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LANDESINNÜNGSVERBAND
DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Berlin
|Ermittlung
der Jahresarbeitswerte für das Jahr 2004 |
Betriebliche
Ausgaben
l. Gesellenlohn
1.1. Jahresbruttolohn 31.919
25 €
1.2. Jahressonderzahlung 2.659
94 €
1.3. Berufsbekleidung 294
00 €
1.4. Vermögenswirksame
Leistungen 480,00
€
1.5. Urlaubsgeld 364,00
€
1.6. Krankengeldzuschuß 1.696
20 €
1.7. Arbeitgeber zusätzliche Unfallversicherung 15 8 50 €
1.8. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 8.406,16 €
1.9. Ausgleichskasse Lohnfortzahlung 1.230
17 €
1.10.
Mutterschaftsumlage 000€
1.11.
Rückzahlung Krankengeldzuschuss 1.234,09
€
1.12.
Bau-Berufsgenossenschaft 824
47 €
1.13. Arbeitsmedizinischer
Dienst 41
09 €
1.14.
Konkursausfallgeld 63,41
€ •
1.15.
Technischer Beratungsdienst BBG 8,15€
Summe
Gesellen kosten] 46.911,25
€
2. Betriebliche Steuern
2.1. Gewerbesteuer 2.078
70 €
Summe betriebliche
Steuern) 2.078,70
€
|
|
Beiträge
und Versicherungen |
|
|
3.1. |
Handwerkskammerbeitrag |
378,61
€ |
|
3.2. |
Innungsbeitrag |
l.650,95
€ |
|
3.3. |
Lehrlingskostenausgleichskasse |
1.429,01
€ |
|
3.4, |
Bau-Berufsgenossenschaft
Hannover |
510,01
€ |
|
3.5. |
Betriebs-
und Berufshaftpflichtversicherung |
524,51
€ |
|
3.6. |
Feuer,
Einbruch, Diebstahl, Elektronik, Rechtsschutz |
330,40
€ |
|
3,7. |
Versorgungsanstalt
B SFM |
6.980,00
€ |
|
3.8. |
Handwerkerversicherung |
5.305,00 € |
|
3.9. |
Krankenversicherung
B SFM |
2.609,12
€ |
|
|
______________Summe
Beiträge und Versicherungen | |
19.717,62
€| |
4. Arbeitsgeräte, Messgeräte,
Berufsbekleidung
4.
l. Arbeitsgeräte, Ersatz und
Abschreibung 2.644,23
€
4.2. Messgeräte, Abschreibung und Überprüfung 2.393,52 €
4.3. Berufsbekleidung B SFM 289'05
€
Summe
Arbeitsgeräte, Messgeräte, Berufskleidung: 5.326^55T
5. Fahrzeughaltung
5.1. Fahrzeughaltung 5.982,75
€
Summe
Fahrzeughaltung: 5.982,75
€
6. Büro, Werkstatt, Betriebsbad
6.1. 3.572,28
€
6.2. Einrichtung Ersatz, Abschreibung 1.948
38 €
6.3. EDV 1.725,61
€
6.4. Badebedarf 177
85 €
6.5. Energiekosten 1.100'00€
6.6. Reinigung und Instandhaltung 1.508,57
€
6.7. Büromaterial 1.792,87€
6.8. Porto/Fernsprechgebühren 5.169,67€
6.9. Tagungen, Schulungen, Fachliteratur 1.528'80€
6.10. Steuerberater 2.840'78€
6.11. Kontoführungskosten 226
22 €
6.12.
Aufwendungen im Kehrbezirk 102,26
€
Summe
Büro, Werkstatt, Betriebsbad|, 21.693,29
€
|6^Büro,
Werkstatt, Betriebsbad
7. Verzinsung des Eigenkapitals
Außenstände und 4 Mon. Zahlungsleistungen ohne Einkünfte 1.840,64 €
Summe der
Geschäftskosten 103.551,04 €
8. Einkommen des BSFM
Zu
versteuerndes Einkommen nach A9 38.972,07
€
|
Gesamtsumme der Geschäftskosten 2004
142.523,40 €
Ermittlung
des Arbeitswertes________________
Gesamtsumme
der Geschäftskosten________. 2004 142.523,11
€
Gesamtsumme
Jahresarbeitsminuten_________2004 150.962,00
€
Wert
einer Arbeitsminute in € 0,94
€
1.
Gesellenkosten im Jahr 2004
1.1.
Jahresbruttolohn
Datum des
Zusatztarifvertrages: 13.05.02
Bruttowochenlohn
It. Zusatztarifvertrag: (ZTV § 2) 612,15€
Anzahl
der Tage im Jahr 365.00
ermittelter
Monatsbruttolohn: 2.659,94
€
ermittelter
Jahressbruttolohn: 31.919'25€
1.2. Jahressonderzahlung (WeIhnachtsgeld) 2.659,94 €
1.3.
Arbeitskleidung_____________(BMTV§8/5.) 294,00€'
1.4. Vermögenswirksame Leistungen: (BMTV § 9/1.) 480
00 €
1.5
Urlaubsgeld. ___________(BMTV
§11/1.) 364,00
€
1.6.
Krankengeldzuschuß 1.696
20 €
1.7.
Arbeitgeber zus. Unfallvers. 158,50
€
1.8.
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
~" !——
Berechnungsgrundlage
(Summe der Zahlungen ohne Kleidergeld)
37.277,89 €
________:______entspricht
monatlich 3.106,49
€
Beitragsbemessungsgrenze
KV 3.336,17
€__
Beitragsbemessungsgrenze
PV 3.336,'17
€
Beitragsbemessungsgrenze
RV 4.448,
23 €
Beitragsbemessungsgrenze
AV 4.448,23
€
Krankenversicherung
in % 14,50 5.405
29 €
Rentenversicherung
in % 19,10 7.120,08€
Arbeitslosenvers,
in %________6,50 2.423,06
€
„„Pflegeversicherung
in % ~ 1,70 633,72
€
1.9.
Umlage U1 Lohnfortzahlung 3,30 1.230,17
1.10
Umlage U2 Mutterschaft 0,00 0,00 €
Summe der
Sozialabgaben 16.812,33
€
Arbeitgeberanteil
in % 50 8.406,16
€
Arbeitgeberanteil
Gesamt 2004 8.406,16
€
1.11
Rückzahlung Krankengeldzuschuss
Anzahl
Arbeitstage It. Jahresarbeitszeitvolumen (Anlage) 14,4
Erstattungssatz
d. IKK in% 70
Wochenlohn
Geselle 612,15
€
1
Arbeitstag * 70 des Tageslohns 85,70
€
Rückzahlung
für 14,4 Tage: -1.234,09
€
Rückzahlung
Gesamt 2003 -1.234,09
€
1.12
Beiträge zur Bau-Berufsgenossenschaft Hannover
______2003______|_____________19.04.2001______
Arbeitsentgeld
2004 (Summe der Zahlungen ohne Kleidergeld) 35.423.19
€
Gefahrenklasse 3,5
Beitragsfuß 6,65
Beitrag
ohne Nachlass 824,47
€
abzüglich
Nachlass in % 0 0,00
€
Gesamtbeitrag
Bau-Berufsgenossenschaft 824,47
€
BBG
Gesamt 2004 824,47
€
1.13
Arbeitsmedizinischer Dienst
Beitragsfuß 1,16
Arbeitsentgelt
* Beitrag: 1000 41,09
€
AMD
Gesamt 2004 41,09€
1.14
Konkursausfallgeld
Beitragsfuß 1,79
Arbeitsentgelt
* Beitrag: 1000 63,41€
| Insolvenz Beitrag Gesamt 2004 63,41
€
1.15 Technischer
Beratungsdienst 7,84
€
2. Zu
versteuerndes Einkommen des BSFM
(Zu Punkt
8 der Übersicht)___________2004
Grundgehalt
A9, Stufen 2.425,65
€
Familienzuschlag 2 Kinder 273,20
€
Allgemeine Stellenzulage 61,35€
feste Amtszulage 218,04
€
Monatseinkommen 2.978,24
€
Jahreseinkommen 35.738,88
€
Sonderzuwendung
(Weihnachtsgeld) 2004
86,31% +25,56€ je Kind 2.621,64
€
Kindergeld pro Kind 276,10€
Vermögenswirk. Lejst./mon. 79,80
€
Urlaubsgeld 255,65
€
Summe
Einkommen des BSFM 38.972,07
€
2.1
Berechnung Gewerbesteuer 2004"
Zu
versteuerndes Einkommen des BSFM 38.644,81 €
Summe
Handwerkerversicherung 5.305,00
€
Beiträge
Versorgungsanstalt 6.908,00
€
Beiträge
Krankenversicherung 2.609,13
€
Summe
Berechnungsgrundlage 53.466,94"€
abgerundet
nach § 11 Gew. St. 53.400,00
€
abzüglich
Freibetrag__________24.500,00 € 28.900,00 €
1 % für
die ersten___________12.000,00 € 120,00
€
davon durchschn.
Hebesatz in ______410 492,00 €
2 % für
die nächsten ~ 12.000,00 € 240,00 €
davon
durchschn. Hebesatz in ______410 984,00 €
3 % für
die nächsten_________ ____5.000,00 € 147,00
€
davon
durchschn. Hebesatz in ______410 602,70 €
4 % für
die nächsten12.000 00 €
davon
durchschn. Hebesatz in ______410 0,00
€
5 für die nächsten_________12.000,00 €
davon
durchschn. Hebesatz in ______410 0,00€
Gewerbesteuermessbetrag 507 00 €
Summe
Gewerbesteuer 2.078,70
€
Bereinigte
Gewerbesteuer (5/6 Methode) 1.732,25
€
Verrechnet
mit Einkommenssteuer (33%) 571,64
€
Verrechnet mit Einkommenssteuer nach § 35 EStG X 1,8 912,60 €
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 248,01
€
3. Beiträge und Versicherungen
3.1.
Handwerkskammerbeitrag
Grundlage:
Gewerbesteuermessbetrag______2003
Grundbetrag 194,29
Gewerbeertrag
2004_____________36.557,36 €
0,7 % vom
Gewerbeertrag 184,32
€
Summe
durchschnittlicher Kammerbeitrag pro Betrieb 378,61
€
3.2.
Innungsbeiträge
. Feuerwehrdienst 25,56 €
' Innungsbeitrag wie 2001 und 2002 +3,5 % 1.625,39 €
Innungsbeitrag
2004 wie 2003 1.650,95
€
3.3.
Lehrlingskostenausgleichskasse
Jahresbruttolohn
Geselle +Sonderzahlung (Weichnachtsgeld) 34.579,19 €
Ausgleich
beträgt 23 % der Lohnsumme (LAKj|2) 7.953.21
€
__ Anzahl
der Lehrlinge (Jahresdurchschnitt) 40-00
Lehrlingskostenausgleich
im UV (Anzahl * Ausgleichssumme) 318.128,53
€
Verwaltungskosten_______6
% (LAK§3) 19.087.71
€
Ausbildung
/ Lehrmittel / ULO (LAK §3) 17.179.00 €
Ausgleichzahlungen
Gesamt 354.395.24
€
Lehrlingskostenausgleichpro
Betrieb_____. 248 1.429,01
€
3.4.
Freiwillige Mitgliedschaft Bau-BG
Versicherungssumme 30.677,51
€
Gefahrenklasse_____________
______2,5 766,94
€
Beitragsfuß
in ____________ ~______6,5 2.040.05
€
abzüglich
Nachlass in ______________0 0,00
€
Vers.
summe * Gefahrenklasse * Beitrags 1000 510,01
€
3.5.
Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherung 524,51
€
3.6.
Feuer, Einbruch, Diebstahl, Elektronik, Rechtsschutz 330,40 €
3.7. Versorgungsanstalt BSFM 6.980,00
€
3.8. Handwerkerversicherung 5.305,00
€
3.9.
Kranken- und Pflegeversicherung BSFM
zu
versteuerndes Einkommen 38.972,07
€
Beitragsbemessungsgrenze
(jährlich) 32.211
,39 €
Beitragssatz
KV_____14,5 4.670,65
€
Beitragssatz
PV_____1,70 547,59
€
davon 50 2.609,12 €
Gesamt 2.609,12
€
4.1.
Arbeitsgeräte Ersatz und Abschreibung
4.1.1.
Arbeitsgeräte jährliche Nutzung
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Kehrleinen
25 m 4 35,79€ 143,16€
Kehrsterne
Edelstahl d = 250 mm 30 7,11 € 213,30 €
Kehrsterne
Edelstahl d = 400 mm 4 9,71€ 38,84 €
Kehrsterne
Edelstahl d = 700 mm 4 14,83~€ 59'32 €
Schlagapparate
WUK-Edelstahl 2 82,32 € 164,64 €
Scheergelenke 4 2,36€ 10, 52 €
Starkstern
200/200 mmm 2 1508 € 30,16 €
Stoßbesenköpfe
Edelstahl 200 mm 10 11,25 € 112,50 €
Rußsäcke 2 50,1 € 100,22 €
Handfeger 2 5,37 € 10,74 €
Staubmaske
einfach 100 1,12 € 112,00 €
Filter
für Staubmaske 5 12,17€ 60,85 €
Handschuhe 30 2,81 € 84,30 €
Leinenmtscher 6 7,41 € 44,46 €
Hickenicht 6 7,26 € 43,56 €
Satz
Prüfröhrchen 2 19,43 € 38,86 €
Taschenlampen
Halogen mit Batterien 2 17,87€ 35,74 €
Technoskop
Glühlampen 2 25,46
€ 50'92 €
Filterpapier
für Rußpumpe 10 11,15 € 111,50 €
Sterne
für Rauchrohrhexe 4 9,66 € 38,64 €
Ersatzbürstenköpfe
für Gashexe 4 7,93 € 31,72
€
Summe
Arbeitsgeräte jährliche Nutzung 1.535,95
€
4.1.2. Arbeitsgeräte
mit zweijähriger Abschreibung AFA 50 %
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Perlonleine 1 53.28 € 53,28
Kehrgerät
für Abgasleitungen 1 50.11 € 50,11 €
Staubmaske
mit Filter 2 44.48 € 88.96 €
Summe Arbeitsgeräte
mit zweijähriger Abschreibung^__________________192,35€
Abschreibung 50 96,18€
4.1.3.
Arbeitsgeräte mit fünfjähriger Abschreibung AFA 20 ____________________
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Gashexen 2 12,78 € 25,56 €
Taupunktspiegel 2 28,12€ 56,24 €
Winkeltechnoendoskope 2 1.315,04 € 2.630,08
€
Kugel 2
kg 2 17,64"€ 35,28 €
Granate 8
kg 2 43,46 € 86,92 €
Baukugel 1 28,12€ 2812 €
Gummikugel
0,5 kg 2 21 47 € 42 94 €
Schultereisen 1 38,35 € 38,35 €
Rußkellen
5-teilig 2 53,69 € 107,38 €
Rußkratzer
Krücke 600 mm 2 13,04€ 26,08€
Karabinerhaken
mit Schraubsicherung 3 6,39€ 19,17 €
Klinke
mit 2 Innenvierkant, verzinkt 2 15,08 € 30,16 €
Schornsteinschlüssel 2 10 74 € 21,48€
Kette
Edelstahl 2 3,83€ 7,66 €
Rollbock
Aluminium 2 26,84 € 53,68 €
GFK-Stoßstange
5 m komplett 2 118,62 € 237,24 €
Kabellampe 1 140,61 €' 140,61 €
Teleskopspiegel 2 30.17 € 60,34 €
Werkzeugtasche 1 69,02€ 69,02 €
Bohrmaschine 1 419,26 € 419,26^
Klappleiter 1 111,97€ 111,97 €
Verbundschächtprüfgerät
Wöhler 1 43,46 € 43,46
€
Staubsabsauger
Wohler Feinfilter Asbest1 608,44
€ 608 44 €
Kehrstangenhaspel 1 161.06 € 161.06€
Summe
Arbeitsgeräte mit fünfjähriger Abschreibung gesamt 5.060,50 €
Abschreibung 20 1.012,10€-
4.1.
Arbeitsgeräte Ersatz und Abschreibung
2004 2.644,23
€
4.2. Messgeräte,
Überprüfung .
4.2.1. Messgeräte BimSchV Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Messcomputer, automatisches Kompaktgerät ECOM 1 1.500,00
€ 1.500,00 €
Gasanalysecomputer ECOM J+ 1 1500,00 € 1.500.00 €
Testo 315 CO Raumluftmessgerät 2 288.37 € 576,74 €
Rußpumpe mit Filter 2 134,47 € 268,94 €
DichtigkeitsprüfgerätWöhlerfürUberdruckanl. 1 1.830,42
€ 1.830.42 €
Elektronischer Abgastester 2 84.36€ 168,72€
Inspektions-Schornsteinkamera mit Zubehör 1 1.789,52
€ 1.789,52 €
Zwischensumme Messgeräte BimSchV 7.634,34
€
Abschreibung 2.0 1.526,87
€
4.2.2.
Wartung'derMessgeräte BImSchV'. Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Ersatzteile
diverse 1 61.36€ 61.36€
CO/Q2
Messzellen 1 398.81 € 398,81 €
Messflüssigkeit.
Fließmittel usw. 2 6,39€ 12,78 €
Überprüfung
der Messgeräte in der Prüfstelle des Ll\ 2 153,39 € 306,78 €
Zwischensumme
Wartung Messgeräte BimSchV 779,73
€
4.2.3.
Prüfung Druckprüfgerät für Abgasleitungen im
Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Beitrag
pro Betrieb 2 43,46 € 86,92 €
Zwischensumme
Wartung Druckprüfgerät 86,92
€
4.2.
Messgeräte, Abschreibung und Überprüfung2004 2.393,52
€
4.3.
Arbeitskleidung BSFM
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Kehranzug 1 359,44 € 359,44 €
Messanzug
Sommer 1 190.71 € 190,71 €
Messanzug
Winter 1 145,21 € 145.21 €
Zubehör
Koppel / Koppeltasche 1 30,17 € 30,17€
persönliche
Schutzausrüstung 1 141,63€ 141,63€
Reinigung,
Instandhaltung 0,00€,
____Summe
Arbeitskleidung BSFM 867,16
€
Alle 3
Jahre erneuern 289,05
€
Arbeitskleidung BSFM 2004 289,05
€
5, Fahrzeughaltung
Citroen
31 Kw
Einzelpreis Gesamtpreis
Kilometerpauschale
1. Fahrzeug Km/Jahr 10000 90% 0.54 € 4.860,00
€
1. Fahrzeug Km/Jahr 8000 40% 0.65 € 2.080,00
€
1.
Fahrzeug Km/Jahr 0 0,00
€
6,940,00 €
Minus 16
Umsatzsteuer 957,25
€
Summe Fahrzeughaltung 5.982,75
€
6. Büro, Werkstatt, Bad —
6.1.
Raumkosten Büro, Werkstatt, Bad (Miete)
Miete Büro
durchschnittliche Fläche in m2 15
durchschnittlicher Mietpreis Je m2 5,11
€ 919,80 €
Miete
Werkstatt
durchschnittliche
Fläche in m2 36
___durchschnittlicher
Mietpreis je m2 6,14€ 2.652,48€
Miete
Betriebsbad
durchschnittliche
Fläche in m2 0,00
€
___durchschnittlicher
Mietpreis je m2 0,00 € 0,00 €
Summe
Raumkosten 3.572,28
€
6.2.
Einrichtung Büro,"Werkstatt,"Bad-
6.2.1. Büroeinrichtung
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Schreibtisch 2 265.87 € 531.74 €
Schiebetürenschrank 2 613,55 € 1.227,10€
Rolltürschrank 1 447,38 € 447,38 €
Standcontainer 1 265,87€ 265,87 €
Winkelelemente 2 143.16€ 286.32 €
Aktenschrank 2 272,01 € 544,02 €
Schreibtischstuhle 2 219,86 € 439,72 €
Besucherstühle 3 84,36 € 253,00 €
Tisch 2 163.61 € 327,22 €
Beleuchtung 1 142.14 € 142,14 €
Teppich 1 223.95 € 223,95 €
Gardinen 1 375.80 € 375,80 €
Summe Büroeinrichtung 5.064,34
€
6.2.2.
Werkstatteinrichtung
6.2.3.
Badeinrichtung
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Brauchwasseranlage 1 419,26 € 419.26 €
Duschen 2 127,82 € 255,64 €
Waschbecken '2 127,82 € 255.64 €
Toilette 1 117.60 € 117,60€
Heizungsanlage 1 2.300.81 € 2.300,81 €
Heizungsinstallation 1 3.476,78 € 3.476,78 €
Fliesen
und Fliesenarbeiten 1 1.533,88 € 1.533,88 €
Beleuchtung 1 143.16 € 143,16€
Schränke
weiß 2 163.61 € 327,22 €
Schränke
schwarz 2 163,61 € 327,22€
Toilettenschränke 1 91,01 € 91,01 €
Summe
Badeinrichtung 9.248.22
€
Gesamtsumme
Einrichtung Büro, Werkstatt, Bad 16.127,64
€
10
-jährige Abschreibung AFA 10 1.612,76
€
6.2.4.
Büromaschinen
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Kopierer 1 920,33 € 920,33 €
Telefax 1 193.78 € 193,78 €
Anrufbeantworter 1 91,01 € 91,01 €.
Rechner 2 63,45 € 130,90 €
Schreibmaschine 0,00
€
Datenbank/Terminplaner
(ist im EDV-Zuschuss enthalten) 0,00
€
Aktenvernichter 1 342,05€ 342,05 €
Summe
Büromaschinen 1.678,07
€
5 Jährige Abschreibung AFA 20 335,61
€
Summe
6.2. Einrichtung – Abschreibung 1.948,38
€
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Werkbank
mit Schraubstock 1 317,00 317,00 €
Werkzeugschrank 1 194,29 € 194,29 €
Werkzeugsatz
(allg. Werkzeug) 1 214,74 € 214.74 €
Regale 1 766.94 € 766,94 €
Hilfsmittel
/ Werkzeughalterungen u.s.w.1 178.95€
178,95 €
Beleuchtung 1 143.16€ 143,16 €
Summe
Werkstatteinrichtung 1.815,08
€
6.3. EDV Einzelpreis Gesamtpreis
Personalcomputer 1 1.636,13 € 1.636,13 €
Monitor 1 920,33 € 920,33 €
Drucker 1 1.278.23 € 1.278,23 €
Scanner 1 613,55 € 613,55 €
EDV-Kosten 4.448,24
€
4
-jährige Abschreibung AFA 25 1.112,06
€
________________EDV
Softwarewartung 613,55
€
EDV
Kosten pro Jahr 2004 1.725,61
€
6.4.
Badebedarf
Bezeichnung
Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis__
Seife 0,00
€
Haarwäsche 0,00
€
Handtücher 0,00
€
u.s.w. 0,00 €
Summe Badebedarf Pauschal 177,85
€
6.5.
Energiekosten, Wasser- und Abwasserkosten
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Raumheizung
Büro (kWH) kWh 0,00€
Beleuchtung
Büro kWh 0.00 €
Raumheizung
Werkstatt kWh 0,00
€
Beleuchtung
Werkstatt kV\m 0,00
€
Raumheizung
Betriebsbad kWh 0,00
€
Beleuchtung
Betriebsbad kWh 0,00
€
Warmwasserbereitung
Betriebsbad kWh 0.00 €
Wasser-
und Abwasser m3 0,00
€
Summe Energiekosten Pauschal 1.100,00
€
6.6.
Reinigung und Instandhaltung
Bezeichnung Gesamtpreis
Reinigungskraft für Büro / Werkstatt / Bad Pauschal 500.00
€
Werkstatt
- Bad Renovierung alle 2 Jahre = Renovierungskosten ½ 756.43 €
Büro
Renovierung alle 4 Jahre = Renovierungskosten ¼ 252,14
€
Summe
Reinigung und Instandhaltung 1.508,57
€
6.7.
Büromaterial .
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Formulare 1 132,94 € 132.94 €
Computerpapier 1 92,03 € 92,03 €
Konzeptpapier 1 6.14€ 6,14 €
Notizblöcke 3 1,02€ 3.06 €
Briefumschlage 1 153,39 € 153.39 €
Schreibutensilien 3 6,14€ 18.42€
Kehrbuch 1 6,44 6.44 €
Lohnbuch 1 9,10 € 9,10 €
Kassenbuch 1 12,27 € 12.27 €
Journal 1 7,46 € 7.46 €
Heftgerät 1 91,01€ 91,01 €
Locher 2 12,27€ 24,54 €
Papierkörbe 3 38,86 € 116.58 €
Briefwaage 1 44,74 € 44.74 €
Schreibunterlage 1 12,27 € 12.27 €
Telefonverzeichnis 1 15,24 € 15.24€
Briefstander 1 16,36 € 16.36 €
Büroschere 1 12.78 € 12,78 €
Klebestreifenabroller 1 6,90 € 6,90 €
Zettelboxen 4 1,28 € 5.12 €
Ablagekörbe 3 1,28 € 3,84 €
Brieföffner 1 6,14€ 6,14 €
Terminplaner 2 16,36 € 32,72 €
Geldkassette 1 17,38€ 17.38 €
Stempel 2 12,53 € 25.06 €
Stempelkissen 2 3,32 € 3.32 €
Schriftgutablage 2 5.62 € 11,24 €
Ordner 20 3,43 €" 68.60 €
Tonerkassetten Drucker 3 125,27 € 375.81 €
Tonerkassetten Kopierer 3 63,91€ 191.73€
Faxrollen 5 28,12 € 140,6.0 €
Disketten 5 6,14 € 30.70 €
ZIP-Disketten 8 8,44 € 67.52 €
Kleinmaterialien 10 2.81 € 28.10€
Summe Büromaterial 1.792,87
€
6.8.
Porto / Fernsprechgebühren
6.8.'Porto
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Gebührenrechnungen 1200 0,56€ 672,00 €
Messbenachrichtigungen 1800 0,51 € 918,00 €
Messbescheinigungen 1800 0,56 € 1,008,00 €
Mängel 200 0,56 € 112,00 €
Schriftverkehr 100 0,56 € 56,00 €
Schriftverkehr größere Formate 50 1,53€ 76,501 €
Summe
Porto 2.842,50
€
6.8. Telefon- und Faxkosten
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Telefongebühren Werkstatt 12 25,56 € 306,72 €
Telefongebühren Büro 12
51,13€ 613,56 €
Email 0,00
€
Internet – Werkstatt 12 10,23 € 122,76 €
Internet-Büro 12 23,93 € 287,16 €
Funktelefon Meister 12 51,13€ 613,56 €
Funktelefon Geselle 12 25,56€ 306,72 €
ISDN 1 76,69 € 76,69 €
Summe Telefon-
und Faxkosten 2.327,17
€
Summe Porto / Fernsprechgebühren 5.169,67
€
6.9.
Tagungen, Schulungen, Fachliteratur ___„_
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Gesetze. Verordnungen, Ergänzungen 12 7,67 € 92,04€
Zertifizierung 12 35,79 € 429,48 €
Schulung
EDV / Betriebsführung 2 63,91 € 127,8 €
Öffentlichkeitsarbeit / Kundeninformation 12 38,35€ 460,20 €
Fachzeitschriften,
Fachbücher 1 112,48 € 112,48 €
Schulung
Energieberatung 1533,87€ 1/5 1 306,78 € 306,78 €
Summe Tagungen, Schulungen,
Fachliteratur 1.528,80
€
6.10
Steuerberater
Leistung
des Steuerberaters Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Lohnabrechnung.
Lohnkontenführung 12 38,35 € 460,20
€
Buchführung 12 173,84 € 2.086,08 €
Bilanz
und GuV 1 294,50 € 294,50 €
Summe Steuerberater 2.840,78
€
6.11
Kontoführungskosten
Bezeichnung Betrieb Einzelpreis Gesamtpreis
Konto-Grundgebühr 0,00
€
Überweisungen 0,00
€
eingehende
Überweisungen 0.00
€
Schecks 0,00
€
Summe
Kontoführungskosten Pauschal 226,22
€
6.12
Aufwendungen im Kehrbezirk
Bezeichnung Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis
Parkgebühren 0.00
€
Nahverkehrsmittel 0.00
€
Informationsmaterial 0.00€
Summe
Aufwendungen im Kehrbezirk Pauschal 102,26
€
7.
Verzinsung des Eigenkapitals
Aufgewendetes
Kapital Zinssatz in % 8,00 Zinssumme
Eigenkapitaleinsatz für 4 Monate jährlich 46.016,27 € 1.227,10
€ 1.227,10 €
Außenstände durchschnitt 6 Monate 15.338.76
€ 613,54 € 613,54 €
Summe
Verzinsung Eigenkapitals 1.840,64
€
Berechnung des
Jahresarbeitszeitvolumens
2004 2004 2003 2003_
Meister Geselle Meister Geselle_
Tägliche Arbeitszeit in
Stunden BSFM7,9 474,0 474,0
Tägliche Arbeitszeit in
Stunden Geselle 7,7 462,0
462,0_
Kalendertage 365 Tage 173010,0 168630,0 173010.0 168630.0 Abzügl. Wochenenden 104 Meister 49296,0 48048,0 49296,0 48048.0_
_Abzügl. feste Feierstage
Meister
(Karfreitag, Ostermontag,
Himmelfahrt, Pf 3934,2 3834,6 3934.2 3834.6_
Urlaub Geselle 14784,0 14784.0_
Urlaub BSFM 14220,0 14220
Krankheit Geselle 14.1
Tage 6514,2 6514,2_
Krankheit BSFM 14.1 Tage 6683.4 6683,4
Schulungstage Innung 2 Tg 948,00 924,0 948.00 924.0_ _
Freistellung von
der Arbeit Meister 1 Tg. 474,0 474,0
Nach BMTV Geselle 3 Tage 1386,00 1386,00
Bildungsurlaub gem.
Berufsbildungsgesetz 5 Tg. 2310,0 2310.0_
Arbeitsmedezinischer
Dienst Meister alle: 158,0 158,0
Geselle alle 2 Jahre 231,0 231,0
Persönlich bedingte
Ausfallzeit sowie
sonstige nicht der
Aufgabenerfüllung
dienende Zeiten
9.5 Meister 9243,2 9243,2
Freistellung nach § 14
Nr.2 BMTV Gesellen 758,4 758,4
Nettoarbeitszeit Geselle 89839,8
89839,8 _
Nettoarbeitszeit BSFM 88053,2 88053,2 88053,2
Nettoarbeitszeit BSFM /
Geselle 177893,0
Nicht
regelmäßige Pflichtaufgaben 7931.0
Verwaltungsaufgaben 19000,0
Jahresarbeitswerte 150.962,0
SenStadt September
2003 5196
VI E 31
Voraussichtliche
Geschäftskosten eines Kehrbezirks in Berlin für das Jahr 2004
1.
Gesellenkosten
1.1.
Jahresbruttolohn
|
Bruttowochenlohn
(§ 2 ZTV) |
|
|
612,15x365 |
31919,25€ |
|
.7 |
|
|
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004 • |
31
919,25 € |
1.2.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) (§ 8/3 BMTV) "
Nach
Auskunft von Frau Dombrowski - LVwA II E 482 - wird für die Berechnung des
Weihnachtsgeldes der Arbeiter der Monat September zugrundegelegt
|
Fiktive
Lohnsumme September 2004 612,15:7x30 |
2
623,50 € |
|
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004 |
2
623,50 € |
1.3.
Arbeitskleidung (Zuschuss) (§ 8/5 BMTV)
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004 294,00
€
1.4. Vermögenswirksame
Leistungen (§9/1 BMTV)
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004 480.00
€
1.5.
Urlaubsgeld (§ 11/1 BMTV)
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004 364,00
€
1.6.
Krankengeldzuschuss Arbeitgeberanteil Lohnfortzahlung für sechs Wochen; 30 v;
H. von sechs Bruttowochenlöhnen
|
Bruttowochenlohn
2004 |
612,15€ |
|
Krankengeldzuschuss
2004 612,15x6x3:10 |
1
101,87 € |
|
87,45x70:100x14,4 |
-
881,50 € |
|
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004 |
220,37
€ |
1.7.
Unfallversicherung
| Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004' 0,00
€
1.8.
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Jahresbruttolohn
2004 31
919 25 €
Jahressonderzahlung 2
623 50 €'
Urlaubsgeld 364.00
€ ——
Vermogenswirksame
Leistungen 480
00 €————
Krankengeldzuschuss 1
101 87 €————
Summe 36488.62€~
KV-Bemessungsgrenze
14,5 5
290 85 €————
RV-Bemessungsgrenze
19,1 6
969 33 €————
AV-Bemessungsgrenze
6,5 2
371'76 €————
PV-Bemessungsgrenze
1,7 620'31
€————
Summe 15
252'25€
davon
50 (Arbeitgeberanteil) 7626'13€————
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 7626
13 €————
1.9.
Beiträge zur Bauberufsgenossenschaft Hannover
Gefahrenklasse
3,5 - Beitragsfuß 6,65
Lohnsumme 36
488.62 €
Lohnsumme
x Gefahrenklasse x Beitragsfuß 849,27
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 849
27 €
1.10.
Arbeitsmedizinischer Dienst
Beitragsfuß
1,16
Lohnsumme 36
488.62 €
Lohnsumme
x Beitragsfuß 42,33
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 42
33 €
1.11.
Insolvenzgeld
Beitragsfuß
1,79
Lohnsumme 36
488.62 €————
Lohnsumme
x Beitragsfuß : 1000 65,31
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 65
31 €
1.12.
Ausgleichskasse Lohnfortzahlung - 3,3 %
Lohnsumme 36
488,62 €
Lohnsumme
x 3,3 : 100 120412€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1
204,12 €
1.13.
Betriebliche Altersversorgung (§ 1.5 BMTV)
Zuwendung
Arbeitgeber 612,15€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 612,15€
Summe Gesellenkosten 46
300,43 €
2.Betriebliche Steuern/Gewerbesteuer
Für die
Berechnung der Gewerbesteuer sind zwei Nebenrechnungen erforderlich:
a) Zu
versteuerndes Einkommen des BSFM
b)
Handwerkerversicherung
2 a) Zu
versteuerndes Einkommen des BSFM siehe Nr. 7
2 b) Handwerkerversicherung
siehe Nr. 3. 8
Berechnung
der Gewerbesteuer
zu
versteuerndes Einkommen 37
724,33 €
Handwerkerversicherung 5
305,00 €___
Versorgungsanstalt 6
980,00 €____
Kranken-
und Pflegeversicherung BSFM 3
055,67 €____
Summe 53
065,00 €____
abgerundet
(§ 11 GewStG) 53
000,00 €
abzüglich
Freibetrag 24 ,500 €
zu
versteuerndes Einkommen 28
500,00 €____
1 für die ersten 12 000 € 120,00€____
2 für die nächsten 12 000 € 240,00
€____
3 für die restlichen 4 500 € 135,00
€____
Gewerbesteuermessbetrag 495,00
€____
Hebesatz
410
Gewerbesteuer 2
029,50 €____
Bereinigte
Gewerbesteuer (5/6 Methode) 1
691,25 €____
Verrechnet
mit Einkommenssteuer (33 %) Grenzsteuersatz *) 558,11
€____
Verrechnet
mit der Einkommenssteuer nach § 35 EStG
"(Gew.
Steuermessbetrag x 1,8) 891,00
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 242,14
€____
*)
Grenzsteuersatz bei rd. 105 000 € bei Splittingtabelle 36/108 = 33 %
Summe Betriebliche Steuern/Gewerbesteuer 242,14
€
3.
Beiträge und Versicherungen
3.1.
Handwerkskammerbeitrag
Grundbeitrag 194,29€
zuzüglich
Gewerbeertrag des Jahres 2004 (68 548,22
DM = 35
048.15 €) abzüglich 10 000 €; davon 0,7 % 175,34€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 369,63
€
3.2.
Innungsbeitrag und Feuerwehrdienst
Innungsbeitrag 1
625,39 €
Feuerwehrdienst 0,00
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1
625.39 €
3.3.
Lehrlingskostenausgleichskasse
Jahresbruttolohn 31
919,25 €
Jahressonderzahlung 2
623,50 €
Lohnsumme 34
542,75 €___
Ausgleich
beträgt 23 der Lohnsumme 7
944,83 €
40
Lehrlinge im Jahresdurchschnitt
Lehrlingskostenausgleich
(Lehrlinge x Ausgleichssumme) 317
793,20 €
6 Verwaltungskosten 19
067,59 €
Lehrmittel 17
179,00 €
Summe 354
039,79 €
Ausgleich
pro Betrieb (Summe : 248 Betriebe) 1
427,58 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1
427,58 €___
3.4.
Freiwillige Beiträge der BSFM zur Bau-Berufsgenossenschaft Hannover
Gefahrenklasse
2,5 - Beitragsfuß 6,65
Versicherungssumme 30
677,51 €
Beitrag 510,01
€
(Versicherungssumme
x Gefahrenklasse x Beitragsfuß : 1000)
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 510,01
€
3.5.
Beiträge Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Beitrag 524,51
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 524,51
€
3.6.
Versicherungen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Elektronik, Rechtschutz
Beitrag 330,40
€
Anzuerkennende' Bereitstellungssumme
2004 330,40
€
3.7.
Versorgungsanstalt BSFM
"Beitrag 6
98.0,00 €
Anzuerkennende
Bereitstellungssumme 2004 6
980,00 €
3.8.
Handwerkerversicherung
Pflichtbeitrag 5
305,00 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 5305,00
€
3. 9.
Kranken- und Pflegeversicherung BSFM
KV:
Beitragssatz 14,5
PV:
Beitragssatz 1,7
zu
versteuerndes Einkommen 37.724,33
€
KV:
Einkommen x 14,5 , davon 50 % 2.735
01 €
PV:
Einkommen x 1,7, davon 50 % 320
66 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 3.055,67
€
Summe Beiträge und Versicherungen 20.128,19
€
4. Büro-,
Werkstatt-, Bad und sonstige Aufwendungen
4.1.
Miete für Büro, Werkstatt und Bad
Miete
Büro (15 m2/5,11 €x 12 Monate) 919,80
€
Miete
Werkstatt (35 m2/6,^4 € x 12 Monate) 2
578,80 €
Summe 3
498,60 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 3
498,60 €
4.2.
Einrichtung (Abschreibung) für Büro, Werkstatt und Bad
Abschreibung
generell 1.948,38
€
Abschreibung
für Sewerin EX-TEC PM 4 -2 Jahre 666,69
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 2
615,07 €
4.3.
Badebedarf
Badebedarf 177,85€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 177.85
€
4.4.
Energiekosten (Heizung, Beleuchtung, Warmwasser)
Energiekosten 1.000,00
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1
000,00 €
6 "
4.5.
Reinigung
Reinigungskosten 500
00 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
20.04 500
00 €
4.6.
Instandhaltung
Instandhaltungskosten 1
008 57 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1
008 57 €
4.7.
Büromaterial
Kosten
für Büromaterial
~1 692 87 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
20041 692 87 €
4.8.
Porto
Kehrbezirk
1 200 Häuser
Rechnungsversand
(2 x 1 200 x 0,55 €) 1
320,00 €~
Versand
von Messbescheinigungen (I000x0,55€) 550,00
€
Versand
von Benachrichtigungskarten (1000 x 0,45 €) 450,00
€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 2
320 00 €
4.9.
Telefon
Telefon
kosten 580
23 €|
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 580,23
€
4.10.
Bank-und Postbankgebühren
Gebühren 220
24 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 220
24 €
4.11.
Laufende Kosten der EDV
EDV-Kosten 1
225 61 €l
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1
225,61 €
4.12.
Steuerhelfer (Jahresabschluss)
Kosten 1716,99 € ~
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1.716,99 €
4.13.
Sonstige Aufwendungen
Tagungen,
Schulungen, Fachliteratur 307,83
€
Aufwendungen
im Kehrbezirk 405,91
€
Schulung
Energieberatung 306,78
€
Summe 1.020,
52 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 1
020,52 €
Summe Büro-, Werkstatt-, Bad und
sonstige Aufwendungen 17 576,55
€
5. Kehr-,
Prüf- und Messgeräte, Berufskleidung
Anschaffung 2
178 72 €
Überprüfung
und Wartung der Messgeräte 430,06
€
Arbeitskleidung
Meister 270
22 €
Summe
2 879,00 €
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 2
879,00 €
Summe Kehr-, Prüf- und Messgeräte,
Berufskleidung 2
879,00 €
6.
Fahrzeughaltung
Geselle:
Kangoo .'- 0,30 €/km - 15 000 km
Laufleistung
Meister:
Renault Megane - 0,33 €/km - 15 000 km Laufleistung
Geselle
(0,30 €xt5 000 km) 4
500,00 €:
+ 16 % 720,00€ 3780,00€
Meister
(0,33 €xl5 000 km) 4950,00
€
+ 16 % 792,00
€ 4 158,00 €
davon 50
% 2
079 00 €
Summe 5
859,00 €
./.
10 Nebenarbeiten 585,90
€
./.
Kosten für Privatnutzung 500
00 €
Summe 4773,10€
Anzuerkennende Bereitstellungssumme
2004 4
773,10 €
Summe Fahrzeughaltung 4
773 10 €
7. Zu
versteuerndes Einkommen BSFM
Grundgehalt
A 9, Stufe 11
vom 01.01.
2004 - 31. 03. 2004 mtl. 2 483,87 € 7.451,61
€
Grundgehalt
A 9, Stufe 11—
vom 01.
04. 2004-30. 07. 2004 mtl. 2508,71 € 10.034,84
€
Grundgehalt
A 9, Stufe 11'•'
vom 01.
08. 2004-31. 12. 2004 mtl. 2 533,80 € 12.669,00
Grundgehalt
2004 insgesamt 30
155,45 €
Familienzuschlag,
Stufe 2, 2 Kinder 279,76
€
Allgemeine
Stellenzulage 52
82 €
Amtszulage
(für höherwertige Tätigkeiten) 224
01 €
Zulagen
2004 je Monat 566,59
€
Zulagen
2004 pro Jahr 6
799,08 €
Jahreseinkommen 36
954 53 €
Sonderzuwendung
(640 €+-25 € je Kind) 690,00
€
Vermögenswirksame
Leistungen (6,65 €/Monat) 79,80
€
Urlaubsgeld 0,00
€
Summe 37
724,33 €
Summe zu versteuerndes Einkommen
BSFM 37
724,33 €
Zusammenfassung der Geschäftskosten
I. Gesellenkosten 46
300,43 €
II. Steuern 242,14
€
III. Beiträge und Versicherungen
20 128,19 €
IV. Büro, Werkstatt, Bad und sonstige
Aufwendungen 16
909,86 €
V. , Kehr-, Prüf- und Messgeräte, Berufskleidung 2
879,00 €
VI. Fahrzeughaltung 4773,10€
VII. Einkommen des Meisters 37
724,33 €
Summe Geschäftskosten 2004 129
623,74 €
128
957,05 €: 150 962 AW = 0,858651448
Gebühr
2004= 0,86 €
Äußerung
der Berliner Schornsteinfegerinnung zum Referentenentwurf zur Änderung der
Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO)
Mit dem
Inkrafttreten der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) für Berlin vom
11. Dezember 1996 wurde erstmals.in der Bundesrepublik Deutschland eine
Gebührenordnung erlassen, die auf der Grundlage einer einjährigen
Arbeitszeitstudie durch ein unabhängiges Institut (BDO) basiert.
Anders
als bei Zeitmessungen in der industriellen Fertigung mußten bei
Schornsteinfegertätigkeiten auch unterschiedliche Bebauungsdichten in den
Bezirken, unterschiedliche Gebäudearten und der Beauftragung zur Beratung gemäß
Schornsteinfegergesetz umgesetzt werden. Dies war in allen Fällen nicht
möglich, deshalb mußte in Einzelfällen auf Anraten des Instituts auf
Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Im Vordergrund stand hierbei eine
mögliche Entlastung und damit Förderung von Betreibern moderner und innovativer
Feuerstätten. Mit dem Erfolg erheblicher Gebührenentlastungen für Eigentümer
und Betreiber umweltfreundlicher Energiearten.
Bei der
praktischen Durchführung der Gebührenerhebung stellte sich heraus, daß einzelne
Anpassungen der KÜGebO vorgenommen werden sollten.
1. Die
Begehungsgebühren sollten zur Übersichtlichkeit für Eigentümer und Betreiber
nicht. gesondert einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden, sondern unter einen
einzelnen § zugeordnet werden.
2. Die
Begehungsgebühr pro Geschoß gemäß § 7 hat sich nicht bewährt, da hier meist in
der Innenstadt unterschiedliche Gebührenbelastungen bei gleicher Leistung
auftraten. z.B. bei Geschossen mit drei und mehr Wohnungen (sogenannte
Laubengänge) wurde jeweils eine Begehungsgebühr von 14,3 AW erhoben, wobei bei
Einzelwohungen pro Geschoß ebenfalls 14,3 AW berechnet wurden.
Dies
führte zu Gebührenungerechtigkeiten und erschwerte das Abrechnungs- und
Umlageverfahren für die Eigentümer erheblich.
Wir halten folgende Änderung für
notwendig:
Die Begehungsgebühr
ist wie ursprünglich geplant und bei möglichst kostenneutraler Reduzierung der
AW-Werte pro Wohnung zu erheben.
Begründung:
Mehr
Übersichtlichkeit und Transparenz für Eigentümer auch im Abrechnungs- und
Umlageverfahren mit den Mietern. Keine unterschiedliche Gebührenhöhe bei
gleicher Leistung. Leistungsberechnung entsprechend Zeitaufwand
3.
Feuerstättenschau § 9
Gemäß
Schornsteinfegergesetz vom 15. September 1969 (BGB1.1 S. 1634), zuletzt
geändert durch Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes vom 20. Juli
1994 (BGBl.1 S. 1624) § 13 ist der Bez.-Schornsteinfegermeister persönlich
verpflichtet innerhalb von 5 Jahren eine Feuerstättenschau durchzuführen. Es
handelt sich also immer um eine zusätzlich gesondert erbrachte Leistung. Sie ist
als eine ergänzende Maßnahme zu den Arbeiten der Kehr- und Überprüfungsordnung
zu verstehen. Im Kommentar zum Schornsteinfegergesetz ist ausdrücklich
festgehalten, daß es keineswegs erforderlich ist, daß die Feuerstättenschau
durch gesonderte Begehungen erfolgt; die Feuerstättenschau kann auch anläßlich
und zusätzlich der Ausführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten vorgenommen
werden. Dies ist eine Frage der innerbetrieblichen Organisation des Bez.-
Schornsteinfegermeisters.
Da es
sich bei der Feuerstättenschau immer um eine zusätzlich gesondert erbrachte
Leistung handelt ist sie ihrem Charakter entsprechend gesondert in einem §
festzu-
legen
ohne Änderung der arbeitszeitwerte.
4. Die
schon in der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 20.1.92 enthaltenen Überprüfungstätigkeiten
an C 11-Geräten (raumluftunabhängige Gasfeuerstätten,
Einzelraumgasfeuerstätten) können nun ab 01. Januar 1998 und mehrjähriger
Erprobungszeit in anderen Bundesländern und nach abgeschlossener Entwicklung
geeigneter Prüf- und Messgeräte durchgeführt werden. Eine erneute
Arbeitszeitstudie für diese Einzeltätigkeit würde eine Unverhältnismäßigkeit
bedeuten. Für die Höhe der Arbeitswerte ist die durchschnittlich gewonnene
erfahrungswert anzusetzen.
5. Nach
dem Gutachten von Prof. Rawe von der Fachhochschule Gelsenkirchen der
vorgeschlagenen Muster-KÜO und den einschlägigen Veröffentlichungen des DVGW
und des BDGW wird nunmehr auch in Berlin den deutschen Sicherheitsstandards
entsprechend eine Überprüfung an Brennwertfeuerstätten für gasförmige
Brennstoffe durchgeführt. Die Höhe der Arbeitswerte-sollte adequat zu den
bisherigen Überprüfungstätigkeiten an Gasfeuerstätten vorgenommen werden.
6. Bei
der Reinigung von asbesthaltigen Feuerungs- Abgasanlagen ist die Gebührenhöhe
gemäß dem unterschiedlichen Aufwand in AW festzusetzen. Die Entsorgung der
Rückstände ist gesondert als Auslage zu erheben.
7.
Freistehende und vertikal geführte Schornsteine, Abgasleitungen, anderen
Abgasanlagen, Lüftungsschächten oder -leitungen müssen mit einem gleichen Leistungsaufwand
überprüft werden, wie die Tätigkeiten für freistehende Schornsteine. Die
AW-Zahl ist deshalb dem § 5 Abs. 4 anzupassen.
8. In den
letzten Jahren wurde eine erhebliche Steigerung des Arbeits- und Portoaufwandes
an Mahnverfahren verzeichnet. Es ist deshalb eine Mahngebühr von 5 AW zu
erheben und in die neue KÜGebO aufzunehmen. Eine Erhöhung der Gebührenstruktur
wird dadurch nicht erreicht, da es sich um Aufwendungen handelt, die der
Gebührenschuldner zu vertreten hat.
VI E 3 Berlin, den 18.
Juli 2003
5127
Sen
über
StS BW
Schornsteinfegerwesen
hier: Verstöße von Schornsteinfegern
Ihre handschriftliche Anfrage vom 30. Juni 2003 beantworte ich wie
folgt:
Wegen der Vielzahl der möglichen Verstöße gegen
schornsteinfegerrechtliche Re-
gelungen durch Bezirksschornsteinfegermeister werden hier nur die am
häufigsten
vorkommenden aufgeführt:
• Falscheintragungen im Kehrbuch, unkorrekte Führung des Kehrbuches,
• Unkorrekte Führung der durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen
Unterlagen.
• Verstöße gegen Steuer- und sozialversicherungsrechtliche
Pflichten,
• Unkorrekte Rechnungslegung,
• Unhöfliches Auftreten gegenüber Kunden,
• Unkorrekte Arbeitsausführung bzw. Nichtausführung von
Pflichtaufgaben,
• Nichteinhaltung vorgeschriebener Bestellfristen,
• Nichterreichbarkeit,
• Fehlende bzw. mangelhafte Mitwirkung bei
Kehrbezirksneueinteilungen,
• Verstoß gegen die Eichpflicht der Messgeräte.
Als Sanktionen bestimmt § 27 des Schornsteinfegergesetzes (SchfG)
folgende Aufsichtsmaßnahmen:
1. Verweis
2. Warnungsgeld bis zu 5.000,-€.
Bei fehlender persönlicher oder fachlicher Zuverlässigkeit oder nach
Verhängung zweier Warnungsgelder innerhalb von 10 Jahren ist die Bestellung zum
Bezirksschornsteinfegermeister gem. § 11 Abs. 2 SchfG zu widerrufen.
Schwebt gegen einen Bezirksschornsteinfegermeister ein
Widerrufsverfahren oder ein Strafverfahren wegen einer Tat, die den Widerruf
der Bestellung rechtfertigen würde, so kann ihm gem. § 28 SchfG die Ausübung
seiner Befugnisse bis zur Entscheidung des Verfahrens untersagt werden.
Für die Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 SchfG ist das Bezirksamt
zuständige Behörde, alle weiteren Maßnahmen fallen in unsere Zuständigkeit.
Zur Zeit laufen drei Widerrufsverfahren gegen
Bezirksschornsteinfegermeister, ein viertes wird in Kürze eingeleitet werden.
Die Durchführung dieser Verfahren gestaltet sich sehr schwierig, da,
anders als im Land Brandenburg, die zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts
trotz eindeutiger Beweislage unsererseits zumeist Gründe findet, die für den
Verbleib des Bezirksschornsteinfegermeisters sprechen. Auch der 1. Senat des
Oberverwaltungsgerichts lässt die nötige Härte vermissen. Außerdem sind die
Verfahren sehr langwierig.
So dauert bereits das Verfahren zur Anordnung der aufschiebenden
Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO (sog. Eilverfahren) m der Regel mindestens ein
halbes Jahr. Hauptsacheverfahren ziehen sich 2 Jahre und länger bereits in der
t. Instanz hin.
Meyer
SCHORNSTEINFEGER-INNUNG
IN BERLIN
Landesinnungsverband
des Schornsteinfegerhandwerks Berlin
Schornsteinfeger-Innung in Berlin, Westfälische Straße 87,10709
Berlin „ -.,
An
SenatSVerwaltimg
für Stadtentwicklung
Württembergische
Str. 6
10702
Berlin
Geschäftskosten
2003
Sehr
geehrte Damen und Herren,
im Anhang
die durchschnittlich ermittelten Geschäftskosten eines Kehrbezirks gemäß § 22
Schornsteinfegergesetz vom 15. September 1969 (BGB1. IS. 1634 ) zuletzt
geändert durch Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes vom 20. Juli
1994 (BGB1. IS. 1624) im Land Berlin.
Zur
Ermittlung des Reineinkommens eines Bezirksschornsteinfegermeisters wurde die
Besoldungsgruppe A9 in der Endstufe mit zwei kinderzuschlagsberechtigten
Kindern und Sonderzuwendung des Jahres 2002 zugrunde gelegt.
Eine
Erhöhung des Meistereinkommens gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Bei der
Ermittlung der Gesellenkosten wurde eine Erhöhung des Wochenlohnes gemäß dem
geltenden Zusatztarifvertrag berücksichtigt.
Beiträge
und Versicherungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben oder bei
betrieblichen Versicherungen im Mittelwert in Ansatz auf der Grundlage des
Jahres 2002 gebracht.
Bei den Sachmitteln ( Arbeitsgeräte, Messgeräte, Berufskleidung
u.s.w.) wurden die durch das Finanzamt vorgegebenen Abschreibungszeiten, wo
dies nicht möglich war die durchschnittliche Zeit der Verwendbarkeit
berücksichtigt.
SCHORNSTEINFEGER-INNUNG
IN BERLIN
Landesinnungsverband
des Schomsteinfegerhandwerks Berlin
Mieten
für Büro Werkstatt und Betriebsbad wurden auf der untersten Stufe von
Vergleichsmieten oder der Durchschnittsmiete gemäß Berliner Mietspiegel
ermittelt.
Notwendige
Renovierungen wurden den Mietverträgen oder entsprechend dem Bedarf in Ansatz
gebracht.
Bei der
Einrichtung von Büro und Verwaltung musste die Entwicklung im EDV- und
Kommunikations-Bereich berücksichtigt werden und gemäß den Abschreibungszeiten
des Finanzamtes in Ansatz gebracht werden.
Die
Kosten der Fahrzeughaltung wurden durch den ADAC-Deutschland ermittelt.
Durch die
schnelle technische Weiterentwicklung insbesondere im Feuerungsanlagen- und
Energiebereich wurden die dadurch notwendigen Kosten für
Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem § 12 SchfG in Teilen berücksichtigt.
Der
Innungsbeitrag wurde gegenüber dem Vorjahr nachdem 4 Jahre nicht erhöht wurde
um 3 erhöht. Ein Haushaltsplan 2003 liegt noch nicht vor, und wird ihnen wie
immer nach Beschluss durch die Innungsversammlung in einer Zusammenfassung zur
Prüfung vorgelegt.
Die
Ausgleichszahlungen für die Lehrlingsausgleichkasse wurden gemäß der LAK-
Verordnung ermittelt und verändern sich nur geringfügig. Da immer weniger
Betriebe die Kosten der Ausbildung tragen müssen, konnte nur durch erhebliche
Einsparungen wesentliche Erhöhungen vermieden werden.
Beide Kassen
wurden 2001 durch die Handwerkskammer ohne Beanstandungen geprüft.
Bemerkung:
Durch die nicht immer sachlich begründeten massiven Einsprüche von
Interessenverbänden und teilweise unter außer Achtlassung notwendiger
wirtschaftlicher Betriebsführung auch eines Schornsteinfegerbetriebes wurden in
der Vergangenheit erhebliche Kürzungen in den Geschäftskosten vorgenommen. So
steht Berlin mit Euro 0,82 pro AW an letzter Stelle der drei vergleichbaren
Stadtstaaten.
Bisher konnten durch Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb der
Betriebe und Einkünfte aus nicht wiederkehrenden Tätigkeiten, ausgelöst durch
die erhebliche Modernisierungswelle an Feuerungsanlagen, Defizite unter
Inkaufnahme der Verringerung des Reineinkommens kompensiert werden.
In Anbetracht der öffentlich rechtlichen Aufgaben und den damit
verbundenen engen Rahmenbedingungen sind zur Zeit weitere
Rationalisierungsmaßnahmen kaum möglich. Da die Bauwirtschaft insgesamt
negative Auftragseingänge verzeichnet und die Modernisierung von Feuerungsanlagen
fast abgeschlossen ist, können wirtschaftliche Defizite nicht mehr ausgeglichen
werden; dies führte bei einigen Betrieben dazu, dass die finanziellen
betrieblichen Verpflichtungen schon jetzt nicht mehr bedient werden konnten.
Verschärft wird diese Tatsache, das, wie auch bei anderen Gewerken
feststellbar, Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, und die
öffentliche Hand aber nicht immer in der Lage ist ihren gesetzlichen Auftrag
der Einziehung von Gebühren entsprechend nachzukommen. Die Aufnahme von
Zinszahlungen für dadurch notwendige Überbrückungskredite wurde bisher
abgelehnt.
Der
Verzicht der Anpassung von Geschäftskosten auf eine entsprechende Entwicklung
der Lebenshaltungskosten und der Höhe des veröffentlichen Preisindexes führt
zwangsweise zu einer späteren erheblichen Erhöhung der Gebühren, die dann dem
Kunden nicht mehr vermittelbar ist.
Ich bitte
auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes um die Prüfung der vorliegenden
Geschäftskosten.
Mit
freundlichen Grüßen
Schornsteinfegerinnung
Gez.
Werner Christ
Obermeister
Geschäftsstelle:
Westfälische Straße 87, 10709 Berlin, Telefon (030) 86 09 82 - 0, Telefax (030)
873 11 19
Geschäftszeiten-
Mo.- Mi. 8 -12 u. 13 -15 Uhr, Fr. 8 - 13 Uhr. Sprechzeiten des Obermeisters
nach Vereinbarung
Postbank
Berlin (BLZ 100 100 10) Kto.-Nr, 190 54 -107
Fax vom
27.08.02 13:59 VON:SenGesSozV
Verbindungsstelle +49-30-90282073 T-246 P.01/01 F-128
Senatsverwaltung
für Gesundheit,
Soziales
und Verbraucherschutz
Sanatoverwaltung
für Gesunddon. Soziales und Vert^ucheffchute
Oranienstrafte
106.10968 ftertin
Geschäftszeichen
(Bei Antwort bitte angeben)
n G 5
ßearboitor/in
Diehl
Zimmer
2.063
Telefon
(030) 9028
(intow a2&) 1736
Telefax
(030)
9028 (Intern: 928) 2089
Datum
22.08.2002
Stellungnahme zum Erlass
einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausführung von
Schornsteinfegerarbeiten in Berlin (Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO); Ihr
Schreiben vom 14. August 02 -VI E 3-
1 Gegen den o.g.
Referentenentwurf bestehen seitens senGesSozV -Referat II G- grundsätzlich
keine Bedenken, weil die darin getroffenen Regelungen im Widerspruch zu den
ohnehin schon bestehenden Prüfvorschriften des Arbeitsstättenrechts für
Raumlüftungsanlagen stehen.
2. Auslöser für die
Aufnahme einer Prüfpflicht für gewerbsmäßig genutzte Dunstabzugsanlagen war ein
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Jun« 02 (Drs. 15/534) zur „
Brandsicherheit und Hygieneanforderungen bei gewerbemäßigen
Dunstabzugsanlagen“.
In der zugehörigen
Stellungnahme wurde angemerkt, dass der Antrag in der Sache durch die Änderung
der KÜO erledigt sei.
Diese Aussage wird mit dem
vorliegenden Entwurf der geänderten KÜO nur zum Teil umgesetzt. weil eich die
neu aufgenommene Prüfpflicht für Dunstabzugsanlagen nur auf die Feuersicherheit
(Betriebs- und Brandsjcherheit) erstreckt.
3. Neben einer Prüfpflicht
für Dunstabzugsanlagen wird in zwei weiteren Anträgen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (Drs. 15/113 vom 23. Jan. 02 und Drs. 15/532 vom 5. Juni 02 ) die
Einführung einer Prüfpflicht für Klima- und Lüftungsanlagen durch
außerbehördlich zertifizierte Sachverständige bzw. Wohnungslüftungsanlagen
durch das Schornsteinfegerhandwerk gefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass
die vorgenannten Anträge weitere Änderungen der Kehr- und Überprüfungsordnung
nach sich ziehen können.
Im Auftrag
Gez. unleserlich
SCHORNSTEINFEGER-INNUNG IN
BERLIN
Landesinnungsverband des
Schomsteinfegcrhandwcrks Berlin
Schornsteinfegerinnung in
Berlin, Westfällische straße 87,10709 Berlin
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
Würrtembergische Str.
6 ihr
eichen;
Geschäftskosten 2004
Sehr geehrte Damen und
Herren,
im Anhang die
durchschnittlich ermittelten Geschäftskosten eines Kehrbezirks gemäß § 22
Schornsteinfegergesetz vom 15. September 1969 (BGBL IS. 1634 ), zuletzt
geändert durch Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes vom 20. Juli
1994 ( BGB1. IS. 1624 ). Im Land Berlin.
Zur Ermittlung des
Reineinkommens eines Bezirksschornsteinfegermeisters wurde die Besoldungsgruppe
A9 in der Endstufe mit zwei kinderzuschlagsberechtigten Kindern und
Weihnachtszuwendung zugrunde gelegt.
Beiträge und
Versicherungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben oder bei
betrieblichen Versicherungen im Mittelwert in Ansatz gebracht.
Bei den Sachmitteln (
Arbeitsgeräte, Messgeräte, Berufskleidung u.s.w.) wurden die durch das
Finanzamt vorgegebenen Abschreibungszeiten, wo dies nicht möglich war die
durchschnittliche Zeit der Verwendbarkeit, berücksichtigt, Mieten für Büro,
Werkstatt und Betriebsbad wurden auf der untersten Stufe von Vergleichsmieten
oder der Durchschnittsmiete gemäß Berliner Mietspiegel ermittelt.
Notwendige Renovierungen
wurden den Mietverträgen oder entsprechend dem Bedarf in Ansatz gebracht.
Bei der Einrichtung von
Büro und Verwaltung musste die Entwicklung im EDV – und Kommunikations-Bereich
berücksichtigt werden und gemäß den Abschreibungszeiten des Finanzamtes m
Ansatz gebracht werden.
Die Kosten der
Fahrzeughaltung wurden durch den ADAC - Deutschland ermittelt.
Durch die schnelle,
technische Weiterentwicklung, insbesondere im Feuerungsanlagen- und Energiebereich,
wurden die dadurch notwendigen Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem §
12 SchfG in Teilen berücksichtigt.
Der Innungsbeitrag wurde
nicht erhöht. Ein Haushaltsplan 2004 Hegt noch nicht vor, wird Ihnen, wie immer
nach Beschluss durch die Innungsversammlung in einer Zusammenfassung, zur
Prüfung vorgelegt, Die Ausgleichszahlungen für die Lehrlingsausgleichskasse
gemäß der LAK – Verordnung veränderten sich nicht.
Beide Kassen wurden 2002 durch die Handwerkskammer ohne Beanstandungen
geprüft.
Begründung;
Durch die nicht immer
sachlich begründeten massiven Einsprüche von Interessenverbänden und teilweise
unter Außerachtlassung notwendiger, wirtschaftlicher Betriebsführung auch eines
Schornsteinfegerbetriebes wurden in der Vergangenheit erhebliche Kürzungen in
den Geschäftskosten vorgenommen. So steht Berlin mit 0,86 Eure pro AW an
letzter Stelle der drei vergleichbaren Stadtstaaten.
Bisher konnten durch
Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb der Betriebe und Einkünfte, aus nicht
wiederkehrenden Tätigkeiten, ausgelöst durch die erhebliche
Modernisierungswelle an Feuerungsanlagen, Defizite unter Inkaufnahme der
Vemengung des Reinkommens kompensiert werden.
In Anbetracht der
öffentlich - rechtlichen Aufgaben und den damit verbundenen engen
Rahmenbedingungen sind zur Zeit weitere Rationalisieningsmaßnahmen kaum
möglich. Da die Bauwirtscbaft insgesamt negative Auftragseingänge verzeichnet
und die Modernisierung von Feuerungsanlagen fast abgeschlossen ist, können
wirtschaftliche Defizite nicht mehr ausgeglichen werden; dies führte bei
einigen Betrieben dazu, dass die finanziellen betrieblichen Verpflichtungen
schon jetzt nicht mehr bedient werden konnten.
Verschärft wird die
Tatsache, wie auch bei anderen Gewerken feststellbar, dass die Kunden ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und die öffentliche Hand nicht immer
in der Lage ist ihren gesetzlichen Auftrag, die Einziehung von Gebühren
entsprechend nachzukommen. Die Aufnahme von Zinszahlungen für dadurch
notwendige Überbrückungskredite wurden bisher abgelehnt.
Der Verzicht der Anpassung
von Geschäftskosten, auf eine entsprechende Entwicklung der
Lebenshaltungskosten und der Höhe des veröffentlichten Preisindexes führt
zwangsweise zu einer späteren erheblichen Erhöhung der Gebühren die dann dem
Kunden nicht mehr vermittelbar ist.
Ich bitte auch unter
Berücksichtigung dieses Aspektes um die Prüfung der vorliegenden
Geschäftskosten.
Mit freundlichen Grüßen
Schornsteinfeger-Innung
Werner Christ ,
(Obermeister
BIBU
BBU . Lentzeallee.07 .
.4,95 Berlin
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
VI - Herrn Zander
Württembergische Straße 6
10702 Berlin 4.
Oktober 2002
Von: Siegfried Rehberg
Telefon 150, Telefax 4150, E-Mail siegfried.rehberg@bbu.de
Kehr- und
Überprüfungsordnung Berlin
Sehr geehrter Herr Zander,
sehr geehrter Herr Ruppel,
haben Sie vielen Dank für
Ihre Briefe vom 21. August, 26. August und 18. September 2002.
Mit einiger Überraschung
haben wir lesen können, daß Sie sowohl eine Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung beabsichtigen, andererseits das angekündigte Gespräch mit
den Verbänden der Wohnungswirtschaft und der Schornsteinfegerinnung über die
Neustrukturierung der Verordnung über die Ausführung von
Schornsteinfegerarbeiten aufgeschoben haben.
Angesichts der
beabsichtigten bundesweiten Neufassung der Kehr- und Überprüfungsordnung und
Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung halten es wir für dienlicher, die
beabsichtigte Änderung der Berliner Kehr- und Überprüfungsordnung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorzunehmen. Im übrigen haben wir in unserer
beigefügten ausführlichen Stellungnahme ausgeführt, daß wir einer Ausweitung
der Tätigkeiten der Schornsteinfeger nicht zustimmen.
Mit
freundlichen Grüßen
Gez. Siegfried Rehberg
Anlage
Stellungnahme
zum Entwurf der Ersten
Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
Zugesandt mit Brief vom
21. August 2002
Wir bedanken uns, daß wir
zu dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung Stellung nehmen dürfen.
Grundsätzlich ist der
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen der Auffassung, daß sich
die Tätigkeit der Schornsteinfeger auf die Gewährleistung der Brandsicherheit
der baulichen Anlagen beziehen muß. Dies kann jedoch nicht bedeuten, daß die
Schornsteinfeger grundsätzlich für alle technischen Anlagen, die im
Zusammenhang mit der Erzeugung von Wärme oder Elektrizität stehen, zuständig
sein müssen.
Bei der in $ i
beabsichtigten Änderung des Begriffs „Feuerungsanlage" die die Ausweitung
auf Brennstoffleitung, Wärmeerzeuger und Wärmetauscher (n) beinhaltet, wird
vermutet, daß die Tätigkeit der Schornsteinfeger auch auf diese Bereiche
ausgedehnt werden soll. Diese technischen Anlagen sind jedoch Gegenstand der
Tätigkeit des Sanitär-, Heizungs- und Klimagewerbes. Einer Begriffserweiterung
wird eindeutig widersprochen!
Ebenfalls wird
widersprochen einer Aufnahme der Dunstabzugsanlagen und
Verbrennungsmotoranlagen in die Kehr- und Überprüfungsordnung.
Es mag sein, daß die
Überprüfungen durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische
Sicherheit in einzelnen Fällen Mängel ergeben haben. Es muß jedoch unterstellt
werden, daß die Überprüfungen und ggf. Reinigungen im Rahmen der üblichen
Wartungstätigkeiten fachgerecht erfolgen. Eine Verlagerung der
Überwachungstätigkeiten auf die Schornsteinfeger wird abgelehnt, da dies
wiederum eine Doppeltätigkeit zur Folge hätte!
Ebenfalls wird abgelehnt,
die Tätigkeit der Schornsteinfeger auf die Überprüfung von
Verbrennungsmotoranlagen auszudehnen. Die Wartung, Regelung und Überprüfung
wird bei diesen komplexen Anlagen von Fachfirmen des Handwerks vorgenommen.
Unter Bezug auf den Brief
der Senats Verwaltung für Stadtentwicklung vom 26. August 2002, in dem dem BBU
mitgeteilt wurde, daß der Bund-Länder-Ausschuß Schornsteinfegerwesen einen
Arbeitskreis mit der Erstellung eines Entwurfs für eine bundeseinheitliche
Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung beauftragt habe, erscheint es
dem Verband zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, die Kehr- und Überprüfungsordnung
Berlin zu ändern.
Wir empfehlen dringend,
die beabsichtigte Novellierung der Kehr- und Überprüfungsordnung bis zu dem
Zeitpunkt zurückzustellen, wenn eine Entscheidung über eine bundeseinheitliche
Kehr- und Überprüfungsordnung gefallen ist. Die häufige Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung im Land Berlin trägt nicht dazu bei, den Handlungsrahmen
der Schornsteinfeger transparent und eindeutig zu gestalten!
Berlin, den 25. September
2002
G:\BAUTECH\6TRV-GES\KÜO-SCHORNSTEINFEGER\2002\ioo4STELLNKÜO.DOC