Schornsteinfegerarbeiten
und kein Ende
Das
Schornsteinfegerhandwerk hat Tradition. Der Schornsteinfeger war und ist
Symbol; früher als „Glücksbringer“, heute für meist nutzlose Beschäftigungen.
Um die bundesweiten
Grundlagen für eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsverordnung zu erarbeiten,
fand Ende Januar in Stuttgart – veranstaltet vom Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg – eine Anhörung statt. Auf der Tagesordnung standen – wie
nicht anders zu erwarten – nur die Themen, die im Interesse des Schornsteinfeger-Handwerks
liegen, und die
beabsichtigten neuen
Aufgaben. Alle heute vorgeschriebenen Arbeiten, auf die verzichtet oder die
zumindest vereinfacht werden könnten, wurden nicht behandelt.
Als Ergebnis der
Anhörung ist deshalb festzuhalten: Die künftige Muster- Kehr- und
Überprüfungsverordnung wird wohl keine wesentlichen Verbesserungen bringen. Die
Kehr- und Überprüfungsarbeiten auf ein sicherheitstechnisch unbedingt
notwendiges Maß zurückzuführen, wird weiterhin auf unserer Forderungsliste ganz
oben stehen.
Wer meint, das
Reinigen und Prüfen der Feuerungsanlagen wäre doch ganz einfach: Auf der einen
Seite die Schornsteinfeger, die Dienstleistungen anbieten, und auf der anderen
Seite die Hauseigentümer, die Service nachfragen, vergisst, dass noch ein
Dritter, nämlich der Staat mit im Spiel ist, der sich als Interessenvertreter
der Schornsteinfeger geriert.
Diese Allianz von
Staat und Schornsteinfegern hat beachtliches Zustande gebracht. In Deutschland
gibt es zehnmal so viele Schornsteinfeger wie in den ganzen Vereinigten Staaten
von Amerika! Schornsteinfegerbetriebe je Million Einwohner gibt es in den USA
3, ebenso wie in Frankreich, Großbritannien oder Holland; in Deutschland jedoch
97.
Bei der Suche, warum
der Staat sich so einseitig festlegt, stößt man auf eine „geschichtliche
Altlast“. Im Jahr 1937 wurden die ersten Kehrbezirke zugewiesen und die
Entscheidungsstrukturen über die Kehr- und Überprüfungsverordnungen an den
Parlamenten vorbei zur Exekutive verlagert. Überprüfungen des Ausgabengebarens
von Schornsteinfegern und ihren Innungen werden bis heute nicht – so eine
langjährige Forderung von Haus & Grund – von den Rechnungshöfen, den
Kontrolleinrichtungen des Staates, überprüft. Dies erzeugt heute bei den
Bürgern erhebliches Misstrauen.
Hier muss angesetzt
werden, um den Mangel im System der Reinigung, Prüfung und Überwachung zu
beseitigen; Offenlegung und Prüfung von Kosten und Nutzen durch neutrale
Einrichtungen ist das Gebot der Stunde.
Schadensfälle mit
Feuerungen sind heute kein Gefahrenpotential mehr, das die gesetzlich
verordneten Überprüfungsarbeiten rechtfertigen könnte. Trotzdem wurden bei der
Anhörung in Stuttgart von den anwesenden Natur- und Ingenieurwissenschaftlern
Arbeiten empfohlen, die aus der jeweiligen Sicht vielleicht noch sinnvoll sind,
in jedem Falle aber den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit
vermissen lassen.
Die Prüfungsarbeiten,
die von diesem Kreis von Fachleuten bei der Anhörung vorgeschlagen worden sind,
würden – so unsere Einschätzung – kein Parlament in der Bundesrepublik
passieren; leider sind die Parlamente jedoch (siehe oben) nicht zuständig.
Sollten die Vorschläge
tatsächlich in Gesetzesform gegossen werden, dann kommen auf die Bürger zu den
jetzt schon großteils überflüssigen Schornsteinfegerarbeiten in einer
Größenordnung von 1,8 Milliarden Euro weitere beachtliche Mehrbelastungen zu.
Deregulierung ist die
Forderung von Haus & Grund. Statt dessen sollen weitere Arbeiten in den
Katalog der Prüfarbeiten aufgenommen werden; Schadensfallzahlen zur Begründung
liegen jedoch nicht vor.
Ein besonders krasses
Beispiel sind die gewerblichen Küchenabluftanlagen (diese waren in der
ehemaligen DDR prüfpflichtig und sind es auch durch den Einigungsvertrag
geblieben). Diese Küchen werden in regelmäßigen Abständen von Gewerbeaufsicht
und Berufsgenossenschaft überprüft. Warum soll jetzt noch zusätzlich der
Schornsteinfeger in hoheitlicher Mission
kostenpflichtig tätig
werden? Die Zahl der Schadensfälle in den letzten Jahren kann nicht der Grund
sein. In Baden-Württemberg gab es in den zurückliegenden 15 Jahren gerade
einmal vier Fälle (Baden-Baden, Tonbach, Rastatt und Mannheim).
Angeordnet werden
soll, dass die Schornsteinfeger künftig WC-Lüftungen prüfen(!). Diese Prüfung
kann man sicher nicht mehr unter dem Deckmantel des Brandschutzes einführen.
Ein Vertreter des Ministeriums schlug deshalb vor, in einer Hygieneverordnung
eine passende Berechtigungsgrundlage zu schaffen.
Weiterhin besteht die
Absicht, die Schornsteinfeger mit dem Aufspüren von undichten Stellen in den
Gasleitungen zu beauftragen. Dafür machen sich die Hersteller von
Gasspürgeräten stark. Sie belegten mit Untersuchungen aus den neuen
Bundesländern (?) wie undicht die Gasleitungen in Häusern seien. Natürlich
lehnt Haus & Grund diese Absichten ab.
Unterstützung erhalten
die Hauseigentümer hier vom Verband deutscher Gas und Wasserfachleute, der
darauf hinwies, dass die einschlägigen technischen Regeln für Gasinstallationen
(TRGI) eine zweistufige Druckprüfung vorsehen, die nicht durch eine Gaskonzentrationsmessung
ersetzt werden kann. Darüber hinaus prüfen die Gasversorgungsunternehmen beim
Zählerwechsel die Dichtheit der Anlage und Erdgas ist auch noch „odoriert“ d.
h. mit einem Geruchsstoff versehen.
Im Gespräch ist
ebenfalls, dass der Schornsteinfeger künftig auch noch als staatlich
verordneter „Energiesparberater“ ins Haus kommt und die Wohnraumbelüftung
kontrolliert; wozu er dann sicher einen zusätzlichen Hausbesuch braucht.
Das
Schornsteinfegerhandwerk wäre gut beraten, wenn die Versuche, sich mit
staatlicher Unterstützung immer neue, unnötige Arbeiten zu sichern, künftig
unterbleiben würden. Gezielte Angebote in Richtung gewerblicher Selbständigkeit
wären Signale, die von Haus & Grund positiv aufgenommen werden würden.
Unsere Forderung nach Aufhebung des Schornsteinfegermonopols – seit Jahren
vorgetragen – scheint Wirkung zu zeigen. Die Landesregierung Baden-Württemberg
beabsichtigt im Gesetzgebungsverfahren entsprechend initiativ zu werden. Es ist
zu hoffen, dass sie bei Ihrem Vorstoß erfolgreich sein wird; eine Reform, die
seit langem überfällig ist, wäre dann endlich einmal umgesetzt.