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"Gegen
die List ist die beste Vormauer die Aufmerksamkeit.
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Behördliche
Rechtfertigung eines Betrugs
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- 1 - Die Höhe des Kamins bestimmt den Kehrlohn des
Schornsteinfegers. Damit dieser nicht bei jedem kehren erneut messen muss,
wird die Kaminhöhe bei der Abnahme des Kamins ermittelt und im sogenannten
Stammnachweis eingetragen. Berechnet ein Handwerker bei der Abnahme einer
Bauleistung zuviel, kann er wegen Betrugs gerichtlich belangt werden. Addiert
ein Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) aber bei der Abnahme des Kamins zu
den durchlaufenen Stockwerken ein weiteres Stockwerk hinzu, bleibt es
gewöhnlich unentdeckt. Denn der Hausbesitzer kennt in der Regel seinen
Stammnachweis nicht. Wird der Schwindel aber entdeckt, so bleibt der BSFM
nicht nur ungeschoren, sondern seine Aufsichtsbehörde nimmt ihren Schützling
gegenüber dem geprellten Hausbesitzer in Schutz. So ist es mir ergangen. Die Messeinheiten für die Kaminhöhe sind in
Deutschland verschieden. So gilt z.B. in Bayern die Kaminhöhe in Metern, in
Baden-Württemberg ist es die Anzahl der Stockwerke. Der Eintrag in den
Stammnachweis bestimmt für die Lebensdauer des Hauses den zukünftigen
Kehrlohn. Selbst wenn der Hausbesitzer den Stammnachweis zu Gesicht bekäme,
wäre er ihm ein Buch mit sieben Siegeln. Denn die Stockwerkhöhe ist
verschlüsselt dargestellt. Als ich vor wenigen Jahren zufällig erfuhr, dass
die Kaminhöhe meines Hauses gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) um
1 Stockwerk zu hoch eingestuft ist, wandte ich mich an den für das
Schornsteinfegerwesen zuständigen Beamten im Landratsamt Böblingen. Ich erbat
von ihm eine Korrektur der Fehleinstufung und Rückerstattung der bisher
zuviel gezahlten Gebühren. Dies wurde jedoch kategorisch zurückgewiesen.
Daraufhin erfolgte ein reger Briefwechsel, in dem ich meine Forderung anhand
einer Querschnittsskizze meines Hauses samt Verweisen auf die KÜO untermauerte.
Ich beschuldigte in einem der Briefe meinen
Schornsteinfeger des Betrugs, da ihm die Fehleinstufung seines Vorgängers
nicht entgangen sein konnte. >>> |
- 2 - Ferner wies ich darauf hin, dass mein Fall
sicherlich nicht einmalig sei. Der Sachbearbeiter des Landratsamtes zog
darauf Erkundigungen bei meinem Schornsteinfeger und einem
Schornsteinfegerobermeister in der Schornsteinfegerinnung ein, und blieb bei
seiner Ablehnung. Damit vermied er einen Präzedenzfall. Jedoch gab ich mich
damit nicht zufrieden. Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht
Stuttgart erhoffte ich, dass die vom Landratsamt verweigerte eindeutige
Fehleinstufung gerechterweise durch Richterspruch korrigiert würde. Ich wurde
aber eines Anderen belehrt, nämlich dass dies nicht Sache des
Verwaltungsgerichts sei, ferner dass Rückerstattungen infolge Verjährungen
auch fragwürdig seien. So kam mir zunächst die Erkenntnis, dass ich mir in
Zukunft durch Kürzung der geforderten Gebühren selbst zu meinem Recht
verhelfen muss. Unser freiheitlich demokratischer Rechtsstaat
hat für einen derartigen Fall keine für beide Seiten passende gerechte Lösung
parat. Ich sehe es als fragwürdig an, dem Fehlverhalten einer
Aufsichtsbehörde mit den Gesetzen des Dschungels zu begegnen, wozu ich in
abgemilderter Form jede Zahlungsverweigerung zähle. Bei einer solchen wäre es
der Einsichtsfähigkeit meines Schornsteinfegers überlassen, ob er infolge
meiner einseitigen Maßnahme sich Recht in seinem Sinne verschafft. Das
bedeutet, dass ein behördliches Verfahren mit all seinen Konsequenzen auf
mich zukommen würde. Dies ist das Resultat der erzwungenen Macht eines
Staatsmonopols. Da bisher keine staatliche Institution in der
Lage war, die Fehleinstufung meines Kamins zu korrigieren, sehe ich mich
gezwungen, einen anderen Weg zu beschreiten: Ich unterbreite hiermit im
Internet den bei mir verübten Betrug einer breiten Öffentlichkeit und damit
den Medien. Die folgenden beiden Skizzen beweisen meine Aussagen: In Bild 1 ist in einer Querschnittsskizze meines Hauses eindeutig zu ersehen, dass der Kamin nur drei Stockwerke durchfährt. Das Foto in Bild 2 zeigt einen Ausschnitt der Außenansicht meines Hauses. Auch daraus geht eindeutig hervor, dass mein Schornstein nur drei Stockwerke durchfährt. Lt. der KÜO von B/W zählt der Außenbereich nur dann als Stockwerk, wenn er 2,50 m erreicht. In meinem Haus misst der Kamin oberhalb der Decke des 1. Obergeschosses 1,62 m. |
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- 3 - Bild 1: Hausquerschnitt
im Kaminbereich Der
Pfeil zeigt auf die Rückseite der Kehröffnung, deren Unterkante mit der Höhe
der Deckenunterkante bündig ist. Die Decke des 1.Obergeschosses ist durch
eine abgewinkelte Dachbodentreppe unterbrochen. Der Kamin wird von einem
Podest der Dachbodentreppe aus gekehrt. Da die vom Schornsteinfeger
ausschließlich benutzte Kehröffnung im Deckenbereich ist, hat der
Schornsteinfeger nie den Dachboden betreten. |
- 4 -
Bild
2: Hausansicht von Norden im
Kaminbereich Der Heizraum befindet sich im ebenerdigen Untergeschoss des in den Hang gebauten Hauses. Der Kamin beginnt an der Bildunterkante. |
Resümee
und Konsequenz
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- 1 - Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dieser
durch Zufall aufgedeckte Betrug ein Einzelfall sein soll. Mit Fug und Recht
gehe ich davon aus, dass es unzählige Hausbesitzer sind, die Opfer eines
vom Staat geduldeten Serienbetrugs sind. Die Handhabe ist ein
Staatsmonopol mit all seinen schädlichen Auswirkungen für die Allgemeinheit! Da jeder BSFM die KÜO seines Bundeslandes kennt,
muss er sie strikt beachten. Er muss die Schornsteinhöhe eines Neubaues
korrekt einstufen. Entdeckt er in seinem neuen Kehrbezirk eine vorhandene
Fehleinstufung, hat er diese unverzüglich zu korrigieren. Mir ist nicht
bekannt, dass eine Rückstufung jemals erfolgt sein soll. Bei der beachtlichen Dunkelziffer an
Fehleinstufungen ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass jeder
deutsche BSFM bewusst mit Fehleinstufungen konfrontiert wird. Kriminell ist
es auf jeden Fall, ob er eine solche selbst vornahm, oder ob er eine von
einem seiner Vorgänger vorgenommene, versäumt hat zu korrigieren. Im
letzteren Fall hat er sich an dem Vergehen eines anderen bereichert. In
beiden Fällen betrügt er Jahr für Jahr seine Zwangskunden, indem er Gebühren
fordert, die ihm nicht zustehen. >>> |
- 2 - Das macht er guten Gewissens mit staatlicher
Duldung. Das Schornsteinfegerwesen ist ein anschauliches Lehrbeispiel
an Korrumpierung und Kriminalisierung der Nutznießer eines Staatsmonopols auf
Kosten der Allgemeinheit. Wenn ein Verwaltungsrichter mich mit den Worten
belehrte: Das Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen hat in
unserer Gesellschaft keine Daseinsberechtigung mehr. Es ist ein latenter
Nährboden zu weit verbreiteter Staatsverdrossenheit und öffentlichem Betrug! Auf zahlreichen Seiten dieser Homepage wird bewiesen, wie skrupellos das Schornsteinfegerwesen nutzlose Tätigkeiten der Schornsteinfeger zwingend vorschreibt. Dies unter Ausnutzung von Feuerangst und Vergiftungsangst durch Kohlemonoxid. Die Tabubegriffe Energieverschwendung und Umweltschäden müssen dafür herhalten. All dies kostet uns im Jahr 1,5 Mrd. €. Ein Bruchteil davon würde genügen, um Sicherheit, Ökonomie und Umwelt in gleichem Maße Genüge zu tun. |