(Aus der F.A.Z vom 21.3.2006)

Viel Feinstaub aus Holzöfen

Belastung der Luft so stark wie durch den Straßenverkehr

Aus den rund 14 Millionen in Deutschland betriebenen Holzfeuerungen entweichen etwa die gleichen Mengen Feinstaub, wie von den Motoren der auf deutschen Straßen verkehrenden Fahrzeuge emittiert werden. Nach Informationen aus dem Umweltbundesamt lag der Feinstaubausstoß des Straßenverkehrs 2003 bei 22700 Tonnen, während aus Holzkesseln und Holzöfen 24000 Tonnen Feinstaub entwichen. Während die für Atemwegserkrankungen und Lungenkrebs verantwortlich gemachten Feinstaubmengen aus Kohleöfen zurückgehen, steigen die aus Holzfeuerungen weiter an.

Der Grund dafür ist als Folge gestiegener Öl- und Gaspreise die wachsende Beliebtheit sogenannter Komfortfeuerstätten: offene Kamine oder Kaminöfen, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen. Viele dieser leistungsschwachen Holzfeuerungsanlagen bereiten laut Umweltbundesamt "erhebliche" Probleme mit Luftschadstoffen. Das gelte vor allem für den Staub und hier besonders die inhalierbaren Staubteilchen - den Feinstaub. Bei den Kleinanlagen liege der Anteil dieser Staubteilchen am gesamten Staubausstoß bei mehr als 90 Prozent.

Welche Mengen an Feinstaub von den Holzfeuerungen in die Umgebung abgegeben werden, hängt ganz wesentlich von der Art und dem Alter der Anlagen ab. Die größten "Dreckschleudern" sind offene Kamine, während die meist im Keller installierten Holzscheit-Kesselanlagen vergleichsweise gute Werte vorweisen können. Noch besser schneiden moderne Holzpelletkessel ab, da hier ein recht homogener Brennstoff eingesetzt wird und die Anlagen meist über eine Verbrennungsluftregelung verfügen, die die Verbrennung optimiert. Aber auch bei ihnen liegen die Feinstaubemissionen deutlich über denen von Ölheizungen. Gasheizungen haben nahezu keine Staubemissionen.

Um die Feinstaubemissionen von Holzfeuerungen zu minimieren, prüft das Umweltbundesamt, ob Staubabscheider, wie sie in Großanlagen installiert sind, auch in Kleinanlagen eingebaut werden können. Zudem hält das Amt eine Novellierung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) für dringend erforderlich. In ihr werden Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxyd bei Anlagen mit Leistungen über 15 Kilowatt geregelt. Ziel müsse es sein, auch bei kleineren Anlagen Emissionsmessungen (zum Teil im Zuge einer Typprüfung) vorzunehmen und zudem die Grenzwerte zu verschärfen. Auch sollten im Zimmer stehende Holzöfen, wie es heute bereits für offene Kamine gilt, nur noch zeitlich befristet betrieben werden dürfen.

Weiter schlägt das Umweltbundesamt vor, daß die Schornsteinfeger künftig im Zuge der alle fünf Jahre obligatorischen Feuerstättenschau die Eignung der verwendeten Brennstoffe prüfen sollten. Nur trockenes Holz darf verbrannt werden. Sofern Verdachtsfälle für den Einsatz unzulässiger Einsatzstoffe vorlägen, sollten die Schornsteinfeger die Asche "optisch" untersuchen oder eine Ascheanalyse in Auftrag geben.   GEORG KÜFFNER