Schornsteinfegerarbeiten und kein Ende

 

Das Schornsteinfegerhandwerk hat Tradition. Der Schornsteinfeger war und ist Symbol; früher als „Glücksbringer“, heute für meist nutzlose Beschäftigungen.

 

Um die bundesweiten Grundlagen für eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsverordnung zu erarbeiten, fand Ende Januar in Stuttgart – veranstaltet vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg – eine Anhörung statt. Auf der Tagesordnung standen – wie nicht anders zu erwarten – nur die Themen, die im Interesse des Schornsteinfeger-Handwerks liegen, und die

beabsichtigten neuen Aufgaben. Alle heute vorgeschriebenen Arbeiten, auf die verzichtet oder die zumindest vereinfacht werden könnten, wurden nicht behandelt.

 

Als Ergebnis der Anhörung ist deshalb festzuhalten: Die künftige Muster- Kehr- und Überprüfungsverordnung wird wohl keine wesentlichen Verbesserungen bringen. Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten auf ein sicherheitstechnisch unbedingt notwendiges Maß zurückzuführen, wird weiterhin auf unserer Forderungsliste ganz oben stehen.

 

Wer meint, das Reinigen und Prüfen der Feuerungsanlagen wäre doch ganz einfach: Auf der einen Seite die Schornsteinfeger, die Dienstleistungen anbieten, und auf der anderen Seite die Hauseigentümer, die Service nachfragen, vergisst, dass noch ein Dritter, nämlich der Staat mit im Spiel ist, der sich als Interessenvertreter der Schornsteinfeger geriert.

 

Diese Allianz von Staat und Schornsteinfegern hat beachtliches Zustande gebracht. In Deutschland gibt es zehnmal so viele Schornsteinfeger wie in den ganzen Vereinigten Staaten von Amerika! Schornsteinfegerbetriebe je Million Einwohner gibt es in den USA 3, ebenso wie in Frankreich, Großbritannien oder Holland; in Deutschland jedoch 97.

 

Bei der Suche, warum der Staat sich so einseitig festlegt, stößt man auf eine „geschichtliche Altlast“. Im Jahr 1937 wurden die ersten Kehrbezirke zugewiesen und die Entscheidungsstrukturen über die Kehr- und Überprüfungsverordnungen an den Parlamenten vorbei zur Exekutive verlagert. Überprüfungen des Ausgabengebarens von Schornsteinfegern und ihren Innungen werden bis heute nicht – so eine langjährige Forderung von Haus & Grund – von den Rechnungshöfen, den Kontrolleinrichtungen des Staates, überprüft. Dies erzeugt heute bei den Bürgern erhebliches Misstrauen.

 

Hier muss angesetzt werden, um den Mangel im System der Reinigung, Prüfung und Überwachung zu beseitigen; Offenlegung und Prüfung von Kosten und Nutzen durch neutrale Einrichtungen ist das Gebot der Stunde.

 

Schadensfälle mit Feuerungen sind heute kein Gefahrenpotential mehr, das die gesetzlich verordneten Überprüfungsarbeiten rechtfertigen könnte. Trotzdem wurden bei der Anhörung in Stuttgart von den anwesenden Natur- und Ingenieurwissenschaftlern Arbeiten empfohlen, die aus der jeweiligen Sicht vielleicht noch sinnvoll sind, in jedem Falle aber den Grundsatz der

Verhältnismäßigkeit vermissen lassen.

 

Die Prüfungsarbeiten, die von diesem Kreis von Fachleuten bei der Anhörung vorgeschlagen worden sind, würden – so unsere Einschätzung – kein Parlament in der Bundesrepublik passieren; leider sind die Parlamente jedoch (siehe oben) nicht zuständig.

 

Sollten die Vorschläge tatsächlich in Gesetzesform gegossen werden, dann kommen auf die Bürger zu den jetzt schon großteils überflüssigen Schornsteinfegerarbeiten in einer Größenordnung von 1,8 Milliarden Euro weitere beachtliche Mehrbelastungen zu.

 

Deregulierung ist die Forderung von Haus & Grund. Statt dessen sollen weitere Arbeiten in den Katalog der Prüfarbeiten aufgenommen werden; Schadensfallzahlen zur Begründung liegen jedoch nicht vor.

 

Ein besonders krasses Beispiel sind die gewerblichen Küchenabluftanlagen (diese waren in der ehemaligen DDR prüfpflichtig und sind es auch durch den Einigungsvertrag geblieben). Diese Küchen werden in regelmäßigen Abständen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft überprüft. Warum soll jetzt noch zusätzlich der Schornsteinfeger in hoheitlicher Mission

kostenpflichtig tätig werden? Die Zahl der Schadensfälle in den letzten Jahren kann nicht der Grund sein. In Baden-Württemberg gab es in den zurückliegenden 15 Jahren gerade einmal vier Fälle (Baden-Baden, Tonbach, Rastatt und Mannheim).

 

Angeordnet werden soll, dass die Schornsteinfeger künftig WC-Lüftungen prüfen(!). Diese Prüfung kann man sicher nicht mehr unter dem Deckmantel des Brandschutzes einführen. Ein Vertreter des Ministeriums schlug deshalb vor, in einer Hygieneverordnung eine passende Berechtigungsgrundlage zu schaffen.

 

Weiterhin besteht die Absicht, die Schornsteinfeger mit dem Aufspüren von undichten Stellen in den Gasleitungen zu beauftragen. Dafür machen sich die Hersteller von Gasspürgeräten stark. Sie belegten mit Untersuchungen aus den neuen Bundesländern (?) wie undicht die Gasleitungen in Häusern seien. Natürlich lehnt Haus & Grund diese Absichten ab.

 

Unterstützung erhalten die Hauseigentümer hier vom Verband deutscher Gas und Wasserfachleute, der darauf hinwies, dass die einschlägigen technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) eine zweistufige Druckprüfung vorsehen, die nicht durch eine Gaskonzentrationsmessung ersetzt werden kann. Darüber hinaus prüfen die Gasversorgungsunternehmen beim Zählerwechsel die Dichtheit der Anlage und Erdgas ist auch noch „odoriert“ d. h. mit einem Geruchsstoff versehen.

 

Im Gespräch ist ebenfalls, dass der Schornsteinfeger künftig auch noch als staatlich verordneter „Energiesparberater“ ins Haus kommt und die Wohnraumbelüftung kontrolliert; wozu er dann sicher einen zusätzlichen Hausbesuch braucht.

 

Das Schornsteinfegerhandwerk wäre gut beraten, wenn die Versuche, sich mit staatlicher Unterstützung immer neue, unnötige Arbeiten zu sichern, künftig unterbleiben würden. Gezielte Angebote in Richtung gewerblicher Selbständigkeit wären Signale, die von Haus & Grund positiv aufgenommen werden würden. Unsere Forderung nach Aufhebung des Schornsteinfegermonopols – seit Jahren vorgetragen – scheint Wirkung zu zeigen. Die Landesregierung Baden-Württemberg beabsichtigt im Gesetzgebungsverfahren entsprechend initiativ zu werden. Es ist zu hoffen, dass sie bei Ihrem Vorstoß erfolgreich sein wird; eine Reform, die seit langem überfällig ist, wäre dann endlich einmal umgesetzt.