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Im schwäbischen Neuhausen
tauchten im Juli 7 Schwaben auf, um das blitzsaubere Abgasrohr einer
Hausheizung zu kehren: 2 Schornsteinfeger mit 5 Polizeibeamten als
Begleitschutz. Im schwäbischen Böblingen wird ein Rentner seit
April mit hohen Zwangsgeldern traktiert. Lässt er seinen sauberen Kamin nicht
kurzfristig kehren, kostet es ihn über 13.000 €. In beiden Fällen besteht keine Gefahr,
deretwegen der Art. 13 des Grundgesetzes durch das Schornsteinfegergesetz
verletzt werden darf. Art. 13 schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Eine
kurze Erläuterung dazu ist in www.schofeg.de/kollision.html. Derartige Ereignisse sind Sargnägel unseres
freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Wer ein politisches Amt innehat
oder wer ein politisches Mandat besitzt, macht sich mitschuldig, wenn er
derartigen Gesetzesmissbrauch gutheißt oder toleriert! |
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