An das
Kommissariat für Wettbewerb
der
Europäischen Union
Zu Händen
Gerhard Miersch
Rue Joseph
11
B-Brüssel
28. Dezember 2002
Betr.: Ihre
ablehnende Haltung gegenüber meinem Einspruch zur Monopolstellung der
Schornsteinfeger in der BRD
Sehr
geehrter Herr Miersch,
Sie sind als
Ansprechpartner genannt. Das Antwortschreiben auf meine Beschwerde zum deutschen
Schornsteinfegermonopol hat mich wegen gewisser Begründungen, die der
Teilablehnung dienen, bitter enttäuscht. Der Satz
"Zudem
ist nicht nachzuweisen, dass die Gebühren unangemessen sind"
entspricht
nicht den Tatsachen! Der Widerstand gegen die uns aufgezwungenen Tätigkeiten
der Schornsteinfeger regte sich schon vor Jahrzehnten. Ausschlaggebend sind in
erster Linie stets die enorm hohen Schornsteinfegergebühren gewesen. In
Leserbriefen und in TV-Sendungen sind diese immer wieder der Angelpunkt. Es ist
auch die Auffassung verbreitet, die zu zahlende Gebühr würde vom
Schornsteinfeger größtenteils an die Behörde abgeführt. Diese Auffassung nährte
mein Schornsteinfeger mit den Worten:
"Alle
beklagen sich bei mir. Das Geld gehört mir doch gar nicht".
Ob er sich
schämte?
In letzter
Zeit steht auch die Notwendigkeit der Schornsteinfegertätigkeiten zur Debatte.
Ausschlaggebend dazu sind die Aktivitäten der "Interessengemeinschaft
gegen das Schornsteinfegermonopol" im Internet, sowie kritische Artikel in
den großen Nachrichtenmagazinen und Fernsehsendungen zum Thema
Schornsteinfegerwesen.
Doch bleiben
wir bei den enormen Kosten für die uns aufgezwungenen Dienstleistungen:
In dem
Gästebuch meiner Homepage häufen sich die Einträge über unglaubliche Gebührenhöhen.
Es ist sogar von einigen hundert Euro Stundensatz die Rede. Schon im Jahre 1994
verlangte mein Schornsteinfegergeselle für 5 Minuten Tätigkeit mit Kehren und
Feuerstättenschau DM 37,28 ohne Mehrwertsteuer. Bei rationeller Arbeitsplanung
kann er von Haus zu Haus gehen. Zum Vertuschen der hohen Gebühren wurde in
Baden beobachtet, wie ein Schornsteinfeger nach Art des Pingpong vorging. Er
kehrte in zwei benachbarten Häusern, fuhr darauf an das entgegengesetzte
Ortsende. Nachdem er auch dort in zwei Häusern gekehrt hatte, fuhr er wieder
zurück. Mein Schornsteinfeger begründete das zweimalige Kehren meines sauberen
Kamins mit dem hohen Verschmutzungsgrad. Dennoch schaffte er es in der Hälfte
der vorgegebenen Zeit. In der Hand voll Kehrgut befindet sich mehr Wandabrieb
als Verbrennungsrückstände.
Laut einem
Eintrag in mein Gästebuch wurde ein Schornsteinfeger einen Tag lang beobachtet.
"
...habe mir die Mühe gemacht und bin dem Kehrer einen Tag unerkannt
gefolgt.
Nun zum
Tagesablauf:
Beginn 7.15
Uhr; Ende 14.00 Uhr;
Produktive
Arbeitszeit 3 Stunden; Pause 3 Stunden
In 3 Stunden
wurden 26 Heizungsmessungen erledigt!!!
Stundenlohn
somit ÜBER 200 Euro!!!
Die Pausen
wurden wie folgt genutzt:
private
Einkäufe, Kaffeetrinken, Spielhalle und 'nen Bier in der Kneipe, wo gegen 14.15
die Abrechnung mit dem BSM passierte...".
Sich auf
arbeitswissenschaftliche Gutachten zu berufen, ist reine Augenwischerei. Die Neufassung
der KÜO von Baden-Württemberg im Jahre 2001 erspart den Schornsteinfegern viele
Wege, da Kehren und Emissionsmessung von nun an gemeinsam, statt an zwei
verschiedenen Terminen getätigt werden. Gemäß dem neu eingeführten Wegegeld
lässt sich eine Einsparung errechnen, die zu einer Reduzierung von mindestens
10% der Kehrbezirke führen müsste. Aber nicht einmal 1% wurden weniger. Zu mir
kam der Schornsteinfeger vor und nach der Neufassung nur einmal ins Haus, da
ich von der Emissionsmessung befreit bin. Die Neufassung erbrachte mir bei
gleicher Tätigkeit Mehrkosten von 15%.
Das ist der
Beweis dafür, dass die angeblich durch arbeitswissenschaftliche Gutachten gewonnene
Gebührenhöhe eine reine Manipulationsmasse zur Einkommensgarantie der
Schornsteinfeger darstellt. Dies widerspricht dem Ablehnungstext
"..
dass die Festsetzung der Gebührenhöhe aufgrund von arbeitswissenschaftlichen
Gutachten erfolge, in denen der tatsächliche Zeitbedarf für die einzelnen
Arbeiten der Bezirksschornsteinfegermeisters ermittelt worden sei."
Ich bitte Sie
um eine Berücksichtigung der hier dargestellten Fakten.
Mit
freundlichen Grüßen
Paul Theisen