Tadelnde Briefe an Politiker in chronologischer Folge


"Angeschlagene Politiker sind wie angeschlagene Boxer: doppelt gefährlich!"

Edward Heath


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Brief an Bundestagspräsident Thierse 28.7.03


 

Paul Theisen


Präsident des Deutschen Bundestages

Wolfgang Thierse

Platz der Republik
11011 Berlin

praesident@bundestag.de

27. Juli 2003

Betreff: Verdacht auf Befangenheit und Vorteilnahme eines Abgeordneten

Sehr geehrter Herr Präsident Thierse,

den Schriften des Deutschen Bundestages entnahm ich, dass von den eingegangenen Petitionen in der Vergangenheit bei etwa der Hälfte zumindest Teilerfolge erzielt worden seien. Ich weiß aber auch, dass Petitionen zu einem bestimmten Thema generell zurückgewiesen werden. Das kann zwar am Thema, aber auch an der personellen Besetzung des Petitionsausschusses liegen. Mein Verdacht stützt sich aus wohlerwogenen Gründen auf letzteres.

Als Mitglied der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" ist mir bekannt, dass alle Petitionen gegen das Schornsteinfegerwesen beim Petitionsausschuss des Bundestages generell erfolglos sind. Ich machte auf Länderebene zum gleichen Thema dieselbe Erfahrung. Meine eingereichten Petitionen sind von der Person im Wirtschaftsministerium abschlägig beurteilt worden, deren verfasste Verordnungen der Grund meiner Petitionen waren. Dies geschah, obwohl ich den Petitionsausschuss eindringlich darum bat, mein Anliegen von einer neutralen Instanz beurteilen zu lassen. Sie werden verstehen, dass ich seither misstrauisch bin.

Der Abgeordnete Uwe Göllner, Schornsteinfeger aus Troisdorf, war schon in der vorigen Legislaturperiode Mitglied des Petitionsausschusses. Dies ist bei der hohen Fluktuationsrate der Mitglieder der Petitionsausschusses bemerkenswert. Es besteht kein Zweifel, dass Uwe Göllner bei Petitionen zum Schornsteinfegerwesen höchste Kompetenz genießt. Das darf aber nicht dazu führen, dass er deswegen bei den genannten Petitionen die Weichen stellt. Sollte dies aber der Fall sein, ließe sich daraus die Ablehnung derartiger Petitionen erklären.

Es ist bekannt, dass die Schornsteinfeger sich mit Bedacht in vielerlei Gremien drängen, um dort Einfluss zu gewinnen. Ebenfalls suchen sie die Nähe von Politikern nicht nur bei Neujahrsempfängen, sondern auch bei nichtigen Anlässen. Sie suchen die Öffentlichkeit, um sich in ihren auffallenden Uniformen als Glücksbringer zu präsentieren. All dies geschieht aus purem Selbsterhaltungstrieb. Denn die meisten ihrer ausgeübten Tätigkeiten werden in der Öffentlichkeit zunehmend als überflüssig erachtet und sind es auch.

In meinen Augen gilt Uwe Göllner beim Petitionsthema Schornsteinfegerwesen generell als befangen, weil es ihm zur Vorteilnahme zugunsten seines Berufes dienen kann. Ich bitte Sie, Herr Präsident, meinen Verdacht überprüfen zu lassen und mir entsprechende Nachricht zukommen zu lassen.

Meine Briefwechsel mit Spitzenpolitikern werden aus Gründen der Transparenz im Internet unter www.schofeg.de veröffentlicht.

In der Erwartung Ihrer baldigen Antwort

mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen ...

Es sei in diesem Zusammenhang auf ein bedeutsames Schreiben hingewiesen

http://www.schofeg.de/enthuellungen.html#troisdorf

 



Antwort darauf


 

Paul Theisen


DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Pet 2-15-02-113-010285
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

11011 Berlin, 15.08.2003
Platz der Republik 1
Fernruf (030) 227-33844
Telefax(030) 227-36130

Herrn
Paul Theisen
Bussardstr. 56

71032 Böblingen

Betr.: Mitglieder des Deutschen Bundestages
Bezug: Ihr Schreiben vom 28.07.2003

Sehr geehrter Herr Theisen,

für Ihr Schreiben vom 28.07.2003 danke ich Ihnen auch im Namen des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Ihren "Verdacht auf Befangenheit und Vorteilnahme eines Abgeordneten" möchte ich aus den nachfolgenden Gründen zurückweisen.

Es ist nicht zutreffend, dass Petitionen zu bestimmten Themen "generell zurückgewiesen" und - wie Sie damit offenbar anklingen lassen wollen - von vornherein unsachlich behandelt würden. Zur Begründung möchte ich Ihnen einige Erläuterungen zum Petitionsverfahren geben.

Zu jeder Petition erarbeiten zunächst die Juristen des Ausschußßdienstes einen Entscheidungsvorschlag in Form einer Beschlussempfehlung mit Begründung. Dieser Vorschlag wird mit der Petitionsakte an mindestens zwei Abgeordnete des Petitionsausschusses - je einen der Koalitionsfraktionen und einen der Oppositionsfraktionen - übermittelt und von diesen geprüft. Diese sog. Berichterstatter unterbreiten ihrerseits einen Vorschlag zur weiteren Bearbeitung und zum Ergebnis des Petitionsverfahrens, der von dem Vorschlag des Ausschussdienstes abweichen oder diesen übernehmen kann. Sodann wird die Petition im Petitionsausschuss beraten, nach dem zuvor noch die Petitionsarbeitsgruppen der Fraktionen sich damit befasst haben. Der Ausschuss richtet seinerseits eine Empfehlung an das Plenum des Deutschen Bundestages, das hierüber abschließend befindet.

Auf der Grundlage dieses Verfahrens ist es abwegig anzunehmen, ein Abgeordneter könne einseitig seine von eigenen Wünschen und denen seiner Klientel" geleitete Interessenpolitik betreiben und so zu bestimmten Petitionen nicht sachgerechte Entscheidungen herbeiführen.

Soweit Sie fordern, Ihr spezielles Anliegen "von einer neutralen Instanz beurteilen zu lassen", ist dies praktisch nicht durchführbar. Zum einen gibt es die "neutrale Instanz" zu den verschiedensten Themengebieten regelmäßig nicht. Zum anderen müssen die Abgeordneten letztlich über die Petitionen entscheiden und diese Entscheidung verantworten - und zwar in fachlicher, aber auch in politischer Hinsicht, wobei natürlich auch Meinungen von externen Sachverständigen in die Entscheidung einfließen können.

Auch im Schornsteinfegerwesen führen auf beruflicher und sonstiger Qualifikation beruhende Kenntnisse nicht zu einseitiger "Befangenheit", sondern zu einer höheren Sachkompetenz, die sich der Petitionsausschuss - wie auch zu vielfältigen anderen Themen mit anderen Berufsgruppen - zu Nutze macht. Es sind - wie oben ausgeführt - genügend Kontrollmechanismen im Petitionsverfahren vorhanden, dass eine einseitige und unsachliche Interessenpolitik nicht betrieben werden kann.

Abschließend möchte ich mir die Anmerkung erlauben, dass Ihr "Verdacht auf Befangenheit und Vorteilnahme" hinsichtlich des Begriffs Vorteilnahme immerhin einen strafrechtlich relevanten Vorwurf beinhaltet, der - ohne handfeste Beweise - nicht erhoben werden sollte.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Tegethoff)

 



Brief an mehrere Abgeordnete 22.7.03


 

Das Maß ist voll !

In einem schwäbischen Dorf überraschten jüngst 5 Polizeibeamte und 2 Schornsteinfeger einen Hausbesitzer, um das saubere Abgasrohr seiner Heizung zu kehren. Wäre der Hausbesitzer abwesend gewesen, hätte man das Haus aufgebrochen. (Nachzulesen in www.schofeg.de/baeuerle.html).

In dem Haus befindet sich eine Heizanlage mit Brennwertkessel und Sonnenkollektoren. Derartige Anlagen berechtigen gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung von BW den Schornsteinfeger, das saubere Abgasrohr zu kehren. Dem erwehrte sich der ökologisch gesonnene Hausbesitzer.

Mein Widerstand gegen ein Kehren meines sauberen Kamins kostet mich 8 000 € an Zwangsgeld. Es ist bereits angedroht, meinen "gefahrbehafteten" (!) Kamin dennoch zwangsweise zu kehren. Das Hinauszögern der angeblich lauernden Gefahr währt bereits seit Ende 2002.

Ein Kehren sauberer Abgasanlagen und Kamine widerspricht jeder Vernunft. Beim vielstrapazierten PKW werden die Abgase seltener kontrolliert als die der Hausheizung. Die elektrische Haustechnik birgt weit mehr Gefahren als die in die Obhut der Schornsteinfeger delegierte Heizanlage.

Die weit überwiegenden heutigen Heizanlagen können keine Brände mehr verursachen. Wenn aber Politiker die Schornsteinfeger als Feuerverhüter loben, streuen sie der Bevölkerung Sand in die Augen. In Wahrheit wollen sie mit aller Macht einen antiquierten Beruf erhalten und missbrauchen.

Zu welchen Zwecken, ging jüngst durch die Medien. Mit solchen Methoden verlieren unsere Politiker den allerletzten Rest an Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Ein Fortbestehen des zunehmend verhassten Schornsteinmonopols ruiniert unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Maß ist voll!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen, Böblingen

 



2.Brief an Clemens Binninger 19.7.03


 

Paul Theisen

19. Juli 2003

Clemens Binninger, MdB

clemens.binninger@bundestag.de

Betreff: Beseitigung des Schornsteinfegermonopols

Sehr geehrter Herr Binninger,

auf meinen Brief vom 24.2.03 erhielt ich bis heute noch keine Antwort. Ich bat Sie um einen Initiativantrag im Bundestag zwecks Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Ich bitte Sie abermals, sich meines Anliegens und des Anliegens einer stetig zunehmen Anzahl von Bürgen anzunehmen. Mir ist bekannt, dass nach der Sommerpause die Deregulierung des Schornsteinfegermonopols im Bundestag behandelt wird. Bitte teilen Sie mir, einem Ihrer Wähler, Ihre Absicht oder zumindest Ihre Stellungnahme mit.

Hier ein Kurzbericht über ein Ereignis, das sich vor wenigen Tagen bei uns zugetragen hat. Ich persönlich muss demnächst ebenfalls mit solchem Missbrauch des Rechtsstaates rechnen. Aber erst, nachdem man mich um 8 000 € "erleichtert" hat.

"Am 16. Juli 2003 rückte in Neuhausen bei Stuttgart ein Mannschaftswagen der Landespolizei unangemeldet an, um in der Lage zu sein, gewaltsam in ein Haus einzudringen. Es sollte damit dem Schornsteinfeger Gelegenheit gegeben werden, das saubere Abgasrohr eines Brennwertkessels zu kehren. Da der Besitzer des Hauses zufällig anwesend war, erübrigte sich ein gewaltsames Eindringen in das Haus. Diese Aktion mit 5 Polizisten und 2 Schornsteinfegern wurde von einer Beamtin des Landratsamtes Esslingen beaufsichtigt."

Eine genaue Beschreibung dieses Falles erscheint kommende Woche in meinem Gästebuch, aus dem ich auch den obigen Text entnommen habe.

Ich füge den Text meines Briefes vom 24.2.03 nochmals bei.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff 17.7.03.


 

Paul Theisen

Staatskanzlei des Bundeslandes
Mecklenburg-Vorpommern

Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff persönlich

Fax 0385 56 51 44

17. Juli 2003


Betreff: Schornsteinfeger ökonomisch unhaltbar

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

meine Analyse der folgenden Pressemeldung in der Ostseezeitung vom 13.7.03 gibt mir Anlass, mich an Sie persönlich zu wenden:

Schwarze Männer sparen Heizöl

Schwerin (dpa) Schornsteinfeger bringen bekanntlich Glück - denn sie tragen zur Luftreinheit bei und helfen Brennstoffe und Kosten zu sparen. Das Schornsteinfegerhandwerk in M-V betreut nach Angaben des Umweltministeriums etwa 313 000 Gebäude im Land. Im vergangenen Jahr sind so etwa 890 000 Liter Heizöl und 540 000 Kubikmeter Erdgas eingespart worden. Mit dieser Energiemenge könnten 700 Einfamilienhäuser mit je 150 Quadratmetern Wohnraum ein Jahr lang beheizt werden.

Eine genaue Analyse dieser Meldung unter Berücksichtigung von Umweltschutz und Kosten hat ein solch verheerendes Resultat erbracht, dass es kaum zu glauben ist. Demnach ist das Schornsteinfegerwesen in Ihrem Bundesland unhaltbar. In der Anlage befinden sich meine Recherchen.

Ich bin Mitglied der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", die sich zum Ziel gesetzt hat, das unzeitgemäße teure und mächtige Schornsteinfegermonopol durch eine sinnvolle Alternative zu ersetzen.

Ich bitte Sie um Ihre persönliche Stellungnahme. Alle meine Briefwechsel in dieser Angelegenheit werden der Transparenz meiner Aktivitäten im Internet wegen unter www.schofeg.de veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

1 Anlage:

Haarsträubende Kosten/Nutzen-Relation schornsteinfegerlichen Tuns

Die Schornsteinfeger von Mecklenburg-Vorpommern haben gemäß einem Bericht der OSTSEE-ZEITUNG vom 13.7.03 in dem Artikel "Schornsteinfeger sparen Heizöl" einen niederschmetternden Beweis geliefert. Die dem Bericht zu entnehmende Kosten/Nutzenrechnung der Schornsteinfegertätigkeiten belegt zweifellos, dass eine solche auf der Stelle einzustellen ist. Dies gilt nicht nur für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern!

Die jährlichen Aktivitäten der Schornsteinfeger ersparten, eigenen Angaben zufolge, das Äquivalent von 1 430 000 Liter Heizöl (Heizöl oder Erdgas), im folgenden kurz als Heizöl bezeichnet. Damit ließen sich 700 Einfamilienhäuser heizen, deren jedes einen Jahresverbrauch von 2 043 Liter Heizöl hat. Bei 313 000 Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern muss demnach der Schornsteinfeger im Schnitt in 447 Gebäuden messen, um den Heizölverbrauch eines Niedrigenergieeinfamilienhauses einzusparen. Dazu sind Neujustagen von Brennern oder Anlagenerneuerung erforderlich, um dieses Sparpotential zu erzielen. Wie man daraus aber eine exakt definierte Menge an eingespartem Heizöl ermitteln kann, ist mir ein Rätsel.

Die eingesparten 1 430 000 Liter Heizöl kosten bei -,37 € je Liter insgesamt 529 000 €. Die Messungen der Schornsteinfeger kosten dagegen bei der Annahme von 34 € Kosten je Gebäude bei den angegebenen 313 000 Gebäuden = 34 x 313 000 = 10 642 000 €. Das ist das zwanzigfache von dem, was eingespart worden ist! Das ist der unglaubliche Preis der Schornsteinfegertätigkeiten! Selbst bei geringfügigen Abweichungen in den Kosten für Heizöl und Messtätigkeit, ist das Ergebnis kaum anders.

Ohne Energieaufwand können die Schornsteinfeger nicht messen. Die beachtlichen Anfahrtswege kosten Energie. Der Vorschrift, im Kehrbezirk zu wohnen, kommen die wenigsten Schornsteinfeger nach. Dazu addiert sich der Verbrauch zum Aufheizen der Anlage, wenn außerhalb der Heizperiode gemessen wird. Bei beanstandeten Anlagen muss der Fachmann zwecks Justage die Heizung einschalten, danach wieder der Schornsteinfeger zur Kontrolle. In der Summe ist damit die Energieersparnis zum großen Teil wieder aufgezehrt. Damit aber auch der beabsichtigte ökologische Nutzen.

Somit ist die Schornsteinfegertätigkeit eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu so hohen Kosten, die sie mit nichts zu rechtfertigen sind. Die Hausbesitzer zahlen direkt, die Mieter über erhöhte Wohnnebenkosten. Keine Volkswirtschaft darf sich ein solch atemberaubendes Missverhältnis leisten!

Nur ein Bruchteil der jetzigen Schornsteinfegerkosten würde, bei ebenso großem Nutzeffekt benötigt werden, wenn die Emissionsmessungen vom Fachhandwerk ausgeführt werden. Gleich dem Kfz sollte jeder Heizkessel eine Plakette mit der Angabe des nächsten Messdatums erhalten. Stichproben staatlicherseits wären erwünscht, wie es auch beim Kfz durch die Polizei der Fall ist. Der Unsinn, stationäre Heizungen öfters als den weitaus mehr strapazierten PKW zu messen, ist unhaltbar. Ein Messzyklus von 3 Jahren dürfte angemessen sein. Das ausführende Fachhandwerk wäre in der Lage, bei einer Überschreitung des Schadstoffausstoßes sofort den Brenner neu einzustellen, was kein Schornsteinfeger kann. Gemäß den Herstellerangaben ließen sich Verschleißteile, etwa die Düse, dem Jahresdurchsatz entsprechend, austauschen. So ist es auch in den Autowerkstätten bei der Abgassonderuntersuchung.

Die gegenwärtige Regelung wurde einst auf Drängen der Schornsteinfegerlobby für die Belange der Schornsteinfeger festgelegt und später noch verschärft. Der alleinige Zweck einer sinnvollen Regelung sollte ein geringer Energieverbrauch unter Berücksichtigung ökologischer Belange bei minimalen Kosten sein. Jede in Betrieb befindliche Kleinfeuerungsanlage garantiert absolute Feuersicherheit.

Warum müssen Neuanlagen erst noch vom Schornsteinfeger zugelassen werden? Beim fabrikneuen PKW genügt die Herstellergarantie, um das Fahrzeug drei Jahre lang den Strapazen des Straßenverkehrs auszusetzen. Dort steht weitaus mehr auf dem Spiel, als bei den häuslichen Kleinfeuerungsanlagen. Der Schornsteinfeger sollte nur noch in den Häusern tätig sein dürfen, in denen Holz oder Kohle verfeuert werden. Die Öl- und Gasfeuerungen emittieren so geringe feste Rückstandsmengen, dass ein Kehren des Kamins sich erübrigt.

 



Brief an Innenminister von BW Dr. Schäuble 14.7.03


 

Paul Theisen

Innenministerium von Baden- Württemberg

Minister Dr. Thomas Schäuble persönlich

E-Mail: innenminister@im.bwl.de

14.07.2003


Betreff: Ihre Festrede beim 41. Landesinnungsverbandstag der Schornsteinfeger in Mosbach.

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble,

in Ihrer Festrede lobten Sie die Schornsteinfeger über den grünen Klee und betonten deren dringende Notwendigkeit zur Sicherheit der Bevölkerung. Dieser Schmus widerspricht sämtlichen Fakten! Nicht den Schornsteinfegern verdanken wir das seltenere Ausrücken der Feuerwehren, sondern der modernen Heiztechnik. Die Schornsteinfeger dagegen blockieren mit Erfolg eine sinnvolle dauerhafte Überwachung der Heizanlagen, um damit nicht überflüssig zu werden, was der natürliche Gang der Dinge sein sollte. Wir benötigen und wollen die Feuerwehr. Aber die Schornsteinfeger wollen und brauchen wir nur dort, wo noch Schornsteine zu fegen sind. Aber nur dort!

Ihre Rede ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich ernsthaft mit dem Schornsteinfegerwesen kritisch auseinandersetzen. Ich bin einer von denen, die einer Ihrer Parteifreunde - ein Schornsteinfeger - wie folgt charakterisiert hat: "Das sind die gleichen Leute wie die, die Helmut Kohl Eier an den Kopf werfen und Wolfgang Schäuble mit einem Messer angreifen".

Die Schornsteinfeger bestreiten nur ein Teilgebiet unserer modernen Haustechnik. Im Gegensatz zu den Gefahren, die allein von den elektrischen Anlagen und Elektrogeräten ausgehen, ist das Gefahrenpotential der Heiztechnik nur zweitrangig. Aber der Gesetzgeber spielt es so hoch, als wäre es die einzige Gefahr im Haus. Das ist der Erfolg einer in Deutschland - aber nirgendwo sonst - übermächtigen Schornsteinfegerlobby!

Mit den üblichen Haustechniken geht der mündige Bürger, auch ohne jeden staatlichen Zwang, selbstverantwortlich um. Das gilt auch für die knappen Resourcen. Der Geldbeutel, nicht der Schornsteinfeger, bremst die Verschwendung. So auch beim Umgang mit dem Auto.

Als im 3.Reich das Schornsteinfegergesetz mit festen Kehrbezirken eingeführt worden ist, verfolgten die Machthaber, neben der Feuersicherheit, in erster Linie politische Ziele. Damals hatte eine flächendeckende Bespitzelung der Bevölkerung Vorrang. Die heute geführte Diskussion um die Schornsteinfeger als Büttel des Staates weist auf ebensolche Zwecke hin, wenn auch mit anderer Zielsetzung. Wer von Feuersicherheit redet, aber insgeheim an politische Sicherheit denkt, handelt unredlich und täuscht die Bevölkerung.

Politiker, welche die Missachtung des Art.13 GG zum Zwecke eines Kehrens sauberer Kamine verteidigen, betrügen die Bevölkerung. In Abs.7 ist von einer drohenden Gefahr die Rede. Eine solche bestand, solange noch mit Holz und Kohle geheizt worden ist. Heute besteht diese Gefahr nicht mehr! Von allen zugelassenen Öl- und Gasheizkesseln geht keinerlei Brandgefahr mehr aus. Damit entfällt auch die gesetzliche Handhabe zum Hausfriedensbruch. Das Dogma von der Feuergefahr zwecks Missachtung des Grundgesetzes in Form überflüssigen Kaminkehrens muss dringend fallen!

Wer die Hausbesitzer zum Kehren ihrer sauberen Kamine, unter Androhung von Polizeigewalt zwingt, handelt insofern gesetzwidrig, weil die Voraussetzung zum Schornsteinfegergesetz nicht mehr gegeben ist. Der Staat, der seinen Bürgern auf einer solchen Basis Zwänge mit hohen Strafen auferlegt, hat polizeistaatliche Züge.

Nur weil ich mich aus wohlerwogenen Gründen weigerte, meinen sauberen Kamin kehren zu lassen, wurde ich zur Zahlung von 8 000 € Zwangsgeld "verdonnert". Sie, Herr Minister, stehen zu diesem maroden Gesetz und all seinen haarsträubenden ländereigenen Verordnungen!

Ich bitte Sie, Herr Minister, dringend um Ihre höchstpersönliche Stellungnahme. Ich weise Sie darauf hin, dass auch dieses Schreiben, wie jeder im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegerwesen getätigte Briefwechsel, der Transparenz wegen im Internet auf meiner Homepage www.schofeg.de erscheinen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an das Bundesjustizministerium 3.7.03


 

Paul Theisen

Bundesjustizministerium
z. Hd. Frau Ministerin Brigitte Zypries

Berlin

Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25

3 Juli 2003

Betreff: Wachsende Besorgnis um das Ansehen unseres Rechtsstaates

Sehr geehrte Frau Zypries,

in tiefer Besorgnis um unseren Rechtsstaat wende ich mich an Sie persönlich. Hört man sich in den älteren Bevölkerungsschichten um, so erfährt man die besorgte Ansicht, es ginge mit unserem Rechtsstaat beschleunigt bergab. Verbände und Interessengruppen hätten sich eine besorgniserregende Selbstbedienungsmentalität angeeignet. Filzige Verflechtungen im Parteien- und Staatsapparat überwucherten ein sinnvolles und nützliches Gestalten staatlicher Ordnung. Wer an die Futterkrippen der Macht gelangt sei, lasse sich nicht mehr von dort verdrängen. Für die Politiker sei die Wiederwahl oberstes Ziel, das zu einem klugen Optimieren und Abwägen ihres Verhaltens führe. Ethische Normen seien von vorgestern. Der gordische Knoten sei nicht mehr zu durchtrennen!

Ich stimme zwar nicht allem zu, muss aber leider durch eigene Erfahrungen die meisten der genannten Ansichten bestätigen. In der Nazizeit aufgewachsen, habe ich ein sensibles Gespür für unrechtes Handeln. Insbesondere dann, wenn der Staat dieses Handeln mit seinen Machtmitteln durchsetzt.

Ein abschreckendes Beispiel ist für mich das Schornsteinfegerwesen, ein Fossil aus brauner Vergangenheit. Unter Vorspiegelung notwendiger Gefahrenabwehr und dem Schutz der Umwelt entwickelte es sich in den letzten Jahrzehnten zum Schaden unserer Volkswirtschaft und zum Verdruss zunehmender Teile der Bevölkerung. Wer sich den Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz widersetzt, riskiert ein beachtliches Strafmass.

Ich habe mich widersetzt! 8 000 € Zwangsgeld kostet mich mein beharrliches Weigern, meinen sauberen Kamin, wegen Kehrbeschädigung seiner Innenwand, kehren zu lassen. Trotzdem wird der Kamin letztendlich unter Polizeischutz zwangsweise gekehrt, wie mir vom Wirtschaftsministerium Stuttgart bereits mitgeteilt worden ist. Die von mir erbetene materialschonende optische Überprüfung meines Kamins fand bei den einschlägigen Behörden kein Gehör. Ich habe nicht aufgegeben, um der Öffentlichkeit eine gesetzliche Notlage vorzuführen. Das brachte meinen Fall bundesweit in die Medien.

Die Maßgabe des Schornsteinfegergesetzes ist der technische Stand der 50er Jahre. Darauf beruhen die gegenwärtigen zwingenden Verordnungen. Nach wie vor wird auf dieser Basis der Art.13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft gesetzt. Dessen Abs.7 besagt dass:

"Eingriffe und Beschränkungen dürfen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, aufgrund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ... vorgenommen werden."

Alle heute in Betrieb befindlichen und zugelassenen Öl- oder Gasfeuerungen sind außerstande, unter Art.13 GG Art.7 zu fallen. Deren abgekapselte Feuerungen entlassen keine zündende Flamme in den Abgaskanal, in dem sich auch keine nennenswerten brennbaren Substanzen befinden können.

Das Schornsteinfegergesetz samt den strengen Verordnungen der einzelnen Bundesländer ist der Bevölkerung nicht vermittelbar. Der Rechtsstaat leidet Schaden, wenn seine Gesetze mit verständnislosem Kopfschütteln resignierend akzeptiert werden müssen. Ich habe mich nur in der Erkenntnis, dass ein Rechtstaat sich nicht von Interessengruppen erpressen lassen darf, zur Wehr gesetzt. Dafür muss ich bluten.

Den Ablauf meiner Kehrverweigerung habe ich im Internet dokumentiert unter
www.schofeg.de/kehrverweigerung.html.

Sie herzlich grüßend
bitte ich Sie dringend um eine Stellungnahme!

Paul Theisen

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief unter:
www.schofeg.de/politbriefe.html.

 



3.Brief an den Bundeswirtschaftsminister 22.6.03


 

Paul Theisen

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Minister Clement persönlich

Fax 01888 615 7010

23. Juni 2003

Betreff: Dringend notwendige Aktivitäten gegen das Schornsteinfegermonopol

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

entschuldigen Sie, dass ich mich nochmals an Sie wende. Es brennt zwar nicht, aber es schwelt im Lande! Der angerichtete materielle Schaden liegt bei etwa 1,5 Milliarden € im Jahr, die völlig nutzlos verpulvert werden. Der ideelle Schaden jedoch, den der Fortbestand des Schornsteinfegermonopols anrichtet, ist unabsehbar. Seine weitere Duldung zehrt an der Vertrauenssubstanz in unseren Staat.

Das Staatsmonopol von unübersehbar brauner Prägung hat sich nicht nur im häuslichen Feuerungsbereich eingenistet, sondern streckt seine Fühler in weitere Hausbereiche aus, die es dank DDR-Vergangenheit in den neuen Bundesländern noch besetzt hält. Niemand denkt daran, die elektrische Haustechnik gleich der Feuerungstechnik zu reglementieren, obgleich sie größere Gefahrenquellen birgt. Die Nazis schenkten der elektrischen Haustechnik nur deshalb keine Beachtung, weil sie damals noch zu wenig Bedeutung hatte. Andernfalls hätten wir heute das Elektroprüfmonopol, welches in den inneren Wohnbereich Zutritt fände, um Bügeleisen und elektrische Heizdecken zu kontrollieren.

An drei von zahlreichen abschreckenden Beispielen zeige ich die Machtentfaltung des Schornsteinfegermonopols:

Fall 1. Einem ehemaligen bayrischen Schornsteinfegermeister ist es nicht erlaubt, seinen eigenen Kamin zu kehren. Das, was er bereits als Lehrling machen durfte, wird ihm im eigenen Haus verwehrt. Die Begründung ist haarsträubend.
Nachzulesen unter www.schofeg.de/ehembkm.html .

Fall 2. Ein umweltbewusster saarländischer Hausbesitzer investiert in Sonnenkollektoren. Das befreit ihn von der Emissionsmessung (Bundesgesetz). Daraufhin kehrt sein Schornsteinfeger lt. Landesverordnung seinen Kamin zweimal im Jahr, statt bisher nur einmal. Seine ehrliche Begründung: "Das ist zwar nicht nötig, aber ich will das Geld dafür haben".
Nachzulesen unter www.schofeg.de .

Fall 3. Ich bat meinen Schornsteinfeger, meinen sauberen Kamin wegen Schädigung der Kaminwand, nicht mehr zu kehren, sondern per Spiegel auf optischem Wege zu kontrollieren. Das wurde von der Aufsichtsbehörde aufgrund einer Landesverordnung strikt abgelehnt. Mein Durchhalten kostet mich 8 000 € an Zwangsgeldern. Ein halbes Jahr lang ist mein - angeblich die Allgemeinheit gefährdender - Kamin immer noch nicht gekehrt. Erst wenn das letzte Zwangsgeld eingetrieben ist, wird der Kamin lt. Androhung des Wirtschaftsministeriums B/W zwangsweise gekehrt. Somit ist erwiesen, dass die Bestrafung eines Bürgers Vorrang vor der Beseitigung einer hochgepuschten Gefahr für die Allgemeinheit besitzt.
Nachzulesen unter www.schofeg.de/kehrverweigerung.html .

Es ist mir unverständlich, dass zu den dezimierten Handwerken mit Meisterzwang das der Schornsteinfeger gehört. Es ist schon ein Hohn, diesen Beruf als Handwerk einzuordnen. Ihnen auch noch eine besondere Bedeutung beizumessen, ist ein Skandal. Jeder, der den Hokuspokus durchschaut hat, den diese Leute unter Gutheißung der Politiker praktizieren, hat für Ihre Entscheidung nicht das geringste Verständnis. Mittlerweile haben auch die Mieter erkannt, dass sie die hohen Wohnnebenkosten auch den Schornsteinfegern verdanken.

Dank der Aufklärungsaktionen unserer Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol mehren sich die Stimmen der Kritiker eines verhassten Reliktes aus Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Diese Stimmen sind verlorene Stimmen von Wählern, die den heutigen Politikern nichts mehr zutrauen.

Bundeskanzler Schröder spricht der schwarzen Zunft, deren Exponenten ihn aus wohlerwogenen Gründen, bei jeder passenden Gelegenheit umringen, wohlwollend neuen Mut zu. Ihr Baden-Württembergischer Kollege von der FDP ist bereits Ehrenschornsteinfeger. Er ließ sich in gutsitzender schwarzer Uniform durch die Lande chauffieren. Mein Rat an Sie als dem verantwortlichen Minister: Setzen Sie sich dafür ein, dass das verhasste Schornsteinfegermonopol schleunigst verschwindet! Wir brauchen es eben so wenig wie andere Länder es haben.

Sie herzlich grüßend
bitte ich Sie um eine Stellungnahme!

Paul Theisen

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief unter:
www.schofeg.de/politbriefe.html.

 



Dritter offener Brief an Bundeskanzler Schröder


 

Paul Theisen

Bundeskanzler
Dr. Gerhard Schröder persönlich

Fax: 01888 272 2555

13. Juni 2003

Betreff: Unverantwortliche Gesetzesschieflage


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

meine Tochter hat seit 1994 fünf Kinder geboren. Hätte sie im Frühstadium abgetrieben - für sie kein Thema - dann hätte der § 218 b StGB sie vor Strafe bewahrt!

Ich, ihr Vater, wurde zu 2 000 € Strafe verdonnert, weil ich es nicht zuließ, dass mein Schornsteinfeger, statt einer optischen Kontrolle, wandschädigend meinen sauberen Kamin kehrte.

Gibt es noch größere Divergenzen in Rang und Strafmaß?

Sie, Herr Bundeskanzler, machten wiederholt Vertretern des unzeitgemäßen Berufes "Schornsteinfeger" Zukunftshoffnungen. So 1998 mit den Worten: "Diese Leute brauchen wir und zwar immer!"

Nein, Herr Bundeskanzler, wir brauchen noch mehr beherzte Leute, die sich nicht nur der Kaminkratzereien der von Ihnen ermutigten Schornsteinfeger erwehren - auch bei hoher Strafandrohung!
Wir brauchen Leute, die nicht noch länger bereit sind, den Besitzstand der Günstlinge eines verhassten Staatsmonopols zu erhalten!

Ihre positive Haltung zu den uns pro Jahr knapp 2 Mrd. € kostenden 17 000 Schornsteinfegern mit ihren behördlichen "Schutzpatronen", ist mitverantwortlich für den Fortbestand dieses Fossil. Weil Sie den Schornsteinfegern die Stange halten, fördern Sie die wachsende Staatsverdrossenheit.

Die elektrischen Hausanlagen wurden nie durch ein Monopol gesichert. Wozu bedarf es denn eines Monopols für die Sicherheit moderner Heiztechnik? Kaminverstopfungen durch Vogelnester und Gefährdung durch Feuer sind reine Erfindungen der Schornsteinfeger, mit denen sich politische Entscheidungsträger gefügig machen lassen!

Das Schornsteinfegermonopol muss baldigst verschwinden!

Sie herzlich grüßend, bitte ich Sie inständig um eine Antwort!

Paul Theisen

PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief unter:
www.schofeg.de/politbriefe.html.

 



Brief an Guido Westerwelle 18.5.03


 

Paul Theisen

Dr. Guido Westerwelle
FDP-Vorsitzender

Fax: 030 / 22776562

18. Mai 2003

Betreff: Kritik an Ihrer Haltung auf dem Parteitag

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

als Nicht-FDP-ler verfolge ich dennoch aufmerksam die Entwicklung Ihrer Partei. Nach meiner Meinung begingen Sie auf dem Parteitag einen gravierenden Fehler, sowie eine zwar nebensächliche, aber doch gewisse potentielle Wählerschichten enttäuschende, Unterlassung.

Die FDP ist nach meiner Meinung die einzige Partei im Bundestag, die mit einem ernsthaften Reformeifer behaftet ist, was ich bei den großen Parteien vermisse. Die Union hat noch kein schlüssiges Konzept beisammen, die SPD wird nie über ihren eigenen Schatten springen können.

Zuerst Ihre Unterlassung: In der Liste der von Ihrer Partei in Angriff zu nehmenden Reformen vermisse ich die Zerschlagung aller Monopole, die Hemmschuhe unseres Wirtschaftswachstums. Das in meinen Augen zumeist ärgerniserregende Monopol wurde auf dem Parteitag, soweit ich es den Medien entnahm, nicht einmal genannt: das Schornsteinfegermonopol. Sowohl Clement als Merkel brachten es bereits ins Gespräch. Die FDP Saarland ist für seine Zerschlagung. Warum nicht auch die Bundes-FDP? Würden Sie es ernsthaft anpacken, brächte es Ihnen dank zunehmender Aversionen gegen die Schornsteinfeger bei der nächsten Wahl viele Stimmen ein.

Ihr Fehler war Ihr Einsatz für Dr. Döring. Dieser Mann ist für Ihre Partei eine latente Belastung. Solange Döring in verantwortlicher Position ist, kann ich die FDP nicht wählen. Hätte der Parteitag Döring abgewählt, wäre er bald auch im Ländle erledigt gewesen. Das täte BW gut - nicht aber seinen Schornsteinfegern. Ein einträglicher Kehrbezirk als Alterspfründe dürfte Döring nach seiner Demission sicher sein.

Was habe ich gegen diesen Mann? Döring ist letztes Jahr zum Ehrenschornsteinfeger befördert worden. Nicht nur das: Döring fuhr in Schornsteinfegeruniform außerhalb der Faschingszeit durch die Lande, um einen schwäbischen Textilverbandstag heimzusuchen. Wollte er damit etwa seinen Spezi Möllemann noch überbieten? Döring hat Titel und Uniform verdient, denn er hat sich als Wirtschaftsminister um die Schornsteinfeger verdient gemacht. Wer betätigt dereinst den verdienten Besen?

Das alles würde mich nicht stören, wenn Döring sich in gleichem Maße des ehrbaren Handwerks annähme. Gewiss sind Bäcker und Metzger auf keine spezielle Protektion angewiesen, wie sie den Schornsteinfegern fortlaufend zugute kommt. Diese suhlen sich gemächlich in ihrem von Himmler verordneten Sonderstatus, der stetig aufgebessert worden ist. Willfährige Schützenhilfe leisten ihnen von Feuerangst besessene und mit primitivem Aberglauben ausgestattete Politiker sämtlicher Parteien.

Bei den Veranstaltungen der Schornsteinfeger ist Döring häufig zu Gast. Höhepunkte sind dann die speichelleckerischen Reden mit gegenseitigen Beweihräucherungen und Zugeständnissen. Mit dabei war Döring im Dezember 2000 in Waiblingen, im Juli 2001 in Isny, im Januar 2002 in Plochingen. Dorthin eilte Döring eigens, um dem höchsten Baden-Württembergischen Schornsteinfeger eigenhändig das Bundesverdienstkreuz am Band ans Revers zu heften. Bei soviel gegenseitigem Wohlwollen ließ die Ehrenschornsteinfegerschaft nicht lange auf sich warten. Im Oktober 2002 war es dann endlich soweit.

Es gibt eine im Internet agierende bundesweite "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", der ich angehöre. Jetzt verstehen Sie wohl, weshalb ich Döring so liebe! Es ist ein Unding, dass ein liberaler Politiker mit Monopolisten auf gleicher Wellenlänge flötet, wozu der Bundeskanzler mit anbiedernden Worten auch noch den Taktstock schwingt. Sollte Sie meine Dokumentation zu diesem Thema näher interessieren, dann schauen Sie mal in die blitzschnellen Internetseiten von
www.schofeg.de/skandaloeses.html.

Während der Lektüre werden Sie meinen Standpunkt sicherlich verstehen lernen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich meinen Schriftverkehr in der Regel im Internet veröffentliche. Auch dieser Text befindet sich unter
www.schofeg.de/politbriefe.html.

Höre ich von Ihnen? Das würde mich sehr freuen und viele von uns interessieren!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief von "Europäische Kommission" 24.4.03


 

EUROPÄISCHE KOMMISSION
GD Binnenmarkt

DIENSTLEISTUNGEN, GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM, MEDIEN UND DATENSCHUTZ
Dienstleistungen

Brüssel, den 24.04.03

Sehr geehrter Herr Franz,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.03.2003 und die Informationen, die Sie darin geben.

Die Europäische Kommission war bereits durch eine Reihe von Beschwerden und Petitionen an das Europäische Parlament auf die Situation hinsichtlich der Schornsteinfeger in Deutschland und das für die Bezirksschornsteinfegermeister bestehende Gebietsmonopol aufmerksam gemacht worden. Wir haben die Sach- und Rechtslage in Deutschland geprüft und nach dieser Prüfung Anfang dieses Monats ein förmliches Mahnschreiben an die deutsche Regierung gerichtet, in dem diese auf die Bedenken der Kommission bezüglich der Vereinbarkeit der deutschen Gesetzgebung über die Schornsteinfeger mit dem Gemeinschaftsrecht hingewiesen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. In Abhängigkeit von dieser Stellungnahme wird die Kommission entscheiden, ob Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts verklagt wird.

Die Bedenken der Kommission beziehen sich auf die Gesichtspunkte der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 43 und 49 EG-Vertrag. Die Kommission ist der Auffassung, dass das den Bezirksschornsteinfegermeistern eingeräumte Monopol in ihren jeweiligen Kehrbezirken und verschiedene damit zusammenhängende Regelungen eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Art, 43 EG-Vertrag und der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag darstellt, soweit diese Gesetzeslage es einerseits deutschen Staatsbürgern unmöglich macht, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen und andererseits Schornsteinfegern oder Heizungsfachleuten aus anderen Mitgliedstaaten daran hindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Die weitere Entwicklung der Angelegenheit wird sich naturgemäß auch auf die Frage der Einteilung der Kehrbezirke auswirken.

Mit freundlichen Grüßen,

Margot Fröhlinger

Ansprechpartner:
Martin Frohn, Telefon:(32-2) 299 64 20, Martin.FROHN@cec.eu.int

Jürgen Franz
Bahnhofstr. 29
D - 75417 Mühlacker
Deutschland

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"Rang und Strafmaß zweier Gesetze" ab 26.4.03


 

Sehr geehrter Abgeordneter Herr X

Das Böblinger Landratsamt verhängte gegen einen 78-jährigen ein hohes Zwangsgeld, weil er sich weigerte, seinen sauberen Kamin kehren zu lassen. Der harte Stahlbesen sollte nicht erneut dessen saubere Innenwand beschädigen. Er berief sich ferner darauf, dass sein Schornsteinfeger 6 Jahre zuvor - unter Billigung eines Verwaltungsrichters - das Kehren seines sauberen Abgasrohres berechnen durfte, obwohl er es nicht gekehrt hatte.

Der Mann war bereit, seinen Kamin durch sinnvolleres Abspiegeln auf Durchlass überprüfen zu lassen. Dies wurde unter Berufung auf das Schornsteinfegergesetz und fehlendem Ermessensspielraum strikt abgelehnt! Auf ein Monate später gemachtes Angebot, mit einem Perlonbesen, statt dem vorgeschriebenen Stahlbesen kehren zu lassen, ging der Mann nach der erduldeten zermürbenden Behandlung durch die Behörde nicht mehr ein. Der gesamte Schriftwechsel ist abrufbar unter www.schofeg.de/kehrverweigerung.html .

In Deutschland werden pro Jahr mehr Schwangerschaften abgebrochen wie die Einwohnerzahl einer kleinen Großstadt. Trotz Gesetzesverstoß geschieht es unter streng geregelten Bedingungen straffrei. Der Bundestag stimmte dem modifizierten § 218 mit Mehrheit zu, damit abtreibenden Frauen der Ruch des Kriminellen erspart bliebe.

In beiden Fällen wird durch Gewalt eine jeweils andere Substanz entfernt:
1. Beim Abort ein Embryo mit allen Anlagen eines werdenden Menschen - durch Bundesgesetz legitimiert! Straffrei!
2. Beim Kamin eine Handvoll abgekratzte Wandpartikel mit ein wenig Ruß darunter - durch Landesgesetz legitimiert! Strafmaß: 2 000 Euro!

Der Landesgesetzgeber erlässt (auch ohne Parlament) Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz, die dem gesunden Menschenverstand widerstreben! Diesen Verordnungen widersetzt sich bundesweit eine wachsende Zahl besonnener und konsequent handelnder Bürger - trotz angedrohter hoher Strafen.

Die Divergenz in der Zuordnung von Rang und Strafmaß beider Fälle könnte krasser nicht sein! Die Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung zweifelhafter Tätigkeiten im Schutze des Schornsteinfegermonopols fügen dem Ansehen unseres Rechtsstaates unabsehbaren Schaden zu.

Freundliche Grüße vom Böblinger Kehrverweigerer

Paul Theisen

P.S.: Diesen Text sende ich auch an weitere Abgeordnete und Politiker. Für eine Stellungnahme zu meinem Fall, und dem Schornsteinfegermonopol im Allgemeinen, bin ich Ihnen dankbar.

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2.Brief an den Bundeswirtschaftsminister 22.4.03


 

Paul Theisen

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Minister Clement persönlich

Fax 01888 615 7010

22. April 2003

Betreff: Dringend notwendige Aktivitäten gegen das Schornsteinfegermonopol

Sehr geehrter Herr Clement,

bitte, Herr Minister, lassen Sie das von bürokratischer Umnebelung strotzende Schornsteinfegermonopol baldigst fallen! Es ist ein übles Produkt der Himmlerchen Giftküche aus dem Jahre 1935.

Monopole sind ihrer Schwerfälligkeit wegen Fortschrittsbremsen. Monopole dehnen ihren Einfluss in den ihnen zugewiesenen Nischen rücksichtslos aus. Staatsmonopole agieren unter dem Vorwand der ihnen vom Staat übertragenen öffentlichen Aufgaben. Staatsdiener schützen die Günstlinge des Monopols vor den stetig zunehmenden Angriffen ihrer Opfer. Das äußert sich in langwierigen Gerichtsverfahren, aussichtslosen Petitionen und Zwangsmaßnahmen, wie erzwungenes Kaminkehren oder hohe Zwangsgeldzahlungen.

Die schwer zu überwindende Macht der Schornsteinfeger beruht auf ihrem besonderen Arbeitsgebiet: Feuersicherheit und Umweltschutz. Beides sind Tabuthemen für überängstliche Politiker, denen eine risikobehaftete Verantwortung fremd ist. Diese Haltung billigt auch Ausgaben für Ökologie und Sicherheit, die einer Kosten-Nutzen-Analyse nicht standzuhalten vermögen. Das Schornsteinfegermonopol unterliegt keiner marktwirtschaftlichen Kontrolle, die seine sinnlosen Auswüchse zügeln könnte.

Das fortschrittsfeindliche Verhalten des Schornsteinfegermonopols ist darauf angelegt, technische Neuerungen nur soweit zu dulden, dass sie die Einnahmen aus den gewohnten Tätigkeiten der Schornsteinfeger nicht schmälern oder die fachlichen Kenntnisse der Schornsteinfeger nicht überfordern.

Zwei Beispiele mögen dies demonstrieren: Es gibt eine festgeschriebene Forderung der Schornsteinfeger, dass auch saubere Kamine zur Querschnittskontrolle umständlich zu kehren sind, statt sie durch die simple Spiegelprobe zu kontrollieren. Wer sich ein selbstbedienbares Kaminkehrgerät anschafft, hat dieses bedingungslos vom Schornsteinfeger betätigen zu lassen. Die Einkommensbesitzstände der Schornsteinfeger sind unantastbar. Deshalb werden technische Neuerungen, die einen Teil ihrer Tätigkeit überflüssig machten, in Deutschland nicht zugelassen.

Die jährlichen Kosten von über 1,5 Milliarden Euro ließen sich bei der Zerschlagung des Monopols auf einen Bruchteil reduzieren. Gewisse Tätigkeiten, wie das Kehren sauberer Kamine oder Doppelmessungen, entfielen ganz, während andere Tätigkeiten - wie auch beim KFZ - in größeren Zeitabständen stattfänden.

Die Macht des Schornsteinfegermonopols wird durch eine finanziell prächtig ausgestattete Lobby aufrechterhalten. Die zu brechen ist eine dringende politische Notwendigkeit. Der Fortbestand des Schornsteinfegermonopols schürt wachsende Unzufriedenheit und Verdruss gegenüber einem machtlosen Staat.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an Angela Merkel 17.4.03


 

Paul Theisen

Angela Merkel
Vorsitzende der CDU

angela.merkel@bundestag.de

17.04.2003

Betreff: Dringend erforderliche Aktivitäten gegen das Schornsteinfegermonopol

Sehr geehrte Frau Merkel,

bitte, lassen Sie nicht locker! Bedrängen Sie die Bundesregierung, das von bürokratischer Umnebelung strotzende Schornsteinfegermonopol baldigst fallen zu lassen! Das Schornsteinfegermonopol ist ein Produkt der Himmlerchen Giftküche aus dem Jahre 1935.

Monopole sind ihrer Schwerfälligkeit wegen Fortschrittsbremsen. Monopole dehnen ihren Einfluss in den ihnen zugewiesenen Wirtschaftsbereichen rücksichtslos aus. Bei Staatsmonopolen unter dem Vorwand der ihnen vom Staat übertragenen öffentlichen Aufgaben. Staatsdiener schützen die Günstlinge des Monopols vor den ständig zunehmenden Angriffen ihrer Opfer. Das äußert sich in langwierigen Gerichtsverfahren, aussichtslosen Petitionen und Zwangsmaßnahmen, wie erzwungenes Kaminkehren oder hohe Zwangsgeldzahlungen.

Die schwer zu überwindende Macht der Schornsteinfeger beruht auf ihrem besonderen Arbeitsgebiet: Feuersicherheit und Umweltschutz. Beides sind Tabuthemen für überängstliche Politiker, denen eine risikobehaftete Verantwortung fremd ist. Ihre Haltung billigt auch Ausgaben für Ökologie und Sicherheit, die einer Kosten-Nutzen-Analyse nicht standzuhalten vermögen. Das Schornsteinfegermonopol unterliegt keiner marktwirtschaftlichen Kontrolle, die seine sinnlosen Auswüchse zügeln könnte.

Das fortschrittsfeindliche Verhalten des Schornsteinfegermonopols hat seine Gründe: Technische Neuerungen werden nur dann geduldet, wenn sie die Einnahmen aus den gewohnten Tätigkeiten der Schornsteinfeger nicht schmälern oder deren fachliche Kenntnisse nicht überfordern.

Zwei Beispiele mögen dies demonstrieren: Es gibt eine festgeschriebene Forderung der Schornsteinfeger, dass auch saubere Kamine zur Querschnittskontrolle umständlich zu kehren sind, statt sie durch die simple Spiegelprobe zu kontrollieren. Wer sich ein selbstbedienbares Kaminkehrgerät anschafft, hat dieses bedingungslos vom Schornsteinfeger betätigen zu lassen. Die Einkommensbesitzstände der Schornsteinfeger sind unantastbar. Deshalb werden technische Neuerungen, die einen Teil ihrer Tätigkeit überflüssig machten, in Deutschland nicht zugelassen.

Die jährlichen Kosten von über 1,5 Milliarden Euro ließen sich bei der Zerschlagung des Monopols auf einen Bruchteil reduzieren. Gewisse Tätigkeiten, wie das Kehren sauberer Kamine oder Doppelmessungen, entfielen ganz, während andere Tätigkeiten - wie auch beim KFZ - in größeren Zeitabständen stattfänden.

Die Macht des Schornsteinfegermonopols wird durch eine finanziell prächtig ausgestattete Lobby aufrechterhalten. Die zu brechen ist eine dringende politische Notwendigkeit. Der Fortbestand des Schornsteinfegermonopols schürt wachsende Unzufriedenheit und Verdruss gegenüber einem machtlosen Staat.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Appell an alle verantwortungsbewussten deutschen Politiker


"Freiheit ist nicht Freiheit zu tun, was man will;
sie ist die Verantwortung, das zu tun, was man tun muss."

Yehudi Menuhin


 

Es gibt gewiss Wichtigeres in der Innenpolitik als der wachsende Widerstand gegen ein uns übergestülptes Gesetzesfossil im Naziformat, das in seinem Gehabe seinem Ursprung treu geblieben ist. Die Rede ist vom Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen, welches 1937 auf den totalen Staat zugeschnitten wurde. Seine festen Kehrbezirke boten die Grundlage einer allumfassenden zukünftigen Volksbespitzelung, die Pressemeldungen zufolge auch heute noch nicht widerrufen ist. Das heutige Schornsteinfegergesetz ist ein Bundesgesetz, das die Festlegung seiner Verordnungen und Ausführungsbestimmungen an die Bundesländer delegiert hat.

Von höchster Wichtigkeit ist das alsbaldige Streichen des Kehrmonopols mit all seinen verschachtelten Winkelzügen schwer durchschaubarer Verordnungen! Der durch das Monopol angerichtete ideelle und materielle Schaden muss dringend gestoppt werden. Gesetze dieser Art haben in einem demokratischen Staat keine Daseinsberechtigung!

Der ideelle Schaden äußert sich in einer rapide wachsenden Staatsverdrossenheit, damit verbunden ein schwindendes Ansehen der das Gesetz tragenden Politiker. Der Abscheu gegenüber korrupten Ministerialbeamten, die ständig neue Ausführungsbestimmungen erlassen haben, ebenso ihren hörigen Vasallen in den Landratsämtern, wächst ins Uferlose. Auch der Widerstand gegen die das Gesetz anwendenden, als beliehene Unternehmer geltenden Schornsteinfeger, nimmt in der den Schwindel durchschauenden Bevölkerung stetig zu.

Der materielle Schaden gleicht einem Virus in unserem Wirtschaftsleben, der uns ein ernstzunehmendes Standortproblem bereitet. Eine Ausgabe von etwa 1.5 Mrd. € pro Jahr mit steigender Tendenz, größtenteils völlig nutzlos, ist keine peanuts. Jedes EU-Land legt Wert auf Sicherheit im häuslichen Feuerungsbereich. Doch kein EU-Land kopiert den staatlich verordneten deutschen Schwachsinn.

Hausbesitzer sind direkt, Mieter über hohe Wohnnebenkosten, vom Schornsteinfegergesetz betroffen. Wir appellieren an alle politischen Entscheidungsträger, sich dieses Gesetzes ernsthaft anzunehmen.

Bilden Sie im neuen Bundestag eine unabhängige Experten-Kommission aus den Bereichen Sicherheitstechnik, Feuerungstechnik, Nationalökonomie und Umweltschutz. Diese Kommission muss alle bisherigen vom Schornsteinfegermonopol abgedeckten Pflichtleistungen einzeln in die Mangel nehmen, und sie auf ihre Zweckmäßigkeit und Rentabilität hinterfragen.

Kein sauberer Kamin darf in Zukunft nur deshalb gekehrt werden, damit sein Besitzer ruhig schlafen kann, weil alle ihm eingeredeten Vogel- und Wespennester aus dem Kamin beseitigt worden sind. Diese unglaubliche Gefahrenmär können auch die verordnenden Ministerialbeamten nicht geglaubt haben. Dennoch erließen sie den jährlichen Kehrzwang eines jeden sauberen Kamins. Mithin: höchster Korruptionsverdacht! Moderne Technik schützt moderne Anlagen vor jeder eventuellen, aber höchst unwahrscheinlichen Kaminverstopfung. Eine solche Technik als die einzig sinnvolle Sicherheitsmaßnahme lehnt man in diesen Kreisen strikt ab. Denn Kehren hat Vorrang! Weiterhin: höchster Korruptionsverdacht!

Wer seinen vielstrapazierten PKW alle 2 Jahre zum TÜV bringt, kann nicht einsehen, warum sein immobiler sparsamer häuslicher Ölbrenner jedes Jahr in die Obhut seines Schornsteinfegers muss. Kauft jemand sich gleichzeitig einen neuen PKW und einen neuen Heizkessel, so ist der erste TÜV seines PKW nach 3 Jahren fällig. Dann aber knöpft sich sein Schornsteinfeger seinen neuen Heizkessel schon zum vierten Mal vor.

Wer sich diesen Unsinn in Deutschland mit ansehen muss, verliert jeglichen Respekt vor seinen Staatsorganen. Die Abgeordneten haben in den vergangenen Jahren in der häuslichen Feuerungstechnik reine Vogel-Strauß-Politik betrieben, indem sie in unregelmäßigen Abständen das Schornsteinfegergesetz immer wieder absegneten. Anklagende Petitionen wurden in den Wirtschaftsministerien der Bundesländer ausgerechnet von den Beamten zurückgewiesen, die den beklagten Unfug Jahre vorher erlassen haben.

Ich gebe allen Parteien die Schuld an dieser typisch deutschen Misere! Deshalb sind alle Parteien in die Pflicht genommen, das Schornsteinfegergesetz im Sinne eines demokratischen Staatswesens zu reformieren, wie einst das Staatsmonopol Bundespost!

 



Denkschrift zu einem ärgerniserregenden Monopol


"Von oben herab muss reformiert werden,
wenn nicht von unten hinauf revolutioniert werden soll."

Karl Julius Weber


 

Sehr geehrter Herr X!

Legen Sie diese Denkschrift bitte nicht ungelesen beiseite. Sie ist politisch neutral und dient zu Ihrer Orientierung über ein antiquiertes deutsches Zwangssystem.

Nicht nur Menschen und Computer, sondern auch freiheitliche Demokratien werden von Viren befallen. Eines der Viren, ein machtlüsternes Monopol, schürt Unzufriedenheit und Staatsverdrossenheit. Die Rede ist vom Schornsteinfegermonopol. Seine versteckte Machtentfaltung führt zu einer schleichenden Entmündigung der betroffenen Bürger! Die monopolistischen Winkelzüge offenbaren sich nur denen, die sich intensiv mit ihm befassen. Ihre schwer nachvollziehbaren Verordnungen führen zu einem systematischen Abwürgen jeglicher Eigenverantwortung im häuslichen Feuerungsbereich!

Als Ingenieur arbeitete ich ausschließlich in Entwicklungslabors der elektronischen Industrie. Mehrere Patentanmeldungen sprechen dafür, dass ich gegen Stagnation bin. Dennoch setze ich nicht auf Fortschritt um jeden Preis. Monopole verabscheue ich grundsätzlich. Monopole setzen auf Machterhalt ohne Rücksichtnahme auf die Allgemeinheit und ihre wahren Bedürfnisse. Ist ein Monopol, wie das genannte, auf Ökologie und Feuerschutz ausgerichtet, genießt es hierzulande einen besonderen staatlichen Schutz.

Beherzte Bürger wehren sich bundesweit gegen die Verordnungen des Schornsteinfegermonopols, die völlig nutzlos oder zumindest weit übertrieben sind. Im Internet formierte sich die "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol"(IG), der ich angehöre.

Das Schornsteinfegermonopol wurde unter Hitler ins Leben gerufen. Neben der Ausführung der gewohnten Tätigkeiten sollte es in erster Linie der Bespitzelung der Bevölkerung dienen. Die Bundesrepublik behielt das Schornsteinfegermonopol aus wohlerwogenen Gründen bei. Unsere IG ist der Meinung, dass sein bislang verweigerter Abbau seiner latenten Bespitzelungsmöglichkeit im Wege steht. Dieser unterschwellige Verdacht wurde bisher nicht entkräftet!

Einige der Ungereimtheiten die sich das Schornsteinfegermonopol zunutze macht:

Rußende Öl- und Gas-Heizkessel sind per Gesetz verboten, wogegen ein anderes Gesetz befiehlt, den nicht vorhandenen Ruß unter Missachtung von Art.13 GG jedes Jahr von einem deutschen Schornsteinfeger kehren zu lassen.

Die ASU eines neuen PKW ist erstmalig nach 3 Jahren. Nach 3 Jahren müssen die Abgase eines neuen Heizkessels schon zum vierten Mal kontrolliert werden.

Der neue PKW wird ohne Zulassung betrieben. Der neue Heizkessel bedarf einer besonderen kostspieligen Zulassung.

Müssen wir uns derartige Widersprüchlichkeiten gefallen lassen? Wer, wie das Schornsteinfegermonopol, den geläufigen Sparsamkeitsgrundsatz "So wenig Aufwand wie nötig!", in seinem Sinne "So viel Aufwand wie möglich!" auf den Kopf stellt, verhält sich schmarotzerhaft.

Eine mit finanziellen Mitteln üppig ausgestattete Schornsteinfegerlobby weiß gutgläubigen und korrupten Ministerialbeamten Kamin und Feuerung als die häusliche Gefahrenquelle schlechthin darzustellen. Seltene Ausnahmen werden zur Regel hochstilisiert!

Weitaus gefährlichere häusliche Gefahrenquellen, wie der Umgang mit Elektrizität oder Gas obliegen dagegen keiner besonderen Vorsorge. Außerdem birgt der Wohnbereich noch zahlreiche andere Gefahrenquellen, die völlig unbeachtet bleiben.

Unserer IG gehören ehrenhafte kritische Menschen an, deren jeder einen hohen Sicherheitsstandard und eine intakte Umwelt schätzt. Wir wehren uns gegen die vielen nutzlosen Kontrollen der monopolgeschützten 17 000 Schornsteinfeger. Diese verschlingen im Jahr etwa 1,5 Milliarden Euro, die Kosten der sie beschützenden Bürokratie nicht gerechnet. Wir sehen im Schornsteinfegermonopol ein überflüssiges schädliches Relikt ohne nennenswerten Nutzeffekt.

Unser Staat darf nicht noch länger einer mächtigen selbstsüchtigen Lobby hörig sein! Ein Gesetz zur vorsorglichen Schadensvermeidung darf nicht den Art.2 des GG über Gebühr strapazieren. Ein neues monopolfreies Gesetz darf überflüssige Tätigkeiten im häuslichen Feuerungsbereich nicht mehr zulassen. Dieses Gesetz muss die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.13 des GG garantieren.

Für eine Stellungnahme bin ich Ihnen dankbar!

Paul Theisen

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Brief an Clemens Binninger (CDU) 23.02.2003


 

Bitte um einen Initiativantrag im Bundestag

23. Februar 2003

Clemens Binninger, MdB

clemens.binninger@bundestag.de

Betreff: Beseitigung des Schornsteinfegermonopols

Sehr geehrter Herr Binninger,

Dank für Ihren Brief vom 12.02.03 aus Berlin. Dank auch für Ihr Kompliment zu meiner "informationsfülligen" Homepage. "Gläsern" ist sie aber auch, was bedeutet, dass meine Korrespondenz - auch dieser Brief - dort erscheint. Das demokratiefördernde Internet macht's möglich. Es bringt aber auch weit verstreute Gesinnungsgenossen unter einen Hut.

Da sind wir schon beim Thema: Zahlreiche vermeintliche Einzelkämpfer gegen ein verhasstes Monopol fanden und finden sich fortwährend in der sich bundesweit formierenden Bürgerinitiative "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol". Das Monopol zu beseitigen und es durch eine sinnvollere Lösung zu ersetzen ist unser einziges Ziel. Das Postmonopol zu zerschlagen fand sicherlich leichter eine parlamentarische Mehrheit wie die Zerschlagung des vermeintlich weniger bedeutsamen Schornsteinfegermonopols.

Dessen Fortbestand führt aber zweifellos, neben den unten beschriebenen Nachteilen, zur schleichenden Entmündigung all derer, die seine Zwangsmaßnahmen widerwillig zu erdulden haben. Die kostspieligen, und zumeist überflüssigen Dienstleistungen der Schornsteinfeger, werden von den Hausbesitzern in der Regel in bar abgegolten, von den Mietern über die sich stetig erhöhenden Wohnnebenkosten. Wachsend ist die Zahl der Bürger, die von ihrem Widerstandsrecht gemäß Art. 20 des GG Gebrauch machen, um sich damit der erzwungenen Dienstleistungen der Schornsteinfeger - trotz angedrohter Strafe - zu entledigen. Dies ist zweifellos staatsschädigend und führt zur Politikverdrossenheit!

Sicherlich finden sich in Ihrer Fraktion mindestens acht der notwendigen Abgeordneten, um einen Initiativantrag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes zu stellen. Ich wende mich auch an je einen Abgeordneten der anderer Fraktionen mit der gleichen Bitte. Wenn jede der vier Fraktionen einen Initiativantrag stellen würde, wäre die Chance auf eine alsbaldige Beseitigung des verhassten Monopols in Reichweite.

Keines der leider noch vorhandenen Monopole gaukelt dem Bürger und den politischen Entscheidungsträgern soviel an häuslicher Sicherheit und geschonter Umwelt vor, wie das der Schornsteinfeger. Kanzler Schröder lässt sich häufig in Glückbringmanier mit Schornsteinfegern ablichten. Wirtschaftsminister Döring in BW ist Ehrenschornsteinfeger. Glücksverheißung und Nostalgiebegeisterung finden in der Bevölkerung reichen Anklang. Doch die wenigsten kennen die wahren Hintergründe des Schornsteinfegermonopols, einem Überbleibsel aus Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Im Jahre 1935 wurde damit begonnen das Deutsche Reich, gemäß den damaligen Kontrollerlassen, in Kehrbezirke einzuteilen. Ihr Zweck war die totale Verfügungsgewalt über ein gleichgeschaltetes Volk. Heute noch leiden wir unter dieser festgefügten Ordnung, die den machtbewussten Bezirksschornsteinfegermeister hervorbrachte. Zur Anfangszeit sind es überwiegend verdiente Parteigenossen gewesen - heute zumeist aufdringliche Günstlinge des Staates.

Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutz bedürfen keines Monopols! Eine soziale Marktwirtschaft bietet genügend Freiraum für beides. Kontrollierter Wettbewerb geht mit Resourcen jedweder Art sorgsamer um, wie ein Monopol dazu je in der Lage sein kann. Sicherheit um jeden Preis können wir uns nicht leisten. Erst recht nicht die uns durch das Schornsteinfegermonopol aufgezwungene vorgetäuschte kostspielige Sicherheit.

Da die Anzahl derjenigen stetig zunimmt, welche die Täuschungsmanöver der Schornsteinfeger durchschauen, wachsen auch die Klagen bei Aufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten. Aber auch Petitionen und Verweigerungen sind im Anwachsen. Dass zwecks Kehrens eines sauberen Kamins Art.13 des GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft gesetzt werden darf, ist heute niemanden mehr zu vermitteln. Wer, wie die Schornsteinfeger, die bereits getätigte Abgasmessung des Heizungsbauers kostenpflichtig nachkontrolliert, entmündigt das Fachhandwerk. Die vorgeschriebenen Kontrollen bei der Heizung sind häufiger als die unseres vielstrapazierten PKW.

Exekutive und Judikative begünstigen das Schornsteinfegermonopol. Die Legislative genehmigte bisher dessen stetigen Ausbau. Sie alle tragen Verantwortung für den schwer durchschaubaren Gesetzesdschungel mit realitätsfremden Verordnungen und überhöhten Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr- und Überprüfungsordnung. Der bürokratische Aufwand zu deren Durchführung und mittlerweile auch Durchsetzung bei den Behörden und Gerichten ist enorm und belastet über Gebühr den Steuerzahler!

Nicht nur die Haus- und Wohnungsbesitzer sind die Leidtragenden, die Mieter klagen über die hohen Wohnnebenkosten. Die Bundeslegislative mag die genannten Auswüchse auf die leichte Schulter nehmen, denn die hohen Verwaltungskosten für das aufwendige Kontrollsystem entfallen überwiegend auf die Länderhaushalte. Um die erhobenen Gebühren an der Haustür schert sich kein Gesetzgeber. Peanuts sind die gegenwärtigen Kosten von über 1,5 Mrd. € im Jahr keineswegs.

Da der verursachte Schaden sowohl materieller als auch ideeller Natur ist wächst in der Bevölkerung eine zunehmend defätistische Haltung gegenüber einem versagenden Staat, der als "lahme Ente" die Staatsbürger einflussreichen Interessengruppen ausliefert. Behörden und Verwaltungsgerichte verteidigen blindlings die maroden Gesetze. Sie stellen sich fast ausnahmslos auf die Seite der mächtigen Monopolisten in Gestalt der sich wachsender Unbeliebtheit erfreuenden Schornsteinfeger.

Dies führte schließlich zu unserer IG, deren jedes Mitglied zumindest eine demütigende ungerechte Behandlung von den genannten Exponenten des Monopols hat ertragen müssen. Ich erfahre tagtäglich durch Briefe, Telefonate und Einträge in mein Internet-Gästebuch mehrere Klagen leidgeprüfter Opfer des Monopols. Gleiches gilt für andere unserer IG. Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar! Sein Fortbestehen schadet dem Ansehen und der Effizienz unseres schwachen überbürokratisierten Staates. In keinem anderen Land existiert ein gleichartiger Zwang durch ein derart verhasstes Monopol.

Das Schornsteinfegermonopol ist auch eine der Ursachen unserer desolaten Wirtschaftslage, und unserem schwindenden Standortvorteil. Das Schornsteinfegermonopol ist nicht der Garant für häusliche Sicherheit und Umweltschutz, als der es sich selbstgefällig offenbart. Es ist ein ausbeuterisches Vehikel aus dunkelster deutscher Vergangenheit!

Sehr geehrter Herr Binninger, ich appelliere an Sie, als jungen entschlussfähigen Abgeordneten, sich unser Anliegen zu Herzen zu nehmen. Deshalb bitte Sie nochmals höflich um einen Initiativantrag im Bundestag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Ich hoffe auf eine alsbaldige positive Benachrichtigung. Die wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung duldet keinen Aufschub!

Dieses Schreiben ist, wie jeglicher Briefwechsel in unserer gemeinnützigen Angelegenheit, auf meiner Homepage unter www.schofeg.de/politbriefe.html dokumentiert. Meine eigene Kehrverweigerung ist akribisch dokumentiert unter www.schofeg.de/kehrverweigerung.html#chronologie.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

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Brief an Peter Hettlich (GRÜNE) 20.02.2003


 

Bitte um einen Initiativantrag im Bundestag

20. Februar 2003

Peter Hettlich, MdB

peter.hettlich@bundestag.de

Betreff: Beseitigung des Schornsteinfegermonopols

Sehr geehrter Herr Hettlich,

Sie antworteten mir Ende letzten Jahres auf meine Denkschrift zum Schornsteinfegermonopol. Ich habe nun einen Anschlag auf Sie vor, der aber eine Bitte ist: Sicherlich finden sich in Ihrer Fraktion acht Abgeordnete, die einen Initiativantrag zu unterschreiben bereit sind. Da mittlerweile bundesweit fast täglich mit hohen Strafen einhergehende Kaminkehrverweigerungen stattfinden, die das Ansehen unseres Staates in Misskredit bringen, ist es allerhöchste Zeit, dass das Schornsteinfegergesetz in seiner jetzigen Form verschwindet. Ich wende mich auch noch an andere Fraktionen mit der gleichen Bitte. Wenn alle Fraktionen einen Initiativantrag stellen, sind die Aussichten zur baldigen Beseitigung des verhassten Monopols am größten.

Keines der, leider noch vorhandenen, Monopole verspricht dem Bürger soviel Sicherheit und geschonte Umwelt, wie das der Schornsteinfeger. Solches wird Spitzenpolitikern von der Schornsteinfegerlobby unterschwellig vorgegaukelt. Kanzler Schröder lässt sich häufig mit Schornsteinfegern ablichten. Wirtschaftsminister Döring in BW ist Ehrenschornsteinfeger. Glücksverheißung und Nostalgiebezug finden in der Bevölkerung reichen Anklang. Doch nur wenige wissen über die wahren Hintergründe des Schornsteinfegermonopols Bescheid, einem Überbleibsel aus Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Im Jahre 1935 wurde damit begonnen das Deutsche Reich, gemäß den damaligen Kontrollerlassen, in Kehrbezirke einzuteilen. Der Zweck war, die totale Verfügungsgewalt über ein gleichgeschaltetes Volk zu gewährleisten. Heute noch leiden wir unter dieser festgefügten Ordnung, die den machtbewussten Bezirksschornsteinfegermeisters hervorbrachte. Zur Anfangszeit sind es überwiegend verdiente Parteigenossen gewesen - heute sind es zumeist aufdringliche Günstlinge des Staates.

Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutz bedürfen keines Monopols! Eine soziale Marktwirtschaft bietet genügend Freiraum für beides. Kontrollierter Wettbewerb geht mit Resourcen jedweder Art sorgsamer um, wie ein Monopol dazu je in der Lage sein kann. Sicherheit um jeden Preis können wir uns nicht leisten. Erst recht nicht die uns durch das Schornsteinfegermonopol aufgezwungene vorgetäuschte kostspielige Sicherheit.

Immer mehr Bürger beginnen die Täuschungsmanöver der Schornsteinfeger zu durchschauen. Dies beweisen die zunehmenden Klagen bei Aufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten. Aber auch die sich häufenden Petitionen und Verweigerungen. Dass zwecks Kehren eines sauberen Kamins der Art.13 des GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft gesetzt werden darf, ist heute niemanden mehr zu vermitteln. Wer die Abgasmessung des Heizungsbauers kostenpflichtig kontrolliert, entmündigt damit das Fachhandwerk. Die vorgeschriebenen Messabstände sind kürzer als die eines vielstrapazierten PKW. Offener Widerstand gegen diese restriktiven Maßnahmen macht sich breit.

Exekutive und Judikative begünstigen das Schornsteinfegermonopol. Die Legislative genehmigte seine eigennützige Fortentwicklung. Sie alle tragen Verantwortung für den schwer durchschaubaren Gesetzesdschungel mit realitätsfremden Verordnungen und überhöhten Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr- und Überprüfungsordnung. Der bürokratische Aufwand zu deren Durchführung und mittlerweile auch Durchsetzung bei den Behörden und Gerichten ist enorm und belastet über Gebühr den Steuerzahler!

Nicht nur die Haus- und Wohnungsbesitzer sind die Leidtragenden, die Mieter klagen über die hohen Wohnnebenkosten. Die Bundeslegislative mag die genannten Auswüchse auf die leichte Schulter nehmen, denn die hohen Verwaltungskosten für das aufwendige Kontrollsystem entfallen überwiegend auf die Länderhaushalte. Um die erhobenen Gebühren an der Haustür schert sich kein Gesetzgeber. Peanuts sind die gegenwärtigen Kosten von etwa über 1,5 Mrd. € im Jahr nicht.

Das Monopol verursacht nicht nur materiellen Schaden, es verursacht auch unabsehbaren Schaden im Staatsbewusstsein der Benachteiligten. In der Bevölkerung wächst zusehends eine defätistische Haltung zu einem versagenden Staat, der als "lahme Ente" die Staatsbürger einflussreichen Interessengruppen ausliefert. Behörden und Verwaltungsgerichte verteidigen blindlings die maroden Gesetze. Sie stellen sich fast ausnahmslos auf die Seite der mächtigen Monopolisten in Gestalt der sich wachsender Unbeliebtheit erfreuenden Schornsteinfeger.

Unter diesen Vorzeichen formierte sich eine bundesweite "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol". Diese ist im Internet vernetzt, zwanglos und locker organisiert. Ein jedes seiner Mitglieder hat zumindest eine demütigende ungerechte Behandlung von den genannten Exponenten des Monopols ertragen müssen. Ich, als Mitglied dieser IG, erfahre tagtäglich durch Briefe, Telefonate und Einträge in mein Internet-Gästebuch mehrere Klagen leidgeprüfter Opfer des Monopols. So ergeht es auch anderen Mitgliedern unserer IG. Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar! Sein Fortbestehen schadet dem Ansehen und der Effizienz unseres schwachen überbürokratisierten Staates. In keinem anderen Land existiert ein gleichartiger Zwang durch ein derart verhasstes Monopol.

Das Schornsteinfegermonopol ist eine der Ursachen unserer desolaten Wirtschaftslage, und unserem schwindenden Standortvorteil. Das Schornsteinfegermonopol ist nicht der Garant für häusliche Sicherheit und Umweltschutz, als der es sich selbstgefällig darstellt. Es ist ein ausbeuterisches Vehikel aus dunkelster deutscher Vergangenheit!

Sehr geehrter Herr Hettlich, ich bitte Sie nochmals höflich um einen Initiativantrag im Bundestag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Ich hoffe auf eine alsbaldige positive Benachrichtigung. Die wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung duldet keinen Aufschub!

Dieses Schreiben ist, wie jeglicher Briefwechsel in unserer gemeinnützigen Angelegenheit, auf meiner Homepage unter www.schofeg.de/politbriefe.html dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

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Brief an Wolfgang Gerhardt 17.02.2003


 

Bitte um einen Initiativantrag im Bundestag

17. Februar 2003

Dr. Wolfgang Gerhardt

wolfgang.gerhardt@bundestag.de

Betreff: Beseitigung des Schornsteinfegermonopols

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

kein anderes der leider noch vorhandenen Monopole lullt den Bürger so in Sicherheit und ersehntes Glück wie das der Schornsteinfeger. Wer will nicht beides samt einer geschonten Umwelt haben. Dies gaukelt die Schornsteinfegerlobby unseren politischen Entscheidungsträgern unterschwellig vor. Als Mittler von Glück und Nostalgie finden die Schornsteinfeger in der Bevölkerung häufig Zuspruch. Doch die wenigsten wissen, dass das Schornsteinfegermonopol einer unseligen Zeit entstammt. Im Jahre 1935 wurde das damalige Deutsche Reich in Kehrbezirke eingeteilt, deren jeder für seinen Inhaber eine fette Pfründe darstellt.

Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutz bedürfen keines Monopols! Eine soziale Marktwirtschaft bietet die Möglichkeit für beide. Kontrollierter Wettbewerb geht mit den Resourcen jedweder Art sorgsamer um, wie ein Monopol es je in der Lage ist. Sicherheit um jeden Preis können wir uns nicht leisten. Erst recht nicht eine erzwungene vorgetäuschte überteuerte Sicherheit, die uns das Schornsteinfegermonopol verspricht.

Immer mehr Bürger beginnen die Täuschungsmanöver der Schornsteinfeger zu durchschauen. Dies beweisen die anwachsenden Klagen bei den Aufsichtsbehörden und den Verwaltungsgerichten, daneben die sich häufenden Petitionen und Verweigerungen. Die Außerkraftsetzung des Art.13 GG (Hausfrieden) zwecks Kehren eines sauberen Kamins ist heute niemandem mehr zu vermitteln. Eine das Fachhandwerk kontrollierende erneute Abgasmessung ist eine kostspielige Entmündigung eines ehrbaren Handwerks. Die vorgeschriebenen Messzyklen übersteigen bei weitem die eines jeden vielstrapazierten PKW. Offener Widerstand gegen diese restriktiven Maßnahmen macht sich bereits breit.

Wer neben den direkt begünstigten Kehrbezirksinhabern am Schornsteinfegermonopol festhält, ist die Exekutive. Ausschlaggebend für die Erhaltung des Monopols und dessen weiteren Ausbau ist jedoch die Legislative in Bund und Ländern. Sie verantwortet den kaum durchschaubaren Gesetzesdschungel samt Verordnungen und überhöhten Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Der bürokratische Aufwand zu ihrer Durchsetzung ist nicht mehr zu vernachlässigen und belastet den Steuerzahler!

Nicht nur die Haus- und Wohnungsbesitzer sind die Leidtragenden, sondern auch die Mieter, die über die hohen Wohnnebenkosten klagen. Die Bundeslegislative mag die genannten Auswüchse auf die leichte Schulter nehmen, da sie den Bundeshaushalt nur geringfügig belasten. Die überwiegenden Kosten fallen bei den Ländern an. Um die an der Haustür erhobenen Gebühren schert sich kein Gesetzgeber, obwohl es keine Peanuts sind. Mit regelmäßig steigender Tendenz sind es längst über 1,5 Mrd. € pro Jahr.

Das Monopol verursacht nicht nur materiellen Schaden, sondern auch unabsehbaren Schaden am Staatsbewusstsein der Benachteiligten. Es wächst in der Bevölkerung zusehends eine defätistische Haltung zu einem versagenden Staat, der als "lahme Ente" seine Bürger einflussreichen Interessengruppen überlässt. Behörden und Gerichte verteidigen blindlings die maroden Gesetze. Damit stellen sie sich fast ausnahmslos auf die Seite der ausführenden Monopolisten, den mittlerweile schon unbeliebten Schornsteinfegern.

Unter diesen Vorzeichen formierte sich eine bundesweite "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol". Diese ist im Internet vernetzt, zwanglos und locker organisiert. Ein jedes seiner Mitglieder hat mindestens eine demütigende ungerechte Behandlung seitens der genannten Exponenten des Monopols hinter sich. Ich, als Mitglied dieser IG, erfahre tagtäglich durch Briefe, Telefonate und Einträge in mein Internet-Gästebuch mehrere Klagen leidgeprüfter Opfer des Monopols. So ergeht es auch anderen Mitgliedern unserer IG. Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar! Sein Fortbestehen schadet dem Ansehen und der Effizienz unseres schwachen überbürokratisierten Staatswesens. In keinem anderen Land existiert auf dem Gebiet ein gleichartiger Zwang durch ein derart verhasstes Monopol.

Das Schornsteinfegermonopol ist eine der Ursachen unserer miserablen Wirtschaftslage, und unseres schwindenden Standortvorteils. Wir müssen dieses Monopol beseitigen, das uns tagtäglich materiellen und ideellen Schaden zufügt! Das Schornsteinfegermonopol ist nicht der Garant für häusliche Sicherheit und Umweltschutz, als der es sich selbstgefällig darstellt. Es ist ein ausbeuterisches Vehikel aus dunkelster deutscher Vergangenheit!

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt, ich bitte Sie höflich um einen Initiativantrag im Bundestag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Obwohl ich das parteischädigende peinliche Verhalten des mit den Schornsteinfegern fortwährend anbändelnden Baden-Württembergischen Wirtschaftsministers zutiefst verurteile (Dr. Döring hat es immerhin zum uniformierten Ehrenschornsteinfeger gebracht!), sehe ich die FDP als die erste im Bundestag befindliche politische Kraft, von der ich einen Initiativantrag erwarte.

Ich bitte Sie um alsbaldige Benachrichtigung. Die wachsende Unzufriedenheit duldet keinen Aufschub!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

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Brief an BW-Innenminister Schäuble 7.1.03


 

Paul Theisen, Böblingen

Innenministerium des Bundeslandes von Baden- Württemberg
Minister Dr. Thomas Schäuble persönlich

E-Mail poststelle@im.bwl.de

6. Februar 2003

Betreff: Verfilzung von Politik und Monopolinteressen in Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble,

seit mehreren Jahren beschäftige ich mich mit dem Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Demütigungen aufgrund ungerechter Behandlung seitens der einschlägigen Behörden waren der Anlass. Bei meinen umfangreichen Recherchen entdeckte ich eine innige Verzahnung zwischen Amtsinhabern, als Exponenten politischer Parteien, und den Nutznießern des genannten Monopols, den Schornsteinfegern.

Die Verantwortung des Schornsteinfegerwesens obliegt dem Wirtschaftsministerium. Der zuständige Beamte, namens Stehmer, trägt Verantwortung für Verordnungen, deren Sinn jedem gesunden Menschenverstand widerspricht. Die Ablehnungen zahlreicher, das Schornsteinfegerwesen betreffenden, Petitionen trägt die Handschrift dieses Herrn Stehmer. Auch dann, wenn ausdrücklich um die Behandlung der Petition von neutraler Seite gebeten worden ist, betraute der Petitionsausschuss Herrn Stehmer damit. Dies widerfuhr mir dreimal in den letzten Jahren. In mir zugänglich gewordenen Petitionstexten anderer verlief es ebenso.

Mein passiver Widerstand gegen das Schornsteinfegergesetz, in Form einer Verweigerung des Kehrens meines sauberen Kamins, brachte meinen Fall mehrfach in die Medien, heute im "Mannheimer Morgen". Die Stuttgarter Zeitung zitierte in diesem Zusammenhang die Aussage eines Kommunalpolitikers:
"Das sind die gleichen Leute wie die, die Helmut Kohl Eier an den Kopf werfen und Wolfgang Schäuble mit einem Messer angreifen".
Damit bin ich als Kritiker des Schornsteinfegermonopols gemeint.

Jetzt, Herr Dr. Schäuble werden Sie verstehen, weshalb ich mich an Sie persönlich wende. Der den bösen Satz gesprochen hat, ist ein in der Kommunalpolitik (Gemeinderat in Alfdorf und Kreisrat in Schwäbisch-Gmünd) tätiges CDU-Mitglied, von Beruf Schornsteinfeger.

Besagter Herr Stehmer ist oder war in Ludwigsburg SPD-Kreisvorsitzender. Wirtschaftsminister Dr. Döring (FDP), sein Dienstherr, ein sich bei den Schornsteinfegern stetig Anbiedernder, ist seit Okt. 2002 Ehrenschornsteinfeger und im Besitz der auffälligen schwarzen Uniform, in der er nach seiner Ernennung in Pforzheim, außerhalb der Faschingszeit durch die Lande fuhr. Sie sehen, nahezu unser gesamtes Parteienspektrum ist mit der schwarzen Zunft im Bunde. Diese Klüngelei ist besorgniserregend staatsschädigend.

Als Kritiker des Schornsteinfegermonopols fühlt man sich von den Politikern total im Stich gelassen! Im Bundestag befinden sich keine Bäcker, Metzger oder Kfz-Handwerker, wohl aber ein Schornsteinfeger von der SPD. Wer sich aber, wie Herr Metzger (CDU) auslässt, dürfte in Ihrer Partei keinen Platz mehr haben!

Ich mache Sie, Herr Dr. Schäuble, darauf aufmerksam, dass dieses Schreiben, wie jeder im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegerwesen getätigte Briefwechsel, im Internet auf meiner Homepage

www.schofeg.de

erscheint, falls es nicht ausdrücklich untersagt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Theisen

 



Brief an Bundeswirtschaftsminister 21.1.03


 

Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie
Scharnhorststr. 34-37
Minister Clement persönlich
11019 Berlin

Entgleisung von Bezirksschornsteinfegermeister Horst Metzger

Sehr geehrter Herr Clement,

im Zusammenhang mit einer angekündigten und dann doch widerrufenen Zwangskehrung bei Herrn Paul Theisen in Böblingen, wurde ein Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 16. 01. 2003 (online 17.01.2003) abgedruckt, in der eine Aussage von Herrn Bezirksschornsteinfegermeister Horst Metzger, Finkenstraße 5, 73553 Alfdorf zu lesen ist, die doch sehr an Takt und Besonnenheit gegenüber unbekannten Mitbürgern zu wünschen übrig läßt und so nicht unwidersprochen hingenommen werden kann.

Ich darf die Aussage von H. Metzger zitieren, wie sie in der Stuttgarter Zeitung zu lesen war: " Das sind die gleichen Leute wie die, die Helmut Kohl Eier an den Kopf werfen und Wolfgang Schäuble mit einem Messer angreifen" (siehe beiliegende Kopie des Artikels).

Mit welchem Recht darf sich eigentlich ein BSFM die Freiheit herausnehmen, derartiger Diffamierungen über Personen auszusprechen, die ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allesamt unbekannt sind? Das Recht der freien Meinungsäußerung wird es wohl nicht sein, dann wohl mehr das Schornsteinfegergesetz.

Wenn sich dann auch noch erschwerend herausstellt, das H. Metzger wohl auch noch Vertreter einer Partei und Politiker im Kreistag und somit als zweifach in der Öffentlichkeit stehende Person anzusehen ist, so finde ich die Verflechtung von parteipolitischer Überzeugung mit dem Beruf des Schornsteinfegers als arrogante Verfehlung an.

Als aufrichtiger BSFM und Demokrat dürfte er sich solche Eskapaden nicht erlauben und muß seine Einstellung gegenüber Mitbürgern, die - und das ist Demokratie - eine andere Meinung haben als er, überdenken.

Zudem wird durch diese Aussage dem Anschein einer Verfilzung des Standes mit der politischen Ebene Genüge getan, was dem mehr und mehr aufkommenden Unmut der Bevölkerung und der Abschaffung des Schornsteinfegerwesens in der zur Zeit gültigen Fasson zu Gute kommt und verstärkt.

Auf Grund seiner öffentlichen Aussage gegenüber kritischen Betrachtern des Schornsteinfegerwesens muß ich davon ausgehen, das Herrn Metzger die gebotene Neutralität in seinem Beruf abhanden gekommen ist.

Hiermit ist jedoch die eindeutige Grundlage für die Ausübung des Berufes als Bezirksschornsteinfegermeister nicht mehr gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Conin

 



Brief an den Bundeswirtschaftsminister 6.1.03


 

Paul Theisen, Böblingen

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Minister Clement persönlich

Fax 01888 615 7010

6. Februar 2003

Betreff: Ihre Absichten zum zukunftsweisenden Bürokratieabbau

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

einem Artikel in der "Welt" vom 30.01.2003 entnahm ich Ihre zukunftsweisende Haltung zum vorgesehenen Bürokratieabbau, dessen beabsichtigter Abbau von Privilegien der Schornsteinfeger mich als sachkundigen Kritiker des längst überholten Schornsteinfegermonopols hoffen lässt.

Zwei Aspekte Ihrer Wegweisung geben mir jedoch zu denken:
die Zweitrangigkeit des Problems und der erwartete enorme Widerstand.

Die fragwürdige Zweitrangigkeit einer Reform des Schornsteinfegergesetzes

Gewiss gibt es brennendere Aufgaben als eine Reform des Schornsteinfegergesetzes.
Fakt ist aber, dass die Handhabung dieses Gesetzes mit seinen bundes- und länderspezifischen, schwer durchschaubaren, Verordnungen ein schon lange schwelender Brandherd ist. Seine negative Wirkung auf die weiterhin wachsende informierte Öffentlichkeit verzeichnet schon verheerende Folgen.

Niemanden ist zu vermitteln, dass ein sauberer Kamin regelmäßig gekehrt werden muss, oder dass die Abgaskontrolle einer Heizungsanlage wesentlich strenger gehandhabt werden muss, als die eines weitaus mehr strapazierten PKW. Dies als Beispiele des Missbrauchs eines bereits 1935 ins Leben gerufenen und stetig maßlos erweiterten Staatsmonopols.

Der zu erwartende "enorme Widerstand" gegen das Reformvorhaben

Widerstand leistet zweifellos einzig und allein die Zunft der begünstigten etwa 17 000 Schornsteinfeger samt den zuständigen Ministerialbeamten und den niederen Beamten in den Ordnungsämtern. Allen anderen Bevölkerungsschichten bringt eine Reform Erleichterung und Vorteile. Ein positiver Effekt wäre ein wieder wachsendes Vertrauen in unseren Staat, der mit der Reform Bevormundung und Gängelung der Bevölkerung zurückschrauben würde.

Anders als bei den massiven Drohungen der Gewerkschaften mit Streiks, erfreute ein lang andauernder Streik sämtlicher deutschen Schornsteinfeger niemanden mehr als die betroffenen "Zwangskunden", d. h. die Gesamtbevölkerung. Betroffene sind nämlich auch Mieter über die Wohnnebenkosten.

Erprobter Widerstand gegen das Schornsteinfegermonopol und Lösungsansätze

Ich beschäftige mich mit dem Schornsteinfegergesetz, seit ich vor 6 Jahren durch meinen Schornsteinfeger und seine behördlichen Sachwalter ungerecht behandelt worden bin. Seit 2 Jahren bin ich im Internet präsent. In diesem Medium formierte sich allmählich aus vermeintlichen "Einzelkämpfern" ein Netzwerk mit mehreren Homepages, einem Gästebuch und Verweisen zu mehreren Foren. Jeder von uns hat bittere Erfahrungen mit seinem Schornsteinfeger und dessen staatlichen Beschützern hinter sich, oder ist noch mit ihnen im Clinch.

Jeder von uns musste erfahren, dass Behörden und Gerichtsbarkeit das Schornsteinfegergesetz mit seinen vielen unsinnigen Verordnungen im Streitfall stets zugunsten der Schornsteinfeger auslegen. Bei berechtigten Verweigerungen, wie in meinem jüngsten Falle, wird mit der "Zwangskeule" massiv gedroht. Das reichte vom Zwangskehren meines sauberen Kamins unter Polizeischutz bis zu einem Zwangsgeld von 2 000 Euro.

Ich sah als einzigen Ausweg die Flucht in die Medienpräsenz.
Das erfolgte Echo auf TV- und Hörfunksendungen und Zeitungsberichte offenbaren mir eine bisher nicht für möglich gehaltene Verdrossenheit in der Bevölkerung gegenüber einem törichten Staat, und empörtes Aufbegehren gegen die ausufernde Macht der Schornsteinfeger. Das negative politische Verhalten äußert sich in resignierender Passivität durch Wahlenthaltung oder Abwählen der untätigen großen Parteien und Wählen von Splittergruppen.

Es ist allerhöchste Zeit, dass das Schornsteinfegermonopol gleich dem Fernmeldemonopol verschwindet. Lernen wir doch von unseren Nachbarn, welche die Notwendigkeit von Sicherheit und Umweltschutz auf ihre Art, weniger restriktiv als wir, monopolfrei gelöst haben.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an das Bundeswirtschaftsministerium


 

Paul Theisen, Böblingen

Herrn Gottschlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Betreff: Ihre email vom 30.12.2002
Zum Thema Schornsteinfegermonopol

2. Januar 2003

Email: gottschlich@bmwa.bund.de

Sehr geehrter Herr Gottschlich,

ich stimme dem ersten Absatz Ihres Schreibens voll und ganz zu! Ich erlaube mir jedoch, zu den weiteren Abschnitten Stellung zu nehmen. Ihr darin verwendetes Vokabular ist mir übrigens aus den Ablehnungstexten vorangegangener Petitionen hinlänglich bekannt.

Wissen Sie, dass der Grundstein zum jetzigen rigorosen Schornsteinfegergesetz mit seinen festen Kehrbezirken unter Hitler zugrunde gelegt worden ist? Wozu brauchen wir für den häuslichen Feuerungsbereich ein besonderes Gesetz? Bei den heute noch zugelassenen Kleinfeuerungsanlagen besteht nicht mehr die geringste Brandgefahr. Verstopfungen durch Vogel- oder Wespennester sind eine existenzsichernde Erfindung der Schornsteinfeger.

Unter den häuslichen Gefahrenpotentialen sind die dem Schornsteinfeger obliegenden die Geringsten. Wir können es uns finanziell nicht einmal leisten, sämtliche dem Feuerungsbereich adäquaten Gefahrenpotentiale gleichermaßen abzudecken.

Ihre Behauptung von einer Anpassung an die Erforderungen der Zeit ist nur soweit richtig, wie es im Sinne der Schornsteinfeger und nicht gemäß echter Sicherheitsbedarfsdeckung ist. Ich könnte Ihnen viele Beispiele nennen, die dies beweisen.

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, warum nur wir Deutschen uns diesen "schwachsinnigen" weit übertriebenen Sicherheitswahn im Kaminbereich leisten? Im heute üblichen Heizraum ist das Feuer auf das Kesselinnere konzentriert. Was ist denn außerhalb des Öl- oder Gaskessels noch der Flamme ausgesetzt? Absolut nichts!

Wir benötigen keinen staatlich Bestallten im Heizraum. Es gibt sowohl Handwerke für die Heiztechnik als auch für die Elektrotechnik. Wozu muss ausgerechnet ein staatlich Bestallter für die Heiztechnik her, und nicht auch einer für die Elektrotechnik? Doch nur, weil die Nazis ihn zusätzlich für ihre Ziele einsetzten, und wir ihn nicht wieder loswerden!

Jedermann ist bei den hohen Öl- und Gaspreisen bestrebt, Energie zu sparen. Das lässt sich nicht nur durch ein Verschrotten sämtlicher älterer Heizkessel, wie es zur Zeit auf Druck der Schornsteinfegerlobby geschieht, erzielen. Ebensowenig wollen die Menschen partiell entmündigt werden, wie es im Feuerungsbereich zur Zeit geschieht. Menschliches Handeln ist egoistisch und ökonomisch bestimmt. Dessen Ignorierung brachte den real existierenden Sozialismus zu Fall. Auch ist erzwungene oder angediente Beratung fehl am Platze!

Der Satz "Auch die dem Bezirksschornsteinfegermeister zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Schornsteinfegergesetz verliehenen Befugnisse kennzeichnen die Hoheitlichkeit seiner Tätigkeit." enthält soviel "Obrigkeitswahnwitz", dass ich nicht darauf eingehen mag. Mit derartigen Floskeln auch noch Art.3 des GG auszuhebeln, ist reine behördliche Willkür. Dieser Satz nährt den Verdacht staatlich sanktionierter Beschattung mit Gewaltanwendung, bei Ihnen Eingriffsqualität genannt. Mit derartigen Methoden werden vorgeschobene Sicherheitsbedürfnisse in Richtung einstiger Himmlerscher Ziele pervertiert.

Welcher zwingende Grund rechtfertigt ein gebietsbezogenes Ausschließlichkeitsrecht? Stetiges Wiederholen der erlangten Feuersicherheit kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass im modernen Heizraum keine zu bannende Feuergefahr mehr besteht. Schützenswert ist alles Gefährdete! Ich sehe nicht den geringsten Ansatzpunkt, wo ein Schornsteinfeger meinen Interessen dienlich gewesen ist, oder meinen Besitz schützte. Wovor denn? Weder vor Feuer, noch vor Verstopfung.

Effektive Kontrollen ermöglichten den Nazis, ein gleichgeschaltetes Volk in Schach zu halten. Mit den fest installierten Kehrbezirken dehnten sie ihre Machtbefugnisse bis in die Schlafzimmer aus. Wie viele frisch Ertappte mögen durch die handverlesenen braunen BSFM ans Messer geliefert worden sein? War es in der DDR nicht auch so?

Schämen Sie sich nicht, diese Tradition fortzuführen? Wären mit gleichem Recht nicht auch Messbezirke für die zahlreichen Steckdosen und Elektrogeräte, Schnüffelbezirke für die gefährlichen Gasherde und -leitungen, Reinigungsbezirke für die von Verstopfung bedrohten Abwasserleitungen, Antirutschbezirke für gefährliche rutschfeste Fußböden und Duschwannen, und noch zahlreiche weitere Sicherheitsbezirke dringend notwendig?

Neben dem BSFM gäbe es dann auch noch diverse BxyM's. Diese deckten krakenhaft gebündelt alle Lebensbereiche ab. Aber nicht ohne die Bürger einer dauerhaften sicherheitsrelevanten Entmündigung auszusetzen! So ließe sich unser noch freies Land fest unter eine innerhäusliche Sicherheitsknute zwingen.

Nur bei Ihrer Zielsetzung ließe sich auch ohne Bezirkseinteilung jedes Gefahrenpotential mit hohen Kosten verwalten und regulieren. Jede Gefahr für die menschliche Gesundheit ließe sich erfassen und verwalten und damit ein unbezahlbares Gesundheitswesen verteidigen.

Was die Verwaltung der Kehrbezirke jetzt schon vermag, werde ich persönlich am 16.1.03 zu spüren bekommen. Weil ich meinen sauberen Kamin aus wohlerwogenen Gründen nicht mehr kehren, sondern optisch kontrollieren lassen will, ist mir vom Landratsamt Böblingen Zwangskehren angedroht worden. Verteidigen auch Sie die unsinnige und dumme Schornsteinfegerthese "Kehren ist die sicherste Querschnittskontrolle", die man naiven Ministerialbeamten aufschwätzen konnte, die sie in eine Verordnung gegossen haben?

Nichts gegen Kontrollmechanismen. Aber keine "hoheitliche Abnahme" von häuslichen Handwerkerleistungen. Warum traut man dem Elektriker, nicht aber dem Heizungsbauer? Haben Sie schon etwas von Lebensmittelkontrollen gehört? Solche erfolgen stichprobenartig - nicht aber auf breiter Basis, wie sie es verteidigen.

Nun schielen Sie nach Brüssel, um unser vorbildloses deutsches Schornsteinfegerwesen zu rechtfertigen. Schielen Sie doch besser über die Grenze, um zu sehen wie es dort gemacht wird! Keine Nichtdeutscher denkt daran, es uns nachzumachen. Kein Belgier oder Franzose setzt sein kostbares Leben achtlos aufs Spiel, was uns die Schornsteinfegerlobbyisten mit den erlogenen dortigen zahlreichen CO-Toten weismachen wollen.

Fragt man bei den anstehenden Reformen des Renten- und Gesundheitswesens etwa in Brüssel nach, wo es lang geht? Ist Hartz ein EU-Beamter?

Es sollte Ihnen nicht um eine Rechtfertigung groben Unfugs gehen, sondern um die Effizienz wirklich notwendiger Sicherheitsmaßnahmen! Wir füttern eine fette verhätschelte heilige Kuh, Schornsteinfeger genannt. Diese verteidigen und erweitern ihren Besitzstand mit den unsinnigsten publikumswirksamen Mitteln - sowohl in der Öffentlichkeit als auch im vertrauten Kreis ranghoher Politiker. Was hinter verschlossenen Ministeriumstüren geschieht, bleibt uns verborgen. Kritiker fragen sich zu Recht, welchen Zweck die in den Medien genannte "Kriegskasse" der Schornsteinfeger hat!

Die in der Brüsseler Teilablehnung erfolgte Verneinung der überhöhten Schornsteinfegergebühren ist eindeutig widerlegbar und bereits in beweiskräftigen Eingaben Lügen gestraft worden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an den Bundesumweltminister Trittin


 

Paul Theisen, Böblingen

An den Bundesumweltminister Trittin
persönlich

per email

Betreffs: Bittere Klagen eines enttäuschten umweltbewussten Staatsbürgers

29. Dezember 2002

Sehr geehrter Herr Minister Trittin!

Als langjähriges Mitglied der "Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie" bin ich der Ökologie gegenüber stets aufgeschlossen gewesen. Das beweist meine Investition in eine Wärmepumpe bereits zu einer Zeit, als die im Bau befindlichen KKW's den Erpressungen der Ölscheichs Paroli bieten sollten.

Die Wärmepumpe im Verbund mit meinem Ölheizkessel gilt als "bivalente Anlage". Als solche ist sie durch Bundesgesetz von der alljährlichen Emissionsmessung befreit.

Das aber war den Schornsteinfegern ein Dorn im Auge. Als um 1990 die von Jahr zu Jahr sauberer werdenden Abgasrohre vom Heizkessel zum Kamin unerklärlicherweise in ihre Obhut fielen, holten sie zum Gegenschlag aus. Es gelang ihrer finanziell glänzend ausgestatteten Lobby, die Ministerialbürokratie der Länder davon "zu überzeugen", dass mein Ölheizkessel nun keine vorschriftsmäßig betriebene Anlage sei. Dieses Statement hätte mir nicht weh getan, wenn damit nicht mein Rauchrohr dem Kehrmonopol des Schornsteinfegers zugeordnet worden wäre. So wurde mein Ölheizkessel über Nacht als Dreckschleuder angesehen:
Weil du eine Wärmepumpe hast, muss der Schornsteinfeger dein Ofenrohr unbedingt kehren - hättest du keine, so würde er nur nachgucken ob's sauber ist.

Diese Ungleichbehandlung brachte mich auf die Palme: Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, drei Petitionen an den Baden-Württembergischen Landtag waren vergebens. Sie mögen einwenden, dass man für die läppischen etwa 10 € jährlicher Mehrkosten doch nicht auf die Barrikaden steigen müsse. Nicht deswegen, sondern der tiefen Kränkung meines ökologischen Lebensprinzips wegen wehrte ich mich. Nun gehöre ich der im Internet agierenden, locker organisierten, deutschlandweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an. Jeder von uns machte ähnliche Erfahrungen:

Da setzte einer im Saarland auf Sonnenkollektoren. Auch er wurde von der Emissionsmessung befreit. Dafür kehrt sein Schornsteinfeger nun seinen Kamin zweimal, statt einmal, im Jahr. "Ich muss doch an mein Geld kommen", bekannte der offen und ehrlich. Die Scham ist schon gewichen.

Da legen sich umweltbewusste Bürger einen Brennwertkessel zu, und glauben, nun seien sie endgültig den vermaledeiten Schornsteinfeger los. Doch wie im Märchen vom Hasen und Igel ist der schon da, bevor der neue Heizkessel seinen ersten Muckser tut: Er nimmt ihn in seine schwarze Obhut.

Die Gesetze und Verordnungen durch das Schornsteinfegermonopol schaffen ständig wachsenden Verdruss. Wozu noch wählen gehen, wenn die Gewählten derartigen Mist von Gesetzen und Verordnungen fabrizieren oder absegnen! Früher riet ich jedem zu umweltschonenden Investitionen. Heute rate ich jedem, zuerst an seinen eigenen Geldbeutel und dann erst an die Umwelt zu denken. Der Umgang des verhassten Schornsteinfegermonopols mit umweltbewussten Bürgern gibt jedem zu denken.

Sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie die geschilderten Missstände nicht stören, bitte ich Sie, es mir mitzuteilen. Andernfalls benachrichtigen Sie mich bitte darüber, was Sie zu tun gedenken.

Meine Briefe an Politiker gelten als Offene Briefe.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



2. Brief an das Kommissariat für Wettbewerb


 

An das Kommissariat für Wettbewerb
der Europäischen Union
Zu Händen Gerhard Miersch Rue Joseph 11

B-Brüssel

28. Dezember 2002

Betr.: Ihre ablehnende Haltung gegenüber meinem Einspruch zur Monopolstellung der Schornsteinfeger in der BRD

Sehr geehrter Herr Miersch,

Sie sind als Ansprechpartner angegeben. Das Antwortschreiben auf meine Beschwerde zum deutschen Schornsteinfegermonopol hat mich wegen gewisser Begründungen, die der Teilablehnung dienen, bitter enttäuscht. Der Satz

"Zudem ist nicht nachzuweisen, dass die Gebühren unangemessen sind".

entspricht nicht den Tatsachen! Der Widerstand gegen die uns aufgezwungenen Tätigkeiten der Schornsteinfeger regte sich schon vor Jahrzehnten. Ausschlaggebend sind in erster Linie stets die enorm hohen Schornsteinfegergebühren gewesen. In Leserbriefen und in TV-Sendungen sind diese immer wieder der Angelpunkt. Es ist auch die Auffassung verbreitet, die zu zahlende Gebühr würde vom Schornsteinfeger größtenteils an die Behörde abgeführt. Diese Auffassung nährte mein Schornsteinfeger mit den Worten:
"Alle beklagen sich bei mir. Das Geld gehört mir doch gar nicht."
Ob er sich schämte?

In letzter Zeit steht auch die Notwendigkeit der Schornsteinfegertätigkeiten zur Debatte. Ausschlaggebend dazu sind die Aktivitäten der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" im Internet, sowie kritische Artikel in den großen Nachrichtenmagazinen und Fernsehsendungen zum Thema Schornsteinfegerwesen.

Doch bleiben wir bei den enormen Kosten für die uns aufgezwungenen Dienstleistungen:
In dem Gästebuch meiner Homepage häufen sich die Einträge über unglaubliche Gebührenhöhen. Es ist sogar von einigen hundert Euro Stundensatz die Rede. Schon im Jahre 1994 verlangte mein Schornsteinfegergeselle für 5 Minuten Tätigkeit mit Kehren und Feuerstättenschau DM 37,28 ohne Mehrwertsteuer. Bei rationeller Arbeitsplanung kann er von Haus zu Haus gehen.
Zum Vertuschen der hohen Gebühren wurde in Baden beobachtet, wie ein Schornsteinfeger nach Art des Pingpong vorging. Er kehrte in zwei benachbarten Häusern, fuhr darauf an das entgegengesetzte Ortsende. Nachdem er auch dort in zwei Häusern gekehrt hatte, fuhr er wieder zurück.
Mein Schornsteinfeger begründete das zweimalige Kehren meines sauberen Kamins mit dem hohen Verschmutzungsgrad. Dennoch schaffte er es in der Hälfte der vorgegebenen Zeit. In der Hand voll Kehrgut befinden sich mehr Wandabrieb als Verbrennungsrückstände.

Laut einem Eintrag in mein Gästebuch wurde ein Schornsteinfeger einen Tag lang beobachtet.

" ...habe mir die Mühe gemacht und bin dem Kehrer einen Tag unerkannt gefolgt.
Nun zum Tagesablauf:
Beginn 7.15 Uhr; Ende 14.00 Uhr;
Produktive Arbeitszeit 3 Stunden; Pause 3 Stunden
In 3 Stunden wurden 26 Heizungsmessungen erledigt!!!
Stundenlohn somit ÜBER 200 Euro!!!
Die Pausen wurden wie folgt genutzt:
private Einkäufe, Kaffeetrinken, Spielhalle und 'nen Bier in der Kneipe, wo gegen 14.15 die Abrechnung mit dem BSM passierte...".

Sich auf arbeitswissenschaftliche Gutachten zu berufen, ist reine Augenwischerei. Die Neufassung der KÜO von Baden-Württemberg im Jahre 2001 erspart den Schornsteinfegern viele Wege, da Kehren und Emissionsmessung von nun an gemeinsam, statt an zwei verschiedenen Terminen getätigt werden. Gemäß dem neu eingeführten Wegegeld lässt sich eine Einsparung errechnen, die zu einer Reduzierung von mindestens 10% der Kehrbezirke führen müsste. Aber nicht einmal 1% wurden weniger. Zu mir kam der Schornsteinfeger vor und nach der Neufassung nur einmal ins Haus, da ich von der Emissionsmessung befreit bin. Die Neufassung erbrachte mir bei gleicher Tätigkeit Mehrkosten von 15%.

Das ist der Beweis dafür, dass die angeblich durch arbeitswissenschaftliche Gutachten gewonnene Gebührenhöhe eine reine Manipulationsmasse zur Einkommensgarantie der Schornsteinfeger darstellt. Dies widerspricht dem Ablehnungstext

".. dass die Festsetzung der Gebührenhöhe aufgrund von arbeitswissenschaftlichen Gutachten erfolge, in denen der tatsächliche Zeitbedarf für die einzelnen Arbeiten der Bezirksschornsteinfegermeisters ermittelt worden sei."

Ich bitte Sie um eine Berücksichtigung der hier dargestellten Fakten.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

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2. Brief an den Ministerpräsidenten Teufel


 

Paul Theisen, Böblingen

An den Ministerpräsidenten des Bundeslandes Baden-Württemberg
Erwin Teufel
Persönlich

Fax: 0711 2153 510

Betreffs: Bittere Klagen über Wirtschaftsminister Dr. Döring

12. Dezember 2002

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Bereits am 19.2.2002 beklagte ich mich bei Ihnen, dem Ministerpräsident meines Bundeslandes, über Dr. Döring. Darauf wurde mir nicht geantwortet. Ihr Stellvertreter hat bei der Bundestagswahl zwar überdurchschnittlich viele Stimmen für die FDP eingebüßt. Das hält ihn aber nicht davon ab, seine ausufernden Kapriolen im Umgang mit den Schornsteinfegern weiter zu betreiben. Das ist nicht nur Sache seiner Partei, die mit ihren primitiven Späßchen die Wähler vergrault.

Was ich in meinem früheren Brief bereits andeutete, ist nun Tatsache. Herr Dr. Dörings Bemühungen um die Baden-Württembergischen Schornsteinfeger haben sich für ihn gelohnt: Seit Oktober 2002 ist Dr. Döring Ehrenschornsteinfeger. In schwarzer Uniform mit silbernen Knöpfen trat er im Land auf - außerhalb der Faschingszeit. Der Minister gehört zwar der FDP an - aber er schadet mit seiner persönlichen Spielwiese auch dem Land Baden-Württemberg!

Ich gehöre der im Internet tätigen "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an. Wir kämpfen gegen den Missbrauch der Monopolmacht der Schornsteinfeger. Deren Auswüchse sind regelmäßiges Kehren sauberer Kamine, übertriebene Abgasmessungen und noch weiterer nutzloser Dienstleistungen. Das Monopol geht auf Himmler zurück und ist in unserem marktwirtschaftlich orientierten Staat durch fortlaufend neue Verordnungen unerklärlicherweise auf die Spitze getrieben worden. Mittlerweile nimmt sich auch die Presse dieses abartigen Monopols an. Doch bisher konnten wir leider noch keine greifbaren Erfolge verzeichnen. Dr. Dörings öffentlichkeitswirksame massive Aufwertung der Schornsteinfeger, die überwiegend nutzlose Tätigkeiten ausüben, schadet unserem Vorhaben.

Ihre hervorragende Berliner Rede, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wird durch die Tatsache geschmälert, dass in Ihrem eigenen Bundesland ein Mann Wirtschaftspolitik betreibt, der die Grundlagen einer freien Marktwirtschaft offenbar immer noch nicht begriffen hat. Dr. Döring reist zwar viel um die Welt (durchschnittlich alle 3 Monate einmal). Dr. Dörings vetternwirtschaftliche privaten Begünstigungen verletzen jedoch die primitivsten Regeln von Anstand und politischer Kultur. Wenn Sie mit diesem Mann weiterhin Landespolitik betreiben, gereicht es zum Schaden unseres Landes und fällt auf Sie, als dem verantwortlichen Ministerpräsidenten, zurück.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist, wie auch der genannte vom 19.2.02.
Beide Briefe sind nachzulesen im Internet nachzulesen unter
www.schofeg.de/politbriefe.html .

Für eine Rückantwort bin ich Ihnen dankbar. Wenn nicht ausdrücklich vermerkt, wird auch sie an der gleichen Stelle erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen!

Paul Theisen

 



Brief an den Ministerpräsidenten Koch


 

Paul Theisen, Böblingen

An den Ministerpräsidenten des Bundeslandes Hessen

Dr. Roland Koch
Persönlich

Telefax: 0611 3238 00

Betreffs: Probleme mit Schornsteinfegern

9. Dezember 2002

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Ich gehöre der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an, die sich im Internet gebildet hat. Wir kämpfen für die Abschaffung dieses Staatsmonopols, welches neben den hohen Kosten für seine überwachende Bürokratie uns gegenwärtig etwa 1,5 Milliarden € kostet. Diesen Betrag kassieren die Schornsteinfeger für überwiegend nutzlose Tätigkeiten an der Haustür.

Dieser Tage spielte uns jemand ein Foto zu, das Sie inmitten 22 uniformierter Schornsteinfeger abbildet - je eine Fegerin links und rechts von Ihnen. Offenbar wollte einer Ihrer politischen Gegner Ihnen damit eins auswischen. Mit Sicherheit kostet Sie das Foto weitaus mehr Wählerstimmen erboster Hausbesitzer, als der hessische Anteil an CDU-Wählern unter den 17 000 deutschen Schornsteinfegern Ihnen bringt. Vielleicht hat es sich noch nicht bis in Ihre Kreise herumgesprochen, dass sich die Schornsteinfeger wegen ihres schmarotzerhaften überflüssigen Daseins zunehmend in Misskredit gebracht haben. Dies versuchen sie mit allen Mitteln aufzupolieren. Kein Handwerk beauftragte je FORSA damit, seine Beliebtheit in der Bevölkerung zu befragen. Wohl die Schornsteinfeger mit einem unverfänglichen Fragebogen.

Wie die "Wirtschaftswoche" berichtete, besitzen die Schornsteinfeger eine beachtliche "Kriegskasse", mit der sie neben Lobbyarbeit auch Sonderaktionen wie die, der Sie zum Opfer gefallen sind, finanzieren. Jeder deutsche Schornsteinfeger zahlt 1% seines Einkommens in die "Kriegskasse" seiner Innung. Das macht ihnen kein echtes Handwerk nach. Denn dieses muß sich im Gegensatz zu den Schornsteinfegern im harten Konkurrenzkampf behaupten. Zum Schutz ihrer Pfründen positionieren sich die Schornsteinfeger in der Öffentlichkeit in ihren schwarzen "Ausgehuniformen" nach der Art, wie es das Foto am Biebricher Schloß zeigt.

In einer bunten Mischung von Folklore, Nostalgie und Aberglauben behauptet sich dieser Beruf, dem in den 70er Jahren die Arbeit auszugehen drohte. Willfährige Politiker fanden sich damals schon, diesen unter Himmler zum Monopol mit festen Kehrbezirken erhöhten Beruf nicht nur zu konservieren, sondern weiter auszubauen. Es wurden ihnen Tätigkeiten zugeschanzt, die dem freien Handwerk angemessener wären.

Himmlers Strategie im Jahre 1937 war es, missliebige "Volksgenossen" einer regelmäßigen Hauskontrolle zu unterziehen. Dafür eigneten sich handverlesene braungepolte Schornsteinfeger mit ihren häufigen Kehrterminen als die geeignetsten Subjekte. Das ist bereits Geschichte. Gegenwart ist, dass Gefälligkeitskanzler Schröder im Bundestag im Beisein einer Abordnung von Schornsteinfegern konstatierte: "Diese Leute brauchen wir, und zwar immer!". Derartige Verheißungen beglücken zwar die Schornsteinfeger, schaden aber neben den gebeutelten Eigenheimbesitzern auch die ahnungslosen Mieter durch hohe Wohnnebenkosten. Zunehmender Staatsverdruss ist die Folge!

Warum müssen saubere Kamine gekehrt werden? Warum muss ein Schornsteinfeger nochmals nachmessen, was der Heizungsbauer bereits getan hat, während dem Elektriker volles Vertrauen in die Qualität seiner Arbeit geschenkt wird? Es ließen sich noch viele nutzlose Tätigkeiten der Schornsteinfeger aufzählen. Derartige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen können wir uns nicht leisten.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist. Er ist nachzulesen im Internet unter
www.schofeg.de/politbriefe.html.

Für eine Rückantwort bin ich Ihnen dankbar. Wenn nicht ausdrücklich vermerkt, wird auch diese an der gleichen Stelle erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen!

Paul Theisen

 



1. Brief an das Kommissariat für Wettbewerb


 

An das Kommissariat für Wettbewerb
der Europäischen Union
Rue Joseph 11

B-Brüssel

15. November 2002

Betr.: Monopolstellung der Schornsteinfeger in der Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrter Herr Kommissar Monti,

bekanntermaßen sind Sie innerhalb der Europäischen Kommission für Fragen des Wettbewerbs in den Mitgliedsstaaten zuständig. In dieser Funktion haben Sie bereits einige, den Wettbewerb verzerrende unabänderlich scheinende, Gepflogenheiten offengelegt und Änderungen angemahnt.

Wir wenden uns an Sie in Sachen Kehr- und Messmonopol des Schornsteinfegerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Monopol wurde unter Hitler eingeführt und auf Grund immer wieder auftretender Probleme von Mietern und Hausbesitzern mit Ihrem Schornsteinfeger zwischenzeitlich von demokratisch legitimierten Regierungen mehrfach novelliert.

Das eigentliche Problem, nämlich das Gebietsmonopol jedes einzelnen Schornsteinfegermeisters ("Bezirksschornsteinfegermeister") blieb bis heute zum Nachteil des obengenannten Personenkreises jedoch unangetastet.

Schornsteinfeger haben zwar den Rechtsstatus des Handwerkers, sind wie Elektriker, Flaschner oder Heizungsbauer in die "Handwerksrolle" bei der für sie zuständigen Handwerkskammer eingetragen, unterliegen jedoch anders als die genannten Handwerker auf Grund ihres Gebietschutzes keinerlei Wettbewerb.

Das wird damit begründet, dass sie neben ihrer handwerklichen Tätigkeit (kehren von Kaminen) auch hoheitliche Aufgaben erfüllen (z.B. Bauabnahmen nach den Landesbauordnungen oder Immissionsschutzmessungen von Kleinfeuerungsanlagen).

Den Schornsteinfegermeistern wird von den Regierungspräsidien der Länder ein sogenannter Kehrbezirk zugeteilt, in dem nur Sie in einem vorgegebenen Mindestzeitabstand die Kamine fegen und Messungen durchführen dürfen. Jeder Kehrbezirk ist so eingeteilt, dass der Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) über seine Gebühreneinnahmen mit einem angestellten Gesellen und einem Auszubildenden ein bestimmtes Jahresgehalt erwirtschaften kann. Die Höhe der Gebühren wird von den Landeswirtschaftsministerien festgesetzt, und damit jeglicher Wettbewerb unterbunden.

Gleichzeitig hat der BSFM wie jeder Handwerker bei seiner Tätigkeit einen gewissen Ermessensspielraum. Das bedeutet: wenn er den Kamin seines Zwangskunden dreimal jährlich anstatt nur einmal kehren möchte, so muss der "Kunde" das gestatten und entsprechend auch bezahlen. Die Ausübung der Tätigkeit des BSFM ist de facto unkontrollierbar: Denn die Aufsichtsbehörden beschäftigen keine Fachleute. Der BSFM ordnet an, was beim Kunden gemacht werden muss; in seinem Bezirk ist er unaustauschbar. Das Monopol des Schornsteinfegers geht soweit, dass neu installierte und vom Fachmann eingemessene Heizanlagen vom BSFM nochmals gemessen werden müssen, der Eigentümer dafür nochmals Gebühren entrichten muss.

Ist schon die Beschränkung der Persönlichkeitsrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) für regelmäßig wiederkehrende Kehr- und Messtätigkeiten ohne Mitwirkungsrecht der Betroffenen verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig, so kommen die Durchführungsbestimmungen des Schornsteinfegergesetzes einer Entmündigung der Hausbesitzer und Mieter sehr nahe.

Im vorliegenden Fall wird Wettbewerb als Grundlage des marktwirtschaftlichen Systems aller EU-Staaten bewusst und unnötig durch dirigistische staatliche Maßnahmen zum Nachteil aller Hausbesitzer und Mieter in einem Mitgliedsstaat der EU ausgeschlossen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob das in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Kehr- und Messmonopol der Schornsteinfeger, in Verbindung mit dem Gebietsmonopol, dem Regelwerk bezüglich Marktwirtschaft und Wettbewerb in der Europäischen Union entspricht. Ich bitte Sie auch zu prüfen, ob sogenannte hoheitliche Aufgaben in Verbindung mit nachrangigen handwerklichen Tätigkeiten verquickt werden dürfen, insbesondere wenn die Tätigkeiten in Personalunion von einem Handwerker mit Monopolstellung ohne Mitwirkungsrecht der Betroffenen ausgeführt werden.

In Regionen die an andere EU-Staaten angrenzen, werden auch die Schornsteinfeger aus dem angrenzenden EU-Land dadurch benachteiligt, dass sie nicht in Deutschland tätig werden dürfen.

Das von den deutschen Interessenvertretern der Schornsteinfeger vorgebrachte Argument, öffentliche Aufgaben ließen sich nur wahrnehmen, wenn der Schornsteinfeger mit besonderen Privilegien ausgestattet ist, muss als nicht stichhaltig angesehen werden. In anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen die Schornsteinfeger freie Unternehmer sind und freiem Wettbewerb unterliegen gibt es nachweislich auch nicht mehr Brände oder Erstickungstote als in Deutschland. Dafür herrscht in diesen Ländern Wettbewerb, das heißt, dass sich die Preise nach Angebot und Nachfrage richten.

Ich möchte Sie daher dringend bitten, die unhaltbaren Zustände, die das Kehr- und Messmonopol der Schornsteinfeger in Verbindung mit dem Gebietsschutz zeitigt, einer eingehenden Prüfung nach europäischem Wettbewerbsrecht zu unterziehen.

Dass die bestehende Regelung als fragwürdig anzusehen ist, beweist eine Empfehlung der Monopolkommission in Köln an die damalige Regierung Kohl im Jahre 1990, das Schornsteinfegermonopol aufzugeben.

Ich bin überzeugt, dass Sie allen Hauseigentümern und Mietern in der Bundesrepublik Deutschland einen unschätzbaren Dienst erweisen würden, wenn Sie die Bundesregierung zu einer Aufgabe dieses unsinnigen Monopols verpflichten würden. Wir hoffen auf Ihre tatkräftige Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

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Zweiter offener Brief an Bundeskanzler Schröder


 

18. November 2002

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Als eines der im Internet agierenden Mitglieder der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" erlaube ich mir, mich an Sie zu wenden.

Die Lektüre Ihrer Regierungserklärung weckt nur bei denen große Hoffnungen, die die vergangenen vier Jahre verschlafen haben.

Ich erlaube mir dennoch, einige mich beeindruckende Stellen aus Ihrer jüngst verlesenen Regierungserklärung, zu zitieren:

"Die Bundesregierung tritt ihr neues Mandat mit dem festen Willen an, unser Land weiter zu erneuern." Wo ein Wille - ist auch ein Weg!

"... nicht die Interessen von Gruppen und Verbänden über das Gemeinwohl zu stellen", lässt erkennen, dass Sie den Wählerauftrag ernst nehmen.

"Nachhaltige Entlastung der Menschen von Steuern und Abgaben", ferner: "Abbau unnötiger Bürokratie", hört sich beides gut an

"Wir brauchen neue Selbstverantwortung ..", ist auch nicht zu verachten!

Ich verkenne nicht, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Ihre ernste Absicht, unser Land weiter zu erneuern. Wenn auch weitgehende Erneuerungen in der vergangenen Legislaturperiode nicht stattgefunden haben.

In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich lediglich auf einen mir und vielen Mitbürgern unter den Nägeln brennenden Missstand in unserer Gesellschaft. Diesen Missstand hat Ihre bisherige Regierung nicht nur übersehen - im Gegenteil: sie hat ihn gefördert. Es handelt sich um das in der Bevölkerung zusehends verhasste Schornsteinfegermonopol.

Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, weiden sich beim Schütteln von Schornsteinfegerhänden, machen ihnen damit Mut, die Bürger weiterhin zu schröpfen. Als Sie 1998 in Bonn den Eid auf die Verfassung ablegten, beglückwünschten Sie Schornsteinfeger im Bundestag. Denen schmeichelten Sie mit den verhängnisvollen Worten:

"Diese Leute brauchen wir und zwar immer!".

Wissen Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, was Sie damit angerichtet haben? Es ist Ihnen offenbar entgangen, dass wir die Leute nicht mehr brauchen! Das, was die Schornsteinfeger tun, ist zumeist überflüssig. Was es zu tun gibt im Schornsteinbereich, kann in einer freien Marktwirtschaft ohne Staatsmonopols getan werden! Das Schornsteinfegermonopol ist überholt und muss baldigst durch ein effizienteres System ersetzt werden.

Das Schornsteinfegermonopol verschlingt im Jahr über 1,5 Milliarden Euro. Es ist nicht nur schädlich für unsere Volkswirtschaft, sondern es fördert auch noch Missmut und Verdrossenheit unserm Staat gegenüber.

Geben Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, unserer Wirtschaftspolitik endlich einen Ruck. Monopole sind Gift für ein offenes ökonomisches System. Monopole fördern Stagnation und dienen der Besitzstandswahrung ihrer Günstlinge. Lassen sie das Schornsteinfegermonopol baldigst fallen, wie auch das Fernmeldemonopol zu unser aller Vorteil gefallen ist. Für eine alsbaldige Stellungnahme bin ich Ihnen sehr dankbar.

Hochachtungsvoll!

Paul Theisen

 


Erster offener Brief an Bundeskanzler Schröder


 

08.12.2001

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Auf einer Homepage der Schornsteinfeger ist unter der Überschrift:
"Schornsteinfeger wünschen dem Bundeskanzler viel Glück"
zu lesen:

"'Diese Leute brauchen wir und zwar immer'. Dies waren die Worte, die dem neuen Bundeskanzler Gerhard Schröder kurz nach seiner Vereidigung im Deutschen Bundestag über die Lippen kamen. Anlass dafür war, dass Vertreter des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger in traditioneller Berufskleidung zu seinen ersten Gratulanten gehörten. Einige Minuten nachdem er seinen Eid auf die Verfassung abgelegt hatte gratulierte der Zentralverbandsvorstand des Arbeitnehmerverbandes dem neuen Regierungschef. Die Kollegen in Berufskleidung sorgten im Deutschen Bundestag für Aufsehen. ..."

Diese, im Internet verbreiteten, Worte waren süße Weisen in den Ohren der deutschen Schornsteinfeger.
Mollklänge waren sie aber für Millionen deutscher Eigenheimbesitzer, die der erzwungenen Dienste dieser aufsässigen schwarzen Männer längst überdrüssig sind.

Wissen Sie, Herr Bundeskanzler, dass die Schornsteinfeger sich auf ein staatliches Monopol berufen können, das unter Hitler eingeführt worden ist?

Wissen Sie, dass die deutschen Schornsteinfeger zum Leidwesen der Hausbesitzer überwiegend saubere Kamine und Ofenrohre kehren? Das kostet diese im Jahr 2001 nahezu 3 Mrd. DM.

Wissen Sie auch, dass in Deutschland die Schornsteinfeger die Messungen qualifizierter Heizungsbauer überprüfen dürfen? Niemand käme auf den Gedanken, die Qualität der Arbeit eines Elektrikers oder eines Installateurs zu kontrollieren.

Obwohl unsere Autos stark unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt sind, brauchen sie nur alle zwei Jahre zur Abgasmessung. Unsere stationären Heizkessel dagegen darf der deutsche Schornsteinfeger Jahr für Jahr messen - auch wenn ihn tags zuvor ein Fachmann gemessen hat.

Wissen Sie, Herr Bundeskanzler, dass deutsche Ministerialbeamte die genannten - weit übertriebenen - Tätigkeiten der Schornsteinfeger beschlossen haben; dass gewählte Abgeordnete dieselben im Parlament für gut befanden? Kein Handwerk hat eine so schlagkräftige Lobby wie die Schornsteinfeger.

Wir brauchen und wollen nur soviel Schornsteinfeger, wie notwendig sind - keinen einzigen mehr! Diese aber nicht als Günstlinge willfähriger Beamten, sondern als freie Unternehmer.

Das Staatsmonopol aus der Nazizeit muss verschwinden! Kein anderes Land, außer dem einst zum "Großdeutschen Reich" gehörenden Österreich, macht es uns nach!

Sie, Herr Bundeskanzler, aber sagen: "Diese Leute brauchen wir und zwar immer". Haben Sie dabei bedacht, unerfüllbare Hoffnungen bei den 17 000 deutschen Schornsteinfegern geweckt haben? Die bauen nun auf Ihre Worte und propagieren sie - für ihre Unabkömmlichkeit werbend - im Internet.

Warum, Herr Bundeskanzler, lassen Sie in Zukunft nicht die Neujahrswünsche abwechselnd von verschiedenen Handwerkern überbringen? Diese assoziieren keinen verdummenden Aberglauben und sind nicht auf eine einflussreiche Lobby zu ihrer Besitzstandswahrung angewiesen. Der freie Handwerker hat es nicht nötig, sich bei jeder passenden Gelegenheit in der Öffentlichkeit anzubiedern. Er behauptet sich, weil er gefragt ist und gebraucht wird!

Hochachtungsvoll!

Paul Theisen

 


 

Brief von der CSU-Landesleitung


- 1 -

Christlich-Soziale Union in Bayern
Politik und Parteiarbeit
Franz Josef Strauß-Haus
Nymphenburger Straße 64

80335 München

Telefon: 089/1243-600
Telefax: 089/1243-699
e-mail: Servicecenter@csu-bayern.de

28. Juni 2002

An Herrn
Paul Theisen

Sehr geehrter Herr Theisen,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2.Juni 2002.

Zu der von Ihnen angesprochenen Privatisierung des Kaminkehrerwesens ist aus unserer Sicht folgendes zu bemerken: Feuerstätten, die nicht feuer- bzw. betriebssicher sind oder die zur Luftreinhaltung vorgeschriebenen Emissionswerte nicht einhalten, gefährden nicht nur den Betreiber sondern auch seine Umwelt. Deshalb muss der Staat im Interesse der öffentlichen Sicherheit gewährleisten, dass die Anlagen regelmäßig Überprüft bzw. gereinigt werden.

Auf die Kaminkehrer und damit auf qualifizierte private Handwerker übertragen. Durch die gleichzeitig geregelte Monopolstellung dieses Handwerks und die Einteilung fester Kehrbezirke kann die notwendige Kontrolle des Staates am wirkungsvollsten und einfachsten sichergestellt werden, da für die ordnungsgemäße Ausführung der Pflichten jeweils nur ein Bezirkskaminkehrermeister pro Kehrbezirks verantwortlich ist.

Bei einer Auflösung der Kehrbezirke und einem freien Wettbewerb wäre durch die Vielzahl der Gewerbetreibenden nur noch schwer festzustellen, wer die Arbeiten in den einzelnen Häusern durchzuführen hätte bzw. für einen mangelhaften Zustand der Anlagen verantwortlich wäre. Die Verwaltung könnte sich nicht mehr auf die Überwachung der Bezirkskaminkehrermeister beschränken. Sie müsste vielmehr, um die Feuersicherheit und Luftreinhaltung im gleichen Umfang wie bisher zu gewährleisten, durch Einzelkontrollen in den Gebäuden die Erfüllung der Kehr-, Überprüfungs- und Messpflichten überwachen. Der Verwaltungsaufwand hierfür wäre unverhältnismäßig hoch.

Gleichzeitig ist durch die genaue Abgrenzung der Aufgaben des Kaminkehrerhandwerks zu denen der übrigen Handwerke sichergestellt, dass die Überprüfungstätigkeiten durch neutrale und unabhängige Sachverständige erledigt werden, die ihrerseits beispielsweise keine Heizungsanlagen einbauen oder verkaufen dürfen.

- 2 -

Die Rechtsposition des Kaminkehrers als "beliehener Unternehmer", d.h. als privater Unternehmer, der im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, ermöglicht in einem so wichtigen Sicherheitsbereich wie der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten somit bestmögliche Effizienz und Neutralität. Es gibt daher derzeit keine Bestrebungen, dieses durch Bundesgesetz geregelte System aufzugeben.

Die jährliche Kehrung von Rauchkaminen, -kanälen und -rohren ist in § 2 Abs.5 Nr.:1 und 4 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Sie ist auch bei modernen Öl-Heizungsanlagen erforderlich, da es auch hier in der Feuerstätte und in den die Rauchgase abführenden Rohren und Kaminen zu Ablagerungen der bei der Verbrennung von Heizöl entstehenden Verbrennungsprodukte kommen kann. Dabei müssen Sie bedenken, dass die Verbrennung auch bei modernen Anlagen nicht immer gleich günstig ist. Verändern sich nämlich Brennereinstellung und Abgaswerte im Laufe eines Jahres, was auch bei neuzeitlichen Heizungsanlagen möglich und für den Betreiber nur schwer erkennbar ist, so erhöhen sich auch die Rußanteile im Rauchgas und damit die Ablagerungsrückstände.

Die jährliche Kehrung durch den Kaminkehrer stellt sicher, dass solche Veränderungen frühzeitig erkannt und eventuelle Rückstände sofort beseitigt werden können. Würde der Kaminkehrer beispielsweise nur alle zwei Jahre kehren, so würden Veränderungen des Brennerverhaltens bzw. die Ablagerungen unter Umständen erst nach Monaten festgestellt werden. Dies würde nicht nur zu einer stärkeren Verschmutzung von Feuerstätte und Kamin und damit zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen, sondern auch zu einem höheren Heizölverbrauch und damit zu einer zusätzlichen Belastung der Umwelt.

Zwar schließen wir nicht aus, dass weitere technische Entwicklungen in der Heizungstechnik auch bei ölbefeuerten Anlagen mittelfristig zu einer Anpassung von Überprüfungs- und Reinigungsfristen führen können. In diesem Fall werden wir zu gegebener Zeit selbstverständlich auch eine Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung der Kaminkehrer prüfen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik halten wir eine Reduzierung der Kehrtermine bei Öl-Heizungen jedoch nicht für vertretbar.

Behörden können die notwendigen Aufgaben aus Personal- und Kostengründen nicht selbst ausführen. Daher wurden für das gesamte Bundesgebiet die notwendigen Tätigkeiten. (?)

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Rauhut
Referent
CSU-Landesleitung


 

Brief an die CSU-Landesleitung


- 1 -

Per e-mail am 3.Juni.02

Sehr geehrter Herr Rauhut,

nach der Lektüre Ihres Schreibens vom 28.6.02 ist mir klar geworden, dass Ihnen die Schornsteinfeger-Lobby die Feder geführt hat. Ihre Begründungen sind mir als Negativum bereits als bisher erfolgreiche Methode zur Besitzstandswahrung einer winzigen Kaste von Begünstigten hinlänglich bekannt. Nach derartigen Argumentationsmethoden lässt sich jede Machtbastion rechtfertigen und ausbauen - auch "Nürnberger Gesetze"!

Haben Sie sich jemals die Frage gestellt, weshalb kein Land der Erde unser einmaliges fossiles Schornsteinfegerwesen nachahmt? Genießen wir doch in vielerlei Dingen weltweit eine Vorbildfunktion! Warum nicht auch im Schornsteinfegerwesen? Gehen Sie etwa davon aus, dass unsere EU-Partner etwa leichtfertiger mit der Sicherheit ihrer Bürger und der Ökologie umgehen wie wir?

Absolute Sicherheit ist nicht machbar und erst recht nicht bezahlbar! Sie für jedermann anstelle von Eigenverantwortung zu verordnen führte eine Volkswirtschaft in den Ruin. Das, was Sie vertreten ist sündhaft teures Stückwerk basierend auf überholter Tradition. Auch eine jährliche Zwangs-ABM der Schornsteinfeger ist im Sinne Ihrer Argumentationsmethode sträflich. Was alles kann in den restlichen 364 Tagen geschehen? Eine wirklich sinnvolle dauerhafte automatische Überwachung des Heizkessels wurde bisher von der Schornsteinfegerlobby stets erfolgreich verhindert. >>>

- 2 -

Auf den Seiten von www.schofeg.de istauch dies mehrfach dargelegt.

Sinnvolle Alternativen für Sicherheit und Ökologie im häuslichen Feuerungsbereich gibt es zuhauf. Ministerialbeamte und Politiker scheuen sich, nur ansatzweise solche in Erwägung zu ziehen. Korrupte Beamten wachen mit Zähnen und Klauen über die einträglichen Pfründen ihrer Schützlinge. Überforderte Politiker geben sinnlosen neuen Verordnungen vorbehaltlos ihre Zustimmung. Keine Spur von Verpflichtung zum Wohle des Volkes!

Ich gehe davon aus, dass eine von Edmund Stoiber geführte Bundesregierung auch den von Ihnen gerechtfertigten Standpunkt zu vertreten beabsichtigt. Ja, dass dieser tabuisierte Status quo gleichermaßen in weiteren Wirtschaftsbereichen Schule macht - womit zukunftsweisende Initiativen bereits im Ansatz stranguliert werden. Für mich bedeutet dies, dass ich Ihrer Schwesterpartei zur Bundestagswahl erstmalig meine Stimme verwehre.

Ihr Schreiben und dieser Text befinden sich bereits im Internet unter

www.schofeg.de/politbriefe.html

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen


 

Brief an die CDU Bundesgeschäftsstelle


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Per e-mail am 4.Juni.02

Sehr geehrter Michael Dobis,

Dank für Ihre Broschüre "Regierungsprogramm 2002 - 2006". Ich überflog den Text und war voller Hoffnung, dass auf S.13 von einer umfassenden Deregulierung und einer Eindämmung der Gesetzesflut die vordringlichste Aufgabe die Rede ist. Diese Hoffnung machte mir ein Brief von der CSU zunichte, der dieser Zielsetzung widerspricht.

Seit geraumer Zeit befasse ich mich im Internet intensiv mit dem Staatsmonopol "Schornsteinfegerwesen", das ich nach bitteren Erfahrungen als latentes Ärgernis in unserem Staatswesen empfinde. Ich bin dabei im Verbund mit weiteren Mitstreitern. Wir alle haben das Ziel, ein unserer sozialen Marktwirtschaft hohnsprechendes Relikt durch eine sinnvolle Alternative zu ersetzen. Dabei sehe ich meine Aufgabe in der Auseinandersetzung in den Medien und im schriftlichen Gedankenaustausch mit maßgebenden Institutionen und Persönlichkeiten. >>>

- 2 -

So schrieb ich auch an die Schwesterparteien CDU und CSU mit der Bitte um Stellungnahme zum Schornsteinfegerproblem.

Ich möchte Sie nur auf den ärgerniserregenden CSU-Brief hinweisen, der sich mitsamt meiner Erwiderung und sowie diesem Text im Internet in www.schofeg.de/politbriefe.html befindet.

Ich kann mir nach der Lektüre des CSU-Briefes kaum vorstellen, dass eine Bundesregierung unter Edmund Stoiber vom Status quo des von uns bekämpften Schornsteinfegerwesens jemals abweichen wird. Somit kann ich der CDU, sofern sie sich nicht glaubwürdig von der Haltung der CSU distanziert, zur Bundestagswahl nicht mehr meine Stimme geben.

Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen


 

Brief an den Bundesfinanzminister Eichel


- 1 -

1. Mai 2002

Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister,

obwohl ich mir im Herbst einen Regierungswechsel wünsche, wäre es mir lieb, der Finanzminister bliebe der gleiche. Ihre Amtsführung hat mir stets imponiert. Dass Deutschland in der EU Schlusslicht im BIP-Zuwachs ist und im internationalen Standortwettbewerb immer weiter zurückfällt, geht gewiss nicht auf Ihr Konto. Hätte Kanzler Schröder den anstehenden Reformstau abgebaut, wie er versprach, so würde es heute besser um uns stehen; dieser Brief wäre sicherlich unterblieben.

Als Finanzminister kennen Sie die gängigen Steuerarten. Es gibt daneben aber noch eine als öffentliche Dienstleistung getarnte Quasisteuer, die im Laufe der Zeit zu einem beachtlichen Umfang angewachsen ist. Die Rede ist von den überwiegend an der Haustür kassierten Schornsteinfegergebühren. Das sind in 2002 etwa 1,5 Mrd. €, die auch die Mieter über die hohen Wohnnebenkosten zahlen müssen. Wer nicht im Bilde ist glaubt, dies sei der Preis für die häusliche Feuersicherheit und eine saubere Umwelt. Das aber ist eine naive Auffassung. Ein Fünftel der genannten Kosten würde dafür ausreichen.

Wir wollen nicht alle Jahre unsere sauberen Kamine gekehrt haben. Wir wollen auch nicht alle Jahre die Abgase unserer Heizkessel gemessen haben, während sich unser Auto mit 3 oder 2 Jahren Abstand begnügt. Wir wollen den Schornsteinfegern auch keine Stundenlöhne bis zu 250 € bezahlen.

Seit einigen Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Schornsteinfegerwesen und seinen Auswüchsen. Mein vernichtendes Urteil über dieses Staatsmonopol lautet:

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Das Schornsteinfegerwesen ist in erster Linie eine höchst komfortable ABM für die 17 000 deutschen Schornsteinfeger!

Diese ABM verteidigen und erweitern die zahlreichen Lobbyisten der Schornsteinfeger im Schulterschluss mit einer korrupten Ministerialbürokratie zum Schaden unserer Volkswirtschaft! Wer heute im Bereich Sicherheit und Umwelt tätig ist, hat leichtes Spiel, auch unredlichen Argumenten Gehör zu verschaffen. Hat er auch noch ein tradiertes Glücksbringer-Image als Trumpf in der Hand, ist das Spiel mit den Repräsentanten unseres demokratischen Staates schon gewonnen. So funktionierte es in der Vergangenheit. Das ist eine der Ursachen defätistischer Staatsverdrossenheit und Verbitterung in weiten Kreisen der Bevölkerung!

Ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, meine handfesten Beweise hier nicht unterbreiten. Statt dessen verweise ich Sie auf meine Homepage www.schofeg.de, die auf weitere mit gleicher Zielsetzung linkt. Bitte, werfen Sie einen Blick in die Seiten. Jeder von uns geht mit dem antiquierten deutschen Schornsteinfegerwesen hart ins Gericht. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Menschen hierzulande die Augen über ein ärgerniserregendes Staatsmonopol zu öffnen. Wir weisen Mittel und Wege, wie man dieses überfällige verhasste Kehrmonopol aus der Nazizeit schnellstens wieder los wird. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen


 

Brief an den Bundespräsidenten Rau

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22. April 2002

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

schwarz uniformierte Männer schenkten Ihnen an einem der letzten Jahreswechsel ein Abbild ihrer selbst: eine ebenso schwarz uniformierte Puppe. Diese sollte Ihnen und Ihrem hohen Amt zum Glück verhelfen. Als gläubiger Christ huldigen Sie sicherlich nicht dem Aberglauben. Aber Sie bestärkten mit der Entgegennahme des Maskottchens viele Menschen hierzulande in ihrem tradierten Aberglauben. Würden Sie an Neujahr statt der Schornsteinfeger zur Abwechslung Bäcker, Tischler und andere traditionelle Handwerker empfangen, förderten Sie damit das Ansehen echten deutschen Handwerks, womit versteckte ärgerniserregende Werbung für einen längst überholten Beruf unterbliebe.

Kein Handwerk hat es nötig, sich gleich den Schornsteinfegern in der Öffentlichkeit ständig zu prostituieren. Warum sind sie nicht dort zu finden, wo wirklich Glück zu wünschen wäre? Statt dessen "beglücken" sie nur solche Ereignisse mit ihrer Gegenwart, die im Kreis hochrangiger Politiker stattfinden. Als ob es bei erfolgreichem politischen Handeln mit viel Glück getan sei!

So geschah es auch bei der Konstituierung des gegenwärtigen Deutschen Bundestages. Bei dieser Gelegenheit ließ sich Bundeskanzler Schröder in seiner gewohnten Lobhudelei zu der vielversprechenden Aussage hinreißen "Diese Leute brauchen wir, und zwar immer!" Solche Worte sind Balsam für die 17 000 deutschen Schornsteinfeger, schrill aber klingen sie in den Ohren all jener, die den Schwindel mit der vielpropagierten Notwendigkeit heutiger Schornsteinfegertätigkeiten längst durchschaut haben. Schlimmer noch: Sie verlieren auch noch den letzten Rest an Respekt vor der politischen Klasse. Hat Kanzler Schröder das bedacht? Staatsverdruss, Desinteresse am politischen Leben und Wahlenthaltung sind die beklagenswerten Folgen. Auch derartige unverantwortlichen Aussagen - denen entsprechendes Handeln folgt - führen dazu, dass fast die Hälfte der Sachsen-Anhalter Wähler den Wahlurnen fernblieb!

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Das unter Hitler ins Leben gerufene Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen dient in erster Linie dem Erhalt oder eher noch der Zunahme an Kehrbezirken, wenn auch notwendige Feuersicherheit und Umweltschutz als Alibi dafür herhalten müssen. Die zur Zeit etwa 8 000 deutschen Kehrbezirke sind für ihre Inhaber eine fette Pfründe auf Lebenszeit. Diese zu erhalten geben sich ihre hoch dotierten Funktionäre wie heiße Katzen dort ein Stelldichein, wo sich politische Entscheidungsträger in der Öffentlichkeit positionieren. Das kam ihnen in der Vergangenheit immer zugute. Sie wehren sich mit Zähnen und Klauen gegen die Gesetzmäßigkeit des Kommens und Gehens von Berufen; die Gaslaternenanzünder und Lokheizer und noch viele andere heute in Vergessenheit geratenen Berufe stellten sich diesen Gegebenheiten.

Der Schornsteinfeger Kapital ist der Aberglaube, der anderen verschwundenen Berufen keine Hilfestellung leisten konnte. Ihre Inszenierungen unter diesem Zeichen lassen sie sich etwas kosten. Jahr für Jahr stehen den Innungen der deutschen Schornsteinfeger etwa 15 Mill. € aus festen Zwangsabgaben zur Verfügung. Davon können echte Handwerke nur träumen! Mit dieser beachtlichen Summe lässt sich, neben der allgegenwärtigen Präsenz im Lichte der Öffentlichkeit, im Verborgenen aufwendige Lobbyarbeit finanzieren. Allein in Baden-Württemberg stehen für derartige Aufgaben mindestens 6 von der üblichen Schornsteinfegertätigkeit freigestellte Oberschornsteinfegermeister zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, ich bitte Sie, die geschilderten Tatsachen beim nächsten Neujahrsempfang zu beherzigen! Umfangreiche Informationen zu meinen Hinweisen befinden sich im Internet auf der Homepage "www.schofeg.de". Ich bitte Sie höflichst um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen


Die Antwort

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BUNDESPRÄSIDIALAMT

BERLIN, 2. Mai 2002

Herrn
Paul Theisen

Sehr geehrter Herr Theisen,

der Herr Bundespräsident hat mich gebeten, Ihnen für Ihren Brief vom 23. April 2002 zu danken, in dem Sie sich kritisch mit dem Schornsteinfegerwesen auseinander setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es ihm nicht möglich ist, Ihnen persönlich zu antworten. >>>

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Dies lässt die ungewöhnlich große Zahl von Zuschriften mit ebenfalls ernst zu nehmenden Anliegen nicht zu. Sie dürfen jedoch versichert sein, dass der Herr Bundespräsident den Meinungs- und Willensäußerungen der Bürger, die sich auf diesem Wege an ihn wenden, große Aufmerksamkeit widmet.

Mit freundlichen Grüssen

Im Auftrag
Frauke Hansen


 

Brief an den Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber

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14. April 2002

Dr. Edmund Stoiber

Bayrischer Ministerpräsident und Kanzlerkandidat der CDU/CSU

per e-mail


Betreffs: Hinweis auf archaische Teilzustände in unserer gegenwärtigen Wirtschaftspolitik

Sehr geehrter Herr Dr. Stoiber,

wohl wissend, dass dieser Brief in den Händen eines Ihrer Referenten landen wird, wage ich dennoch diese persönliche Anrede.

Als Adressaten sehe ich in Ihnen voller Hoffnung den zukünftigen Bundeskanzler, dereinst die Richtlinien der Politik der Bundesrepublik bestimmend. - Ich komme ohne Umschweife zum Thema:

Seit Jahren beschäftige ich mich in zunehmendem Maße mit einer wuchernden "Krebsgeschwulst" in unserem deutschen Wirtschaftsgefüge. Ich gehe davon aus, dass ein ärgerniserregendes Staatsmonopol in diese Kategorie fallen muss. Es handelt sich um unser deutsches Schornsteinfegerwesen, ein für weitere Staatsverdrossenheit verantwortliches Verordnungsmonster, welches zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung hervorruft. Dieser zeigt sich in Kehrverweigerung und sich beschleunigten verbalen Auseinandersetzungen im Internet. >>>

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Dort formierten sich in jüngster Zeit zahlreiche Homepages, deren Zweck und Ziel es einzig und allein ist, mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln die Handhabung notwendiger Sicherheit im Umfeld des häuslichen Kamins in vernünftige Bahnen zu lenken. So ist es weltweit üblich - nur nicht in Deutschland!

Das unter Hitler entstandene, in der Bundesrepublik sich bis zum Exzess expandierende Staatsmonopol hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen! Ich verweise Sie auf die Homepage "www.schofeg.de", die in mehreren Abhandlungen die Absurdität des gegenwärtigen Schornsteinfegerwesens entlarvt.

Meine Mitstreiter und ich führen unseren Kampf gegen das verhasste Monopol schonungslos vor den Augen der mit uns sympathisierenden Öffentlichkeit. Unsere Einzelaktivitäten lassen sich durch gegenseitige Querverweise verfolgen, sind aber auch in veröffentlichten Briefwechseln, in denen auch der Inhalt dieses Briefes samt seiner Beantwortung zu finden ist, dokumentiert.

Eine dringende Bitte an Sie, verehrter Herr Ministerpräsident, machen Sie nicht den Fehler Ihres Vorgängers. Kanzler Schröder ließ sich vor 4 Jahren bei der Konstituierung des neuen Bundestages von einer zum Zwecke notwendiger Besitzstandwahrung angereisten Lobby in Form einer Schar von Schornsteinfegern Glück wünschen. Das ließ ihn zu der kurzsichtigen Aussage hinreißen:
"Diese Leute brauchen wir und zwar immer!"
Das war der Beginn einer verheerenden Folge von weiteren Beliebigkeitsaussagen!

In Erwartung einer baldigen Antwort
grüßt Sie recht herzlich
Paul Theisen


 

Brief an die Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin

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10.04.2002

Sehr geehrte Frau Dr.Däubler-Gmelin,

als Rotgrün 1998 antrat, setzten viele Ihrer Wähler große Hoffnungen auf umfassende Justizreformen. Wohl wissend, dass Versäumnisse von Jahrzehnten nicht in wenigen Jahren nachzuholen sind, bin ich dennoch enttäuscht, dass leicht handhabbare Gesetzesänderungen unter Ihrer Amtsführung nicht in Angriff genommen worden sind.

Würde sich hierzulande, nach erfolgter Aufklärung der Bevölkerung, eine Antischornsteinfegerpartei etablieren, so überspränge sie bei der kommenden Bundestagswahl mit Leichtigkeit die Fünfprozenthürde. Es konnte auch Ihnen, sehr geehrte Frau Justizministerin, nicht entgangen sein, dass sich in breiten Bevölkerungsschichten ein stetig wachsender Widerstand gegen das verhasste Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen gebildet hat.

Der mündige Bürger will nicht einsehen, dass unser Staat Vorschriften erlässt, die beim besten Willen als völlig überflüssig, zumindest aber als weit übertrieben erachtet werden. Wer Jahr für Jahr mit ansieht, dass sein sauberer Kamin von einem staatlich bestallten Quasibeamten gegen eine hohe Gebühr gekehrt werden muss, verliert jede Achtung vor seinem Staat, der ihm derartiges zumutet.

Setzt sich ein beherzter Bürger auch noch gegen solch groben Unsinn zur Wehr, so muss er mitansehen, dass uniformierte Staatsbeamte die Ausführung der genannten abstrusen Handlung in seinem Hause mit Gewalt erzwingen. Um dem auch noch die Krone aufzusetzen, wird er später von einem deutschen Richter belehrt, dies habe unter Berufung auf das Grundgesetz geschehen müssen.

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Erzählte mir ein mir unbekannter Mensch das Geschilderte, so ordnete ich seine Herkunft einer diktatorischen Bananenrepublik zu. Tatsache ist leider, dass die geschilderten, bis zum Exzess geführten Zwangshandlungen, - und noch viele andere auch - in einem demokratischen Rechtsstaat, auf dessen Boden zwei Diktaturen gedeihen konnten, Tag für Tag stattfinden.

Tatsache ist aber auch, dass die Grundlage dieser Amtshandlungen in der ersten deutschen Diktatur gelegt worden sind. Unter Hitler teilte man das "Reich" in Kehrbezirke ein, die alle naheliegenden Möglichkeiten zur Beschattung eines jeden Staatsbürgers boten. Diese Einrichtung hielt sich als Staatsmonopol bis in unsere Tage. Kritische Presseberichte ("Spiegel" 7/2002), die eine Fortführung von Spitzeltätigkeiten durch die Schornsteinfeger bis heute für möglich halten, sind nach meiner Kenntnis noch nicht entschärft worden.

Nicht nur das! Unser freiheitlich demokratischer Rechtsstaat verteidigt das Schornsteinfegerwesen, mit all seinen abwegigen Vorschriften und Verordnungen, mit Zähnen und Klauen als dringend notwendig für unsere häusliche Sicherheit, sowie zum Schutze der Umwelt.

Ohne auf die gegenwärtigen Widerstandsaktivitäten gegen das Deutsche Schornsteinfegerwesen näher einzugehen, verweise ich Sie auf meine Internetseite, die auf weitere Gleichgeartete hinweist: www.schofeg.de.

Sehr geehrte Frau Justizministerin, werfen Sie bitte einen Blick auf diese Seiten, um Näheres über ein in breiten Bevölkerungsschichten verhasstes Staatsmonopol zu erfahren. Dort finden Sie auch den Inhalt dieses und bisheriger Offener Briefe an Politiker. Darf ich mit einer Rückantwort von Ihnen rechnen?

Mit freundlichen Grüssen!

Paul Theisen


 

Brief an den Wirtschaftsrat der CDU

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Böblingen, den 04.04.2002

Rüdiger von Ross

Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Betreffs: Zu Ihrem Artikel in der F.A.Z. vom 04.04.2002

Sehr geehrter Herr von Voss,

ich gehe konform mit Ihrer Feststellung, dass die Bürokratisierung in unserem Lande ein Standortproblem erster Klasse ist. Auch in weiteren Punkten bin ich gleicher Meinung wie Sie. Aber bei der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung, staatliche Aufgaben "beliehenen Unternehmern" zu übertragen, sehe ich Rot.

Das deutsche Schornsteinfegerwesen ist ein Beispiel nach dem Muster, das Sie sicherlich meinen. >>>

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Es ist ein Konstrukt, das in höchstem Maße Staatsverdrossenheit fördert. Ich verweise Sie auf meine Homepage www.schofeg.de, mit weiteren Verweisen. Meine Mitstreiter und ich haben kein anderes Ziel vor Augen, als diese Art staatlicher Machtanmaßung unter Zuhilfenahme "beliehener Unternehmer", aus den Angeln zu heben. Dieses Staatsmonopol hat mittlerweile eine Eigendynamik entwickelt, die den beabsichtigten Nutzen, Sicherheit und Umweltschutz, erst an zweiter Stelle einordnet. Es ist in erster Linie ein Versorgungssystem eines privilegierten "beliehenen Unternehmertums" auf Kosten der Allgemeinheit.

Statt weiterer Ausführungen füge ich meinen gestrigen Brief an die F.A.Z. bei, der auf Beweise praktizierter Korruption angelegt ist. Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
Paul Theisen


Die Antwort

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WIRTSCHAFTSRAT DER CDU E.V.
LUISENSTR. 44

10117 BERLIN

Herrn
Paul Theisen

Berlin, 12.04.02

Sehr geehrter Herr Theisen,

für Ihre Reaktion auf meinen Artikel in der FAZ danke ich Ihnen. Ich freue mich sehr über Ihre Unterstützung. >>

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Mit den von Ihnen vorgetragenen Analysen werden wir uns beschäftigen. Ich wollte aber nicht versäumt haben, Ihnen schnell zu danken.

Als Anlage finden Sie einen aktuellen Aufmacher in der Süddeutschen Zeitung, der Ihnen zeigen soll, dass wir konsequent weiterarbeiten.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr
Rüdiger von Voss
Anlage (entfällt)


 

Brief an den ehem. Bundespräsidenten Roman Herzog

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12.03.2002

Sehr geehrter Professor Herzog,

Ihre Rede machte jedem kritischen Bürger unseres Landes Hoffnung auf den Ruck, der unsere erstarrte Gesellschaft aufwecken sollte. Vergebens warten wir bis heute auf erste Anzeichen desselben. Nun haben Sie Ihre Mahnung erneut in Erinnerung gerufen. Leider wird auch sie vermutlich im Sand verlaufen.

Ich persönlich machte in den letzten Jahren bittere Erfahrungen, die mich diesen Standpunkt einnehmen lassen. Mein Betätigungsfeld ist nur eine Facette unter vielen anderen, weist aber die Erstarrung gewisser behördlicher und politischer Instanzen eindeutig nach.

Als "gebranntes Kind" beschäftige ich mich mit dem von keinem anderen Land nachgeahmten Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Ich habe bei der Gelegenheit hinter die Kulissen eines unter Hitler zugrundegelegten krakenhaften Systems geblickt. Ein System, das dank staatlicher "Zuhälter" eine Eigendynamik entwickeln konnte, die es unschlagbar macht.

Wer sich mit den Repräsentanten unseres Schornsteinfegerwesens anlegt, zieht trotz stichhaltiger Argumente immer den Kürzeren. Hinter mir liegt eine Klage und mehrere Petitionen an drei verschiedene Instanzen, die alle erfolglos geblieben sind. Ich möchte nicht auf Details eingehen, solche sind auf meiner Homepage www.schofeg.de ausführlich dokumentiert.

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Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass jeder Angriff auf die Bastion Schornsteinfegerwesen dessen systemimmanente Kurzschlussmechanismen in Gang setzt. Akteure sind korrupte Ministerialbeamte samt deren vergatterten "Warlords" in den Landratsämtern. Es sind aber auch untätige realitätsblinde Politiker jeglicher Coleur.

Wenn ein Verwaltungsrichter mich wie folgt belehrt: "Der Schornsteinfeger darf auch dann behaupten, er habe gekehrt, wenn er nicht gekehrt hat" erkennt man, dass ein schlechtes Gesetz den Richtern Unmögliches zu dessen Rechtfertigung zumutet. Verheerend wirken derartige Richtersprüche auf das Rechtsverständnis in der Bevölkerung.

Aber auch die Mitglieder der Petitionsausschüsse (von uns gewählte Abgeordnete) verursachen "böses Blut". Wenn eine Petition durch die Stellungnahme derjenigen abgewiesen wird, die die Petitionsursache zu verantworten haben, ist das skandalös. Die geringe Wahlbeteiligung hat auch in den hier beschriebenen Missständen ihre Ursachen.

Jetzt werden Sie, Herr Professor Herzog, wohl meinen Pessimismus verstehen. Ich stehe in dieser Sache nicht allein da, was aus den zahlreichen Verweisen von meiner Homepage auf weitere "gebrannte Kinder" unseres demokratieschädlichen Staatsmonopols Schornsteinfegerwesen ersichtlich ist.

Mit freundlichen Grüssen

Paul Theisen


 

Brief an Bundeswirtschaftsminister Dr.Müller

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Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie
Scharnhorststr. 34-37
Minister Dr. Werner Müller persönlich

11019 Berlin

14. Januar 2002

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

entschuldigen Sie bitte, dass ich mich an Sie persönlich wende. Seit Jahren setze ich mich mit einem Gesetz auseinander, welches in einer freien Marktwirtschaft nichts zu suchen hat und ständig Anlass zur Unzufriedenheit gibt: das Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Alle meine in den Jahren gemachten Erfahrungen und entlarvenden Dokumente veröffentliche ich im Internet unter www.schofeg.de. Von dort aus wird auf weitere Homepages mit gleicher Zielsetzung verwiesen. Jeder von uns fordert die Abschaffung eines Gesetzes, dessen "Verfallsdatum" schon 1945 abgelaufen ist! Wir wollen Sicherheit und Umweltschutz nach Augenmaß, wie es in allen monopolfreien Lebensbereichen üblich ist!

Ich möchte Sie, Herr Minister, nicht mit den Inhalten der Seiten behelligen, deren jede die Absurdität des Schornsteinfegergesetzes nachweist. Im Gästebuch häufen sich die Klagen empörter Bürger. Das Schornsteinfegergesetz - ein Erbstück aus dem 3. Reich - wird von den Bundesländern in einer sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) umgesetzt. Deren Modifikationen boten in der Vergangenheit die Grundlage für eine fortlaufende Novellierung des Schornsteinfegergesetzes durch den Bundestag.

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Gewiss hat das Schornsteinfegergesetz nicht den Rang des ehemaligen Postmonopols oder des aktuellen Wettbewerbsgesetzes. Aber jeder von uns bekommt es zu spüren: die einen durch direkte Zahlungen an den Schornsteinfeger; die anderen durch erhöhte Mieten und Wohnnebenkosten. Eine ABM auf Lebenszeit ist in unserem Wirtschaftssystem fehl am Platze! Bundeskanzler Schröder hat 1998 die Bewältigung anstehenden Reformstaus versprochen. Das unter Ihrer Federführung existierende Schornsteinfegerwesen besteht aber unverändert fort. Ihr Ruf als Gegner überbordender Bürokratie hat mich zu diesem Brief ermuntert.

Meine an den Bundestag gerichtete Petition ist von der zuständigen Abteilung (Unterschrift Gottschlich) Ihres Ministeriums zurückgewiesen worden. Bestimmend waren für den Beamten ausschließlich die mir bekannten, leicht widerlegbaren Standpunkte des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums. Dies ist handfester Klüngel auf der Basis weit übertriebener Sicherheitserwägungen unter Beamten verschiedener Verwaltungsebenen - auf Kosten der Bürger! Ein kurzer Blick auf die Leitseite von www.schofeg.de sollte die Erkenntnis vermitteln, wie notwendig es ist, das ärgerniserregende Relikt Schornsteinfegerwesen baldigst zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüssen

Paul Theisen


 

Dankesbrief an die Abgeordnete Birgit Kipfer

 

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Die Abgeordnete Birgit Kipfer SPD
Landtag von Baden-Württemberg

27. Januar 2002

Betreffs: Ihre Kleine Anfrage an den Landtag von Baden-Württemberg

Sehr geehrte Frau Kipfer,

ich möchte Ihnen Dank sagen, nachdem ich im Internet bei der Suche nach "Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO)" Ihre Kleine Anfrage vom 9.10.2001 fand.

Seit einem Jahr befasse ich mich intensiv mit dem Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Dazu schuf ich die Homepage www.schofeg.de, auf der sich neben zahlreichen Abhandlungen und Dokumentationen auch Verweise auf weitere Streiter gegen unser überholtes Relikt Schornsteinfegerwesen befinden. Mittlerweile beginnt sich eine Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegerwesen zu formieren. Engagierte Bürger geben sich mit diesem Monopol und Kartell, gestützt von der Gunst realitätsfremder Politiker und Beamter, nicht länger zufrieden.

Ich danke Ihnen besonders dafür, dass Sie durch Ihre Kleine Anfrage auf die Klagen unzufriedener Bürger eingegangen sind. Ich machte mit meinem Abgeordneten in gleicher Sache andere Erfahrungen.

Die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage ist zwar ernüchternd, sie enthält aber einige Angriffspunkte. Die beigefügte Teilnehmerliste des Hearings soll vermutlich die breite Unterstützung der neuen KÜO durch die Fachwelt betonen. Ich gehe auf der Seite 'Kartell' näher darauf ein.

Als Kläger gegen die Neufassung der KÜO beim Verwaltungsgerichtshof hatte ich Gelegenheit, das fragmentarische Protokoll dieses Hearings zu analysieren. Ich komme zu dem Urteil: Aufwendiges Schattenboxen mit einem dem "Hornberger Schießen" vergleichbaren Ergebnis. Die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage suggeriert, dass die einhellige Meinung der Fachwelt einem Abbau der Schornsteinfegertätigkeiten im Wege stehe. Dies konnte ich aber beim besten Willen dem Hearing-Protokoll nicht entnehmen.

Mir sind die in der Antwort enthaltenen Argumente aus der Feder von Herrn Stehmer von den Ablehnungstexten meiner Petitionen her wohlvertraut. Herr Stehmer ist der für das Schornsteinfegerwesen in BW verantwortliche Ministerialbeamte, als oberster Landesschofi bekannt. Die Lesart seiner Begründungen hat Parallelen zu Verlautbarungen in Deutschlands dunkelster Vergangenheit.

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Es ist auffallend, mit welcher Dreistigkeit die Schornsteinfeger sich anmaßen, unsere Spitzenpolitiker für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, ohne dass die es merken. Im Gegenteil: Man lässt sie gewähren und würdigt auch noch ihr überwiegend nutzloses Tun:

Bundeskanzler Schröder ließ sich 1998 von uniformierten Schornsteinfegern im Bundestag zum Amtsantritt gratulieren. Daraufhin war er des Lobes voll und betonte ihre ewige Unabkömmlichkeit.

Wirtschaftsminister Döring "der Herr der Schofis" im Ländle ließ sich nach seinem erneuten Amtsantritt 2001 von zahlreichen uniformierten Schornsteinfegern vor laufenden Kameras huldigen. Kein Wunder: titulierten sie ihn doch kurz zuvor als "... einen der Politiker, die deutliche Worte reden und trotz ihres hohen Amtes menschlich auf dem Boden geblieben sind ". Minister Döring hielt nämlich im Dezember 2000 eine lobhudelnde und im wahrsten Sinne des Wortes "vielversprechende" Festrede bei einer Innungsversammlung der Schornsteinfeger in Waiblingen. Anschließend umringten derer fünfzig ihn in voller Montur zum Fototermin.

Bundespräsident Rau, Ministerpräsident Teufel und noch viele andere hochkarätige Politiker sind längstens im Besitz einer Puppe im Schornsteinfegerlook, die ihnen an einem Neujahrstag vor laufenden Kameras überreicht worden ist.

Wer finanziert diese Shows? Wir alle durch die Zahlung weit überhöhter Zwangsgebühren an die Schornsteinfeger! Dies auch für Tätigkeiten, für die kaum noch jemand Verständnis aufbringt. In BW müssen die Schornsteinfeger 1% ihres Einkommens an ihre Innung abführen. Da kommen im Jahr 1,5 Mill. € zusammen. Wozu wohl? Kein echtes Handwerk leistet sich derartiges. Kein echtes Handwerk hat es nötig, mit solch aufdringlicher und einschmeichelnder public relation Lobbyarbeit zu betreiben. Es sind bundesweit etwa 17 000 Schornsteinfeger, die ihre kostspielige ABM mit Zähnen und Klauen verteidigen. Da ist kein Aufwand zuviel. Die schwarzen Männer, mittlerweile sind auch Frauen dabei, kosten uns etwa 1,5 Mrd. € im Jahr.

Dieser Text ist im Internet auf meiner Homepage abrufbar. Dort befinden sich auch in Farbe markierte ergänzende Verweise. Bitte machen Sie die Genossen und Ihre potentiellen Wähler auf diese Homepage aufmerksam. Sie werden Ihnen für Ihre Aufgeschlossenheit danken. Ich bin jederzeit zu Auskünften bereit.

Mit freundlichen Grüssen
Paul Theisen


Die Antwort

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03.02.2002

Sehr geehrter Herr Theisen,

ich danke Ihnen für Ihr freundliches Schreiben vom 27.1. Mir ist klar, dass dieses Thema für ganz viele Menschen von Bedeutung ist. Aber letztendlich ist wohl Bundesrecht tangiert. >>>

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Ich werde das Thema bei Kollegen aus dem Bundestag ansprechen sobald sich eine gute Gelegenheit dafür auftut.

Freundliche Grüsse
Birgit Kipfer MdL


 

Brief an den FDP-Vorsitzenden Westerwelle

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06.02.2002

Sehr geehrter Herr Westerwelle!

Ich erinnere Sie an die 18%, die Ihr Parteifreund Möllemann bei der Bundestagswahl erringen möchte. Im FDP-Stammland Baden-Württemberg werden Sie da Pech haben. Das verdanken Sie dem dortigen Wirtschaftsminister Dr. Döring.

Minister Döring verrät durch sein massives wohlwollendes Eintreten für die Belange der bei Häuslebesitzern in Misskredit geratenen Schornsteinfeger die Prinzipien liberaler Politik.

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Schauen Sie selbst nach im Internet unter

www.schofeg.de/speichellecker.html
und
www.schofeg.de/isny.html.

Kein Hausbesitzer wählt FDP, solange deren Wählerschreck Döring im Ländle wirkt. Wenn Ihnen die Mieterstimmen ausreichen, dann lassen Sie Döring ruhig gewähren.

Mit freundlichen Grüssen

Paul Theisen


 

Brief an den Ministerpräsidenten Teufel

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19.02.2002

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Teufel,

bitte entschuldigen Sie, dass ich mich an Sie persönlich wende. Es geschieht in Sorge um das Ansehen Ihrer Regierung, speziell um das Ihres Stellvertreters Dr. Döring, nämlich sein Verhalten als Wirtschaftsminister unseres Bundeslandes:

Dr. Döring hat bereits den Ruf eines Ehrenschofis, den er sich durch seine häufige Präsenz in Schornsteinfegerkreisen erworben hat. Es ist nicht nur die Präsens, es ist auch die in seinen anbiedernden Reden zum Ausdruck kommende besondere Sympathie für diesen Beruf. In Zeiten der Deregulierung macht Dr. Döring den Schornsteinfegern zudem wohlwollende Hoffnungen auf noch mehr nutzlose Betätigungen. Neben peinlichen Lobhudeleien bringt er dies stetig in seinen Reden zum Ausdruck.

Im Dezember 2000 hielt Dr. Döring auf der Innungsversammlung der Schornsteinfeger des Reg. Bez. Stuttgart in Waiblingen die Festrede zu der er mit höchstem Lob bedacht wurde.

Im Juli 2001 nahm Dr. Döring in Isny am Verbandstag der baden-württembergischen Schornsteinfeger teil. Seine dortige Rede strotzte von seiner besonderen Sympathie für die Schornsteinfeger. Kein Wunder, dass der oberste baden-württembergische Schornsteinfeger aus der ministeriellen Bevorzugung seines Berufes bereits Kapital schlägt, indem er in seiner Rede unerwartet die negative wirtschaftliche Entwicklung seines Handwerks beklagt.

Nun der Höhepunkt: Im Januar 2002 begab sich Dr. Döring nach Plochingen, um selbigem obersten baden-württembergischen Schornsteinfeger das Bundesverdienstkreuz (wofür?)"eigenhändig ans Revers zu heften".

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Nach meinen biederen Vorstellungen von den Aufgaben des Wirtschaftsministers eines Bundeslandes ist das Verhalten des Herrn Dr. Döring skandalös und abstoßend für alle diejenigen, die keine Schornsteinfeger sind!

Ich weiß nicht, ob Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Aversionen der deutschen Hausbesitzer gegenüber den Schornsteinfegern bekannt sind. Deshalb weise ich Sie auf eine von mehreren Homepages im Internet hin. Die Betreiber dieser stetig wachsenden Homepages beklagen sich mit Vehemenz über die ärgerniserregenden Wucherungen unseres Schornsteinfegerwesens.

Dieses System hat mittlerweile mit der Gunst von korrupten Ministerialbeamten und deren Behördenchef eine staatsschädigende Eigendynamik entwickelt, die nicht mehr hinnehmbar ist! Die davon Betroffenen weigern sich zunehmend, übertriebene realitätsferne Pflichtleistungen, geschützt durch ein Staatsmonopol, zu dulden und zu bezahlen.

Ich bitte Sie dringend, Herr Ministerpräsident, die Seiten meiner Homepage sichten zu lassen! Zu finden sind sie unter

www.schofeg.de

Die Ministerreden sind zu lesen in

www.schofeg.de/speichellecker.html
www.schofeg.de/isny.html

Mit freundlichen Grüssen!
Paul Theisen


 

Brief an Jürgen Möllemann

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27.02.2002

Sehr geehrter Herr Möllemann!

Gestatten Sie mir - gemäß Ihrem Wahlslogan vor der letzten Landtagswahl in NRW - mein Anliegen wie folgt zu formulieren:

"Was Mölli erbaut - ihm Döring versaut!"

Ich denke dabei an die von Ihnen angepeilten 18%. Im Ländle, dem Stammland der FDP, werden Sie sich das an den Hut schreiben müssen!

Wirtschaftsminister Döring hat das Zeug dazu, die Prinzipien liberaler Politik zu verraten: Er schafft es durch seine Kumpanei mit den in Hausbesitzerkreisen in Misskredit geratenen und zunehmend verhassten Schornsteinfegern, die dort kehren, wo es nichts mehr zu kehren gibt.

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Gucken Sie selbst nach im Internet unter

www.schofeg.de/speichellecker.html

und

www.schofeg.de/isny.html.

Kein Hausbesitzer denkt mehr daran FDP zu wählen, solange deren Wählerschreck Döring im Ländle wirkt. Die Mieter kriegen es auch allmählich spitz, warum die Wohnnebenkosten so in die Höhe gehen.

Sollten Ihnen aber die Stimmen der Schornsteinfeger reichen, dann lassen Sie Ihren Parteifreund Döring ruhig gewähren. Die anderen Parteien, erst recht die der Nichtwähler, werden es Döring danken!

Mit freundlichen Grüssen

Paul Theisen


 

Brief an Frankfurts OB Petra Roth

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10.03.2002

Der Schornsteinfeger erneute erfolgreiche Politikerverdummung

Sehr geehrte Frau Roth,

nachdem sich die Frankfurter CDU-Fraktion bei der Schornsteinfegerinnung Frankfurt Rhein-Main über die vielfältigen Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks: Brandschutz, Sicherheit, Beratung und Umweltschutz informierte, hat sie ihren festen Standpunkt bezogen. Sie ist nun davon überzeugt, dass mit noch weiteren Aufgaben der "hoch qualifizierten" Schornsteinfeger der Umwelt und der Allgemeinheit gedient sei. Das auch noch zum Nulltarif!

Den Aussagen des umweltpolitischen Sprechers Ihrer Fraktion, Markus Frank, ist nicht zu entnehmen, dass man über dieses Statement diskutiert hätte, oder es sich erst noch überlegen müsse. So wie Ihre Frankfurter Parteifreunde machten es gewöhnlich die Schildbürger und sind dadurch berühmt geworden! So haben uns unsere Bildungspolitiker all die Jahre etwas vorgegaukelt. Nun hat de Pisa-Studie sie eingeholt und uns ein Armutszeugnis ausgestellt.

Sehr geehrte Frau Roth, der dies schreibt schätzt Sie persönlich sehr! Als langjähriger Leser der FAZ nehme ich stetigen Anteil an den Geschicken Ihrer Stadt. Ich glaubte bislang, Sie seien von einer verantwortungsbewußten Fraktion getragen. Nach der Stellungnahme Ihres Umweltpolitischen Sprechers vom 17.9.2001 bin ich zu einer anderen Meinung gelangt und damit zutiefst enttäuscht. Wer sich blenden lässt wie Markus Frank und seine CDU-Parteifreunde, hat sich beim Treffen politischer Entscheidungen disqualifiziert.

Was veranlasst mich, so hart zu urteilen? Ich bin seit geraumer Zeit dabei, unser deutsches Schornsteinfegermonopol mit all seinen Finessen und Praktiken kritisch zu analysieren. Als "gebranntes Kind" schuf ich mir noch im dritten Lebensabschnitt eine Internet-Homepage, um mit Hilfe derer die zu verurteilenden Machenschaften der Schornsteinfegerlobby zu entlarven und meine gemachten Erfahrungen der Öffentlichkeit zu unterbreiten.

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Dabei stehe ich nicht allein in der Bundesrepublik. Wir sind überwiegend Naturwissenschaftler, Ingenieure und Techniker. Jeder von uns besitzt einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Jeder machte bittere Erfahrungen mit Schornsteinfegern und widmet sich mit Kräften der Beseitigung des jetzigen Zustandes, nämlich eines unter Hitler entstandenen Staatsmonopols, das nach dem Zusammenbruch hätte wieder verschwinden müssen.

Dank einer raffinierten aufwendigen Propaganda ist es den Lobbyisten der Schornsteinfeger bis auf den heutigen Tage immer wieder gelungen, Politiker jeglicher Couleur von seiner Unabkömmlichkeit zu überzeugen. Nicht Volksverdummung, sondern Politikerverdummung ist das Geheimnis unserer deutschen "Schornsteinfegermafia". In Frankfurt ist es ihr wieder einmal glänzend gelungen.

Absichtserklärungen wie die von Markus Frank beweisen wieder einmal das fehlende Gespür unserer politischen Klasse. 17 000 deutsche Schornsteinfeger und ihre beamteten Schutzgeister mögen darüber glücklich sein. Millionen von Hausbesitzern aber sind über die Schon- und Schutzhaltung der politischen und staatlichen Entscheidungsträger gegenüber den Schornsteinfegern erbost und verbittert. Das schlechte Abschneiden in Umfragen bewies dieser Tage wieder einmal, welch minderes Ansehen die bundesdeutschen Politiker in der Bevölkerung genießen. Die schlechte Wahlbeteiligung bei der bayerischen Kommunalwahl kommt nicht von Ungefähr. Ich möchte Sie nicht mit Fakten behelligen. Solche stehen auf meiner und mehreren anderen Homepages, auf die ich verweise, zur Verfügung. Ich habe die dringende Bitte an Sie, einen kritischen Kopf mit der Überprüfung meiner Aussagen zu betrauen! Damit leisten Sie nicht nur Ihrer Stadt, sondern auch unserem Land einen großen Dienst!

Ich weise Sie darauf hin, dass auch dieser Brief, sowie Ihre Antwort darauf, in meiner Homepage erscheinen wird.

Mit freundlichen Grüssen

Paul Theisen



Brief an Lothar Späth im Kompetenzteam


 

28.07.2002

Die verpaßte Chance der CDU

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Lothar Späth,

eine absolute Mehrheit am 22.09.02 kann ich nicht versprechen, aber eine überwältigende Mehrheit Ihrer Partei ist sicher.

98% der Hausbesitzer werden nicht nur zur Wahl gehen, sondern auch CDU/CSU wählen!

Wenn Sie die nachstehend beschriebenen Empfehlungen zum Wahlkampfthema aufwerten.

Lichten Sie den "Regulierungsdschungel"(!) Sofern es stimmt, dass sie für mehr Selbständige, weniger Arbeitslose, mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie und mehr Deregulierung sind, dann sollten Sie versprechen, eine seit Jahrzehnten bestehende Bevormundung der Staatsbürger durch eine mit Sonderrechten ausgestatte (unzeitgemäße) Berufsgruppe abzuschaffen.

(Informationen, Argumente und Verbesserungs- Lösungsvorschläge anbei und falls die Leserzuschriften nicht überzeugen, dann sollte ihr Wahlteam im Internet ein "Chat" einrichten und sich vom Echo überzeugen lassen.)

Falls Sie jedoch beabsichtigen, zuvor eine Stellungnahme des Fachref. Ihres künftigen Ministeriums einzuholen, dann werfen Sie die übersandten Unterlagen einfach in den Papierkorb. Warum? Zwischen den Duz-Freunden der Führungskräfte auf Verbandsebene und der der ministeriellen besteht ein Geflecht von nicht nur "kleinen" Gefälligkeiten/ Gunstbeweisen und direkten (Nebeneinkünfte) und indirekten Zuwendungen (hier ein Referat, dort ein Fachartikel/ -kommentar, Gutachten, Geschenke, eine Exkursion, Urlaub im Ferienhaus, Mitglied /Mitarbeit in Prüfungsausschüssen, usw.). Wenn Sie ohne "Voranmeldung" einmal hinter die Kulissen schauen, werden Sie feststellen, dass das System Schornsteinfeger -leider auch auf Länder und Regierungsbezirksebene - wie geschmiert läuft. Mit anderen Worten: Anhaltende Vormachtstellung korrumpiert, eine Erfahrung, die wohl alle Parteien schon gemacht haben. Bitte 2x lesen. Für die sogenannte "Landschaftspflege" stehen einer kleinen berufständischen Vertretung (rd. 5 900 Betriebe) jährlich 60 Millionen Mark(!) zur Verfügung. Ob Ihnen Einsicht in Haushalts- und Vermögenspläne nebst dazugehöriger "interner" Anlagen gewährt wird? Ich glaube nicht.

Haben Sie den Mut, einen anachronistischen Fremdkörper im Gewerberecht zu beseitigen und ein Wahlsieg wird Ihnen recht geben! Für die Schornsteinreinigung und Abgasprüfung ist keine handwerkliche Ausbildung (3 Jahre Lehrzeit, Gesellenprüfung, 3 Jahre Gesellenzeit und Meisterprüfung) notwendig. Diese Tätigkeit ist in wenigen Tagen erlernbar!

Es ist deshalb ein Skandal, wenn für eine max. 10 Minuten dauernde Arbeit (Abgasprüfung und Schornsteinreinigung mittels eines Rollbesens vom Keller aus!) DM 80,- berechnet werden. Das ist ein Stundensatz von DM 480.-! (Ein Heizungsbauer berechnet hierfür höchstens 1/4). Kommt ein Blick mit dem Spiegel bei bereits geöffneter Kamintür hinzu, wird noch einmal eine Alimente von DM 20.- fällig. Ist das nicht ein Gebührenparadies für die Glücksbringer in eigener Sache? Ich, nenne das schlicht Abzocken.

Das staatlich garantierte Einkommen (dazu gehören im übrigen auch die wesentlich höheren Gebührensätze für die Überprüfung der gewerblichen Betriebe und die Nebeneinnahmen!), das in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand und Entgelt steht, reicht aber einigen Pfründebesitzern nicht. In wenigen Jahren verschaffen sie sich ein zusätzliches Jahreseinkommen. Wie? Man verkürze die jährlichen Intervalle um einen, zwei oder gar drei Monate. Den Termin für die Ausübung des Hausbetretungsrechtes bestimmt nämlich der Schlotfegermeister und nicht der Hauseigentümer. Die Monopolstellung der Gilde der Konkurrenzlosen macht's möglich.

Noch anrüchiger ist es, dass die Hausbesitzer und Mieter mit den Zwangsgebühren eine fürstliche zusätzliche Altersversorgung der gut verdienenden Schornsteinfeger finanzieren müssen. Nennen Sie mir einen Selbständigen, der am Anfang des Jahres weiß, dass er am Jahresende einen an Ministergehältern orientierten Gewinn verbuchen kann.

Von den verschwendeten Steuergeldern für einen aufgeblähten und unnötigen Beamtenapparat bei Bund und Ländern, der nur dafür Entgelt bezieht, das Brauchtum Schornsteinfeger zu erhalten, ganz zu schweigen. Frei werdende Beamte und Angestellte könnten z. B. dafür eingesetzt werden, junge Arbeitssuchende den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern.

Haben Sie schon einmal daran gedacht, wie viel zusätzliche Arbeitsplätze z. B. die Lieferanten von Heizöl schaffen könnten, wenn sie nach entsprechender Schulung der Mitarbeiter eine kundenfreundliche "Dienstleistung aus einer Hand" anbieten dürfen? Ferner bedeutet die Abschaffung des Preis- und Gebietsmonopols der schwarzen Zunft für Mieter eine stets angemahnte Senkung der Nebenkosten. Ersparnis: 1,1 Milliarden!!!

Damit kein Missverständnis aufkommt. Niemand ist für die Abschaffung dieser Berufsgruppe. Aber die Götter in Schwarz und mehrfachen Immobilienbesitzer müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass wir das Jahr 2002 schreiben und dass auch für sie die Regeln des freien Wettbewerbs zu gelten haben. Wo bleibt der für Europa geforderte unverfälschte Wettbewerb?

Weshalb dieses Schreiben anonym? Der staatlich verordnete Kontrahierungszwang (in unserer freien Wirtschaft einmalig!) mit einem selbsternannten nicht ablösbaren Sachverständigen lässt mir keine andere Wahl.

Auch wenn Sie, verehrter Ministerpräsident, mich für einen Spinner oder/und Querulanten halten und die überlassenen Leserzuschriften Sie nicht überzeugen, sollte die nachstehende auszugsweise wiedergebende Stellungnahme eines Unternehmers doch zu denken geben: ".. Denn diese vielen kleinen, bürokratischen Hemmnisse und Kosten führen insgesamt zu dem Standortnachteil Deutschland, und gegen solche Dinge sollte man wirksam angehen. .."

(Gleichlautendes Schreiben an die Bundesvorsitzende der CDU, Wahlkampfteam Frau Angela Merkel und der Zentralverband Haus + Grund, Berlin)

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Brief an Bundeswirtschaftsminister Dr.Müller

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Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie
Scharnhorststr. 34-37
Minister Dr. Werner Müller persönlich

11019 Berlin

12.02.2002

Schornsteinfegergesetz


Sehr geehrter Herr Müller,

ich muß mich heute leider einmal an Sie persönlich wenden, da ich ansonsten keine Möglichkeiten mehr sehe, mich gegen ein Gesetz und die daraus resultierende Behördenwillkür zu wehren.

Bisher habe ich versucht alle anderen Möglichkeiten, bis hin zu einer Petition an den Deutschen Bundestag, auszuschöpfen, leider ohne den gewünschten Erfolg und immer wieder mit dem fahlen Beigeschmack, als Lügner abgestempelt zu werden. Ich habe nun den Beschluß des Petitionsausschusses vom 31.01.2002 erhalten und muß dieses leider auch hier wieder erfahren.

Da in diesem Beschluß jedoch Ihr Ministerium direkt angesprochen wird, wende ich mich nun hilfesuchend an Sie.

In der als Anlage beigefügten Beschlußempfehlung werden alle Gesetze und Verordnungen für das Schornsteinfegerwesen aufgelistet. Diese Gesetze und Verordnungen sind mir alle bekannt, nur ist es so, das diese anscheinend nicht allen in Deutschland tätigen Schornsteinfegermeistern und Schornsteinfegern bekannt zu sein scheint, da sich in zunehmendem Maße die Bevölkerung über das zum Teil eigenmächtige Handeln der BSFM beschwert. Leider geschieht dies nur zum Teil öffentlich.

Aus der Beschlußempfehlung gegen meine Petition kann ich nun zum wiederholten Male entnehmen, dass eigentlich nicht sein kann, was nicht sein darf. Mit dieser einfachen Begründung kann und will ich mich nicht zufrieden geben. Meine leidvolle Erfahrung spricht dem entgegen, wird jedoch von den zuständigen Behörden immer als die Unwahrheit abgetan.>>>

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Bei mir ist es jedenfalls so gewesen, das mein Kamin angeblich über Jahre gekehrt wurde und auch das Rauchrohr im Keller gereinigt wurde, obwohl nachweißlich mein Haus nicht zugänglich war. Können Sie mir erklären, wie dann dem Schornsteinfegergesetz und der Kehr- und Überprüfungsordnung Genüge getan werden kann?

Auch wurden angebliche Kehrungen durchgeführt obwohl jemand zu Hause war, der Schornsteinfeger wurde aber weder von meiner Frau noch von mir gesichtet, obwohl er im Keller das Rauchrohr hätte reinigen müssen.

Bei Bekannten von mir wurde auch die Messbescheinigung vom BSFM bereits ausgefüllt zur Messung mitgebracht. Woher der BSFM die Werte allerdings wußte ist meinen Bekannten schleierhaft. Dies sind alles Sachen, die sehr einfach zu belegen sind.

Ich habe Ihnen nun einmal meine Petition in Kopie beigefügt, damit Sie sich ein wenn auch kleines Bild machen können. Ich möchte Ihnen nicht zumuten, sich durch meinen ganzen Schriftwechsel zu arbeiten, der immerhin nun schon einen Aktenordner füllt. Sollten Sie diesen Schriftwechsel jedoch wünschen, kann ich Ihnen gerne Kopien hiervon zusenden.

Aus den Ihnen, mit meinen Kopien, vorliegenden Schilderungen sollten Sie jedoch entnehmen können, das es der dringenden Reform des deutschen Schornsteinfegergesetzes bedarf, wenn nicht die jetzige Bundesregierung oder deren Nachfolger zum wiederholten Male durch die Europäische Kommission zu mehr Wettbewerb aufgefordert werden will, denn der ist mit dem deutschen Schornsteinfegergesetz in keinster Weise gegeben. Das zur Zeit noch vorhandene Monopol nützt außer den Schornsteinfegern selber keinem andern Bürger in Deutschland, denn die vorgebrachten Argumente werden durch neue Techniken teils ad absurdum geführt.

Da der "Kunde" auch keinerlei Möglichkeiten hat, die Arbeiten der BSFM zu quittieren, da dies ja angeblich einen für mich nicht nachvollziehbaren Mehraufwand bedeutet, sind für mich auch die geführten Statistiken genauso wenig aussagekräftig, wie die zur Zeit heftig diskutierten Arbeitsamtstatistiken. Von Staats wegen wird sich einzig und alleine auf die Aussage der BSFM`s verlassen.

Mit freundlichen Grüssen

Elmar Conin


 

2.Brief an Bundeswirtschaftsminister Dr.Müller


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29.04 2002

Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie
Scharnhorststr. 34-37

Minister Dr. Werner Müller persönlich
11019 Berlin

Schornsteinfegergesetz

Sehr geehrter Herr Müller,

leider muss ich mich heute erneut an Sie wenden. Am 12.02.2002 habe ich Sie wegen des deutschen Schornsteinfegergesetzes angeschrieben. Bis heute habe ich jedoch keinerlei Stellungnahme von Ihnen persönlich oder aus ihrem Ministerium zu diesem Thema erhalten.

Das Verhalten Ihrerseits ist mir ein Rätsel, da es schon ein Gebot der Höflichkeit ist, auf ein Schreiben zu antworten.

Aufgeschreckt durch die Radiomeldungen, das der Gasmarkt nun auch geöffnet ist und die Gaskunden ihren Anbieter frei wählen können, kam mir mein Schreiben wieder in Erinnerung.

Wenn ich mir nun überlege, welche Märkte nun schon von uns Verbrauchern frei wählbar sind, wie z. B. Strommarkt, Telekom u. Gasmarkt, dann frage ich mich, wieso hier in Deutschland mit einer kaum überbietbaren Sturheit am Monopolwesen der deutschen Schornsteinfeger festgehalten wird.

Das es hierbei um die Umwelt geht, wie in den an mich gerichteten Schreiben verschiedener Behörden des öfteren angemerkt wurde, kann ich nicht mehr gelten lassen. Da es anscheinend in Deutschland nur Schornsteinfeger gibt, die nicht dazu im Stande sind, ihre Kehrbezirke so einzuteilen, das sie ihre Arbeiten Straßenzugsweise erledigen, ist für mich das Umweltargument nicht mehr tragbar. Die Schornsteinfeger hierzulande messen und kehren im zugewiesenen Bezirk in einem Haus an einer Stelle um dann quer durch den Kehrbezirk zu fahren um am nächsten Haus ihrer recht zweifelhaften Arbeit nachzukommen. Die hierdurch unnötigerweise zustande kommenden Emissionen an die Umwelt dürften einen Großteil der angeblich durch die Schornsteinfeger eingesparten Emissionen durch Heizungsanlagen wieder kompensieren. Dazu gebe ich noch zu bedenken, das die Schornsteinfeger zwar messen und kehren kommen (meist auch noch an zwei verschiedenen Terminen, stehen sie oft unangemeldet vor der Türe), jedoch zum einstellen der Heizung auf zulässige Werte noch einmal zusätzlich eine Wartungsfirma mit dem PKW vorgefahren kommt, >>>

- 2 -

weil der Schornsteinfeger nicht einstellen darf und die Umwelt hierdurch noch einmal negativ belastet wird. Wenn dieser Unfug eingestellt würde und es dem Heizungsbetreiber freigestellt wird, ob er nun einen Schornsteinfeger mit der Wartung seiner Heizungsanlage beauftrag oder eine Fachfirma, so könnten Jährlich 1. Die Umweltbelastungen wirklich gesenkt werden und 2. auch der sinnlose Energieverbrauch von PKW Kraftstoff reduziert werden.

Leider wird jedoch mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln dagegen argumentiert oder wie im Falle der bisher zu diesem Thema angeschriebenen Politiker, in den meisten Fällen dazu überhaupt nichts gesagt.

Ich frage mich, wieso eigentlich die Politiker nichts zu diesem Thema sagen oder schreiben. Auf der Internetseite von H. Theisen (www.schofeg.de) sind mehrere Briefe zu diesem Thema an Politiker veröffentlicht (hier können Sie auch mein Schreiben vom 12.02.2002 nachlesen sowie auch meine negativ beschiedene Petition) aber kaum einer hält es für nötig zu antworten. Im übrigen wird auch dieser Brief dort veröffentlicht, denn ich muß Ihnen sagen, das mir die Arroganz der Politiker langsam stinkt, uns Bürger immer nur vor Wahlen zu hofieren und ansonsten zu vernachlässigen. Haben die Politiker in Deutschland etwa Angst vor der Schornsteinfegerlobby oder brauchen sie evtl. die Schornsteinfegergebühren in ihren Privathäusern gar nicht zu bezahlen oder ist es schlichtweg nur der geringe Betrag, um den es hier ja im Einzelfall geht?

Bei mir handelt es sich um 100,-- DM in alter Währung (heute wahrscheinlich etwas über 50 Euro) nur Herr Müller, nicht jede Familie hat soviel in der Geldbörse wie Sie und muß um jeden Euro kämpfen und da sind unsinnige Tätigkeiten, die zudem noch teuer bezahlt werden müssen, ein geeignetes Feld um dagegen anzugehen.

Ich bitte Sie nun eindringlich, sich einmal mit diesem Thema zu beschäftigen und damit nicht bis nach der Wahl im September zu warten, da Sie als Minister Ihr Gehalt aus Steuermitteln bekommen und somit nach meiner persönlichen Auffassung geradezu verpflichtet sind, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern und dem Bürger, der Sie persönlich anschreibt, Rede und Antwort zu stehen.

Mit freundlichen Grüssen

Elmar Conin


 

Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium


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Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Herrn
Elmar Conin

Berlin, 13. Mal 2002

BETREFF: Schornsteinfegergesetz

BEZUG: Ihre Schreiben vom 12. Februar/29. April 2002

Sehr geehrter Herr Conin,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 12. Februar/29. April 2002 zum Schornsteinfegergesetz in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und damit der Abschluss des Petitionsverfahrens ist mir durchaus bekannt. Gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte ich seinerzeit eine Stellungnahme meines Hauses abgegeben; dieser Stellungnahme hat sich der Petitionsausschuss dann angeschlossen.

Obwohl ich Ihren Unmut nicht ignorieren möchte, bitte ich zu bedenken, dass in rechtsstaatlicher Weise erlassene Gesetze von den Landesbehörden vollständig und neutral auszuführen sind. >>>

- 2 -

Zur Entscheidung über eventuelle Streitigkeiten sind die Gerichte zuständig, um den Rechtsfrieden herzustellen.

Was eine -nderung des Schornsteinfegergesetzes im von Ihnen geforderten Sinne betrifft, so sehe ich dafür keine Mehrheit im Deutschen Bundestag bzw. Bundesrat. Gleichwohl steht es Ihnen jedoch frei, in dieser Angelegenheit Ihren (oder alle) Bundestagsabgeordneten zu informieren und entsprechende Vorschläge für eine -nderung in Ihrem Sinne zu übermitteln.

Derzeit hat übrigens die EU-Kommission - GD Binnenmarkt- ein Vertragsverletzungsverfahren (Az. 2001/5152 Deutschland) zur Berufsausübung der Schornsteinfeger in Deutschland eingeleitet.

Ich gehe davon aus, dass - wie schon im Jahre 1997 - die EU-Kommission nach Eingang einer ausführlichen Stellungnahme seitens der Bundesregierung dieses Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter betreiben wird.

Mit freundlichen Grüssen
im Auftrag
Gottschlich


 

Die Antwort darauf


- 1 -

Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie
Scharnhorststr. 34-37
Herrn Gottschlich

11019 Berlin

21.05.2002

Schornsteinfegergesetz, Az. II B 2 12 91 93

Sehr geehrter Herr Gottschlich,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2002, das jedoch nicht unwidersprochen bleiben kann.

Wie Sie gleich zu Anfang selber schreiben, waren Sie an der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in der Form beteiligt, da Sie zu meiner Petition eine Stellungnahme abgegeben haben.

Ich frage mich in dieser Beziehung, wieso Ihnen dann keinerlei Probleme mit dem Schornsteinfegerhandwerk bekannt waren, da in meiner Ablehnung der Satz steht "Nach Mitteilung des BMWi sei weder ihm noch den für die Durchführung des Schornsteinfegergesetzes zuständigen Landesverwaltungen bislang bekannt geworden, dass die Aufsichtsmöglichkeiten gegenüber dem Schornsteinfegerhandwerk nicht effektiv sind oder gar völlig versagten". Ich sehe Ihre Aussage als dahingehend richtig an, wenn Sie damit meinen, dass sich die Aufsicht darauf beschränkt, dass die Behörden darauf aufpassen, dass die Schornsteinfeger auch ja zu ihrem Geld kommen. Eine Aufsicht gegen die Schornsteinfeger zum Wohle der Zwangskunden kann ich aus den an mich gerichteten Schreiben nicht entnehmen. Auch die im Internet veröffentlichten Schreiben und Berichte weisen in diese Richtung. In dieser Beziehung ist Ihr Schreiben ein weiterer Baustein in der Negativliste.

Außerdem war Ihnen durch ein Schreiben von Herrn Theisen aus Böblingen schon bekannt, das sich hier etwas nicht korrekt mit dem deutschen Schornsteinfegergesetz verhält. Ihr Verweis auf die Gerichte ist für mich auch ein Witz, denn wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, die Internetseite von Herrn Theisen anzusehen, dann wüssten auch Sie, wie die Gerichte in Fällen, wo es um das Schornsteinfegergesetz geht, argumentieren. Selten hat hier der Zwangskunde einmal sein Recht bekommen, da alle einbezogenen Behörden an einem Strang ziehen, gleich so als würden sie bei einer für die Schornsteinfeger negativen Entscheidung ihre Kehrgebühren wieder bezahlen müssen (Meinungsäusserung gem. Art. 5 GG).

Sie schreiben auch, das Sie keine Mehrheit im Bundestag oder Bundesrat sehen für eine -nderung des Schornsteinfegergesetzes. Einmal abgesehen davon, das ich glaube, das Sie diese auch gar nicht sehen wollen, sehe auch ich diese Mehrheiten nicht, da sich ja auch keiner um dieses Gesetz kümmert und einen Antrag auf -nderung des Gesetzes im Bundestag einbringt. >>>

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Alle bisher angeschriebenen Politiker, so sie denn überhaupt geantwortet haben, beten die gleichen Worte, gleich tibetanischen Gebetsmühen, herunter und eine Ebene schiebt die Verantwortung auf die nächste, ohne sich anscheinend näher mit diesem für die beteiligten Personen anscheinend nicht existierenden Problem, zu beschäftigen.

Langsam kommt mir diese Sache doch sonderbar vor und ich überlege ernsthaft, ob ich nicht einmal eine Staatsanwaltschaft anschreibe, damit diese einmal untersucht, ob denn unsere mit dieser Materie betrauten Staatsdiener auch die Gebühren für den Schornsteinfeger in ihren Privathäusern berechnet bekommen und bezahlen. Bei einer Person kann ich die Bezahlung bejahen, da dies die einzige in meinem Fall war, die genauso argumentierte wie ich, jedoch bei den oberen Behörden damit auch nicht weiter kam.

Ganz entlarvend ist jedoch die Seite zwei Ihres Schreibens. Hier verweisen Sie auf ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Wenn ich jedoch weiterlese, so habe ich den Eindruck, dass man von staatlicher Stelle geradezu darauf wartet, das dieses Verfahren nicht weiter betrieben wird, da die ausführliche Stellungnahme seitens der Bundesregierung ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder einmal nur die Vorzüge des Schornsteinfegergesetzes hervorhebt, die jedoch gleichzeitig leider nur die Vorzüge für die deutschen Schornsteinfeger sind und den deutschen Zwangskunden noch weitere Nachteile bescheren wird.

Was mir in dieser Angelegenheit weiterhin negativ aufgefallen ist, ist dies, dass bisher kaum eine staatliche Person zu erhobenen Vorwürfen Stellung bezieht, sondern sich immer mit Allgemeinplätzen herausredet. In meinem Schreiben vom 29.04.2002 habe ich z.B. konkret die Umweltverschmutzung durch unnötige PKW-Fahrten der deutschen Schornsteinfeger angesprochen. Dies ist mit keinem Buchstaben in Ihrem Schreiben erwähnt worden. Ich kann also davon ausgehen, dass meine Aussagen stimmen und das Bundesministerium für Wirtschaft diesem Treiben als oberste Aufsichtsbehörde lieber tatenlos zusieht als sich um dieses Problem zu kümmern und es abzustellen. Mit anderen Worten lässt man es in Deutschland zu, die Umwelt mit PKWÝs zu verschmutzen um zumeist saubere Heizanlagen zu kontrollieren. Auch ich bin mittlerweile der Meinung, das ich nicht in einer Demokratie, sondern in einer Bananenrepublik wohne, wo immer die Recht bekommen, die am meisten schleimen und am lautesten schreien (Meinungsäusserung zu diesem seltsamen Staat gem. Art. 5 GG).

Zum Schluss sei noch vermerkt, dass auch dieses Schreiben wieder im Internet auf der Seite von H. Theisen veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüssen

Elmar Conin


 

Brief an Friedrich Merz

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Bundesgeschäftsstelle der CDU
z.Hd. Herrn Fraktionsvorsitzenden
Friedrich Merz persönlich
Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

13.02.2002

Schornsteinfegergesetz


Sehr geehrter Herr Merz,

Sie sind mir als ein junger dynamischer Politiker bekannt und außerdem noch gelernter Rechtsanwalt. Genau aus diesem Grunde möchte ich mich mit einem urdeutschen Problem an Sie wenden, in der Hoffnung, das Sie im Deutschen Bundestag dafür sorgen, das beim Schornsteinfegergesetz die dringend nötigen Reformen eingeleitet werden.

Leider ist es in unserem Lande so, das Bürger, die sich gegen das Schornsteinfegergesetz wenden, gleich mit Zwangsmaßnahmen konfrontiert werden, ohne das die zuständigen Stellen auch nur annähernd auf die angesprochenen Probleme eingehen. Auf diversen Homepages im Internet kann man immer wieder feststellen, das die verschiedensten Probleme immer, begründet mit den gleichen Antworten, abgelehnt werden. Auch wird der Bürger der sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen das Schornsteinfegergesetz und die Kehr- und Überprüfungsordnung zur Wehr setzt, immer öfter direkt oder noch häufiger indirekt als Lügner hingestellt.

Fakt ist jedoch, das sich der Staat und die Aufsichtsbehörden einzig und alleine auf die Aussagen der Bezirksschornsteinfegermeister verlassen und auch noch so kleine -nderungen am vorhandenen System mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen.

So ist es auch bei mir geschehen, mit der negativen Beschlußempfehlung des Petitions-Ausschusses des Deutschen Bundestages.

Damit Sie meine Argumentation verstehen, übersende ich Ihnen die von mir gestellte Petition mit den Antworten des Ausschusses.

Vereinfacht dargelegt stellt sich bei mir der Gedanke ein, das der Staat einfach sagt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wo diese Gedanken hinführen brauche ich Ihnen, lieber Herr Merz, ja im Bezug auf die derzeitigen Diskussionen wegen der geschönten Arbeitsamts-Statistiken nicht weiter zu erläutern.

Für mich, der sich selbst als normal denkender Bürger bezeichnet, stellt sich außerdem die Frage, warum ausgerechnet beim Schornsteinfegergesetz zur Durchsetzung selbigen Gesetzes und der daraus resultierenden Kehr- und Überprüfungsordnungen der BRD die geballte Staatsmacht aufgefahren wird, wenn sich ein Bürger dagegen auflehnt. Hier wird das Grundgesetz Artikel 13 vollkommen außer Acht gelassen damit der Schornsteinfeger unter Polizeischutz und mit Schlüsseldienst seinen mehr als fragwürdigen Aufgaben nachgehen kann.>>>

- 2 -

Wenn ich einmal einen Vergleich anstellen darf, dann fällt mir spontan ein Gesetz aus der Straßenverkehrsordnung ein, das seit April 2001 Gültigkeit hat, wonach das Telefonieren im fahrenden Auto (mit Recht) verboten ist. Hier sind jedoch die Kontrollen so lasch, das ich mich am liebsten täglich an die Straße stellen würde, um die Bußgelder zu kassieren, denn dann bräuchte ich nicht mehr arbeiten zu gehen. Wenn die geballte Staatsmacht hier genauso handeln würde, wie dies beim Schornsteinfegergesetz üblich ist, dann gäbe es dieses Problem nicht mehr auf deutschen Straßen.

Hierzu möchte ich dann auch noch folgendes zu Bedenken geben. Wenn jemand mit Handy telefonierend Auto fährt und einen Unfall verursacht, dann ist dies erstens für die Polizei sehr schlecht nachzuweisen und es werden zweitens sehr häufig auch noch unbeteiligte Personen geschädigt. Wenn jedoch eine moderne Heizanlage nicht so arbeitet, wie sie arbeiten soll, sind, wenn überhaupt, in erster Linie die Hausbesitzer gefährdet (theoretisch), jedoch werden (praktisch) die meisten Heizsysteme auf Störung umschalten und den Betrieb automatisch einstellen, so dass eine Gefährdung anderer unbeteiligter Personen aus meiner Sicht nach dem heutigen Stand der Technik nahezu vollkommen ausgeschlossen ist. Und genau darum wird in Deutschland das Schornsteinfegergesetz mit solcher Vehemenz durchgesetzt!

Das kann es doch nicht sein, oder?
Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre es, wenn man sich auch in Deutschland den Schornsteinfegerbetrieb selber aussuchen kann. Auf Grund des dann stattfindenden Wettbewerbes, werden die "schwarzen Schafe" sehr schnell von der Bildfläche verschwinden und wenn der "Kunde" dann auch noch die von mir in meiner Petition angeregte, jedoch mit für mich fadenscheinigen Begründungen abgelehnte, Quittierungspflicht für durchgeführte Arbeiten erhält, dann könnten auch die vorhandenen Statistiken wieder mehr an Glaubwürdigkeit gewinnen, denn dann kann auch von den Behörden nachvollzogen werden, ob die Arbeiten tatsächlich gemacht wurden. Wie bereits erwähnt, wird sich jetzt nur auf die Angaben der Bezirksschornsteinfeger verlassen, wie dies auch in der negativen Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages auf Seite 235, Abs. 4, geschrieben steht.

Einen Absatz weiter steht sogar, dass dem Bundeswirtschaftsministerium und den zuständigen Landesverwaltungen bislang nicht bekannt geworden sei, dass die Aufsichtsmöglichkeiten gegenüber dem Schornsteinfegerhandwerk nicht effektiv sind oder gar völlig versagten.

Dies kann ja auch nicht bekannt werden, wenn als Ansprechpartner immer nur die zuständigen Innungen genannt werden, die aber dem Bürger die notwendigen Informationen vorenthalten, oder wie würden Sie es bezeichnen, wenn Sie bei der Innung anfragen, welche Arbeiten der Schornsteinfeger auszuführen hat und erst nach 14 Monaten diese Informationen erhalten. Diese Leute werden sich nie bei den zuständigen Behörden selbst anschwärzen. Und von den Kritikern werden auch sehr schnell viele wieder abspringen, wenn Ihnen gleich im ersten Schreiben bereits mit Ordnungsverfügung und Bußgeld gedroht wird. Übrig bleibt dann noch eine Handvoll Kritiker, die, je mehr sie kritisieren, als Lügner hingestellt werden, sogar dann noch, wenn die Behördenaussagen schriftlich nachzuweisen sind (auch dies ist bei mir geschehen).

Mit freundlichen Grüssen

Elmar Conin


 

Antwort von dessen Referenten

- 1 -

CDU/CSU FRAKTION DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE
Vorsitzender: MATTHIAS WISSMANN MdB
Referent: ANDREAS GEHLHAAR

Herrn
Elmar Conin
Eschenallee 49

51399 Burscheid

26. März 2002

Sehr geehrter Herr Conin,

der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herr Friedrich Merz, MdB, hat mich gebeten, Ihnen auf Ihr Schreiben vom 13. Februar dieses Jahres zu antworten.

- 2 -

Zunächst danke ich Ihnen für Ihre offenen Worte zur Problematik des Schornsteinfegergesetzes und Ihren Vorschlag, Leistungen der Schornsteinfeger künftig durch den Hausbesitzer quittieren zu lassen.

Da der Petitionsausschuss, wie Sie wissen, Ihr Anliegen am 31. Januar 2002 abschließend beraten hat, sehe ich derzeit wenig Spielraum im Deutschen Bundestag für weitere Initiativen in dieser Sache.

Da jedoch der Landtag von Nordrhein-Westfalen für Fragen der Kehr- und Überprüfungsordnung zuständig ist und der Petitionsausschuss Ihre Petition ebenfalls dorthin überwiesen hat, rege ich an, dass Sie sich dort an die verantwortlichen Entscheidungsträger wenden.

In der Hoffnung, zu einer gemeinsamen, zukunftsfähigen Lösung zu gelangen, die allen Beteiligten angemessen Rechnung trägt, verbleibe

ich mit freundlichem Gruß aus Berlin


 

Rückantwort an den Referenten

- 1 -

11. 04.2002

Elmar Conin,

51399 Burscheid

CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages
Arbeitsgruppe Wirtschaft u. Technologie

Herrn Andreas Gehlhaar
Zur Weiterleitung an
Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und
Vorsitzenden Matthias Wissmann
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Schornsteinfegergesetz

Sehr geehrter Herr Gehlhaar,

zuerst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass wenigstens eine der zwischenzeitlich angeschriebenen Personen auf einen Brief antwortet, bzw. antworten lässt.

Leider ist die von Ihnen im Auftrage von Herrn Friedrich Merz gegebene Antwort auf mein Schreiben vom 13.02.2002 so von mir nicht hinnehmbar, da sie nicht auf das eigentliche geschilderte Problem eingeht. Sie schreiben in Ihrem Brief vom 26.03.2002 zwar richtigerweise, dass mein persönliches Anliegen mit dem Beschluss vom 31.01.2002 vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abschließend beraten und abgelehnt wurde, auf die anderen aufgeführten Gegebenheiten wird jedoch nicht weiter eingegangen.

Bezüglich der Weiterleitung meiner Petition an den Landtag von NRW muss ich Ihnen mit Bedauern sagen, dass von dieser Seite bis heute keinerlei Reaktion erfolgt ist. Ich habe den Eindruck, dass dort die Meinung vorherrscht, was will der Blödmann überhaupt und mit einer solch läppischen Sache brauchen wir uns erst gar nicht zu befassen.

Zurück zu meinem Schreiben vom 13.02.2002. Ich habe Herrn Merz darin gebeten, im Deutschen Bundestag, auf welche Weise auch immer, dafür zu sorgen, dass sich am Deutschen Schornsteinfegergesetz etwas ändert. Ich glaube ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass es sich hier um ein Bundesgesetz handelt, das nur im Deutschen Bundestag behandelt werden kann.

Was der Landtag von NRW hier ausrichten soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch habe ich eindeutig geschrieben, dass es mir nicht um die Regelung meines persönlichen Problems geht, sondern um das gesamte Schornsteinfegergesetz (mein persönliches Problem habe ich nur mitgeschickt, damit Sie sehen konnten, mit welchen haarstäubenden Argumenten hier vorgegangen wird). Aus diesem Gesetz resultieren dann die Kehr- und Überprüfungsverordnungen der einzelnen Länder. >>>

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Wenn also keine Änderung des Schornsteinfegergesetzes erfolgt, werden sich auch die Verordnungen der Länder kaum ändern. Das Schornsteinfegergesetz regelt im § 2 Abs. 1 die Einrichtung von Kehrbezirken und in Abs.2 dass die Arbeiten nur von Bezirksschornsteinfegermeistern ausgeführt werden dürfen. Da ich in meinem Schreiben auf Seite 2 eine -nderung dieser Situation angeregt habe, frage ich mich allen Ernstes, was die Verweisung an den Landtag von NRW bezwecken soll.

Wie schon mehrfach gesagt: es geht mir nicht mehr um meinen persönlichen Fall! Ich frage mich auch seit geraumer Zeit, in welcher Bananenrepubfik wir hier in Deutschland eigentlich mittlerweile leben, da auf der einen Seite dafür plädiert wird, Jugendlichen das Autofahren (wenn auch unter Aufsicht) schon mit 17 Jahren zu erlauben ("Andreas" aus Monheim lässt grüßen), es aber einem mündigen Bürger in Deutschland verboten ist, seinen selbstgebauten Kamin, von seiner selbst eingebauten Heizung in seinem selbstgebauten Haus, selber zu fegen (hier begeht er dann eine Ordnungswidrigkeit), was in der geschilderten Situation ja wohl die einfachste aller ausgeführten Tätigkeiten wäre.

Wenn nicht die Mitglieder des Deutschen Bundestages für Abhilfe bei einem solchen Blödsinn sorgen können, sprich Abänderung von § 1 Schornsteinfegergesetz, dann frage ich Sie meine Herren Gehlhaar, Merz und Wissmann, wer denn dann für eine Gesetzesänderung eintreten soll und kann?

Meine Herren, wissen Sie eigentlich, das durch das Deutsche Schornsteinfegergesetz und die Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder unser Grundgesetz mit Füßen getreten wird? Ich lege Ihnen einmal ein Schriftstück vom Landratsamt Bergisch Gladbach bei, wo auf Seite zwei schwarz auf weiß geschrieben steht, das Artikel 13 GG ausdrücklich aufgehoben!!! wird.

Wenn man dann noch mitbekommt, dass der Bezirksschornsteinfegermeister unter Polizeischutz, aber ohne Durchsuchungsbefehl in Wohnungen eindringen darf, um seiner zweifelhaften Kehr- und Messtätigkeit nachzugehen, dann stimmt etwas nicht mehr in Deutschland. Jeder Polizist, der ohne Durchsuchungsbefehl eine Wohnung betritt wird sich normalerweise eine Strafanzeige einhandeln. Wieso geht dies beim Bezirksschornsteinfegermeister?

Im Wahljahr 2002 sollten Sie, meine Herren, einmal und das schnellstmöglich eine Initiative zur Abschaffung solcher Knebelgesetze einleiten, könnte doch sein, dass einige Hausbesitzer dies positiv honorieren. Von der Schornsteinfegerlobby werden Sie jedoch dann keine Stimmen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage