|
|
Stuttgarter Expertengespräch mit
Schornsteinfeger-Eigentor
Autor: Dr. Michael Rettenberger Am 21. und 22. Januar fand in Stuttgart im
"Haus der Wirtschaft" ein sogenanntes "Expertengespräch über
die Schornsteinfegerarbeiten nach den Kehr- und Überprüfungsordnungen der
Länder" statt. Die Anhörung der vom Wirtschaftsministerium
handverlesenen "Experten" sollte dazu dienen, für die nächsten 4
Jahre eine Musterkehrordnung für die Bundesländer zu erstellen. Die Veranstaltung befasste sich mit der von
Schornsteinfegerverbänden in Zusammenarbeit mit der obersten Aufsichtsbehörde
vorgeschlagenen Kehr- und Überprüfungshäufigkeit aller am Markt erhältlichen
Typen von Gas-, Öl-, und Festbrennstofffeuerstätten. Von Schornsteinfegerseite gewünscht wurde auch
die zukünftige Überprüfung von ortsfest betriebenen Verbrennungsmotoren
(BHKW) und Notstromaggregaten, von privaten und gewerblichen Lüftungsanlagen,
sowie von Brennstoffversorgungsleitungen und -Einrichtungen für die derzeit
keine Rechtsgrundlage besteht. In den neuen Bundesländern dürfen Kaminkehrer
gemäß Einigungsvertrag dagegen jetzt schon gewerbliche Dunstabzüge, sowie
Hygienelüftungen in privaten Räumen ohne Feuerstätte (Bad, Toilette)
regelmäßig gebührenpflichtig überprüfen. Gleich zu Anfang der Veranstaltung waren
Kritiker des "in dieser Form in Europa einmaligen Schornsteinfegerwesens"
zugegen, die ein Flugblatt der "Interessengemeinschaft für ein
zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen" und einer "I.G. gegen das
Schornsteinfegermonopol" an die geladenen Gäste verteilten. Das
Flugblatt dramatisiert die hoheitliche Tätigkeit in Verbindung mit der
Monopolstellung der Schornsteinfeger, die mit Hilfe von Sonderrechten auch
unbestellt in jede Wohnung eindringen dürfen. Diese Sonderrechte (Aushebelung
des Grundrechts der "Unverletzlichkeit der Wohnung" Art. 13) und die
in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gesammelten 180 Mio. Einzeldaten, brachte
den Schornsteinfegern bereits im vergangenen Sommer den Vorwurf kritischer
Bürger ein, daß Schornsteinfeger, Schlüsseldienste und Hausmeister für
geheimdienstliche Tätigkeiten eingesetzt würden. Die Veranstalter haben ihrem Anliegen insofern
einen Bärendienst erwiesen, als der Hausmeister alle kritischen Flugblätter
schnellstmöglich entfernte. Das gleiche galt für ein am zweiten Tag
ausgelegtes Werbefaltblatt der Schornsteinfegerverbände, in die einer der
Mitherausgeber der "Bund der Energieverbraucher" eine kritische
"Tischvorlage" beigelegt hatte. Die Verteilung eines ebenfalls
kritischen Flugblatts des geladenen Vertreters von "Haus und Grund"
konnte dagegen nicht verhindert werden, da es persönlich als Apell an einige
Mitglieder der Ausschüsse erst am Ende der Veranstaltung ausgehändigt wurde. Stuttgarter Expertengespräch am 21./22. Januar
2004
Autor: Paul Theisen Nachdem Ministerpräsident Teufel letzten
September dem Schornsteinfegerwesen den Kampf angesagt hatte, war
Ehrenschornsteinfeger Wirtschaftminister Dr. Döring zunächst schockiert. Kurz
darauf gab er Anweisung, die Schornsteinfeger im Januar zur Beratung nach
Stuttgart zum "Schulterschluss" einzuladen (lt. Spiegel). Wozu nun
ein "Expertengespräch"? Ein ähnliches Gespräch fand bereits im Mai 1998
in Stuttgart statt. Dieses nannte man "Fachgespräch". Es sollte
einer Neufassung der Kehr- und Überprüfungsordnung für Baden-Württemberg
dienen, um den Unmut der Bevölkerung zu bremsen. Die von allen erhoffte
"wirksame" Kostenentlastung der Hausbesitzer blieb aus. Sie betrug
weniger als 1%. Die Schornsteinfeger nannten es ihren
"Solidarbeitrag". Das brisante versprochene Sitzungsprotokoll hat
man Teilnehmern, die es später anforderten, aus fadenscheinigen Gründen
beharrlich verweigert. Wie jedes Monopol hat auch das
Schornsteinfegermonopol ein vitales Interesse, seine Macht nicht nur zu
erhalten, sondern zu entfalten. Es ist zu erwarten, dass die Lobbyisten der
Schornsteinfeger neues Terrain erobern wollen. Für die gegenwärtigen
Tätigkeiten sieht man aufgrund massiven Druckes aus der Bevölkerung die Felle
davonschwimmen. Die alljährlichen Immissionsmessungen, bei gewarteten Anlagen
sogar Wiederholungsmessungen, werden zunehmend abgelehnt, ebenfalls Kehren
sauberer Abgaskanäle. Vielerorts wird das Bezahlen der hohen
Schornsteinfegergebühren verweigert. Der Landrat von Wittenberg erwägt,
Zahlungsverweigerer mit der Parkkralle zu bestrafen. Ein Volk wird
kriminalisiert, weil es ein schlechtes Gesetz gibt: das marode
Schornsteinfegergesetz. Bislang ist es der Schornsteinfegerlobby
wiederholt gelungen, gegenüber den politischen Entscheidungsträgern einen
Popanz aufzubauen, womit sie sich neue Betätigungsfelder ergatterten. Diesmal
ist es nicht anders. Die Petitionen gegen das Schornsteinfegerwesen sind
bislang vom Stuttgarter Wirtschaftministerien stets abgeschmettert worden. In
der Begründung berief man sich konstant auf die "eindeutigen Aussagen
der Fachwelt". Damit sind Gespräche gemeint, wie das nun stattfindende
"Expertengespräch". Dank Internet formierte sich die bundesweite
"Interessengemeinschaft (IG) gegen das Schornsteinfegermonopol".
Daneben gibt es die "IG für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen".
Wir sind ein Sammelbecken aufmüpfiger Bürger. Wir haben aus eigener Erfahrung
die raffinierten Winkelzüge des Schornsteinfegermonopols durchschaut. Wir
informieren auf breiter Basis die Bevölkerung und die Politiker über den
Unsinn mit den überteuerten, größtenteils nutzlosen Tätigkeiten der
Schornsteinfeger. Zur Sicherheit im Heizraum, zum sparsamen Umgang
mit Energieträgern und zum Umweltschutz braucht man kein 2 Milliarden Euro
teures machtbesessenes Staatsmonopol, dessen Kriegskasse für seine
Lobbyarbeit prall gefüllt ist (lt. Wirtschaftswoche). Kein Land der Erde
macht es uns nach. Das Schornsteinfegermonopol, ein Erbe des 3.Reiches, hat
ausgedient. Warum soll es ihm besser ergehen wie dem Fernmeldemonopol? Schornsteinfegerarbeiten und kein Ende
Das Schornsteinfegerhandwerk hat
Tradition. Der Schornsteinfeger war und ist Symbol; früher als
"Glücksbringer", heute für meist nutzlose Beschäftigungen. Um die bundesweiten Grundlagen für eine neue
Muster-Kehr- und Überprüfungsverordnung zu erarbeiten, fand Ende Januar in
Stuttgart - veranstaltet vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg - eine
Anhörung statt. Auf der Tagesordnung standen - wie nicht anders zu erwarten -
nur die Themen, die im Interesse des Schornsteinfeger-Handwerks liegen, und
die beabsichtigten neuen Aufgaben. Alle heute vorgeschriebenen Arbeiten, auf
die verzichtet oder die zumindest vereinfacht werden könnten, wurden nicht
behandelt. Als Ergebnis der Anhörung ist deshalb
festzuhalten: Die künftige Muster- Kehr- und Überprüfungsverordnung wird wohl
keine wesentlichen Verbesserungen bringen. Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten
auf ein sicherheitstechnisch unbedingt notwendiges Maß zurückzuführen, wird
weiterhin auf unserer Forderungsliste ganz oben stehen. Wer meint, das Reinigen und Prüfen der
Feuerungsanlagen wäre doch ganz einfach: Auf der einen Seite die
Schornsteinfeger, die Dienstleistungen anbieten, und auf der anderen Seite
die Hauseigentümer, die Service nachfragen, vergisst, dass noch ein Dritter,
nämlich der Staat mit im Spiel ist, der sich als Interessenvertreter der
Schornsteinfeger geriert. Diese Allianz von Staat und Schornsteinfegern
hat beachtliches Zustande gebracht. In Deutschland gibt es zehnmal so viele
Schornsteinfeger wie in den ganzen Vereinigten Staaten von Amerika!
Schornsteinfegerbetriebe je Million Einwohner gibt es in den USA 3, ebenso
wie in Frankreich, Großbritannien oder Holland; in Deutschland jedoch 97. Bei der Suche, warum der Staat sich so einseitig
festlegt, stößt man auf eine "geschichtliche Altlast". Im Jahr 1937
wurden die ersten Kehrbezirke zugewiesen und die Entscheidungsstrukturen über
die Kehr- und Überprüfungsverordnungen an den Parlamenten vorbei zur
Exekutive verlagert. Überprüfungen des Ausgabengebarens von Schornsteinfegern
und ihren Innungen werden bis heute nicht - so eine langjährige Forderung von
Haus & Grund - von den Rechnungshöfen, den Kontrolleinrichtungen des
Staates, überprüft. Dies erzeugt heute bei den Bürgern erhebliches
Misstrauen. Hier muss angesetzt werden, um den Mangel im
System der Reinigung, Prüfung und Überwachung zu beseitigen; Offenlegung und
Prüfung von Kosten und Nutzen durch neutrale Einrichtungen ist das Gebot der
Stunde. Schadensfälle mit Feuerungen sind heute kein
Gefahrenpotential mehr, das die gesetzlich verordneten Überprüfungsarbeiten
rechtfertigen könnte. Trotzdem wurden bei der Anhörung in Stuttgart von den
anwesenden Natur- und Ingenieurwissenschaftlern Arbeiten empfohlen, die aus
der jeweiligen Sicht vielleicht noch sinnvoll sind, in jedem Falle aber den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vermissen lassen. Die Prüfungsarbeiten, die von diesem Kreis von
Fachleuten bei der Anhörung vorgeschlagen worden sind, würden - so unsere
Einschätzung - kein Parlament in der Bundesrepublik passieren; leider sind
die Parlamente jedoch (siehe oben) nicht zuständig. Sollten die Vorschläge tatsächlich in
Gesetzesform gegossen werden, dann kommen auf die Bürger zu den jetzt schon
großteils überflüssigen Schornsteinfegerarbeiten in einer Größenordnung von
1,8 Milliarden Euro weitere beachtliche Mehrbelastungen zu. Deregulierung ist die Forderung von Haus &
Grund. Statt dessen sollen weitere Arbeiten in den Katalog der Prüfarbeiten
aufgenommen werden; Schadensfallzahlen zur Begründung liegen jedoch nicht
vor. Ein besonders krasses Beispiel sind die
gewerblichen Küchenabluftanlagen (diese waren in der ehemaligen DDR
prüfpflichtig und sind es auch durch den Einigungsvertrag geblieben). Diese
Küchen werden in regelmäßigen Abständen von Gewerbeaufsicht und
Berufsgenossenschaft überprüft. Warum soll jetzt noch zusätzlich der
Schornsteinfeger in hoheitlicher Mission kostenpflichtig tätig werden? Die
Zahl der Schadensfälle in den letzten Jahren kann nicht der Grund sein. In
Baden-Württemberg gab es in den zurückliegenden 15 Jahren gerade einmal vier
Fälle (Baden-Baden, Tonbach, Rastatt und Mannheim). Angeordnet werden soll, dass die
Schornsteinfeger künftig WC-Lüftungen prüfen(!). Diese Prüfung kann man
sicher nicht mehr unter dem Deckmantel des Brandschutzes einführen. Ein
Vertreter des Ministeriums schlug deshalb vor, in einer Hygieneverordnung
eine passende Berechtigungsgrundlage zu schaffen. Weiterhin besteht die Absicht, die
Schornsteinfeger mit dem Aufspüren von undichten Stellen in den Gasleitungen
zu beauftragen. Dafür machen sich die Hersteller von Gasspürgeräten stark.
Sie belegten mit Untersuchungen aus den neuen Bundesländern (?) wie undicht
die Gasleitungen in Häusern seien. Natürlich lehnt Haus & Grund diese
Absichten ab. Unterstützung erhalten die Hauseigentümer hier
vom Verband deutscher Gas und Wasserfachleute, der darauf hinwies, dass die
einschlägigen technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) eine
zweistufige Druckprüfung vorsehen, die nicht durch eine
Gaskonzentrationsmessung ersetzt werden kann. Darüber hinaus prüfen die
Gasversorgungsunternehmen beim Zählerwechsel die Dichtheit der Anlage und
Erdgas ist auch noch "odoriert" d. h. mit einem Geruchsstoff
versehen. Im Gespräch ist ebenfalls, dass der
Schornsteinfeger künftig auch noch als staatlich verordneter
"Energiesparberater" ins Haus kommt und die Wohnraumbelüftung
kontrolliert; wozu er dann sicher einen zusätzlichen Hausbesuch braucht. Das Schornsteinfegerhandwerk wäre gut beraten,
wenn die Versuche, sich mit staatlicher Unterstützung immer neue, unnötige
Arbeiten zu sichern, künftig unterbleiben würden. Gezielte Angebote in
Richtung gewerblicher Selbständigkeit wären Signale, die von Haus & Grund
positiv aufgenommen werden würden. Unsere Forderung nach Aufhebung des
Schornsteinfegermonopols - seit Jahren vorgetragen - scheint Wirkung zu
zeigen. Die Landesregierung Baden-Württemberg beabsichtigt im
Gesetzgebungsverfahren entsprechend initiativ zu werden. Es ist zu hoffen,
dass sie bei Ihrem Vorstoß erfolgreich sein wird; eine Reform, die seit
langem überfällig ist, wäre dann endlich einmal umgesetzt. Stuttgarter Fachgespräch im Mai 1998:
Autor: Paul Theisen Dass unsere Schornsteinfeger nicht nur
Hauptschulabgänger sind, beweist die Existenz des BSFM Dr.Ing. Dieter
Stehmeier. Er nahm an dem im Jahre 1998 in Stuttgart stattfindenden
Fachgespräch teil. Lt. Teilnehmerliste gehörte er dem Landesinnungsverband
des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg in Ulm an. Nun gab und gibt
es in Ulm keinen BSFM namens Stehmeier. Dennoch führte er gemäß dem Protokoll
das große Wort. Zum Zeitpunkt des Fachgespräches war Dr.Ing.
Stehmeier Bundesgeschäftsführer des Schornsteinfegerhandwerks in St.
Augustin. Ferner war er Sachverständiger der Handwerkskammer Hannover.
Daneben ist Dr.Ing. Stehmeier BSFM in Langenhagen bei Hannover. Dort besitzt
unser "blinder Passagier" nämlich seinen Kehrbezirk. Dr.Ing. Stehmeier ist nicht nur ein Verfechter
vorzeitigen Verschrottens der Heizkessel, er ist auch ein leidenschaftlicher
Verfechter des Kaminkehrens. Das bedeutet: Stehmeier ist ein Gegner des
Kaminspiegelns. Das konstatierte er im Fachgespräch wie folgt: "... diese Art der Überprüfung mit dem
Spiegel nur in Ausnahmefällen ... Überprüfen mittels Querschnittsprüfgerät
... im Prinzip das Kehrgerät ... ist die praxisgerechte Methode, die wir,
ganz klar bei uns festgeschrieben haben. ... ist also unsere Vorgabe: Die aus dem Fachgespräch hervorgegangene KÜO
ließ bei Ölfeuerungen Spiegeln nicht zu. Dr.Ing. Stehmeier hat's gesagt! Dem
fiel ich zum Opfer. Ich wollte meinen sauberen Kamin spiegeln und nicht
kehren lassen. Ein "blinder Passagier", seines Zeichens
promovierter Ingenieur und Bezirksschornsteinfegermeister, wurde mir zum
Verhängnis (www.schofeg.de/kehrverweigerung.html). Hätte er doch nur Hauptschulabschluss.
Dann wäre die Sache vielleicht ganz anders verlaufen. |
|