Die folgenreichen Zwangsmethoden willfähriger Erfüllungsgehilfen

Es gibt verschiedene Mittel und Wege, um unliebsame Gesetze und Verordnungen durchzusetzen. Die angewandten Methoden passen sich den jeweiligen Gegebenheiten an. Dies zeigt sich beim rigorosen Erzwingen der monopolistischen Schornsteinfegertätigkeiten in aller Deutlichkeit. Die Aufsichtsbehörden der Schornsteinfeger, in der Regel den Ordnungsämtern zugeordnet, meiden mittlerweile zusehends ihre abschreckenden "volkserzieherischen" Amtshandlungen unter Einsatz der örtlichen Polizei. Statt dessen schlagen sie feige im Verborgenen mit der "Eurokeule" zu.

Wie man mit Verweigerern sinnloser Zwangsmaßnahmen umgeht

Im Jahre 2003 sollte mein sauberer Kamin unter Polizeischutz gekehrt werden. Da ich keinen Hehl daraus machte, die Medien davon in Kenntnis zu setzen, ist der Zwangskehrtermin kurzfristig abgesagt worden. Statt dessen drohte man mir ein Zwangsgeld von 2.000 € an, falls ich nicht an einem festgesetzten Termin kehren ließe. Fakt ist, daß ich mich nicht dem Schornsteinfegergesetz (SchfG) widersetzte, sondern den vom Bundesland Baden-Württemberg erlassenen Ausführungsbestimmungen. Auf deren zweifelhaftes Zustandekommen und dem Ablauf meiner Weigerung werde ich noch zurückkommen.

Laut einer Ausführungsbestimmung muß jeder benutzte Kamin ohne Wenn und Aber mindestens einmal im Jahr gekehrt werden. Die Schornsteinfeger nennen es neuerdings Querschnittskontrolle. Sinnvoller wäre die bewährte Spiegelung und nur bei Bedarf ein nachfolgendes Kehren, das auch billiger wäre. Darauf ging die Aufsichtsbehörde im Landratsamt Böblingen (kurz LRA) nicht ein. Aber auch dieser Zinnober widerspricht bei Öl- und Gasfeuerungen jedweder Vernunft! Denn bei Öl und Gas gibt es nichts Nennenswertes zu kehren. Bundesweit ereigneten sich in den letzten Jahren zahlreiche gleichartige Fälle.

Der Umgang mit strafbaren Handlungen in der NS-Zeit

Seit Beginn des 2. Weltkrieges wurde der Empfang von "Feindsendern" bei Zuchthausstrafe verboten. Trotzdem machten schätzungsweise 2 Millionen "Volksgenossen" insgeheim Gebrauch davon. Der Rentner Martin W. wurde als "Schwarzhörer" zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Der Blockwart Wilhelm H. schöpfte Verdacht, daß Martin W. aufgrund defätistischer Äußerungen Feindsender hören müsse. Kurzerhand erstattete er Anzeige.

Die überraschend in die Wohnung des Verdächtigen eingedrungene Gestapo fand heraus, daß der zuletzt gehörte Sender die britische BBC war. Martin W. verstieß somit gegen das Gesetz zum "Verbot des Abhörens feindlicher Sender". Der Blockwart, ein NSDAP-Mitglied, hielt es für seine vaterländische Pflicht, Martin W. als Volksschädling anzuzeigen. In seinen Augen war dieser durch Hören und Verbreiten der Nachrichten von Feindsendern eine beachtenswerte Gefahr für sein Vaterland, das sich in einem erbitterten Abwehrkampf befand.

Verwässerung des Grundgesetzes durch Begünstigung von Monopolisten

Die bitteren Erfahrungen aus der Weimarer Republik und der Nazidiktatur wiesen dem "Parlamentarischen Rat" im Jahre 1948 den Weg zu unserem Grundgesetz, das 1949 verkündet wurde. Der Begriff Verfassung wurde zunächst noch vermieden. Höchstes Ziel des Grundgesetzes war ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, der den Menschen staatsbürgerliche Rechte und Pflichten zuerkannte und sie vor obrigkeitlicher Willkür jeder Art schützen solle. Die Staatdiener hatten den Diensteid auf die Verfassung zu schwören. Unabhängige Gerichte sollten gemäß der Gesetzeslage Recht sprechen. Neue Gesetze sollten erst nach Überwindung genau festgelegter parlamentarischer Hürden in Kraft treten. Frei gewählte Parlamentarier hatten über die Gesetzgebung zu befinden.

In der Nazizeit erlassene Gesetze, die den Zusammenbruch des 3. Reiches überdauerten, sind einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Das Schornsteinfegergesetz hat in dem Gesetz zur "Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich" im Jahre 1935 seinen Ursprung. Zwei Jahre später sind weitere Ausführungsbestimmungen erlassen worden. Das Besondere der neuen Verordnungen war die Festlegung abgesteckter Kehrbezirke für das gesamte Deutsche Reich. Der Kehrbezirk war auch Überwachungsgebiet des Bezirksschornsteinfegermeisters (BSM), dessen nazistische Gesinnung ausschlaggebend war. Gleich dem Blockwart gewann der BSM alsbald einen Überblick über die Wohnbevölkerung seines Kehrbezirks. Denn jeder Kamin mußte mehrmals im Jahr gekehrt werden.

Die Bundesrepublik und die DDR übernahmen die NS-Regelungen nahezu unverändert. In der BRD erfolgte die erste Fassung des SchfG im Jahre 1969. Fakt ist, daß in den ersten Nachkriegsjahrzehnten noch gehäuft ehemalige Nazibeamte auch in den höheren Verwaltungsebenen tätig waren. Dort übten sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen großen Einfluß auf die Gesetzgebung der BRD aus. Der niedere Rang des SchfG ließ es die parlamentarischen Hürden mit Leichtigkeit überwinden.

Der im Grundgesetz garantierte Schutz der Wohnung ist für sämtliche Tätigkeiten der Schornsteinfeger aufgehoben. Da Kehrbezirke ihrem Inhaber zumeist auf Lebenszeit überantwortet werden, sind die Hausbesitzer auf Gedeih und Verderb ihrem BSM ausgeliefert. Die den Bundesländern übertragenen Ausführungsbestimmungen, genannt Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), erfordern keine parlamentarischen Hürden. Ihre Gültigkeit besiegelt die Unterschrift des jeweiligen Ministers - in der Regel der Wirtschaftsminister. In Baden-Württemberg war es der vorzeitig zurückgetretene Ehrenschornsteinfeger Walter Döring. 

Vielfalt an Schornsteinfegertätigkeiten und deren Durchsetzungsvermögen

Die mit besonderen Rechten und Privilegien ausgestatteten Schornsteinfeger wußten mit Hilfe ihrer schlagkräftigen Lobby beizeiten Einfluß auf die Erweiterung ihrer Tätigkeiten auszuüben. Da sich die kaum noch Ruß emittierenden Öl- und Gasfeuerungen auf breiter Front durchsetzten, nahm der Kehrbedarf rapide ab. So wurde Ausschau nach weiteren Tätigkeiten gehalten. Die im Bundesemissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgeschriebene Abgaskontrolle der Heizkessel, Emissionsmessung genannt, kam wie gerufen. Doch das war der Schornsteinfegerlobby noch zu wenig.

Die bisher, gleich den Ofenrohren, vernachlässigten Verbindungsstücke zwischen Heizkessel und Kamin, Rauchrohr genannt, gerieten in das Visier der Schornsteinfegerlobby. Dank eines in Auftrag gegebenen Gutachtens des willfährigen Gelsenkirchener Professors Rawe müssen auch diese einer jährlichen Kontrolle oder gar dem obligatorischen Kehren unterzogen werden. Dies, obwohl die emittierten festen Rückstände von Jahr zu Jahr weniger werden. Die Aufzählung noch weiterer an Land gezogener Tätigkeiten führt zu weit, zumal diese von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können,.

Der verheerende Einfluß der Schornsteinfegerlobby ist in der Erweiterung der erwähnten sinnlosen Tätigkeiten dieses Berufes unverkennbar. Die Kehrbezirksgrenzen werden in gewissen Zeitabständen wegen der Bautätigkeiten verschoben. Damit läßt sich der "Ertrag" der Kehrbezirke auf etwa gleich hohem Niveau halten. Unter dem Schutz staatlicher Aufsichtsbehörden hat jeder Kehrbezirksinhaber mitsamt einem Gesellen ein konkurrenzloses Betätigungsfeld.

Hausbesitzer, die sich den auferlegten sinnlosen Zwängen widersetzen, werden kurzerhand bei der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese fackelt nicht lange und "knüppelt" den Verweigerer kurzerhand nieder. Da das aufsehenerregende Zwangskehren unter Polizeischutz tunlichst vermieden wird, ist behördliche Feigheit Trumpf! Bereits gepfändete und angedrohte Zwangsgelder bis zu 50.000 € machen jeden Verweigerer, ohne öffentliches Aufsehen zu erregen, mit der Zeit mürbe. All dies wäre akzeptabel, wenn es sich um reale Gefährdungen handelte, wie z.B. im Straßenverkehr.

Behördliche Erfüllungsgehilfen ruinieren durch ihre Lügenhaftigkeit den Rechtsstaat

Wilhelm H. zeigte Martin W. nur deswegen an, weil dieser durch sein Verhalten nach seiner festen Überzeugung gegen ein dringend erforderliches Gesetz verstieß. Mein BSM zeigte mich beim LRA an, weil ich gegen die KÜO verstieß. Die mich taktierenden Beamten erfüllten lediglich ihre Pflicht, Wilhelm H. tat es auch! Dieser war dem massiven Druck der Nazipropaganda erlegen. Dagegen ist auf die Beamten des LRA niemals Druck ausgeübt worden! Wäre deren gesunder Menschenverstand zum Zuge gekommen, hätte ihnen einleuchten müssen, daß ein sauberer Kamin uns weniger bedroht als ein Kometeneinschlag. Da aber die Beamten dem sinnlosen Kehrzwang frönten, glitten sie in die Rolle willfähriger Erfüllungsgehilfen.

Der Nazi Wilhelm H. handelte zweifellos reinen Gewissens zum Wohle von "Führer, Volk und Vaterland". Dagegen handelten die Beamten des LRA blindlings, ohne Sinn und Zweck ihrer verordneten Zwangsmaßnahmen zu hinterfragen. Ihr Handeln trug zum Ruin unseres Rechtsstaates bei! Wären die Beamten von einer drohenden Gefährdung fest überzeugt gewesen, hätten sie, wie zunächst beabsichtigt, unter Polizeischutz kehren lassen müssen!

Statt dessen ließen die Beamten die von ihnen hochgespielten Gefährdungen solange links liegen, bis ich nach einem ratenweise erfolgten "Anziehen der Daunenschrauben" (Originalton eines der Beamten vor der Presse) in Form weiterer hoher Zwangsgelder nach 10 Monaten resignierend die Segel strich. Damit ist klar erwiesen, daß die Beamten die von ihnen vertretene Gefährdung nicht ernst nehmen konnten! Dies dürfte ein Straftatbestand sein!

Es stellt sich die Frage nach Sinn und Zweck von Strafmaßnahmen. Der dienstbare Blockwart und die Beamten des LRA waren und sind Kinder ihrer Zeit, die sie prägte. Demgemäß beurteilten sie gleichermaßen die ihnen auferlegten Pflichten. Denen leisteten sie strikt Folge, ohne ihr Gewissen zu strapazieren. Den Beamten hätte ein Karriereknick drohen können. Den Blockwart hätte man wegen halbherziger Aufmerksamkeit belangen können.

Da den Böblinger Beamten die Gnade der späten Geburt zuteil wurde, wäre es für sie ein Leichtes gewesen, nach ihrem Gewissen zu handeln. Diese Unterlassung ist ihre persönliche Schuld! Schuld trägt aber auch der im Regierungspräsidium tätige Beamte, der auf meine Beschwerde hin dieses Verhalten für rechtens fand. Bleibenden Schaden erleidet unser Staat wegen seines schwindenden Ansehens, ja Verachtung, seiner Bediensteten. All dies sind Blessuren, die kein Staat auf Dauer unbeschadet ertragen kann!