Paul Theisen   Bussardstr.56   71032 Böblingen

 

 

Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft

E-Mail: poststelle@bmvel.bund.de

15. Dezember 2004

 

 

Betreff: Schornsteinfegermonopol und Schornsteinfegergesetz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als engagierter Verfechter der restlosen Beseitigung nicht nur des Schornsteinfegermonopols, sondern auch des Schornsteinfegergesetzes, nahm ich mit Zufriedenheit zur Kenntnis, daß nun auch Ihr Ministerium sich eines Vehikels annimmt, das einem freiheitlich demokratischen Staatswesen großen Schaden zufügt.

 

Der kürzlich erfolgte Vorstoß von Ministerin Frau Künast gegen das Schornsteinfegermonopol basiert leider auf einer mangelnden Kenntnis des gesamten Systemkomplexes. Wer hinter die Kulissen der schwarzen Zunft schaut und sich eingehend damit befaßt, findet es beschämend, daß die EU als Vorreiter einen Vorstoß gegen unser Schornsteinfegermonopol unternehmen muß. Der Deutsche Michel muß erst wachgerüttelt werden, damit er erkennt, daß die Ratten bereits an seiner Bettkante nagen

 

Ein Gesetz, ehedem von Himmler unterschrieben, sodann von der großen Koalition bereitwillig übernommen, hat sich in der Zielsetzung nur soweit gemausert, daß es einer mehr und mehr verhaßten beruflichen Kaste ein fürstliches Einkommen beschert. Kein auf minderem Niveau tätiger Beruf  hat in Deutschland mehr Vorrechte erlangt wie die Schornsteinfeger. Sie dürfen trotz Art. 13 GG in die Häuser eindringen, um sich mit ein bißchen hochbezahltem Hokuspokus als Brandverhüter und Umweltschützer aufzuspielen. Dabei kehren sie blitzsaubere Kamine und kontrollieren die Abgase unserer harmlosen Heizkessel viel häufiger als die unserer vielstrapazierten Autos kontrolliert werden.

 

Würden die jährlich anfallenden Kosten für diesen Schwindel in Höhe von rd. 2 Mrd. €  nicht beim Bürger an der Haustür kassiert, sondern müßte Eichel sie aufbringen, dann wäre längst etwas geschehen. Die Regierungen unserer Nachbarn liefern ihre Bevölkerung gewiß nicht vermeidbaren Gefahren aus. Doch keine kam je auf die Idee, unser "bewährtes" Schornsteinfegerwesen nachzuahmen. Das sollte uns zu denken geben.

 

Es genügt nicht, nur das Monopol zu kippen. Wozu brauchen wir ein marodes Schornsteinfegergesetz, da wir ein Bundesimmissionsschutzgesetz haben? Die Schornsteinfegerlobby wehrt sich mit angstmachenden Szenarien gegen vernünftige politische Entscheidungen, die zum Kippen des Monopols führen würden. Da werden entscheidungsbefugte Politiker zu Ehrenschornsteinfegern ernannt, wie z. B. der anderer Affären wegen zurückgetretene Dr. Döring.

 

Das Schornsteinfegermonopol samt dem Schornsteinfegergesetz muß baldigst verschwinden. Mittlerweile wehren sich schon große Bevölkerungsteile gegen die ihnen von den Aufsichtsbehörden aufgezwungenen Dienstleistungen. Die zunehmende Politikverdrossenheit geht nicht zuletzt auch auf das ärgerniserregende Schornsteinfegermonopol zurück. (Anhang 1)

 

Hätte ich nicht am 13.12.04 meinen sauberen Kamin kehren lassen, so wäre ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000 € gepfändet worden. (Anhang 2) Derartige Zustände in einem angeblichen Rechtsstaat lassen einen an den Vorteilen eines Rechtsstaates zweifeln.

 

Der Inhalt dieses Schreibens befindet sich im Interesse der Transparenz auf meiner Homepage www.schofeg.de/kuenast.htm . Für Ihre Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Paul Theisen 
 
Bussardstr. 56  
71032  Böblingen
 
Tel.: 07031 279428   
Fax: 0180575 1111 9339          
Email: theisenbb@freenet.de 
Internet: www.schofeg.de 
               www.gesetzespranger.de 

 

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Anhang 1

 

Der folgende Text befand sich Mi. 15. Dezember 2004, 20:40:05 Uhr in dem Gästebuch

www.guestbook4you.de/gb.php?user=paul.theisen : 

 

Bürger aus Fegerland

 

Begründungen für die Abschaffung des Fegerirrsinns und die ersatzlose Streichung des Schornsteinfegergesetzes:

1) Das Gesetz wurde von Himmler geschaffen.
2) Das Gesetz wurde 1969 fast wörtlich aus dem Himmler-Wortlaut übernommen.
3) Sachliche Gründe für das Monopol gibt es nicht.
4)Technische Gründe, weshalb ICH nicht MEINEN Kamin fegen darf, den ich aber bauen durfte, gibt es nicht.
5) Von keiner modernen Heizung (ab etwa 1970) geht überhaupt irgendeine Gefahr aus die größer wäre als er Betrieb eines Mofas.
6) Wo kein Ruß anfällt, kann auch kein Ruß gekehrt werden.-
7) Vögel bauen nicht in glatten, senkrechten Schächten Nester.
8) Eichhörnchen betreiben üblicherweise in senkrechten Schächten keinen Gruppensex.
9) Steifgefrorene Marder finden sich nachweislich NIE in senkrechten Schächten.
10) Fledermäuse können sich in senkrechten Schächten nicht festhalten.
11) Wespen etc. fliegen IMMER von unten in ihr Nest, deshalb muss zwischen Wand und Nest immer ein breiter Schlitz verbleiben, durch den notfalls die Rauchgase abziehen könnten.
12) Die Rauchgase sind so kalt, dass sich nicht einmal Holzwolle im Kamin entzünden könnte.
13) Sollte eine ostfriesische Kuh in den Kamin gefallen sein, so geht der Brenner auf Störung.
14) Der Feger gibt keine Sicherheitsgarantie auf seinen Dressurakt.
15) Der Feger gibt keine Gewährleistung.
16) Der Feger betrügt die Kehrgebührenpflichtigen entgegen den Bestimmungen von § 52,4 BImSchG.
17) In anderen Ländern gibt es weder mehr Unfälle noch mehr Tote als in Deutschland. Anderslautende Äußerungen der Feger sind bis heute nicht belegt.
18) Feger haften nicht einmal dann, wenn sie gepfuscht und betrogen haben, was der Prozess vor dem LG Itzehoe eindeutig belegt hat.
19) Deutschland hat keinen "höheren Sicherheitsstandard" als andere Länder, wohl aber 2 Mrd. EUR sinnlose Ausgaben für verantwortungslose Feger.
20) Feger sind nachweislich Spitzel im Dienst des Staates und damit in einer Demokratie SCHÄDLICH!
21) Hausfriedensbruch zum Zwecke der Gefährdung "abstrakter Gefahren" ist hirnrissiger Nonsens. Eine "Gefahr" kann NIEMALS "abstrakt" sein. Dann ists nämlich keine Gefahr!!

Falls die Feger für ihren wertlosen Voodoo-Zauber noch mehr Abschaffungs-Gründe brauchen, so müssen sie nur mal einen Tag ein Tagebuch führen.

 

 

Anhang 2

 

Den folgenden Text sandte ich am 13.12.04 an Mitglieder des Bundestages und den Landtag von BW:

 

Zwangsmaßnahmen wegen "abstrakter Gefährdung"

 

Das Schornsteinfegergesetz im Kreuzfeuer

 

Am 13.12.2004 ließ ich meinen sauberen Kamin kehren.

Andernfalls hätte es mich 3.000 € Zwangsgeld gekostet.

 

Das Landratsamt Böblingen nennt meinen ungekehrten Kamin nun eine "abstrakte Gefährdung".

Dies genügt, um Art. 13 GG durch Hausfriedensbruch zu verletzen!

www.schofeg.de/kehrverw.htm

 

Das Schornsteinfegergesetz macht's möglich! Doch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat geht vor die Hunde. Kein Gesetz ist nutzloser als das Schornsteinfegergesetz!

 

Ein aufgrund vorgetäuschter Feuergefahr beruhendes Gesetz ist unhaltbar. Das Schornsteinfegergesetz beibehalten zu wollen, zeigt Ignoranz! Ein modifiziertes Bundesimmissionsschutzgesetz genügt.