Bundesministerium
für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
E-Mail: poststelle@bmvel.bund.de
15.
Dezember 2004
Betreff: Schornsteinfegermonopol und
Schornsteinfegergesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
als engagierter Verfechter der restlosen
Beseitigung nicht nur des Schornsteinfegermonopols, sondern auch des
Schornsteinfegergesetzes, nahm ich mit Zufriedenheit zur Kenntnis, daß nun auch
Ihr Ministerium sich eines Vehikels annimmt, das einem freiheitlich
demokratischen Staatswesen großen Schaden zufügt.
Der kürzlich erfolgte Vorstoß von Ministerin
Frau Künast gegen das Schornsteinfegermonopol basiert leider auf einer
mangelnden Kenntnis des gesamten Systemkomplexes. Wer hinter die Kulissen der
schwarzen Zunft schaut und sich eingehend damit befaßt, findet es beschämend,
daß die EU als Vorreiter einen Vorstoß gegen unser Schornsteinfegermonopol
unternehmen muß. Der Deutsche Michel muß erst wachgerüttelt werden, damit er
erkennt, daß die Ratten bereits an seiner Bettkante nagen
Ein Gesetz, ehedem von Himmler unterschrieben,
sodann von der großen Koalition bereitwillig übernommen, hat sich in der
Zielsetzung nur soweit gemausert, daß es einer mehr und mehr verhaßten
beruflichen Kaste ein fürstliches Einkommen beschert. Kein auf minderem Niveau
tätiger Beruf hat in Deutschland mehr
Vorrechte erlangt wie die Schornsteinfeger. Sie dürfen trotz Art. 13 GG in die
Häuser eindringen, um sich mit ein bißchen hochbezahltem Hokuspokus als
Brandverhüter und Umweltschützer aufzuspielen. Dabei kehren sie blitzsaubere
Kamine und kontrollieren die Abgase unserer harmlosen Heizkessel viel häufiger
als die unserer vielstrapazierten Autos kontrolliert werden.
Würden die jährlich anfallenden Kosten für
diesen Schwindel in Höhe von rd. 2 Mrd. €
nicht beim Bürger an der Haustür kassiert, sondern müßte Eichel sie
aufbringen, dann wäre längst etwas geschehen. Die Regierungen unserer Nachbarn
liefern ihre Bevölkerung gewiß nicht vermeidbaren Gefahren aus. Doch keine kam
je auf die Idee, unser "bewährtes" Schornsteinfegerwesen nachzuahmen.
Das sollte uns zu denken geben.
Es genügt nicht, nur das Monopol zu kippen. Wozu
brauchen wir ein marodes Schornsteinfegergesetz, da wir ein
Bundesimmissionsschutzgesetz haben? Die Schornsteinfegerlobby wehrt sich mit
angstmachenden Szenarien gegen vernünftige politische Entscheidungen, die zum
Kippen des Monopols führen würden. Da werden entscheidungsbefugte Politiker zu
Ehrenschornsteinfegern ernannt, wie z. B. der anderer Affären wegen
zurückgetretene Dr. Döring.
Das
Schornsteinfegermonopol samt dem Schornsteinfegergesetz muß baldigst
verschwinden. Mittlerweile wehren sich schon große Bevölkerungsteile gegen die
ihnen von den Aufsichtsbehörden aufgezwungenen Dienstleistungen. Die zunehmende
Politikverdrossenheit geht nicht zuletzt auch auf das ärgerniserregende
Schornsteinfegermonopol zurück. (Anhang 1)
Hätte
ich nicht am 13.12.04 meinen sauberen Kamin kehren lassen, so wäre ein
Zwangsgeld in Höhe von 3.000 € gepfändet worden. (Anhang 2) Derartige
Zustände in einem angeblichen Rechtsstaat lassen einen an den Vorteilen eines
Rechtsstaates zweifeln.
Der
Inhalt dieses Schreibens befindet sich im Interesse der Transparenz auf meiner
Homepage www.schofeg.de/kuenast.htm
. Für Ihre Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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Der
folgende Text befand sich Mi. 15. Dezember 2004, 20:40:05 Uhr in dem Gästebuch
www.guestbook4you.de/gb.php?user=paul.theisen
:
Bürger
aus Fegerland
Begründungen
für die Abschaffung des Fegerirrsinns und die ersatzlose Streichung des
Schornsteinfegergesetzes:
1) Das Gesetz wurde von Himmler geschaffen.
2) Das Gesetz wurde 1969 fast wörtlich aus dem Himmler-Wortlaut übernommen.
3) Sachliche Gründe für das Monopol gibt es nicht.
4)Technische Gründe, weshalb ICH nicht MEINEN Kamin fegen darf, den ich aber
bauen durfte, gibt es nicht.
5) Von keiner modernen Heizung (ab etwa 1970) geht überhaupt irgendeine Gefahr
aus die größer wäre als er Betrieb eines Mofas.
6) Wo kein Ruß anfällt, kann auch kein Ruß gekehrt werden.-
7) Vögel bauen nicht in glatten, senkrechten Schächten Nester.
8) Eichhörnchen betreiben üblicherweise in senkrechten Schächten keinen
Gruppensex.
9) Steifgefrorene Marder finden sich nachweislich NIE in senkrechten Schächten.
10) Fledermäuse können sich in senkrechten Schächten nicht festhalten.
11) Wespen etc. fliegen IMMER von unten in ihr Nest, deshalb muss zwischen Wand
und Nest immer ein breiter Schlitz verbleiben, durch den notfalls die Rauchgase
abziehen könnten.
12) Die Rauchgase sind so kalt, dass sich nicht einmal Holzwolle im Kamin
entzünden könnte.
13) Sollte eine ostfriesische Kuh in den Kamin gefallen sein, so geht der
Brenner auf Störung.
14) Der Feger gibt keine Sicherheitsgarantie auf seinen Dressurakt.
15) Der Feger gibt keine Gewährleistung.
16) Der Feger betrügt die Kehrgebührenpflichtigen entgegen den Bestimmungen von
§ 52,4 BImSchG.
17) In anderen Ländern gibt es weder mehr Unfälle noch mehr Tote als in
Deutschland. Anderslautende Äußerungen der Feger sind bis heute nicht belegt.
18) Feger haften nicht einmal dann, wenn sie gepfuscht und betrogen haben, was
der Prozess vor dem LG Itzehoe eindeutig belegt hat.
19) Deutschland hat keinen "höheren Sicherheitsstandard" als andere
Länder, wohl aber 2 Mrd. EUR sinnlose Ausgaben für verantwortungslose Feger.
20) Feger sind nachweislich Spitzel im Dienst des Staates und damit in einer
Demokratie SCHÄDLICH!
21) Hausfriedensbruch zum Zwecke der Gefährdung "abstrakter Gefahren"
ist hirnrissiger Nonsens. Eine "Gefahr" kann NIEMALS
"abstrakt" sein. Dann ists nämlich keine Gefahr!!
Falls die Feger für ihren wertlosen Voodoo-Zauber noch mehr Abschaffungs-Gründe
brauchen, so müssen sie nur mal einen Tag ein Tagebuch führen.
Den
folgenden Text sandte ich am 13.12.04 an Mitglieder des Bundestages und den
Landtag von BW:
Zwangsmaßnahmen wegen
"abstrakter Gefährdung"
Das Schornsteinfegergesetz im Kreuzfeuer
Am 13.12.2004 ließ ich meinen sauberen Kamin kehren.
Andernfalls hätte es mich 3.000 € Zwangsgeld gekostet.
Das Landratsamt Böblingen nennt meinen ungekehrten Kamin nun eine
"abstrakte Gefährdung".
Dies genügt, um Art. 13 GG durch Hausfriedensbruch zu verletzen!
Das Schornsteinfegergesetz macht's möglich! Doch das Vertrauen in
unseren Rechtsstaat geht vor die Hunde. Kein Gesetz ist nutzloser als das
Schornsteinfegergesetz!
Ein aufgrund vorgetäuschter Feuergefahr beruhendes Gesetz ist
unhaltbar. Das Schornsteinfegergesetz beibehalten zu wollen, zeigt Ignoranz!
Ein modifiziertes Bundesimmissionsschutzgesetz genügt.