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Paul Theisen
Wolfgang Thierse Platz der Republik praesident@bundestag.de 27. Juli
2003 Betreff: Verdacht auf Befangenheit und
Vorteilnahme eines Abgeordneten Sehr geehrter Herr Präsident Thierse, den Schriften des Deutschen Bundestages entnahm
ich, dass von den eingegangenen Petitionen in der Vergangenheit bei etwa der
Hälfte zumindest Teilerfolge erzielt worden seien. Ich weiß aber auch, dass
Petitionen zu einem bestimmten Thema generell zurückgewiesen werden. Das kann
zwar am Thema, aber auch an der personellen Besetzung des
Petitionsausschusses liegen. Mein Verdacht stützt sich aus wohlerwogenen
Gründen auf letzteres. Als Mitglied der "Interessengemeinschaft
gegen das Schornsteinfegermonopol" ist mir bekannt, dass alle Petitionen
gegen das Schornsteinfegerwesen beim Petitionsausschuss des Bundestages
generell erfolglos sind. Ich machte auf Länderebene zum gleichen Thema
dieselbe Erfahrung. Meine eingereichten Petitionen sind von der Person im
Wirtschaftsministerium abschlägig beurteilt worden, deren verfasste Verordnungen
der Grund meiner Petitionen waren. Dies geschah, obwohl ich den
Petitionsausschuss eindringlich darum bat, mein Anliegen von einer neutralen
Instanz beurteilen zu lassen. Sie werden verstehen, dass ich seither
misstrauisch bin. Der Abgeordnete Uwe Göllner, Schornsteinfeger
aus Troisdorf, war schon in der vorigen Legislaturperiode Mitglied des
Petitionsausschusses. Dies ist bei der hohen Fluktuationsrate der Mitglieder
der Petitionsausschusses bemerkenswert. Es besteht kein Zweifel, dass Uwe
Göllner bei Petitionen zum Schornsteinfegerwesen höchste Kompetenz genießt.
Das darf aber nicht dazu führen, dass er deswegen bei den genannten
Petitionen die Weichen stellt. Sollte dies aber der Fall sein, ließe sich
daraus die Ablehnung derartiger Petitionen erklären. Es ist bekannt, dass die Schornsteinfeger sich
mit Bedacht in vielerlei Gremien drängen, um dort Einfluss zu gewinnen.
Ebenfalls suchen sie die Nähe von Politikern nicht nur bei Neujahrsempfängen,
sondern auch bei nichtigen Anlässen. Sie suchen die Öffentlichkeit, um sich
in ihren auffallenden Uniformen als Glücksbringer zu präsentieren. All dies
geschieht aus purem Selbsterhaltungstrieb. Denn die meisten ihrer ausgeübten
Tätigkeiten werden in der Öffentlichkeit zunehmend als überflüssig erachtet und
sind es auch. In meinen Augen gilt Uwe Göllner beim
Petitionsthema Schornsteinfegerwesen generell als befangen, weil es ihm zur
Vorteilnahme zugunsten seines Berufes dienen kann. Ich bitte Sie, Herr
Präsident, meinen Verdacht überprüfen zu lassen und mir entsprechende
Nachricht zukommen zu lassen. Meine Briefwechsel mit Spitzenpolitikern werden
aus Gründen der Transparenz im Internet unter www.schofeg.de veröffentlicht. In der Erwartung Ihrer baldigen Antwort mit freundlichen Grüßen Paul Theisen ... Es sei in diesem Zusammenhang
auf ein bedeutsames Schreiben hingewiesen http://www.schofeg.de/enthuellungen.html#troisdorf
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Paul Theisen
11011 Berlin, 15.08.2003 Herrn 71032 Böblingen Betr.: Mitglieder des Deutschen Bundestages Sehr geehrter Herr Theisen, für Ihr Schreiben vom 28.07.2003 danke ich Ihnen
auch im Namen des Präsidenten des Deutschen Bundestages. Ihren "Verdacht auf Befangenheit und
Vorteilnahme eines Abgeordneten" möchte ich aus den nachfolgenden Gründen
zurückweisen. Es ist nicht zutreffend, dass Petitionen zu
bestimmten Themen "generell zurückgewiesen" und - wie Sie damit
offenbar anklingen lassen wollen - von vornherein unsachlich behandelt
würden. Zur Begründung möchte ich Ihnen einige Erläuterungen zum
Petitionsverfahren geben. Zu jeder Petition erarbeiten zunächst die
Juristen des Ausschußßdienstes einen Entscheidungsvorschlag in Form einer
Beschlussempfehlung mit Begründung. Dieser Vorschlag wird mit der
Petitionsakte an mindestens zwei Abgeordnete des Petitionsausschusses - je
einen der Koalitionsfraktionen und einen der Oppositionsfraktionen -
übermittelt und von diesen geprüft. Diese sog. Berichterstatter unterbreiten
ihrerseits einen Vorschlag zur weiteren Bearbeitung und zum Ergebnis des
Petitionsverfahrens, der von dem Vorschlag des Ausschussdienstes abweichen
oder diesen übernehmen kann. Sodann wird die Petition im Petitionsausschuss
beraten, nach dem zuvor noch die Petitionsarbeitsgruppen der Fraktionen sich
damit befasst haben. Der Ausschuss richtet seinerseits eine Empfehlung an das
Plenum des Deutschen Bundestages, das hierüber abschließend befindet. Auf der Grundlage dieses Verfahrens ist es
abwegig anzunehmen, ein Abgeordneter könne einseitig seine von eigenen
Wünschen und denen seiner Klientel" geleitete Interessenpolitik
betreiben und so zu bestimmten Petitionen nicht sachgerechte Entscheidungen
herbeiführen. Soweit Sie fordern, Ihr spezielles Anliegen
"von einer neutralen Instanz beurteilen zu lassen", ist dies
praktisch nicht durchführbar. Zum einen gibt es die "neutrale
Instanz" zu den verschiedensten Themengebieten regelmäßig nicht. Zum
anderen müssen die Abgeordneten letztlich über die Petitionen entscheiden und
diese Entscheidung verantworten - und zwar in fachlicher, aber auch in
politischer Hinsicht, wobei natürlich auch Meinungen von externen
Sachverständigen in die Entscheidung einfließen können. Auch im Schornsteinfegerwesen führen auf
beruflicher und sonstiger Qualifikation beruhende Kenntnisse nicht zu
einseitiger "Befangenheit", sondern zu einer höheren Sachkompetenz,
die sich der Petitionsausschuss - wie auch zu vielfältigen anderen Themen mit
anderen Berufsgruppen - zu Nutze macht. Es sind - wie oben ausgeführt -
genügend Kontrollmechanismen im Petitionsverfahren vorhanden, dass eine
einseitige und unsachliche Interessenpolitik nicht betrieben werden kann. Abschließend möchte ich mir die Anmerkung
erlauben, dass Ihr "Verdacht auf Befangenheit und Vorteilnahme"
hinsichtlich des Begriffs Vorteilnahme immerhin einen strafrechtlich
relevanten Vorwurf beinhaltet, der - ohne handfeste Beweise - nicht erhoben
werden sollte. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu
haben. Mit freundlichen Grüßen (Tegethoff) |
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Das Maß
ist voll !
In einem schwäbischen Dorf
überraschten jüngst 5 Polizeibeamte und 2 Schornsteinfeger einen
Hausbesitzer, um das saubere Abgasrohr seiner Heizung zu kehren. Wäre der
Hausbesitzer abwesend gewesen, hätte man das Haus aufgebrochen. (Nachzulesen
in www.schofeg.de/baeuerle.html). In dem Haus befindet sich eine Heizanlage mit
Brennwertkessel und Sonnenkollektoren. Derartige Anlagen berechtigen gemäß
der Kehr- und Überprüfungsordnung von BW den Schornsteinfeger, das saubere
Abgasrohr zu kehren. Dem erwehrte sich der ökologisch gesonnene Hausbesitzer.
Mein Widerstand gegen ein Kehren meines sauberen
Kamins kostet mich 8 000 € an Zwangsgeld. Es ist bereits angedroht, meinen
"gefahrbehafteten" (!) Kamin dennoch zwangsweise zu kehren. Das
Hinauszögern der angeblich lauernden Gefahr währt bereits seit Ende 2002. Ein Kehren sauberer Abgasanlagen und Kamine
widerspricht jeder Vernunft. Beim vielstrapazierten PKW werden die Abgase
seltener kontrolliert als die der Hausheizung. Die elektrische Haustechnik
birgt weit mehr Gefahren als die in die Obhut der Schornsteinfeger delegierte
Heizanlage. Die weit überwiegenden heutigen Heizanlagen
können keine Brände mehr verursachen. Wenn aber Politiker die
Schornsteinfeger als Feuerverhüter loben, streuen sie der Bevölkerung Sand in
die Augen. In Wahrheit wollen sie mit aller Macht einen antiquierten Beruf
erhalten und missbrauchen. Zu welchen Zwecken, ging jüngst durch die
Medien. Mit solchen Methoden verlieren unsere Politiker den allerletzten Rest
an Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Ein Fortbestehen des zunehmend verhassten
Schornsteinmonopols ruiniert unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.
Das Maß ist voll! Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen, Böblingen |
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Paul Theisen 19. Juli 2003 Clemens Binninger, MdB clemens.binninger@bundestag.de Betreff: Beseitigung des
Schornsteinfegermonopols Sehr geehrter Herr Binninger, auf meinen Brief vom 24.2.03 erhielt ich bis
heute noch keine Antwort. Ich bat Sie um einen Initiativantrag im Bundestag
zwecks Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Ich bitte Sie abermals, sich
meines Anliegens und des Anliegens einer stetig zunehmen Anzahl von Bürgen
anzunehmen. Mir ist bekannt, dass nach der Sommerpause die Deregulierung des
Schornsteinfegermonopols im Bundestag behandelt wird. Bitte teilen Sie mir,
einem Ihrer Wähler, Ihre Absicht oder zumindest Ihre Stellungnahme mit. Hier ein Kurzbericht über ein Ereignis, das sich
vor wenigen Tagen bei uns zugetragen hat. Ich persönlich muss demnächst
ebenfalls mit solchem Missbrauch des Rechtsstaates rechnen. Aber erst,
nachdem man mich um 8 000 € "erleichtert" hat. "Am 16. Juli 2003 rückte in Neuhausen
bei Stuttgart ein Mannschaftswagen der Landespolizei unangemeldet an, um in
der Lage zu sein, gewaltsam in ein Haus einzudringen. Es sollte damit dem
Schornsteinfeger Gelegenheit gegeben werden, das saubere Abgasrohr eines
Brennwertkessels zu kehren. Da der Besitzer des Hauses zufällig anwesend war,
erübrigte sich ein gewaltsames Eindringen in das Haus. Diese Aktion mit 5
Polizisten und 2 Schornsteinfegern wurde von einer Beamtin des Landratsamtes
Esslingen beaufsichtigt." Eine genaue Beschreibung dieses Falles erscheint
kommende Woche in meinem Gästebuch, aus dem ich auch den obigen Text
entnommen habe. Ich füge den Text meines Briefes vom 24.2.03
nochmals bei. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen Staatskanzlei des Bundeslandes Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff
persönlich Fax 0385 56 51 44 17. Juli 2003
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine Analyse der folgenden Pressemeldung in der
Ostseezeitung vom 13.7.03 gibt mir Anlass, mich an Sie persönlich zu wenden: Schwarze Männer sparen Heizöl
Schwerin (dpa)
Schornsteinfeger bringen bekanntlich Glück - denn sie tragen zur Luftreinheit
bei und helfen Brennstoffe und Kosten zu sparen. Das Schornsteinfegerhandwerk
in M-V betreut nach Angaben des Umweltministeriums etwa 313 000 Gebäude im
Land. Im vergangenen Jahr sind so etwa 890 000 Liter Heizöl und 540 000
Kubikmeter Erdgas eingespart worden. Mit dieser Energiemenge könnten 700
Einfamilienhäuser mit je 150 Quadratmetern Wohnraum ein Jahr lang beheizt
werden. Eine genaue Analyse dieser Meldung unter
Berücksichtigung von Umweltschutz und Kosten hat ein solch verheerendes
Resultat erbracht, dass es kaum zu glauben ist. Demnach ist das
Schornsteinfegerwesen in Ihrem Bundesland unhaltbar. In der Anlage befinden
sich meine Recherchen. Ich bin Mitglied der bundesweiten
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", die
sich zum Ziel gesetzt hat, das unzeitgemäße teure und mächtige
Schornsteinfegermonopol durch eine sinnvolle Alternative zu ersetzen. Ich bitte Sie um Ihre persönliche Stellungnahme.
Alle meine Briefwechsel in dieser Angelegenheit werden der Transparenz meiner
Aktivitäten im Internet wegen unter www.schofeg.de veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen 1 Anlage: Haarsträubende Kosten/Nutzen-Relation
schornsteinfegerlichen Tuns
Die Schornsteinfeger von
Mecklenburg-Vorpommern haben gemäß einem Bericht der OSTSEE-ZEITUNG vom
13.7.03 in dem Artikel "Schornsteinfeger sparen Heizöl" einen
niederschmetternden Beweis geliefert. Die dem Bericht zu entnehmende
Kosten/Nutzenrechnung der Schornsteinfegertätigkeiten belegt zweifellos, dass
eine solche auf der Stelle einzustellen ist. Dies gilt nicht nur für das
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern! Die jährlichen Aktivitäten der Schornsteinfeger
ersparten, eigenen Angaben zufolge, das Äquivalent von 1 430 000 Liter Heizöl
(Heizöl oder Erdgas), im folgenden kurz als Heizöl bezeichnet. Damit ließen
sich 700 Einfamilienhäuser heizen, deren jedes einen Jahresverbrauch von 2
043 Liter Heizöl hat. Bei 313 000 Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern muss demnach
der Schornsteinfeger im Schnitt in 447 Gebäuden messen, um den
Heizölverbrauch eines Niedrigenergieeinfamilienhauses einzusparen. Dazu sind
Neujustagen von Brennern oder Anlagenerneuerung erforderlich, um dieses
Sparpotential zu erzielen. Wie man daraus aber eine exakt definierte Menge an
eingespartem Heizöl ermitteln kann, ist mir ein Rätsel. Die eingesparten 1 430 000 Liter Heizöl kosten
bei -,37 € je Liter insgesamt 529 000 €. Die Messungen der Schornsteinfeger
kosten dagegen bei der Annahme von 34 € Kosten je Gebäude bei den angegebenen
313 000 Gebäuden = 34 x 313 000 = 10 642 000 €. Das ist das zwanzigfache von
dem, was eingespart worden ist! Das ist der unglaubliche Preis der
Schornsteinfegertätigkeiten! Selbst bei geringfügigen Abweichungen in den
Kosten für Heizöl und Messtätigkeit, ist das Ergebnis kaum anders. Ohne Energieaufwand können die Schornsteinfeger
nicht messen. Die beachtlichen Anfahrtswege kosten Energie. Der Vorschrift,
im Kehrbezirk zu wohnen, kommen die wenigsten Schornsteinfeger nach. Dazu
addiert sich der Verbrauch zum Aufheizen der Anlage, wenn außerhalb der
Heizperiode gemessen wird. Bei beanstandeten Anlagen muss der Fachmann zwecks
Justage die Heizung einschalten, danach wieder der Schornsteinfeger zur
Kontrolle. In der Summe ist damit die Energieersparnis zum großen Teil wieder
aufgezehrt. Damit aber auch der beabsichtigte ökologische Nutzen. Somit ist die Schornsteinfegertätigkeit eine
reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu so hohen Kosten, die sie mit nichts zu
rechtfertigen sind. Die Hausbesitzer zahlen direkt, die Mieter über erhöhte
Wohnnebenkosten. Keine Volkswirtschaft darf sich ein solch atemberaubendes
Missverhältnis leisten! Nur ein Bruchteil der jetzigen
Schornsteinfegerkosten würde, bei ebenso großem Nutzeffekt benötigt werden,
wenn die Emissionsmessungen vom Fachhandwerk ausgeführt werden. Gleich dem
Kfz sollte jeder Heizkessel eine Plakette mit der Angabe des nächsten
Messdatums erhalten. Stichproben staatlicherseits wären erwünscht, wie es
auch beim Kfz durch die Polizei der Fall ist. Der Unsinn, stationäre
Heizungen öfters als den weitaus mehr strapazierten PKW zu messen, ist
unhaltbar. Ein Messzyklus von 3 Jahren dürfte angemessen sein. Das
ausführende Fachhandwerk wäre in der Lage, bei einer Überschreitung des
Schadstoffausstoßes sofort den Brenner neu einzustellen, was kein
Schornsteinfeger kann. Gemäß den Herstellerangaben ließen sich
Verschleißteile, etwa die Düse, dem Jahresdurchsatz entsprechend,
austauschen. So ist es auch in den Autowerkstätten bei der
Abgassonderuntersuchung. Die gegenwärtige Regelung wurde einst auf
Drängen der Schornsteinfegerlobby für die Belange der Schornsteinfeger
festgelegt und später noch verschärft. Der alleinige Zweck einer sinnvollen
Regelung sollte ein geringer Energieverbrauch unter Berücksichtigung
ökologischer Belange bei minimalen Kosten sein. Jede in Betrieb befindliche
Kleinfeuerungsanlage garantiert absolute Feuersicherheit. Warum müssen Neuanlagen erst noch vom
Schornsteinfeger zugelassen werden? Beim fabrikneuen PKW genügt die
Herstellergarantie, um das Fahrzeug drei Jahre lang den Strapazen des
Straßenverkehrs auszusetzen. Dort steht weitaus mehr auf dem Spiel, als bei
den häuslichen Kleinfeuerungsanlagen. Der Schornsteinfeger sollte nur noch in
den Häusern tätig sein dürfen, in denen Holz oder Kohle verfeuert werden. Die
Öl- und Gasfeuerungen emittieren so geringe feste Rückstandsmengen, dass ein
Kehren des Kamins sich erübrigt. |
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Paul Theisen Innenministerium von Baden- Württemberg Minister Dr. Thomas Schäuble persönlich E-Mail: innenminister@im.bwl.de 14.07.2003
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble, in Ihrer Festrede lobten Sie die
Schornsteinfeger über den grünen Klee und betonten deren dringende
Notwendigkeit zur Sicherheit der Bevölkerung. Dieser Schmus widerspricht
sämtlichen Fakten! Nicht den Schornsteinfegern verdanken wir das seltenere Ausrücken
der Feuerwehren, sondern der modernen Heiztechnik. Die Schornsteinfeger
dagegen blockieren mit Erfolg eine sinnvolle dauerhafte Überwachung der
Heizanlagen, um damit nicht überflüssig zu werden, was der natürliche Gang
der Dinge sein sollte. Wir benötigen und wollen die Feuerwehr. Aber die
Schornsteinfeger wollen und brauchen wir nur dort, wo noch Schornsteine zu
fegen sind. Aber nur dort! Ihre Rede ist ein Schlag ins Gesicht all derer,
die sich ernsthaft mit dem Schornsteinfegerwesen kritisch auseinandersetzen.
Ich bin einer von denen, die einer Ihrer Parteifreunde - ein Schornsteinfeger
- wie folgt charakterisiert hat: "Das sind die gleichen Leute wie die,
die Helmut Kohl Eier an den Kopf werfen und Wolfgang Schäuble mit einem
Messer angreifen". Die Schornsteinfeger bestreiten nur ein
Teilgebiet unserer modernen Haustechnik. Im Gegensatz zu den Gefahren, die
allein von den elektrischen Anlagen und Elektrogeräten ausgehen, ist das
Gefahrenpotential der Heiztechnik nur zweitrangig. Aber der Gesetzgeber
spielt es so hoch, als wäre es die einzige Gefahr im Haus. Das ist der Erfolg
einer in Deutschland - aber nirgendwo sonst - übermächtigen
Schornsteinfegerlobby! Mit den üblichen Haustechniken geht der mündige
Bürger, auch ohne jeden staatlichen Zwang, selbstverantwortlich um. Das gilt
auch für die knappen Resourcen. Der Geldbeutel, nicht der Schornsteinfeger,
bremst die Verschwendung. So auch beim Umgang mit dem Auto. Als im 3.Reich das Schornsteinfegergesetz mit
festen Kehrbezirken eingeführt worden ist, verfolgten die Machthaber, neben
der Feuersicherheit, in erster Linie politische Ziele. Damals hatte eine
flächendeckende Bespitzelung der Bevölkerung Vorrang. Die heute geführte
Diskussion um die Schornsteinfeger als Büttel des Staates weist auf ebensolche
Zwecke hin, wenn auch mit anderer Zielsetzung. Wer von Feuersicherheit redet,
aber insgeheim an politische Sicherheit denkt, handelt unredlich und täuscht
die Bevölkerung. Politiker, welche die Missachtung des Art.13 GG
zum Zwecke eines Kehrens sauberer Kamine verteidigen, betrügen die
Bevölkerung. In Abs.7 ist von einer drohenden Gefahr die Rede. Eine solche
bestand, solange noch mit Holz und Kohle geheizt worden ist. Heute besteht
diese Gefahr nicht mehr! Von allen zugelassenen Öl- und Gasheizkesseln geht
keinerlei Brandgefahr mehr aus. Damit entfällt auch die gesetzliche Handhabe
zum Hausfriedensbruch. Das Dogma von der Feuergefahr zwecks Missachtung des
Grundgesetzes in Form überflüssigen Kaminkehrens muss dringend fallen! Wer die Hausbesitzer zum Kehren ihrer sauberen
Kamine, unter Androhung von Polizeigewalt zwingt, handelt insofern
gesetzwidrig, weil die Voraussetzung zum Schornsteinfegergesetz nicht mehr
gegeben ist. Der Staat, der seinen Bürgern auf einer solchen Basis Zwänge mit
hohen Strafen auferlegt, hat polizeistaatliche Züge. Nur weil ich mich aus wohlerwogenen Gründen
weigerte, meinen sauberen Kamin kehren zu lassen, wurde ich zur Zahlung von 8
000 € Zwangsgeld "verdonnert". Sie, Herr Minister, stehen zu diesem
maroden Gesetz und all seinen haarsträubenden ländereigenen Verordnungen! Ich bitte Sie, Herr Minister, dringend um Ihre
höchstpersönliche Stellungnahme. Ich weise Sie darauf hin, dass auch dieses
Schreiben, wie jeder im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegerwesen getätigte
Briefwechsel, der Transparenz wegen im Internet auf meiner Homepage
www.schofeg.de erscheinen wird. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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Paul Theisen Bundesjustizministerium Berlin Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25 3 Juli 2003
Betreff: Wachsende Besorgnis um das Ansehen
unseres Rechtsstaates Sehr geehrte Frau Zypries, in tiefer Besorgnis um unseren Rechtsstaat wende
ich mich an Sie persönlich. Hört man sich in den älteren
Bevölkerungsschichten um, so erfährt man die besorgte Ansicht, es ginge mit
unserem Rechtsstaat beschleunigt bergab. Verbände und Interessengruppen
hätten sich eine besorgniserregende Selbstbedienungsmentalität angeeignet.
Filzige Verflechtungen im Parteien- und Staatsapparat überwucherten ein
sinnvolles und nützliches Gestalten staatlicher Ordnung. Wer an die
Futterkrippen der Macht gelangt sei, lasse sich nicht mehr von dort
verdrängen. Für die Politiker sei die Wiederwahl oberstes Ziel, das zu einem
klugen Optimieren und Abwägen ihres Verhaltens führe. Ethische Normen seien
von vorgestern. Der gordische Knoten sei nicht mehr zu durchtrennen! Ich stimme zwar nicht allem zu, muss aber leider
durch eigene Erfahrungen die meisten der genannten Ansichten bestätigen. In
der Nazizeit aufgewachsen, habe ich ein sensibles Gespür für unrechtes
Handeln. Insbesondere dann, wenn der Staat dieses Handeln mit seinen
Machtmitteln durchsetzt. Ein abschreckendes Beispiel ist für mich das
Schornsteinfegerwesen, ein Fossil aus brauner Vergangenheit. Unter
Vorspiegelung notwendiger Gefahrenabwehr und dem Schutz der Umwelt
entwickelte es sich in den letzten Jahrzehnten zum Schaden unserer
Volkswirtschaft und zum Verdruss zunehmender Teile der Bevölkerung. Wer sich
den Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz widersetzt, riskiert ein
beachtliches Strafmass. Ich habe mich widersetzt! 8 000 € Zwangsgeld
kostet mich mein beharrliches Weigern, meinen sauberen Kamin, wegen
Kehrbeschädigung seiner Innenwand, kehren zu lassen. Trotzdem wird der Kamin
letztendlich unter Polizeischutz zwangsweise gekehrt, wie mir vom
Wirtschaftsministerium Stuttgart bereits mitgeteilt worden ist. Die von mir
erbetene materialschonende optische Überprüfung meines Kamins fand bei den
einschlägigen Behörden kein Gehör. Ich habe nicht aufgegeben, um der Öffentlichkeit
eine gesetzliche Notlage vorzuführen. Das brachte meinen Fall bundesweit in
die Medien. Die Maßgabe des Schornsteinfegergesetzes ist der
technische Stand der 50er Jahre. Darauf beruhen die gegenwärtigen zwingenden
Verordnungen. Nach wie vor wird auf dieser Basis der Art.13 GG
(Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft gesetzt. Dessen Abs.7 besagt
dass: "Eingriffe und Beschränkungen dürfen nur
zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne
Personen, aufgrund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung ... vorgenommen werden." Alle heute in Betrieb befindlichen und
zugelassenen Öl- oder Gasfeuerungen sind außerstande, unter Art.13 GG Art.7
zu fallen. Deren abgekapselte Feuerungen entlassen keine zündende Flamme in
den Abgaskanal, in dem sich auch keine nennenswerten brennbaren Substanzen
befinden können. Das Schornsteinfegergesetz samt den strengen
Verordnungen der einzelnen Bundesländer ist der Bevölkerung nicht
vermittelbar. Der Rechtsstaat leidet Schaden, wenn seine Gesetze mit
verständnislosem Kopfschütteln resignierend akzeptiert werden müssen. Ich
habe mich nur in der Erkenntnis, dass ein Rechtstaat sich nicht von
Interessengruppen erpressen lassen darf, zur Wehr gesetzt. Dafür muss ich
bluten. Den Ablauf meiner Kehrverweigerung habe ich im
Internet dokumentiert unter Sie herzlich grüßend Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief
unter: |
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Paul Theisen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Fax 01888 615 7010 23. Juni
2003 Betreff: Dringend notwendige Aktivitäten gegen
das Schornsteinfegermonopol Sehr geehrter Herr Minister Clement, entschuldigen Sie, dass ich mich nochmals an Sie
wende. Es brennt zwar nicht, aber es schwelt im Lande! Der angerichtete
materielle Schaden liegt bei etwa 1,5 Milliarden € im Jahr, die völlig
nutzlos verpulvert werden. Der ideelle Schaden jedoch, den der Fortbestand
des Schornsteinfegermonopols anrichtet, ist unabsehbar. Seine weitere Duldung
zehrt an der Vertrauenssubstanz in unseren Staat. Das Staatsmonopol von unübersehbar brauner
Prägung hat sich nicht nur im häuslichen Feuerungsbereich eingenistet,
sondern streckt seine Fühler in weitere Hausbereiche aus, die es dank
DDR-Vergangenheit in den neuen Bundesländern noch besetzt hält. Niemand denkt
daran, die elektrische Haustechnik gleich der Feuerungstechnik zu
reglementieren, obgleich sie größere Gefahrenquellen birgt. Die Nazis schenkten
der elektrischen Haustechnik nur deshalb keine Beachtung, weil sie damals
noch zu wenig Bedeutung hatte. Andernfalls hätten wir heute das
Elektroprüfmonopol, welches in den inneren Wohnbereich Zutritt fände, um
Bügeleisen und elektrische Heizdecken zu kontrollieren. An drei von zahlreichen abschreckenden
Beispielen zeige ich die Machtentfaltung des Schornsteinfegermonopols: Fall 1.
Einem ehemaligen bayrischen Schornsteinfegermeister ist es nicht erlaubt,
seinen eigenen Kamin zu kehren. Das, was er bereits als Lehrling machen
durfte, wird ihm im eigenen Haus verwehrt. Die Begründung ist haarsträubend. Fall 2.
Ein umweltbewusster saarländischer Hausbesitzer investiert in
Sonnenkollektoren. Das befreit ihn von der Emissionsmessung (Bundesgesetz).
Daraufhin kehrt sein Schornsteinfeger lt. Landesverordnung seinen Kamin
zweimal im Jahr, statt bisher nur einmal. Seine ehrliche Begründung: "Das
ist zwar nicht nötig, aber ich will das Geld dafür haben". Fall 3.
Ich bat meinen Schornsteinfeger, meinen sauberen Kamin wegen Schädigung der
Kaminwand, nicht mehr zu kehren, sondern per Spiegel auf optischem Wege zu
kontrollieren. Das wurde von der Aufsichtsbehörde aufgrund einer Landesverordnung
strikt abgelehnt. Mein Durchhalten kostet mich 8 000 € an Zwangsgeldern. Ein
halbes Jahr lang ist mein - angeblich die Allgemeinheit gefährdender - Kamin
immer noch nicht gekehrt. Erst wenn das letzte Zwangsgeld eingetrieben ist,
wird der Kamin lt. Androhung des Wirtschaftsministeriums B/W zwangsweise
gekehrt. Somit ist erwiesen, dass die Bestrafung eines Bürgers Vorrang vor
der Beseitigung einer hochgepuschten Gefahr für die Allgemeinheit besitzt. Es ist mir unverständlich, dass zu den
dezimierten Handwerken mit Meisterzwang das der Schornsteinfeger gehört. Es
ist schon ein Hohn, diesen Beruf als Handwerk einzuordnen. Ihnen auch noch
eine besondere Bedeutung beizumessen, ist ein Skandal. Jeder, der den
Hokuspokus durchschaut hat, den diese Leute unter Gutheißung der Politiker
praktizieren, hat für Ihre Entscheidung nicht das geringste Verständnis.
Mittlerweile haben auch die Mieter erkannt, dass sie die hohen
Wohnnebenkosten auch den Schornsteinfegern verdanken. Dank der Aufklärungsaktionen unserer Interessengemeinschaft
gegen das Schornsteinfegermonopol mehren sich die Stimmen der Kritiker
eines verhassten Reliktes aus Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Diese
Stimmen sind verlorene Stimmen von Wählern, die den heutigen Politikern
nichts mehr zutrauen. Bundeskanzler Schröder spricht der schwarzen
Zunft, deren Exponenten ihn aus wohlerwogenen Gründen, bei jeder passenden
Gelegenheit umringen, wohlwollend neuen Mut zu. Ihr Baden-Württembergischer
Kollege von der FDP ist bereits Ehrenschornsteinfeger. Er ließ sich in
gutsitzender schwarzer Uniform durch die Lande chauffieren. Mein Rat an Sie
als dem verantwortlichen Minister: Setzen Sie sich dafür ein, dass das
verhasste Schornsteinfegermonopol schleunigst verschwindet! Wir brauchen es
eben so wenig wie andere Länder es haben. Sie herzlich grüßend Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen
Schriftverkehr mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief
unter: |
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Paul Theisen Bundeskanzler Fax: 01888 272 2555 13. Juni
2003 Betreff: Unverantwortliche Gesetzesschieflage
meine Tochter hat seit 1994 fünf Kinder geboren.
Hätte sie im Frühstadium abgetrieben - für sie kein Thema - dann hätte der §
218 b StGB sie vor Strafe bewahrt! Ich, ihr Vater, wurde zu 2 000 € Strafe
verdonnert, weil ich es nicht zuließ, dass mein Schornsteinfeger, statt einer
optischen Kontrolle, wandschädigend meinen sauberen Kamin kehrte. Gibt es noch größere Divergenzen in Rang und
Strafmaß? Sie, Herr Bundeskanzler, machten wiederholt
Vertretern des unzeitgemäßen Berufes "Schornsteinfeger"
Zukunftshoffnungen. So 1998 mit den Worten: "Diese Leute brauchen
wir und zwar immer!" Nein, Herr Bundeskanzler, wir brauchen noch mehr
beherzte Leute, die sich nicht nur der Kaminkratzereien der von Ihnen
ermutigten Schornsteinfeger erwehren - auch bei hoher Strafandrohung! Ihre positive Haltung zu den uns pro Jahr knapp
2 Mrd. € kostenden 17 000 Schornsteinfegern mit ihren behördlichen
"Schutzpatronen", ist mitverantwortlich für den Fortbestand dieses
Fossil. Weil Sie den Schornsteinfegern die Stange halten, fördern Sie die
wachsende Staatsverdrossenheit. Die elektrischen Hausanlagen wurden nie durch
ein Monopol gesichert. Wozu bedarf es denn eines Monopols für die Sicherheit
moderner Heiztechnik? Kaminverstopfungen durch Vogelnester und Gefährdung
durch Feuer sind reine Erfindungen der Schornsteinfeger, mit denen sich
politische Entscheidungsträger gefügig machen lassen! Das Schornsteinfegermonopol muss baldigst
verschwinden! Sie herzlich grüßend, bitte ich Sie inständig um
eine Antwort! Paul Theisen PS: Ich weise darauf hin, dass ich meinen Schriftverkehr
mit Politikern im Internet veröffentliche. Auch diesen Brief unter: |
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Paul Theisen Dr. Guido
Westerwelle Fax: 030
/ 22776562 18. Mai 2003 Betreff:
Kritik an Ihrer Haltung auf dem Parteitag Sehr
geehrter Herr Dr. Westerwelle, als
Nicht-FDP-ler verfolge ich dennoch aufmerksam die Entwicklung Ihrer Partei.
Nach meiner Meinung begingen Sie auf dem Parteitag einen gravierenden Fehler,
sowie eine zwar nebensächliche, aber doch gewisse potentielle Wählerschichten
enttäuschende, Unterlassung. Die FDP
ist nach meiner Meinung die einzige Partei im Bundestag, die mit einem
ernsthaften Reformeifer behaftet ist, was ich bei den großen Parteien
vermisse. Die Union hat noch kein schlüssiges Konzept beisammen, die SPD wird
nie über ihren eigenen Schatten springen können. Zuerst
Ihre Unterlassung: In der Liste der von Ihrer Partei in Angriff zu
nehmenden Reformen vermisse ich die Zerschlagung aller Monopole, die
Hemmschuhe unseres Wirtschaftswachstums. Das in meinen Augen zumeist
ärgerniserregende Monopol wurde auf dem Parteitag, soweit ich es den Medien
entnahm, nicht einmal genannt: das Schornsteinfegermonopol. Sowohl Clement
als Merkel brachten es bereits ins Gespräch. Die FDP Saarland ist für seine
Zerschlagung. Warum nicht auch die Bundes-FDP? Würden Sie es ernsthaft
anpacken, brächte es Ihnen dank zunehmender Aversionen gegen die
Schornsteinfeger bei der nächsten Wahl viele Stimmen ein. Ihr Fehler
war Ihr Einsatz für Dr. Döring. Dieser Mann ist für Ihre Partei eine latente
Belastung. Solange Döring in verantwortlicher Position ist, kann ich die FDP
nicht wählen. Hätte der Parteitag Döring abgewählt, wäre er bald auch im
Ländle erledigt gewesen. Das täte BW gut - nicht aber seinen
Schornsteinfegern. Ein einträglicher Kehrbezirk als Alterspfründe dürfte
Döring nach seiner Demission sicher sein. Was habe
ich gegen diesen Mann? Döring ist letztes Jahr zum Ehrenschornsteinfeger
befördert worden. Nicht nur das: Döring fuhr in Schornsteinfegeruniform
außerhalb der Faschingszeit durch die Lande, um einen schwäbischen
Textilverbandstag heimzusuchen. Wollte er damit etwa seinen Spezi Möllemann
noch überbieten? Döring hat Titel und Uniform verdient, denn er hat sich als
Wirtschaftsminister um die Schornsteinfeger verdient gemacht. Wer betätigt
dereinst den verdienten Besen? Das alles
würde mich nicht stören, wenn Döring sich in gleichem Maße des ehrbaren
Handwerks annähme. Gewiss sind Bäcker und Metzger auf keine spezielle
Protektion angewiesen, wie sie den Schornsteinfegern fortlaufend zugute
kommt. Diese suhlen sich gemächlich in ihrem von Himmler verordneten
Sonderstatus, der stetig aufgebessert worden ist. Willfährige Schützenhilfe
leisten ihnen von Feuerangst besessene und mit primitivem Aberglauben
ausgestattete Politiker sämtlicher Parteien. Bei den
Veranstaltungen der Schornsteinfeger ist Döring häufig zu Gast. Höhepunkte
sind dann die speichelleckerischen Reden mit gegenseitigen Beweihräucherungen
und Zugeständnissen. Mit dabei war Döring im Dezember 2000 in Waiblingen, im
Juli 2001 in Isny, im Januar 2002 in Plochingen. Dorthin eilte Döring eigens,
um dem höchsten Baden-Württembergischen Schornsteinfeger eigenhändig das
Bundesverdienstkreuz am Band ans Revers zu heften. Bei soviel gegenseitigem
Wohlwollen ließ die Ehrenschornsteinfegerschaft nicht lange auf sich warten.
Im Oktober 2002 war es dann endlich soweit. Es gibt
eine im Internet agierende bundesweite "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol", der ich angehöre. Jetzt verstehen Sie wohl,
weshalb ich Döring so liebe! Es ist ein Unding, dass ein liberaler Politiker
mit Monopolisten auf gleicher Wellenlänge flötet, wozu der Bundeskanzler mit
anbiedernden Worten auch noch den Taktstock schwingt. Sollte Sie meine
Dokumentation zu diesem Thema näher interessieren, dann schauen Sie mal in
die blitzschnellen Internetseiten von Während
der Lektüre werden Sie meinen Standpunkt sicherlich verstehen lernen. Ich
möchte Sie darauf hinweisen, dass ich meinen Schriftverkehr in der Regel im
Internet veröffentliche. Auch dieser Text befindet sich unter Höre ich
von Ihnen? Das würde mich sehr freuen und viele von uns interessieren! Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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EUROPÄISCHE
KOMMISSION DIENSTLEISTUNGEN,
GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM, MEDIEN UND DATENSCHUTZ Brüssel, den 24.04.03 Sehr
geehrter Herr Franz, vielen
Dank für Ihr Schreiben vom 20.03.2003 und die Informationen, die Sie darin
geben. Die
Europäische Kommission war bereits durch eine Reihe von Beschwerden und
Petitionen an das Europäische Parlament auf die Situation hinsichtlich der
Schornsteinfeger in Deutschland und das für die
Bezirksschornsteinfegermeister bestehende Gebietsmonopol aufmerksam gemacht
worden. Wir haben die Sach- und Rechtslage in Deutschland geprüft und nach
dieser Prüfung Anfang dieses Monats ein förmliches Mahnschreiben an die
deutsche Regierung gerichtet, in dem diese auf die Bedenken der Kommission
bezüglich der Vereinbarkeit der deutschen Gesetzgebung über die
Schornsteinfeger mit dem Gemeinschaftsrecht hingewiesen und ihr Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben wird. In Abhängigkeit von dieser Stellungnahme wird
die Kommission entscheiden, ob Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof
in Luxemburg wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts verklagt wird. Die
Bedenken der Kommission beziehen sich auf die Gesichtspunkte der
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 43 und 49 EG-Vertrag.
Die Kommission ist der Auffassung, dass das den
Bezirksschornsteinfegermeistern eingeräumte Monopol in ihren jeweiligen
Kehrbezirken und verschiedene damit zusammenhängende Regelungen eine
Einschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Art, 43 EG-Vertrag und der
Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag darstellt, soweit diese
Gesetzeslage es einerseits deutschen Staatsbürgern unmöglich macht, die Dienste
von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in
Anspruch zu nehmen und andererseits Schornsteinfegern oder Heizungsfachleuten
aus anderen Mitgliedstaaten daran hindert, ihre Dienstleistungen in
Deutschland anzubieten. Die weitere Entwicklung der Angelegenheit wird sich
naturgemäß auch auf die Frage der Einteilung der Kehrbezirke auswirken. Mit
freundlichen Grüßen, Margot
Fröhlinger Ansprechpartner:
Jürgen
Franz |
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Sehr
geehrter Abgeordneter Herr X Das
Böblinger Landratsamt verhängte gegen einen 78-jährigen ein hohes Zwangsgeld,
weil er sich weigerte, seinen sauberen Kamin kehren zu lassen. Der harte
Stahlbesen sollte nicht erneut dessen saubere Innenwand beschädigen. Er
berief sich ferner darauf, dass sein Schornsteinfeger 6 Jahre zuvor - unter
Billigung eines Verwaltungsrichters - das Kehren seines sauberen Abgasrohres
berechnen durfte, obwohl er es nicht gekehrt hatte. Der Mann
war bereit, seinen Kamin durch sinnvolleres Abspiegeln auf Durchlass überprüfen
zu lassen. Dies wurde unter Berufung auf das Schornsteinfegergesetz und
fehlendem Ermessensspielraum strikt abgelehnt! Auf ein Monate später
gemachtes Angebot, mit einem Perlonbesen, statt dem vorgeschriebenen
Stahlbesen kehren zu lassen, ging der Mann nach der erduldeten zermürbenden
Behandlung durch die Behörde nicht mehr ein. Der gesamte Schriftwechsel ist
abrufbar unter www.schofeg.de/kehrverweigerung.html . In
Deutschland werden pro Jahr mehr Schwangerschaften abgebrochen wie die
Einwohnerzahl einer kleinen Großstadt. Trotz Gesetzesverstoß geschieht es
unter streng geregelten Bedingungen straffrei. Der Bundestag stimmte dem
modifizierten § 218 mit Mehrheit zu, damit abtreibenden Frauen der Ruch des
Kriminellen erspart bliebe. In beiden
Fällen wird durch Gewalt eine jeweils andere Substanz entfernt: Der
Landesgesetzgeber erlässt (auch ohne Parlament) Verordnungen zum
Schornsteinfegergesetz, die dem gesunden Menschenverstand widerstreben!
Diesen Verordnungen widersetzt sich bundesweit eine wachsende Zahl besonnener
und konsequent handelnder Bürger - trotz angedrohter hoher Strafen. Die
Divergenz in der Zuordnung von Rang und Strafmaß beider Fälle könnte krasser
nicht sein! Die Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung zweifelhafter Tätigkeiten im
Schutze des Schornsteinfegermonopols fügen dem Ansehen unseres Rechtsstaates
unabsehbaren Schaden zu. Freundliche
Grüße vom Böblinger Kehrverweigerer Paul
Theisen P.S.:
Diesen Text sende ich auch an weitere Abgeordnete und Politiker. Für eine
Stellungnahme zu meinem Fall, und dem Schornsteinfegermonopol im Allgemeinen,
bin ich Ihnen dankbar. |
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Paul Theisen Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit Fax 01888
615 7010 22. April 2003 Betreff:
Dringend notwendige Aktivitäten gegen das Schornsteinfegermonopol Sehr
geehrter Herr Clement, bitte,
Herr Minister, lassen Sie das von bürokratischer Umnebelung strotzende
Schornsteinfegermonopol baldigst fallen! Es ist ein übles Produkt der
Himmlerchen Giftküche aus dem Jahre 1935. Monopole
sind ihrer Schwerfälligkeit wegen Fortschrittsbremsen. Monopole dehnen ihren
Einfluss in den ihnen zugewiesenen Nischen rücksichtslos aus. Staatsmonopole
agieren unter dem Vorwand der ihnen vom Staat übertragenen öffentlichen
Aufgaben. Staatsdiener schützen die Günstlinge des Monopols vor den stetig
zunehmenden Angriffen ihrer Opfer. Das äußert sich in langwierigen
Gerichtsverfahren, aussichtslosen Petitionen und Zwangsmaßnahmen, wie
erzwungenes Kaminkehren oder hohe Zwangsgeldzahlungen. Die
schwer zu überwindende Macht der Schornsteinfeger beruht auf ihrem besonderen
Arbeitsgebiet: Feuersicherheit und Umweltschutz. Beides sind Tabuthemen für
überängstliche Politiker, denen eine risikobehaftete Verantwortung fremd ist.
Diese Haltung billigt auch Ausgaben für Ökologie und Sicherheit, die einer
Kosten-Nutzen-Analyse nicht standzuhalten vermögen. Das
Schornsteinfegermonopol unterliegt keiner marktwirtschaftlichen Kontrolle,
die seine sinnlosen Auswüchse zügeln könnte. Das
fortschrittsfeindliche Verhalten des Schornsteinfegermonopols ist darauf
angelegt, technische Neuerungen nur soweit zu dulden, dass sie die Einnahmen
aus den gewohnten Tätigkeiten der Schornsteinfeger nicht schmälern oder die
fachlichen Kenntnisse der Schornsteinfeger nicht überfordern. Zwei
Beispiele mögen dies demonstrieren: Es gibt eine festgeschriebene Forderung
der Schornsteinfeger, dass auch saubere Kamine zur Querschnittskontrolle
umständlich zu kehren sind, statt sie durch die simple Spiegelprobe zu
kontrollieren. Wer sich ein selbstbedienbares Kaminkehrgerät anschafft, hat
dieses bedingungslos vom Schornsteinfeger betätigen zu lassen. Die
Einkommensbesitzstände der Schornsteinfeger sind unantastbar. Deshalb werden
technische Neuerungen, die einen Teil ihrer Tätigkeit überflüssig machten, in
Deutschland nicht zugelassen. Die
jährlichen Kosten von über 1,5 Milliarden Euro ließen sich bei der
Zerschlagung des Monopols auf einen Bruchteil reduzieren. Gewisse
Tätigkeiten, wie das Kehren sauberer Kamine oder Doppelmessungen, entfielen
ganz, während andere Tätigkeiten - wie auch beim KFZ - in größeren
Zeitabständen stattfänden. Die Macht
des Schornsteinfegermonopols wird durch eine finanziell prächtig
ausgestattete Lobby aufrechterhalten. Die zu brechen ist eine dringende
politische Notwendigkeit. Der Fortbestand des Schornsteinfegermonopols schürt
wachsende Unzufriedenheit und Verdruss gegenüber einem machtlosen Staat. Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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Paul Theisen Angela
Merkel angela.merkel@bundestag.de
17.04.2003 Betreff:
Dringend erforderliche Aktivitäten gegen das Schornsteinfegermonopol Sehr
geehrte Frau Merkel, bitte,
lassen Sie nicht locker! Bedrängen Sie die Bundesregierung, das von
bürokratischer Umnebelung strotzende Schornsteinfegermonopol baldigst fallen
zu lassen! Das Schornsteinfegermonopol ist ein Produkt der Himmlerchen Giftküche
aus dem Jahre 1935. Monopole
sind ihrer Schwerfälligkeit wegen Fortschrittsbremsen. Monopole dehnen ihren
Einfluss in den ihnen zugewiesenen Wirtschaftsbereichen rücksichtslos aus.
Bei Staatsmonopolen unter dem Vorwand der ihnen vom Staat übertragenen
öffentlichen Aufgaben. Staatsdiener schützen die Günstlinge des Monopols vor
den ständig zunehmenden Angriffen ihrer Opfer. Das äußert sich in
langwierigen Gerichtsverfahren, aussichtslosen Petitionen und
Zwangsmaßnahmen, wie erzwungenes Kaminkehren oder hohe Zwangsgeldzahlungen. Die
schwer zu überwindende Macht der Schornsteinfeger beruht auf ihrem besonderen
Arbeitsgebiet: Feuersicherheit und Umweltschutz. Beides sind Tabuthemen für
überängstliche Politiker, denen eine risikobehaftete Verantwortung fremd ist.
Ihre Haltung billigt auch Ausgaben für Ökologie und Sicherheit, die einer
Kosten-Nutzen-Analyse nicht standzuhalten vermögen. Das
Schornsteinfegermonopol unterliegt keiner marktwirtschaftlichen Kontrolle,
die seine sinnlosen Auswüchse zügeln könnte. Das
fortschrittsfeindliche Verhalten des Schornsteinfegermonopols hat seine
Gründe: Technische Neuerungen werden nur dann geduldet, wenn sie die
Einnahmen aus den gewohnten Tätigkeiten der Schornsteinfeger nicht schmälern
oder deren fachliche Kenntnisse nicht überfordern. Zwei
Beispiele mögen dies demonstrieren: Es gibt eine festgeschriebene Forderung
der Schornsteinfeger, dass auch saubere Kamine zur Querschnittskontrolle
umständlich zu kehren sind, statt sie durch die simple Spiegelprobe zu
kontrollieren. Wer sich ein selbstbedienbares Kaminkehrgerät anschafft, hat
dieses bedingungslos vom Schornsteinfeger betätigen zu lassen. Die
Einkommensbesitzstände der Schornsteinfeger sind unantastbar. Deshalb werden
technische Neuerungen, die einen Teil ihrer Tätigkeit überflüssig machten, in
Deutschland nicht zugelassen. Die
jährlichen Kosten von über 1,5 Milliarden Euro ließen sich bei der
Zerschlagung des Monopols auf einen Bruchteil reduzieren. Gewisse
Tätigkeiten, wie das Kehren sauberer Kamine oder Doppelmessungen, entfielen
ganz, während andere Tätigkeiten - wie auch beim KFZ - in größeren
Zeitabständen stattfänden. Die Macht
des Schornsteinfegermonopols wird durch eine finanziell prächtig
ausgestattete Lobby aufrechterhalten. Die zu brechen ist eine dringende
politische Notwendigkeit. Der Fortbestand des Schornsteinfegermonopols schürt
wachsende Unzufriedenheit und Verdruss gegenüber einem machtlosen Staat. Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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Es gibt gewiss Wichtigeres in der Innenpolitik als der
wachsende Widerstand gegen ein uns übergestülptes Gesetzesfossil im
Naziformat, das in seinem Gehabe seinem Ursprung treu geblieben ist. Die
Rede ist vom Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen, welches 1937 auf den
totalen Staat zugeschnitten wurde. Seine festen Kehrbezirke boten die
Grundlage einer allumfassenden zukünftigen Volksbespitzelung, die
Pressemeldungen zufolge auch heute noch nicht widerrufen ist. Das heutige
Schornsteinfegergesetz ist ein Bundesgesetz, das die Festlegung seiner
Verordnungen und Ausführungsbestimmungen an die Bundesländer delegiert hat. Von höchster Wichtigkeit ist das alsbaldige Streichen des
Kehrmonopols mit all seinen verschachtelten Winkelzügen schwer
durchschaubarer Verordnungen! Der durch
das Monopol angerichtete ideelle und materielle Schaden muss dringend
gestoppt werden. Gesetze dieser Art haben in einem demokratischen Staat
keine Daseinsberechtigung! Der ideelle Schaden äußert sich in einer
rapide wachsenden Staatsverdrossenheit, damit verbunden ein schwindendes
Ansehen der das Gesetz tragenden Politiker. Der Abscheu gegenüber korrupten
Ministerialbeamten, die ständig neue Ausführungsbestimmungen erlassen
haben, ebenso ihren hörigen Vasallen in den Landratsämtern, wächst ins
Uferlose. Auch der Widerstand gegen die das Gesetz anwendenden, als beliehene
Unternehmer geltenden Schornsteinfeger, nimmt in der den Schwindel
durchschauenden Bevölkerung stetig zu. Der materielle Schaden gleicht einem Virus
in unserem Wirtschaftsleben, der uns ein ernstzunehmendes Standortproblem
bereitet. Eine Ausgabe von etwa 1.5 Mrd. € pro Jahr mit steigender
Tendenz, größtenteils völlig nutzlos, ist keine peanuts. Jedes EU-Land
legt Wert auf Sicherheit im häuslichen Feuerungsbereich. Doch kein EU-Land
kopiert den staatlich verordneten deutschen Schwachsinn. Hausbesitzer sind direkt, Mieter über hohe
Wohnnebenkosten, vom Schornsteinfegergesetz betroffen. Wir appellieren an
alle politischen Entscheidungsträger, sich dieses Gesetzes ernsthaft anzunehmen.
Bilden Sie im neuen Bundestag eine unabhängige
Experten-Kommission aus den Bereichen Sicherheitstechnik,
Feuerungstechnik, Nationalökonomie und Umweltschutz. Diese Kommission muss
alle bisherigen vom Schornsteinfegermonopol abgedeckten Pflichtleistungen
einzeln in die Mangel nehmen, und sie auf ihre Zweckmäßigkeit und
Rentabilität hinterfragen. Kein sauberer Kamin darf in Zukunft nur deshalb gekehrt
werden, damit sein Besitzer ruhig schlafen kann, weil alle ihm eingeredeten Vogel-
und Wespennester aus dem Kamin beseitigt worden sind. Diese unglaubliche
Gefahrenmär können auch die verordnenden Ministerialbeamten nicht geglaubt
haben. Dennoch erließen sie den jährlichen Kehrzwang eines jeden sauberen
Kamins. Mithin: höchster Korruptionsverdacht! Moderne Technik schützt
moderne Anlagen vor jeder eventuellen, aber höchst unwahrscheinlichen
Kaminverstopfung. Eine solche Technik als die einzig sinnvolle
Sicherheitsmaßnahme lehnt man in diesen Kreisen strikt ab. Denn Kehren hat
Vorrang! Weiterhin: höchster Korruptionsverdacht! Wer seinen vielstrapazierten PKW alle 2 Jahre zum TÜV
bringt, kann nicht einsehen, warum sein immobiler sparsamer häuslicher
Ölbrenner jedes Jahr in die Obhut seines Schornsteinfegers muss. Kauft jemand
sich gleichzeitig einen neuen PKW und einen neuen Heizkessel, so ist der
erste TÜV seines PKW nach 3 Jahren fällig. Dann aber knöpft sich sein
Schornsteinfeger seinen neuen Heizkessel schon zum vierten Mal vor. Wer sich diesen Unsinn in Deutschland mit ansehen muss,
verliert jeglichen Respekt vor seinen Staatsorganen. Die Abgeordneten haben in den vergangenen Jahren in der
häuslichen Feuerungstechnik reine Vogel-Strauß-Politik betrieben, indem
sie in unregelmäßigen Abständen das Schornsteinfegergesetz immer wieder
absegneten. Anklagende Petitionen wurden in den Wirtschaftsministerien
der Bundesländer ausgerechnet von den Beamten zurückgewiesen, die den
beklagten Unfug Jahre vorher erlassen haben. Ich gebe allen Parteien die Schuld an dieser typisch
deutschen Misere! Deshalb sind alle Parteien in die Pflicht genommen, das
Schornsteinfegergesetz im Sinne eines demokratischen Staatswesens zu
reformieren, wie einst das Staatsmonopol Bundespost! |
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Sehr geehrter Herr X! Legen Sie diese Denkschrift bitte nicht ungelesen
beiseite. Sie ist politisch neutral und dient zu Ihrer Orientierung über ein
antiquiertes deutsches Zwangssystem. Nicht nur Menschen und Computer, sondern auch
freiheitliche Demokratien werden von Viren befallen. Eines der Viren, ein
machtlüsternes Monopol, schürt Unzufriedenheit und Staatsverdrossenheit. Die
Rede ist vom Schornsteinfegermonopol. Seine versteckte Machtentfaltung führt
zu einer schleichenden Entmündigung der betroffenen Bürger! Die monopolistischen
Winkelzüge offenbaren sich nur denen, die sich intensiv mit ihm befassen.
Ihre schwer nachvollziehbaren Verordnungen führen zu einem systematischen
Abwürgen jeglicher Eigenverantwortung im häuslichen Feuerungsbereich! Als Ingenieur arbeitete ich ausschließlich in
Entwicklungslabors der elektronischen Industrie. Mehrere Patentanmeldungen
sprechen dafür, dass ich gegen Stagnation bin. Dennoch setze ich nicht auf
Fortschritt um jeden Preis. Monopole verabscheue ich grundsätzlich. Monopole
setzen auf Machterhalt ohne Rücksichtnahme auf die Allgemeinheit und ihre
wahren Bedürfnisse. Ist ein Monopol, wie das genannte, auf Ökologie und
Feuerschutz ausgerichtet, genießt es hierzulande einen besonderen staatlichen
Schutz. Beherzte Bürger wehren sich bundesweit gegen die
Verordnungen des Schornsteinfegermonopols, die völlig nutzlos oder zumindest
weit übertrieben sind. Im Internet formierte sich die
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol"(IG), der
ich angehöre. Das Schornsteinfegermonopol wurde unter Hitler ins Leben
gerufen. Neben der Ausführung der gewohnten Tätigkeiten sollte es in erster
Linie der Bespitzelung der Bevölkerung dienen. Die Bundesrepublik behielt das
Schornsteinfegermonopol aus wohlerwogenen Gründen bei. Unsere IG ist der Meinung,
dass sein bislang verweigerter Abbau seiner latenten Bespitzelungsmöglichkeit
im Wege steht. Dieser unterschwellige Verdacht wurde bisher nicht entkräftet!
Einige der Ungereimtheiten die sich das
Schornsteinfegermonopol zunutze macht: Rußende Öl- und Gas-Heizkessel sind per Gesetz verboten,
wogegen ein anderes Gesetz befiehlt, den nicht vorhandenen Ruß unter
Missachtung von Art.13 GG jedes Jahr von einem deutschen Schornsteinfeger
kehren zu lassen. Die ASU eines neuen PKW ist erstmalig nach 3 Jahren. Nach
3 Jahren müssen die Abgase eines neuen Heizkessels schon zum vierten Mal
kontrolliert werden. Der neue PKW wird ohne Zulassung betrieben. Der neue
Heizkessel bedarf einer besonderen kostspieligen Zulassung. Müssen wir uns derartige Widersprüchlichkeiten gefallen
lassen? Wer, wie das Schornsteinfegermonopol, den geläufigen
Sparsamkeitsgrundsatz "So wenig Aufwand wie nötig!", in seinem
Sinne "So viel Aufwand wie möglich!" auf den Kopf stellt, verhält
sich schmarotzerhaft. Eine mit finanziellen Mitteln üppig ausgestattete
Schornsteinfegerlobby weiß gutgläubigen und korrupten Ministerialbeamten
Kamin und Feuerung als die häusliche Gefahrenquelle schlechthin darzustellen.
Seltene Ausnahmen werden zur Regel hochstilisiert! Weitaus gefährlichere häusliche Gefahrenquellen, wie der
Umgang mit Elektrizität oder Gas obliegen dagegen keiner besonderen Vorsorge.
Außerdem birgt der Wohnbereich noch zahlreiche andere Gefahrenquellen, die
völlig unbeachtet bleiben. Unserer IG gehören ehrenhafte kritische Menschen an,
deren jeder einen hohen Sicherheitsstandard und eine intakte Umwelt schätzt.
Wir wehren uns gegen die vielen nutzlosen Kontrollen der monopolgeschützten
17 000 Schornsteinfeger. Diese verschlingen im Jahr etwa 1,5 Milliarden Euro,
die Kosten der sie beschützenden Bürokratie nicht gerechnet. Wir sehen im
Schornsteinfegermonopol ein überflüssiges schädliches Relikt ohne
nennenswerten Nutzeffekt. Unser Staat darf nicht noch länger einer mächtigen
selbstsüchtigen Lobby hörig sein! Ein Gesetz zur vorsorglichen
Schadensvermeidung darf nicht den Art.2 des GG über Gebühr strapazieren. Ein
neues monopolfreies Gesetz darf überflüssige Tätigkeiten im häuslichen
Feuerungsbereich nicht mehr zulassen. Dieses Gesetz muss die
Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.13 des GG garantieren. Für eine Stellungnahme bin ich Ihnen dankbar! Paul Theisen |
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Bitte um einen Initiativantrag im Bundestag
23. Februar 2003 Clemens
Binninger, MdB clemens.binninger@bundestag.de
Betreff:
Beseitigung des Schornsteinfegermonopols Sehr
geehrter Herr Binninger, Dank für
Ihren Brief vom 12.02.03 aus Berlin. Dank auch für Ihr Kompliment zu meiner
"informationsfülligen" Homepage. "Gläsern" ist sie aber
auch, was bedeutet, dass meine Korrespondenz - auch dieser Brief - dort
erscheint. Das demokratiefördernde Internet macht's möglich. Es bringt aber
auch weit verstreute Gesinnungsgenossen unter einen Hut. Da sind wir
schon beim Thema: Zahlreiche vermeintliche Einzelkämpfer gegen ein verhasstes
Monopol fanden und finden sich fortwährend in der sich bundesweit
formierenden Bürgerinitiative "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol". Das Monopol zu beseitigen und es durch eine
sinnvollere Lösung zu ersetzen ist unser einziges Ziel. Das Postmonopol zu
zerschlagen fand sicherlich leichter eine parlamentarische Mehrheit wie die
Zerschlagung des vermeintlich weniger bedeutsamen Schornsteinfegermonopols. Dessen
Fortbestand führt aber zweifellos, neben den unten beschriebenen Nachteilen,
zur schleichenden Entmündigung all derer, die seine Zwangsmaßnahmen
widerwillig zu erdulden haben. Die kostspieligen, und zumeist überflüssigen
Dienstleistungen der Schornsteinfeger, werden von den Hausbesitzern in der
Regel in bar abgegolten, von den Mietern über die sich stetig erhöhenden
Wohnnebenkosten. Wachsend ist die Zahl der Bürger, die von ihrem
Widerstandsrecht gemäß Art. 20 des GG Gebrauch machen, um sich damit der erzwungenen
Dienstleistungen der Schornsteinfeger - trotz angedrohter Strafe - zu
entledigen. Dies ist zweifellos staatsschädigend und führt zur
Politikverdrossenheit! Sicherlich
finden sich in Ihrer Fraktion mindestens acht der notwendigen Abgeordneten, um
einen Initiativantrag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes zu stellen.
Ich wende mich auch an je einen Abgeordneten der anderer Fraktionen mit der
gleichen Bitte. Wenn jede der vier Fraktionen einen Initiativantrag stellen
würde, wäre die Chance auf eine alsbaldige Beseitigung des verhassten
Monopols in Reichweite. Keines
der leider noch vorhandenen Monopole gaukelt dem Bürger und den politischen
Entscheidungsträgern soviel an häuslicher Sicherheit und geschonter Umwelt
vor, wie das der Schornsteinfeger. Kanzler Schröder lässt sich häufig in
Glückbringmanier mit Schornsteinfegern ablichten. Wirtschaftsminister Döring
in BW ist Ehrenschornsteinfeger. Glücksverheißung und Nostalgiebegeisterung
finden in der Bevölkerung reichen Anklang. Doch die wenigsten kennen die
wahren Hintergründe des Schornsteinfegermonopols, einem Überbleibsel aus
Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Im Jahre 1935 wurde damit begonnen das
Deutsche Reich, gemäß den damaligen Kontrollerlassen, in Kehrbezirke
einzuteilen. Ihr Zweck war die totale Verfügungsgewalt über ein
gleichgeschaltetes Volk. Heute noch leiden wir unter dieser festgefügten
Ordnung, die den machtbewussten Bezirksschornsteinfegermeister hervorbrachte.
Zur Anfangszeit sind es überwiegend verdiente Parteigenossen gewesen - heute
zumeist aufdringliche Günstlinge des Staates. Sicherheitsmaßnahmen
und Umweltschutz bedürfen keines Monopols! Eine soziale Marktwirtschaft
bietet genügend Freiraum für beides. Kontrollierter Wettbewerb geht mit
Resourcen jedweder Art sorgsamer um, wie ein Monopol dazu je in der Lage sein
kann. Sicherheit um jeden Preis können wir uns nicht leisten. Erst recht
nicht die uns durch das Schornsteinfegermonopol aufgezwungene vorgetäuschte
kostspielige Sicherheit. Da die
Anzahl derjenigen stetig zunimmt, welche die Täuschungsmanöver der
Schornsteinfeger durchschauen, wachsen auch die Klagen bei Aufsichtsbehörden
und Verwaltungsgerichten. Aber auch Petitionen und Verweigerungen sind im
Anwachsen. Dass zwecks Kehrens eines sauberen Kamins Art.13 des GG
(Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft gesetzt werden darf, ist heute
niemanden mehr zu vermitteln. Wer, wie die Schornsteinfeger, die bereits
getätigte Abgasmessung des Heizungsbauers kostenpflichtig nachkontrolliert,
entmündigt das Fachhandwerk. Die vorgeschriebenen Kontrollen bei der Heizung
sind häufiger als die unseres vielstrapazierten PKW. Exekutive
und Judikative begünstigen das Schornsteinfegermonopol. Die Legislative
genehmigte bisher dessen stetigen Ausbau. Sie alle tragen Verantwortung für
den schwer durchschaubaren Gesetzesdschungel mit realitätsfremden
Verordnungen und überhöhten Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr-
und Überprüfungsordnung. Der bürokratische Aufwand zu deren Durchführung und
mittlerweile auch Durchsetzung bei den Behörden und Gerichten ist enorm und
belastet über Gebühr den Steuerzahler! Nicht nur
die Haus- und Wohnungsbesitzer sind die Leidtragenden, die Mieter klagen über
die hohen Wohnnebenkosten. Die Bundeslegislative mag die genannten Auswüchse
auf die leichte Schulter nehmen, denn die hohen Verwaltungskosten für das
aufwendige Kontrollsystem entfallen überwiegend auf die Länderhaushalte. Um
die erhobenen Gebühren an der Haustür schert sich kein Gesetzgeber. Peanuts
sind die gegenwärtigen Kosten von über 1,5 Mrd. € im Jahr keineswegs. Da der
verursachte Schaden sowohl materieller als auch ideeller Natur ist wächst in
der Bevölkerung eine zunehmend defätistische Haltung gegenüber einem
versagenden Staat, der als "lahme Ente" die Staatsbürger einflussreichen
Interessengruppen ausliefert. Behörden und Verwaltungsgerichte verteidigen
blindlings die maroden Gesetze. Sie stellen sich fast ausnahmslos auf die
Seite der mächtigen Monopolisten in Gestalt der sich wachsender Unbeliebtheit
erfreuenden Schornsteinfeger. Dies
führte schließlich zu unserer IG, deren jedes Mitglied zumindest eine
demütigende ungerechte Behandlung von den genannten Exponenten des Monopols
hat ertragen müssen. Ich erfahre tagtäglich durch Briefe, Telefonate und
Einträge in mein Internet-Gästebuch mehrere Klagen leidgeprüfter Opfer des
Monopols. Gleiches gilt für andere unserer IG. Dieser Zustand ist nicht mehr
hinnehmbar! Sein Fortbestehen schadet dem Ansehen und der Effizienz unseres
schwachen überbürokratisierten Staates. In keinem anderen Land existiert ein
gleichartiger Zwang durch ein derart verhasstes Monopol. Das
Schornsteinfegermonopol ist auch eine der Ursachen unserer desolaten
Wirtschaftslage, und unserem schwindenden Standortvorteil. Das
Schornsteinfegermonopol ist nicht der Garant für häusliche Sicherheit und
Umweltschutz, als der es sich selbstgefällig offenbart. Es ist ein
ausbeuterisches Vehikel aus dunkelster deutscher Vergangenheit! Sehr
geehrter Herr Binninger, ich appelliere an Sie, als jungen entschlussfähigen
Abgeordneten, sich unser Anliegen zu Herzen zu nehmen. Deshalb bitte Sie
nochmals höflich um einen Initiativantrag im Bundestag zur Aufhebung des
Schornsteinfegergesetzes. Ich hoffe auf eine alsbaldige positive
Benachrichtigung. Die wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung duldet
keinen Aufschub! Dieses
Schreiben ist, wie jeglicher Briefwechsel in unserer gemeinnützigen
Angelegenheit, auf meiner Homepage unter www.schofeg.de/politbriefe.html
dokumentiert. Meine eigene Kehrverweigerung ist akribisch dokumentiert unter
www.schofeg.de/kehrverweigerung.html#chronologie. Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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Bitte um einen Initiativantrag im Bundestag
20. Februar 2003 Peter
Hettlich, MdB peter.hettlich@bundestag.de
Betreff:
Beseitigung des Schornsteinfegermonopols Sehr
geehrter Herr Hettlich, Sie
antworteten mir Ende letzten Jahres auf meine Denkschrift zum
Schornsteinfegermonopol. Ich habe nun einen Anschlag auf Sie vor, der aber
eine Bitte ist: Sicherlich finden sich in Ihrer Fraktion acht Abgeordnete,
die einen Initiativantrag zu unterschreiben bereit sind. Da mittlerweile
bundesweit fast täglich mit hohen Strafen einhergehende Kaminkehrverweigerungen
stattfinden, die das Ansehen unseres Staates in Misskredit bringen, ist es
allerhöchste Zeit, dass das Schornsteinfegergesetz in seiner jetzigen Form
verschwindet. Ich wende mich auch noch an andere Fraktionen mit der gleichen
Bitte. Wenn alle Fraktionen einen Initiativantrag stellen, sind die
Aussichten zur baldigen Beseitigung des verhassten Monopols am größten. Keines
der, leider noch vorhandenen, Monopole verspricht dem Bürger soviel
Sicherheit und geschonte Umwelt, wie das der Schornsteinfeger. Solches wird
Spitzenpolitikern von der Schornsteinfegerlobby unterschwellig vorgegaukelt.
Kanzler Schröder lässt sich häufig mit Schornsteinfegern ablichten.
Wirtschaftsminister Döring in BW ist Ehrenschornsteinfeger. Glücksverheißung
und Nostalgiebezug finden in der Bevölkerung reichen Anklang. Doch nur wenige
wissen über die wahren Hintergründe des Schornsteinfegermonopols Bescheid,
einem Überbleibsel aus Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Im Jahre 1935
wurde damit begonnen das Deutsche Reich, gemäß den damaligen
Kontrollerlassen, in Kehrbezirke einzuteilen. Der Zweck war, die totale
Verfügungsgewalt über ein gleichgeschaltetes Volk zu gewährleisten. Heute
noch leiden wir unter dieser festgefügten Ordnung, die den machtbewussten
Bezirksschornsteinfegermeisters hervorbrachte. Zur Anfangszeit sind es
überwiegend verdiente Parteigenossen gewesen - heute sind es zumeist
aufdringliche Günstlinge des Staates. Sicherheitsmaßnahmen
und Umweltschutz bedürfen keines Monopols! Eine soziale Marktwirtschaft
bietet genügend Freiraum für beides. Kontrollierter Wettbewerb geht mit
Resourcen jedweder Art sorgsamer um, wie ein Monopol dazu je in der Lage sein
kann. Sicherheit um jeden Preis können wir uns nicht leisten. Erst recht
nicht die uns durch das Schornsteinfegermonopol aufgezwungene vorgetäuschte
kostspielige Sicherheit. Immer
mehr Bürger beginnen die Täuschungsmanöver der Schornsteinfeger zu
durchschauen. Dies beweisen die zunehmenden Klagen bei Aufsichtsbehörden und
Verwaltungsgerichten. Aber auch die sich häufenden Petitionen und
Verweigerungen. Dass zwecks Kehren eines sauberen Kamins der Art.13 des GG
(Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft gesetzt werden darf, ist heute
niemanden mehr zu vermitteln. Wer die Abgasmessung des Heizungsbauers
kostenpflichtig kontrolliert, entmündigt damit das Fachhandwerk. Die
vorgeschriebenen Messabstände sind kürzer als die eines vielstrapazierten
PKW. Offener Widerstand gegen diese restriktiven Maßnahmen macht sich breit. Exekutive
und Judikative begünstigen das Schornsteinfegermonopol. Die Legislative
genehmigte seine eigennützige Fortentwicklung. Sie alle tragen Verantwortung
für den schwer durchschaubaren Gesetzesdschungel mit realitätsfremden
Verordnungen und überhöhten Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr-
und Überprüfungsordnung. Der bürokratische Aufwand zu deren Durchführung und
mittlerweile auch Durchsetzung bei den Behörden und Gerichten ist enorm und
belastet über Gebühr den Steuerzahler! Nicht nur
die Haus- und Wohnungsbesitzer sind die Leidtragenden, die Mieter klagen über
die hohen Wohnnebenkosten. Die Bundeslegislative mag die genannten Auswüchse
auf die leichte Schulter nehmen, denn die hohen Verwaltungskosten für das
aufwendige Kontrollsystem entfallen überwiegend auf die Länderhaushalte. Um die
erhobenen Gebühren an der Haustür schert sich kein Gesetzgeber. Peanuts sind
die gegenwärtigen Kosten von etwa über 1,5 Mrd. € im Jahr nicht. Das
Monopol verursacht nicht nur materiellen Schaden, es verursacht auch
unabsehbaren Schaden im Staatsbewusstsein der Benachteiligten. In der
Bevölkerung wächst zusehends eine defätistische Haltung zu einem versagenden
Staat, der als "lahme Ente" die Staatsbürger einflussreichen
Interessengruppen ausliefert. Behörden und Verwaltungsgerichte verteidigen
blindlings die maroden Gesetze. Sie stellen sich fast ausnahmslos auf die
Seite der mächtigen Monopolisten in Gestalt der sich wachsender Unbeliebtheit
erfreuenden Schornsteinfeger. Unter
diesen Vorzeichen formierte sich eine bundesweite
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol". Diese
ist im Internet vernetzt, zwanglos und locker organisiert. Ein jedes seiner
Mitglieder hat zumindest eine demütigende ungerechte Behandlung von den
genannten Exponenten des Monopols ertragen müssen. Ich, als Mitglied dieser
IG, erfahre tagtäglich durch Briefe, Telefonate und Einträge in mein
Internet-Gästebuch mehrere Klagen leidgeprüfter Opfer des Monopols. So ergeht
es auch anderen Mitgliedern unserer IG. Dieser Zustand ist nicht mehr
hinnehmbar! Sein Fortbestehen schadet dem Ansehen und der Effizienz unseres
schwachen überbürokratisierten Staates. In keinem anderen Land existiert ein
gleichartiger Zwang durch ein derart verhasstes Monopol. Das
Schornsteinfegermonopol ist eine der Ursachen unserer desolaten Wirtschaftslage,
und unserem schwindenden Standortvorteil. Das Schornsteinfegermonopol ist
nicht der Garant für häusliche Sicherheit und Umweltschutz, als der es sich
selbstgefällig darstellt. Es ist ein ausbeuterisches Vehikel aus dunkelster
deutscher Vergangenheit! Sehr
geehrter Herr Hettlich, ich bitte Sie nochmals höflich um einen
Initiativantrag im Bundestag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Ich
hoffe auf eine alsbaldige positive Benachrichtigung. Die wachsende
Unzufriedenheit in der Bevölkerung duldet keinen Aufschub! Dieses
Schreiben ist, wie jeglicher Briefwechsel in unserer gemeinnützigen
Angelegenheit, auf meiner Homepage unter www.schofeg.de/politbriefe.html
dokumentiert. Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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Bitte um einen Initiativantrag im Bundestag
17. Februar 2003 Dr.
Wolfgang Gerhardt wolfgang.gerhardt@bundestag.de
Betreff:
Beseitigung des Schornsteinfegermonopols Sehr
geehrter Herr Dr. Gerhardt, kein
anderes der leider noch vorhandenen Monopole lullt den Bürger so in
Sicherheit und ersehntes Glück wie das der Schornsteinfeger. Wer will nicht
beides samt einer geschonten Umwelt haben. Dies gaukelt die Schornsteinfegerlobby
unseren politischen Entscheidungsträgern unterschwellig vor. Als Mittler von
Glück und Nostalgie finden die Schornsteinfeger in der Bevölkerung häufig
Zuspruch. Doch die wenigsten wissen, dass das Schornsteinfegermonopol einer
unseligen Zeit entstammt. Im Jahre 1935 wurde das damalige Deutsche Reich in
Kehrbezirke eingeteilt, deren jeder für seinen Inhaber eine fette Pfründe
darstellt. Sicherheitsmaßnahmen
und Umweltschutz bedürfen keines Monopols! Eine soziale Marktwirtschaft
bietet die Möglichkeit für beide. Kontrollierter Wettbewerb geht mit den
Resourcen jedweder Art sorgsamer um, wie ein Monopol es je in der Lage ist.
Sicherheit um jeden Preis können wir uns nicht leisten. Erst recht nicht eine
erzwungene vorgetäuschte überteuerte Sicherheit, die uns das
Schornsteinfegermonopol verspricht. Immer
mehr Bürger beginnen die Täuschungsmanöver der Schornsteinfeger zu
durchschauen. Dies beweisen die anwachsenden Klagen bei den Aufsichtsbehörden
und den Verwaltungsgerichten, daneben die sich häufenden Petitionen und
Verweigerungen. Die Außerkraftsetzung des Art.13 GG (Hausfrieden) zwecks
Kehren eines sauberen Kamins ist heute niemandem mehr zu vermitteln. Eine das
Fachhandwerk kontrollierende erneute Abgasmessung ist eine kostspielige
Entmündigung eines ehrbaren Handwerks. Die vorgeschriebenen Messzyklen
übersteigen bei weitem die eines jeden vielstrapazierten PKW. Offener
Widerstand gegen diese restriktiven Maßnahmen macht sich bereits breit. Wer neben
den direkt begünstigten Kehrbezirksinhabern am Schornsteinfegermonopol
festhält, ist die Exekutive. Ausschlaggebend für die Erhaltung des Monopols
und dessen weiteren Ausbau ist jedoch die Legislative in Bund und Ländern.
Sie verantwortet den kaum durchschaubaren Gesetzesdschungel samt Verordnungen
und überhöhten Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr- und
Überprüfungsordnung (KÜO). Der bürokratische Aufwand zu ihrer Durchsetzung
ist nicht mehr zu vernachlässigen und belastet den Steuerzahler! Nicht nur
die Haus- und Wohnungsbesitzer sind die Leidtragenden, sondern auch die
Mieter, die über die hohen Wohnnebenkosten klagen. Die Bundeslegislative mag
die genannten Auswüchse auf die leichte Schulter nehmen, da sie den
Bundeshaushalt nur geringfügig belasten. Die überwiegenden Kosten fallen bei
den Ländern an. Um die an der Haustür erhobenen Gebühren schert sich kein
Gesetzgeber, obwohl es keine Peanuts sind. Mit regelmäßig steigender Tendenz
sind es längst über 1,5 Mrd. € pro Jahr. Das
Monopol verursacht nicht nur materiellen Schaden, sondern auch unabsehbaren
Schaden am Staatsbewusstsein der Benachteiligten. Es wächst in der
Bevölkerung zusehends eine defätistische Haltung zu einem versagenden Staat,
der als "lahme Ente" seine Bürger einflussreichen Interessengruppen
überlässt. Behörden und Gerichte verteidigen blindlings die maroden Gesetze.
Damit stellen sie sich fast ausnahmslos auf die Seite der ausführenden
Monopolisten, den mittlerweile schon unbeliebten Schornsteinfegern. Unter
diesen Vorzeichen formierte sich eine bundesweite "Interessengemeinschaft
gegen das Schornsteinfegermonopol". Diese ist im Internet vernetzt,
zwanglos und locker organisiert. Ein jedes seiner Mitglieder hat mindestens
eine demütigende ungerechte Behandlung seitens der genannten Exponenten des
Monopols hinter sich. Ich, als Mitglied dieser IG, erfahre tagtäglich durch
Briefe, Telefonate und Einträge in mein Internet-Gästebuch mehrere Klagen
leidgeprüfter Opfer des Monopols. So ergeht es auch anderen Mitgliedern
unserer IG. Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar! Sein Fortbestehen
schadet dem Ansehen und der Effizienz unseres schwachen überbürokratisierten
Staatswesens. In keinem anderen Land existiert auf dem Gebiet ein
gleichartiger Zwang durch ein derart verhasstes Monopol. Das
Schornsteinfegermonopol ist eine der Ursachen unserer miserablen
Wirtschaftslage, und unseres schwindenden Standortvorteils. Wir müssen dieses
Monopol beseitigen, das uns tagtäglich materiellen und ideellen Schaden
zufügt! Das Schornsteinfegermonopol ist nicht der Garant für häusliche Sicherheit
und Umweltschutz, als der es sich selbstgefällig darstellt. Es ist ein
ausbeuterisches Vehikel aus dunkelster deutscher Vergangenheit! Sehr
geehrter Herr Dr. Gerhardt, ich bitte Sie höflich um einen Initiativantrag im
Bundestag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Obwohl ich das
parteischädigende peinliche Verhalten des mit den Schornsteinfegern
fortwährend anbändelnden Baden-Württembergischen Wirtschaftsministers
zutiefst verurteile (Dr. Döring hat es immerhin zum uniformierten
Ehrenschornsteinfeger gebracht!), sehe ich die FDP als die erste im Bundestag
befindliche politische Kraft, von der ich einen Initiativantrag erwarte. Ich bitte
Sie um alsbaldige Benachrichtigung. Die wachsende Unzufriedenheit duldet
keinen Aufschub! Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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Paul Theisen,
Böblingen Innenministerium
des Bundeslandes von Baden- Württemberg E-Mail
poststelle@im.bwl.de 6. Februar 2003 Betreff:
Verfilzung von Politik und Monopolinteressen in Baden-Württemberg Sehr
geehrter Herr Minister Dr. Schäuble, seit
mehreren Jahren beschäftige ich mich mit dem Staatsmonopol
Schornsteinfegerwesen. Demütigungen aufgrund ungerechter Behandlung seitens
der einschlägigen Behörden waren der Anlass. Bei meinen umfangreichen
Recherchen entdeckte ich eine innige Verzahnung zwischen Amtsinhabern, als
Exponenten politischer Parteien, und den Nutznießern des genannten Monopols,
den Schornsteinfegern. Die
Verantwortung des Schornsteinfegerwesens obliegt dem Wirtschaftsministerium.
Der zuständige Beamte, namens Stehmer, trägt Verantwortung für Verordnungen,
deren Sinn jedem gesunden Menschenverstand widerspricht. Die Ablehnungen
zahlreicher, das Schornsteinfegerwesen betreffenden, Petitionen trägt die
Handschrift dieses Herrn Stehmer. Auch dann, wenn ausdrücklich um die
Behandlung der Petition von neutraler Seite gebeten worden ist, betraute der
Petitionsausschuss Herrn Stehmer damit. Dies widerfuhr mir dreimal in den
letzten Jahren. In mir zugänglich gewordenen Petitionstexten anderer verlief
es ebenso. Mein
passiver Widerstand gegen das Schornsteinfegergesetz, in Form einer
Verweigerung des Kehrens meines sauberen Kamins, brachte meinen Fall mehrfach
in die Medien, heute im "Mannheimer Morgen". Die Stuttgarter
Zeitung zitierte in diesem Zusammenhang die Aussage eines Kommunalpolitikers:
Jetzt,
Herr Dr. Schäuble werden Sie verstehen, weshalb ich mich an Sie persönlich
wende. Der den bösen Satz gesprochen hat, ist ein in der Kommunalpolitik
(Gemeinderat in Alfdorf und Kreisrat in Schwäbisch-Gmünd) tätiges
CDU-Mitglied, von Beruf Schornsteinfeger. Besagter
Herr Stehmer ist oder war in Ludwigsburg SPD-Kreisvorsitzender.
Wirtschaftsminister Dr. Döring (FDP), sein Dienstherr, ein sich bei den
Schornsteinfegern stetig Anbiedernder, ist seit Okt. 2002
Ehrenschornsteinfeger und im Besitz der auffälligen schwarzen Uniform, in der
er nach seiner Ernennung in Pforzheim, außerhalb der Faschingszeit durch die
Lande fuhr. Sie sehen, nahezu unser gesamtes Parteienspektrum ist mit der
schwarzen Zunft im Bunde. Diese Klüngelei ist besorgniserregend
staatsschädigend. Als
Kritiker des Schornsteinfegermonopols fühlt man sich von den Politikern total
im Stich gelassen! Im Bundestag befinden sich keine Bäcker, Metzger oder
Kfz-Handwerker, wohl aber ein Schornsteinfeger von der SPD. Wer sich aber,
wie Herr Metzger (CDU) auslässt, dürfte in Ihrer Partei keinen Platz mehr
haben! Ich mache
Sie, Herr Dr. Schäuble, darauf aufmerksam, dass dieses Schreiben, wie jeder
im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegerwesen getätigte Briefwechsel, im
Internet auf meiner Homepage www.schofeg.de
erscheint,
falls es nicht ausdrücklich untersagt wird. Mit
freundlichen Grüßen |
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Bundesministerium
für Wirtschaft & Technologie Entgleisung
von Bezirksschornsteinfegermeister Horst Metzger Sehr
geehrter Herr Clement, im
Zusammenhang mit einer angekündigten und dann doch widerrufenen Zwangskehrung
bei Herrn Paul Theisen in Böblingen, wurde ein Artikel in der Stuttgarter
Zeitung vom 16. 01. 2003 (online 17.01.2003) abgedruckt, in der eine Aussage
von Herrn Bezirksschornsteinfegermeister Horst Metzger, Finkenstraße 5, 73553
Alfdorf zu lesen ist, die doch sehr an Takt und Besonnenheit gegenüber
unbekannten Mitbürgern zu wünschen übrig läßt und so nicht unwidersprochen
hingenommen werden kann. Ich darf
die Aussage von H. Metzger zitieren, wie sie in der Stuttgarter Zeitung zu
lesen war: " Das sind die gleichen Leute wie die, die Helmut Kohl Eier
an den Kopf werfen und Wolfgang Schäuble mit einem Messer angreifen"
(siehe beiliegende Kopie des Artikels). Mit
welchem Recht darf sich eigentlich ein BSFM die Freiheit herausnehmen,
derartiger Diffamierungen über Personen auszusprechen, die ihm mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allesamt unbekannt sind? Das Recht
der freien Meinungsäußerung wird es wohl nicht sein, dann wohl mehr das
Schornsteinfegergesetz. Wenn sich
dann auch noch erschwerend herausstellt, das H. Metzger wohl auch noch
Vertreter einer Partei und Politiker im Kreistag und somit als zweifach in
der Öffentlichkeit stehende Person anzusehen ist, so finde ich die
Verflechtung von parteipolitischer Überzeugung mit dem Beruf des
Schornsteinfegers als arrogante Verfehlung an. Als
aufrichtiger BSFM und Demokrat dürfte er sich solche Eskapaden nicht erlauben
und muß seine Einstellung gegenüber Mitbürgern, die - und das ist Demokratie
- eine andere Meinung haben als er, überdenken. Zudem
wird durch diese Aussage dem Anschein einer Verfilzung des Standes mit der
politischen Ebene Genüge getan, was dem mehr und mehr aufkommenden Unmut der
Bevölkerung und der Abschaffung des Schornsteinfegerwesens in der zur Zeit
gültigen Fasson zu Gute kommt und verstärkt. Auf Grund
seiner öffentlichen Aussage gegenüber kritischen Betrachtern des
Schornsteinfegerwesens muß ich davon ausgehen, das Herrn Metzger die gebotene
Neutralität in seinem Beruf abhanden gekommen ist. Hiermit
ist jedoch die eindeutige Grundlage für die Ausübung des Berufes als
Bezirksschornsteinfegermeister nicht mehr gegeben. Mit
freundlichen Grüßen Elmar
Conin |
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Paul
Theisen, Böblingen Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit Fax 01888
615 7010 6. Februar 2003 Betreff:
Ihre Absichten zum zukunftsweisenden Bürokratieabbau Sehr
geehrter Herr Minister Clement, einem
Artikel in der "Welt" vom 30.01.2003 entnahm ich Ihre
zukunftsweisende Haltung zum vorgesehenen Bürokratieabbau, dessen
beabsichtigter Abbau von Privilegien der Schornsteinfeger mich als
sachkundigen Kritiker des längst überholten Schornsteinfegermonopols hoffen
lässt. Zwei
Aspekte Ihrer Wegweisung geben mir jedoch zu denken: Die
fragwürdige Zweitrangigkeit einer Reform des Schornsteinfegergesetzes Gewiss
gibt es brennendere Aufgaben als eine Reform des Schornsteinfegergesetzes. Niemanden
ist zu vermitteln, dass ein sauberer Kamin regelmäßig gekehrt werden muss,
oder dass die Abgaskontrolle einer Heizungsanlage wesentlich strenger
gehandhabt werden muss, als die eines weitaus mehr strapazierten PKW. Dies
als Beispiele des Missbrauchs eines bereits 1935 ins Leben gerufenen und
stetig maßlos erweiterten Staatsmonopols. Der zu
erwartende "enorme Widerstand" gegen das Reformvorhaben Widerstand
leistet zweifellos einzig und allein die Zunft der begünstigten etwa 17 000
Schornsteinfeger samt den zuständigen Ministerialbeamten und den niederen
Beamten in den Ordnungsämtern. Allen anderen Bevölkerungsschichten bringt
eine Reform Erleichterung und Vorteile. Ein positiver Effekt wäre ein wieder
wachsendes Vertrauen in unseren Staat, der mit der Reform Bevormundung und
Gängelung der Bevölkerung zurückschrauben würde. Anders
als bei den massiven Drohungen der Gewerkschaften mit Streiks, erfreute ein
lang andauernder Streik sämtlicher deutschen Schornsteinfeger niemanden mehr
als die betroffenen "Zwangskunden", d. h. die Gesamtbevölkerung.
Betroffene sind nämlich auch Mieter über die Wohnnebenkosten. Erprobter
Widerstand gegen das Schornsteinfegermonopol und Lösungsansätze Ich
beschäftige mich mit dem Schornsteinfegergesetz, seit ich vor 6 Jahren durch
meinen Schornsteinfeger und seine behördlichen Sachwalter ungerecht behandelt
worden bin. Seit 2 Jahren bin ich im Internet präsent. In diesem Medium
formierte sich allmählich aus vermeintlichen "Einzelkämpfern" ein
Netzwerk mit mehreren Homepages, einem Gästebuch und Verweisen zu mehreren
Foren. Jeder von uns hat bittere Erfahrungen mit seinem Schornsteinfeger und
dessen staatlichen Beschützern hinter sich, oder ist noch mit ihnen im
Clinch. Jeder von
uns musste erfahren, dass Behörden und Gerichtsbarkeit das
Schornsteinfegergesetz mit seinen vielen unsinnigen Verordnungen im
Streitfall stets zugunsten der Schornsteinfeger auslegen. Bei berechtigten
Verweigerungen, wie in meinem jüngsten Falle, wird mit der
"Zwangskeule" massiv gedroht. Das reichte vom Zwangskehren meines
sauberen Kamins unter Polizeischutz bis zu einem Zwangsgeld von 2 000 Euro. Ich sah
als einzigen Ausweg die Flucht in die Medienpräsenz. Es ist
allerhöchste Zeit, dass das Schornsteinfegermonopol gleich dem
Fernmeldemonopol verschwindet. Lernen wir doch von unseren Nachbarn, welche
die Notwendigkeit von Sicherheit und Umweltschutz auf ihre Art, weniger
restriktiv als wir, monopolfrei gelöst haben. Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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Paul Theisen,
Böblingen Herrn
Gottschlich Betreff:
Ihre email vom 30.12.2002 2. Januar 2003 Email:
gottschlich@bmwa.bund.de Sehr
geehrter Herr Gottschlich, ich
stimme dem ersten Absatz Ihres Schreibens voll und ganz zu! Ich erlaube mir
jedoch, zu den weiteren Abschnitten Stellung zu nehmen. Ihr darin verwendetes
Vokabular ist mir übrigens aus den Ablehnungstexten vorangegangener
Petitionen hinlänglich bekannt. Wissen
Sie, dass der Grundstein zum jetzigen rigorosen Schornsteinfegergesetz mit
seinen festen Kehrbezirken unter Hitler zugrunde gelegt worden ist? Wozu
brauchen wir für den häuslichen Feuerungsbereich ein besonderes Gesetz? Bei
den heute noch zugelassenen Kleinfeuerungsanlagen besteht nicht mehr die
geringste Brandgefahr. Verstopfungen durch Vogel- oder Wespennester sind eine
existenzsichernde Erfindung der Schornsteinfeger. Unter den
häuslichen Gefahrenpotentialen sind die dem Schornsteinfeger obliegenden die
Geringsten. Wir können es uns finanziell nicht einmal leisten, sämtliche dem
Feuerungsbereich adäquaten Gefahrenpotentiale gleichermaßen abzudecken. Ihre
Behauptung von einer Anpassung an die Erforderungen der Zeit ist nur soweit
richtig, wie es im Sinne der Schornsteinfeger und nicht gemäß echter
Sicherheitsbedarfsdeckung ist. Ich könnte Ihnen viele Beispiele nennen, die
dies beweisen. Haben Sie
sich schon Gedanken darüber gemacht, warum nur wir Deutschen uns diesen
"schwachsinnigen" weit übertriebenen Sicherheitswahn im
Kaminbereich leisten? Im heute üblichen Heizraum ist das Feuer auf das
Kesselinnere konzentriert. Was ist denn außerhalb des Öl- oder Gaskessels
noch der Flamme ausgesetzt? Absolut nichts! Wir
benötigen keinen staatlich Bestallten im Heizraum. Es gibt sowohl Handwerke
für die Heiztechnik als auch für die Elektrotechnik. Wozu muss ausgerechnet
ein staatlich Bestallter für die Heiztechnik her, und nicht auch einer für
die Elektrotechnik? Doch nur, weil die Nazis ihn zusätzlich für ihre Ziele
einsetzten, und wir ihn nicht wieder loswerden! Jedermann
ist bei den hohen Öl- und Gaspreisen bestrebt, Energie zu sparen. Das lässt
sich nicht nur durch ein Verschrotten sämtlicher älterer Heizkessel, wie es
zur Zeit auf Druck der Schornsteinfegerlobby geschieht, erzielen. Ebensowenig
wollen die Menschen partiell entmündigt werden, wie es im Feuerungsbereich
zur Zeit geschieht. Menschliches Handeln ist egoistisch und ökonomisch
bestimmt. Dessen Ignorierung brachte den real existierenden Sozialismus zu
Fall. Auch ist erzwungene oder angediente Beratung fehl am Platze! Der Satz
"Auch die dem Bezirksschornsteinfegermeister zur Wahrnehmung seiner
Aufgaben durch das Schornsteinfegergesetz verliehenen Befugnisse kennzeichnen
die Hoheitlichkeit seiner Tätigkeit." enthält soviel
"Obrigkeitswahnwitz", dass ich nicht darauf eingehen mag. Mit
derartigen Floskeln auch noch Art.3 des GG auszuhebeln, ist reine behördliche
Willkür. Dieser Satz nährt den Verdacht staatlich sanktionierter Beschattung
mit Gewaltanwendung, bei Ihnen Eingriffsqualität genannt. Mit derartigen
Methoden werden vorgeschobene Sicherheitsbedürfnisse in Richtung einstiger
Himmlerscher Ziele pervertiert. Welcher
zwingende Grund rechtfertigt ein gebietsbezogenes Ausschließlichkeitsrecht?
Stetiges Wiederholen der erlangten Feuersicherheit kann nicht darüber
hinwegtäuschen, dass im modernen Heizraum keine zu bannende Feuergefahr mehr
besteht. Schützenswert ist alles Gefährdete! Ich sehe nicht den geringsten
Ansatzpunkt, wo ein Schornsteinfeger meinen Interessen dienlich gewesen ist,
oder meinen Besitz schützte. Wovor denn? Weder vor Feuer, noch vor
Verstopfung. Effektive
Kontrollen ermöglichten den Nazis, ein gleichgeschaltetes Volk in Schach zu
halten. Mit den fest installierten Kehrbezirken dehnten sie ihre
Machtbefugnisse bis in die Schlafzimmer aus. Wie viele frisch Ertappte mögen
durch die handverlesenen braunen BSFM ans Messer geliefert worden sein? War
es in der DDR nicht auch so? Schämen
Sie sich nicht, diese Tradition fortzuführen? Wären mit gleichem Recht nicht
auch Messbezirke für die zahlreichen Steckdosen und Elektrogeräte,
Schnüffelbezirke für die gefährlichen Gasherde und -leitungen,
Reinigungsbezirke für die von Verstopfung bedrohten Abwasserleitungen,
Antirutschbezirke für gefährliche rutschfeste Fußböden und Duschwannen, und
noch zahlreiche weitere Sicherheitsbezirke dringend notwendig? Neben dem
BSFM gäbe es dann auch noch diverse BxyM's. Diese deckten krakenhaft
gebündelt alle Lebensbereiche ab. Aber nicht ohne die Bürger einer
dauerhaften sicherheitsrelevanten Entmündigung auszusetzen! So ließe sich
unser noch freies Land fest unter eine innerhäusliche Sicherheitsknute
zwingen. Nur bei
Ihrer Zielsetzung ließe sich auch ohne Bezirkseinteilung jedes
Gefahrenpotential mit hohen Kosten verwalten und regulieren. Jede Gefahr für
die menschliche Gesundheit ließe sich erfassen und verwalten und damit ein
unbezahlbares Gesundheitswesen verteidigen. Was die
Verwaltung der Kehrbezirke jetzt schon vermag, werde ich persönlich am
16.1.03 zu spüren bekommen. Weil ich meinen sauberen Kamin aus wohlerwogenen
Gründen nicht mehr kehren, sondern optisch kontrollieren lassen will, ist mir
vom Landratsamt Böblingen Zwangskehren angedroht worden. Verteidigen auch Sie
die unsinnige und dumme Schornsteinfegerthese "Kehren ist die sicherste
Querschnittskontrolle", die man naiven Ministerialbeamten aufschwätzen
konnte, die sie in eine Verordnung gegossen haben? Nichts
gegen Kontrollmechanismen. Aber keine "hoheitliche Abnahme" von
häuslichen Handwerkerleistungen. Warum traut man dem Elektriker, nicht aber
dem Heizungsbauer? Haben Sie schon etwas von Lebensmittelkontrollen gehört?
Solche erfolgen stichprobenartig - nicht aber auf breiter Basis, wie sie es
verteidigen. Nun
schielen Sie nach Brüssel, um unser vorbildloses deutsches
Schornsteinfegerwesen zu rechtfertigen. Schielen Sie doch besser über die
Grenze, um zu sehen wie es dort gemacht wird! Keine Nichtdeutscher denkt
daran, es uns nachzumachen. Kein Belgier oder Franzose setzt sein kostbares
Leben achtlos aufs Spiel, was uns die Schornsteinfegerlobbyisten mit den
erlogenen dortigen zahlreichen CO-Toten weismachen wollen. Fragt man
bei den anstehenden Reformen des Renten- und Gesundheitswesens etwa in
Brüssel nach, wo es lang geht? Ist Hartz ein EU-Beamter? Es sollte
Ihnen nicht um eine Rechtfertigung groben Unfugs gehen, sondern um die
Effizienz wirklich notwendiger Sicherheitsmaßnahmen! Wir füttern eine fette
verhätschelte heilige Kuh, Schornsteinfeger genannt. Diese verteidigen und
erweitern ihren Besitzstand mit den unsinnigsten publikumswirksamen Mitteln -
sowohl in der Öffentlichkeit als auch im vertrauten Kreis ranghoher
Politiker. Was hinter verschlossenen Ministeriumstüren geschieht, bleibt uns
verborgen. Kritiker fragen sich zu Recht, welchen Zweck die in den Medien
genannte "Kriegskasse" der Schornsteinfeger hat! Die in
der Brüsseler Teilablehnung erfolgte Verneinung der überhöhten
Schornsteinfegergebühren ist eindeutig widerlegbar und bereits in
beweiskräftigen Eingaben Lügen gestraft worden. Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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Paul Theisen,
Böblingen An den
Bundesumweltminister Trittin per email
Betreffs:
Bittere Klagen eines enttäuschten umweltbewussten Staatsbürgers 29. Dezember 2002 Sehr
geehrter Herr Minister Trittin! Als
langjähriges Mitglied der "Deutschen Gesellschaft für
Sonnenenergie" bin ich der Ökologie gegenüber stets aufgeschlossen
gewesen. Das beweist meine Investition in eine Wärmepumpe bereits zu einer
Zeit, als die im Bau befindlichen KKW's den Erpressungen der Ölscheichs
Paroli bieten sollten. Die
Wärmepumpe im Verbund mit meinem Ölheizkessel gilt als "bivalente
Anlage". Als solche ist sie durch Bundesgesetz von der alljährlichen
Emissionsmessung befreit. Das aber
war den Schornsteinfegern ein Dorn im Auge. Als um 1990 die von Jahr zu Jahr
sauberer werdenden Abgasrohre vom Heizkessel zum Kamin unerklärlicherweise in
ihre Obhut fielen, holten sie zum Gegenschlag aus. Es gelang ihrer finanziell
glänzend ausgestatteten Lobby, die Ministerialbürokratie der Länder davon
"zu überzeugen", dass mein Ölheizkessel nun keine vorschriftsmäßig
betriebene Anlage sei. Dieses Statement hätte mir nicht weh getan, wenn damit
nicht mein Rauchrohr dem Kehrmonopol des Schornsteinfegers zugeordnet worden
wäre. So wurde mein Ölheizkessel über Nacht als Dreckschleuder angesehen: Diese
Ungleichbehandlung brachte mich auf die Palme: Ein Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart, drei Petitionen an den Baden-Württembergischen
Landtag waren vergebens. Sie mögen einwenden, dass man für die läppischen
etwa 10 € jährlicher Mehrkosten doch nicht auf die Barrikaden steigen müsse.
Nicht deswegen, sondern der tiefen Kränkung meines ökologischen
Lebensprinzips wegen wehrte ich mich. Nun gehöre ich der im Internet
agierenden, locker organisierten, deutschlandweiten
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an.
Jeder von uns machte ähnliche Erfahrungen: Da setzte
einer im Saarland auf Sonnenkollektoren. Auch er wurde von der
Emissionsmessung befreit. Dafür kehrt sein Schornsteinfeger nun seinen Kamin
zweimal, statt einmal, im Jahr. "Ich muss doch an mein Geld
kommen", bekannte der offen und ehrlich. Die Scham ist schon gewichen. Da legen
sich umweltbewusste Bürger einen Brennwertkessel zu, und glauben, nun seien
sie endgültig den vermaledeiten Schornsteinfeger los. Doch wie im Märchen vom
Hasen und Igel ist der schon da, bevor der neue Heizkessel seinen ersten
Muckser tut: Er nimmt ihn in seine schwarze Obhut. Die
Gesetze und Verordnungen durch das Schornsteinfegermonopol schaffen ständig
wachsenden Verdruss. Wozu noch wählen gehen, wenn die Gewählten derartigen
Mist von Gesetzen und Verordnungen fabrizieren oder absegnen! Früher riet ich
jedem zu umweltschonenden Investitionen. Heute rate ich jedem, zuerst an
seinen eigenen Geldbeutel und dann erst an die Umwelt zu denken. Der Umgang
des verhassten Schornsteinfegermonopols mit umweltbewussten Bürgern gibt
jedem zu denken. Sehr
geehrter Herr Minister, wenn Sie die geschilderten Missstände nicht stören,
bitte ich Sie, es mir mitzuteilen. Andernfalls benachrichtigen Sie mich bitte
darüber, was Sie zu tun gedenken. Meine
Briefe an Politiker gelten als Offene Briefe. Mit
freundlichen Grüßen Paul
Theisen |
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An das
Kommissariat für Wettbewerb B-Brüssel
28. Dezember 2002 Betr.:
Ihre ablehnende Haltung gegenüber meinem Einspruch zur Monopolstellung der
Schornsteinfeger in der BRD Sehr
geehrter Herr Miersch, Sie sind
als Ansprechpartner angegeben. Das Antwortschreiben auf meine Beschwerde zum
deutschen Schornsteinfegermonopol hat mich wegen gewisser Begründungen, die
der Teilablehnung dienen, bitter enttäuscht. Der Satz "Zudem
ist nicht nachzuweisen, dass die Gebühren unangemessen sind". entspricht
nicht den Tatsachen! Der Widerstand gegen die uns aufgezwungenen Tätigkeiten
der Schornsteinfeger regte sich schon vor Jahrzehnten. Ausschlaggebend sind
in erster Linie stets die enorm hohen Schornsteinfegergebühren gewesen. In
Leserbriefen und in TV-Sendungen sind diese immer wieder der Angelpunkt. Es
ist auch die Auffassung verbreitet, die zu zahlende Gebühr würde vom
Schornsteinfeger größtenteils an die Behörde abgeführt. Diese Auffassung
nährte mein Schornsteinfeger mit den Worten: In letzter
Zeit steht auch die Notwendigkeit der Schornsteinfegertätigkeiten zur
Debatte. Ausschlaggebend dazu sind die Aktivitäten der
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" im
Internet, sowie kritische Artikel in den großen Nachrichtenmagazinen und
Fernsehsendungen zum Thema Schornsteinfegerwesen. Doch
bleiben wir bei den enormen Kosten für die uns aufgezwungenen
Dienstleistungen: Laut
einem Eintrag in mein Gästebuch wurde ein Schornsteinfeger einen Tag lang
beobachtet. "
...habe mir die Mühe gemacht und bin dem Kehrer einen Tag unerkannt gefolgt. Sich auf
arbeitswissenschaftliche Gutachten zu berufen, ist reine Augenwischerei. Die
Neufassung der KÜO von Baden-Württemberg im Jahre 2001 erspart den
Schornsteinfegern viele Wege, da Kehren und Emissionsmessung von nun an
gemeinsam, statt an zwei verschiedenen Terminen getätigt werden. Gemäß dem
neu eingeführten Wegegeld lässt sich eine Einsparung errechnen, die zu einer
Reduzierung von mindestens 10% der Kehrbezirke führen müsste. Aber nicht
einmal 1% wurden weniger. Zu mir kam der Schornsteinfeger vor und nach der
Neufassung nur einmal ins Haus, da ich von der Emissionsmessung befreit bin.
Die Neufassung erbrachte mir bei gleicher Tätigkeit Mehrkosten von 15%. Das ist
der Beweis dafür, dass die angeblich durch arbeitswissenschaftliche Gutachten
gewonnene Gebührenhöhe eine reine Manipulationsmasse zur Einkommensgarantie
der Schornsteinfeger darstellt. Dies widerspricht dem Ablehnungstext "..
dass die Festsetzung der Gebührenhöhe aufgrund von arbeitswissenschaftlichen
Gutachten erfolge, in denen der tatsächliche Zeitbedarf für die einzelnen
Arbeiten der Bezirksschornsteinfegermeisters ermittelt worden sei." Ich bitte
Sie um eine Berücksichtigung der hier dargestellten Fakten. Mit
freundlichen Grüßen Paul Theisen
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Paul
Theisen, Böblingen An den
Ministerpräsidenten des Bundeslandes Baden-Württemberg Fax: 0711
2153 510 Betreffs:
Bittere Klagen über Wirtschaftsminister Dr. Döring 12. Dezember 2002 Sehr
geehrter Herr Ministerpräsident! Bereits
am 19.2.2002 beklagte ich mich bei Ihnen, dem Ministerpräsident meines
Bundeslandes, über Dr. Döring. Darauf wurde mir nicht geantwortet. Ihr
Stellvertreter hat bei der Bundestagswahl zwar überdurchschnittlich viele
Stimmen für die FDP eingebüßt. Das hält ihn aber nicht davon ab, seine
ausufernden Kapriolen im Umgang mit den Schornsteinfegern weiter zu
betreiben. Das ist nicht nur Sache seiner Partei, die mit ihren primitiven
Späßchen die Wähler vergrault. Was ich
in meinem früheren Brief bereits andeutete, ist nun Tatsache. Herr Dr.
Dörings Bemühungen um die Baden-Württembergischen Schornsteinfeger haben sich
für ihn gelohnt: Seit Oktober 2002 ist Dr. Döring Ehrenschornsteinfeger. In
schwarzer Uniform mit silbernen Knöpfen trat er im Land auf - außerhalb der
Faschingszeit. Der Minister gehört zwar der FDP an - aber er schadet mit
seiner persönlichen Spielwiese auch dem Land Baden-Württemberg! Ich
gehöre der im Internet tätigen "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol" an. Wir kämpfen gegen den Missbrauch der
Monopolmacht der Schornsteinfeger. Deren Auswüchse sind regelmäßiges Kehren
sauberer Kamine, übertriebene Abgasmessungen und noch weiterer nutzloser
Dienstleistungen. Das Monopol geht auf Himmler zurück und ist in unserem
marktwirtschaftlich orientierten Staat durch fortlaufend neue Verordnungen
unerklärlicherweise auf die Spitze getrieben worden. Mittlerweile nimmt sich
auch die Presse dieses abartigen Monopols an. Doch bisher konnten wir leider
noch keine greifbaren Erfolge verzeichnen. Dr. Dörings
öffentlichkeitswirksame massive Aufwertung der Schornsteinfeger, die
überwiegend nutzlose Tätigkeiten ausüben, schadet unserem Vorhaben. Ihre
hervorragende Berliner Rede, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wird durch
die Tatsache geschmälert, dass in Ihrem eigenen Bundesland ein Mann
Wirtschaftspolitik betreibt, der die Grundlagen einer freien Marktwirtschaft
offenbar immer noch nicht begriffen hat. Dr. Döring reist zwar viel um die
Welt (durchschnittlich alle 3 Monate einmal). Dr. Dörings
vetternwirtschaftliche privaten Begünstigungen verletzen jedoch die
primitivsten Regeln von Anstand und politischer Kultur. Wenn Sie mit diesem
Mann weiterhin Landespolitik betreiben, gereicht es zum Schaden unseres
Landes und fällt auf Sie, als dem verantwortlichen Ministerpräsidenten,
zurück. Ich mache
Sie darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist, wie auch der genannte
vom 19.2.02. Für eine
Rückantwort bin ich Ihnen dankbar. Wenn nicht ausdrücklich vermerkt, wird
auch sie an der gleichen Stelle erscheinen. Mit
freundlichen Grüßen! Paul
Theisen |
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Paul
Theisen, Böblingen An den
Ministerpräsidenten des Bundeslandes Hessen Dr.
Roland Koch Telefax:
0611 3238 00 Betreffs:
Probleme mit Schornsteinfegern 9. Dezember 2002 Sehr
geehrter Herr Ministerpräsident! Ich
gehöre der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol" an, die sich im Internet gebildet hat. Wir
kämpfen für die Abschaffung dieses Staatsmonopols, welches neben den hohen
Kosten für seine überwachende Bürokratie uns gegenwärtig etwa 1,5 Milliarden
€ kostet. Diesen Betrag kassieren die Schornsteinfeger für überwiegend
nutzlose Tätigkeiten an der Haustür. Dieser
Tage spielte uns jemand ein Foto zu, das Sie inmitten 22 uniformierter
Schornsteinfeger abbildet - je eine Fegerin links und rechts von Ihnen.
Offenbar wollte einer Ihrer politischen Gegner Ihnen damit eins auswischen.
Mit Sicherheit kostet Sie das Foto weitaus mehr Wählerstimmen erboster
Hausbesitzer, als der hessische Anteil an CDU-Wählern unter den 17 000
deutschen Schornsteinfegern Ihnen bringt. Vielleicht hat es sich noch nicht
bis in Ihre Kreise herumgesprochen, dass sich die Schornsteinfeger wegen
ihres schmarotzerhaften überflüssigen Daseins zunehmend in Misskredit
gebracht haben. Dies versuchen sie mit allen Mitteln aufzupolieren. Kein
Handwerk beauftragte je FORSA damit, seine Beliebtheit in der Bevölkerung zu
befragen. Wohl die Schornsteinfeger mit einem unverfänglichen Fragebogen. Wie die
"Wirtschaftswoche" berichtete, besitzen die Schornsteinfeger eine
beachtliche "Kriegskasse", mit der sie neben Lobbyarbeit auch
Sonderaktionen wie die, der Sie zum Opfer gefallen sind, finanzieren. Jeder
deutsche Schornsteinfeger zahlt 1% seines Einkommens in die "Kriegskasse"
seiner Innung. Das macht ihnen kein echtes Handwerk nach. Denn dieses muß
sich im Gegensatz zu den Schornsteinfegern im harten Konkurrenzkampf
behaupten. Zum Schutz ihrer Pfründen positionieren sich die Schornsteinfeger
in der Öffentlichkeit in ihren schwarzen "Ausgehuniformen" nach der
Art, wie es das Foto am Biebricher Schloß zeigt. In einer
bunten Mischung von Folklore, Nostalgie und Aberglauben behauptet sich dieser
Beruf, dem in den 70er Jahren die Arbeit auszugehen drohte. Willfährige Politiker
fanden sich damals schon, diesen unter Himmler zum Monopol mit festen
Kehrbezirken erhöhten Beruf nicht nur zu konservieren, sondern weiter
auszubauen. Es wurden ihnen Tätigkeiten zugeschanzt, die dem freien Handwerk
angemessener wären. Himmlers
Strategie im Jahre 1937 war es, missliebige "Volksgenossen" einer
regelmäßigen Hauskontrolle zu unterziehen. Dafür eigneten sich handverlesene
braungepolte Schornsteinfeger mit ihren häufigen Kehrterminen als die
geeignetsten Subjekte. Das ist bereits Geschichte. Gegenwart ist, dass
Gefälligkeitskanzler Schröder im Bundestag im Beisein einer Abordnung von
Schornsteinfegern konstatierte: "Diese Leute brauchen wir, und zwar
immer!". Derartige Verheißungen beglücken zwar die Schornsteinfeger,
schaden aber neben den gebeutelten Eigenheimbesitzern auch die ahnungslosen
Mieter durch hohe Wohnnebenkosten. Zunehmender Staatsverdruss ist die Folge! Warum
müssen saubere Kamine gekehrt werden? Warum muss ein Schornsteinfeger
nochmals nachmessen, was der Heizungsbauer bereits getan hat, während dem
Elektriker volles Vertrauen in die Qualität seiner Arbeit geschenkt wird? Es
ließen sich noch viele nutzlose Tätigkeiten der Schornsteinfeger aufzählen.
Derartige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen können wir uns nicht leisten. Ich mache
Sie darauf aufmerksam, dass dies ein offener Brief ist. Er ist nachzulesen im
Internet unter Für eine
Rückantwort bin ich Ihnen dankbar. Wenn nicht ausdrücklich vermerkt, wird
auch diese an der gleichen Stelle erscheinen. Mit
freundlichen Grüßen! Paul
Theisen |
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An das
Kommissariat für Wettbewerb B-Brüssel
15. November 2002 Betr.:
Monopolstellung der Schornsteinfeger in der Bundesrepublik Deutschland Sehr
geehrter Herr Kommissar Monti, bekanntermaßen
sind Sie innerhalb der Europäischen Kommission für Fragen des Wettbewerbs in
den Mitgliedsstaaten zuständig. In dieser Funktion haben Sie bereits einige,
den Wettbewerb verzerrende unabänderlich scheinende, Gepflogenheiten
offengelegt und Änderungen angemahnt. Wir
wenden uns an Sie in Sachen Kehr- und Messmonopol des
Schornsteinfegerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Monopol
wurde unter Hitler eingeführt und auf Grund immer wieder auftretender
Probleme von Mietern und Hausbesitzern mit Ihrem Schornsteinfeger
zwischenzeitlich von demokratisch legitimierten Regierungen mehrfach
novelliert. Das
eigentliche Problem, nämlich das Gebietsmonopol jedes einzelnen
Schornsteinfegermeisters ("Bezirksschornsteinfegermeister") blieb
bis heute zum Nachteil des obengenannten Personenkreises jedoch unangetastet.
Schornsteinfeger
haben zwar den Rechtsstatus des Handwerkers, sind wie Elektriker, Flaschner
oder Heizungsbauer in die "Handwerksrolle" bei der für sie
zuständigen Handwerkskammer eingetragen, unterliegen jedoch anders als die
genannten Handwerker auf Grund ihres Gebietschutzes keinerlei Wettbewerb. Das wird
damit begründet, dass sie neben ihrer handwerklichen Tätigkeit (kehren von
Kaminen) auch hoheitliche Aufgaben erfüllen (z.B. Bauabnahmen nach den
Landesbauordnungen oder Immissionsschutzmessungen von Kleinfeuerungsanlagen). Den
Schornsteinfegermeistern wird von den Regierungspräsidien der Länder ein
sogenannter Kehrbezirk zugeteilt, in dem nur Sie in einem vorgegebenen
Mindestzeitabstand die Kamine fegen und Messungen durchführen dürfen. Jeder
Kehrbezirk ist so eingeteilt, dass der Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM)
über seine Gebühreneinnahmen mit einem angestellten Gesellen und einem
Auszubildenden ein bestimmtes Jahresgehalt erwirtschaften kann. Die Höhe der
Gebühren wird von den Landeswirtschaftsministerien festgesetzt, und damit
jeglicher Wettbewerb unterbunden. Gleichzeitig
hat der BSFM wie jeder Handwerker bei seiner Tätigkeit einen gewissen
Ermessensspielraum. Das bedeutet: wenn er den Kamin seines Zwangskunden
dreimal jährlich anstatt nur einmal kehren möchte, so muss der
"Kunde" das gestatten und entsprechend auch bezahlen. Die Ausübung
der Tätigkeit des BSFM ist de facto unkontrollierbar: Denn die
Aufsichtsbehörden beschäftigen keine Fachleute. Der BSFM ordnet an, was beim
Kunden gemacht werden muss; in seinem Bezirk ist er unaustauschbar. Das
Monopol des Schornsteinfegers geht soweit, dass neu installierte und vom
Fachmann eingemessene Heizanlagen vom BSFM nochmals gemessen werden müssen,
der Eigentümer dafür nochmals Gebühren entrichten muss. Ist schon
die Beschränkung der Persönlichkeitsrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung)
für regelmäßig wiederkehrende Kehr- und Messtätigkeiten ohne Mitwirkungsrecht
der Betroffenen verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig, so kommen die
Durchführungsbestimmungen des Schornsteinfegergesetzes einer Entmündigung der
Hausbesitzer und Mieter sehr nahe. Im
vorliegenden Fall wird Wettbewerb als Grundlage des marktwirtschaftlichen
Systems aller EU-Staaten bewusst und unnötig durch dirigistische staatliche
Maßnahmen zum Nachteil aller Hausbesitzer und Mieter in einem Mitgliedsstaat
der EU ausgeschlossen. Ich bitte
Sie zu prüfen, ob das in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Kehr-
und Messmonopol der Schornsteinfeger, in Verbindung mit dem Gebietsmonopol,
dem Regelwerk bezüglich Marktwirtschaft und Wettbewerb in der Europäischen
Union entspricht. Ich bitte Sie auch zu prüfen, ob sogenannte hoheitliche
Aufgaben in Verbindung mit nachrangigen handwerklichen Tätigkeiten verquickt
werden dürfen, insbesondere wenn die Tätigkeiten in Personalunion von einem
Handwerker mit Monopolstellung ohne Mitwirkungsrecht der Betroffenen
ausgeführt werden. In
Regionen die an andere EU-Staaten angrenzen, werden auch die Schornsteinfeger
aus dem angrenzenden EU-Land dadurch benachteiligt, dass sie nicht in
Deutschland tätig werden dürfen. Das von
den deutschen Interessenvertretern der Schornsteinfeger vorgebrachte
Argument, öffentliche Aufgaben ließen sich nur wahrnehmen, wenn der
Schornsteinfeger mit besonderen Privilegien ausgestattet ist, muss als nicht
stichhaltig angesehen werden. In anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen
die Schornsteinfeger freie Unternehmer sind und freiem Wettbewerb unterliegen
gibt es nachweislich auch nicht mehr Brände oder Erstickungstote als in
Deutschland. Dafür herrscht in diesen Ländern Wettbewerb, das heißt, dass
sich die Preise nach Angebot und Nachfrage richten. Ich
möchte Sie daher dringend bitten, die unhaltbaren Zustände, die das Kehr- und
Messmonopol der Schornsteinfeger in Verbindung mit dem Gebietsschutz zeitigt,
einer eingehenden Prüfung nach europäischem Wettbewerbsrecht zu unterziehen. Dass die
bestehende Regelung als fragwürdig anzusehen ist, beweist eine Empfehlung der
Monopolkommission in Köln an die damalige Regierung Kohl im Jahre 1990, das
Schornsteinfegermonopol aufzugeben. Ich bin
überzeugt, dass Sie allen Hauseigentümern und Mietern in der Bundesrepublik
Deutschland einen unschätzbaren Dienst erweisen würden, wenn Sie die
Bundesregierung zu einer Aufgabe dieses unsinnigen Monopols verpflichten
würden. Wir hoffen auf Ihre tatkräftige Unterstützung. Mit
freundlichen Grüßen |
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18. November 2002 Sehr
geehrter Herr Bundeskanzler! Als eines
der im Internet agierenden Mitglieder der bundesweiten
"Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" erlaube
ich mir, mich an Sie zu wenden. Die
Lektüre Ihrer Regierungserklärung weckt nur bei denen große Hoffnungen, die
die vergangenen vier Jahre verschlafen haben. Ich
erlaube mir dennoch, einige mich beeindruckende Stellen aus Ihrer jüngst
verlesenen Regierungserklärung, zu zitieren: "Die
Bundesregierung tritt ihr neues Mandat mit dem festen Willen an, unser Land
weiter zu erneuern." Wo ein
Wille - ist auch ein Weg! "...
nicht die Interessen von Gruppen und Verbänden über das Gemeinwohl zu
stellen", lässt erkennen, dass
Sie den Wählerauftrag ernst nehmen. "Nachhaltige
Entlastung der Menschen von Steuern und Abgaben", ferner: "Abbau unnötiger Bürokratie",
hört sich beides gut an "Wir
brauchen neue Selbstverantwortung ..", ist auch nicht zu verachten! Ich
verkenne nicht, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Ihre ernste Absicht, unser
Land weiter zu erneuern. Wenn auch weitgehende Erneuerungen in der
vergangenen Legislaturperiode nicht stattgefunden haben. In den
folgenden Ausführungen beziehe ich mich lediglich auf einen mir und vielen
Mitbürgern unter den Nägeln brennenden Missstand in unserer Gesellschaft.
Diesen Missstand hat Ihre bisherige Regierung nicht nur übersehen - im
Gegenteil: sie hat ihn gefördert. Es handelt sich um das in der Bevölkerung
zusehends verhasste Schornsteinfegermonopol. Sie, sehr
geehrter Herr Bundeskanzler, weiden sich beim Schütteln von Schornsteinfegerhänden,
machen ihnen damit Mut, die Bürger weiterhin zu schröpfen. Als Sie 1998 in
Bonn den Eid auf die Verfassung ablegten, beglückwünschten Sie
Schornsteinfeger im Bundestag. Denen schmeichelten Sie mit den
verhängnisvollen Worten: "Diese
Leute brauchen wir und zwar immer!". Wissen
Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, was Sie damit angerichtet haben? Es
ist Ihnen offenbar entgangen, dass wir die Leute nicht mehr brauchen! Das,
was die Schornsteinfeger tun, ist zumeist überflüssig. Was es zu tun gibt im
Schornsteinbereich, kann in einer freien Marktwirtschaft ohne Staatsmonopols
getan werden! Das Schornsteinfegermonopol ist überholt und muss baldigst
durch ein effizienteres System ersetzt werden. Das
Schornsteinfegermonopol verschlingt im Jahr über 1,5 Milliarden Euro. Es ist
nicht nur schädlich für unsere Volkswirtschaft, sondern es fördert auch noch
Missmut und Verdrossenheit unserm Staat gegenüber. Geben
Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, unserer Wirtschaftspolitik endlich
einen Ruck. Monopole sind Gift für ein offenes ökonomisches System. Monopole
fördern Stagnation und dienen der Besitzstandswahrung ihrer Günstlinge.
Lassen sie das Schornsteinfegermonopol baldigst fallen, wie auch das
Fernmeldemonopol zu unser aller Vorteil gefallen ist. Für eine alsbaldige
Stellungnahme bin ich Ihnen sehr dankbar. Hochachtungsvoll!
Paul
Theisen |
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08.12.2001 Sehr
geehrter Herr Bundeskanzler! Auf einer
Homepage der Schornsteinfeger ist unter der Überschrift: "'Diese
Leute brauchen wir und zwar immer'. Dies waren die Worte, die dem neuen
Bundeskanzler Gerhard Schröder kurz nach seiner Vereidigung im Deutschen
Bundestag über die Lippen kamen. Anlass dafür war, dass Vertreter des
Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger in traditioneller Berufskleidung
zu seinen ersten Gratulanten gehörten. Einige Minuten nachdem er seinen Eid
auf die Verfassung abgelegt hatte gratulierte der Zentralverbandsvorstand des
Arbeitnehmerverbandes dem neuen Regierungschef. Die Kollegen in
Berufskleidung sorgten im Deutschen Bundestag für Aufsehen. ..." Diese, im
Internet verbreiteten, Worte waren süße Weisen in den Ohren der deutschen
Schornsteinfeger. Wissen
Sie, Herr Bundeskanzler, dass die Schornsteinfeger sich auf ein staatliches
Monopol berufen können, das unter Hitler eingeführt worden ist? Wissen
Sie, dass die deutschen Schornsteinfeger zum Leidwesen der Hausbesitzer
überwiegend saubere Kamine und Ofenrohre kehren? Das kostet diese im Jahr
2001 nahezu 3 Mrd. DM. Wissen
Sie auch, dass in Deutschland die Schornsteinfeger die Messungen
qualifizierter Heizungsbauer überprüfen dürfen? Niemand käme auf den
Gedanken, die Qualität der Arbeit eines Elektrikers oder eines Installateurs
zu kontrollieren. Obwohl
unsere Autos stark unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt sind, brauchen
sie nur alle zwei Jahre zur Abgasmessung. Unsere stationären Heizkessel
dagegen darf der deutsche Schornsteinfeger Jahr für Jahr messen - auch wenn
ihn tags zuvor ein Fachmann gemessen hat. Wissen
Sie, Herr Bundeskanzler, dass deutsche Ministerialbeamte die genannten - weit
übertriebenen - Tätigkeiten der Schornsteinfeger beschlossen haben; dass
gewählte Abgeordnete dieselben im Parlament für gut befanden? Kein Handwerk
hat eine so schlagkräftige Lobby wie die Schornsteinfeger. Wir
brauchen und wollen nur soviel Schornsteinfeger, wie notwendig sind - keinen
einzigen mehr! Diese aber nicht als Günstlinge willfähriger Beamten, sondern
als freie Unternehmer. Das
Staatsmonopol aus der Nazizeit muss verschwinden! Kein anderes Land, außer
dem einst zum "Großdeutschen Reich" gehörenden Österreich, macht es
uns nach! Sie, Herr
Bundeskanzler, aber sagen: "Diese Leute brauchen wir und zwar
immer". Haben Sie dabei bedacht, unerfüllbare Hoffnungen bei den 17
000 deutschen Schornsteinfegern geweckt haben? Die bauen nun auf Ihre Worte
und propagieren sie - für ihre Unabkömmlichkeit werbend - im Internet. Warum,
Herr Bundeskanzler, lassen Sie in Zukunft nicht die Neujahrswünsche abwechselnd
von verschiedenen Handwerkern überbringen? Diese assoziieren keinen
verdummenden Aberglauben und sind nicht auf eine einflussreiche Lobby zu
ihrer Besitzstandswahrung angewiesen. Der freie Handwerker hat es nicht
nötig, sich bei jeder passenden Gelegenheit in der Öffentlichkeit
anzubiedern. Er behauptet sich, weil er gefragt ist und gebraucht wird! Hochachtungsvoll!
Paul
Theisen |
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Brief von der CSU-Landesleitung
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- 1 - Christlich-Soziale Union in Bayern 80335 München Telefon: 089/1243-600 28. Juni 2002 An Herrn Sehr geehrter Herr Theisen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2.Juni 2002. Zu der von Ihnen angesprochenen Privatisierung des Kaminkehrerwesens ist aus unserer Sicht folgendes zu bemerken: Feuerstätten, die nicht feuer- bzw. betriebssicher sind oder die zur Luftreinhaltung vorgeschriebenen Emissionswerte nicht einhalten, gefährden nicht nur den Betreiber sondern auch seine Umwelt. Deshalb muss der Staat im Interesse der öffentlichen Sicherheit gewährleisten, dass die Anlagen regelmäßig Überprüft bzw. gereinigt werden. Auf die Kaminkehrer und damit auf qualifizierte private Handwerker übertragen. Durch die gleichzeitig geregelte Monopolstellung dieses Handwerks und die Einteilung fester Kehrbezirke kann die notwendige Kontrolle des Staates am wirkungsvollsten und einfachsten sichergestellt werden, da für die ordnungsgemäße Ausführung der Pflichten jeweils nur ein Bezirkskaminkehrermeister pro Kehrbezirks verantwortlich ist. Bei einer Auflösung der Kehrbezirke und einem freien Wettbewerb wäre durch die Vielzahl der Gewerbetreibenden nur noch schwer festzustellen, wer die Arbeiten in den einzelnen Häusern durchzuführen hätte bzw. für einen mangelhaften Zustand der Anlagen verantwortlich wäre. Die Verwaltung könnte sich nicht mehr auf die Überwachung der Bezirkskaminkehrermeister beschränken. Sie müsste vielmehr, um die Feuersicherheit und Luftreinhaltung im gleichen Umfang wie bisher zu gewährleisten, durch Einzelkontrollen in den Gebäuden die Erfüllung der Kehr-, Überprüfungs- und Messpflichten überwachen. Der Verwaltungsaufwand hierfür wäre unverhältnismäßig hoch. Gleichzeitig ist durch die genaue Abgrenzung der Aufgaben des Kaminkehrerhandwerks zu denen der übrigen Handwerke sichergestellt, dass die Überprüfungstätigkeiten durch neutrale und unabhängige Sachverständige erledigt werden, die ihrerseits beispielsweise keine Heizungsanlagen einbauen oder verkaufen dürfen. |
- 2 - Die Rechtsposition des Kaminkehrers als "beliehener Unternehmer", d.h. als privater Unternehmer, der im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, ermöglicht in einem so wichtigen Sicherheitsbereich wie der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten somit bestmögliche Effizienz und Neutralität. Es gibt daher derzeit keine Bestrebungen, dieses durch Bundesgesetz geregelte System aufzugeben. Die jährliche Kehrung von Rauchkaminen, -kanälen und -rohren ist in § 2 Abs.5 Nr.:1 und 4 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Sie ist auch bei modernen Öl-Heizungsanlagen erforderlich, da es auch hier in der Feuerstätte und in den die Rauchgase abführenden Rohren und Kaminen zu Ablagerungen der bei der Verbrennung von Heizöl entstehenden Verbrennungsprodukte kommen kann. Dabei müssen Sie bedenken, dass die Verbrennung auch bei modernen Anlagen nicht immer gleich günstig ist. Verändern sich nämlich Brennereinstellung und Abgaswerte im Laufe eines Jahres, was auch bei neuzeitlichen Heizungsanlagen möglich und für den Betreiber nur schwer erkennbar ist, so erhöhen sich auch die Rußanteile im Rauchgas und damit die Ablagerungsrückstände. Die jährliche Kehrung durch den Kaminkehrer stellt sicher, dass solche Veränderungen frühzeitig erkannt und eventuelle Rückstände sofort beseitigt werden können. Würde der Kaminkehrer beispielsweise nur alle zwei Jahre kehren, so würden Veränderungen des Brennerverhaltens bzw. die Ablagerungen unter Umständen erst nach Monaten festgestellt werden. Dies würde nicht nur zu einer stärkeren Verschmutzung von Feuerstätte und Kamin und damit zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen, sondern auch zu einem höheren Heizölverbrauch und damit zu einer zusätzlichen Belastung der Umwelt. Zwar schließen wir nicht aus, dass weitere technische Entwicklungen in der Heizungstechnik auch bei ölbefeuerten Anlagen mittelfristig zu einer Anpassung von Überprüfungs- und Reinigungsfristen führen können. In diesem Fall werden wir zu gegebener Zeit selbstverständlich auch eine Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung der Kaminkehrer prüfen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik halten wir eine Reduzierung der Kehrtermine bei Öl-Heizungen jedoch nicht für vertretbar. Behörden können die notwendigen Aufgaben aus Personal- und Kostengründen nicht selbst ausführen. Daher wurden für das gesamte Bundesgebiet die notwendigen Tätigkeiten. (?) Mit freundlichen Grüßen Stephan Rauhut |
Brief an die CSU-Landesleitung
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- 1 - Per e-mail am 3.Juni.02 Sehr geehrter Herr Rauhut, nach der Lektüre Ihres Schreibens vom 28.6.02 ist mir klar geworden, dass Ihnen die Schornsteinfeger-Lobby die Feder geführt hat. Ihre Begründungen sind mir als Negativum bereits als bisher erfolgreiche Methode zur Besitzstandswahrung einer winzigen Kaste von Begünstigten hinlänglich bekannt. Nach derartigen Argumentationsmethoden lässt sich jede Machtbastion rechtfertigen und ausbauen - auch "Nürnberger Gesetze"! Haben Sie sich jemals die Frage gestellt, weshalb kein Land der Erde unser einmaliges fossiles Schornsteinfegerwesen nachahmt? Genießen wir doch in vielerlei Dingen weltweit eine Vorbildfunktion! Warum nicht auch im Schornsteinfegerwesen? Gehen Sie etwa davon aus, dass unsere EU-Partner etwa leichtfertiger mit der Sicherheit ihrer Bürger und der Ökologie umgehen wie wir? Absolute Sicherheit ist nicht machbar und erst recht nicht bezahlbar! Sie für jedermann anstelle von Eigenverantwortung zu verordnen führte eine Volkswirtschaft in den Ruin. Das, was Sie vertreten ist sündhaft teures Stückwerk basierend auf überholter Tradition. Auch eine jährliche Zwangs-ABM der Schornsteinfeger ist im Sinne Ihrer Argumentationsmethode sträflich. Was alles kann in den restlichen 364 Tagen geschehen? Eine wirklich sinnvolle dauerhafte automatische Überwachung des Heizkessels wurde bisher von der Schornsteinfegerlobby stets erfolgreich verhindert. >>> |
- 2 - Auf den Seiten von www.schofeg.de istauch dies mehrfach dargelegt. Sinnvolle Alternativen für Sicherheit und Ökologie im häuslichen Feuerungsbereich gibt es zuhauf. Ministerialbeamte und Politiker scheuen sich, nur ansatzweise solche in Erwägung zu ziehen. Korrupte Beamten wachen mit Zähnen und Klauen über die einträglichen Pfründen ihrer Schützlinge. Überforderte Politiker geben sinnlosen neuen Verordnungen vorbehaltlos ihre Zustimmung. Keine Spur von Verpflichtung zum Wohle des Volkes! Ich gehe davon aus, dass eine von Edmund Stoiber geführte Bundesregierung auch den von Ihnen gerechtfertigten Standpunkt zu vertreten beabsichtigt. Ja, dass dieser tabuisierte Status quo gleichermaßen in weiteren Wirtschaftsbereichen Schule macht - womit zukunftsweisende Initiativen bereits im Ansatz stranguliert werden. Für mich bedeutet dies, dass ich Ihrer Schwesterpartei zur Bundestagswahl erstmalig meine Stimme verwehre. Ihr Schreiben und dieser Text befinden sich bereits im Internet unter www.schofeg.de/politbriefe.html Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
Brief an die CDU Bundesgeschäftsstelle
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- 1 - Per e-mail am 4.Juni.02 Sehr geehrter Michael Dobis, Dank für Ihre Broschüre "Regierungsprogramm 2002 - 2006". Ich überflog den Text und war voller Hoffnung, dass auf S.13 von einer umfassenden Deregulierung und einer Eindämmung der Gesetzesflut die vordringlichste Aufgabe die Rede ist. Diese Hoffnung machte mir ein Brief von der CSU zunichte, der dieser Zielsetzung widerspricht. Seit geraumer Zeit befasse ich mich im Internet intensiv mit dem Staatsmonopol "Schornsteinfegerwesen", das ich nach bitteren Erfahrungen als latentes Ärgernis in unserem Staatswesen empfinde. Ich bin dabei im Verbund mit weiteren Mitstreitern. Wir alle haben das Ziel, ein unserer sozialen Marktwirtschaft hohnsprechendes Relikt durch eine sinnvolle Alternative zu ersetzen. Dabei sehe ich meine Aufgabe in der Auseinandersetzung in den Medien und im schriftlichen Gedankenaustausch mit maßgebenden Institutionen und Persönlichkeiten. >>> |
- 2 - So schrieb ich auch an die Schwesterparteien CDU und CSU mit der Bitte um Stellungnahme zum Schornsteinfegerproblem. Ich möchte Sie nur auf den ärgerniserregenden CSU-Brief hinweisen, der sich mitsamt meiner Erwiderung und sowie diesem Text im Internet in www.schofeg.de/politbriefe.html befindet. Ich kann mir nach der Lektüre des CSU-Briefes kaum vorstellen, dass eine Bundesregierung unter Edmund Stoiber vom Status quo des von uns bekämpften Schornsteinfegerwesens jemals abweichen wird. Somit kann ich der CDU, sofern sie sich nicht glaubwürdig von der Haltung der CSU distanziert, zur Bundestagswahl nicht mehr meine Stimme geben. Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
Brief an den Bundesfinanzminister Eichel
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- 1 - 1. Mai 2002 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, obwohl ich mir im Herbst einen Regierungswechsel wünsche, wäre es mir lieb, der Finanzminister bliebe der gleiche. Ihre Amtsführung hat mir stets imponiert. Dass Deutschland in der EU Schlusslicht im BIP-Zuwachs ist und im internationalen Standortwettbewerb immer weiter zurückfällt, geht gewiss nicht auf Ihr Konto. Hätte Kanzler Schröder den anstehenden Reformstau abgebaut, wie er versprach, so würde es heute besser um uns stehen; dieser Brief wäre sicherlich unterblieben. Als Finanzminister kennen Sie die gängigen Steuerarten. Es gibt daneben aber noch eine als öffentliche Dienstleistung getarnte Quasisteuer, die im Laufe der Zeit zu einem beachtlichen Umfang angewachsen ist. Die Rede ist von den überwiegend an der Haustür kassierten Schornsteinfegergebühren. Das sind in 2002 etwa 1,5 Mrd. €, die auch die Mieter über die hohen Wohnnebenkosten zahlen müssen. Wer nicht im Bilde ist glaubt, dies sei der Preis für die häusliche Feuersicherheit und eine saubere Umwelt. Das aber ist eine naive Auffassung. Ein Fünftel der genannten Kosten würde dafür ausreichen. Wir wollen nicht alle Jahre unsere sauberen Kamine gekehrt haben. Wir wollen auch nicht alle Jahre die Abgase unserer Heizkessel gemessen haben, während sich unser Auto mit 3 oder 2 Jahren Abstand begnügt. Wir wollen den Schornsteinfegern auch keine Stundenlöhne bis zu 250 € bezahlen. Seit einigen Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Schornsteinfegerwesen und seinen Auswüchsen. Mein vernichtendes Urteil über dieses Staatsmonopol lautet: |
- 2 - Das Schornsteinfegerwesen ist in erster Linie eine höchst komfortable ABM für die 17 000 deutschen Schornsteinfeger! Diese ABM verteidigen und erweitern die zahlreichen Lobbyisten der Schornsteinfeger im Schulterschluss mit einer korrupten Ministerialbürokratie zum Schaden unserer Volkswirtschaft! Wer heute im Bereich Sicherheit und Umwelt tätig ist, hat leichtes Spiel, auch unredlichen Argumenten Gehör zu verschaffen. Hat er auch noch ein tradiertes Glücksbringer-Image als Trumpf in der Hand, ist das Spiel mit den Repräsentanten unseres demokratischen Staates schon gewonnen. So funktionierte es in der Vergangenheit. Das ist eine der Ursachen defätistischer Staatsverdrossenheit und Verbitterung in weiten Kreisen der Bevölkerung! Ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, meine handfesten Beweise hier nicht unterbreiten. Statt dessen verweise ich Sie auf meine Homepage www.schofeg.de, die auf weitere mit gleicher Zielsetzung linkt. Bitte, werfen Sie einen Blick in die Seiten. Jeder von uns geht mit dem antiquierten deutschen Schornsteinfegerwesen hart ins Gericht. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Menschen hierzulande die Augen über ein ärgerniserregendes Staatsmonopol zu öffnen. Wir weisen Mittel und Wege, wie man dieses überfällige verhasste Kehrmonopol aus der Nazizeit schnellstens wieder los wird. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
Brief an den Bundespräsidenten Rau
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- 1 - 22. April 2002 Sehr geehrter Herr Bundespräsident, schwarz uniformierte Männer schenkten Ihnen an einem der letzten Jahreswechsel ein Abbild ihrer selbst: eine ebenso schwarz uniformierte Puppe. Diese sollte Ihnen und Ihrem hohen Amt zum Glück verhelfen. Als gläubiger Christ huldigen Sie sicherlich nicht dem Aberglauben. Aber Sie bestärkten mit der Entgegennahme des Maskottchens viele Menschen hierzulande in ihrem tradierten Aberglauben. Würden Sie an Neujahr statt der Schornsteinfeger zur Abwechslung Bäcker, Tischler und andere traditionelle Handwerker empfangen, förderten Sie damit das Ansehen echten deutschen Handwerks, womit versteckte ärgerniserregende Werbung für einen längst überholten Beruf unterbliebe. Kein Handwerk hat es nötig, sich gleich den Schornsteinfegern in der Öffentlichkeit ständig zu prostituieren. Warum sind sie nicht dort zu finden, wo wirklich Glück zu wünschen wäre? Statt dessen "beglücken" sie nur solche Ereignisse mit ihrer Gegenwart, die im Kreis hochrangiger Politiker stattfinden. Als ob es bei erfolgreichem politischen Handeln mit viel Glück getan sei! So geschah es auch bei der Konstituierung des gegenwärtigen Deutschen Bundestages. Bei dieser Gelegenheit ließ sich Bundeskanzler Schröder in seiner gewohnten Lobhudelei zu der vielversprechenden Aussage hinreißen "Diese Leute brauchen wir, und zwar immer!" Solche Worte sind Balsam für die 17 000 deutschen Schornsteinfeger, schrill aber klingen sie in den Ohren all jener, die den Schwindel mit der vielpropagierten Notwendigkeit heutiger Schornsteinfegertätigkeiten längst durchschaut haben. Schlimmer noch: Sie verlieren auch noch den letzten Rest an Respekt vor der politischen Klasse. Hat Kanzler Schröder das bedacht? Staatsverdruss, Desinteresse am politischen Leben und Wahlenthaltung sind die beklagenswerten Folgen. Auch derartige unverantwortlichen Aussagen - denen entsprechendes Handeln folgt - führen dazu, dass fast die Hälfte der Sachsen-Anhalter Wähler den Wahlurnen fernblieb! |
- 2 - Das unter Hitler ins Leben gerufene Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen dient in erster Linie dem Erhalt oder eher noch der Zunahme an Kehrbezirken, wenn auch notwendige Feuersicherheit und Umweltschutz als Alibi dafür herhalten müssen. Die zur Zeit etwa 8 000 deutschen Kehrbezirke sind für ihre Inhaber eine fette Pfründe auf Lebenszeit. Diese zu erhalten geben sich ihre hoch dotierten Funktionäre wie heiße Katzen dort ein Stelldichein, wo sich politische Entscheidungsträger in der Öffentlichkeit positionieren. Das kam ihnen in der Vergangenheit immer zugute. Sie wehren sich mit Zähnen und Klauen gegen die Gesetzmäßigkeit des Kommens und Gehens von Berufen; die Gaslaternenanzünder und Lokheizer und noch viele andere heute in Vergessenheit geratenen Berufe stellten sich diesen Gegebenheiten. Der Schornsteinfeger Kapital ist der Aberglaube, der anderen verschwundenen Berufen keine Hilfestellung leisten konnte. Ihre Inszenierungen unter diesem Zeichen lassen sie sich etwas kosten. Jahr für Jahr stehen den Innungen der deutschen Schornsteinfeger etwa 15 Mill. € aus festen Zwangsabgaben zur Verfügung. Davon können echte Handwerke nur träumen! Mit dieser beachtlichen Summe lässt sich, neben der allgegenwärtigen Präsenz im Lichte der Öffentlichkeit, im Verborgenen aufwendige Lobbyarbeit finanzieren. Allein in Baden-Württemberg stehen für derartige Aufgaben mindestens 6 von der üblichen Schornsteinfegertätigkeit freigestellte Oberschornsteinfegermeister zur Verfügung. Sehr geehrter Herr Bundespräsident, ich bitte Sie, die geschilderten Tatsachen beim nächsten Neujahrsempfang zu beherzigen! Umfangreiche Informationen zu meinen Hinweisen befinden sich im Internet auf der Homepage "www.schofeg.de". Ich bitte Sie höflichst um Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Paul Theisen |
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- 1 - BUNDESPRÄSIDIALAMT BERLIN, 2. Mai 2002 Herrn Sehr geehrter Herr Theisen, der Herr Bundespräsident hat mich gebeten, Ihnen für Ihren Brief vom 23. April 2002 zu danken, in dem Sie sich kritisch mit dem Schornsteinfegerwesen auseinander setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es ihm nicht möglich ist, Ihnen persönlich zu antworten. >>> |
- 2 - Dies lässt die ungewöhnlich große Zahl von Zuschriften mit ebenfalls ernst zu nehmenden Anliegen nicht zu. Sie dürfen jedoch versichert sein, dass der Herr Bundespräsident den Meinungs- und Willensäußerungen der Bürger, die sich auf diesem Wege an ihn wenden, große Aufmerksamkeit widmet. Mit freundlichen Grüssen Im Auftrag |
Brief an den Kanzlerkandidaten Edmund
Stoiber
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- 1 - 14.
April 2002 Dr. Edmund Stoiber Bayrischer Ministerpräsident und Kanzlerkandidat der CDU/CSU per e-mail
Sehr geehrter Herr Dr. Stoiber, wohl wissend, dass dieser Brief in den Händen eines Ihrer Referenten landen wird, wage ich dennoch diese persönliche Anrede. Als Adressaten sehe ich in Ihnen voller Hoffnung den zukünftigen Bundeskanzler, dereinst die Richtlinien der Politik der Bundesrepublik bestimmend. - Ich komme ohne Umschweife zum Thema: Seit Jahren beschäftige ich mich in zunehmendem Maße mit einer wuchernden "Krebsgeschwulst" in unserem deutschen Wirtschaftsgefüge. Ich gehe davon aus, dass ein ärgerniserregendes Staatsmonopol in diese Kategorie fallen muss. Es handelt sich um unser deutsches Schornsteinfegerwesen, ein für weitere Staatsverdrossenheit verantwortliches Verordnungsmonster, welches zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung hervorruft. Dieser zeigt sich in Kehrverweigerung und sich beschleunigten verbalen Auseinandersetzungen im Internet. >>> |
- 2 - Dort formierten sich in jüngster Zeit zahlreiche Homepages, deren Zweck und Ziel es einzig und allein ist, mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln die Handhabung notwendiger Sicherheit im Umfeld des häuslichen Kamins in vernünftige Bahnen zu lenken. So ist es weltweit üblich - nur nicht in Deutschland! Das unter Hitler entstandene, in der Bundesrepublik sich bis zum Exzess expandierende Staatsmonopol hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen! Ich verweise Sie auf die Homepage "www.schofeg.de", die in mehreren Abhandlungen die Absurdität des gegenwärtigen Schornsteinfegerwesens entlarvt. Meine Mitstreiter und ich führen unseren Kampf gegen das verhasste Monopol schonungslos vor den Augen der mit uns sympathisierenden Öffentlichkeit. Unsere Einzelaktivitäten lassen sich durch gegenseitige Querverweise verfolgen, sind aber auch in veröffentlichten Briefwechseln, in denen auch der Inhalt dieses Briefes samt seiner Beantwortung zu finden ist, dokumentiert. Eine dringende Bitte an Sie,
verehrter Herr Ministerpräsident, machen Sie nicht den Fehler Ihres
Vorgängers. Kanzler
Schröder ließ sich vor 4 Jahren bei der
Konstituierung des neuen Bundestages von einer zum Zwecke notwendiger
Besitzstandwahrung angereisten Lobby in Form einer Schar von
Schornsteinfegern Glück wünschen. Das ließ ihn zu der kurzsichtigen Aussage
hinreißen: In Erwartung einer baldigen Antwort
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Brief an die Bundesjustizministerin
Däubler-Gmelin
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- 1 - 10.04.2002
Sehr geehrte Frau Dr.Däubler-Gmelin, als Rotgrün 1998 antrat, setzten viele Ihrer Wähler große Hoffnungen auf umfassende Justizreformen. Wohl wissend, dass Versäumnisse von Jahrzehnten nicht in wenigen Jahren nachzuholen sind, bin ich dennoch enttäuscht, dass leicht handhabbare Gesetzesänderungen unter Ihrer Amtsführung nicht in Angriff genommen worden sind. Würde sich hierzulande, nach erfolgter Aufklärung der Bevölkerung, eine Antischornsteinfegerpartei etablieren, so überspränge sie bei der kommenden Bundestagswahl mit Leichtigkeit die Fünfprozenthürde. Es konnte auch Ihnen, sehr geehrte Frau Justizministerin, nicht entgangen sein, dass sich in breiten Bevölkerungsschichten ein stetig wachsender Widerstand gegen das verhasste Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen gebildet hat. Der mündige Bürger will nicht einsehen, dass unser Staat Vorschriften erlässt, die beim besten Willen als völlig überflüssig, zumindest aber als weit übertrieben erachtet werden. Wer Jahr für Jahr mit ansieht, dass sein sauberer Kamin von einem staatlich bestallten Quasibeamten gegen eine hohe Gebühr gekehrt werden muss, verliert jede Achtung vor seinem Staat, der ihm derartiges zumutet. Setzt sich ein beherzter Bürger auch noch gegen solch groben Unsinn zur Wehr, so muss er mitansehen, dass uniformierte Staatsbeamte die Ausführung der genannten abstrusen Handlung in seinem Hause mit Gewalt erzwingen. Um dem auch noch die Krone aufzusetzen, wird er später von einem deutschen Richter belehrt, dies habe unter Berufung auf das Grundgesetz geschehen müssen. |
- 2 - Erzählte mir ein mir unbekannter Mensch das Geschilderte, so ordnete ich seine Herkunft einer diktatorischen Bananenrepublik zu. Tatsache ist leider, dass die geschilderten, bis zum Exzess geführten Zwangshandlungen, - und noch viele andere auch - in einem demokratischen Rechtsstaat, auf dessen Boden zwei Diktaturen gedeihen konnten, Tag für Tag stattfinden. Tatsache ist aber auch, dass die Grundlage dieser Amtshandlungen in der ersten deutschen Diktatur gelegt worden sind. Unter Hitler teilte man das "Reich" in Kehrbezirke ein, die alle naheliegenden Möglichkeiten zur Beschattung eines jeden Staatsbürgers boten. Diese Einrichtung hielt sich als Staatsmonopol bis in unsere Tage. Kritische Presseberichte ("Spiegel" 7/2002), die eine Fortführung von Spitzeltätigkeiten durch die Schornsteinfeger bis heute für möglich halten, sind nach meiner Kenntnis noch nicht entschärft worden. Nicht nur das! Unser freiheitlich demokratischer Rechtsstaat verteidigt das Schornsteinfegerwesen, mit all seinen abwegigen Vorschriften und Verordnungen, mit Zähnen und Klauen als dringend notwendig für unsere häusliche Sicherheit, sowie zum Schutze der Umwelt. Ohne auf die gegenwärtigen Widerstandsaktivitäten gegen das Deutsche Schornsteinfegerwesen näher einzugehen, verweise ich Sie auf meine Internetseite, die auf weitere Gleichgeartete hinweist: www.schofeg.de. Sehr geehrte Frau Justizministerin, werfen Sie bitte einen Blick auf diese Seiten, um Näheres über ein in breiten Bevölkerungsschichten verhasstes Staatsmonopol zu erfahren. Dort finden Sie auch den Inhalt dieses und bisheriger Offener Briefe an Politiker. Darf ich mit einer Rückantwort von Ihnen rechnen? Mit freundlichen Grüssen! Paul Theisen |
Brief an den Wirtschaftsrat der CDU
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- 1 - Böblingen, den 04.04.2002 Rüdiger von Ross Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Betreffs: Zu Ihrem Artikel in der F.A.Z. vom 04.04.2002 Sehr geehrter Herr von Voss, ich gehe konform mit Ihrer Feststellung, dass die Bürokratisierung in unserem Lande ein Standortproblem erster Klasse ist. Auch in weiteren Punkten bin ich gleicher Meinung wie Sie. Aber bei der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung, staatliche Aufgaben "beliehenen Unternehmern" zu übertragen, sehe ich Rot. Das deutsche Schornsteinfegerwesen ist ein Beispiel nach dem Muster, das Sie sicherlich meinen. >>> |
- 2 - Es ist ein Konstrukt, das in höchstem Maße Staatsverdrossenheit fördert. Ich verweise Sie auf meine Homepage www.schofeg.de, mit weiteren Verweisen. Meine Mitstreiter und ich haben kein anderes Ziel vor Augen, als diese Art staatlicher Machtanmaßung unter Zuhilfenahme "beliehener Unternehmer", aus den Angeln zu heben. Dieses Staatsmonopol hat mittlerweile eine Eigendynamik entwickelt, die den beabsichtigten Nutzen, Sicherheit und Umweltschutz, erst an zweiter Stelle einordnet. Es ist in erster Linie ein Versorgungssystem eines privilegierten "beliehenen Unternehmertums" auf Kosten der Allgemeinheit. Statt weiterer Ausführungen füge ich meinen gestrigen Brief an die F.A.Z. bei, der auf Beweise praktizierter Korruption angelegt ist. Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüssen |
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- 1 - WIRTSCHAFTSRAT DER CDU E.V. 10117 BERLIN Herrn Berlin, 12.04.02 Sehr geehrter Herr Theisen, für Ihre Reaktion auf meinen Artikel in der FAZ danke ich Ihnen. Ich freue mich sehr über Ihre Unterstützung. >> |
- 2 - Mit den von Ihnen vorgetragenen Analysen werden wir uns beschäftigen. Ich wollte aber nicht versäumt haben, Ihnen schnell zu danken. Als Anlage finden Sie einen aktuellen Aufmacher in der Süddeutschen Zeitung, der Ihnen zeigen soll, dass wir konsequent weiterarbeiten. Mit freundlichen Grüssen Ihr |
Brief an den ehem. Bundespräsidenten Roman
Herzog
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- 1 - 12.03.2002
Sehr geehrter Professor Herzog, Ihre Rede machte jedem kritischen Bürger unseres Landes Hoffnung auf den Ruck, der unsere erstarrte Gesellschaft aufwecken sollte. Vergebens warten wir bis heute auf erste Anzeichen desselben. Nun haben Sie Ihre Mahnung erneut in Erinnerung gerufen. Leider wird auch sie vermutlich im Sand verlaufen. Ich persönlich machte in den letzten Jahren bittere Erfahrungen, die mich diesen Standpunkt einnehmen lassen. Mein Betätigungsfeld ist nur eine Facette unter vielen anderen, weist aber die Erstarrung gewisser behördlicher und politischer Instanzen eindeutig nach. Als "gebranntes Kind" beschäftige ich mich mit dem von keinem anderen Land nachgeahmten Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Ich habe bei der Gelegenheit hinter die Kulissen eines unter Hitler zugrundegelegten krakenhaften Systems geblickt. Ein System, das dank staatlicher "Zuhälter" eine Eigendynamik entwickeln konnte, die es unschlagbar macht. Wer sich mit den Repräsentanten unseres Schornsteinfegerwesens anlegt, zieht trotz stichhaltiger Argumente immer den Kürzeren. Hinter mir liegt eine Klage und mehrere Petitionen an drei verschiedene Instanzen, die alle erfolglos geblieben sind. Ich möchte nicht auf Details eingehen, solche sind auf meiner Homepage www.schofeg.de ausführlich dokumentiert. |
- 2 - Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass jeder Angriff auf die Bastion Schornsteinfegerwesen dessen systemimmanente Kurzschlussmechanismen in Gang setzt. Akteure sind korrupte Ministerialbeamte samt deren vergatterten "Warlords" in den Landratsämtern. Es sind aber auch untätige realitätsblinde Politiker jeglicher Coleur. Wenn ein Verwaltungsrichter mich wie folgt belehrt: "Der Schornsteinfeger darf auch dann behaupten, er habe gekehrt, wenn er nicht gekehrt hat" erkennt man, dass ein schlechtes Gesetz den Richtern Unmögliches zu dessen Rechtfertigung zumutet. Verheerend wirken derartige Richtersprüche auf das Rechtsverständnis in der Bevölkerung. Aber auch die Mitglieder der Petitionsausschüsse (von uns gewählte Abgeordnete) verursachen "böses Blut". Wenn eine Petition durch die Stellungnahme derjenigen abgewiesen wird, die die Petitionsursache zu verantworten haben, ist das skandalös. Die geringe Wahlbeteiligung hat auch in den hier beschriebenen Missständen ihre Ursachen. Jetzt werden Sie, Herr Professor Herzog, wohl meinen Pessimismus verstehen. Ich stehe in dieser Sache nicht allein da, was aus den zahlreichen Verweisen von meiner Homepage auf weitere "gebrannte Kinder" unseres demokratieschädlichen Staatsmonopols Schornsteinfegerwesen ersichtlich ist. Mit freundlichen Grüssen Paul Theisen |
Brief an Bundeswirtschaftsminister
Dr.Müller
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- 1 - Bundesministerium für Wirtschaft
& Technologie 11019 Berlin 14. Januar 2002 Sehr geehrter Herr Dr. Müller, entschuldigen Sie bitte, dass ich mich an Sie persönlich wende. Seit Jahren setze ich mich mit einem Gesetz auseinander, welches in einer freien Marktwirtschaft nichts zu suchen hat und ständig Anlass zur Unzufriedenheit gibt: das Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Alle meine in den Jahren gemachten Erfahrungen und entlarvenden Dokumente veröffentliche ich im Internet unter www.schofeg.de. Von dort aus wird auf weitere Homepages mit gleicher Zielsetzung verwiesen. Jeder von uns fordert die Abschaffung eines Gesetzes, dessen "Verfallsdatum" schon 1945 abgelaufen ist! Wir wollen Sicherheit und Umweltschutz nach Augenmaß, wie es in allen monopolfreien Lebensbereichen üblich ist! Ich möchte Sie, Herr Minister, nicht mit den Inhalten der Seiten behelligen, deren jede die Absurdität des Schornsteinfegergesetzes nachweist. Im Gästebuch häufen sich die Klagen empörter Bürger. Das Schornsteinfegergesetz - ein Erbstück aus dem 3. Reich - wird von den Bundesländern in einer sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) umgesetzt. Deren Modifikationen boten in der Vergangenheit die Grundlage für eine fortlaufende Novellierung des Schornsteinfegergesetzes durch den Bundestag. |
- 2 - Gewiss hat das Schornsteinfegergesetz nicht den Rang des ehemaligen Postmonopols oder des aktuellen Wettbewerbsgesetzes. Aber jeder von uns bekommt es zu spüren: die einen durch direkte Zahlungen an den Schornsteinfeger; die anderen durch erhöhte Mieten und Wohnnebenkosten. Eine ABM auf Lebenszeit ist in unserem Wirtschaftssystem fehl am Platze! Bundeskanzler Schröder hat 1998 die Bewältigung anstehenden Reformstaus versprochen. Das unter Ihrer Federführung existierende Schornsteinfegerwesen besteht aber unverändert fort. Ihr Ruf als Gegner überbordender Bürokratie hat mich zu diesem Brief ermuntert. Meine an den Bundestag gerichtete Petition ist von der zuständigen Abteilung (Unterschrift Gottschlich) Ihres Ministeriums zurückgewiesen worden. Bestimmend waren für den Beamten ausschließlich die mir bekannten, leicht widerlegbaren Standpunkte des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums. Dies ist handfester Klüngel auf der Basis weit übertriebener Sicherheitserwägungen unter Beamten verschiedener Verwaltungsebenen - auf Kosten der Bürger! Ein kurzer Blick auf die Leitseite von www.schofeg.de sollte die Erkenntnis vermitteln, wie notwendig es ist, das ärgerniserregende Relikt Schornsteinfegerwesen baldigst zu beseitigen. Mit freundlichen Grüssen Paul Theisen |
Dankesbrief an die Abgeordnete Birgit
Kipfer
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- 1 - Die Abgeordnete Birgit Kipfer SPD 27. Januar 2002 Betreffs: Ihre Kleine Anfrage an den Landtag von Baden-Württemberg Sehr geehrte Frau Kipfer, ich möchte Ihnen Dank sagen, nachdem ich im Internet bei der Suche nach "Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO)" Ihre Kleine Anfrage vom 9.10.2001 fand. Seit einem Jahr befasse ich mich intensiv mit dem Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Dazu schuf ich die Homepage www.schofeg.de, auf der sich neben zahlreichen Abhandlungen und Dokumentationen auch Verweise auf weitere Streiter gegen unser überholtes Relikt Schornsteinfegerwesen befinden. Mittlerweile beginnt sich eine Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegerwesen zu formieren. Engagierte Bürger geben sich mit diesem Monopol und Kartell, gestützt von der Gunst realitätsfremder Politiker und Beamter, nicht länger zufrieden. Ich danke Ihnen besonders dafür, dass Sie durch Ihre Kleine Anfrage auf die Klagen unzufriedener Bürger eingegangen sind. Ich machte mit meinem Abgeordneten in gleicher Sache andere Erfahrungen. Die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage ist zwar ernüchternd, sie enthält aber einige Angriffspunkte. Die beigefügte Teilnehmerliste des Hearings soll vermutlich die breite Unterstützung der neuen KÜO durch die Fachwelt betonen. Ich gehe auf der Seite 'Kartell' näher darauf ein. Als Kläger gegen die Neufassung der KÜO beim Verwaltungsgerichtshof hatte ich Gelegenheit, das fragmentarische Protokoll dieses Hearings zu analysieren. Ich komme zu dem Urteil: Aufwendiges Schattenboxen mit einem dem "Hornberger Schießen" vergleichbaren Ergebnis. Die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage suggeriert, dass die einhellige Meinung der Fachwelt einem Abbau der Schornsteinfegertätigkeiten im Wege stehe. Dies konnte ich aber beim besten Willen dem Hearing-Protokoll nicht entnehmen. Mir sind die in der Antwort enthaltenen Argumente aus der Feder von Herrn Stehmer von den Ablehnungstexten meiner Petitionen her wohlvertraut. Herr Stehmer ist der für das Schornsteinfegerwesen in BW verantwortliche Ministerialbeamte, als oberster Landesschofi bekannt. Die Lesart seiner Begründungen hat Parallelen zu Verlautbarungen in Deutschlands dunkelster Vergangenheit. |
- 2 - Es ist auffallend, mit welcher Dreistigkeit die Schornsteinfeger sich anmaßen, unsere Spitzenpolitiker für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, ohne dass die es merken. Im Gegenteil: Man lässt sie gewähren und würdigt auch noch ihr überwiegend nutzloses Tun: Bundeskanzler Schröder ließ sich 1998 von uniformierten Schornsteinfegern im Bundestag zum Amtsantritt gratulieren. Daraufhin war er des Lobes voll und betonte ihre ewige Unabkömmlichkeit. Wirtschaftsminister Döring "der Herr der Schofis" im Ländle ließ sich nach seinem erneuten Amtsantritt 2001 von zahlreichen uniformierten Schornsteinfegern vor laufenden Kameras huldigen. Kein Wunder: titulierten sie ihn doch kurz zuvor als "... einen der Politiker, die deutliche Worte reden und trotz ihres hohen Amtes menschlich auf dem Boden geblieben sind ". Minister Döring hielt nämlich im Dezember 2000 eine lobhudelnde und im wahrsten Sinne des Wortes "vielversprechende" Festrede bei einer Innungsversammlung der Schornsteinfeger in Waiblingen. Anschließend umringten derer fünfzig ihn in voller Montur zum Fototermin. Bundespräsident Rau, Ministerpräsident Teufel und noch viele andere hochkarätige Politiker sind längstens im Besitz einer Puppe im Schornsteinfegerlook, die ihnen an einem Neujahrstag vor laufenden Kameras überreicht worden ist. Wer finanziert diese Shows? Wir alle durch die Zahlung weit überhöhter Zwangsgebühren an die Schornsteinfeger! Dies auch für Tätigkeiten, für die kaum noch jemand Verständnis aufbringt. In BW müssen die Schornsteinfeger 1% ihres Einkommens an ihre Innung abführen. Da kommen im Jahr 1,5 Mill. € zusammen. Wozu wohl? Kein echtes Handwerk leistet sich derartiges. Kein echtes Handwerk hat es nötig, mit solch aufdringlicher und einschmeichelnder public relation Lobbyarbeit zu betreiben. Es sind bundesweit etwa 17 000 Schornsteinfeger, die ihre kostspielige ABM mit Zähnen und Klauen verteidigen. Da ist kein Aufwand zuviel. Die schwarzen Männer, mittlerweile sind auch Frauen dabei, kosten uns etwa 1,5 Mrd. € im Jahr. Dieser Text ist im Internet auf meiner Homepage abrufbar. Dort befinden sich auch in Farbe markierte ergänzende Verweise. Bitte machen Sie die Genossen und Ihre potentiellen Wähler auf diese Homepage aufmerksam. Sie werden Ihnen für Ihre Aufgeschlossenheit danken. Ich bin jederzeit zu Auskünften bereit. Mit freundlichen Grüssen |
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- 1 - 03.02.2002 Sehr geehrter Herr Theisen, ich danke Ihnen für Ihr freundliches Schreiben vom 27.1. Mir ist klar, dass dieses Thema für ganz viele Menschen von Bedeutung ist. Aber letztendlich ist wohl Bundesrecht tangiert. >>> |
- 2 - Ich werde das Thema bei Kollegen aus dem Bundestag ansprechen sobald sich eine gute Gelegenheit dafür auftut. Freundliche Grüsse |
Brief
an den FDP-Vorsitzenden Westerwelle
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- 1 - 06.02.2002 Sehr geehrter Herr Westerwelle! Ich erinnere Sie an die 18%, die Ihr Parteifreund Möllemann bei der Bundestagswahl erringen möchte. Im FDP-Stammland Baden-Württemberg werden Sie da Pech haben. Das verdanken Sie dem dortigen Wirtschaftsminister Dr. Döring. Minister Döring verrät durch sein massives wohlwollendes Eintreten für die Belange der bei Häuslebesitzern in Misskredit geratenen Schornsteinfeger die Prinzipien liberaler Politik. |
- 2 - Schauen Sie selbst nach im Internet unter www.schofeg.de/speichellecker.html Kein Hausbesitzer wählt FDP, solange deren Wählerschreck Döring im Ländle wirkt. Wenn Ihnen die Mieterstimmen ausreichen, dann lassen Sie Döring ruhig gewähren. Mit freundlichen Grüssen Paul Theisen |
Brief
an den Ministerpräsidenten Teufel
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- 1 - 19.02.2002 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Teufel, bitte entschuldigen Sie, dass ich mich an Sie persönlich wende. Es geschieht in Sorge um das Ansehen Ihrer Regierung, speziell um das Ihres Stellvertreters Dr. Döring, nämlich sein Verhalten als Wirtschaftsminister unseres Bundeslandes: Dr. Döring hat bereits den Ruf eines Ehrenschofis, den er sich durch seine häufige Präsenz in Schornsteinfegerkreisen erworben hat. Es ist nicht nur die Präsens, es ist auch die in seinen anbiedernden Reden zum Ausdruck kommende besondere Sympathie für diesen Beruf. In Zeiten der Deregulierung macht Dr. Döring den Schornsteinfegern zudem wohlwollende Hoffnungen auf noch mehr nutzlose Betätigungen. Neben peinlichen Lobhudeleien bringt er dies stetig in seinen Reden zum Ausdruck. Im Dezember 2000 hielt Dr. Döring auf der Innungsversammlung der Schornsteinfeger des Reg. Bez. Stuttgart in Waiblingen die Festrede zu der er mit höchstem Lob bedacht wurde. Im Juli 2001 nahm Dr. Döring in Isny am Verbandstag der baden-württembergischen Schornsteinfeger teil. Seine dortige Rede strotzte von seiner besonderen Sympathie für die Schornsteinfeger. Kein Wunder, dass der oberste baden-württembergische Schornsteinfeger aus der ministeriellen Bevorzugung seines Berufes bereits Kapital schlägt, indem er in seiner Rede unerwartet die negative wirtschaftliche Entwicklung seines Handwerks beklagt. Nun der Höhepunkt: Im Januar 2002 begab sich Dr. Döring nach Plochingen, um selbigem obersten baden-württembergischen Schornsteinfeger das Bundesverdienstkreuz (wofür?)"eigenhändig ans Revers zu heften". |
- 2 - Nach meinen biederen Vorstellungen von den Aufgaben des Wirtschaftsministers eines Bundeslandes ist das Verhalten des Herrn Dr. Döring skandalös und abstoßend für alle diejenigen, die keine Schornsteinfeger sind! Ich weiß nicht, ob Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Aversionen der deutschen Hausbesitzer gegenüber den Schornsteinfegern bekannt sind. Deshalb weise ich Sie auf eine von mehreren Homepages im Internet hin. Die Betreiber dieser stetig wachsenden Homepages beklagen sich mit Vehemenz über die ärgerniserregenden Wucherungen unseres Schornsteinfegerwesens. Dieses System hat mittlerweile mit der Gunst von korrupten Ministerialbeamten und deren Behördenchef eine staatsschädigende Eigendynamik entwickelt, die nicht mehr hinnehmbar ist! Die davon Betroffenen weigern sich zunehmend, übertriebene realitätsferne Pflichtleistungen, geschützt durch ein Staatsmonopol, zu dulden und zu bezahlen. Ich bitte Sie dringend, Herr Ministerpräsident, die Seiten meiner Homepage sichten zu lassen! Zu finden sind sie unter www.schofeg.de Die Ministerreden sind zu lesen in www.schofeg.de/speichellecker.html Mit freundlichen Grüssen! |
Brief
an Jürgen Möllemann
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- 1 - 27.02.2002 Sehr geehrter Herr Möllemann! Gestatten Sie mir - gemäß Ihrem Wahlslogan vor der letzten Landtagswahl in NRW - mein Anliegen wie folgt zu formulieren: "Was Mölli erbaut - ihm Döring versaut!" Ich denke dabei an die von Ihnen angepeilten 18%. Im Ländle, dem Stammland der FDP, werden Sie sich das an den Hut schreiben müssen! Wirtschaftsminister Döring hat das Zeug dazu, die Prinzipien liberaler Politik zu verraten: Er schafft es durch seine Kumpanei mit den in Hausbesitzerkreisen in Misskredit geratenen und zunehmend verhassten Schornsteinfegern, die dort kehren, wo es nichts mehr zu kehren gibt. |
- 2 - Gucken Sie selbst nach im Internet unter www.schofeg.de/speichellecker.html und www.schofeg.de/isny.html. Kein Hausbesitzer denkt mehr daran FDP zu wählen, solange deren Wählerschreck Döring im Ländle wirkt. Die Mieter kriegen es auch allmählich spitz, warum die Wohnnebenkosten so in die Höhe gehen. Sollten Ihnen aber die Stimmen der Schornsteinfeger reichen, dann lassen Sie Ihren Parteifreund Döring ruhig gewähren. Die anderen Parteien, erst recht die der Nichtwähler, werden es Döring danken! Mit freundlichen Grüssen Paul Theisen |
Brief
an Frankfurts OB Petra Roth
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- 1 - 10.03.2002 Der Schornsteinfeger erneute erfolgreiche Politikerverdummung Sehr geehrte Frau Roth, nachdem sich die Frankfurter CDU-Fraktion bei der Schornsteinfegerinnung Frankfurt Rhein-Main über die vielfältigen Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks: Brandschutz, Sicherheit, Beratung und Umweltschutz informierte, hat sie ihren festen Standpunkt bezogen. Sie ist nun davon überzeugt, dass mit noch weiteren Aufgaben der "hoch qualifizierten" Schornsteinfeger der Umwelt und der Allgemeinheit gedient sei. Das auch noch zum Nulltarif! Den Aussagen des umweltpolitischen Sprechers Ihrer Fraktion, Markus Frank, ist nicht zu entnehmen, dass man über dieses Statement diskutiert hätte, oder es sich erst noch überlegen müsse. So wie Ihre Frankfurter Parteifreunde machten es gewöhnlich die Schildbürger und sind dadurch berühmt geworden! So haben uns unsere Bildungspolitiker all die Jahre etwas vorgegaukelt. Nun hat de Pisa-Studie sie eingeholt und uns ein Armutszeugnis ausgestellt. Sehr geehrte Frau Roth, der dies schreibt schätzt Sie persönlich sehr! Als langjähriger Leser der FAZ nehme ich stetigen Anteil an den Geschicken Ihrer Stadt. Ich glaubte bislang, Sie seien von einer verantwortungsbewußten Fraktion getragen. Nach der Stellungnahme Ihres Umweltpolitischen Sprechers vom 17.9.2001 bin ich zu einer anderen Meinung gelangt und damit zutiefst enttäuscht. Wer sich blenden lässt wie Markus Frank und seine CDU-Parteifreunde, hat sich beim Treffen politischer Entscheidungen disqualifiziert. Was veranlasst mich, so hart zu urteilen? Ich bin seit geraumer Zeit dabei, unser deutsches Schornsteinfegermonopol mit all seinen Finessen und Praktiken kritisch zu analysieren. Als "gebranntes Kind" schuf ich mir noch im dritten Lebensabschnitt eine Internet-Homepage, um mit Hilfe derer die zu verurteilenden Machenschaften der Schornsteinfegerlobby zu entlarven und meine gemachten Erfahrungen der Öffentlichkeit zu unterbreiten. |
- 2 - Dabei stehe ich nicht allein in der Bundesrepublik. Wir sind überwiegend Naturwissenschaftler, Ingenieure und Techniker. Jeder von uns besitzt einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Jeder machte bittere Erfahrungen mit Schornsteinfegern und widmet sich mit Kräften der Beseitigung des jetzigen Zustandes, nämlich eines unter Hitler entstandenen Staatsmonopols, das nach dem Zusammenbruch hätte wieder verschwinden müssen. Dank einer raffinierten aufwendigen Propaganda ist es den Lobbyisten der Schornsteinfeger bis auf den heutigen Tage immer wieder gelungen, Politiker jeglicher Couleur von seiner Unabkömmlichkeit zu überzeugen. Nicht Volksverdummung, sondern Politikerverdummung ist das Geheimnis unserer deutschen "Schornsteinfegermafia". In Frankfurt ist es ihr wieder einmal glänzend gelungen. Absichtserklärungen wie die von Markus Frank beweisen wieder einmal das fehlende Gespür unserer politischen Klasse. 17 000 deutsche Schornsteinfeger und ihre beamteten Schutzgeister mögen darüber glücklich sein. Millionen von Hausbesitzern aber sind über die Schon- und Schutzhaltung der politischen und staatlichen Entscheidungsträger gegenüber den Schornsteinfegern erbost und verbittert. Das schlechte Abschneiden in Umfragen bewies dieser Tage wieder einmal, welch minderes Ansehen die bundesdeutschen Politiker in der Bevölkerung genießen. Die schlechte Wahlbeteiligung bei der bayerischen Kommunalwahl kommt nicht von Ungefähr. Ich möchte Sie nicht mit Fakten behelligen. Solche stehen auf meiner und mehreren anderen Homepages, auf die ich verweise, zur Verfügung. Ich habe die dringende Bitte an Sie, einen kritischen Kopf mit der Überprüfung meiner Aussagen zu betrauen! Damit leisten Sie nicht nur Ihrer Stadt, sondern auch unserem Land einen großen Dienst! Ich weise Sie darauf hin, dass auch dieser Brief, sowie Ihre Antwort darauf, in meiner Homepage erscheinen wird. Mit freundlichen Grüssen Paul Theisen |
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28.07.2002 Die
verpaßte Chance der CDU
Sehr geehrter Herr
Ministerpräsident Lothar Späth, eine absolute Mehrheit am 22.09.02 kann ich
nicht versprechen, aber eine überwältigende Mehrheit Ihrer Partei ist sicher.
98% der Hausbesitzer werden nicht nur zur Wahl
gehen, sondern auch CDU/CSU wählen! Wenn Sie die nachstehend beschriebenen
Empfehlungen zum Wahlkampfthema aufwerten.
Lichten Sie den
"Regulierungsdschungel"(!) Sofern es stimmt, dass sie für mehr
Selbständige, weniger Arbeitslose, mehr Eigenverantwortung, weniger
Bürokratie und mehr Deregulierung sind, dann sollten Sie versprechen, eine
seit Jahrzehnten bestehende Bevormundung der Staatsbürger durch eine mit
Sonderrechten ausgestatte (unzeitgemäße) Berufsgruppe abzuschaffen. (Informationen, Argumente und Verbesserungs-
Lösungsvorschläge anbei und falls die Leserzuschriften nicht überzeugen, dann
sollte ihr Wahlteam im Internet ein "Chat" einrichten und sich vom
Echo überzeugen lassen.) Falls Sie jedoch beabsichtigen, zuvor eine
Stellungnahme des Fachref. Ihres künftigen Ministeriums einzuholen, dann
werfen Sie die übersandten Unterlagen einfach in den Papierkorb. Warum? Zwischen
den Duz-Freunden der Führungskräfte auf Verbandsebene und der der
ministeriellen besteht ein Geflecht von nicht nur "kleinen"
Gefälligkeiten/ Gunstbeweisen und direkten (Nebeneinkünfte) und indirekten
Zuwendungen (hier ein Referat, dort ein Fachartikel/ -kommentar, Gutachten,
Geschenke, eine Exkursion, Urlaub im Ferienhaus, Mitglied /Mitarbeit in
Prüfungsausschüssen, usw.). Wenn Sie ohne "Voranmeldung" einmal
hinter die Kulissen schauen, werden Sie feststellen, dass das System
Schornsteinfeger -leider auch auf Länder und Regierungsbezirksebene - wie
geschmiert läuft. Mit anderen Worten: Anhaltende Vormachtstellung
korrumpiert, eine Erfahrung, die wohl alle Parteien schon gemacht haben.
Bitte 2x lesen. Für die sogenannte "Landschaftspflege" stehen einer
kleinen berufständischen Vertretung (rd. 5 900 Betriebe) jährlich 60
Millionen Mark(!) zur Verfügung. Ob Ihnen Einsicht in Haushalts- und
Vermögenspläne nebst dazugehöriger "interner" Anlagen gewährt wird?
Ich glaube nicht. Haben Sie den Mut, einen anachronistischen
Fremdkörper im Gewerberecht zu beseitigen und ein Wahlsieg wird Ihnen recht
geben! Für die Schornsteinreinigung und Abgasprüfung ist keine handwerkliche
Ausbildung (3 Jahre Lehrzeit, Gesellenprüfung, 3 Jahre Gesellenzeit und
Meisterprüfung) notwendig. Diese Tätigkeit ist in wenigen Tagen erlernbar! Es ist deshalb ein Skandal, wenn für eine max.
10 Minuten dauernde Arbeit (Abgasprüfung und Schornsteinreinigung mittels
eines Rollbesens vom Keller aus!) DM 80,- berechnet werden. Das ist ein Stundensatz
von DM 480.-! (Ein Heizungsbauer berechnet hierfür höchstens 1/4). Kommt ein
Blick mit dem Spiegel bei bereits geöffneter Kamintür hinzu, wird noch einmal
eine Alimente von DM 20.- fällig. Ist das nicht ein Gebührenparadies für die
Glücksbringer in eigener Sache? Ich, nenne das schlicht Abzocken. Das staatlich garantierte Einkommen (dazu
gehören im übrigen auch die wesentlich höheren Gebührensätze für die
Überprüfung der gewerblichen Betriebe und die Nebeneinnahmen!), das in keinem
Verhältnis zum Arbeitsaufwand und Entgelt steht, reicht aber einigen
Pfründebesitzern nicht. In wenigen Jahren verschaffen sie sich ein
zusätzliches Jahreseinkommen. Wie? Man verkürze die jährlichen Intervalle um
einen, zwei oder gar drei Monate. Den Termin für die Ausübung des
Hausbetretungsrechtes bestimmt nämlich der Schlotfegermeister und nicht der
Hauseigentümer. Die Monopolstellung der Gilde der Konkurrenzlosen macht's
möglich. Noch anrüchiger ist es, dass die Hausbesitzer
und Mieter mit den Zwangsgebühren eine fürstliche zusätzliche
Altersversorgung der gut verdienenden Schornsteinfeger finanzieren müssen.
Nennen Sie mir einen Selbständigen, der am Anfang des Jahres weiß, dass er am
Jahresende einen an Ministergehältern orientierten Gewinn verbuchen kann. Von den verschwendeten Steuergeldern für einen
aufgeblähten und unnötigen Beamtenapparat bei Bund und Ländern, der nur dafür
Entgelt bezieht, das Brauchtum Schornsteinfeger zu erhalten, ganz zu
schweigen. Frei werdende Beamte und Angestellte könnten z. B. dafür eingesetzt
werden, junge Arbeitssuchende den Schritt in die Selbständigkeit zu
erleichtern. Haben Sie schon einmal daran gedacht, wie viel
zusätzliche Arbeitsplätze z. B. die Lieferanten von Heizöl schaffen könnten,
wenn sie nach entsprechender Schulung der Mitarbeiter eine kundenfreundliche
"Dienstleistung aus einer Hand" anbieten dürfen? Ferner bedeutet
die Abschaffung des Preis- und Gebietsmonopols der schwarzen Zunft für Mieter
eine stets angemahnte Senkung der Nebenkosten. Ersparnis: 1,1 Milliarden!!! Damit kein Missverständnis aufkommt. Niemand
ist für die Abschaffung dieser Berufsgruppe. Aber die Götter in Schwarz und
mehrfachen Immobilienbesitzer müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass wir
das Jahr 2002 schreiben und dass auch für sie die Regeln des freien
Wettbewerbs zu gelten haben. Wo bleibt der für Europa geforderte
unverfälschte Wettbewerb? Weshalb dieses Schreiben anonym? Der staatlich
verordnete Kontrahierungszwang (in unserer freien Wirtschaft einmalig!) mit
einem selbsternannten nicht ablösbaren Sachverständigen lässt mir keine
andere Wahl. Auch wenn Sie, verehrter Ministerpräsident, mich
für einen Spinner oder/und Querulanten halten und die überlassenen
Leserzuschriften Sie nicht überzeugen, sollte die nachstehende auszugsweise
wiedergebende Stellungnahme eines Unternehmers doch zu denken geben: "..
Denn diese vielen kleinen, bürokratischen Hemmnisse und Kosten führen
insgesamt zu dem Standortnachteil Deutschland, und gegen solche Dinge sollte
man wirksam angehen. .." (Gleichlautendes Schreiben an die
Bundesvorsitzende der CDU, Wahlkampfteam Frau Angela Merkel und der
Zentralverband Haus + Grund, Berlin) |
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Brief
an Bundeswirtschaftsminister Dr.Müller
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- 1 - Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie 11019 Berlin 12.02.2002 Schornsteinfegergesetz
ich muß mich heute leider einmal an Sie persönlich wenden, da ich ansonsten keine Möglichkeiten mehr sehe, mich gegen ein Gesetz und die daraus resultierende Behördenwillkür zu wehren. Bisher habe ich versucht alle anderen Möglichkeiten, bis hin zu einer Petition an den Deutschen Bundestag, auszuschöpfen, leider ohne den gewünschten Erfolg und immer wieder mit dem fahlen Beigeschmack, als Lügner abgestempelt zu werden. Ich habe nun den Beschluß des Petitionsausschusses vom 31.01.2002 erhalten und muß dieses leider auch hier wieder erfahren. Da in diesem Beschluß jedoch Ihr Ministerium direkt angesprochen wird, wende ich mich nun hilfesuchend an Sie. In der als Anlage beigefügten Beschlußempfehlung werden alle Gesetze und Verordnungen für das Schornsteinfegerwesen aufgelistet. Diese Gesetze und Verordnungen sind mir alle bekannt, nur ist es so, das diese anscheinend nicht allen in Deutschland tätigen Schornsteinfegermeistern und Schornsteinfegern bekannt zu sein scheint, da sich in zunehmendem Maße die Bevölkerung über das zum Teil eigenmächtige Handeln der BSFM beschwert. Leider geschieht dies nur zum Teil öffentlich. Aus der Beschlußempfehlung gegen meine Petition kann ich nun zum wiederholten Male entnehmen, dass eigentlich nicht sein kann, was nicht sein darf. Mit dieser einfachen Begründung kann und will ich mich nicht zufrieden geben. Meine leidvolle Erfahrung spricht dem entgegen, wird jedoch von den zuständigen Behörden immer als die Unwahrheit abgetan.>>> |
- 2 - Bei mir ist es jedenfalls so gewesen, das mein Kamin angeblich über Jahre gekehrt wurde und auch das Rauchrohr im Keller gereinigt wurde, obwohl nachweißlich mein Haus nicht zugänglich war. Können Sie mir erklären, wie dann dem Schornsteinfegergesetz und der Kehr- und Überprüfungsordnung Genüge getan werden kann? Auch wurden angebliche Kehrungen durchgeführt obwohl jemand zu Hause war, der Schornsteinfeger wurde aber weder von meiner Frau noch von mir gesichtet, obwohl er im Keller das Rauchrohr hätte reinigen müssen. Bei Bekannten von mir wurde auch die Messbescheinigung vom BSFM bereits ausgefüllt zur Messung mitgebracht. Woher der BSFM die Werte allerdings wußte ist meinen Bekannten schleierhaft. Dies sind alles Sachen, die sehr einfach zu belegen sind. Ich habe Ihnen nun einmal meine Petition in Kopie beigefügt, damit Sie sich ein wenn auch kleines Bild machen können. Ich möchte Ihnen nicht zumuten, sich durch meinen ganzen Schriftwechsel zu arbeiten, der immerhin nun schon einen Aktenordner füllt. Sollten Sie diesen Schriftwechsel jedoch wünschen, kann ich Ihnen gerne Kopien hiervon zusenden. Aus den Ihnen, mit meinen Kopien, vorliegenden Schilderungen sollten Sie jedoch entnehmen können, das es der dringenden Reform des deutschen Schornsteinfegergesetzes bedarf, wenn nicht die jetzige Bundesregierung oder deren Nachfolger zum wiederholten Male durch die Europäische Kommission zu mehr Wettbewerb aufgefordert werden will, denn der ist mit dem deutschen Schornsteinfegergesetz in keinster Weise gegeben. Das zur Zeit noch vorhandene Monopol nützt außer den Schornsteinfegern selber keinem andern Bürger in Deutschland, denn die vorgebrachten Argumente werden durch neue Techniken teils ad absurdum geführt. Da der "Kunde" auch keinerlei Möglichkeiten hat, die Arbeiten der BSFM zu quittieren, da dies ja angeblich einen für mich nicht nachvollziehbaren Mehraufwand bedeutet, sind für mich auch die geführten Statistiken genauso wenig aussagekräftig, wie die zur Zeit heftig diskutierten Arbeitsamtstatistiken. Von Staats wegen wird sich einzig und alleine auf die Aussage der BSFM`s verlassen. Mit freundlichen Grüssen Elmar Conin |
2.Brief
an Bundeswirtschaftsminister Dr.Müller
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- 1 - 29.04 2002 Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie Minister Dr. Werner Müller persönlich Schornsteinfegergesetz Sehr geehrter Herr Müller, leider muss ich mich heute erneut an Sie wenden. Am 12.02.2002 habe ich Sie wegen des deutschen Schornsteinfegergesetzes angeschrieben. Bis heute habe ich jedoch keinerlei Stellungnahme von Ihnen persönlich oder aus ihrem Ministerium zu diesem Thema erhalten. Das Verhalten Ihrerseits ist mir ein Rätsel, da es schon ein Gebot der Höflichkeit ist, auf ein Schreiben zu antworten. Aufgeschreckt durch die Radiomeldungen, das der Gasmarkt nun auch geöffnet ist und die Gaskunden ihren Anbieter frei wählen können, kam mir mein Schreiben wieder in Erinnerung. Wenn ich mir nun überlege, welche Märkte nun schon von uns Verbrauchern frei wählbar sind, wie z. B. Strommarkt, Telekom u. Gasmarkt, dann frage ich mich, wieso hier in Deutschland mit einer kaum überbietbaren Sturheit am Monopolwesen der deutschen Schornsteinfeger festgehalten wird. Das es hierbei um die Umwelt geht, wie in den an mich gerichteten Schreiben verschiedener Behörden des öfteren angemerkt wurde, kann ich nicht mehr gelten lassen. Da es anscheinend in Deutschland nur Schornsteinfeger gibt, die nicht dazu im Stande sind, ihre Kehrbezirke so einzuteilen, das sie ihre Arbeiten Straßenzugsweise erledigen, ist für mich das Umweltargument nicht mehr tragbar. Die Schornsteinfeger hierzulande messen und kehren im zugewiesenen Bezirk in einem Haus an einer Stelle um dann quer durch den Kehrbezirk zu fahren um am nächsten Haus ihrer recht zweifelhaften Arbeit nachzukommen. Die hierdurch unnötigerweise zustande kommenden Emissionen an die Umwelt dürften einen Großteil der angeblich durch die Schornsteinfeger eingesparten Emissionen durch Heizungsanlagen wieder kompensieren. Dazu gebe ich noch zu bedenken, das die Schornsteinfeger zwar messen und kehren kommen (meist auch noch an zwei verschiedenen Terminen, stehen sie oft unangemeldet vor der Türe), jedoch zum einstellen der Heizung auf zulässige Werte noch einmal zusätzlich eine Wartungsfirma mit dem PKW vorgefahren kommt, >>> |
- 2 - weil der Schornsteinfeger nicht einstellen darf und die Umwelt hierdurch noch einmal negativ belastet wird. Wenn dieser Unfug eingestellt würde und es dem Heizungsbetreiber freigestellt wird, ob er nun einen Schornsteinfeger mit der Wartung seiner Heizungsanlage beauftrag oder eine Fachfirma, so könnten Jährlich 1. Die Umweltbelastungen wirklich gesenkt werden und 2. auch der sinnlose Energieverbrauch von PKW Kraftstoff reduziert werden. Leider wird jedoch mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln dagegen argumentiert oder wie im Falle der bisher zu diesem Thema angeschriebenen Politiker, in den meisten Fällen dazu überhaupt nichts gesagt. Ich frage mich, wieso eigentlich die Politiker nichts zu diesem Thema sagen oder schreiben. Auf der Internetseite von H. Theisen (www.schofeg.de) sind mehrere Briefe zu diesem Thema an Politiker veröffentlicht (hier können Sie auch mein Schreiben vom 12.02.2002 nachlesen sowie auch meine negativ beschiedene Petition) aber kaum einer hält es für nötig zu antworten. Im übrigen wird auch dieser Brief dort veröffentlicht, denn ich muß Ihnen sagen, das mir die Arroganz der Politiker langsam stinkt, uns Bürger immer nur vor Wahlen zu hofieren und ansonsten zu vernachlässigen. Haben die Politiker in Deutschland etwa Angst vor der Schornsteinfegerlobby oder brauchen sie evtl. die Schornsteinfegergebühren in ihren Privathäusern gar nicht zu bezahlen oder ist es schlichtweg nur der geringe Betrag, um den es hier ja im Einzelfall geht? Bei mir handelt es sich um 100,-- DM in alter Währung (heute wahrscheinlich etwas über 50 Euro) nur Herr Müller, nicht jede Familie hat soviel in der Geldbörse wie Sie und muß um jeden Euro kämpfen und da sind unsinnige Tätigkeiten, die zudem noch teuer bezahlt werden müssen, ein geeignetes Feld um dagegen anzugehen. Ich bitte Sie nun eindringlich, sich einmal mit diesem Thema zu beschäftigen und damit nicht bis nach der Wahl im September zu warten, da Sie als Minister Ihr Gehalt aus Steuermitteln bekommen und somit nach meiner persönlichen Auffassung geradezu verpflichtet sind, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern und dem Bürger, der Sie persönlich anschreibt, Rede und Antwort zu stehen. Mit freundlichen Grüssen Elmar Conin |
Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium
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- 1 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Herrn Berlin, 13. Mal 2002 BETREFF: Schornsteinfegergesetz BEZUG: Ihre Schreiben vom 12. Februar/29. April 2002 Sehr geehrter Herr Conin, vielen Dank für Ihre Schreiben vom 12. Februar/29. April 2002 zum Schornsteinfegergesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und damit der Abschluss des Petitionsverfahrens ist mir durchaus bekannt. Gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte ich seinerzeit eine Stellungnahme meines Hauses abgegeben; dieser Stellungnahme hat sich der Petitionsausschuss dann angeschlossen. Obwohl ich Ihren Unmut nicht ignorieren möchte, bitte ich zu bedenken, dass in rechtsstaatlicher Weise erlassene Gesetze von den Landesbehörden vollständig und neutral auszuführen sind. >>> |
- 2 - Zur Entscheidung über eventuelle Streitigkeiten sind die Gerichte zuständig, um den Rechtsfrieden herzustellen. Was eine -nderung des Schornsteinfegergesetzes im von Ihnen geforderten Sinne betrifft, so sehe ich dafür keine Mehrheit im Deutschen Bundestag bzw. Bundesrat. Gleichwohl steht es Ihnen jedoch frei, in dieser Angelegenheit Ihren (oder alle) Bundestagsabgeordneten zu informieren und entsprechende Vorschläge für eine -nderung in Ihrem Sinne zu übermitteln. Derzeit hat übrigens die EU-Kommission - GD Binnenmarkt- ein Vertragsverletzungsverfahren (Az. 2001/5152 Deutschland) zur Berufsausübung der Schornsteinfeger in Deutschland eingeleitet. Ich gehe davon aus, dass - wie schon im Jahre 1997 - die EU-Kommission nach Eingang einer ausführlichen Stellungnahme seitens der Bundesregierung dieses Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter betreiben wird. Mit freundlichen Grüssen |
Die Antwort darauf
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- 1 - Bundesministerium für Wirtschaft & Technologie 11019 Berlin 21.05.2002 Schornsteinfegergesetz, Az. II B 2 12 91 93 Sehr geehrter Herr Gottschlich, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2002, das jedoch nicht unwidersprochen bleiben kann. Wie Sie gleich zu Anfang selber schreiben, waren Sie an der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in der Form beteiligt, da Sie zu meiner Petition eine Stellungnahme abgegeben haben. Ich frage mich in dieser Beziehung, wieso Ihnen dann keinerlei Probleme mit dem Schornsteinfegerhandwerk bekannt waren, da in meiner Ablehnung der Satz steht "Nach Mitteilung des BMWi sei weder ihm noch den für die Durchführung des Schornsteinfegergesetzes zuständigen Landesverwaltungen bislang bekannt geworden, dass die Aufsichtsmöglichkeiten gegenüber dem Schornsteinfegerhandwerk nicht effektiv sind oder gar völlig versagten". Ich sehe Ihre Aussage als dahingehend richtig an, wenn Sie damit meinen, dass sich die Aufsicht darauf beschränkt, dass die Behörden darauf aufpassen, dass die Schornsteinfeger auch ja zu ihrem Geld kommen. Eine Aufsicht gegen die Schornsteinfeger zum Wohle der Zwangskunden kann ich aus den an mich gerichteten Schreiben nicht entnehmen. Auch die im Internet veröffentlichten Schreiben und Berichte weisen in diese Richtung. In dieser Beziehung ist Ihr Schreiben ein weiterer Baustein in der Negativliste. Außerdem war Ihnen durch ein Schreiben von Herrn Theisen aus Böblingen schon bekannt, das sich hier etwas nicht korrekt mit dem deutschen Schornsteinfegergesetz verhält. Ihr Verweis auf die Gerichte ist für mich auch ein Witz, denn wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, die Internetseite von Herrn Theisen anzusehen, dann wüssten auch Sie, wie die Gerichte in Fällen, wo es um das Schornsteinfegergesetz geht, argumentieren. Selten hat hier der Zwangskunde einmal sein Recht bekommen, da alle einbezogenen Behörden an einem Strang ziehen, gleich so als würden sie bei einer für die Schornsteinfeger negativen Entscheidung ihre Kehrgebühren wieder bezahlen müssen (Meinungsäusserung gem. Art. 5 GG). Sie schreiben auch, das Sie keine Mehrheit im Bundestag oder Bundesrat sehen für eine -nderung des Schornsteinfegergesetzes. Einmal abgesehen davon, das ich glaube, das Sie diese auch gar nicht sehen wollen, sehe auch ich diese Mehrheiten nicht, da sich ja auch keiner um dieses Gesetz kümmert und einen Antrag auf -nderung des Gesetzes im Bundestag einbringt. >>> |
- 2 - Alle bisher angeschriebenen Politiker, so sie denn überhaupt geantwortet haben, beten die gleichen Worte, gleich tibetanischen Gebetsmühen, herunter und eine Ebene schiebt die Verantwortung auf die nächste, ohne sich anscheinend näher mit diesem für die beteiligten Personen anscheinend nicht existierenden Problem, zu beschäftigen. Langsam kommt mir diese Sache doch sonderbar vor und ich überlege ernsthaft, ob ich nicht einmal eine Staatsanwaltschaft anschreibe, damit diese einmal untersucht, ob denn unsere mit dieser Materie betrauten Staatsdiener auch die Gebühren für den Schornsteinfeger in ihren Privathäusern berechnet bekommen und bezahlen. Bei einer Person kann ich die Bezahlung bejahen, da dies die einzige in meinem Fall war, die genauso argumentierte wie ich, jedoch bei den oberen Behörden damit auch nicht weiter kam. Ganz entlarvend ist jedoch die Seite zwei Ihres Schreibens. Hier verweisen Sie auf ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Wenn ich jedoch weiterlese, so habe ich den Eindruck, dass man von staatlicher Stelle geradezu darauf wartet, das dieses Verfahren nicht weiter betrieben wird, da die ausführliche Stellungnahme seitens der Bundesregierung ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder einmal nur die Vorzüge des Schornsteinfegergesetzes hervorhebt, die jedoch gleichzeitig leider nur die Vorzüge für die deutschen Schornsteinfeger sind und den deutschen Zwangskunden noch weitere Nachteile bescheren wird. Was mir in dieser Angelegenheit weiterhin negativ aufgefallen ist, ist dies, dass bisher kaum eine staatliche Person zu erhobenen Vorwürfen Stellung bezieht, sondern sich immer mit Allgemeinplätzen herausredet. In meinem Schreiben vom 29.04.2002 habe ich z.B. konkret die Umweltverschmutzung durch unnötige PKW-Fahrten der deutschen Schornsteinfeger angesprochen. Dies ist mit keinem Buchstaben in Ihrem Schreiben erwähnt worden. Ich kann also davon ausgehen, dass meine Aussagen stimmen und das Bundesministerium für Wirtschaft diesem Treiben als oberste Aufsichtsbehörde lieber tatenlos zusieht als sich um dieses Problem zu kümmern und es abzustellen. Mit anderen Worten lässt man es in Deutschland zu, die Umwelt mit PKWÝs zu verschmutzen um zumeist saubere Heizanlagen zu kontrollieren. Auch ich bin mittlerweile der Meinung, das ich nicht in einer Demokratie, sondern in einer Bananenrepublik wohne, wo immer die Recht bekommen, die am meisten schleimen und am lautesten schreien (Meinungsäusserung zu diesem seltsamen Staat gem. Art. 5 GG). Zum Schluss sei noch vermerkt, dass auch dieses Schreiben wieder im Internet auf der Seite von H. Theisen veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüssen Elmar Conin |
Brief
an Friedrich Merz
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- 1 - Bundesgeschäftsstelle der CDU 10785 Berlin 13.02.2002 Schornsteinfegergesetz
Sie sind mir als ein junger dynamischer Politiker bekannt und außerdem noch gelernter Rechtsanwalt. Genau aus diesem Grunde möchte ich mich mit einem urdeutschen Problem an Sie wenden, in der Hoffnung, das Sie im Deutschen Bundestag dafür sorgen, das beim Schornsteinfegergesetz die dringend nötigen Reformen eingeleitet werden. Leider ist es in unserem Lande so, das Bürger, die sich gegen das Schornsteinfegergesetz wenden, gleich mit Zwangsmaßnahmen konfrontiert werden, ohne das die zuständigen Stellen auch nur annähernd auf die angesprochenen Probleme eingehen. Auf diversen Homepages im Internet kann man immer wieder feststellen, das die verschiedensten Probleme immer, begründet mit den gleichen Antworten, abgelehnt werden. Auch wird der Bürger der sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen das Schornsteinfegergesetz und die Kehr- und Überprüfungsordnung zur Wehr setzt, immer öfter direkt oder noch häufiger indirekt als Lügner hingestellt. Fakt ist jedoch, das sich der Staat und die Aufsichtsbehörden einzig und alleine auf die Aussagen der Bezirksschornsteinfegermeister verlassen und auch noch so kleine -nderungen am vorhandenen System mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen. So ist es auch bei mir geschehen, mit der negativen Beschlußempfehlung des Petitions-Ausschusses des Deutschen Bundestages. Damit Sie meine Argumentation verstehen, übersende ich Ihnen die von mir gestellte Petition mit den Antworten des Ausschusses. Vereinfacht dargelegt stellt sich bei mir der Gedanke ein, das der Staat einfach sagt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wo diese Gedanken hinführen brauche ich Ihnen, lieber Herr Merz, ja im Bezug auf die derzeitigen Diskussionen wegen der geschönten Arbeitsamts-Statistiken nicht weiter zu erläutern. Für mich, der sich selbst als normal denkender Bürger bezeichnet, stellt sich außerdem die Frage, warum ausgerechnet beim Schornsteinfegergesetz zur Durchsetzung selbigen Gesetzes und der daraus resultierenden Kehr- und Überprüfungsordnungen der BRD die geballte Staatsmacht aufgefahren wird, wenn sich ein Bürger dagegen auflehnt. Hier wird das Grundgesetz Artikel 13 vollkommen außer Acht gelassen damit der Schornsteinfeger unter Polizeischutz und mit Schlüsseldienst seinen mehr als fragwürdigen Aufgaben nachgehen kann.>>> |
- 2 - Wenn ich einmal einen Vergleich anstellen darf, dann fällt mir spontan ein Gesetz aus der Straßenverkehrsordnung ein, das seit April 2001 Gültigkeit hat, wonach das Telefonieren im fahrenden Auto (mit Recht) verboten ist. Hier sind jedoch die Kontrollen so lasch, das ich mich am liebsten täglich an die Straße stellen würde, um die Bußgelder zu kassieren, denn dann bräuchte ich nicht mehr arbeiten zu gehen. Wenn die geballte Staatsmacht hier genauso handeln würde, wie dies beim Schornsteinfegergesetz üblich ist, dann gäbe es dieses Problem nicht mehr auf deutschen Straßen. Hierzu möchte ich dann auch noch folgendes zu Bedenken geben. Wenn jemand mit Handy telefonierend Auto fährt und einen Unfall verursacht, dann ist dies erstens für die Polizei sehr schlecht nachzuweisen und es werden zweitens sehr häufig auch noch unbeteiligte Personen geschädigt. Wenn jedoch eine moderne Heizanlage nicht so arbeitet, wie sie arbeiten soll, sind, wenn überhaupt, in erster Linie die Hausbesitzer gefährdet (theoretisch), jedoch werden (praktisch) die meisten Heizsysteme auf Störung umschalten und den Betrieb automatisch einstellen, so dass eine Gefährdung anderer unbeteiligter Personen aus meiner Sicht nach dem heutigen Stand der Technik nahezu vollkommen ausgeschlossen ist. Und genau darum wird in Deutschland das Schornsteinfegergesetz mit solcher Vehemenz durchgesetzt! Das kann es doch nicht sein, oder? Einen Absatz weiter steht sogar, dass dem Bundeswirtschaftsministerium und den zuständigen Landesverwaltungen bislang nicht bekannt geworden sei, dass die Aufsichtsmöglichkeiten gegenüber dem Schornsteinfegerhandwerk nicht effektiv sind oder gar völlig versagten. Dies kann ja auch nicht bekannt werden, wenn als Ansprechpartner immer nur die zuständigen Innungen genannt werden, die aber dem Bürger die notwendigen Informationen vorenthalten, oder wie würden Sie es bezeichnen, wenn Sie bei der Innung anfragen, welche Arbeiten der Schornsteinfeger auszuführen hat und erst nach 14 Monaten diese Informationen erhalten. Diese Leute werden sich nie bei den zuständigen Behörden selbst anschwärzen. Und von den Kritikern werden auch sehr schnell viele wieder abspringen, wenn Ihnen gleich im ersten Schreiben bereits mit Ordnungsverfügung und Bußgeld gedroht wird. Übrig bleibt dann noch eine Handvoll Kritiker, die, je mehr sie kritisieren, als Lügner hingestellt werden, sogar dann noch, wenn die Behördenaussagen schriftlich nachzuweisen sind (auch dies ist bei mir geschehen). Mit freundlichen Grüssen Elmar Conin |
Antwort
von dessen Referenten
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- 1 - CDU/CSU FRAKTION DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE Herrn 51399 Burscheid 26. März 2002 Sehr geehrter Herr Conin, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herr Friedrich Merz, MdB, hat mich gebeten, Ihnen auf Ihr Schreiben vom 13. Februar dieses Jahres zu antworten. |
- 2 - Zunächst danke ich Ihnen für Ihre offenen Worte zur Problematik des Schornsteinfegergesetzes und Ihren Vorschlag, Leistungen der Schornsteinfeger künftig durch den Hausbesitzer quittieren zu lassen. Da der Petitionsausschuss, wie Sie wissen, Ihr Anliegen am 31. Januar 2002 abschließend beraten hat, sehe ich derzeit wenig Spielraum im Deutschen Bundestag für weitere Initiativen in dieser Sache. Da jedoch der Landtag von Nordrhein-Westfalen für Fragen der Kehr- und Überprüfungsordnung zuständig ist und der Petitionsausschuss Ihre Petition ebenfalls dorthin überwiesen hat, rege ich an, dass Sie sich dort an die verantwortlichen Entscheidungsträger wenden. In der Hoffnung, zu einer gemeinsamen, zukunftsfähigen Lösung zu gelangen, die allen Beteiligten angemessen Rechnung trägt, verbleibe ich mit freundlichem Gruß aus Berlin |
Rückantwort
an den Referenten
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- 1 - 11. 04.2002 Elmar Conin, 51399 Burscheid CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages Herrn Andreas Gehlhaar Schornsteinfegergesetz Sehr geehrter Herr Gehlhaar, zuerst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass wenigstens eine der zwischenzeitlich angeschriebenen Personen auf einen Brief antwortet, bzw. antworten lässt. Leider ist die von Ihnen im Auftrage von Herrn Friedrich Merz gegebene Antwort auf mein Schreiben vom 13.02.2002 so von mir nicht hinnehmbar, da sie nicht auf das eigentliche geschilderte Problem eingeht. Sie schreiben in Ihrem Brief vom 26.03.2002 zwar richtigerweise, dass mein persönliches Anliegen mit dem Beschluss vom 31.01.2002 vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abschließend beraten und abgelehnt wurde, auf die anderen aufgeführten Gegebenheiten wird jedoch nicht weiter eingegangen. Bezüglich der Weiterleitung meiner Petition an den Landtag von NRW muss ich Ihnen mit Bedauern sagen, dass von dieser Seite bis heute keinerlei Reaktion erfolgt ist. Ich habe den Eindruck, dass dort die Meinung vorherrscht, was will der Blödmann überhaupt und mit einer solch läppischen Sache brauchen wir uns erst gar nicht zu befassen. Zurück zu meinem Schreiben vom 13.02.2002. Ich habe Herrn Merz darin gebeten, im Deutschen Bundestag, auf welche Weise auch immer, dafür zu sorgen, dass sich am Deutschen Schornsteinfegergesetz etwas ändert. Ich glaube ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass es sich hier um ein Bundesgesetz handelt, das nur im Deutschen Bundestag behandelt werden kann. Was der Landtag von NRW hier ausrichten soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch habe ich eindeutig geschrieben, dass es mir nicht um die Regelung meines persönlichen Problems geht, sondern um das gesamte Schornsteinfegergesetz (mein persönliches Problem habe ich nur mitgeschickt, damit Sie sehen konnten, mit welchen haarstäubenden Argumenten hier vorgegangen wird). Aus diesem Gesetz resultieren dann die Kehr- und Überprüfungsverordnungen der einzelnen Länder. >>> |
- 2 - Wenn also keine Änderung des Schornsteinfegergesetzes erfolgt, werden sich auch die Verordnungen der Länder kaum ändern. Das Schornsteinfegergesetz regelt im § 2 Abs. 1 die Einrichtung von Kehrbezirken und in Abs.2 dass die Arbeiten nur von Bezirksschornsteinfegermeistern ausgeführt werden dürfen. Da ich in meinem Schreiben auf Seite 2 eine -nderung dieser Situation angeregt habe, frage ich mich allen Ernstes, was die Verweisung an den Landtag von NRW bezwecken soll. Wie schon mehrfach gesagt: es geht mir nicht mehr um meinen persönlichen Fall! Ich frage mich auch seit geraumer Zeit, in welcher Bananenrepubfik wir hier in Deutschland eigentlich mittlerweile leben, da auf der einen Seite dafür plädiert wird, Jugendlichen das Autofahren (wenn auch unter Aufsicht) schon mit 17 Jahren zu erlauben ("Andreas" aus Monheim lässt grüßen), es aber einem mündigen Bürger in Deutschland verboten ist, seinen selbstgebauten Kamin, von seiner selbst eingebauten Heizung in seinem selbstgebauten Haus, selber zu fegen (hier begeht er dann eine Ordnungswidrigkeit), was in der geschilderten Situation ja wohl die einfachste aller ausgeführten Tätigkeiten wäre. Wenn nicht die Mitglieder des Deutschen Bundestages für Abhilfe bei einem solchen Blödsinn sorgen können, sprich Abänderung von § 1 Schornsteinfegergesetz, dann frage ich Sie meine Herren Gehlhaar, Merz und Wissmann, wer denn dann für eine Gesetzesänderung eintreten soll und kann? Meine Herren, wissen Sie eigentlich, das durch das Deutsche Schornsteinfegergesetz und die Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder unser Grundgesetz mit Füßen getreten wird? Ich lege Ihnen einmal ein Schriftstück vom Landratsamt Bergisch Gladbach bei, wo auf Seite zwei schwarz auf weiß geschrieben steht, das Artikel 13 GG ausdrücklich aufgehoben!!! wird. Wenn man dann noch mitbekommt, dass der Bezirksschornsteinfegermeister unter Polizeischutz, aber ohne Durchsuchungsbefehl in Wohnungen eindringen darf, um seiner zweifelhaften Kehr- und Messtätigkeit nachzugehen, dann stimmt etwas nicht mehr in Deutschland. Jeder Polizist, der ohne Durchsuchungsbefehl eine Wohnung betritt wird sich normalerweise eine Strafanzeige einhandeln. Wieso geht dies beim Bezirksschornsteinfegermeister? Im Wahljahr 2002 sollten Sie, meine Herren, einmal und das schnellstmöglich eine Initiative zur Abschaffung solcher Knebelgesetze einleiten, könnte doch sein, dass einige Hausbesitzer dies positiv honorieren. Von der Schornsteinfegerlobby werden Sie jedoch dann keine Stimmen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Anlage |
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