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"Unser Bedürfnis nach Sicherheit um jeden
Preis, das unser Tun und Handeln bestimmt, ist, wie vieles andere, die
Ursache grauenhafter Verirrungen und Verheerungen gewesen."
Yehudi Menuhin
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Die BSE- und MKS-Krise veranlaßten die
Bundesregierung, eine Experten-Kommission für Gesundheit und Sicherheit ins
Leben zu rufen. Mitglieder dieser Kommision sind: Je ein Vertreter der Berufsgenossenschaft, der
Straßenverkehrssicherheit, der Feuerwehr, des THW, der Baupolizei, des
Katastrophenschutzes; aus der Ärzteschaft je ein Sportarzt, ein
Unfallarzt, ein Unfallchirurg, ein Betriebsarzt, ein Gerontologe, ein
Kinderarzt, ein Spezialist für altersgemäße Ernährung; aus der Industrie je ein Vertreter der
Nahrungsmittelindustrie, der Fahrzeugindustrie, der Elektroindustrie, der
Spielzeugindustrie, der Sportgerätehersteller; je 1 Ingenieur für Straßen- und Wegebau, für
Bahnen aller Art, für Küstenschutz und Wasserwege; 1 Volkswirtschaftler, 1 Versicherungsmathematiker,
1 Finanzexperte. Jeder der verpflichteten Teilnehmer hat drei
Monate Zeit, Material über Unfallhäufigkeit, Unfallpotentiale, Kosten der
Schadensfälle und Kosten der Schadensvermeidung zusammenzustellen. Der
beschlußfassenden Konferenz geht eine Bestandsaufnahme aller bereits
bestehenden Sicherheitsmaßnahmen voraus. Während der Konferenz werden die
volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Kosten nach
Sicherheitsgraden in 10 abgestuften Niveaus errechnet. Diese Berechnungen ergeben, daß die 3 höchsten
Sicherheitsgrade unbezahlbar sind. Ihre Durchführung hätte einen Großteil der
Bevölkerung unter die Armutsgrenze gebracht. Die beiden nächstniedrigen
Sicherheitsstufen führen zu einem derart großen Einschnitt in den
Lebensstandard, daß sie in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden würden. So
einigt man sich nach tagelangem Verhandeln auf ein bezahlbares
Sicherheitsniveau. Daraufhin werden alle schon vorhandenen
Sicherheitsmaßnahmen einer strengen Kosten/Nutzen-Analyse unterzogen. Auf der
dabei entstandenen "Streichliste" steht an erster Stelle der
überwiegende Teil bisheriger Tätigkeiten der Schornsteinfeger. |
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Besorgte Ärzte legen den Schornsteinfegern
dringend nahe, in den vorgezogenen Ruhestand zu treten. Eine gefährliche
Berufskrankheit bedrohe ihre Gesundheit ab dem 30. Lebensjahr. So bleibt nur
noch jeder achte Schornsteinfeger im Dienst, der fernerhin mit Hilfe einer
Atemschutzmaske gefahrlos verrichtet werden kann. Experten überlegen, wie dennoch der Sicherheit
vor Bränden und Kohlenmonoxydvergiftung Genüge zu tun sei. Sie kommen wegen
des Personalmangels aber zu keinem anderen Ergebnis, als je 8 Kehrbezirke
zusammen zu legen. Feuerstättenschau durchgeführt. Das
unnützerweise vor 10 Jahren eingeführte Kehren des Rauchrohres macht man
wieder rückgängig. Die Abgasmessung findet alle 3 Jahre statt, bei gewarteten
Anlagen macht es die Heizungsfirma. Die seither zu hoch veranschlagte Zeit
für die einzelnen Tätigkeiten ist die zeitliche Reserve, um den vorgegebenen
Turnus einzuhalten. Man einigt sich, daß bei einer Zunahme von Bränden und
Vergiftungen, durch erhöhte Ausbildungszahlen den Turnus verkleinert würde. Bei einer Bestandsaufnahme nach 5 Jahren kommt
man überraschenderweise zu dem Ergebnis, daß der achtjährige Turnus für das
Kehren ohne weiteres auf 10 Jahre gesteigert werden kann, der für das Messen
bei 3 Jahren verbleiben solle. Fiktion in dieser Geschichte ist lediglich die
erfundene Berufskrankheit der Schornsteinfeger. Die Tätigkeit der
Schornsteinfeger war einst durch den intensiven Umgang mit dem Ruß
gesundheitsschädlich. Heute ist sie allein schon wegen des häufigen
Treppensteigens der Gesundheit eher zuträglich. Die nun seltener gekehrten, nahezu rußfreien
Rückstände fallen ohnehin größtenteils auf die Kaminsohle herab. Der an den
Kaminwänden verbleibende Rest birgt nicht die geringste Gefahr für Brände und
Verstopfungen. Verglichen mit dem rauhen Betrieb der alle 2 Jahre gemessenen
Fahrzeuge ist der dreijährige Turnus für die Abgasmessung mehr als
ausreichend. |
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"Sicherheit ist des Unglücks erste
Ursache."
Deutsches Sprichwort
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Wer ein Haus baut, muß für dessen Statik doppelt
bezahlen: für die Berechnung derselben und für deren Überprüfung
(Prüfstatik). Wer eine Öl- oder Gasheizung mit einem Wartungsvertrag
betreibt, muß jährlich für den Brenner doppelt bezahlen: für die Justage desselben
und für deren Überprüfung(Emissionsmessung). Die Schornsteinfeger werben mit dem Slogan: Was stünde auf dem Spiel, wenn sich in die
Berechnung des Statikers ein schwerwiegender Fehler eingeschlichen hätte? Das
Haus ist in Gefahr einzustürzen und die Bewohner unter sich zu begraben. |
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Keinem Bauherrn käme es je in den Sinn, die
Prüfstatik für überflüssig zu halten. Ihre pflichtgemäße Anwendung entspricht
schlicht dem gesunden Menschenverstand. Jeder Anlagenbetreiber hält aber auf
Grund seines gesunden Menschenverstandes die Überprüfung der
Brennereinstellung für völlig überflüssig. Wer sie aber für unabdingbar
notwendig hält, sind nur die von der Messung profitierenden Schornsteinfeger,
mitsamt deren vorgesetzter Behörde. Nun ließe sich einwenden, dem Hausbesitzer säße
das Hemd näher als der Rock. Was scherte ihn die geschundene Umwelt durch die
vermeidbaren höheren Abgasmengen; eher schmerzten ihn die Mehrkosten durch
den Mehrverbrauch seiner Anlage. Dem ist nicht so! Die Notwendigkeit einer
Doppelmessung kommt keinem nüchtern denkenden Menschen in den Sinn. Er nimmt
sogar das Risiko des Mehrverbrauches in Kauf, das die Fehleinstellung
verursachen könnte. Wer hat denn je erlebt, dass seine Anlage nach erfolgter
Einstellung des Heizungsbauers vom Schornsteinfeger beanstandet worden ist. Somit
ist der höhere Schadstoffausstoß nur mit einer äußerst geringen
Wahrscheinlichkeit behaftet. Wenn schon übertriebene Sorgfalt als notwendig
erachtet wird, so sei auf ernstzunehmende häusliche Gefahrenquellen,
hingewiesen. Auf deren Wichtigste, die Elektrizität, sei im Folgenden
eingegangen. |
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Es sind nicht nur die Leitungen und Anschlüsse,
es sind auch die verschiedenartigen elektrischen Geräte, die Unfälle
verursachen können. Nur dünne, leicht verletzbare Schichten aus Kunststoff,
trennen die berührende Hand von dem lebensbedrohlichen elektrischen Strom.
Kommt es mit dem Strom zu einem Körperkontakt, tritt häufig der Tod ein.
Gewiss gibt es in neueren Hausanlagen Fehlstromschaltungen, die bei Berührung
abschalten. Eine absolute Sicherheit gewährleisten auch die nicht. Misst man mit gleicher Elle, so gebührt den
elektrischen Hausanlagen eine höhere Aufmerksamkeit als der Heizungsanlage:
So wäre es angebracht, in gewissen Zeitabständen alle benutzten Steckdosen
und Kabel zu überprüfen. Ferner müssten alle elektrischen Geräte einem
regelmäßigen Sicherheits-Check unterzogen werden. Verrichtet ein Elektriker Arbeiten im Hause -
und sei es nur das Setzen einer Steckdose - so müsste eine anschließende
Überprüfung stattfinden. Nichts dergleichen wurde in der Vergangenheit jemals
in Erwägung gezogen. Der Sicherheitsprüfer von Elektroanlegen müsste
eine spezielle Ausbildung haben. Gleich den Schornsteinfegern sollte er sich
im Status eines beliehenen Unternehmers befinden. Führt eine eventuelle Fehlmessung am Brenner
lediglich zu einer zusätzlichen Umweltbelastung, so stehen bei Stromunfällen
Menschenleben auf dem Spiel. |
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Nach den Regeln einer maßvollen
Verhältnismäßigkeit in der Behandlung von häuslichen Gefahrenquellen dürfte
der Gesetzgeber nicht zögern, die genannten Maßnahmen zur Pflicht zu machen. Die Tätigkeit der Schornsteinfeger ist tradiert
im Sinne von Brandverhütung. Die häufigen Brandkatastrophen führten einst zur
Kehrpflicht der Schornsteine, womit auch der Beruf des Schornsteinfegers ins
Leben gerufen wurde. Die Brandgefahr ist aber bei den heutigen
Anlagen gebannt. Brennender Ruß tritt bei den Öl- und Gasfeuerungen nicht mehr
in nennenswertem Maße auf. Wäre es trotzdem der Fall, so käme die Flamme des
Brenners nicht mit ihm in Berührung. Denn ihre Ausdehnung beschränkt sich nur
auf das Innere des Heizkessels. Diese Tatsache ist sowohl den Schornsteinfegern
als auch deren vorgesetzter Behörde bekannt. Dennoch berufen sie sich bei
Begründungszwängen auf die Brandgefahr in den Rauchgaswegen. Eine Schadensversicherung gegen
Brände im Rauchgasweg ließe sich mit Sicherheit zu äußerst günstigen
Bedingungen abschließen. Das bewiese, dass die brandverhütenden
Sicherheitsmaßnahmen in diesem Bereich nur reines Geldscheffeln sind. |
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Der Ruf des Brandverhüters verschafft dem
Schornsteinfeger das Prestige eines Sicherheitsgaranten. Sein regelmäßiger
Besuch weckt bei vielen Menschen ähnliche Sicherheitsbefriedigungen wie die
Präsenz der Sicherheitspolizei. Sein Ruf als Glücksbringer steigert diese
noch. Ein weiterer Faktor ist die Gängelung durch das
Staatsmonopol, welche dem Prestige der Schornsteinfeger förderlich ist. Die
Gebühren werden zwar ebenso ungern bezahlt wie die Steuern, aber schließlich
dienen sie der häuslichen Sicherheit, die ihren Tribut fordert. Die Höhe der Gebühren ordnet sich ein in die
Kostenskala anderer notwendiger Haustechnik. Da die Beträge nur zweistellig
sind, lohnt es sich nicht davon Aufhebens zu machen. Die genannten Ursachen ließen bisher das
Schornsteinfegerwesen weiterhin überproportional gedeihen. Als latentes
Ärgernis behauptet es sich, aber kaum einer getraut sich, ihm die Stirn zu
bieten. Verantwortungslose populistische Äußerungen von Spitzenpolitikern
entmutigen noch diejenigen, die es dennoch wagen. |
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Über 'worst-case' und 'GAU'
Wer am sichersten fliegen will,
benutzt nur Maschinen von Fluggesellschaften, die die relativ geringsten
Absturzzahlen aufweisen. Welche es sind, sagt ihm die Statistik. Ein
Sicherheitsfanatiker aber, der sich konsequenterweise am worst-case
(schlimmster Fall) orientiert, besteigt kein Flugzeug; auch keines der
Lufthansa. Technisches Handeln bewegt sich in der Spanne
zwischen absoluter Sicherheit und dem GAU (größter anzunehmender Unfall).
Absolute Sicherheit gibt es nicht! Die Wahrscheinlichkeit eines GAU läßt sich
zwar mit steigendem Sicherheitsaufwand reduzieren, aber nicht ausschließen. Sicherheitsmaßnahmen nach Augenmaß
Jeder von uns ist ständig
Gefahren ausgesetzt. Er versucht ihnen zwar aus dem Wege zu gehen, was ihm
aber nicht gänzlich gelingt. Auch der geschickteste Autofahrer riskiert sein
Leben, sobald er sich ans Steuer seines Wagens setzt. Der Gesetzgeber setzt
zwar Hürden gegen vermeidbare Gefahren und Risiken (z.B. Anschnallpflicht
beim Autofahren), kann sie aber nicht gänzlich verhindern. Im Wohnbereich ist die größte Gefahrenquelle
Leichtsinn und Unachtsamkeit bei der Handhabung moderner Haustechnik. Gegen
Leichtsinn ist man machtlos, nicht aber gegen Unachtsamkeit. Diese läßt sich
durch sichere und zuverlässige Geräte und Anlagen mindern. Gesetzgeber und
Verbände setzen Richtlinien, um Gefahren zu minimieren. Dennoch gibt es auch
dort Grenzen. Auch das von der Konstruktion her sichere Gerät wird durch
leichtfertigen Umgang zu einem Gefahrenherd. Sicherheitsrelevante Maßnahmen müssen der Kosten
wegen mit Augenmaß getroffen werden. Es lassen sich nicht alle Jahre
Steckdosen oder elektrische Haushaltsgeräte kontrollieren. Gleich der
Verantwortung für die häusliche Hygiene obliegt die Verantwortung für den
sorgfältigen Gebrauch der Hausgeräte beim Benutzer. Elektrische Anlagen contra Feuerungen
Stromschlag kostet zahlreiche
Menschenleben. Durch fehlerhafte elektrische Anlagen brennen viele Häuser
nieder. Dennoch schenkt man den elektrischen Anlagen im Haus nicht die
Beachtung, die ihnen zusteht. Dagegen unterliegen alle haustechnischen
Anlagen, die sich einer Flamme bedienen ohne Ausnahme strengen Kontrollen.
Warum diese Sonderstellung? Was für die oben beschriebene elektrische
Haustechnik recht ist, sollte für die Feuerungstechnik billig sein. Bei jeder Verbrennung vollzieht sich ein
chemischer Prozeß. Von der gebändigten Flamme, wie wir sie in den Öl- und
Gasbrennern vorfinden, geht keine direkte Brandgefahr aus. Gefahr besteht
aber dennoch durch die Flamme: nämlich dann, wenn die beim Verbrennungsprozeß
erzeugten Gase nicht ungehindert ins Freie strömen können. Das ist der Fall,
wenn 1) Der Verbrennungsprozeß durch Fehleinstellung
so große feste Rückstandsmengen verursacht, daß diese den Querschnitt des
Abzugs allmählich verengen. 2) Wenn durch äußere Gewalt der Abgasweg verengt
wird. Ausnahmeregelungen für Feuerungen sind wenig
sinnvoll
Bei den großen Querschnitten der
Abzüge ist die Wahrscheinlichkeit einer Abzugsverstopfung durch die
gebändigte Flamme so gering, daß die jährliche Reinigung völlig überflüssig
ist. Selbst ein zehnjähriger Turnus wäre gefahrlos, denn die grobkörnigen
Rückstände fallen größtenteils von alleine auf die Kaminsohle herab. Gegen äußere Gewalt kann man sich nicht gänzlich
schützen. Auch eine jährliche Feuerstättenschau böte da keine Sicherheit.
Denn auch diese ist nur ein kurzes zeitliches Fenster. Da hilft nur
Aufklärung, wie sie auch im Zusammenhang mit Elektrogeräten geschieht. Man
kann nur an das Sicherheitsdenken eines jeden einzelnen apellieren. Denkfehler der Schornsteinfeger und ihrer
vorgesetzten Behörde
Der Status quo in Sachen Kehren
und Kontrollieren der Abgaswege ist schon im Denkansatz falsch. Würden deren
auf den worst-case gerichtete Maßnahmen konsequent auf sämtliche
sicherheitsrelevanten Hausbereiche ausgedehnt, würde sich das Wohnen bei uns
noch weiter verteuern. Müßten dann nicht alle Lebensbereiche strengeren
Kontrollen unterzogen werden? Müßten nicht auch Zwangsmaßnahmen in der
Vorsorge im Gesundheitswesen folgen? Dennoch lauert trotz strengster
Kontrollen in jeder Gefahrenquelle ein GAU. Kurzum: Das Denkschema der Schornsteinfeger und
ihrer vorgesetzten Behörde vermißt jeden Grad an Verhältnismäßigkeit. Dieses
Denken konsequent in allen Lebensbereichen in die Tat umgesetzt, machte unser
Land gewiß ein wenig sicherer, dafür aber bettelarm. |
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"Es gibt tausend Krankheiten, aber nur
eine Gesundheit."
Ludwig Börne
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Es lebte einst ein junger König, dessen
Königreich aus einer einzigen Insel bestand. Der König herrschte noch nicht
lange, als ihm die Nachricht überbracht wurde, auf dem Festland sei die Pest
ausgebrochen. Da fragte er seinen Leibarzt, was er gegen die Pest tun solle.
Dieser riet ihm, alle seine Untertanen gegen die Pest impfen zu lassen. Da
sandte der König eine Abordnung von Ärzten auf das Festland, um abgetötete
Pestbakterien als Impfstoff zu gewinnen. Damit ließ der König alle seine
Untertanen gegen die Seuche impfen. Außerdem ließ der König alle Strände der
Insel Tag und Nacht bewachen, damit kein Fremder die Insel betreten oder
verlassen konnte. Die Pest raffte ein Drittel der benachbarten
Festlandbewohner dahin. Im Inselkönigreich aber starb niemand an der Pest,
bis auf die dem riskanten Impfprozesses zum Opfer gefallenen. Als die Seuche
auf dem Festland abgeklungen war, ließ der König verkünden, dass dank seiner
weisen Voraussicht alle seine Untertanen von der Pest verschont geblieben
seien. Am nächsten Tag ersuchte einer der Untertanen um
eine Audienz beim König. Er lobte den König ob seiner weisen Voraussicht.
Dennoch sei er der Meinung, das Impfen sei nicht notwendig gewesen. Das
Bewachen der Strände hätte vollauf genügt. Daraufhin ließ der König den Rat der Weisen zu
sich kommen, um ihn zu befragen. Der erste der Weisen bekundete, des Königs
Aussage wäre nur wahr, wenn nur ein Teil seiner Untertanen geimpft worden
wäre. Hätten diese die Pest überlebt, und die anderen nur zum Teil, so wäre
der Beweis erbracht, dass das Impfen erfolgreich gewesen sei - wenn auch nur
für die geimpften Untertanen. Der zweite der Weisen wandte ein, auch das
Impfen eines Teiles der Untertanen wäre überflüssig gewesen, falls alle,
Geimpfte wie nicht Geimpfte, die Seuche überlebt hätten, ausgenommen die
Impfopfer. Schließlich fasste der dritte der Weisen
zusammen, dass, nachdem nun die Pest vorüber sei, niemand mehr in der Lage
wäre, die Wahrheit zu finden. Denn das vorsorgliche Impfen aller Untertanen
lasse danach keine exakte Aussage mehr zu. Somit sei die Suche nach der
Wahrheit erfolglos. Von nun an erkundigte sich der junge König vor
wichtigen Entscheidungen bei Experten ihres Faches und beriet seine Aussagen
mit seinen Weisen. |
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In einem Staat, dessen Gesundheitspolitik der
unseren ähnlich war, suchten vor vielen Jahren Politiker nach mehreren
fehlgeschlagenen Reformen des Gesundheitswesens nach einer dauerhaften
Lösung. Deswegen zogen sie sich einige Tage an einen abgelegenen Ort zurück,
um sich in der Stille zu beraten. In der ersten Nacht ihres Aufenthaltes
brannte ein Haus nahe dem Hotel nieder. Als beim Frühstück der Oberkellner
bemerkte, Brände wie dieser seien in Deutschland nicht möglich, wurden einige
der Politiker hellhörig. In Deutschland gehörten dank vorsorglichen
regelmäßigen Kaminkehrens Brände von Wohnhäusern der Vergangenheit an,
behauptete der Ober weiter. In früheren Zeiten, als auch in Deutschland die
Kamine nicht regelmäßig gekehrt worden seien, wären auch dort häufig Häuser
niedergebrannt, ergänzte der Kellner. Sein deutscher Freund, einer der
dortigen Schornsteinfeger, schwöre darauf, Vorsorge sei die billigste
Verhütungsmaßnahme. Zu Beginn der Beratungen wurde der Vorschlag
unterbreitet, man solle eine Abordnung deutscher Schornsteinfeger einfliegen
lassen. Würde man dem Kellner Glauben schenken, sei es erwägenswert, zu
überlegen, ob man die erfolgreichen deutschen Vorsorgemaßnahmen in Sachen
Brände nicht auch auf das eigene Gesundheitswesen übertragen könne. Nachdem die deutschen Schornsteinfeger ihre
erfolgreichen Vorsorgemaßnahmen - durch Statistiken belegt - zur Kenntnis
gebracht hatten, war die einhellige Meinung aller anwesenden Politiker, das
deutsche Schornsteinfegerwesen als Musterbeispiel an Vorsorge anzuerkennen.
Seine Prinzipien böten die beste Gewähr, das in der Vergangenheit stets
kränkelnde Gesundheitswesen erfolgreich zu reformieren. Es galt die Prämisse: Das deutsche
Schornsteinfeger hat in der Vergangenheit bewiesen, dass dank konsequenten jährlichen
Kehrens sämtlicher Kamine und Abzugsrohre - ob sauber oder schmutzig -
Kaminbrände und Kaminverstopfungen verhindert worden seien. In Deutschland
gehören Brandkatastrophen und Abgasvergiftungen somit fast ausnahmslos der
Vergangenheit an. Man war sich einig: Jede Art von Vorsorge
schützt vor Folgeschäden. Wenn die Deutschen dank jährlichen Kaminfegens
Brände und Vergiftungen zu verhindern in der Lage sind, lassen sich auch im
eigenen Land durch regelmäßige Untersuchungen aller Bürger in Zukunft Krankheit
und Siechtum vermeiden! Der Gesundheitsausschuss des Parlaments ließ ein
umfangreiches Gesundheitsreformprogramm ausarbeiten. Eingriffe in die
Entscheidungskompetenz der Bürger erforderten eine Änderung des
Grundgesetzes, der alle Parteien zustimmten. Das neue Gesundheitsreformgesetz nahm im
Eilverfahren die parlamentarischen Hürden. Wochen später war es vom
Staatsoberhaupt unterzeichnet, so dass es zum folgenden Jahresbeginn in Kraft
treten konnte. Das Gesetz, kurz "Gesundheitsvorsorgemaßnahmen" genannt
- abgekürzt GEVOMA - galt als die Jahrhundertreform schlechthin. Das Gesetz
schrieb ein allumfassendes Vorsorgeprogramm für die gesamte Bevölkerung - vom
Säugling bis zum Greis - vor. Das Motto der GEVOMA lautete: "Wer
vorsorgt, erspart sich das Heilen!" Mit Hilfe einer aufwendigen
Aufklärungsaktion wurde jedem Staatsbürger die Erkenntnis vermittelt, dass
Vorsorgekosten Therapiekosten ersparen, dass ferner jede Art von
gesundheitlicher Vorsorge der allgemeinen Volksgesundheit diene. Jeder Bürger
war verpflichtet, sich den vorgeschriebenen Vorsorgemaßnahmen zu unterziehen.
Nach einer generellen Einstufungsuntersuchung aller Bürger erhielt jeder
einen Gesundheitspass mit dem vermerkten Gesundheitszustandslevel. Dieser war
in Kennziffern von 1 bis 10 festgelegt. Eine Auszug aus den verordneten Vorschriften
zeigt die Weitsicht der Mütter und Väter von GEVOMA. Dies sei zunächst am
Beispiel der vorgeschriebenen Impfprogramme verdeutlicht. Im
Gesundheitsministerium wurde die Abteilung "Impfvorsorge" gebildet.
Deren Aufgabe war die Festlegung und Überwachung der diversen Impfprogramme. Im Folgenden einige Beispiele daraus: Spitzenpolitiker und Gewerkschaftler waren des
Lobes voll über diese arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen. Ein vorgeschriebener alljährlicher
Sanatoriumsaufenthalt aller Berufstätigen hatte den Nebeneffekt, die
Arbeitslosigkeit restlos abzubauen. Denn der Ausfall der sich vier Wochen
lang in Abwesenheit befindlichen Arbeitnehmer musste zwangsläufig durch
Neueinstellungen ersetzt werden. Dadurch flossen die Mittel zur
Arbeitslosenunterstützung in voller Höhe dem Gesundheitswesen zu. Die neu
errichteten Sanatorien gaben den bislang vernachlässigten ländlichen Regionen
einen beachtlichen wirtschaftlichen Aufschwung. Der Gesundheits-Check der Berufstätigen erfolgte
während des jährlichen Sanatoriumsaufenthaltes. Alle anderen wurden einem
dreistufigen Vorsorgeprogramm unterzogen: Das Gesundheitswesen wurde über den
Staatshaushalt finanziert. Statt der bisherigen Beiträge zu den Krankenkassen
wurde eine Gesundheitssteuer erhoben. Die Liquidation der Krankenkassen
führte zu weiterer Freisetzung dringend benötigter Arbeitskräfte. Da die Einführung der GEVOMA alle Lebensbereiche
betraf, dauerte es Jahre, bis alle vorgeschriebenen Maßnahmen durchgeführt
werden konnten. Die Industriesparte Medizintechnik prosperierte, da ein
unerwartet großer Gerätepark erforderlich wurde. Die unvorhergesehen hohen
Gesamtkosten wurden auf die vorübergehende Parallelität von Vorsorge und noch
verbliebenen Therapiemaßnahmen zurückgeführt. Der Finanzminister war gezwungen, von Jahr zu
Jahr höhere Kredite aufnehmen. Die Staatsverschuldung wuchs ins
Unermessliche. Die Inflationsrate erklomm zweistellige Werte. Im Laufe von
zehn Jahren schnellte der Anteil des Gesundheitswesens am BIP von 16% auf
über 40% hoch. Der Außenhandel kam fast zum Erliegen. Denn die hohen
Gestehungskosten der Exportgüter verhinderten deren Absatz auf dem Weltmarkt.
So kam die einst blühende exportorientierte Industrie völlig zum Erliegen.
Die freigesetzten Industriearbeiter verloren den Besitzstand ihres jährlichen
Sanatoriumsaufenthaltes. Somit waren die Sanatorien in ihrer Existenz
bedroht. Die Arbeitslosigkeit schwoll an. Etwa 30% der Bevölkerung lebte bei
der letzten Erhebung unter der Armutsgrenze. All diesen Nachteilen zum Trotz hatte das Land
im internationalen Vergleich die geringste Sterblichkeitsrate, trotz der
gestiegenen hohen Selbstmordrate. Die Lebenserwartung stieg allein schon
aufgrund der durch Armut bedingten einfacheren Kost. Kein anderes Land hatte
einen so hohen Gesundheitsstandard wie dieses. Da seine Geburtenrate weltweit
am niedrigsten lag, wuchs zwangsläufig auch der Altersdurchschnitt der
Gesamtbevölkerung. Die weitere Entwicklung dieses Landes findet
wegen schwindenden Interesses wenig Beachtung. Der grenzüberschreitende
Reiseverkehr ist fast völlig zum Erliegen gekommen. Die Pressekorrespondenten
und Vertreter der Medienanstalten rückten bereits ab. Die Botschaften sind
durch Konsulate ersetzt worden. Neuere Daten über das Land sind nicht
bekannt. |
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Weitreichende Maßnahmen erfordern Expertenwissen
und Augenmaß. Persönlich Begünstigte von neuen Maßnahmen
dürfen in keinem Falle als Experten herangezogen werden. Eine Kosten-/Nutzen-Analyse ist bei allen neu
eingeführten Maßnahmen unumgänglich. Das nützliche Machbare hat seine Grenzen dann,
wenn niemand es bezahlen kann und will. Populäre Glanzstücke halten in der Regel nicht
das, was sie versprechen. Dem Volk "auf's Maul zu schauen" ist
besser, als am Volk vorbei zu verordnen. Dem Volk immer nach dem Maul zu reden macht
unglaubwürdig. Wählerfang rächt sich bitter, wenn billige
Versprechen nicht zu halten sind. Persönliche Besitzstände dürfen nicht von Dauer
sein. Sie müssen von Zeit zu Zeit auf ihren allgemeinen Nutzen abgeklopft
werden. |
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Zum Logo der Schornsteinfeger gehört der
vielsagende Text "Zum Glück gibt's den Schornsteinfeger". Auf der
einen Seite suggeriert er den Ruf der Schornsteinfeger als Glücksbringer. Auf
der anderen Seite weist er auf deren Unentbehrlichkeit bei Sicherheit und
Umweltschutz hin. Beides ist falsch! Der Spruch ist weiter nichts als
anmaßende Selbstbeweihräucherung. Mit naivem Aberglauben sollte man sich keine
Vorteile verschaffen. Die von den Schornsteinfegern ständig wiederholten
Angstszenarien um die verstopften Kamine sichern ihnen das Kehrrecht auch für
saubere Kamine. Zumeist werden Vogelnester als Gefahrenherde genannt. Nester
bauen die Vögel aber im Frühjahr. Demnach müssten die Kamine der höheren
Sicherheit wegen auch im Frühjahr gekehrt werden. Aber es wird zu jeder
Jahreszeit gekehrt. Bei zeitversetzter Abgasmessung sollte es für den
Schornsteinfeger selbstverständlich sein, zusätzlich per Spiegel einen kurzen
prüfenden Blick in den Kamin zu werfen. Diese kurze Verrichtung sollte bei
der zu komfortabel angesetzten Zeitvorgabe für das Messen mit drin sein.
Dadurch würde der Kamin wenigstens 2 mal im Jahr kontrolliert werden. Hat das
je ein Schornsteinfeger gemacht? Meiner sagte, nur durch Kehren könne man den
Kamin kontrollieren. Wer für Sicherheit und Umweltschutz wirbt, sollte dies
auch unter Beweis stellen! Wer behauptet, das kurze Zeitfenster einmaligen
jährlichen Kehrens und Messens garantiere ein Höchstmaß an Sicherheit und
Umweltschutz, sagt die Unwahrheit. Moderne Technik erlaubte es, eine
zuverlässige ständige Kontrolle des Kaminzuges und der Abgase zu
gewährleisten. Automatische Kontrollen sind sicherer als die gegenwärtigen
Methoden. Doch von Automaten wollen die Schornsteinfeger nichts wissen! Ein
die Abgase durch Sensoren ständig kontrollierendes Gerät hatte bei der Lobby
der Schornsteinfeger keine Chancen, zum Einsatz zu kommen. Ein solches Gerät
würde bei Überschreitung der Grenzwerte den Brenner sofort abschalten. Die
Anlage neu einzuregulieren und wieder einzuschalten, erforderte jedoch den
Fachmann und nicht den Schornsteinfeger, der nur messen kann. Zuverlässige Automaten haben in den Augen der
Schornsteinfeger nur einen Fehler: sie sind besser als sie. Sie kontrollieren
ständig und nicht nur einmal im Jahr. Wer den Einsatz solcher Geräte
verhindert, handelt grob fahrlässig und ist ein Sicherheitsrisiko für Mensch
und Umwelt. Ein selbstloser Schornsteinfeger müsste sich für die automatische
Kontrolle von Kamin und Feuerung einsetzen. Doch damit riskierte er seinen
Job. Der gegenwärtige Ablauf nach gemessener
Überschreitung der Grenzwerte ist vorsintflutlich. Der Schornsteinfeger
sagt's dem Hausbesitzer oder Anlagenbetreiber, welcher den Heizungsbauer
benachrichtigt. Nachdem dieser eine Neujustage vorgenommen hat, wird der
Schornsteinfeger benachrichtigt, damit er die Justage des Heizungsbauers
erneut kontrolliert. Die automatische Kaminkontrolle machte den
Schornsteinfeger aber nur bedingt überflüssig. Sollte sie wirklich ansprechen
- was ich für höchst selten halte - ist der Schornsteinfeger gefragt. Auch
sollte er die wenigen noch an den Kaminwänden haftenden Rückstände, soweit
sie nicht durch die Schwerkraft von alleine herabgefallen sind, im
Mehrjahresturnus kehren. An Gaskaminen jedoch hat der Schornsteinfeger nichts
zu suchen. Über die wirkliche Notwendigkeit der von den
Schornsteinfegern und ihren vorgesetzten Behörden propagierten
Sicherheitsstandards kann man geteilter Meinung sein. Wer aber auf ein hohes
Maß an Sicherheit setzt, muss sich von den gegenwärtigen Praktiken trennen.
Ein moderner Industriestaat kann es sich nicht leisten, nur zweitrangige Sicherheitslösungen
zu akzeptieren. Auch nicht im Interesse geopferter Arbeitsplätze. Die oben
angegebenen technischen Lösungen müssen ohne Aufschub in Angriff genommen
werden. Die einschlägigen exportorientierten Industrien stehen bereit. Sie
schafften neue Arbeitsplätze. Die Anlagenbetreiber würden die beschriebenen
technischen Lösungen akzeptieren. Sie sind auf Dauer günstiger als die
alljährlich stattfindende Belästigung mit ABM-Zwangsbeitrag. Der
gegenwärtige, zur Staatsverdrossenheit neigende Unmut, würde dabei abgebaut
werden. Wenn wir schon bei den Heizungsanlagen auf einen
hohen Sicherheitsstandard und höchste Schonung der Umwelt Wert legen, müssen
wir schnell handeln. So, wie das gegenwärtige Schornsteinfegerwesen jede Art
technischer Neuerung blockiert, um sich über Wasser zu halten, machten es
einst die Weber, als die automatischen Webstühle aufkamen. Die Weber
vernichteten die Webstühle, die Schornsteinfeger setzen ihre allgegenwärtige
fortschrittsblockierende Lobby ein. Ein Moratorium auf in ferner Zukunft zu fassende
EU-Beschlüsse ist der falsche Weg. Laut Aussage eines EU-Kommissars ist das
Schornsteinfegerwesen ein nationales Problem. Das deutsche Modell wäre
ohnehin ein schlechter Ansatz. |
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Gegenüberstellung
von zwei Sicherheitsnormen
An öffentlichen Gehwegen der Stadt Böblingen
befindet sich seit mehreren Jahren der folgende Hinweis: Dieser Weg wird bei Schnee- und Eisglätte nicht geräumt
und gestreut. Benutzung
auf eigene Gefahr!
An der Eingangstür eines Einfamilienhauses
prangt seit kurzem der folgende Hinweis: Mein Kamin gehört mir! Folgeschäden
auf meine Gefahr hin! Die
Begründungen
Die knappen Haushaltsmittel erlauben es nicht,
alle städtischen Gehwege zu räumen und zu streuen. Es werden nur noch die oft begangenen Wege
geräumt und gestreut.
Die Haustechnik besteht aus Maschinen und
Geräten, die an folgende Leitungen angeschlossen sind: Elektrische Leitungen 220 Volt, Die Elektro- Frischwasser- und
Abwasserleitungen, samt der an sie angeschlossenen Maschinen und Geräte,
unterstehen trotz eines Gefahrenpotentials keiner Kontroll- und
Wartungspflicht. Der Kamin, in früheren Zeiten dringend
regelmäßigen Kehrens bedürftig, ist heute keine Gefahrenquelle mehr. Seit
moderne Öl- und Gasheizkessel pflichtgemäß kaum noch Ruß erzeugen, bleibt der
Kamin, bis auf die winzigen Mengen an unbrennbaren festen Rückstände nahezu
sauber. Aus diesem plausiblen Grund verweigere ich mich
dem jährlichen Kehrzwang meines sauberen Kamins. Die
Folgen
Für die Kommune keine. Sollte es zu einem Unfall kommen, trägt die
Unfall- oder Krankenversicherung des Verunglückten die Kosten. Die städtischen Behörden achten darauf, dass
alle privaten Gehwege geräumt und gestreut werden.
Der Hausbesitzer wird von der Behörde
aufgefordert, seinen Kamin regelmäßig vom Schornsteinfeger kehren zu lassen. Bleibt er bei seiner Weigerung, wird neben einem
Bußgeld nachgewiesenermaßen die Haustüre unter Polizeischutz gewaltsam
geöffnet. Somit kann der Schornsteinfeger ungestört den sauberen Kamin
kehren. Dies wiederholt sich solange, bis endlich das in
der Nazizeit verwurzelte Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen einer
vernünftigen Regelung Platz macht! |
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Wer mit dem Schornsteinfegerwesen in Konflikt
gerät, fragt sich als erstes: "Was kann ich tun, um diese Plage endlich
loszuwerden". Voraussetzung dazu ist der Verzicht auf einen Kamin oder
allgemein gesprochen, einer Abgasanlage. Es gibt einige Alternativen zum
Heizen ohne eine diese, die aber wesentlich aufwendiger sein können die
gebräuchlichen Öl- oder Gasheizungen. Die einfachste Lösung ist die Elektrowiderstandsheizung
mit Nachtspeicheröfen. Da aber die neue Emissionsschutzverordnung neben dem
Wirkungsgrad der Heizanlage auch noch den der Erzeugung des Heizmediums in
Betracht zieht, kommt die Elektrowiderstandsheizung schlecht weg. Die
elektrisch angetriebene Wärmepumpe jedoch macht den schlechten
Wirkungsgrad bei der Stromerzeugung mehr als wett. Denn sie liefert bei einer
üblichen durchschnittlichen "Leistungszahl" von etwa 3 bei gleichem
Stromverbrauch eine um den Faktor 3 höhere Wärmemenge als eine
Elektrowiderstandsheizung. Wärmepumpen, die als einzige häusliche Wärmequelle
dienen, erfordern einen ganzjährig zur Verfügung stehenden
Niedertemperaturlieferanten. Dies ist in der Regel die durch Bohrung
erschlossene Erdwärme. An 3 Fällen möchte ich demonstrieren, dass
vermeintlich "schornsteinfegerfreie" Alternativen durch die
länderspezifische Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) entweder zu Fall
gebracht werden oder im Sinne der Schornsteinfeger "schornsteinfegerfreundlich"
modifiziert werden:
Er hatte sich getäuscht: Zunächst wimmelte er
den Schornsteinfeger ab, bis er schließlich nachgab.
Die KÜO für Baden-Württemberg wird - wie
im Fall 1 - so zurechtgebogen, dass die Schornsteinfeger auch den saftigen
Happen Brennwerttechnik zum Fraße hingeworfen bekommen, obwohl es das Bundesgesetz
nicht vorschreibt.
Er wurde steuerlich entlastet und durch Bundesgesetz
von der Emissionsmessung befreit. Zehn Jahre später zwang ihn die neue Kehr-
und Überprüfungsordnung (KÜO) für Baden-Württemberg, vom
Schornsteinfeger das Rauchrohr zwischen Heizkessel und Kamin zwingend
kehren zu lassen. Der Staat gab dem Schornsteinfeger somit den ihm durch den
Wegfall der Emissionsmessung entgangenen Happen seines Einkommens
wieder teilweise zurück. Die Kehrmenge liegt im Grammbereich. |
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Auf der Hannovermesse 2002 kündigte der
Heizungsbauer Vaillant an, dass er ab 2005 erdgasbetriebene
Brennstoffzellen-Heizgeräte für Hausheizungen serienmäßig liefern will.
Sicherlich eine schlechte Nachricht für die Schornsteinfeger in anderen
Ländern. Nicht aber für die deutschen Schornsteinfeger, die sich als die "Herren
der Hausheizungen" dünken (Elektroheizungen ausgenommen)! Findige Hausbesitzer setzten in zunehmendem Maße
große Hoffnungen darauf, mit der Anschaffung einer Brennwertheizung, sich
endlich ihres überdrüssigen Schornsteinfegers zu entledigen. Doch weit
gefehlt! Auch bei den sich zunehmend verbreitenden Brennwertkesseln hat der
deutsche Schornsteinfeger seine Finger mit im Spiel. Seine rührige Lobby hat
es geschafft, sich mit den fadenscheinigsten Argumenten die
Ministerialbürokratie hörig zu machen, um die in jeder Hinsicht sauberen
Brennwertkessel auch noch unter seine Fittiche zu nehmen. Nun brüten sicherlich die deutschen
Schornsteinfegerlobbyisten schon mit heißen Köpfen wieder über Szenarien, die
geeignet sind korrupte Ministerialbeamte und blauäugige Politiker abermals
gefügig zu machen, nun auch noch die Brennstoffzellentechnik an Land zu
ziehen. Das Zauberwort heißt "Methan". Dieses Gas bindet den für
den Brennprozess notwendigen Wasserstoff im Erdgas. Das Abfallprodukt des
Methan ist Kohlendioxid, das sich messen lässt. Das ist der springende Punkt!
Es entfällt zwar das Kehren, aber es kann gemessen werden. Stupides Kehren und Messen sind nun einmal die
Haupttätigkeiten der deutschen Schornsteinfeger! Alles, was sich rund um den
Kamin kehren und messen lässt, unterliegt der Verfügungsgewalt der
Schornsteinfeger. Diese Domäne macht ihm niemand streitig - er hat sie sich
schließlich mit Hilfe des Staates erworben! Wer ihm da in die Quere kommt,
wird sich die Finger verbrennen! Soll der Hausherr sich ruhig aufspielen und
selber messen und kehren - es nützt ihm nichts! Sein
Bezirksschornsteinfegermeister oder dessen Geselle - zumeist selber schon
"zertifizierter" Meister, der auf seinen eigenen Kehrbezirk wartet
- misst trotzdem in knöpfschendrückender Manier nach. Darauf bemächtigt er
sich auch noch des blitzsauberen Kamins, indem er ihn dank der in 3
Lehrjahren erworbenen Zwangshandlungen mit eisernem Besen malträtiert:
zweimal rauf, zweimal runter - und damit basta! Letztendlich hält er die Hand
auf und kassiert für nichts und wieder nichts! Einen angekündigten Schornsteinfeger nicht ins
Haus lassen? Owei - das gibt nichts als Ärger! Wozu haben wir denn die
Polizei? Verwaltungsgerichte sind letzten Endes auch noch da. Schließlich
leben wir in Deutschland! Hoffnungen auf eine schornsteinfegerfreie
Brennstoffzellentechnik können wir uns nur dann machen, wenn wir die Last des
verhassten Staatsmonopols mit all seinen Fangstricken und Demütigungen bis
zum Jahre 2005 abgeschüttelt haben! |
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