Aufgestockte Kamine

oder

Betrugskartell Schornsteinfegerwesen


"Durch Betrug erlistet, ist noch nicht gewonnen"

Sophokles


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Der Inhalt:

==> Behördliche Rechtfertigung eines Betrugs
==> Resümee und Konsequenz

 

"Gegen die List ist die beste Vormauer die Aufmerksamkeit.
Für feine Schliche eine feine Nase."

Baltasar Gracian



 

Behördliche Rechtfertigung eines Betrugs


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Die Höhe des Kamins bestimmt den Kehrlohn des Schornsteinfegers. Damit dieser nicht bei jedem kehren erneut messen muss, wird die Kaminhöhe bei der Abnahme des Kamins ermittelt und im sogenannten Stammnachweis eingetragen.

Berechnet ein Handwerker bei der Abnahme einer Bauleistung zuviel, kann er wegen Betrugs gerichtlich belangt werden. Addiert ein Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) aber bei der Abnahme des Kamins zu den durchlaufenen Stockwerken ein weiteres Stockwerk hinzu, bleibt es gewöhnlich unentdeckt. Denn der Hausbesitzer kennt in der Regel seinen Stammnachweis nicht. Wird der Schwindel aber entdeckt, so bleibt der BSFM nicht nur ungeschoren, sondern seine Aufsichtsbehörde nimmt ihren Schützling gegenüber dem geprellten Hausbesitzer in Schutz. So ist es mir ergangen.

Die Messeinheiten für die Kaminhöhe sind in Deutschland verschieden. So gilt z.B. in Bayern die Kaminhöhe in Metern, in Baden-Württemberg ist es die Anzahl der Stockwerke. Der Eintrag in den Stammnachweis bestimmt für die Lebensdauer des Hauses den zukünftigen Kehrlohn. Selbst wenn der Hausbesitzer den Stammnachweis zu Gesicht bekäme, wäre er ihm ein Buch mit sieben Siegeln. Denn die Stockwerkhöhe ist verschlüsselt dargestellt.

Als ich vor wenigen Jahren zufällig erfuhr, dass die Kaminhöhe meines Hauses gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) um 1 Stockwerk zu hoch eingestuft ist, wandte ich mich an den für das Schornsteinfegerwesen zuständigen Beamten im Landratsamt Böblingen. Ich erbat von ihm eine Korrektur der Fehleinstufung und Rückerstattung der bisher zuviel gezahlten Gebühren. Dies wurde jedoch kategorisch zurückgewiesen. Daraufhin erfolgte ein reger Briefwechsel, in dem ich meine Forderung anhand einer Querschnittsskizze meines Hauses samt Verweisen auf die KÜO untermauerte.

Ich beschuldigte in einem der Briefe meinen Schornsteinfeger des Betrugs, da ihm die Fehleinstufung seines Vorgängers nicht entgangen sein konnte. >>>

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Ferner wies ich darauf hin, dass mein Fall sicherlich nicht einmalig sei. Der Sachbearbeiter des Landratsamtes zog darauf Erkundigungen bei meinem Schornsteinfeger und einem Schornsteinfegerobermeister in der Schornsteinfegerinnung ein, und blieb bei seiner Ablehnung. Damit vermied er einen Präzedenzfall. Jedoch gab ich mich damit nicht zufrieden.

Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoffte ich, dass die vom Landratsamt verweigerte eindeutige Fehleinstufung gerechterweise durch Richterspruch korrigiert würde. Ich wurde aber eines Anderen belehrt, nämlich dass dies nicht Sache des Verwaltungsgerichts sei, ferner dass Rückerstattungen infolge Verjährungen auch fragwürdig seien. So kam mir zunächst die Erkenntnis, dass ich mir in Zukunft durch Kürzung der geforderten Gebühren selbst zu meinem Recht verhelfen muss.

Unser freiheitlich demokratischer Rechtsstaat hat für einen derartigen Fall keine für beide Seiten passende gerechte Lösung parat. Ich sehe es als fragwürdig an, dem Fehlverhalten einer Aufsichtsbehörde mit den Gesetzen des Dschungels zu begegnen, wozu ich in abgemilderter Form jede Zahlungsverweigerung zähle. Bei einer solchen wäre es der Einsichtsfähigkeit meines Schornsteinfegers überlassen, ob er infolge meiner einseitigen Maßnahme sich Recht in seinem Sinne verschafft. Das bedeutet, dass ein behördliches Verfahren mit all seinen Konsequenzen auf mich zukommen würde. Dies ist das Resultat der erzwungenen Macht eines Staatsmonopols.

Da bisher keine staatliche Institution in der Lage war, die Fehleinstufung meines Kamins zu korrigieren, sehe ich mich gezwungen, einen anderen Weg zu beschreiten: Ich unterbreite hiermit im Internet den bei mir verübten Betrug einer breiten Öffentlichkeit und damit den Medien.

Die folgenden beiden Skizzen beweisen meine Aussagen: In Bild 1 ist in einer Querschnittsskizze meines Hauses eindeutig zu ersehen, dass der Kamin nur drei Stockwerke durchfährt. Das Foto in Bild 2 zeigt einen Ausschnitt der Außenansicht meines Hauses. Auch daraus geht eindeutig hervor, dass mein Schornstein nur drei Stockwerke durchfährt. Lt. der KÜO von B/W zählt der Außenbereich nur dann als Stockwerk, wenn er 2,50 m erreicht. In meinem Haus misst der Kamin oberhalb der Decke des 1. Obergeschosses 1,62 m.

 

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Hausquerschnitt

Bild 1: Hausquerschnitt im Kaminbereich

Der Pfeil zeigt auf die Rückseite der Kehröffnung, deren Unterkante mit der Höhe der Deckenunterkante bündig ist. Die Decke des 1.Obergeschosses ist durch eine abgewinkelte Dachbodentreppe unterbrochen. Der Kamin wird von einem Podest der Dachbodentreppe aus gekehrt. Da die vom Schornsteinfeger ausschließlich benutzte Kehröffnung im Deckenbereich ist, hat der Schornsteinfeger nie den Dachboden betreten.

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Hausansicht

Bild 2: Hausansicht von Norden im Kaminbereich

Der Heizraum befindet sich im ebenerdigen Untergeschoss des in den Hang gebauten Hauses. Der Kamin beginnt an der Bildunterkante.


 

Resümee und Konsequenz


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Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dieser durch Zufall aufgedeckte Betrug ein Einzelfall sein soll. Mit Fug und Recht gehe ich davon aus, dass es unzählige Hausbesitzer sind, die Opfer eines vom Staat geduldeten Serienbetrugs sind. Die Handhabe ist ein Staatsmonopol mit all seinen schädlichen Auswirkungen für die Allgemeinheit!

Da jeder BSFM die KÜO seines Bundeslandes kennt, muss er sie strikt beachten. Er muss die Schornsteinhöhe eines Neubaues korrekt einstufen. Entdeckt er in seinem neuen Kehrbezirk eine vorhandene Fehleinstufung, hat er diese unverzüglich zu korrigieren. Mir ist nicht bekannt, dass eine Rückstufung jemals erfolgt sein soll.

Bei der beachtlichen Dunkelziffer an Fehleinstufungen ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass jeder deutsche BSFM bewusst mit Fehleinstufungen konfrontiert wird. Kriminell ist es auf jeden Fall, ob er eine solche selbst vornahm, oder ob er eine von einem seiner Vorgänger vorgenommene, versäumt hat zu korrigieren. Im letzteren Fall hat er sich an dem Vergehen eines anderen bereichert. In beiden Fällen betrügt er Jahr für Jahr seine Zwangskunden, indem er Gebühren fordert, die ihm nicht zustehen. >>>

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Das macht er guten Gewissens mit staatlicher Duldung.

Das Schornsteinfegerwesen ist ein anschauliches Lehrbeispiel an Korrumpierung und Kriminalisierung der Nutznießer eines Staatsmonopols auf Kosten der Allgemeinheit. Wenn ein Verwaltungsrichter mich mit den Worten belehrte:
"Der Schornsteinfeger darf auch dann behaupten er habe gekehrt, wenn er nicht gekehrt hat!"
ist bewiesen, dass auch unsere Justiz bereits in den Strudel des öffentlich geduldeten Betrugs hinein geraten ist.

Das Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen hat in unserer Gesellschaft keine Daseinsberechtigung mehr. Es ist ein latenter Nährboden zu weit verbreiteter Staatsverdrossenheit und öffentlichem Betrug!

Auf zahlreichen Seiten dieser Homepage wird bewiesen, wie skrupellos das Schornsteinfegerwesen nutzlose Tätigkeiten der Schornsteinfeger zwingend vorschreibt. Dies unter Ausnutzung von Feuerangst und Vergiftungsangst durch Kohlemonoxid. Die Tabubegriffe Energieverschwendung und Umweltschäden müssen dafür herhalten. All dies kostet uns im Jahr 1,5 Mrd. €. Ein Bruchteil davon würde genügen, um Sicherheit, Ökonomie und Umwelt in gleichem Maße Genüge zu tun.