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Zeitgemäßes Handeln rund um den Schornstein
Brände sind eine der vielen
Gefahren, denen die Menschheit ausgesetzt ist. Kaminbrände riefen einst die
Schornsteinfeger auf den Plan. Diese kehrten regelmäßig die Kamine, und die
Feuersbrünste nahmen ab. Durch den technischen Fortschritt kamen sie fast gänzlich
zum Erliegen. Der technische Fortschritt brachte uns neue
Gefahren ins Haus. Eine herausragende Gefahrenquelle ist die vielseitige
Anwendung der Elektrizität. Sie aber erforderte kein besonderes Berufsbild,
welches den heutigen Tätigkeiten der Schornsteinfeger gleichkommt.
Berufsverbände, wie der 'Verband deutscher Elektrotechniker' (VDE), forderten
hohe Sicherheitsstandards der angewandten Elektrogeräte. Hohe Anforderungen
wurden an das Elektrohandwerk gestellt, das die stromführenden Leitungen und
Anschlüsse errichtete. Das genügte allen! Warum muss es bei den simplen
Kleinfeuerungsanlagen mit ihren primitiven Abgaskanälen, dem Rauchrohr und
dem Schornstein, anders sein wie bei den komplexeren Elektroanlagen. Höhere
Sicherheitsanforderungen als bei den Elektroanlagen sind weggeworfenes Geld!
Warum wird uns bei den Kleinfeuerungsanlagen dennoch eine besondere
Sicherheitsinstanz aufgehalst? Das auch noch in Gestalt der merkwürdigerweise
nicht abgehalfterten Schornsteinfeger. Nur die noch verbliebenen Holz und Kohle
verfeuernden Kleinfeuerungsanlagen erfordern ihres emittierenden Rußes wegen
ein Kaminkehren. Andere Kamine brauchen nicht gekehrt zu werden! Bei einer
höchst unwahrscheinlichen Verstopfung der Abgaswege wird ohnehin automatisch
abgeschaltet. Die Überwachung der vorgeschriebenen Sollwerte der Anlage
erledigt das Fachhandwerk. Es gibt keinen plausiblen Grund, dessen Messwerte
von einer besonderen Instanz kontrollieren zu lassen. Die
Abgassonderuntersuchungen der Kfz (ASU) durch das Fachhandwerk werden
selbstverständlich anerkannt. Warum nicht die der Heizungsbauer? Die Zeiten der das Straßenbild bereichernden
Schornsteinfeger sind endgültig vorüber. Dort wo Kehren notwendig ist lässt
es sich - ohne behördlichen Zwang - mit Hilfe weit überhöhter
Feuerversicherungsprämien für Kehrverweigerer, erzielen. So machen es andere
Länder mit Erfolg. Die Abgasuntersuchung durch das Heizungsfachhandwerk muss
die gleiche Glaubwürdigkeit besitzen wie die Kfz-ASU der Autofachwerkstätten.
Die vielbeschworene Neutralität der
Schornsteinfeger ist eine Mär. Die streng zentral organisierten
Schornsteinfeger besitzen eine mafiaähnliche Struktur und Macht, wenn auch
mit anderen Auswirkungen. Sie sind in der Lage, im Zuge ihrer mittlerweile
schon praktizierten Beratertätigkeit, ein Unternehmen durch negative
Empfehlung gezielt in den Ruin zu treiben. Diese Schlüsselstellung der
Schornsteinfeger ist auch der Grund, weshalb sich die Hersteller von
Heizanlagen und die Fachhandwerker um ein besonders gutes Verhältnis zu den
Schornsteinfegern bemühen. Solche Abhängigkeiten sind wettbewerbsschädlich
und gehen auf Kosten der Verbraucher. Das Monopolverhalten der Schornsteinfegerlobby
verhindert aber auch jeglichen technischen Fortschritt, sofern er den
Schornsteinfegern in die Quere kommt. Die sogenannten eigensicheren
Kleinfeuerungsanlagen garantieren einen ständigen optimalen Betriebszustand.
Sie konnten sich bisher in Deutschland nicht durchsetzen. Denn sie machen den
Schornsteinfeger überflüssig! Jede kontinuierliche Anlagenüberwachung ist
effektiver und billiger als die jetzige punktuelle Überwachung durch den
Schornsteinfeger. Damit mindert sie gar die Umweltbelastung. Doch wen
interessiert es, da es nicht im Sinne der Schornsteinfegerlobby ist! Jede Beratertätigkeit durch die Schornsteinfeger
ist aus dem gleichen Grund schädlich und damit überflüssig. Die steigenden
Energiepreise verbunden mit ökonomischem Denken, die institutionellen
Verbraucherberatungen, die Verbraucherzeitschriften und nicht zuletzt die
Mund-zu-Mund-Propaganda bieten bei allen Neuanschaffungen, sei es ein
Elektrogerät oder sei es das neue Auto, ausreichende Hilfestellung. Eine
konstitutionelle Beratung bei der Anschaffung einer neuen
Kleinfeuerungsanlage ist daher überflüssig. Siehe auch
"Kollision des Schornsteinfegergesetzes mit dem Grundgesetz" |
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