(Aus
der F.A.Z vom 21.3.2006)
Viel
Feinstaub aus Holzöfen
Belastung der Luft so stark wie durch den
Straßenverkehr
Der Grund dafür ist als Folge gestiegener Öl- und Gaspreise
die wachsende Beliebtheit sogenannter Komfortfeuerstätten: offene Kamine oder
Kaminöfen, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen. Viele
dieser leistungsschwachen Holzfeuerungsanlagen bereiten laut Umweltbundesamt
"erhebliche" Probleme mit Luftschadstoffen. Das gelte vor allem für
den Staub und hier besonders die inhalierbaren Staubteilchen - den Feinstaub.
Bei den Kleinanlagen liege der Anteil dieser Staubteilchen am gesamten
Staubausstoß bei mehr als 90 Prozent. Welche Mengen an Feinstaub von den Holzfeuerungen in die
Umgebung abgegeben werden, hängt ganz wesentlich von der Art und dem Alter der
Anlagen ab. Die größten "Dreckschleudern" sind offene Kamine, während
die meist im Keller installierten Holzscheit-Kesselanlagen vergleichsweise gute
Werte vorweisen können. Noch besser schneiden moderne Holzpelletkessel ab, da
hier ein recht homogener Brennstoff eingesetzt wird und die Anlagen meist über
eine Verbrennungsluftregelung verfügen, die die Verbrennung optimiert. Aber
auch bei ihnen liegen die Feinstaubemissionen deutlich über denen von
Ölheizungen. Gasheizungen haben nahezu keine Staubemissionen. Um die Feinstaubemissionen von Holzfeuerungen zu minimieren,
prüft das Umweltbundesamt, ob Staubabscheider, wie sie in Großanlagen
installiert sind, auch in Kleinanlagen eingebaut werden können. Zudem hält das
Amt eine Novellierung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen) für dringend erforderlich. In ihr werden Grenzwerte für Staub
und Kohlenmonoxyd bei Anlagen mit Leistungen über 15 Kilowatt geregelt. Ziel
müsse es sein, auch bei kleineren Anlagen Emissionsmessungen (zum Teil im Zuge
einer Typprüfung) vorzunehmen und zudem die Grenzwerte zu verschärfen. Auch
sollten im Zimmer stehende Holzöfen, wie es heute bereits für offene Kamine
gilt, nur noch zeitlich befristet betrieben werden dürfen. Weiter schlägt das Umweltbundesamt vor, daß die
Schornsteinfeger künftig im Zuge der alle fünf Jahre obligatorischen
Feuerstättenschau die Eignung der verwendeten Brennstoffe prüfen sollten. Nur
trockenes Holz darf verbrannt werden. Sofern Verdachtsfälle für den Einsatz
unzulässiger Einsatzstoffe vorlägen, sollten die Schornsteinfeger die Asche
"optisch" untersuchen oder eine Ascheanalyse in Auftrag geben.
GEORG KÜFFNER