Stuttgarter Expertengespräch als Eigentor


"Die Spezialisten, die Experten mehren sich.
Die Denker bleiben aus."

Ingeborg Bachmann


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Stuttgarter Expertengespräch mit Schornsteinfeger-Eigentor

Autor: Dr. Michael Rettenberger

Am 21. und 22. Januar fand in Stuttgart im "Haus der Wirtschaft" ein sogenanntes "Expertengespräch über die Schornsteinfegerarbeiten nach den Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder" statt. Die Anhörung der vom Wirtschaftsministerium handverlesenen "Experten" sollte dazu dienen, für die nächsten 4 Jahre eine Musterkehrordnung für die Bundesländer zu erstellen.

Die Veranstaltung befasste sich mit der von Schornsteinfegerverbänden in Zusammenarbeit mit der obersten Aufsichtsbehörde vorgeschlagenen Kehr- und Überprüfungshäufigkeit aller am Markt erhältlichen Typen von Gas-, Öl-, und Festbrennstofffeuerstätten.

Von Schornsteinfegerseite gewünscht wurde auch die zukünftige Überprüfung von ortsfest betriebenen Verbrennungsmotoren (BHKW) und Notstromaggregaten, von privaten und gewerblichen Lüftungsanlagen, sowie von Brennstoffversorgungsleitungen und -Einrichtungen für die derzeit keine Rechtsgrundlage besteht. In den neuen Bundesländern dürfen Kaminkehrer gemäß Einigungsvertrag dagegen jetzt schon gewerbliche Dunstabzüge, sowie Hygienelüftungen in privaten Räumen ohne Feuerstätte (Bad, Toilette) regelmäßig gebührenpflichtig überprüfen.

Gleich zu Anfang der Veranstaltung waren Kritiker des "in dieser Form in Europa einmaligen Schornsteinfegerwesens" zugegen, die ein Flugblatt der "Interessengemeinschaft für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen" und einer "I.G. gegen das Schornsteinfegermonopol" an die geladenen Gäste verteilten. Das Flugblatt dramatisiert die hoheitliche Tätigkeit in Verbindung mit der Monopolstellung der Schornsteinfeger, die mit Hilfe von Sonderrechten auch unbestellt in jede Wohnung eindringen dürfen. Diese Sonderrechte (Aushebelung des Grundrechts der "Unverletzlichkeit der Wohnung" Art. 13) und die in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gesammelten 180 Mio. Einzeldaten, brachte den Schornsteinfegern bereits im vergangenen Sommer den Vorwurf kritischer Bürger ein, daß Schornsteinfeger, Schlüsseldienste und Hausmeister für geheimdienstliche Tätigkeiten eingesetzt würden.

Die Veranstalter haben ihrem Anliegen insofern einen Bärendienst erwiesen, als der Hausmeister alle kritischen Flugblätter schnellstmöglich entfernte. Das gleiche galt für ein am zweiten Tag ausgelegtes Werbefaltblatt der Schornsteinfegerverbände, in die einer der Mitherausgeber der "Bund der Energieverbraucher" eine kritische "Tischvorlage" beigelegt hatte. Die Verteilung eines ebenfalls kritischen Flugblatts des geladenen Vertreters von "Haus und Grund" konnte dagegen nicht verhindert werden, da es persönlich als Apell an einige Mitglieder der Ausschüsse erst am Ende der Veranstaltung ausgehändigt wurde.

 

Stuttgarter Expertengespräch am 21./22. Januar 2004

Autor: Paul Theisen

Nachdem Ministerpräsident Teufel letzten September dem Schornsteinfegerwesen den Kampf angesagt hatte, war Ehrenschornsteinfeger Wirtschaftminister Dr. Döring zunächst schockiert. Kurz darauf gab er Anweisung, die Schornsteinfeger im Januar zur Beratung nach Stuttgart zum "Schulterschluss" einzuladen (lt. Spiegel). Wozu nun ein "Expertengespräch"?

Ein ähnliches Gespräch fand bereits im Mai 1998 in Stuttgart statt. Dieses nannte man "Fachgespräch". Es sollte einer Neufassung der Kehr- und Überprüfungsordnung für Baden-Württemberg dienen, um den Unmut der Bevölkerung zu bremsen. Die von allen erhoffte "wirksame" Kostenentlastung der Hausbesitzer blieb aus. Sie betrug weniger als 1%. Die Schornsteinfeger nannten es ihren "Solidarbeitrag". Das brisante versprochene Sitzungsprotokoll hat man Teilnehmern, die es später anforderten, aus fadenscheinigen Gründen beharrlich verweigert.

Wie jedes Monopol hat auch das Schornsteinfegermonopol ein vitales Interesse, seine Macht nicht nur zu erhalten, sondern zu entfalten. Es ist zu erwarten, dass die Lobbyisten der Schornsteinfeger neues Terrain erobern wollen. Für die gegenwärtigen Tätigkeiten sieht man aufgrund massiven Druckes aus der Bevölkerung die Felle davonschwimmen. Die alljährlichen Immissionsmessungen, bei gewarteten Anlagen sogar Wiederholungsmessungen, werden zunehmend abgelehnt, ebenfalls Kehren sauberer Abgaskanäle. Vielerorts wird das Bezahlen der hohen Schornsteinfegergebühren verweigert. Der Landrat von Wittenberg erwägt, Zahlungsverweigerer mit der Parkkralle zu bestrafen. Ein Volk wird kriminalisiert, weil es ein schlechtes Gesetz gibt: das marode Schornsteinfegergesetz.

Bislang ist es der Schornsteinfegerlobby wiederholt gelungen, gegenüber den politischen Entscheidungsträgern einen Popanz aufzubauen, womit sie sich neue Betätigungsfelder ergatterten. Diesmal ist es nicht anders. Die Petitionen gegen das Schornsteinfegerwesen sind bislang vom Stuttgarter Wirtschaftministerien stets abgeschmettert worden. In der Begründung berief man sich konstant auf die "eindeutigen Aussagen der Fachwelt". Damit sind Gespräche gemeint, wie das nun stattfindende "Expertengespräch".

Dank Internet formierte sich die bundesweite "Interessengemeinschaft (IG) gegen das Schornsteinfegermonopol". Daneben gibt es die "IG für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen". Wir sind ein Sammelbecken aufmüpfiger Bürger. Wir haben aus eigener Erfahrung die raffinierten Winkelzüge des Schornsteinfegermonopols durchschaut. Wir informieren auf breiter Basis die Bevölkerung und die Politiker über den Unsinn mit den überteuerten, größtenteils nutzlosen Tätigkeiten der Schornsteinfeger.

Zur Sicherheit im Heizraum, zum sparsamen Umgang mit Energieträgern und zum Umweltschutz braucht man kein 2 Milliarden Euro teures machtbesessenes Staatsmonopol, dessen Kriegskasse für seine Lobbyarbeit prall gefüllt ist (lt. Wirtschaftswoche). Kein Land der Erde macht es uns nach. Das Schornsteinfegermonopol, ein Erbe des 3.Reiches, hat ausgedient. Warum soll es ihm besser ergehen wie dem Fernmeldemonopol?

 

Schornsteinfegerarbeiten und kein Ende

Das Schornsteinfegerhandwerk hat Tradition. Der Schornsteinfeger war und ist Symbol; früher als "Glücksbringer", heute für meist nutzlose Beschäftigungen.

Um die bundesweiten Grundlagen für eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsverordnung zu erarbeiten, fand Ende Januar in Stuttgart - veranstaltet vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg - eine Anhörung statt. Auf der Tagesordnung standen - wie nicht anders zu erwarten - nur die Themen, die im Interesse des Schornsteinfeger-Handwerks liegen, und die beabsichtigten neuen Aufgaben. Alle heute vorgeschriebenen Arbeiten, auf die verzichtet oder die zumindest vereinfacht werden könnten, wurden nicht behandelt.

Als Ergebnis der Anhörung ist deshalb festzuhalten: Die künftige Muster- Kehr- und Überprüfungsverordnung wird wohl keine wesentlichen Verbesserungen bringen. Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten auf ein sicherheitstechnisch unbedingt notwendiges Maß zurückzuführen, wird weiterhin auf unserer Forderungsliste ganz oben stehen.

Wer meint, das Reinigen und Prüfen der Feuerungsanlagen wäre doch ganz einfach: Auf der einen Seite die Schornsteinfeger, die Dienstleistungen anbieten, und auf der anderen Seite die Hauseigentümer, die Service nachfragen, vergisst, dass noch ein Dritter, nämlich der Staat mit im Spiel ist, der sich als Interessenvertreter der Schornsteinfeger geriert.

Diese Allianz von Staat und Schornsteinfegern hat beachtliches Zustande gebracht. In Deutschland gibt es zehnmal so viele Schornsteinfeger wie in den ganzen Vereinigten Staaten von Amerika! Schornsteinfegerbetriebe je Million Einwohner gibt es in den USA 3, ebenso wie in Frankreich, Großbritannien oder Holland; in Deutschland jedoch 97.

Bei der Suche, warum der Staat sich so einseitig festlegt, stößt man auf eine "geschichtliche Altlast". Im Jahr 1937 wurden die ersten Kehrbezirke zugewiesen und die Entscheidungsstrukturen über die Kehr- und Überprüfungsverordnungen an den Parlamenten vorbei zur Exekutive verlagert. Überprüfungen des Ausgabengebarens von Schornsteinfegern und ihren Innungen werden bis heute nicht - so eine langjährige Forderung von Haus & Grund - von den Rechnungshöfen, den Kontrolleinrichtungen des Staates, überprüft. Dies erzeugt heute bei den Bürgern erhebliches Misstrauen.

Hier muss angesetzt werden, um den Mangel im System der Reinigung, Prüfung und Überwachung zu beseitigen; Offenlegung und Prüfung von Kosten und Nutzen durch neutrale Einrichtungen ist das Gebot der Stunde.

Schadensfälle mit Feuerungen sind heute kein Gefahrenpotential mehr, das die gesetzlich verordneten Überprüfungsarbeiten rechtfertigen könnte. Trotzdem wurden bei der Anhörung in Stuttgart von den anwesenden Natur- und Ingenieurwissenschaftlern Arbeiten empfohlen, die aus der jeweiligen Sicht vielleicht noch sinnvoll sind, in jedem Falle aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vermissen lassen.

Die Prüfungsarbeiten, die von diesem Kreis von Fachleuten bei der Anhörung vorgeschlagen worden sind, würden - so unsere Einschätzung - kein Parlament in der Bundesrepublik passieren; leider sind die Parlamente jedoch (siehe oben) nicht zuständig.

Sollten die Vorschläge tatsächlich in Gesetzesform gegossen werden, dann kommen auf die Bürger zu den jetzt schon großteils überflüssigen Schornsteinfegerarbeiten in einer Größenordnung von 1,8 Milliarden Euro weitere beachtliche Mehrbelastungen zu.

Deregulierung ist die Forderung von Haus & Grund. Statt dessen sollen weitere Arbeiten in den Katalog der Prüfarbeiten aufgenommen werden; Schadensfallzahlen zur Begründung liegen jedoch nicht vor.

Ein besonders krasses Beispiel sind die gewerblichen Küchenabluftanlagen (diese waren in der ehemaligen DDR prüfpflichtig und sind es auch durch den Einigungsvertrag geblieben). Diese Küchen werden in regelmäßigen Abständen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft überprüft. Warum soll jetzt noch zusätzlich der Schornsteinfeger in hoheitlicher Mission kostenpflichtig tätig werden? Die Zahl der Schadensfälle in den letzten Jahren kann nicht der Grund sein. In Baden-Württemberg gab es in den zurückliegenden 15 Jahren gerade einmal vier Fälle (Baden-Baden, Tonbach, Rastatt und Mannheim).

Angeordnet werden soll, dass die Schornsteinfeger künftig WC-Lüftungen prüfen(!). Diese Prüfung kann man sicher nicht mehr unter dem Deckmantel des Brandschutzes einführen. Ein Vertreter des Ministeriums schlug deshalb vor, in einer Hygieneverordnung eine passende Berechtigungsgrundlage zu schaffen.

Weiterhin besteht die Absicht, die Schornsteinfeger mit dem Aufspüren von undichten Stellen in den Gasleitungen zu beauftragen. Dafür machen sich die Hersteller von Gasspürgeräten stark. Sie belegten mit Untersuchungen aus den neuen Bundesländern (?) wie undicht die Gasleitungen in Häusern seien. Natürlich lehnt Haus & Grund diese Absichten ab.

Unterstützung erhalten die Hauseigentümer hier vom Verband deutscher Gas und Wasserfachleute, der darauf hinwies, dass die einschlägigen technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) eine zweistufige Druckprüfung vorsehen, die nicht durch eine Gaskonzentrationsmessung ersetzt werden kann. Darüber hinaus prüfen die Gasversorgungsunternehmen beim Zählerwechsel die Dichtheit der Anlage und Erdgas ist auch noch "odoriert" d. h. mit einem Geruchsstoff versehen.

Im Gespräch ist ebenfalls, dass der Schornsteinfeger künftig auch noch als staatlich verordneter "Energiesparberater" ins Haus kommt und die Wohnraumbelüftung kontrolliert; wozu er dann sicher einen zusätzlichen Hausbesuch braucht.

Das Schornsteinfegerhandwerk wäre gut beraten, wenn die Versuche, sich mit staatlicher Unterstützung immer neue, unnötige Arbeiten zu sichern, künftig unterbleiben würden. Gezielte Angebote in Richtung gewerblicher Selbständigkeit wären Signale, die von Haus & Grund positiv aufgenommen werden würden. Unsere Forderung nach Aufhebung des Schornsteinfegermonopols - seit Jahren vorgetragen - scheint Wirkung zu zeigen. Die Landesregierung Baden-Württemberg beabsichtigt im Gesetzgebungsverfahren entsprechend initiativ zu werden. Es ist zu hoffen, dass sie bei Ihrem Vorstoß erfolgreich sein wird; eine Reform, die seit langem überfällig ist, wäre dann endlich einmal umgesetzt.

 

Stuttgarter Fachgespräch im Mai 1998:

Autor: Paul Theisen

Dass unsere Schornsteinfeger nicht nur Hauptschulabgänger sind, beweist die Existenz des BSFM Dr.Ing. Dieter Stehmeier. Er nahm an dem im Jahre 1998 in Stuttgart stattfindenden Fachgespräch teil. Lt. Teilnehmerliste gehörte er dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg in Ulm an. Nun gab und gibt es in Ulm keinen BSFM namens Stehmeier. Dennoch führte er gemäß dem Protokoll das große Wort.

Zum Zeitpunkt des Fachgespräches war Dr.Ing. Stehmeier Bundesgeschäftsführer des Schornsteinfegerhandwerks in St. Augustin. Ferner war er Sachverständiger der Handwerkskammer Hannover. Daneben ist Dr.Ing. Stehmeier BSFM in Langenhagen bei Hannover. Dort besitzt unser "blinder Passagier" nämlich seinen Kehrbezirk.

Dr.Ing. Stehmeier ist nicht nur ein Verfechter vorzeitigen Verschrottens der Heizkessel, er ist auch ein leidenschaftlicher Verfechter des Kaminkehrens. Das bedeutet: Stehmeier ist ein Gegner des Kaminspiegelns. Das konstatierte er im Fachgespräch wie folgt:

"... diese Art der Überprüfung mit dem Spiegel nur in Ausnahmefällen ... Überprüfen mittels Querschnittsprüfgerät ... im Prinzip das Kehrgerät ... ist die praxisgerechte Methode, die wir, ganz klar bei uns festgeschrieben haben. ... ist also unsere Vorgabe:
Bitte Kehrgerät benutzen, auch zu überprüfen und das Spiegeln lediglich sagen wir mal für kurze Stücke wenn es nötig ist zu verwenden, die wirklich kurze Stücke, meine ich max. 3 m ... das Querschnittsprüfgerät ist herkömmlicherweise unser normales Kehrgerät. ..."
Basta!

Die aus dem Fachgespräch hervorgegangene KÜO ließ bei Ölfeuerungen Spiegeln nicht zu. Dr.Ing. Stehmeier hat's gesagt! Dem fiel ich zum Opfer. Ich wollte meinen sauberen Kamin spiegeln und nicht kehren lassen. Ein "blinder Passagier", seines Zeichens promovierter Ingenieur und Bezirksschornsteinfegermeister, wurde mir zum Verhängnis (www.schofeg.de/kehrverweigerung.html). Hätte er doch nur Hauptschulabschluss. Dann wäre die Sache vielleicht ganz anders verlaufen.