Paul Theisen     71032  Böblingen
 

 

 

 

 

An das Kommissariat für Wettbewerb

der Europäischen Union

Zu Händen Gerhard Miersch

Rue Joseph 11

 

B-Brüssel 

 

28. Dezember 2002

 

Betr.: Ihre ablehnende Haltung gegenüber meinem Einspruch zur Monopolstellung der Schornsteinfeger in der BRD

 

Sehr geehrter Herr Miersch,

 

Sie sind als Ansprechpartner genannt. Das Antwortschreiben auf meine Beschwerde zum deutschen Schornsteinfegermonopol hat mich wegen gewisser Begründungen, die der Teilablehnung dienen, bitter enttäuscht. Der Satz

 

"Zudem ist nicht nachzuweisen, dass die Gebühren unangemessen sind"

 

entspricht nicht den Tatsachen! Der Widerstand gegen die uns aufgezwungenen Tätigkeiten der Schornsteinfeger regte sich schon vor Jahrzehnten. Ausschlaggebend sind in erster Linie stets die enorm hohen Schornsteinfegergebühren gewesen. In Leserbriefen und in TV-Sendungen sind diese immer wieder der Angelpunkt. Es ist auch die Auffassung verbreitet, die zu zahlende Gebühr würde vom Schornsteinfeger größtenteils an die Behörde abgeführt. Diese Auffassung nährte mein Schornsteinfeger mit den Worten:

"Alle beklagen sich bei mir. Das Geld gehört mir doch gar nicht".

Ob er sich schämte?

 

In letzter Zeit steht auch die Notwendigkeit der Schornsteinfegertätigkeiten zur Debatte. Ausschlaggebend dazu sind die Aktivitäten der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" im Internet, sowie kritische Artikel in den großen Nachrichtenmagazinen und Fernsehsendungen zum Thema Schornsteinfegerwesen.

 

Doch bleiben wir bei den enormen Kosten für die uns aufgezwungenen Dienstleistungen:

In dem Gästebuch meiner Homepage häufen sich die Einträge über unglaubliche Gebührenhöhen. Es ist sogar von einigen hundert Euro Stundensatz die Rede. Schon im Jahre 1994 verlangte mein Schornsteinfegergeselle für 5 Minuten Tätigkeit mit Kehren und Feuerstättenschau DM 37,28 ohne Mehrwertsteuer. Bei rationeller Arbeitsplanung kann er von Haus zu Haus gehen. Zum Vertuschen der hohen Gebühren wurde in Baden beobachtet, wie ein Schornsteinfeger nach Art des Pingpong vorging. Er kehrte in zwei benachbarten Häusern, fuhr darauf an das entgegengesetzte Ortsende. Nachdem er auch dort in zwei Häusern gekehrt hatte, fuhr er wieder zurück. Mein Schornsteinfeger begründete das zweimalige Kehren meines sauberen Kamins mit dem hohen Verschmutzungsgrad. Dennoch schaffte er es in der Hälfte der vorgegebenen Zeit. In der Hand voll Kehrgut befindet sich mehr Wandabrieb als Verbrennungsrückstände.

 

Laut einem Eintrag in mein Gästebuch wurde ein Schornsteinfeger einen Tag lang beobachtet.

 

" ...habe mir die Mühe gemacht und bin dem Kehrer einen Tag unerkannt gefolgt. 

Nun zum Tagesablauf: 

Beginn 7.15 Uhr; Ende 14.00 Uhr;

Produktive Arbeitszeit 3 Stunden; Pause 3 Stunden

In 3 Stunden wurden 26 Heizungsmessungen erledigt!!!

Stundenlohn somit ÜBER 200 Euro!!!

Die Pausen wurden wie folgt genutzt:

private Einkäufe, Kaffeetrinken, Spielhalle und 'nen Bier in der Kneipe, wo gegen 14.15 die Abrechnung mit dem BSM passierte...".

 

Sich auf arbeitswissenschaftliche Gutachten zu berufen, ist reine Augenwischerei. Die Neufassung der KÜO von Baden-Württemberg im Jahre 2001 erspart den Schornsteinfegern viele Wege, da Kehren und Emissionsmessung von nun an gemeinsam, statt an zwei verschiedenen Terminen getätigt werden. Gemäß dem neu eingeführten Wegegeld lässt sich eine Einsparung errechnen, die zu einer Reduzierung von mindestens 10% der Kehrbezirke führen müsste. Aber nicht einmal 1% wurden weniger. Zu mir kam der Schornsteinfeger vor und nach der Neufassung nur einmal ins Haus, da ich von der Emissionsmessung befreit bin. Die Neufassung erbrachte mir bei gleicher Tätigkeit Mehrkosten von 15%.

 

Das ist der Beweis dafür, dass die angeblich durch arbeitswissenschaftliche Gutachten gewonnene Gebührenhöhe eine reine Manipulationsmasse zur Einkommensgarantie der Schornsteinfeger darstellt. Dies widerspricht dem Ablehnungstext

 

".. dass die Festsetzung der Gebührenhöhe aufgrund von arbeitswissenschaftlichen Gutachten erfolge, in denen der tatsächliche Zeitbedarf für die einzelnen Arbeiten der Bezirksschornsteinfegermeisters ermittelt worden sei." 

 

Ich bitte Sie um eine Berücksichtigung der hier dargestellten Fakten.

                                           

Mit freundlichen Grüßen

 

Paul Theisen