlägt es sich im Wahlverhalten vieler Bürger nieder. Keine der anstehenden Reformen wird vom Volk so sehnlichst begrüßt wie die des Schornsteinfegerwesens. Kein Bürger ginge deswegen auf die Straße. Wohl aber die Schornsteinfeger, mit ihnen vielleicht Ehrenschornsteinfeger Minister Döring. Da hilft kein Nachbessern. Das Schornsteinfegerwesen als solches gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Es bieten sich genügend liberale Regelungen an, ähnlich der beim Auto. Wir ersparten unserm Land mehr als anderthalb Milliarden € im Jahr. Handeln Sie bald! Die Mehrzahl der Bürger dankt es Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief unter ww.schofeg.de/politbriefe.html.

 



Friederich Merz zum Thema "Energiekosten müssen sinken" 10.3.04


 

Paul Theisen, Böblingen

Email: friedrich.merz@bundestag.de

10.3.04

Betreff: Energiekosten müssen sinken

Sehr geehrter Herr Merz,

"Energiekosten müssen sinken!" sagten Sie. Kein Land der Erde macht uns den Eiertanz um unseren ausgeklügelten Energiemix nach. Koste es, was es wolle: Man will saubere Energie. Man will keine Kernkraftwerke, keine Kohlekraftwerke oder angestaute Flussläufe. Sonne und Wind gibt es genug, also werden sie angezapft. Das aber geht in die Hose, die Sonne scheint in unseren Breiten zu wenig und der Wind weht nur, wenn er will. Wir spargeln unseren kostbaren Lebensraum mit Windmühlen zu.

Damit wir aber auch dann noch Strom haben, wenn die natürlichen Quellen ruhen, was meistens der Fall ist, müssen Kraftwerke bereitstehen, die sofort für sie einspringen. Nur mit wiedererneuerbaren Energien und deren bereitstehenden fossilen Kraftwerken schaffen wir es aber auch noch nicht. Denn die Grundlast muss ständig da sein. Diesen dicken Brocken unserer Stromversorgung liefern die Kern- und Kohlekraftwerke. Die Kernkraftwerke würde man am liebsten alle stilllegen. Voll funktionsfähige Kernkraftwerke dieser Art werden bereits verschrottet. Das macht uns keiner nach. Die Kohlekraftwerke kommen dem Kyoto-Protokoll in die Quere. Dass die hohen Stromkosten aus erneuerbaren Energien für den Verbraucher noch moderat sind, verdanken wir ihrem geringen Anteil am Gesamtenergiemix. Aber sie schlagen schon zu Buche und schaden bereits unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit. - So weit unsere Stromversorgung.

Neben diesen politischen Fehlentscheidungen verursacht uns eine typisch deutsche Institution zusätzliche Kosten bei der Erzeugung von Wärme im Wohnbereich. Da diese Kosten den Staatshaushalt wenig belasten, nimmt der Staat sie in Kauf. Es handelt sich um die beachtlichen Ausgaben für die Schornsteinfeger, die den Bürger pro Jahr etwa 2 Mrd. Euro kosten, ohne einen beachtlichen Nutzwert zu erbringen.

Während sich die gefahrdrohendere elektrische Haustechnik mit Vorschriften begnügt (VDE-Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker) haben wir ein strenges Schornsteinfegergesetz mit dem Anspruch, das Grundgesetz zu verletzen. Dagegen wehren wir uns mit Macht! Wer will schon seinen sauberen Kamin gekehrt haben, oder jedes Jahr die Abgase seiner Heizung messen lassen, während bei seinem Auto kein Auspuff gereinigt zu werden braucht und eine erste Abgasmessung erst nach 3 Jahren fällig ist? Diesen abstrusen Zustand verdanken wir einem Gesetz, das auf das 3. Reich zugeschnitten war. Damals gab es noch genügend Ruß zu fegen, vor allem aber bot dieses Gesetz eine permanente Kontrollmöglichkeit der gesamten Bevölkerung. Die BRD zog das Schornsteinfegergesetz 1969 wieder aus dem Hut und behängte es reichlich mit nutzlosem Ballast, den wir nicht noch länger hinzunehmen bereit sind.

Wer dieses Monster von Gesetz und seinen ländereigenen Verordnungen unter die Lupe nimmt, entdeckt eine engverzahnte Komplizenschaft aus Politik, Verwaltung und einer machtbewussten Trinität. Diese besteht aus den tonangebenden Schornsteinfegern, der Heizungsindustrie und dem Heizungsbauerhandwerk. Alle drei profitieren von den strengen Verordnungen zur Ausmusterung alter Heizkessel. Der Schornsteinfeger fungiert als Schlüsselfigur, denn nur er spricht über die Altanlagen das Verschrottungsurteil. Die anderen liefern bereitwillig kostspieligen Ersatz. Undenkbar, dass gleiches mit unseren immer noch gefahrenen Oldtimern geschähe. Der homo ökonomicus trennt sich ohne äußeren Zwang von seinem Vehikel, wenn ihm der Energieverbrauch zu teuer wird: ob Auto oder Heizkessel. Warum gilt nur für den Heizkessel eine Sonderegelung? Sind doch beide am Schadstoffausstoß beteiligt!

Bei der "Selektion" der Altanlagen wird mit gezinkten Karten gespielt. Ein Beispiel ist die Beurteilung der den Heizkessel verlassenden Abgaswärme. Ihre Temperatur ist bei alten Heizkesseln höher als bei modernen Niedertemperaturkesseln. Dass sich die Abgase aber beim turbulenten Durchströmen des Kamins an dessen Wänden merklich abkühlen, ignoriert man. Diese Wärmemenge wird kurzerhand als Verlustwärme deklariert, obgleich sie auch zur Hausheizung beiträgt. Solche Fehlbeurteilungen besiegeln das Schicksal vieler Heizkessel. Der Schornsteinfeger verdient an jedem neuen Heizkessel durch eine hohe Zulassungsgebühr. Würde er die Abgastemperatur am oberen Kaminaustritt messen, statt am Ausgangsstutzen des Kessels, dürften viele der "schrottreifen" Heizkessel weiterbetrieben werden. Im übrigen lassen sich durch bessere Außenwandisolierung und den Ersatz schlecht isolierender Fenster relativ höhere Energiespareffekte erzielen als durch einen rigorosen Heizkesselersatz.

Dieser Missstand ist das "Verdienst" einer schlagkräftigen Lobby der Schornsteinfeger, welche die politischen Entscheidungsträger stark beeinflusst. Der baden-württembergische Wirtschaftminister Dr. Döring, als höchste Aufsichtsinstanz der baden-württembergischen Schornsteinfeger, wurde kurzerhand zum Ehrenschornsteinfeger gekürt. Würde die Regierung sich der geschilderten Missstände annehmen, ließen sich auch die Energiekosten spürbar senken.

Während noch vor wenigen Jahren die Hausbesitzer ahnungslos im Glauben an einen Nutzeffekt der regelmäßigen Schornsteinfegertätigkeiten ihren Obolus brav entrichteten, ist mittlerweile dank zahlreicher spektakulärer Kehr- und Messverweigerungen, sowie der aufklärenden Internetpräsenz unserer bundesweiten Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol der Schwindel mit dem vorgetäuschten Nutzen aufgeflogen. Mittlerweile wehren sich auch Mieter wegen der hohen Wohnnebenkosten, zu denen auch die Schornsteinfeger beitragen. Wir halten ein Aufheben des Schornsteinfegergesetzes dringend für notwendig. Das Bundesemissionsschutzgesetz genügt vollkommen. Kein sauberer Kamin darf noch zwangsweise gekehrt werden. Die noch erforderliche Schornsteinreinigung lässt sich nach französischem Muster durch die Feuerversicherungen regeln. Die Abgasmessung geschieht nach dem Muster der Kfz, wenn auch mit längeren Messzyklen.

Ein abstruses Gesetz gegen den Willen der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, schadet dem inneren Frieden unseres Landes. Dem Schornsteinfegermonopol würden nur seine Nutznießer nachtrauern.

Ich mache Sie, sehr geehrter Herr Merz, darauf aufmerksam, dass unser Briefwechsel im Internet unter www.schofeg.de/politbriefe.html veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Antwort an Berliner SPD-Landesgruppe B/W Christian Lange 8.3.04


 

Paul Theisen, Böblingen

Email: christian.lange.ma01@bundestag.de

8.3.04

Betreffs: Ihr Schreiben vom 4.3.04 übermittelt durch Christiane Schragner

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lange!

Zunächst danke ich Ihnen für Ihren Brief. Beim Lesen desselben kommt mir leider die Erkenntnis, dass Sie nicht im Bilde darüber sind, was es mit unserem Schornsteinfegermonopol auf sich hat. In Ihren Zeilen erkenne ich die mir bislang vermittelten Texte aus der Feder der das Schornsteinfegerwesen mit Zähnen und Klauen verteidigenden Behörden wieder. Man spürt darin, dass Sie sich nicht bemühten "dem Volk aufs Maul zu schauen". Hören Sie sich bitte die Klagen der Eigenheimbesitzer in Ihrem Wahlkreis doch an. Die Zahl derjenigen wächst rapide, die den ausgeübten Hokuspokus der Schornsteinfeger zu durchschauen beginnen.

Als moderner Industriestaat bedient sich die BRD einer alimentierten und antiquierten Zwischeninstanz zwecks überflüssiger Zwangskontrolle moderner Technik zur häuslichen Wärmeerzeugung. Für kompliziertere und gefahrdrohendere technische Abläufe im Haus begnügen wir uns dagegen mit bewährten Vorschriften, wie z. B. den VDE-Vorschriften, die ein Höchstmass an Sicherheit vor tödlichen Stromschlägen leisten. Wir hätten keinen Luftverkehr und keine Raumfahrt, wenn wir dort so verfahren würden, wie mit unserer relativ simplen Hausheizung verfahren wird. Aber der Bürger bezahlt ja solchen ihm aufgezwungenen Unsinn. Erwehrt er sich dem Zwang, kommt es ihn teuer zu stehen. Vernunft und Augenmass gelten dann nicht mehr. Respekt und Ansehen des Gesetzgebers erleiden dadurch unermesslichen Schaden.

Damit ist es noch nicht genug: Diese Zwangsmassnahmen fordern die Verletzung eines wichtigen Artikels unseres Grundgesetzes: den garantierten Hausfrieden. Noch schlimmer ist die Herkunft dieses Gesetzes. Es wurde seinerzeit in der diabolischen Absicht erlassen, dem totalitären System neben der erforderlichen Kaminreinigung eine zuverlässige Kontrolle der Wohnbevölkerung im gesamten Reichsgebiet zur Verfügung zu stellen.

Das heutige Schornsteinfegergesetz (SchfG) entspricht nahezu wortwörtlich seinem Ursprungstext in der NS-Zeit. Nachdem es 1945 zunächst außer Kraft gesetzt wurde, führte es die DDR nach dem 17. Juni 1953 und die BRD mit dem Erlass der Notstandsgesetze 1969 wieder ein. Es gereicht der Bundesrepublik nicht zur Ehre, dieses Gesetz wieder aus der Versenkung hervorgeholt zu haben. Die darauf beruhenden Verordnungen der Bundesländer wurden fortlaufend soweit perfektioniert, dass sie die infamsten Winkelzüge erlauben. Dabei hatten erwiesenermaßen die Lobbyisten der Schornsteinfeger ein gewichtiges Wort mitzureden. Eine einfältige willfährige Beamtenschaft hat sich gegen die Interessen der Bevölkerung in hohem Masse instrumentalisieren lassen.

Dr. Döring (FDP) ist Ehrenschornsteinfeger und Vizeministerpräsident. Als Dienstvorgesetzter des für das Schornsteinfegerwesen zuständigen Beamten OAR Stehmer unterschreibt er die unsinnigen Verordnungen. OAR Stehmer ist in Ludwigsburg SPD-Kreisvorsitzender. Auch in NRW sind hohe Beamte Ehrenschornsteinfeger. Ich bin mir nicht sicher, ob der mit den Schornsteinfegern auf gutem Fuß stehende Bundeskanzler nicht auch verschämt diesen Titel trägt. Was soll dieses Affentheater in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat? Leidtragende sind wir alle, die wir für diesen filzigen Hokuspokus 2 Milliarden € im Jahr zahlen müssen: Die Eigenheimbesitzer an der Haustür, die Mieter durch überhöhte Wohnnebenkosten. Einen weiteren Anteil kostet die Verwaltung samt der rapide zunehmenden Klagenflut vor den Gerichten gegen solch perfektionierten Unsinn.

Der einzige Schornsteinfeger im Bundestag ist SPD-Mitglied. Sein Ruf im Wahlkreis Troisdorf unter den Hausbesitzern kann nicht noch schlechter sein. Ich warte seit Dez. 2002 auf die Bearbeitung einer Petition gegen das Schornsteinfegerwesen. Alle bisherigen Petitionen gegen dieses Monster wurden in den letzten Jahren abgelehnt. Im Petitionsausschuss sitzt besagter MdB Uwe Gellner schon, seitdem er in den 14. Bundestag einzog.

Wir benötigen ebenso wenig ein Gesetz für unsere Hausheizung, wie wir eines für die übrige Haustechnik benötigen. Unser Bundesemissionsschutzgesetz genügt allen Anforderungen. Die wenigsten Kamine brauchen heute noch gekehrt zu werden. Die Kehrregelungen für den Rest lassen sich, wie in Frankreich auch, über die Feuerversicherungen erledigen. Vorbildfunktion für die Kontrolle der Abgase unserer Feuerungen hat die Abgassonderuntersuchung (ASU) der Kfz. Wir haben ein vortreffliches Heizungsbauerhandwerk, dem man nicht noch auf die Finger schauen muss! Es ist zudem beschämend, wenn wir gegen diesen Schwachsinn die EU um Hilfe anrufen müssen. Ist unser heutiges Deutschland denn nicht mehr dazu in der Lage, sich in der Gesetzgebung EU-konform zu verhalten?

Die von Ihnen erwähnte Forsa-Umfrage, ist ein Beispiel für eine raffiniert ausgetüftelte Umfragenmanipulation. Ich kenne den Fragenkatalog. Würde gegenwärtig eine unbeeinflusste korrekte Umfrage stattfinden, so wäre das Ergebnis für die Schornsteinfeger niederschmetternd.

Das erwähnte technische Hearing im Januar 2004 kann sich mit Sitzungen der ehemaligen Volkskammer messen. Die Liste der Eingeladenen ist mir bekannt. Teilnehmer dieser Schau haben mir berichtet. Hauptziel dieser Alibiveranstaltung ist zweifellos der ungeschmälerte Erhalt des Besitzstandes einer winzigen privilegierten Kaste. Ähnliches spielte sich vor 6 Jahren auch schon ab. Meine Schornsteinfegerrechnung wuchs danach um 15 %.

Im Internet haben sich zahlreiche Gedemütigte und Geschädigte des verhassten und antiquierten Schornsteinfegermonopols aus ganz Deutschland gefunden. Besonders stark vertreten sind Naturwissenschaftler, Ingenieure und Techniker. Diesen Berufsgruppen kann man auf diesem speziellen Gebiet am allerwenigsten ein X für ein U vormachen. Die aus den neuen Bundesländern fühlen sich von den nutzlosen Zwängen unseres obskuren Schornsteinfegerwesens besonders hart betroffen, da sie sich verordneten sinnlosen Zwängen noch mit Abscheu erinnern. Wir werden von Tag zu Tag mehr. Wir ruhen nicht eher bis dieses, einem demokratischen Staatswesen Schande bereitende Gesetzesmonster endgültig verschwunden ist. Wir vertrauen auf die Einsicht und den gesunden Menschenverstand verantwortungsbewusster und kluger Politiker. Unter Klugheit verstehe ich in diesem Sinne auch das Kalkül auf ein abstrafendes Wählerverhalten als Resultat eines Gesetzes, das immer häufiger als sinnlose schikanöse Zumutung empfunden wird.

Ich mache Sie, sehr geehrter Herr Lange, darauf aufmerksam, dass unser Briefwechsel im Internet unter www.schofeg.de/politbriefe.html veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Fragwürdiges Zwangsverschrotten ökotauglicher Heizungsanlagen 26.2.04


 

Paul Theisen, Böblingen


An den Bundesumweltminister Trittin
persönlich

Fax: 030 8903 2285

Betreffs: Fragwürdiges Zwangsverschrotten ökotauglicher Heizungsanlagen

26. Februar 2004

Sehr geehrter Herr Minister Trittin!

Am Stichtag 1. November 2004 erfüllen in der Bundesrepublik schätzungsweise 800.000 Kleinfeuerungsanlagen gemäß der BImSchV nicht mehr die erforderlichen Grenzwerte. Das bedeutet, dass ein Großteil der beanstandeten Anlagen zu erneuern ist. Eines der Beanstandungskriterien ist eine zu hohe Abgastemperatur, die bei der Grenzwertüberschreitung stark zu Buche schlägt. Die Abgasmessung geschieht nach den gültigen Kehr- und Überprüfungsordnungen KÜO unmittelbar am Heizkesselausgang.

Es ist bekannt, dass die Schornsteinfeger auch Heizkessel für schrottreif erklären, die bei sinnvoller Messung weiter betrieben werden sollten. Unserer Volkswirtschaft entsteht damit ein vermeidbarer Schaden, den die Hausbesitzer unmittelbar durch die Neuinvestition zu spüren bekommen. Es besteht aber nicht die geringste Bereitschaft der Schornsteinfeger zu einer korrekten Messung.

Es ist sinnvoll, die Abgastemperatur nicht am Kesselausgang, sondern an der oberen Kehröffnung zu messen - zumindest bei Anlagen, deren hohe Abgastemperatur zur Beanstandung führt. Fakt ist, dass die heißen Abgase sich im Kamin stark abkühlen, wobei ihre Wärmeenergie an die Bausubstanz übertragen wird. Damit bleibt sie dem Haus als fühlbare Nutzwärme erhalten, während sie bei der üblichen Messmethode als Verlustwärme zählt.

Ich möchte dies an einem Beispiel illustrieren: In meinem zweistöckigen Haus beträgt die Abgastemperatur an der Mündung des Rauchrohres in den Kamin 180°C. An der 6 Meter höher gelegenen oberen Kehröffnung dagegen nur noch 50°C. Diese 130°C Temperaturabfall vermindern den Abgasverlust meines Heizkessels um 6,5 %. Wäre dieser bei dem üblichen Messpunkt beispielsweise 13 %, fiele meine Anlage durch. Die Messung am korrekten oberen Messpunkt verminderte aber den Abgasverlust auf 6,5 %, womit er die noch zugelassenen 11 % Abgasverlust um 4,5 % unterschreiten würde. Mein Kessel bliebe mir erhalten, während die unkorrekte Messung des Schornsteinfegers ihn zu Schrott deklariert hätte. Dies ist nicht hinnehmbar und muss dringend geändert werden!

Der Ersatz meines jetzigen Heizkessels durch einen neuen Brennwertkessel würde meinen gegenwärtigen jährlichen Heizölverbrauch von 2000 Liter nur um knapp 100 Liter vermindern. Unter dem Gesichtspunkt des hohen Material- und Energieaufwandes zur Herstellung eines Heizkessels wäre es unverantwortlich, den bisherigen Kessel zu verschrotten. Die verbreitete Ansicht, Niedertemperaturheizkessel generell als die optimale Lösung anzusehen, ist falsch. In den häufigen Fällen der Simultannutzung des Heizraumes, wie Wäschetrockenraum oder Bastelraum bleiben elektrischer Wäschetrockner oder eine zusätzliche Elektroheizung die einzige Notlösung. Dies dürfte den ökologischen Erfordernissen diametral entgegenstehen. Im übrigen überträgt sich die Heizraumwärme auf die darüber liegenden Räume, ist somit auch Nutzwärme.

Es sollte folgendes gelten: Falls bei dem gegenwärtig vorgeschriebenen Messpunkt am Heizkesselausgang der Grenzwert überschritten wird, muss die Messung unbedingt auf einer höheren Gebäudeebene, etwa der oberen Kehröffnung, wiederholt werden. Erst wenn bei dortiger Messung der Grenzwert überschritten wird, ist ein Heizkessel- oder Brennerwechsel in Erwägung zu ziehen. Dies aber nur unter bestimmten Bedingungen: Bei geringem Heizenergieverbrauch des Hauses dank einer hocheffizienten Außenwandisolierung und neuen Fenstern, muss der vorgeschriebene jetzige Grenzwert höher liegen. Denn in diesem Falle würde ein Heizkesselwechsel zu keiner nennenswerten Energieersparnis beitragen.

Eine abgeänderte Vorschrift würde zweifellos der weitaus sinnvolleren Außenwandisolierung mit Fensteraustausch Auftrieb geben und damit ökologisch vernünftig sein! Großbritannien hat dies schon längst erkannt. Derartige Maßnahmen vermindern neben einer gesteigerten Wohnbehaglichkeit den Verbrauch an Primärenergie bei Hausheizungen stärker, als durch einen streng vorgeschriebenen Ersatz alter Heizkessel nach bewährter Holzhammermethode! Eine Heizkesselerneuerung wird den Betreibern mit bis zu 40% Öl- oder Gasersparnis schmackhaft gemacht, beträgt aber selten mehr als 10%. Eine wirkungsvolle Wärmedämmung an Außenwand und Fenstern erspart dagegen fast die Hälfte.

Die gegenwärtige Gesetzeslage ist durch eine schlagkräftige Lobby der auf Umsatz und Profit bedachten Trinität Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Heizindustrie zustande gekommen. Die jetzigen Vorschriften sind kontraproduktiv und widersprechen jeglicher ökologischen Vernunft. Sie dürfen im Interesse eines wirkungsvollen sinkenden Energieverbrauches und dem damit verminderten CO2-Austoss nicht noch länger gültig sein! Die Einhaltung des Kyoto-Protokolls muss Vorrang vor einer rücksichtslosen Profitgier haben!

Ich mache Sie, Herr Minister, darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist.
Er wird im Internet veröffentlicht unter www.schofeg.de/politbriefe.html .

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Kritik und Antwort auf Becksteinrede 25.2.04.


 

Paul Theisen


Staatsminister
Dr. Günther Beckstein

80539 München

e-Mail: poststelle@stmi.bayern.de

14. Januar 2004

Betreff: Ihre vor Kaminkehrern im Mai 2003 gehaltene Rede

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein!

Kürzlich befand sich in meinem Internet-Gästebuch auszugsweise der Text einer Rede, die Sie angeblich vor Kaminkehrern im Mai 2003 gehalten haben. Der Eintragende gab sich als Schornsteinfeger aus Karlsruhe zu erkennen. Sollte der Text (www.schofeg.de/beckstein.html) gefälscht sein, betrachten Sie bitte die folgenden Ausführungen als gegenstandslos.

Als einer von denen, die in Ihren Augen "selbsternannte Pseudokritiker" sind, erlaube ich mir, Ihre demokratischen Verhaltensweisen einer harschen Kritik zu unterziehen. Ich habe das 3. Reich bewusst erlebt. Ihre Wortwahl in der Beurteilung von Kritikern des Schornsteinfegerwesens weckt in mir unangenehme Erinnerungen. Der Tonfall der Reden eines Dr. Goebbels klingt mir heute noch in den Ohren. Damals hätte man mit mir als "Volksverhetzer" kurzen Prozess gemacht. Das ist Vergangenheit. Sie, Herr Minister, sind in einer Demokratie aufgewachsen. Sie sind demokratisch gewählter Minister. Daher ist es verwunderlich, dass Sie Menschen, die Ihre Meinung nicht teilen, öffentlich herablassend titulieren.

Im Januar 2003 berichtete die Stuttgarter Zeitung über meine Weigerung, meinen sauberen Kamin kehren zu lassen. Ich hielt die Kehrverweigerung so lange aufrecht, bis das angedrohte Zwangsgeld im September 13.000 € betrug. 8.000 € waren bereits konfisziert. Dabei war ich von vorneherein bereit, meinen sauberen Kamin optisch überprüfen zu lassen, um ein Beschädigen der Kaminwand zu verhindern. Ein Kommunalpolitiker der CDU beurteilte mich in dem Zusammenhang wie folgt:

"Das sind die Leute, die Helmut Kohl Eier an den Kopf werfen und Wolfgang Schäuble mit einem Messer angreifen".

Gewiss war der Mann erbost über mich, da er bereits in der achten Generationenfolge Schornsteinfeger ist - vielleicht der Letzte. Nicht anders erging es bisher allen handwerklichen Berufen, deren Tätigkeiten durch den technischen Fortschritt nicht mehr gefragt sind. Hätten die Schornsteinfeger nicht schon vor Jahrzehnten sich einer schlagkräftigen Lobby bedient, so wären sie heute nur ein winziges Häufchen, das nur noch kehrbedürftige Kamine kehren darf. Ihre jetzigen anderen Tätigkeiten sind Angelegenheit des Fachhandwerks, wie es auch in anderen gefahrbehafteten Berufen der Fall ist.

Ihrer Rede gemäß sind die von mir und meinen Mitstreitern verbreiteten Tatsachen "Auswüchse fehlgeleiteter Geister", denen "möglicherweise nur noch eine Psychotherapie hilft".

Es liegt mir eine Kopie des Reichsgesetzblattes aus dem Jahre 1937 mit der Nummer 88 vor, deren Aussage Sie bestreiten. Dort ist auf S. 831 zu lesen:

"I. Allgemeines unter 1. Behörden § 1:

1. Die höhere Verwaltungsbehörde hat Kehrbezirke einzurichten und in jedem Kehrbezirk einen Bezirksschornsteinfegermeister auf Widerruf zu bestellen.

2. Der Bezirksschornsteinfegermeister untersteht der Aufsicht der unteren Verwaltungsbehörde."

Es wird weiterhin verlautbart, dass besonders tüchtigen und bewährten Bezirksschornsteinfegermeistern ein höheres Einkommen in Form eines größeren Kehrbezirks zugesichert wird. Was 1937 in diesem Zusammenhang als "tüchtig und bewährt" galt, bedarf wohl keiner Erläuterung.

Sie, Herr Minister, ermutigen fernerhin die bayrischen Kaminkehrer mit den Worten: "Ihr Beitrag und Ihre Leistungen für Sicherheit und Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sind schlichtweg unverzichtbar". Sie lassen aber offen, was Sie sich unter "Sicherheit und Schutz" vorstellen. Die Tätigkeiten meines Schornsteinfegers bieten weder das eine noch das andere. Deretwegen darf er sogar Art.13 GG außer Kraft setzen! Bitte erläutern Sie mir, was Sie unter den genannten Begriffen verstehen. Bevor Sie, Herr Minister, Kritiker des Schornsteinfegerwesens in beleidigender Weise abkanzeln, sollten Sie sich sachkundig machen.

Kritiker werden nicht geboren. Kritiker sind die Folge von Ungerechtigkeiten oder Fehlentwicklungen. Das Schornsteinfegerwesen birgt beides. Wir von der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" sind zumeist technisch und naturwissenschaftlich orientierte Staatsbürger. Jeder von uns hat Unrecht seitens der Schornsteinfeger und deren Aufsichtbehörde, samt der Justiz, ertragen müssen. Wir fühlten uns bislang von der Politik im Stich gelassen. Endlich setzt sich auch bei politisch Verantwortlichen die Erkenntnis durch, dass das uns diktierte weltweit einmalige Schornsteinfegermonopol unhaltbar ist!

Mit freundlichem Gruß

Paul Theisen

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. So auch diesen Brief unter: www.schofeg.de/politbriefe.html.

 

Die Antwort


Bayer. Staatsministerium des Innern - 80524 München

Herrn
Paul Theisen
Bussardstraße 56

71032 Böblingen

Ihre Nachricht
E-Mail vom 14.01.2004

22. Februar 2004

Rede auf dem 81. Landesverbandstag des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks am 28.05.2003 in Bayreuth

Sehr geehrter Herr Theisen,

in Ihrer E-Mail vom 14. Januar 2004 nehmen Sie Bezug auf die Rede, die Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein am 28.05.2003 auf dem 81. Landesverbandstag des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks gehalten hat. Die von Ihnen zitierten Textpassagen stammen aus dem Manuskript dieser Festrede. Allerdings ist Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein in seiner Ansprache von diesem Redemanuskript abgewichen und hat sich zu den im Internet enthaltenen Vorwürfen gegen das Kaminkehrerhandwerk nicht geäußert. Nach dem Grundsatz "Es gilt das gesprochene Wort" ist nur das tatsächlich Gesprochene zurechenbar.

In der Ausgabe der Verbandszeitschrift des Landesverbandes für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk vom August 2003, in dem die Rede abgedruckt ist, fehlt leider der Hinweis, dass es sich dabei nicht um die tatsächlich gehaltene Rede, sondern lediglich um das Redemanuskript handelt. Offensichtlich ist dies die Quelle für die angeblichen Äußerungen von Herrn Staatsminister Dr. Günther Beckstein. Der im Internet veröffentlichte Auszug ist zudem - im Vergleich mit dem in der Verbandszeitschrift abgedruckten Manuskript, das dem Originalmanuskript entspricht - entscheidend gekürzt worden.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch das Herausgreifen einer einzelnen, noch dazu verkürzt wiedergegebenen Textpassage aus einem Redemanuskript beim Leser der von Ihnen genannten Internet-Seite eine bestimmte ablehnende Haltung gegenüber Politikern erzeugt bzw. gefördert werden sollte. Dieser Verdacht erhärtet sich, wenn man sich den Redetext besieht, der an den im Internet veröffentlichten Textausschnitt unmittelbar anschließt. Das Manuskript lautet an dieser Stelle:

"Ganz anders aber, meine Damen und Herren, verhält es sich mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich immer wieder an die Aufsichtsbehörden wenden und Beschwerden gegen ihren Kaminkehrer vorbringen. Kritisiert werden insbesondere die Monopolstellung des Kaminkehrerhandwerks und die aus Sicht unserer Bürger unsachgemäße und überteuerte Ausführung der Arbeiten; auch mich erreichen viele solcher Briefe. Meine Damen und Herren, diese Beschwerden müssen wir sehr, sehr ernst nehmen, und wir müssen uns ihnen stellen."

Hierauf ist Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein in seiner Rede auch ganz ausdrücklich eingegangen. Sie können dem entnehmen, dass ihm sehr daran gelegen ist, berechtigten Bürgerbeschwerden nachzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

A n d i n g
Ltd. Ministerialrat

 



4.Brief an Ministerpräsident Teufel 13.02.2004


 

Paul Theisen, Böblingen

An den Ministerpräsidenten des Bundeslandes Baden-Württemberg
Dr. Erwin Teufel
Persönlich.

Fax: 0711 2153 340

Betreffs: Dr. Döring hintergeht massiv Ihre Reformbestrebungen beim Schornsteinfegermonopol

16.02.2004

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Am 21./22.Januar 2004 fand im Wirtschaftministerium ein von Wirtschaftsminister Dr. Döring einberufenes "Expertengespräch" statt. Es sollte dazu dienen die KÜO zu durchleuchten. Nachdem Sie persönlich vergangenen Herbst dem Schornsteinfegermonopol den von der Bevölkerung hoffnungsvoll begrüßten längst überfälligen Kampf angesagt haben, berief Dr. Döring dieses "Expertengespräch" ein. Seine Bezeichnung täuscht ernsthaftes Handeln zum ersehnten Bürokratieabbau vor. Aber in Wirklichkeit führt Dr. Döring die aufgebrachte Bevölkerung und Sie als Ministerpräsidenten bewusst hinters Licht!

Die Absicht des "Expertengespräches" ist zweifellos eine raffiniert eingefädelte Goodwill-Schau mit eindeutiger Zielsetzung. So wurde versucht, neue zukunftsträchtige Aufgaben an Land zu ziehen, ohne anstoßerregende Tätigkeiten zu reduzieren. Es sollen die Zügel, z. B. durch Schließen von Lücken bei bisher durch den Schornsteinfeger nichtmesspflichtigen bivalenten Anlagen, fester angezogen werden. Dagegen wird aber auch versucht, unsinnige, dem Bürger schwer zu vermittelnde Tätigkeiten, nicht mehr exponiert und für sich alleine vorzuschreiben. Damit sind zunächst die Kritiker besänftigt. In einem hält man Ausschau nach Erweiterung der Machtfülle des Schornsteinfegermonopols. Deutlich erkennbares Hauptziel: Zahl und Besitzstand der Schornsteinfeger nicht im Geringsten anzutasten.

Tagesordnung und Teilnehmerliste des "Expertengespräches" lassen erkennen, dass im Gegensatz zu dem Fachgespräch im Jahre 1998 ein weiterer Personenkreis hinzugezogen wurde. So z. B. ein Privatdozent der Uni Jena als Experte für Hygienelüftungen. Der geladene Zentralverband Haustechnik rühmt sich auf seiner Internetseite der besten Kontakte zu den Schornsteinfegern. Vertreter der betroffenen Hausbesitzer - denen die hohen Kosten aufgebürdet werden - waren nicht einmal 10% der Teilnehmer. Verteilte kritische Schriftstücke und Tischvorlagen wurden alsbald eingesammelt. Das sich wiederholt häufige Abnicken erinnerte an die Sitzungen der ehemaligen Mehrparteien-Volkskammer, in der nur eine Partei das Sagen hatte. In Stuttgart wollten es die Wenigsten der handverlesenen geladenen "Experten" mit der Schornsteinfegerlobby und der ihr wohlgesonnenen Ministerialbürokratie verderben.

Der Einigungsvertrag ließ die Kontrolle der Hygienelüftungen aus der DDR-Zeit fortbestehen. Ich war in Potsdam Zeuge, wie das Durchlassvolumen eines Zusatzlüfters im Bad mit Fenster von zwei Schornsteinfegern gemessen wurde. Der angebliche Grund war Vorbeugung von Schimmelpilzbefall. Eine berechtigte Frage: Ist das pure Arbeitsbeschaffung oder erzwungener Zugang zu Wohnräumen. Die Herkunft der Verordnung lässt auf letzteres schließen. Das im 3.Reich mit Bedacht eingeführte System fester Kehrbezirke lieferte die Voraussetzungen einer totalen Überwachung der Wohnbevölkerung.

Ich habe das 3.Reich noch bewusst miterlebt, mich später intensiv damit befasst. Es ist mir ein Rätsel, dass die Bundesrepublik mit bereitwilliger Übernahme und fortlaufenden Novellierungen des Schornsteinfegergesetzes sogar das Grundgesetz zu verletzen in Kauf nimmt. Die Schornsteinfegerlobby täuscht durch Raffinesse Bevölkerung und Politik mit einem permanent vorgegaukelten Gefahrenpotential. Die moderne Heiztechnik besitzt kein beachtenswertes Gefahrenpotential. Wenn dessen ungeachtet ein Kehren sauberer Kamine durch hohe Zwangsgelder erpresst wird, schwindet das Vertrauen in unseren Rechtsstaat! Ich durchlebte diese Situation: bei der Androhung von 13.000 € Zwangsgeld gab ich nach 9 Monaten auf.

Die Schornsteinfegerlobby ist bestrebt, bundesweit ihre erzwungenen Tätigkeiten gleich kommunizierenden Röhren einander anzugleichen, wobei der höchste Level zum Maßstab für alle Bundesländer zu gelten hat. Neben der bereits praktizierten "Schimmelpilzprophylaxe" werden schon die Fühler nach den zukünftigen Brennstoffzellen und bereits vorhandenen oder in absehbarer Zukunft sich anbahnenden Techniken ausgestreckt.

Dass Dr. Döring diesen Absichten Vorschub leistet, ist der unverzeihliche Skandal! Die Befangenheit dieses Mannes ist nicht mehr hinnehmbar! Neun Monate, nachdem Dr. Döring persönlich in Plochingen dem Landesinnungsmeister Gula das Bundesverdienstkreuz mit Band "ans Revers heftete", empfing er in Pforzheim die Ehrenschornsteinfegerwürde. Dr. Döring ist gern gesehener und gefeierter Gast bei den häufigen Treffen der Schornsteinfeger.

Fakt ist: Es betätigen sich gegenwärtig bundesweit über 17.000 hochbezahlte Schornsteinfeger mit minimalem Nutzeffekt, zu jährlichen Kosten von 2 Milliarden €. Nach dem Vorbild der Abgassonderuntersuchung (ASU) beim PKW ließen sich auch die Heizungsabgase durch das Fachhandwerk kontrollieren und auftretende Mängel sofort beseitigen. Kehrarbeiten bei rußenden Feuerungen können durch freie Schornsteinfeger ausgeführt werden. Eine geschickte Prämiengestaltung der Feuerversicherungen erzwingt die notwendigen Kehraktivitäten, wie in Frankreich üblich.

Die rasch zunehmende Kenntnis über die Nutzlosigkeit der meisten Schornsteinfegertätigkeiten erfordert dringend eine sofortige Reform des Schornsteinfegerwesens. Marginale Erleichterungen wären nur Stückwerk. Eine sinnvolle Lösung lässt sich nur durch Gremien nichtbegünstigter Experten finden, deren nur wenige beim "Expertengespräch" zugegen waren. Die häufig gestellte Frage, weshalb Kleinfeuerungsanlagen einer viel strengeren Aufsicht bedürfen als die wirklich gefahrbehafteten elektrischen Hausanlagen, hat bisher noch niemand beantworten können.

Dank Internet hat sich bereits bundesweit eine rasch wachsende Zahl kritischer Staatsbürger formiert, die sich gegenseitig austauscht und nicht eher loslässt, bis der gegenwärtige Schornsteinfegerspuk ein Ende hat. Das jedem Kritiker auffallende eiserne Festhalten der Politik am Status quo erweckt jedoch den bösen Verdacht, dass dem Bürger hochgesteckte Staatsziele verschwiegen werden. Deswegen aber ein ganzes Volk zu belügen, ist sträflicher Betrug am Bürger! Wer verantwortet dies dereinst vor der Geschichte?

Ich mache Sie, Herr Ministerpräsident, darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist.
Er wird im Internet veröffentlicht unter
www.schofeg.de/politbriefe.html.

Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen!

Paul Theisen

 



Brief an Bundestagspräsident Thierse 30.1.04


 

Paul Theisen


Präsident des Deutschen Bundestages

Wolfgang Thierse

Platz der Republik
11011 Berlin

praesident@bundestag.de

30.Januar 2004

Betreff: Überaus lange Bearbeitungszeit einer meiner Petitionen

Sehr geehrter Herr Präsident des Deutschen Bundestages Thierse,

am 28.12.2002 sandte ich eine Petition an den Bundestag, die bis zum heutigen Tag noch nicht bearbeitet ist. Eine zwischenzeitliche Anfrage wurde nicht beantwortet. Da diese außerordentlich lange Laufzeit von 13 Monaten gegen die üblichen Regeln verstößt, wende ich mich an Sie, den Präsidenten des Deutschen Bundestages, persönlich.

Es handelt sich um die Petition Pet 2-15-02-113-010285.

In der Erwartung Ihrer baldigen Antwort

mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



4.Brief an Bundeswirtschaftsminister Clement 11.1.04.


 

Paul Theisen


Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Minister Clement persönlich

Fax 01888 615 7010

11. Januar 2004

Betreff: Schornsteinfegermonopol - Ja oder Nein?

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

falls Sie dieses Schreiben ungelesen an Herrn Gottschlich weiterreichen wollen, werfen Sie es besser in den Papierkorb. Herr Gottschlich ist nach meiner Erfahrung nicht in der Lage, das Schornsteinfegerproblem objektiv anzufassen. Meine Petition gegen das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 2002 schmort entweder bei ihm, oder bei dem sich im Petitionsausschuss fest eingenisteten Schornsteinfeger MdB Uwe Göllner.

Der Schornsteinfeger handelt im Staatsauftrag, also setzt dieser in ihn volles Vertrauen. Der Neutralitätsbegriff wird hierzulande nirgendwo mehr strapaziert als im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Das gilt z. B. für die Nachkontrolle fachhandwerklichen Messens, aber auch für die Beratung der Betreiber von Heizanlagen zwecks sparsamen Energieeinsatzes.

Der Bürger kann nicht hinnehmen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Bei der PKW-Abgassonderuntersuchung (ASU) genießt das Kfz-Handwerk das volle Vertrauen der Behörden. Nicht aber das Fachhandwerk, welches die Heizungsanlage wartet und justiert. Dort misst der Schornsteinfeger abermals die Abgaswerte. Damit bürdet er dem Hausbesitzer unnötige Belästigungen und Zusatzkosten auf. Unumstritten ist: Die schlagkräftige Lobby der Schornsteinfeger erstritt sich dies vor etwa 30 Jahren.

So bildete sich allmählich ein politisch einflussreiches Interessenkartell, das seine Machtfülle auf dem Rücken aller Bürger ausübt. Die hohen Wohnnebenkosten treffen auch die Mieter. Dieses Kartell ist eine unheilige Allianz von Industrie, Handwerk und Schornsteinfegern. Die Heizungsindustrie will produzieren; das Fachhandwerk will neue Anlagen errichten; die Schornsteinfeger wollen ihre bevorzugte Sonderstellung ausbauen. Alles unter dem Aushängeschild Sicherheit, Ökologie und Energieersparnis. Aufsichtsinstanz ist ein kostspieliger weisungsbefugter Beamtenapparat, dem großzügige politische Hilfestellung gewährt wird. Dieses System ist eingespielt und funktioniert wie "geschmiert" auf dem Rücken der zahlenden Bürger.

Vermeidbare Kosten sind die meisten regelmäßig erhobenen Gebühren der Schornsteinfeger für nutzlose Tätigkeiten, z.B. Kehren sauberer Kamine. Aber auch viele der befohlenen Neuinvestitionen wären vermeidbar, wenn das erzwungene Verschrotten der Altanlagen mit Sachverstand geschähe. Die Abgasverluste, die der Schornsteinfeger misst, sind in der Gesamtbilanz des Gebäudes falsch. Der die Abgase abführende Schornstein kühlt diese ab und trägt fühlbar zur Gebäudeheizung bei. Das wird verschwiegen! Eine den Kosten für eine Neuanlage vergleichbare Investition in die Gebäudeisolierung bringt der Umwelt - neben der gestiegenen Wohnbehaglichkeit - einen größeren Nutzen. Würden Hersteller von Isoliermaterialien und Fenstern mit den einschlägigen Handwerksbetrieben kooperieren und eine ebenso starke Lobby wie die Schornsteinfeger besitzen, sähe die Sachlage wesentlich anders aus - zum Wohle der Umwelt.

Den Schornsteinfegern eine neutrale Beratungsfunktion zum sparsamen Energieeinsatz anzuvertrauen, ist naiv und kann nicht funktionieren. Deren Kenntnisse auf diesem fachlich anspruchsvollen Gebiet sind ungenügend. Es gibt aber auch andere Gründe, die dies verhindern müssen.

In Werl wurden kürzlich Schornsteinfegerveteranen geehrt. In der gleichen Veranstaltung wurden Schornsteinfegerlehrlinge "freigesprochen". Ein Vertreter der Fa. Junkers überreichte den 3 besten Prüflingen Geldgeschenke in einer Gesamthöhe von 1.100 €. Keiner der anwesenden Schornsteinfeger, aber auch nicht der anwesende örtliche MdL, protestierte bei dieser Öffentlichen Einübung in eine zweifelhafte Produktneutralität!

Im Badischen bekam schon vor Jahren der Schornsteinfeger 200 DM auf die Hand, wenn er dem Heizungsbauer einen neuen Kunden zuwies. In diesen Kreisen ist auch zu hören "Liebe deinen Schornsteinfeger - du hast ihn noch nötig." Viele Anlagen werden erwiesenermaßen zu Unrecht beanstandet. Das erfordert eine fachmännische Nachjustierung. Diese darf der Schornsteinfeger erneut kostenpflichtig nachkontrollieren. Der Leidtragende ist immer der gefügige Bürger, der sich dessen nicht erwehren kann.

Unser vertrauensseliger Staat baut auf eine innige Kooperation mit den von ihm verhätschelten Schornsteinfegern, die keinen Amtseid abzulegen brauchen, aber mehr Befugnisse haben als die Polizei. Gegenüber dem Staatsbeamten gleich hohen Einkommens (nicht Besoldungsgruppe), ist das intellektuelle Niveau eines Bezirksschornsteinfegermeisters (BSFM) relativ niedrig. Hauptschulabschluss im gehobenen Staatsdienst dürfte, außer in Diktaturen, nur bei den Schornsteinfegern üblich sein.

So sehr sich die Politik auch bemüht, den Status der Schornsteinfeger zu sichern, so sehr wächst im Volk ein Unbehagen darüber, vom Staat über den Löffel barbiert zu werden. Das alles nur wegen eines längst auf den Müllhaufen der Geschichte gehörenden Reliktes. Über die treibende Kraft zur zwiespältigen Haltung des Staates sind eifrige Diskussionen im Gange. Sie gereichen zum Schaden, und nicht zur Ehre, unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Die Zahl derjenigen wächst rapide, die sich des überholten Schornsteinfegermonopols mit aller Kraft erwehren.

Bitte, Herr Minister, lassen Sie die Gründe unseres Widerstandes intensiv hinterfragen und handeln Sie danach. Das Volk gibt nicht eher Ruhe, bis Kamin und Heizraum keine Sonderstellung mehr einnehmen. Auf marktwirtschaftlicher Basis meistern wir auch deren Gefahren. Warum soll das nicht auch hierzulande möglich sein?

Mit freundlichen Grüßen
und der Bitte um Ihre Stellungnahme

Paul Theisen

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern stets im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief unter:
www.schofeg.de/politbriefe.html.

 



An Sächsisches Justizministerium 2.1.04


 

Paul Theisen

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
Kennwort: Paragrafen-Pranger

Per Email: Paragraphen-Pranger@smj. sachsen.de

02.01.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns in Baden-Württemberg schwelt das Thema schon seit sechs Jahren. Erst im Herbst 2003 ergriff Ministerpräsident Erwin Teufel ernsthaft die Initiative zu einem Abbau von bürokratischen Hemmnissen.

Was Teufel besonders hervorhob und am meisten Aufsehen erregt hat, ist das überbürokratisierte ausbeuterische Schornsteinfegergesetz, ein Staatsmonopol. Da werden im Jahr bundesweit etwa 2 Mrd. Euro für Tätigkeiten der 17 000 Schornsteinfeger ausgegeben, die überwiegend nutzlos sind. Die angeschnittene Doppelprüfung neuer Gasheizungen ist ein Beispiel. Die allermeisten Kamine brauchten nicht mehr gekehrt zu werden. Aber jährliches Kehren aller ist Pflicht. Wer gleichzeitig ein neues Auto und eine neue Heizung kauft, wird folgendes feststellen: Wenn das Auto in 3 Jahren zum TÜV muss, kommt der Schornsteinfeger schon zum vierten Mal nach der Heizung sehen. Wenn es umgekehrt wäre, könnte man es noch verstehen.

Dabei wäre die Reform des Schornsteinfegermonopols auf Bundesebene leichter zu haben als jede der laufenden und angeschnittenen Reformen. Es gäbe kaum Verlierer, fast nur Gewinner, ohne dass Sicherheit und Umwelt zu kurz kämen. Die hohen Wohnnebenkosten belasten Hausbesitzer und Mieter gleichermassen. Mehr darüber unter www.schofeg.de.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



An Landrat Liedtke Schwandorf 23.12.03.


 

Paul Theisen


Landrat
Volker Liedtke

Fax 09431 / 471 - 444

23.Dezember 2003

Betreff: Hilfe für krebskranke Kinder
Kaminkehrer aus dem Landkreis Schwandorf spenden für Klinikstation

Sehr geehrter Herr Landrat Liedtke,

so sehr ich mich über spendierfreudige Menschen freue, so sehr bedauere ich, dass Sie kraft Ihres Amtes eine zweifelhafte Spende in aller Öffentlichkeit entgegennahmen. Damit ließen Sie sich von einem Beruf zum Zwecke seiner Eigenwerbung vor deren Karren spannen. Soeben las ich im Internet den Zeitungsbericht darüber.

Seit dem Vorjahr verfolgen die Schornsteinfeger die Strategie, durch öffentliche wohltätige Auftritte die Aufmerksamkeit der Medien und damit der gesamten Bevölkerung auf sich zu lenken. Kein anderes Handwerk macht es, kein anderes hat es nötig. Die Schornsteinfeger wissen, dass ihre Zeit abgelaufen ist. Deshalb wenden sie alle Kraft auf, sich bei der Öffentlichkeit in ein vorteilhaftes Licht zu rücken - um zu retten, was zu retten ist!

In der Bevölkerung regt sich ein breiter Widerstand gegen überwiegend überflüssiges Gehabe der Schornsteinfeger von Gesetzgebers Gnaden. Wer sich gegen Kehren seines sauberen Kamins oder Rauchrohres zur Wehr setzt, macht mit der Polizeigewalt oder hohen Zwangsgeldzahlungen Bekanntschaft. Als direkt Betroffener (www.schofeg.de) weiß ich, was gespielt wird.

Ich gehöre der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an, die sich mit demokratischen Mitteln gegen die jetzige Zwangs-ABM für die 17 000, zumeist überflüssigen, Schornsteinfeger zur Wehr setzt. Wir wollen den erforderlichen Brand- und Umweltschutz in sinnvollere Bahnen lenken, wie es andere Staaten tun. Die jährlichen Kosten von 2 Milliarden Euro sind bei weitem zuviel. In BW ist bereits, dank Ministerpräsident Teufel, eine Absetzbewegung in die Wege geleitet worden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Bedenken gegen einen dem Meisterzwang angehörenden Beruf 3.12.03


 

Persönliche Anrede an die 16 MdB des Vermittlungsausschusses. Abgesandt am 3.12.03

Ernsthafte Bedenken gegen einen dem Meisterzwang angehörenden Beruf.

Als Teilnehmer des Vermittlungsausschusses haben Sie über ein Gesetz zu entscheiden, das staatsschädliche Nebenwirkungen innehat, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Die meisten Bundesbürger bejahen sicherlich diese Gesetzesänderung. Gegen die Auswahlkriterien der 29 fernerhin dem Meisterzwang angehörenden Beruf gibt es jedoch Einwände. Es ist zwar bedauerlich, dass der ursprüngliche Handwerksbegriff zusehends an Bedeutung verliert. Wenn nur noch von "gefahrgeneigten handwerklichen Tätigkeiten" die Rede ist, lässt sich sein Abbau klar erkennen. Handwerk im überlieferten Sinne ist damit zweitrangig geworden. Doch dies ist nicht mein Thema.

Mein besonderes Augenmerk gilt den in die strenge Kategorie mit aufgenommenen Schornsteinfegern. Deren Tätigkeitsspektrum hatte noch nie etwas mit Handwerk im strengeren Sinne zu tun. Dies war bisher schon jedem wirklichen Handwerker ein Dorn im Auge. Die Neuregelung macht einen Stachel daraus. Die Lobbyisten der Schornsteinfeger konnten sich bislang nicht genug über die sich vollziehende Wandlung ihres Berufes brüsten. Das ihnen vor 3 Jahrzehnten auferlegte Messen der Abgase hat aber noch weniger mit Handwerk zu tun als ihr bisheriges stupides Kehren. Keine Meisterprüfung ist leichter als die der Schornsteinfeger, zu der nicht einmal ein Meisterstück anzufertigen ist. Die Durchfallquote ist gleich Null. Schwindelfreiheit und Hauptschulabschluss genügen, um als Schornsteinfeger ein Spitzeneinkommen zu erlangen.

Die besondere Wertschätzung der deutschen Schornsteinfeger durch die politische Klasse ist einmalig in der Welt. Ihr bestandserhaltender Schutz durch ein machtbewusstes fortschrittshemmendes Staatsmonopol aus den 30er Jahren ist es nicht minder. Die von den Schornsteinfegern verursachten unnütz hohen Kosten stören keinen Finanzpolitiker, da kein Staatshaushalt davon betroffen ist. Noch ist eine bröckelnde Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt, die Schornsteinfeger schützten uns vor Bränden und schonten die Umwelt. Dass wir dies den modernen Öl- und Gasheizungen verdanken, versucht die Schornsteinfegerlobby - aber auch die politische Klasse - herunter zu spielen. Diese Fehlbeurteilung hat ihre Ursache vor allem in einer aufwendigen Imagepflege der Schornsteinfegerlobby. Zu diesem Zwecke werden die politischen Entscheidungsträger nicht aus dem Auge gelassen. Das zeigt sich insbesondere beim Jahreswechsel und an runden Geburtstagen. Die Ehrenschornsteinfegerwürde ist die Krönung. Minister und Regierungspräsidenten sind es bereits.

Die Schornsteinfeger zu den sicherheitsrelevanten Berufen zu zählen, ist eine schwerwiegende Fehlentscheidung. Die bisher schon hochgespielte Vorzugsbehandlung der Schornsteinfeger hat uns jenseits der Grenzen bereits der Lächerlichkeit preisgegeben. Ihre erneute Aufwertung ordnet uns in die Schublade nostalgiebesessener arterhaltender Sicherheitsfetischisten.

Ist das Entscheidungsgremium wirklich so mit Blindheit geschlagen gewesen, oder hat es - was im Sommer glaubwürdig durch die Presse ging - insgeheim die Innere Sicherheit ins Auge gefasst. Demgemäss sprachen sich die Innenminister der Bundesländer mehrheitlich für deren Stärkung durch ausgewählte Berufsgruppen aus. Die Schornsteinfeger wiesen ihre Einbindung vehement von sich. Keiner der politischen Befürworter hat die Pressemeldungen dementiert. Somit müssen die Aussagen der Innenminister ernst genommen werden.

Die Schornsteinfeger sind über ihre Innungen bundesweit straff organisiert. Jedem Schornsteinfeger ist der regelmäßige Zugang in die Häuser durch Art.13 des GG erlaubt. Als verdeckte V-Leute lassen sich unter der Hand geschulte Profis zum Zwecke des "großen Lauschangriffes" unbemerkt einschleusen. Diese Möglichkeit preiszugeben bedeutet in den Augen kurzsichtiger Innenminister, die Innere Sicherheit zu schwächen. Eine gegen potentielle Staatsfeinde angesetzte "fünfte Kolonne" sollte man dem Staatsbürger zumuten dürfen. Nur diesem Zwecke dient die ernstzunehmende Begründung der Innenminister zum unbedingten Aufrechterhalten des Schornsteinfegermonopols. Die nunmehr erfolgte Aufwertung des Schornsteinfegerhandwerks trägt mit dazu bei.

Damit hat die öffentliche Verlogenheit einen weiteren Sieg errungen. Für den demokratischen Rechtsstaat ist es ein schicksalhafter Pyrrhussieg. Der letzte Rest an Glaubwürdigkeit unserer politischen Klasse geht damit vor die Hunde! Für einen möglichen geringen Zugewinn an Innerer Sicherheit ist der Preis eines allgemeinen Volksbetruges viel zu hoch!

Paul Theisen

 



Anmerkungen zur mangelnden Aufrichtigkeit unserer Politiker 24.11.03


 

Anmerkungen zur mangelnden Aufrichtigkeit unserer Politiker

An die Bundestagsabgeordneten und die Landtagsabgeordneten von BW gerichtet.

Die folgenden Erkenntnisse sind nicht neu. Neu ist ihre rapid wachsende Verbreitung in der gesamten Bevölkerung. "Schornsteinfegermafia" ist bereits ein geflügeltes Wort. Die auffallend bevorzugte Behandlung der Schornsteinfeger durch Justiz und Aufsichtsbehörden ist ein Skandal.

Das Schornsteinfegermonopol entstand im braunen Herrschaftssystem. Nicht nur deshalb muss es weg, sondern weil es überflüssig und kostspielig ist. Die uns vorgeflunkerten Brandgefahren sind Lügen. Das antiquierte Schornsteinfegergesetz darf Art.13 des GG nicht noch länger außer Kraft setzen! Zwei Milliarden Euro jährlich sind zuviel für diesen nutzlosen Zauber. Kein Land der Erde macht's uns nach!

Moderne Heizkessel sind flammendicht: folglich gibt es keine Kaminbrände. Der Heizraum ist sicherer als jedes Badezimmer. Für Öl- und Gasheizkessel ist das Kaminkehren mangels Ruß überflüssig. Die in kaminnahen Räumen erfolgte sogenannte "Feuerstättenschau" ist eine Zumutung.

Im Volk wächst die Gewissheit, dass der Schornsteinfegerfirlefanz nicht dem angegebenen Zwecke dient. Brandverhütung wird zwar behauptet - verbesserte INNERE SICHERHEIT ist der wahre Grund. Unser Volk wurde zu oft belogen und betrogen! Setzen Sie auf Offenheit und Ehrlichkeit. Für den erhofften Gewinn an INNERER SICHERHEIT ist der Preis zu hoch!

Eine Politik der falschen Töne schadet Ansehen und Glaubwürdigkeit der Regierung. Das verdrossene Volk bleibt den Wahlen fern oder wählt radikale Parteien. Das antiquierte Schornsteinfegermonopol muss baldigst fallen!

Keine der anstehenden Reformen ist leichter als eine Modernisierung des Schornsteinfegerwesens!

Paul Theisen (www.schofeg.de)

 



Briefwechsel mit einem Bundestagsabgeordneten 13.11.03.


 

Rainer Arnold
Gerberstr. 4
72622 Nürtingen

Herrn
Paul Theisen
Bussardstraße 56
71032 Böblingen

Berlin, den 05.11.03

Schornsteinfegerwesen

Sehr geehrter Herr Theisen,

besten Dank für Ihre Mail zum Schornsteinfegerwesen vom 28.10.03, auf die ich Ihnen gerne, auch im Namen meiner Kollegen Ute Kumpf, MdB und Hans Martin Bury, MdB, antworte.

Das Schornsteinfegerwesen in der Bundesrepublik Deutschland ist durch ein eigenes, ausschließlich auf diesen Beruf bezogenes Gesetz besonders gestaltet worden. Die Diskussion über die Beseitigung des Schornsteinfegermonopols ist keineswegs neu und das Gesetz sowie seine Auswirkungen in der Praxis werden fortlaufend beobachtet.

Dem Schornsteinfegerhandwerk sind öffentliche Aufgaben im Rahmen der Feuersicherheit übertragen worden sind. Der Bezirksschornsteinfegermeister wird staatlich bestellt. Seine Tätigkeit umfasst nach dem Schornsteinfegergesetz die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in den Bereichen Feuerstättenschau, Bauabnahme und Immissionsschutz sowie die der rationellen Energieverwendung. Namentlich die öffentliche Brandvorsorge als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit stellt eine hoheitliche Aufgabe dar. Darüber hinaus ist die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters nicht nur aufgrund der Natur der erfassten Aufgaben als Ausübung öffentlicher Gewalt zu erachten. Auch die dem Bezirksschornsteinfegermeister zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Schornsteinfegergesetz verliehenen Befugnisse kennzeichnen die Hoheitlichkeit seiner Tätigkeit. Hervorzuheben ist u. a. das Recht zum Betreten von Grundstücken und Räumen (vgl. § 1 Abs. 3 Schornsteinfegergesetz). Durch dieses Betretungsrecht wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) beschränkt. Dieses Recht, dem auf Seiten des Bürgers eine gern. § 50 SchfG bußgeldbewährte Pflicht zur Zugangsgewährung gegenübersteht, verleiht der Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters Eingriffsqualität und ist daher nach meiner Meinung als Ausübung öffentlicher Gewalt i. S. d. Art. 45 EG zu qualifizieren.

Der Gesetzgeber rechtfertigt aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses die Einrichtung des gebietsbezogenen Ausschließlichkeitsrechts. Sie dient der Gewährleistung der Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit) für die Allgemeinheit und damit Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter vor Beschädigungen oder Zerstörungen durch Feuer. Das Schornsteinfegergesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 SchfG) als Rechtsgrundlage der Feuerstättenschau, die eine ergänzende Maßnahme zu den vom Bezirksschornsteinfegermeister auszuführendeh Arbeiten darstellt sind im Schreiben des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums ebenfalls bereits benannt worden.

Ich persönlich bin allerdings durchaus der Meinung, dass eine Änderung der bestehenden Rechtslage sinnvoll wäre, um die fortschreitende technische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen. Jedoch ist es einem einzelnen Parlamentarier nicht ohne weiteres möglich, eine Änderung der bestehenden Gesetze herbeizuführen, zumal eine entsprechende Gesetzesnovelle derzeit nicht vorgesehen ist.

Derzeit werden jedoch Maßnahmen getroffen, um innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens verbraucherfreundliche Modifizierungen der derzeit geltenden Regelungen zu erreichen. So werden in den kommenden Monaten Vertreter von Bund und Ländern gemeinsam die derzeit bestehenden Gebühren einer Überprüfung unterziehen, deren Ziel in der Absenkung der Gebührenhöhe besteht. Zudem wird es im Januar kommenden Jahres eine Anhörung zum Aufgabenbereich der Bezirksschornsteinfeger geben, in dessen Konsequenz eine Reduzierung des Kompetenzbereichs erfolgen kann.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen etwas weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold, MdB


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Meine Antwort


Rainer Arnold

Email-.rainer.arnold@wk.bundestag.de

Böblingen, den 13.11.03

Sehr geehrter Herr Arnold,

Dank für Ihre Antwort auf meine Email. Ihre allgemeinen Ausführungen sind mir aus der Feder anderer Politiker bereits bekannt. Doch Ihre persönliche Meinung ergibt einen zukunftsweisenden Hoffnungsschimmer.

Wäre das Schornsteinfegermonopol nur eine heilige Kuh, die man gleich manchen anderen auch, aus Schiss vor mühsamen Reformen nur durchzufüttern hätte, mischte ich mich nicht ein. Beim Schornsteinfegermonopol handelt es sich aber um ein Monster auf ständiger Suche nach neuen Futterstellen. Unsere Politiker lassen es nicht nur gewähren, sondern scheuen sich nicht, es auch noch zu verhätscheln. Jenseits der Grenzen würde das Monster Hungers verrecken. Denn kein Politiker außer den unseren mag es. Das sind leider die Fakten im übertragenen Sinne.

Seit 1996 treibt mich das Schornsteinfegerwesen um. Aber nur, weil ich ein gebranntes Kind bin. Ich lernte seine subtilen Winkelzüge kennen - aber erst nach langen bitteren Erfahrungen. Gleich einer Mafia ist es mit seiner Aufsichtsbehörde und zahlreichen politischen Entscheidungsträgern samt der Justiz im Bunde. Sich seinen aufdringlichen, zumeist nutzlosen Dienstleistungen zu widersetzen, ist ein aussichtsloses Unterfangen. Alle, die das Monster verteidigen, berufen sich auf den Gesetzgeber. Damit wird der Bürger mundtot gemacht und bleibt machtlos!

Die Schornsteinfeger werten ihre überflüssigen Tätigkeiten mit Schlagworten, wie Brandverhütung und Umweltschutz, in einem Maße auf, dass ich als Ingenieur nur noch den Kopf schütteln kann. Unsere Politiker blabbern genau das nach, was ihnen von den Aufsichtsbehörden und der Schornsteinfegerlobby vorgegaukelt wird. Demzufolge werden die vorhandenen abstrusen Gesetze und Verordnungen beibehalten oder noch weiter verschärft.

Der Dumme ist der geduldige Bürger, der den verzapften Unsinn ertragen und bezahlen muss. Diejenigen aber, die den Schwindel durchschaut haben, sehen den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat in einen auf Selbstbedienung ausgerichteten oligarchischen Bürokratenstaat abgleiten. Wie lässt sich denn ein Staatswesen modernisieren, wenn es nicht mehr die Kraft besitzt, derart aufgeplusterten Unsinn durch vernünftige Regelungen zu ersetzen? So wird weiter in sinnlosem Vorschriftendschungel herumgebastelt, bis sich das Wählervolk von der ihn nicht mehr vertretenen politischen Klasse abwendet. Zur nächsten Bundestagswahl wird sich kein Abgeordneter, der wiedergewählt werden will, mehr getrauen, seine potentiellen Wähler mit den noch allgemeingültigen Worthülsen abzuspeisen, wie auch Sie es tun. Kein Gespenst geht bei uns um. Es wächst aber die Erkenntnis im Volke darüber, was die Politiker nicht offen auszusprechen wagen:

Die Mehrzahl der Bundesländer ist fest entschlossen das festgefügte Schornsteinfegermonopol mit seinen straff organisierten Schornsteinfegern als "Verfügungstruppe" für die INNERE SICHERHEIT beibehalten. Die Medien haben im vergangenen Jahr und wiederum Anfang Juli diesen Jahres ausführlich darüber berichtet. Diese Tatsache ist von der Politik nie ernsthaft dementiert worden. Um das Volk nicht zu vergraulen, wird verlogen auf die äußerst dringende Notwendigkeit der Schornsteinfeger zum Zwecke der Feuerverhütung und dem erforderlichen Umweltschutz gesetzt.

Wenn Kanzler Schröder vor fünf Jahren vor dem Bundestag im Beisein einer Abordnung von Schornsteinfegern bekundete "Diese Leute brauchen wir und zwar immer", hat wenigstens einer die Tatsachen ausgesprochen. Wenn aber Innenminister Thomas Schäuble diesen Sommer vor Schornsteinfegern in Mosbach behauptete, ihretwegen rücke die Feuerwehr heutzutage seltener aus, ist er entweder dumm oder er lügt! Ministerpräsident Teufel, das Grummeln im Volk nicht überhörend, sagt zwar dem Schornsteinfegermonopol den Kampf an, will aber den dadurch überflüssig gewordenen Schornsteinfegern nichts wegnehmen. Sein Vize Döring ist Ehrenschornsteinfeger. Für wie dumm will man das Volk verkaufen?

Ein in zunehmendem Maße hinter die Kulissen blickendes Volk lässt sich mit verlogenen Parolen nicht mehr an der Nase herumführen. Die politische Klasse verspielt durch ihr Verhalten den letzten Rest an Glaubwürdigkeit, was sich dereinst bitter rächen wird. Die bereits beklagenswerte geringe Wahlbeteiligung wird zunehmen. Aber auch der Zulauf zu Rattenfänger-Parteien mit phantastisch anmutenden Wahlprogrammen wird die Folge sein.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

PS: Ich weise Sie darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern in der Regel im Internet veröffentliche. Auch dieser Brief ist nachzulesen unter:
www.schofeg.de/politbriefe.html.

 



Reformanregung an Abgeordnete von Bund und BW 4.11.03.


 

Reformanregung

Bei der Gesundheits- und Rentenreform sehen sich viele als Verlierer.
Eine Reform des Schornsteinfegerwesens kommt nahezu allen zugute.
Nur ein Bruchteil der jetzigen 17.000 Schornsteinfeger ist notwendig.

2 Milliarden € jetziger jährlicher Kosten sind kein Pappenstiel.
Gewinner der Reform sind alle Mieter und Hausbesitzer.
Wohnnebenkosten und Gebühren werden sinken.

Die häusliche Sicherheit bleibt gewahrt.
Der Umweltschutz wird nicht leiden.
Unser Staat gewinnt an Ansehen!

Paul Theisen

 



FDP Saar für die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols 31.10.03.


 

Die FDP Saar hat im Mai diesen Jahres die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols beschlossen.
Christoph Hartmann MdB und die FDP Saar werden sich auch weiterhin für die Abschaffung dieses Monopols einsetzen.

 

BESCHLUSS

des Landeshauptausschusses der FDP-Saar vom 12. Mai 2003

 

Abschaffung des Schornsteinfeger-Monopols

Die FDP Saar fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Abschaffung des Schornsteinfeger-Monopols einzusetzen.

Vorab sind bereits Maßnahmen zu treffen, die eine Lockerung im Saarland möglich machen. Insbesondere muss das Landesgebührengesetz so geändert werden, dass die Bürger nur noch tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlen müssen.

Durch entsprechende Verordnungen sind die heutigen Sicherheits- und Umweltstandards zu gewährleisten (z.B. verpflichtende Wartungsverträge).

 

Begründung:

In keinem Land Europas (Ausnahme Österreich) gibt es ein Kehrmonopol und bei keinem EU-Partner sind die Aufgaben der Schornsteinfeger - Kamin säubern, Abgase messen - so genau geregelt wie in Deutschland. In Skandinavien kümmern sich die Kommunen um saubere Schornsteine, in Frankreich bestellen Hausbesitzer den Kaminkehrer nur bei Bedarf und in Luxemburg sorgen Heizungsinstallateure für die nötigen Messungen.

Das Schornsteinfeger-Monopol geht auf eine "Verordnung über das Schornsteinfegerwesen" aus dem Jahr 1937 und wurde vom damaligen Reichsinnenminister Heinrich Himmler erlassen. Die Erhaltung der Feuersicherheit wurde zum öffentlichen Interesse erklärt und mit dieser Verordnung konnte der Staat sich regelmäßigen und legalen Zutritt zu jedem Privathaus verschaffen.

Wegen des technischen Fortschritts ist die Schornsteinfeger-Verordnung praktisch obsolet, schützt allerdings die Pfründe der 17.000 Schornsteinfeger in Deutschland. Für eine geringe Arbeitsleistung (durchschnittliche Arbeitszeit: 5 Minuten) werden heute Gebühren von durchschnittlich 50 Euro verlangt.

Das Schornsteinfeger-Monopol verstößt auch gegen EU-Recht, denn insbesondere im Saarland wird der ausfallende Wettbewerb dadurch spürbar, dass Installateure und Schornsteinfeger aus Frankreich oder Luxemburg nicht zum Zuge kommen dürfen. Der Bundesrepublik droht daher ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, der mit einer Geldbuße enden kann.

Eine Aufhebung des Monopols wäre auch ein wichtiger Impuls für die mittelständische Wirtschaft, insbesondere für den Heizungsbau, der wesentliche Aufgaben der Schornsteinfeger wahrnehmen könnte. Die vielfältigen Aufgaben können auch privatwirtschaftlich übernommen werden.

 



Justizministerium BW 6.10.03 / 28.10.03


 

Paul Theisen

Justizministerium Baden-Württemberg

70029 Stuttgart

E-Mail: poststelle@jum.bwl.de

6.10.2003

Eine Anfrage: Wer ist der Gesetzgeber, der die Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz erläßt?

Sehr geehrte Damen und Herren,

das SchfG (Schornsteinfegergesetz) wurde in der Nazidiktatur auf dem Verordnungswege erlassen. Später ist es in der Bundesrepublik mehrmals vom Bundestag novelliert worden. Es ist auffallend, dass das SchfG den Stand moderner Technik in vielerlei Hinsicht völlig außer Acht lässt. Dies führt bei seiner rigorosen Anwendung fortlaufend zu beachtlichen Irritationen und Verweigerungen. Die Folgen sind Klagen bei verschiedenen Instanzen. Petitionen werden in großer Zahl an die Landes- und Bundesparlamente gerichtet, dort aber generell abgelehnt. Die unteren Verwaltungsebenen erzwingen hohe Buß- und Zwangsgelder. Mir persönlich sind 8.000 € Zwangsgeld auferlegt worden. In der erbitterten Bevölkerung regt sich zunehmender Widerstand gegen die jeder Vernunft widersprechenden Anwendung des SchfG.

Ich gehöre der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an. Wir sind mehrheitlich naturwissenschaftlich und technisch orientierte kritische Staatsbürger. Unser Ziel ist der Ersatz des jetzigen verhassten Schornsteinfegerwesens durch eine zeitgemäße moderne liberale Lösung ohne Monopolzwang. Ministerpräsident Teufel hat die gleiche Zielsetzung angekündigt.

Von besonderer Tragweite ist, dass das SchfG fortlaufend ohne richterliche Anweisung den Art.13 des GG außer Kraft setzt. In der Nazidiktatur war Hausfriedensbruch systemimmanent, nicht aber in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, in welchem der Schutz der Wohnung einen hohen Rang genießt. Bei der weit überwiegenden Zahl der heutigen Hausheizungen, von denen keinerlei Gefahr mehr ausgehen kann, verbietet sich ein Hausfriedensbruch zwecks überflüssiger Kontrollen und des Kehrens sauberer Kamine.

Mir ist bekannt, dass in manchen Bundesländern Verordnungen zum SchfG auch von den zuständigen Ministerien erlassen werden. Das bedeutet, dass sie nicht die Hürden des Parlaments passieren müssen. Das dürfte bei den Gesetzen und Verordnungen eine besondere Tragweite besitzen, die ermächtigt sind, Art.13 des GG außer Kraft zu setzen, wie es das SchfG erzwingt.

In Schornsteinfegerkreisen wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf den sie beauftragenden Gesetzgeber verwiesen. Wer ist nun der mysteriöse Gesetzgeber: Das Wirtschaftministerium oder der Landtag? Ich bitte Sie dringend um die Beantwortung dieser Frage.

In der Erwartung Ihrer alsbaldigen Antwort auf meine Frage

mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

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Die Antwort erfolgte vom Wirtschaftsministerium

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG

Stuttgart, 28.10.2003
Durchwahl (0711) 123-2197
Fax (0711) 123-2100
Name: Herr Stehmer
Aktenzeichen: 3-1548.1/Theisen, Paul

Herrn
Paul Theisen
71032 Böblingen

Schornsteinfegerwesen
Ihr Schreiben vom 06.10.2003 an das Justizministerium

Sehr geehrter Herr Theisen,

das Justizministerium hat uns Ihr Schreiben vom 06.10.2003 zur zuständigen Bearbeitung weitergesandt. Wir können Ihre Frage wie folgt beantworten:

Das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz - SchfG) wurde am 15. September 1969 ausgefertigt und ist in seinen wesentlichen Bestimmungen am 1. Januar 1970 in Kraft getreten. Es ist daher sowohl historisch als auch inhaltlich falsch, von einem "Nazi-Gesetz" zu sprechen. Vor dem Schornsteinfegergesetz galt die bundesrechtliche Verordnung über das Schornsteinfegerwesen, die bis zum Jahr 1937 zurückreicht. Feste Kehrbezirke gab es allerdings auch schon in manchen mittelalterlichen Regelungen und auch im 19. Jahrhundert. So ist in der "Geschichte des Schornsteins und des Schornsteinfegerhandwerks vom 19.-20. Jahrhundert" nachzulesen, dass es bereits 1866 feste Kehrbezirke in Berlin gegeben hat. Kehrbezirke sind daher keine Erfindung des Dritten Reiches.

§ 1 SchfG verpflichtet die Eigentümer von Grundstücken und Räumen, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen. In Absatz 2 wird die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle ermächtigt, nach Anhörung des Handwerks und der für den Bereich des Landes zuständigen Zusammenschlüsse von Hauseigentümern zum Zweck der Erhaltung der Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit) Kehr- und Überprüfungsordnungen zu erlassen, die regeln, welche Anlagen in welchen Zeiträumen gereinigt oder überprüft werden müssen. Die Landesregierung hat in Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium zur zuständigen Stelle erklärt. Es entspricht daher dem Schornsteinfegergesetz, dass in Baden-Württemberg die Kehr- und Oberprüfungsordnung vom Wirtschaftsministerium nach Anhörung der in § 1 SchfG genannten Verbände erlassen wird. Das Gesetz sieht keine Mitwirkung oder Entscheidungsbefugnis des Landesparlamentes vor. Es steht den Abgeordneten des Landtags jedoch frei, jede gewünschte Information über die in Baden-Württemberg getroffenen Regelungen einzuholen.

§ 1 Abs. 3 des Schornsteinfegergesetzes bestimmt, dass die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen verpflichtet sind, dem Bezirksschornsteinfegermeister und den bei ihm beschäftigten Personen zum Zwecke des Kehrens und der Oberprüfung der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten. Ausdrücklich wird gesetzlich festgelegt, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) insoweit eingeschränkt wird. Unser Grundgesetz sieht derartige Einschränkungen ausdrücklich vor, wenn sie zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Verfassungsrechtlich bestehen daher keine Bedenken gegen die gesetzliche Regelung. Dabei ist klarzustellen, dass nicht die Landesregierung Baden-Württemberg diese weitreichende gesetzliche Regelung erlassen hat, sondern der Bundesgesetzgeber. Das Land Baden-Württemberg führt diese Gesetze entsprechend den getroffenen Regelungen aus.

Mit freundlichen Grüßen

Stehmer

 



Denkschrift an Abgeordnete von Bund und BW 27.10.03.


 

Wer Deutschland erneuern will, muss alte Zöpfe abschneiden!
Das Schornsteinfegermonopol ist einer von 1935.
Sein Machtgehabe ist demgemäss!

Wir leben mit der gefahrvollen Hauselektrik.
Wir leben mit einer Vielzahl häuslicher Gefahrenquellen.
Wir leben mit dem Abwasserkanal, ohne ihn reinigen lassen zu müssen.

Weshalb muss der saubere Abgaskanal Schornstein gereinigt werden?
Weshalb müssen die Heizungsabgase häufiger als die des PKW gemessen werden?
Weshalb spielt die Hausheizung eine Sonderrolle?

Das Schornsteinfegermonopol muss einer zeitgemäßen Lösung weichen.
Die Abgasmessung des Fachhandwerks muss genügen.
Nur rußige Kamine müssen gefegt werden.

Das unhaltbare Schornsteinfegergetue ist längst durchschaut.
Zwei Milliarden € im Jahr sind für deren nutzlosen Unfug zuviel.
Die Politik muss handeln! Das Volk wartet auf eine sinnvolle Regelung!

 



Grünen-Abgeordnete an den Landtag von BW 21.10.03.


 

Landtag von Baden-Württemberg
13. Wahlperiode

Antrag

der Abg. Dr. Walter Witzel u.a., GRÜNE

Entlastungsmöglichkeiten bei den Kaminkehrergebühren

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

zu berichten,

1. welche Gründe die Landesregierung dafür sieht, dass das Thema Kaminkehrer sich beim Wettbewerb "Standardpranger" als Ärgernis Nummer eins herausstellte,

2. welche Möglichkeiten die Landesregierung für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Kaminkehrergebühren sieht,

3. welche Überprüfungsintervalle derzeit für die verschiedenen Heizungstypen vorgeschrieben sind,

4. welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, bei modernen Heizungsanlagen Überprüfungsintervalle zu vergrößern und damit einen Beitrag zur Gebührensenkung zu leisten, und was sie diesbezüglich unternehmen wird,

5. inwieweit die Landesregierung bei der Festsetzung der Gebühren einen Spielraum für eine Absenkung sieht,

6. wie beurteilt die Landesregierung die Vorschläge, das Kaminkehrermonopol dahingehend zu lockern, dass auch private Fachfirmen die Abgaswegeüberprüfung von Heizungsanlagen vornehmen dürfen,

7. welche Inhalte die von der Landesregierung angekündigte Bundesratsinitiative zum Kaminkehrermonopol (vgl. z. B. Stuttgarter Zeitung 27.4.03) haben soll und wann mit dieser Bundesratsinitiative zu rechnen ist.


Stuttgart, den 21.10.03

Dr. Walter Witzel,
Renate Rastätter,
Jürgen Walter,
Heike Dederer,
Thomas Oelmayer

Begründung:

Von Bürgerinnen und Bürgern sind zunehmend Klagen zu hören, dass bei der Abgaswegeüberprüfung von Heizungsanlagen für eine nur wenige Minuten dauernde Messtätigkeit hohe Gebühren verlangt werden. Dies gilt insbesondere bei den sauberen modernen Anlagen, die teilweise eingebaute elektronische Überwachungssysteme der Abgaswege haben. Dies führte in jüngster Vergangenheit zu Protesten, bis hin zu der absurden Situation, dass in einem schwäbischen Dorf, wo sich ein Hauseigentümer gegen die Reinigung seines sauberen Kamins (Heizung mit Brennwertanlage plus Sonnenkollektoren) wehrte, letztendlich 2 Schornsteinfeger in Begleitung von fünf Polizeibeamten erschienen, um den Kamin zu kehren.

Um die Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu senken, aber auch um unnötige Bürokratie abzubauen, sind hier Änderungen erforderlich:

  • Bei modernen Heizungen mit hoher Zuverlässigkeit könnten die Inspektionsintervalle vergrößert werden.
  • Die vom Ministerium genehmigten und von den Kaminkehrern in Rechnung gestellten Gebührensätze sind einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
  • Eine weitere Reduzierung könnte erreicht werden, wenn auch privaten Fachfirmen ermöglicht würde, im Rahmen der Wartung der Anlage auch die Abgaswegeüberprüfung vorzunehmen. Laut Presseberichten (vgl. z. B. Stuttgarter Zeitung 27.4.03) plant die Landesregierung dazu eine Bundesratsinitiative.

Angesichts unterschiedlicher Verlautbarungen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers ergeben sich die oben gestellten Fragen.

 



3. Brief an die Europäische Kommission 21.10.03.


 

Paul Theisen


EUROPÄISCHE KOMMISSION

zu Händen Martin Frohn

e-mail: martin.frohn@cec.eu.int

21. Oktober 2003

Betr.: Anfrage über Fortschritte zwecks Lösung eines brennenden Problems:
das Schornsteinfegermonopol der BRD

Sehr geehrter Herr Frohn,

Sie wurden mir als Ansprechpartner empfohlen.

Meine Verweigerung des nutzlosen Kehrens meines sauberen Kamins kostete mich 8.000 Euro Zwangsgeld. Hätte ich nach 9 Monaten immer noch nicht kehren lassen, wären es 13.000 geworden. Das ist das Resultat eines im 3. Reich verordneten Staatsmonopols. So, als wäre die Heiztechnik noch auf dem damaligen Stand verblieben, zwingt uns ein auf diesem Staatsmonopol beruhendes Schornsteinfegergesetz (SchfG) zum Kehren sauberer Kamine mit einem harten Stahlbesen. Das Kehrgut meines 21 Monate nicht gekehrten Kamins von 9 Meter Höhe wiegt 130 Gramm: überwiegend Wandabrieb, kaum Ruß. Ein Spiegeln meines Kamins zwecks Schonung der Kaminwand wurde strikt abgelehnt. Dies ist das Diktat einer mit Geld und Monopolmacht ausgestatteten Schornsteinfegerlobby, der unsere Ministerialbürokratie hörig ist.

Nur dank meines langen Durchhaltens, und dem hohen Zwangsgeld traten die Medien auf den Plan und berichteten über das antiquierte Monopol himmlerscher Prägung. Als kürzlich der baden-württembergische Ministerpräsident Teufel dem Schornsteinfegermonopol den Kampf ansagte, begab sich sein Minister Dr. Döring in Abwehrhaltung. Dessen Wirtschaftsministerium ist federführend für das Schornsteinfegermonopol in Baden-Württemberg. Dr. Döring wurde vor einem Jahr zum Ehrenschornsteinfeger ernannt. Er ist im Besitz einer schicken Paradeuniform mit Goldknöpfen, in der er sich bereits in der Öffentlichkeit zur Schau stellte. Zu seiner Trauung im vergangenen Jahr flankierte eine Schwadron seiner Getreuen die Kirchentreppe.

Eine Verquickung von Monopol und Politik hat solche peinlichen Auswüchse zur Folge. Die Mehrzahl unserer gewählten Politiker hält das Schornsteinfegermonopol für eine heilige Kuh. Sie werden verstehen, dass eine stetig wachsende Zahl deutscher Staatsbürger voller Erwartung nach Brüssel schaut. Ich bitte Sie um eine Auskunft über den Stand der EU-Maßnahmen zum Brechen dieses verhassten schädlichen Monopols, das jeglichen Wettbewerb ausschließt und jeden technischen Fortschritt ignoriert, der dem eigenen Vorteil im Wege steht.

In der Erwartung Ihrer baldigen Antwort

mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 

Die Antwort der Europäischen Kommission

 

27. Oktober 2003

Sehr geehrter Herr Theisen,

vielen Dank für Ihre e-mail.
Die Europäische Kommission war bereits durch eine Reihe von Beschwerden und Petitionen an das Europäische Parlament auf die Situation hinsichtlich der Schornsteinfeger in Deutschland und das für die Bezirksschornsteinfegermeister bestehende Gebietsmonopol aufmerksam gemacht worden. Wir haben die Sach- und Rechtslage in Deutschland geprüft und aufgrund dieser Prüfung hat die Europäischen Kommission Bedenken hinsichtich der Vereinbarkeit der deutschen Rechstlage mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 43 und 49 EG-Vertrag. Die Kommission ist der Auffassung, dass das den Bezirksschornsteinfegermeistern eingeräumte Monopol in ihren jeweiligen Kehrbezirken und verschiedene damit zusammenhängende Regelungen eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG-Vertrag und der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag darstellt, soweit diese Gesetzeslage es einerseits deutschen Staatsbürgern unmöglich macht, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen und andererseits Schornsteinfegern oder Heizungsfachleuten aus anderen Mitgliedstaaten daran hindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten.

Dementsprechend hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. In diesem Verfahren sind die Dienststellen der Kommission in Kontakt mit der deutschen Regierung. In diesen Kontakten deutet sich an, das Deutschland den Bedenken der Kommission nicht völlig ablehnend gegenübersteht. Diese Kontakte werden weitergeführt mit dem Ziel, dass Deutschland seine Rechtslage den Anforderungen des EG-Vertrages anpasst.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Erläuterungen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Martin Frohn

 



Bundesjustizministerium 6.10.03


 

Paul Theisen

Bundesjustizministerium

Berlin

Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25

6.10.2003

Eine Anfrage: Wer ist der Gesetzgeber, der die Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz erlässt?

Sehr geehrte Damen und Herren,

das SchfG (Schornsteinfegergesetz) wurde in der Nazidiktatur auf dem Verordnungswege erlassen. Später ist es in der Bundesrepublik mehrmals vom Bundestag novelliert worden. Es ist auffallend, dass das SchfG den Stand moderner Technik in vielerlei Hinsicht völlig außer Acht lässt. Dies führt bei seiner rigorosen Anwendung fortlaufend zu beachtlichen Irritationen und Verweigerungen. Die Folgen sind Klagen bei verschiedenen Instanzen. Petitionen werden in großer Zahl an die Landes- und Bundesparlamente gerichtet, dort aber generell abgelehnt. Die unteren Verwaltungsebenen der Länder erzwingen hohe Buß- und Zwangsgelder. Mir persönlich sind 8.000 € Zwangsgeld auferlegt worden. In der erbitterten Bevölkerung regt sich zunehmender Widerstand gegen die jeder Vernunft widersprechenden Anwendung des SchfG.

Ich gehöre der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an. Wir sind mehrheitlich naturwissenschaftlich und technisch orientierte kritische Staatsbürger. Unser Ziel ist der Ersatz des jetzigen verhassten Schornsteinfegerwesens durch eine zeitgemäße moderne liberale Lösung ohne Monopolzwang. Ministerpräsident Teufel hat die gleiche Zielsetzung angekündigt.

Von besonderer Tragweite ist, dass das SchfG fortlaufend ohne richterliche Anweisung den Art.13 des GG außer Kraft setzt. In der Nazidiktatur war Hausfriedensbruch systemimmanent, nicht aber in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, in welchem der Schutz der Wohnung einen hohen Rang genießt. Bei der weit überwiegenden Zahl der heutigen Hausheizungen, von denen keinerlei Gefahr mehr ausgehen kann, verbietet sich ein Hausfriedensbruch zwecks überflüssiger Kontrollen und des Kehrens sauberer Kamine.

Mir ist bekannt, dass in manchen Bundesländern Verordnungen zum SchfG auch von den zuständigen Ministerien erlassen werden. Das bedeutet, dass sie nicht die Hürden des Parlaments passieren müssen. Das dürfte bei den Gesetzen und Verordnungen eine besondere Tragweite besitzen, die ermächtigt sind, Art.13 des GG außer Kraft zu setzen, wie es das SchfG erzwingt.

In Schornsteinfegerkreisen wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf den sie beauftragenden Gesetzgeber verwiesen. Wer ist nun der mysteriöse Gesetzgeber: Das Wirtschaftministerium oder der Bundestag? Ich bitte Sie dringend um die Beantwortung dieser Frage.

In der Erwartung Ihrer alsbaldigen Antwort auf meine Frage

 

Die erwartete Antwort

Bundesministerium der Justiz

Berlin, den 10. Oktober 2003

Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin

Telefax: 0 18 88 5 80 - 95 25 und (0 30) 20 25 - 95 25

Herrn
Paul Theisen

71032 Böblingen

Sehr geehrter Herr Theisen,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Oktober 2003. Zu Ihrer Anfrage, wer die Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz erlässt, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

  • Für das Schornsteinfegerrecht ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit federführend zuständig.

·         Die Vorschriften des Schornsteinfegergesetzes oder deren Änderung werden von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vorbereitet und vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.

·         Das Schornsteinfegergesetz enthält eine Reihe von Normen (so z. B. in § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2), die das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt. Mit der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vom 19. Dezember 1969 (BGBl. 1 S. 2363), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 30. November 2000 (BGBl. 1 S. 1638), hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (1969 noch unter der Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft) als Verordnungsgeber davon Gebrauch gemacht.

Auch die jeweilige Landesregierung kann in bestimmten Fällen als Verordnungsgeber tätig werden (so z. B. entsprechend § 24, § 52 des Schornsteinfegergesetzes).

Ich bitte Sie deshalb, Ihr Anliegen bezüglich der Änderung von Vorschriften des Schornsteinfegerwesens an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit heran zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Rosemarie Klinkert

 



4. offener Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder 1.10.03


 

Paul Theisen

Bundeskanzler
Dr. Gerhard Schröder persönlich

Fax: 01888 272 2555

1.10.2003

Betreff: Ihr Zitat "Ich kriege genug Dresche"


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

"Ich kriege genug Dresche" werden Sie in den Stuttgarter Nachrichten vom 30.9.03 zitiert. Es erinnert mich an meine Schulzeit, als unseren Vätern und Lehrern der Stock hilfreiche erzieherische Dienste leistete - lange nach "Max und Moritz".

Kriegt ein Erwachsener im 3. Jahrtausend "genug Dresche", hat er etwas angestellt oder unterlassen. Ist er auch noch Bundeskanzler - schlimm genug! Die Dresche der Wähler kriegen Sie erst dann, Herr Bundeskanzler, wenn Sie es wieder werden wollen. Gedroschen werden Sie dann von denjenigen, die Ihre Kungelei mit den Schornsteinfegern nicht mögen. Immer mehr Menschen im Lande durchschauen deren überwiegend nutzlosen Hokuspokus. Dass diesen gestattet wird, wie die Kakerlaken ungerufen in unsere Häuser einzudringen, geschieht mit Ihrer vollen Unterstützung, Herr Bundeskanzler.

So 1998 mit den Worten: "Diese Leute brauchen wir und zwar immer!" Für die wenigen Kamine, die noch regelmäßig zu kehren sind, benötigen wir keine 17.000 Schornsteinfeger. Das Kontrollieren der Abgase besorgt das Fachhandwerk ebenso, wie es beim Auto geschieht.

Ist das verhasste Monopol endlich gekippt, versuchen Sie, Herr Bundeskanzler, ruhig mit Ihren einstigen "Lieblingen" weiter zu kungeln. Ob es diesen dann noch danach zumute ist, das ist die Frage! Bei Ihnen ist ohne Monopol nichts mehr zu holen. Auch müssen die schwarzen Männer dann etwas Nützliches tun. Der überflüssige Kaminbesen hat endlich ausgedient. Das Volk hat gesiegt!

Sie herzlich grüßend!

Paul Theisen

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief unter:
www.schofeg.de/politbriefe.html.

 



Brief an Bundespräsident Johannes Rau 22.9.03


 

Paul Theisen


Präsident der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Johannes Rau persönlich

Bundespräsidialamt Berlin

Fax 030 2000 1999

22. September 2003

Sehr verehrter Herr Bundespräsident!

Sie ergreifen häufig das Wort, um auf wunde Punkte in unserer Gesellschaft zu deuten - nicht ohne staatsbürgerliches Handeln anzumahnen. In banger Sorge wende ich mich an Sie persönlich, da ich unser Staatsschiff seichten Gewässern zustreben sehe. Im Jahre 1925 geboren, wirkte ich von der ersten Stunde an tatkräftig am Aufbau der Bundesrepublik mit. Doch bin ich bitter enttäuscht über manch jämmerlichen Zustand unseres dahindümpelnden Staates!

Im übertragenen Sinne stelle ich fest: Aus einem hoffnungsvollen Neugeborenen ist ein mit vielen Mängeln behafteter Erwachsener geworden. Ich erlaube mir, meinen Gesamteindruck in vollem Ernst in einem einzigen bissigen Satz auszusprechen:
Unsere Demokratie ist eine hochbürokratisierte Heimstatt für korrupte Posten- und Privilegienhascher, egomanischen Besitzstandwahrern und dem Eigennutz verfallenen Umverteilern, deren jeder mit Macht zukünftigen politischen Handlungsspielraum blindlings einengt, was unseren Staat zusehends unregierbar macht.

Alle Mängel aufzuzählen würde den Rahmen eines Briefes sprengen. Nur auf einen Auswuchs, der mich persönlich hart getroffen hat, möchte ich eingehen. Es handelt sich um einen, der in die Kategorie des "Dornröschen-Syndroms" fällt: Warum verfluchte die böse Fee nur Dornröschen in einen hundert Jahre währenden Schlaf? Warum nicht auch dieses missliebige Relikt von Schornsteinfegermonopol? Dem war sie zugetan, und verzauberte es in einen Zustand üppigen Fortlebens.

In der Tat gelang dieses Kunststück der mit prall gefüllter Kriegskasse (lt. Wirtschaftswoche) ausgestatteten Schornsteinfegerlobby. Eine willfährige Ministerialbürokratie stand ihr zur Seite. Obgleich ihr gesetztes Ziel die Rettung ihres vom Aussterben bedrohten Reliktes war, gelang es ihr allmählich, eine Macht im Staate mafiosen Zuschnitts zu konstituieren.

Mittlerweile sind hierzulande etwa 17.000 Schornsteinfeger tätig, die uns jährlich etwa 1,5 Mrd. € kosten. Dazu addieren sich die beachtlichen Kosten ländereigener Weisungs- und Aufsichtsbürokratien, die ihre Schutzbefohlenen vor einer zunehmenden Beschwerdeflut aus der Bevölkerung über Wasser hält. Ferner schlagen die hohen Kosten zahlreicher Gerichtsverfahren und der Bearbeitung unzähliger Petitionen an die Länderparlamente und den Bundestag zu Buche. Dies ist der desolate Erfolg eines vor dem Untergang geretteten Fossils, das gegen den Willen, aber auf Kosten der Bevölkerung prächtig gedeiht!

Wer nicht zulässt, dass sein sauberer Kamin gekehrt wird, der wird alsbald von der Aufsichtsbehörde mit drakonischen Strafen traktiert. Schnell sind fünfstellige einschüchternde Zwangsgelder fällig. Auf diese Weise wird der aufmüpfige mündige Bürger wortwörtlich "zur Staatsraison gezwungen" . Er fühlt sich wie der biblische König David im Schatten des sagenhaften Riesen Goliath. Doch David fehlt die Schleuder. Ein uns erlösender Prinz ist nicht in Sicht. Wir müssen den Zauber der bösen Fee mit eigenen Kräften abschütteln.

Von modernen Heizkesseln geht absolut keine Feuergefahr mehr aus. Ihr Ausstoß an Ruß ist vernachlässigbar. Das bedeutet, dass die Kamine und Abgasrohre nicht mehr gekehrt werden müssten. Die Heizkessel ließen sich leicht autonom durch vollautomatische Überwachungseinrichtungen zuverlässig betreiben. Im Störfall wäre, wie auch jetzt, das Fachhandwerk gefragt. Nur noch jene Kamine wären zu kehren, welche die Abgase der mit Holz und Kohle befeuerten Heizkessel abführen. Gleich den ernsthaft gefahrbehafteten häuslichen Elektroanlagen sollte das Fachhandwerk einzig und allein für die Kleinfeuerungsanlagen zuständig sein. Beim PKW ist es nicht anders. Auch die Autowerkstätten dürfen ohne TÜV-Nachkontrolle die Autoabgase messen, was bei der Hausheizung undenkbar wäre.

Der Schornsteinfeger kontrolliert die Heizanlage in der Regel nur einmal im Jahr. Moderne Sensorentechnik dagegen fortlaufend. Diese aber hatten bislang auf dem deutschen Markt keine Verkaufschancen. Ein Kaminkehrgerät für jedermann wurde von der Schornsteinfegerlobby fast zwanzig Jahre lang blockiert. Als es endlich genehmigt wurde, wollte es kaum noch jemand kaufen. In beiden Fällen hätten die Käufer, neben den erhöhten Anschaffungskosten, auch noch Jahr für Jahr die hohen Schornsteinfegergebühren zahlen müssen. Der Besitzstand der Schornsteinfeger blieb ungeschmälert. Dieses bittere Unrecht ist unhaltbar!

Wäre der Abbau der überflüssig gewordenen Schornsteinfeger im üblichen evolutionären Rahmen verlaufen, so lägen die Gesamtkosten eines vollwertigen Ersatzes bei etwa einem Fünftel der jetzigen - bei gleicher Sicherheit und geringerer Umweltbelastung.

Gemessen an den - durch widerstrebende Kräfte gekennzeichneten - schwierigen Sozialreformen wäre die Bewältigung des Schornsteinfegerwesens ein Kinderspiel. Nur die Schornsteinfeger und ihre Steigbügelhalter in den Ämtern wollen den Status quo erhalten. Kein anderer! Wozu ein Sonderstatus für die Hausheizung?

Damit ist es noch nicht genug! Es verdichtet sich die Gewissheit, der Staat habe das Schornsteinfegerwesen als Vehikel in die Innere Sicherheit eingebunden . Das bedeutet, das Volk wird von den Politikern schamlos belogen. Feuersicherheit wird gepredigt und Innere Sicherheit ist gemeint. Auch die Staatslüge hat kurze Beine! Die Folgen bleiben nicht aus: Anhaltender Verdruss und die Verweigerung staatsbürgerlicher Pflichten. Das hält kein Staatswesen auf Dauer aus! Bisher wies das zuständige Berliner Wirtschaftsministerium noch jede Beschwerde dieserart kategorisch zurück.

Noch bleibt das Volk der Straße fern. Aber die Zahl derjenigen wächst stetig an, die sich in der Öffentlichkeit und in den Medien Gehör verschaffen. Immer mehr Menschen durchschauen den Schwindel mit den vorgegaukelten Gefahren. Die "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" Ostberliner Ursprungs agiert im Internet und findet bundesweiten Zuspruch.

Nehmen Sie sich, sehr verehrter Herr Bundespräsident, auch dieses brennenden Problems an. Die Menschen in diesem Land warten auf das Ende des verhassten Schornsteinfegermonopols. Vorher geben sie keine Ruhe!

Nur ein solcher fühlt sich stark, das Schornsteinfegermonopol zu vertreten und aufrechtzuerhalten In der Erwartung Ihrer persönlichen Stellungnahme seien Sie, sehr verehrter Herr Bundespräsident, herzlich gegrüßt.

 



Brief an SPD-Fraktion des Bundestages 6.9.03


 

Paul Theisen


SPD-Fraktion
des deutschen Bundestages

webteam@spdfraktion.de

6. September 2003

Sehr geehrte Damen und Herren!

Betreffs: Der folgende Text aus Ihrer Erklärung vom 4.9.03 mit dem Titel:

SPD-Fraktion fordert gerechte Strom- und Gaspreise und gleichberechtigte Verbraucherbeteiligung.

"(.....) Die bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern als symbolträchtig und positiv akzeptierten Schornsteinfeger sollten Aufgaben der neutralen Energie-(spar)beratung übernehmen. (....)"

Nach der Lektüre dieses Absatzes stellte ich mir ernsthaft die Frage, ob die Fraktion am 4.9.03 vom Teufel geritten war. Dass die mittlerweile zunehmend überflüssigen Schornsteinfeger nach neuen Tätigkeiten Ausschau halten, ist altbekannt. Dass eine Volkspartei darauf hereinfällt und in ihr Kalkül einbezieht, spricht von totaler Unkenntnis des Problems. Es sei denn, Sie verstehen unter Energieberatung die Empfehlung eines ganz bestimmten Heizkesselfabrikates oder Brenners, die nur dieser oder jener Heizungsbauer liefern kann. Nach dieser Methode beraten die Schornsteinfeger schon lange und verdienen sich damit ein Zubrot als Prämie auf die Hand. Auch sorgt die mächtige Schornsteinfegerlobby schon seit langem dafür, dass alte Heizkessel verschrottet werden müssen. Die Neuzulassungen durch die Schornsteinfeger sind nicht gerade billig. Gibt es ähnliches etwa auch für unsere durstigen Oldtimer von Autos und Flugzeugen?

Echte Energieberatung ist eine ingenieursgemäße Dienstleistung, die ein Schornsteinfeger mit Hauptschulabschluss als Berufseinstieg nicht zu leisten vermag. Wozu braucht man eine Energieberatung für die Heizung? Der Geldbeutel ist bei den hohen Energiepreisen das zuverlässigste Steuerungsinstrument für sparsames Heizen. Das funktioniert in einer Marktwirtschaft vortrefflich. Wer unsicher ist, wendet sich an die Verbraucherzentralen. Gewisse Zeitschriften quellen über mit Ratschlägen über Hausisolierung, Sonnenkollektoren und neue Heiztechniken. Dann gibt es noch die Mund-zu-Mund-Propaganda. Zunehmende Bürokratisierung ist wohl eine Schwäche der neuen SPD. Bürokratieabbau posaunen Sie aber großspurig ins Volk!

Ich bin zutiefst enttäuscht von diesem Papier. Wenn sie darin von "symbolträchtigen und positiv akzeptierten Schornsteinfegern" schreiben, wissen Sie nicht, wie es gärt in der Bevölkerung. Fragen Sie doch mal die Hausbesitzer, was sie von den Schornsteinfegern halten? Vor 10 Jahren war das noch kein Thema. Seit aber das Internet jedwede Transparenz bietet, wissen es immer mehr, dass ihr Schornsteinfeger sie über den Löffel barbiert. Immer mehr setzen sich zur Wehr und beschäftigen die Aufsichtsbehörden, Petitionsausschüsse und Gerichte. Eine Strafanzeige galt einem der SPD angehörenden MdB, der Schornsteinfeger ist. Der anonym Anzeigende hatte, wie er mir mitteilte Angst vor Repressalien seitens der mächtigen "Schornsteinfegermafia". So blieb die Anzeige wirkungslos. Auch die Mieter haben kapiert, dass die hohen Wohnebenkosten auch auf das Konto der Schornsteinfeger gehen. Die Bundesregierung hat Erklärungsbedarf wegen des Schornsteinfegermonopols bei der Brüsseler Kommission. Das alles hat sich wohl noch nicht bis in die Parteizentrale herumgesprochen?

Schauen Sie doch mal in meine Homepage www.schofeg.de oder in die dort angegebenen meiner Mitstreiter, dann sehen Sie, was los ist im Lande. Auf den Schornsteinfegerseiten finden Sie, mit welch fragwürdiger Wichtigtuerei versucht wird, ein überholtes Berufsbild aufzupolieren. Wir von der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" sind der Meinung, dass nur dort der Kamin zu fegen ist, wo es etwas zu fegen gibt. Wo es aber nichts zu fegen gibt, da hat kein Schornsteinfeger was zu suchen. Bei den modernen ÖL- und Gasheizungen gibt es nichts mehr zu fegen in den Kaminen. Sie müssen aber wegen der dort eventuell vorhandenen Vogelnester gefegt werden! Die Abgasmessung der Heizungsbauer sollte genügen, wie beim Auto die der Fachwerkstatt genügt. Warum muss denn bei der Hausheizung öfters gemessen werden als beim vielstrapazierten Auto? Warum gibt es beim Auto nicht all die Restriktionen wie bei der Hausheizung? Weil die Automobilklubs mehr mitzureden haben. Die meisten Hausbesitzerverbände sind von der Schornsteinfegerlobby bereits unterwandert. Wer kümmert sich um die weit mehr gefahrdrohendere elektrische Haustechnik? Niemand - und es funktioniert auch! Beim Kauf von Geräten wird auf sparsamen Stromverbrauch Wert gelegt. Dazu braucht man keine berufsmäßige Beratung.

Warum herrschen denn in allen anderen Ländern nicht ebensolche Zustände wie bei uns? Dort brennt es auch nicht öfters, wie uns die Schornsteinfegerlobby weis machen will. Die CO-Lüge ist längst widerlegt. Mit Lug und Trug versucht ein Auslaufmodell sich zu erhalten und noch weiter auszudehnen. Das Monopol, zu Hitlers Zeiten zugrunde gelegt und von allen Regierungen der BRD sorgsam gepflegt, muss weichen, wie auch das Fernmeldemonopol zum großen Vorteil aller gewichen ist. Gucken wir doch, wie unsere Nachbarn es machen. Die kennen die hiesigen Zwänge nicht. Nur in dem sieben Jahre zum Großdeutschen Reich gehörenden Österreich existiert eine weniger strenge Variante. Nirgendwo auf der Welt will man durch das deutsche Schornsteinfegerwesen genesen!

Die Schornsteinfeger aus Mecklenburg-Vorpommern protzten kürzlich in der Ostsee-Zeitung mit ihren beachtlichen Leistungen an Energieeinsparungen und schossen sich ein Eigentor. Eine präzise Nachrechnung von Messkosten und eingespartem Heizöl oder Gas ergab, dass das Messen der Schornsteinfeger das zwanzigfache von dem kostet, was das eingesparte Heizöl oder Gas kostet. Ohne Spritverbrauch ist das kostspielige Messen der Schornsteinfeger auch nicht zu haben! Der Umwelt und Sicherheit zuliebe benötigen wir keine Schornsteinfeger.

Streichen Sie schleunigst diesen unmöglichen Passus aus ihrem Papier. Der würde die SPD um Größenordnungen mehr Wählerstimmen kosten, wie es Schornsteinfeger in Deutschland gibt.

Mit freundlichen Grüßen

 



Brief Justizministerin Werwigk-Hertneck 29.8.03


 

Paul Theisen


Justizministerium Baden-Württemberg
Frau Ministerin Corinna Werwigk-Hertneck persönlich

70029 Stuttgart

E-Mail: poststelle@jum.bwl.de

29. August 2003

Betreffs: Zwiespältige Auslegung des Grundgesetzes in Baden-Württemberg

Sehr geehrte Frau Ministerin!

Staatsschädliches Verhalten des Landratsamtes Böblingen veranlasst mich, Ihnen nicht tolerierbare Zwangsmassnahmen zum Befolgen von Gesetzen zu unterbreiten. Die Ursache ist meine konsequente Haltung im Hinblick auf die Verletzung des GG (Grundgesetz) durch das SchfG (Schornsteinfegergesetz). Letzteres ist im Sinne der Gefahrenabwehr befugt, den die Unverletzlichkeit der Wohnung garantierenden Art.13 des GG zu verletzen. Das ist einzusehen, sofern es sich um Heizanlagen handelt, die mit rußerzeugenden festen Brennstoffen betrieben werden.

Die mit Öl und Gas betriebenen Heizanlagen bergen aber nicht die allergeringste Gefahr im Sinne des GG. Denn sie emittieren kaum noch brennbaren Russ. Der abgekapselte Heizkessel entlässt keine Flamme, um etwa vorhandenen Russ zu entzünden. Da aber keine Gefahr vorhanden ist, verbietet sich die Verletzung des GG. Somit ist ein Kehren der Abgaskanäle meiner ölbefeuerten Anlage nicht nur nutzlos, sondern grundgesetzwidrig (Anl.1)! Im Zuge der Novellierungen des in den 30er Jahren entstandenen SchfG ist der technische Fortschritt fahrlässig vernachlässigt worden.

Trotz Bedenken war ich Ende 2002 sogar bereit, den Schornsteinfeger wie alle Jahre in mein Haus zu lassen. Nicht bereit war ich, nochmals meinen Kamin durch den harten Stahlbesen beschädigen zu lassen. Das graue Kehrgut besteht aus einem Gemisch von Wandabrieb, wenig Verbrennungsrückständen und noch weniger Russ. Ich erbat, bei meinem Kamin die optische Methode per Spiegel anzuwenden, obwohl ich auch dies für überflüssig hielt. Doch jeglicher Ermessensspielraum, der vom bisher üblichen Kehren mit dem Stahlbesen abwich, wurde seitens des Landratsamtes mehrmals kategorisch abgelehnt. Erst einige Monate später bot man mir Kehren mit einem weichen Perlonbesen an. Dies wies ich nach Monaten zermürbender Hinhaltetaktik als behördlichen Willkürakt zurück.

Zunächst wurde für Januar 2003 Kehren unter Polizeischutz verfügt, aber offenbar wegen befürchteter Medienpräsenz kurzfristig wieder abgesagt. Nun begann man, mich mit hohen Zwangsgelddrohungen zum Kehren zu bewegen. Mittlerweile ist die 4.Verfügung erlassen. Wenn ich nicht in Kürze einen Kehrtermin mit dem Schornsteinfeger vereinbare, kostet mich meine konsequente Haltung insgesamt über 13.000. Das überschreitet die hiesige mittlere Jahresrente. Ich bin Rentner.

Die ursprünglich unaufschiebbare Notwendigkeit des Kehrens steigerte sich somit zu schikanösen Zwangsgeldforderungen. Dabei erklärte ich bereits im Februar im Landratsamt eindeutig, ich ließe nicht meinen sauberen Kamin kehren. Das Eintreiben des Zwangsgeldes hat damit eine höhere Priorität erlangt als seine eigentliche Ursache. Der angeblich gefahrdrohende Kamin wurde bis heute nicht angerührt!

Im nahegelegenen Neuhausen erzwangen 2 Schornsteinfeger das Kehren eines sauberen Abgasrohres. Sie waren von 5 Polizeibeamten und einer Beamtin des Landratsamtes Esslingen eskortiert.

Der Wirtschaftsminister Dr. Döring äußerte sich kürzlich in den Medien positiv zu dem von Ministerpräsident Teufel in Angriff genommenen Bürokratieabbau. Weiter sprach er sich gegen Monopole aus. In Wahrheit ist Dr. Döring ein übereifriger Verfechter des Schornsteinfegermonopols (Beweis in Anl.2). Wer von Bürokratieabbau spricht, aber die Auswüchse eines der bürokratischsten Systeme vertritt, verliert nicht nur seine eigene Glaubwürdigkeit. Er schadet damit der gesamten politischen Klasse. Er schadet erst recht dem Ansehen der Landesregierung.

Wenn die Ereignisse in Böblingen und Neuhausen Schule machen, driften wir vom bürgernahen Rechtsstaat in einen verordnenden Verwaltungsstaat ab, der blinden Gehorsam auch zur Befolgung der unsinnigsten Gesetzesbuchstaben durchsetzt. Die beiden Ereignisse beweisen es! Damit stünden wir früheren obrigkeitsstaatlichen Zwängen nicht mehr nach. Damals wurde brutaler Zwang unmittelbar angewendet. Heute macht man ihn den Bürgern mit fadenscheinigen, verlogenen und ehrenrührigen Begründungen bis zur Konfiszierung ihrer Lebensgrundlagen schmackhaft. Die Losung lautet: "Vogel friss oder stirb!"

Selbst die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist nicht zu überbieten. Es geht in meinem Falle nur um eine Handvoll harmlosen Dreck. Der Versuch seiner erzwungenen Beseitigung hat Zwangsmassnahmen zur Folge, die ohne Rücksicht auf meine Einkommensverhältnisse in wenigen Monaten zu einer Strafe von 13.000 € eskalierten.

Der Popanz eines angeblichen Gefahrenherdes ist nur noch Anlass zu einer rücksichtslosen schikanösen Bestrafung eines aufmüpfigen Rentners. Dieses Verhalten entlarvt die agierenden Beamten des Landratsamtes Böblingen der bösartigen Heuchelei. Sie wissen genau, dass von meinem Kamin nie eine Gefahr ausgegangen ist! Andernfalls wäre das für Januar verfügte Zwangskehren konsequent durchgeführt worden, statt feige zu kneifen. Dass die erste Verfügung mir am Heiligabend 2002 zugestellt wurde, sei nur erwähnt.

Ich mache Sie, Frau Ministerin, darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist. Er ist auch nachzulesen im Internet unter www.schofeg.de/politbriefe.html.

Für eine Stellungnahme bin ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen!

 

Anl.1

Das Schornsteinfegergesetz besagt in §1 Abs.1, dass "Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen".

Damit dieser SchfG §1 die Gewalt hat, Art.13 des GG zu verletzen, sind hohe Voraussetzungen gefordert. Denn in Art.13 Abs.7 ist Bedingung, dass "Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (...) vorgenommen werden".

Dies war noch zu Zeiten der Fall, als die damals üblichen Feuerungen unkontrollierte Mengen an brennbarem Ruß entließen, der sich durch eine aus der Feuerung austretende Flamme entzünden konnte. Der technische Fortschritt hat dazu geführt, dass die heute überwiegend betriebenen Feuerungen nicht im entferntesten die durch Art.13 GG Abs.7 beschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen in der Lage sind.

Die noch zugelassenen Öl- und Gas-Überdruckkessel erzeugen keinen nennenswerten Russ. Aus ihnen tritt auch keine zündende Flamme aus. Beide Fakten heben den Zwang zur Anwendung des SchfG §1 in Häusern mit modernen Feuerungsstätten auf. Wer die Anwendung des SchfG §1 dennoch vorschreibt, begeht einen eklatanten Verstoss gegen das Grundgesetz. Diese Tatsache müsste jedem Beamten geläufig sein, der sich ernsthaft mit der Materie befasst!

Wohl darf das SchfG §1 noch in Häusern angewandt werden, in denen Feuerungen betrieben werden, die den Voraussetzungen des Art.13 GG Abs.7 entsprechen. Dies sind mit festen Brennstoffen beschickte Feuerungen.

Demgemäss verstoßen Schornsteinfeger und Aufsichtsbehörden gegen das Grundgesetz, wenn sie bei jedem Betreiber einer Kleinfeuerungsanlage Kehren oder Überprüfen von Abgaskanälen erzwingen.

Es ist jedem Betreiber freigestellt, ein Kehren oder Überprüfen von Kamin oder Rauchrohr zu verweigern. Der verordnete Zwang der Behörden ist ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz!

Anl.2

Im Januar 2002 begab sich Minister Dr. Döring nach Plochingen, um dem dort wohnenden obersten baden-württembergischen Schornsteinfeger Gula das Bundesverdienstkreuz (für welche Verdienste?) eigenhändig ans Revers zu heften. Im Oktober 2002 wurde Dr. Döring zum Ehrenschornsteinfeger ernannt. Weitere entlarvende Tatsachen unter www.schofeg.de/skandaloeses.html.

 



3.Brief an Ministerpräsident Teufel 28.8.03


 

Paul Theisen, Böblingen

An den Ministerpräsidenten des Bundeslandes Baden-Württemberg
Dr. Erwin Teufel
Persönlich.

Fax: 0711 2153 340

Betreffs: Zwiespältige Auslegung des Grundgesetzes in Baden-Württemberg

28. August 2003

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Staatsschädliches Verhalten des Landratsamtes Böblingen veranlasst mich, Ihnen zu schreiben. Die Ursache ist meine konsequente Haltung im Hinblick auf die Verletzung des GG (Grundgesetz) durch das SchfG (Schornsteinfegergesetz). Letzteres ist befugt, den die Unverletzlichkeit der Wohnung betreffenden Art.13 des GG zu verletzen. Dies gilt im Zusammenhang mit dem SchfG aber nur, wenn durch die Hausheizung und ihre Abgaswege Gefahren vorhanden sind.

Die mit Öl und Gas betriebenen Heizanlagen können keine Gefahren im Sinne des GG hervorrufen. Denn sie emittieren kaum noch brennbaren Russ und keine Flamme kann den Heizkessel verlassen, um etwa vorhandenen Russ zu entzünden. Da aber keine Gefahr vorhanden ist, verbietet sich die Verletzung des GG. Somit ist ein Kehren der Abgaskanäle bei meiner ölbefeuerten Anlage nicht nur nutzlos, sondern grundgesetzwidrig (Anl.1)! Im Zuge der Novellierungen des im Jahre 1935 entstandenen SchfG ist der technische Fortschritt fahrlässig vernachlässigt worden.

Trotz meiner Bedenken war ich Ende 2002 sogar bereit, den Schornsteinfeger wieder in mein Haus zu lassen. Nicht bereit war ich, nochmals meinen Kamin durch den harten Stahlbesen beschädigen zu lassen. Das graue Kehrgut bestand seit jeher aus einem Gemisch von Wandabrieb, geringen Verbrennungsrückständen und nur wenig Russ. Ich bat, meinen Kamin zwecks Durchlasskontrolle zu spiegeln, obwohl ich auch dies für überflüssig hielt. Doch jeglicher Ermessensspielraum, der vom bisher üblichen Kehren mit dem Stahlbesen abwich, wurde seitens der Behörde mehrmals kategorisch abgelehnt. Erst einige Monate später bot man mir ein Kehren mit einem weichen Perlonbesen an. Dies wies ich nach Monaten zermürbender Hinhaltetaktik als behördlichen Willkürakt zurück.

Zunächst wurde für Januar Kehren unter Polizeischutz verordnet. Dies aber offenbar wegen anwesender Medien kurzfristig abgesagt. Nun versuchte man, mich mit hohen Zwangsgelddrohungen zum Kehren zu bewegen. Mittlerweile ist die 4.Verfügung erlassen. Demnach sind bereits 4.000 € konfisziert worden. Ein Zahlschein für weitere 4.000 € liegt bei. Mit der Androhung weiterer 5.000 € Zwangsgeld wurde mir nahegelegt, bis zum 12.9. einen Kehrtermin mit dem Schornsteinfeger zu vereinbaren. Bleibe ich standhaft, so kostet mich mein konsequentes Verhalten insgesamt 13.000 €. Das ist mehr, wie die mittlere Jahresrente hierzulande. Ich bin Rentner.

Die ursprünglich unaufschiebbare Notwendigkeit des Kehrens steigerte sich zu schikanösen Zwangsgeldforderungen. Obwohl ich bereits im Februar im Landratsamt eindeutig erklärte, nicht meinen sauberen Kamin kehren zu lassen. Die Eintreibung des Zwangsgeldes hat damit eine höhere Priorität erlangt als seine eigentliche Ursache. Der gefahrdrohende Kamin blieb bis heute unangetastet!

Im nahegelegenen Neuhausen erzwangen 2 Schornsteinfeger das Kehren eines - wie in den Jahren zuvor - sauberen Abgasrohres. Sie waren von 5 Polizeibeamten und einer Beamtin des Landratsamtes Esslingen eskortiert.

Der Wirtschaftsminister Dr. Döring äußerte sich kürzlich in den Medien positiv zu dem von Ihnen in Angriff genommenen Bürokratieabbau; ebenso sprach er sich gegen Monopole aus. In Wahrheit ist Dr. Döring ein übereifriger Verfechter des höchst bürokratischen Schornsteinfegermonopols (Beweis in Anl.2). Wer von Bürokratieabbau spricht, die oben geschilderten Fakten aber vertritt, gibt nicht nur seine eigene Glaubwürdigkeit preis. Er schadet damit der gesamten politischen Klasse. Er schadet erst recht dem Ansehen der Landesregierung.

Wenn die Ereignisse in Böblingen und Neuhausen Schule machen, driften wir vom bürgernahen Rechtsstaat in einen verordnenden Verwaltungsstaat ab, der blinden Gehorsam auch zur Befolgung der unsinnigsten Gesetzesbuchstaben fordert. Die beiden geschilderten Ereignisse beweisen es! Damit stünden wir früheren obrigkeitsstaatlichen Zwängen nicht mehr nach. Damals wandte man brutalen Zwang unmittelbar an. Heute macht man ihn den Bürgern mit den fadenscheinigsten verlogenen und ehrenrührigen Begründungen bis zur Konfiszierung ihrer Lebensgrundlagen schmackhaft. Nach der Losung: "Vogel friss oder stirb!"

Selbst die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist kaum noch zu überbieten. Es geht in meinem Falle nur um eine Handvoll harmlosen Dreck. Der Versuch seiner erzwungenen Beseitigung hat Zwangsmassnahmen zur Folge, die ohne Rücksicht auf meine Einkommensverhältnisse in wenigen Monaten zu einer Strafe von 13.000 € eskalierten. Auf meinen Hilfsfonds in der Begründung zu verweisen, ist unstatthaft!

Der Popanz eines angeblichen Gefahrenherdes ist nur noch Anlass zu einer rücksichtslosen schikanösen Bestrafung eines aufmüpfigen Rentners. Dieses Verhalten entlarvt die agierenden Beamten des Landratsamtes Böblingen der bösartigen Heuchelei. Sie wissen genau, dass von meinem Kamin nie eine Gefahr ausgegangen ist! Sonst hätten sie das - mir ausgerechnet am Heiligabend 2002 zugestellte - verfügte Zwangskehren im Januar konsequent durchgeführt, statt feige zu kneifen.

Wie man im Gegensatz zu meinem Fall im Landratsamt Böblingen leicht zu identifizierende Umweltsünder in Ruhe lässt, musste ich vor einigen Jahren durch eigene Aktivitäten erfahren (Anl.3).

Ich mache Sie, Herr Ministerpräsident, darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist.
Er ist auch nachzulesen im Internet unter
www.schofeg.de/politbriefe.html.

Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen!

Paul Theisen

Kopie an Landrat Maier, Landratsamt Böblingen

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Anl.1
Das Schornsteinfegergesetz besagt in §1 Abs.1, dass "Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen".

Damit dieser SchfG §1 die Gewalt hat, Art.13 des GG zu verletzen, sind hohe Voraussetzungen gefordert. Denn in Art.13 Abs.7 ist Bedingung, dass "Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (...) vorgenommen werden".

Dies war noch zu Zeiten der Fall, als die damals üblichen Feuerungen unkontrollierte Mengen an brennbarem Ruß entließen, der sich durch eine aus der Feuerung austretende Flamme entzünden konnte. Der technische Fortschritt hat dazu geführt, dass die heute überwiegend betriebenen Feuerungen nicht im entferntesten die durch Art.13 GG Abs.7 beschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen in der Lage sind.

Die noch zugelassenen Öl- und Gas-Überdruckkessel erzeugen keinen nennenswerten Russ. Aus ihnen tritt auch keine zündende Flamme aus. Beide Fakten heben den Zwang zur Anwendung des SchfG §1 in Häusern mit modernen Feuerungsstätten auf. Wer die Anwendung des SchfG §1 dennoch vorschreibt, begeht einen eklatanten Verstoss gegen das Grundgesetz. Diese Tatsache müsste jedem Beamten geläufig sein, der sich ernsthaft mit der Materie befasst!

Wohl darf das SchfG §1 noch in Häusern angewandt werden, in denen Feuerungen betrieben werden, die den Voraussetzungen des Art.13 GG Abs.7 entsprechen. Dies sind mit festen Brennstoffen beschickte Feuerungen.

Demgemäss verstoßen Schornsteinfeger und Aufsichtsbehörden gegen das Grundgesetz, wenn sie bei jedem Betreiber einer Kleinfeuerungsanlage Kehren oder Überprüfen von Abgaskanälen erzwingen.

Es ist jedem Betreiber freigestellt, ein Kehren oder Überprüfen von Kamin oder Rauchrohr zu verweigern. Der verordnete Zwang der Behörden ist ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz!

Anl.2
Im Januar 2002 begab sich Minister Dr. Döring nach Plochingen, um dem dort wohnenden obersten baden-württembergischen Schornsteinfeger Gula das Bundesverdienstkreuz (für welche Verdienste?) "eigenhändig ans Revers zu heften". Im Oktober 2002 wurde Dr. Döring zum Ehrenschornsteinfeger ernannt. Weitere entlarvende Tatsachen unter www.schofeg.de/skandaloeses.html.

Anl.3
Vor einigen Jahren meldete ich der betreffenden Abteilung im Landratsamt Böblingen den Fund eines beachtlichen, nicht verrottbaren, Bündels mit Kabelresten und -isolierungen. Ich fand es nahe einem elektrischen Schaltkasten der Schönbuchbahn. Der Inhalt des Bündels verriet den Verursacher zweifellos. Ein Jahr später war das Bündel nicht abgeholt. Erneut rief ich an. Stets hinterließ ich meine Rufnummer. Erst, als ich im dritten Jahr damit drohte, mich an eine höhere Dienststelle zu wenden, holte man das Bündel ab. Ich weiß nicht, ob man gegen den Umweltsünder ermittelte.

Im Gegensatz dazu verurteilt mich das Landratsamt Böblingen wegen meiner Weigerung, eine Handvoll Dreck aus meinem sauberen Kamin kehren zu lassen, innerhalb weniger Monate zu einem Zwangsgeld in Höhe von 13.000 €.

...

 



Brief an Bundesfinanzminister Eichel 19.8.03


 

Paul Theisen


Herrn
Bundesfinanzminister Eichel, persönlich

11017 Berlin

Fax 01888 682 3260

19. August 2003

Betreff: Staatsschädigendes Schornsteinfegermonopol

Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Eichel,

mit großem Respekt verfolge ich Ihre Jonglierkünste, mit denen Sie versuchen, die wachsenden Ausgabenwünsche mit unerwünscht spärlich fließenden Einnahmen ins Gleichgewicht zu bringen.

Davon unberührt gibt es einen Posten, der das Finanzministerium völlig außer Acht lässt. Dafür aber gedeiht er wie kein anderer, und hält die Balance zwischen Ein- und Ausgaben ohne Defizite schon seit Menschengedenken. Es handelt sich um das Schornsteinfegermonopol von Himmlers Gnaden. Die dort dank eines Staatsmonopols unter Zwang kassierten circa 2 Mrd. € wechseln zum größten Teil an der Haustür ihren Besitzer. Nur der geringere Teil, die Kosten staatlicher Aufsicht, läuft über die Kommunen, Länder und den Bund.

Eine dringende Liberalisierung des Schornsteinfegermonopols ließe den größten Teil des uns durch Monopolmacht aufgezwungenen völlig nutzlosen Hokuspokus der Schornsteinfeger wegfallen. Das wirkte sich aber auch auf eine Reduktion seiner hohen Verwaltungskosten aus. Immerhin beschäftigt das Schornsteinfegerwesen neben den 17 000 Schornsteinfegern eine große Zahl von Beamten, darunter der zunehmenden Zahl von Klagen wegen, viele Justizbeamten.

Viel wichtiger sind jedoch die verlorenen Wählerstimmen. Denn ein Vertrauensverlust der Bürger in einen Staat, der mit den Mitteln der Vergangenheit die Zukunft meistern möchte, lässt sich in Geldbeträgen nicht aufrechnen. Keines der gegenwärtigen Reformvorhaben ist wichtiger als die des Schornsteinfegerwesens. Aber die Politik lässt es kalt. Denn seine Kosten sind in keinem Finanzministerium aufgeschlüsselt.

Ich möchte in dem Zusammenhang nur auf zwei Fallbeispiele aus jüngster Vergangenheit hinweisen, die im Internet beschrieben sind:

www.schofeg.de/schwerin.html
www.schofeg.de/baeuerle.html .

Meine Briefwechsel mit Spitzenpolitikern werden aus Gründen der Transparenz im Internet veröffentlich unter

www.schofeg.de/politbriefe.html .

In der Erwartung einer Stellungnahme

mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

.

 



Brief von Minister Dr. Döring 11.8.03


 

DER WIRTSCHAFTSMINISTER
DES LANDES BADEN-WGRTTEMBERG

Herrn
Paul Theisen

71032 Böblingen

11.Aug.2003

Schornsteinfegerwesen

Ihre E-Mail vom 22. Juli 2003

Sehr geehrter Herr Theisen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juli 2003, in der Sie sich über die Arbeit der Bezirksschornsteinfegermeister und die Kehr- und Oberprüfungsordnung Baden-Württemberg beschweren.

(Anmerkung:
Stimmt nicht! Ich habe mich nicht in diesem Sinne beschwert.
Ich schrieb dem Abgeordneten Dr. Döring, wie allen Abgeordneten des Baden-Württembergischen Landtags diesen Text .

Nun weiter mit dem Brief des Ministers:)

Sie erhielten bisher vom Wirtschaftsministerium mehrere Schreiben, die Ihnen Auskunft über das System der Bezirksschornsteinfegermeister gaben. Daneben wurden Ihnen in drei Petitionen beim Landtag von Baden-Württemberg und in einer Petition beim Bundestag erläutert, welche Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister in Ihrem Gebäude in Böblingen hat und welche Überlegungen zur Einführung der jeweiligen Ordnungsbestimmung geführt haben. Sie haben sich in einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 1998 bereit erklärt, in Ihrem Gebäude das Rauchrohr entsprechend der geltenden Kehr- und Überprüfungsordnung Baden-Württemberg reinigen zu lassen und die dafür entsprechende Gebühr zu bezahlen. Mit Urteil vom 18.12.2002 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Ihre Normenkontrollklage gegen die Kehr- und Oberprüfungsordnung Baden-Württemberg abgewiesen.

Damit wurde Ihnen mehrfach bestätigt, dass die vom Bezirksschornsteinfegermeister angekündigten Kehr- und Überprüfungsarbeiten in Ihrem Gebäude ordnungsgemäß sind.

Die Zwangsmaßnahmen des Landratsamtes Böblingen können Sie vermeiden, wenn Sie unverzüglich einen Kehr- und Oberprüfungstermin mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder dem Landratsamt verbindlich vereinbaren und die gesetzlichen Kehr- und Oberprüfungsarbeiten entsprechend § 1 Abs. 1 des Schornsteinfegergesetzes durchführen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Walter Döring, Mdl

 



Meine Antwort darauf 12.8.03


 

Paul Theisen


Dr. Walter Döring MdL
Theodor-Heuss-Straße 4

70174 Stuttgart

poststelle@wm.bwl.de

12.Aug.2003

Schornsteinfegerwesen

Ihr Brief vom 11.Aug.2003

Sehr geehrter Herr Dr. Döring,

mein Demokratieverständnis erlitt durch Ihr unterwürfiges Verhalten zu den Schornsteinfegern dieses Bundeslandes schon einen beachtlichen Tiefschlag. Ihr Brief vom 11.08.2003 tat das seine noch dazu!

Gemäß dem Inhalt des von Ihnen unterzeichneten Schreibens haben Sie meine E-Mail nie gelesen. Deren Inhalt wird in der Antwort völlig ignoriert. Warum halten Sie es denn für notwendig, mir antworten zu lassen? Etwa nur, um einem aufmüpfigen Bürger, der sich vor Jahren schon gegenüber einem von der Aufsichtsbehörde gebilligtem Betrug zur Wehr setzte, nochmals den Marsch zu blasen? Ihr Verhalten ähnelt dem eines Despoten, der einem unbequemen Untertanen erneut die Folter zeigt! Mit Ihrer Methode "Vogel friss oder stirb" spotten Sie allen demokratischen Grundsätzen, Herr Minister!

Der Satzaufbau des Schreibens und die fundierte Sachkenntnis lässt erkennen, wer mir in Ihrem Namen schreibt. Dieser Mann trägt die volle Verantwortung für die sinnwidrigen Verordnungen eines uns aufgezwungenen maroden Systems, das seinen Ursprung nachweislich in der Nazizeit hat.

Nach meinen ehrverletzenden Erfahrungen mit dem Schornsteinfegerwesen wurde ich zu einem entschiedenen Verfechter gegen das autoritäre machtvolle Monopol, im Verbund mit vielen anderen, denen es kaum anders erging. Dieses verhasste Schornsteinfegermonopol wird ebenso verschwinden, wie das Monopol Bundespost schon größtenteils verschwand. Dafür sorgen wir von der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" durch Aufklärung der Öffentlichkeit und Appelle an die politische Vernunft solcher Politiker, die dafür empfänglich sind.

Auch Sie, Herr Dr. Döring, sind uns dabei durch Ihre häufigen höchst peinlichen Auftritte in Kreisen der schwarzen Zunft auf abschreckende Art behilflich. Dass Ihnen die Ehrenschornsteinfegerwürde verliehen wurde, erfuhr ich ausgerechnet in Potsdam, der Stadt, mit deren Namen negative Assoziationen aufgrund der jüngeren deutschen Geschichte verbunden sind.

Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass Ihre häufigen Eskapaden mit der schwarzen Zunft gleich diesem Briefwechsel im Internet unter www.schofeg.de nachzulesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen