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Abschrift vom Berliner Landesinnungsverband der Schornsteinfeger |
"Die
Zeit verhüllt ein Unrecht,
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17 Juni
2003 Sehr geehrter Herr Theisen, zunächst möchte ich mich vorstellen: Nun habe ich über das Internet von Ihren
Aktivitäten gegen die schwarze Zunft gelesen. Ich kann Ihnen nur zu Ihrem Mut
gratulieren und Sie bestärken! Nun zu meinem Fall: Gebetsmühlenartig wurde mir dargelegt, wie
unerlässlich das Gebietsmonopol ist, um die Betriebs- und Feuersicherheit, ja
sogar den Umweltschutz, aufrechtzuerhalten. Geradezu ein Hohn mir das
aufzutischen, wo ich von der Pike auf weiß, worum es geht: nämlich um das
liebe Geld. Die Borniertheit muß man sich einmal vor Augen führen: Was ich vor 48 Jahren als Lehrling in fremden
Häusern tun durfte, darf ich jetzt als Meister nicht im eigenen Haus. Prompt
eine Entmündigung. Wie ein Führerschein ohne Fahrerlaubnis auf eigenem
Gelände! Als ob ein Außenstehender mehr Interesse an der Brandsicherheit
meines Hauses hätte als ich selbst. Nachdem ich mich hierauf an das Verwaltungsgericht
Regensburg gewandt habe, ob das rechtens ist, kam urplötzlich vom LA Passau
ein rechtsmittelfähiger Bescheid negativer Art mit einer Kostenrechnung von
DM 61,-. So macht man Bürger mundtot. Daraufhin habe ich meine Klage beim
Verwaltungsgericht zurückgezogen, denn der Vasallengehorsam im LA ist zu
groß, die Aussicht auf Erfolg zu gering. Was mich in der Angelegenheit am meisten
verärgert hat, war das arrogante Schreiben des
Innungsobermeisters , welches ich Ihnen in Kopie beilege. Vor ca. 2
Monaten habe ich die Politik eingeschaltet (Innenministerium), aber auch hier
kam die Devise: das Gesetz sieht keine Ausnahme vor, auch wenn man vom Fach
ist. Mein Meisterbrief ist also eine Attrappe. Es ist wirklich unglaublich
wie sich dieses Gebietsmonopol durch Angstmache etabliert hat. Ich kann ein
Lied singen, wie zu meiner Zeit "Geld geschneidert" wurde mit der
Unwissenheit und Gutmütigkeit der Bevölkerung. Natürlich mußte ich mit den
Wölfen heulen, weil "wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe".
Aber in Kollegenkreisen habe ich wiederholt vor "Überziehen"
gewarnt und bin in Meisterkreisen dadurch unliebsam geworden. So kamen 1974 Kehrbezirksauflösungen (nachdem
die Regierung von Niederbayern 1970 achtzehn neue Kehrbezirke geschaffen
hatte) und ich war im Raum Passau überzählig. Einige Kollegen wechselten nach
Baden-Württemberg, wo sie nach 2 Jahren einen Kehrbezirk bekamen. Ich aber
hatte schon ein Eigenheim und das notorische Gejammer der
Bezirkskaminkehrermeister konnte mich nicht motivieren, gleiches zu tun, und
so wechselte ich in das Finanzbauamt Passau. Aus heutiger Sicht bin ich froh,
daß es so kam - damals war es nicht leicht. Wie gesagt, ich habe volles Verständnis für Ihr
Begehren, das Zwangsmonopol abzuschaffen, denn es verleitet zur
Selbstherrlichkeit des Inhabers. In Ihrem Schriftverkehr mit Behörden und der
Politik sieht man deutlich, wie durch Angstmacherei der gesunde
Menschenverstand ausgeschaltet wird und eine Lobbygesellschaft mit
überholungsbedürftigen Gesetzen sich gut bedient. So gesehen dürfen wir froh sein, daß wir uns die
Autoreifen auf Felgen noch selbst wechseln dürfen und das Kfz-Handwerk kein
Gebietsmonopol hat, denn von nicht befestigten Radmuttern geht eine
wesentlich größere Gefahr aus als von 5 Gramm Ruß an der Kaminsohle! Ich werde weiterhin über das Internet auf dem
laufenden bleiben und wünsche Ihnen viel Beharrlichkeit, denn der Erfolg wird
noch auf sich warten lassen. Die ewig gestrigen sind gut vertreten. Zu
weiteren Gesprächen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen |
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KAMINKEHRER-INNUNG NIEDERBAYERN Rimbach, 2001-07-07 Antrag auf Kehrbefreiung des X Sehr geehrte Frau Y, Herr BKM H hat uns den Antrag des Herrn X zur
Stellungnahme weiter geleitet. Feuerstätten, die nicht feuer- bzw.
betriebssicher sind oder die, die die vorgeschriebenen Immissionswerte zur
Luftreinhaltung nicht einhalten, gefährden nicht nur den Betreiber, sondern
auch seine Umwelt. Deshalb muß der Staat im Interesse der öffentlichen
Sicherheit gewährleisten, dass die Anlagen regelmäßig überprüft bzw.
gereinigt werden. Behörden können die notwendigen Aufgaben aus
Personal- und Kostengründen nicht selbst ausführen. Daher wurden für das
gesamte Bundesgebiet die notwendigen Tätigkeiten auf die
Bezirkskaminkehrermeister und damit auf qualifizierte private Handwerker
übertragen. Durch die gleichzeitig geregelte Monopolstellung des Handwerks
und die Einteilung fester Kehrbezirke kann die notwendige Kontrolle des
Staates am wirkungsvollsten und einfachsten sichergestellt werden, wenn für
die ordnungsgemäße Ausführung der Pflichten jeweils nur ein
Bezirkskaminkehrermeister pro Kehrbezirk verantwortlich ist. Bei einer Aufweichung der Kehrpflicht wäre nur
schwer festzustellen, wer die Arbeiten in den einzelnen Häusern durchzuführen
hätte bzw. für einen mangelhaften Zustand der Anlagen verantwortlich wäre.
Die Verwaltung könnte sich nicht mehr auf die Überwachung der
Bezirkskaminkehrermeister beschränken. Sie müßte vielmehr, um die
Feuersicherheit und Luftreinhaltung im gleichen Umfang wie bisher zu
gewährleisten, durch Einzelkontrollen in den Gebäuden die Erfüllung der
Kehr-, Oberprüfungs- und Meßpflichten überwachen. Der Verwaltungsaufwand
hierfür wäre unverhältnismäßig hoch. Die Rechtsposition des
Bezirkskaminkehrermeisters als "beliehener Unternehmer", d.h. als
privater Unternehmer, der im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben
wahrnimmt, ermöglicht in einem so wichtigen Sicherheitsbereich wie die Betriebs-
und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen bestmögliche Effizienz und
Neutralität. Aus den genannten Gründen ist es nicht möglich,
dem Antrag des Herrn X statt zu geben. Im übrigen ist es verwunderlich, dass sich Herr
jetzt wieder erinnert, ein Kaminkehrermeister zu sein, nachdem er jetzt nach
ca. 30 Jahren Arbeit im öffentlichen Dienst im Ruhestand ist. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur
Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Kaminkehrer-Innung XY |
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Sehr geehrter Herr Theisen, mit heutigem Datum erstatte ich Anzeige bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Bonn wegen Freiheitliche Demokratie steht nur auf dem
Papier. Aus diesem Grund möchte ich meinen Namen verschweigen, weil ich den
Zorn und die Macht der "schwarzen Mafia" fürchte. Jahrzehntelang hat uns MdB und
Bezirksschornsteinfegermeister Uwe Göllner, Fritz -Erler-Str.11 53840
Troisdorf ausgebeutet und abgeschröpft. Anhand der Rechnung wurde im Detail ersichtlich,
dass in der Grundgebühr eine Feuerstättenschau enthalten war. Diese Arbeit
wurde nie bei mir, noch bei meinen Nachbarn, noch im gesamten Bezirk
durchgeführt, weil dieser Politiker keine Zeit für die Arbeitsausführung
hatte. Er hat die Bevölkerung im großen Stil betrogen! Eine prima Sache, im Namen des Gesetzes! Dadurch wird der Bazillus von Wohnung zu Wohnung
getragen und bald gibt es nur noch BSM im Bundestag!!! Wunderbar!
Welch eine tolle Entwicklung im
Staat! Auf Kosten der Bürger werden Betrüger in den
Bundestag befördert! Keine Nation auf der Welt kann dies vorweisen. Ich bin stolz ein Deutscher zu sein! Viele Grüße aus Troisdorf
Minister Wulf Brief an die Generalstaatsanwaltschaft
An den 53225 Bonn 02.04.2003 Als Bürger Troisdorfs verzichte ich auf die
Bekanntgabe meiner Adresse, weil ich Angst habe, dass mir Repressalien
seitens der Kaminfeger drohen. Daher erstatte ich diese Anzeige anonym. Anzeige
Hiermit zeige ich Herrn MdB -
Bezirksschornsteinfegermeister a.D. Der betrügerischen Abrechnung sowie der
Urkundenfälschung an. Herr Göllner bearbeitete einen Kehrbezirk bis zu
seiner Ernennung zum MdB in Troisdorf. Hinsichtlich seiner gesetzlichen Vorgaben zur
Erhebung der Kehrgebühren wurde eine Spezifikation vorgenommen. Diese Arbeit ist weder bei uns noch im Bezirk
durchgeführt worden, so dass jedes Jahr etwa 12000. - DM von den Bürgern
zuviel kassiert wurden. Diese Gebühr, sowie das Datum der Schau werden
in das amtliche Kehrbuch eingetragen. Beweis: Einsicht in das Kehrbuch und die
hinterlegten Daten. Es darf nicht sein, dass ein Betrüger in den
Deutschen Bundestag gewählt wird, um dort seine Machenschaften für seine
Kollegen zu unterstützen. |
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Arbeitsgeräte Fahrzeughaltung Miete Reinigung und Instandhaltung Steuerberater Zuschuß zum ADV |
14 236.- 10 413.- 1 012.- 3 711.- 3 513.- DM 51
983.- |
Die Beträge entsprechen dem Gesamtaufkommen
eines Kehrbezirkes in den alten Bundesländern im Jahre 1996 von DM 231 355.- |
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So ab und zu komme ich in dies Gästebuch und
lese auch in den Seiten von schofeg. Was mir gefällt das ist die neue Seite
mit den Dialogen im Heizungskeller. Warum ich das gut finde, liegt daran,
weil die Verbindungsstücke zu meiner Lehrzeit neu dazu kamen. Mein Chef war
überrascht, dass die Leute nicht noch mehr schimpften deswegen. Manche haben
nur gefragt, warum es denn jetzt mehr kostet wie vorher. Das sind aber nur
wenige gewesen. Es meckerten aber die am meisten, bei denen wir kehren mußten
und nicht nur nachprüfen. So wie in dem einen Beispiel. Ein paarmal hat mein
Chef ganz schön daher stottern müssen, wenn da einer gefragt hat, warum das
denn notwendig ist. Ich muß schon sagen, das ich mich immer dabei geschämt
habe. Die Lehre habe ich abgebrochen. Denn ich habe das und noch vieles
andere für unehrlich gefunden. So habe ich mir nicht meine Zukunft
vorgestellt. Ich lernte danach Heizungsbauer. Dort ist auch nicht alles Gold
was glänzt. Aber es geht wenigstens ehrlich zu. Wenn eine Heizung bei der Immissionsmessung
durchgefallen ist, muß ich auch ab und an hin. Ich kenne den Trick und messe
erst nur nach. Meistens genügt das und der Schornsteinfeger findet es danach
Klasse. Wenn ich das meinem Meister sage, dreht er sich um und sagt
garnichts. Er will es nicht mit seinen Schornsteinfegern verderben. Warum das
so ist, das kann man sich ja denken. Ich finde diese Seiten von schofeg sehr gut. Von
der Sorte müssten es viel mehr sein. Denn dann würden die Leute die
Schornsteinfeger mit ihren Tricks durchschauen lernen. Vielleicht ginge es
dann ehrlicher zu und manche Arbeiten ließe man mit der Zeit ganz wegfallen.
Vieles von dem ist wirklich nicht notwendig, was da gemacht wird. |
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Als ehemaliger Schornsteinfeger,
der sich heute von seinen Exkollegen anfeinden lassen muss, weil ich die
Fronten gewechselt habe(Ich bin Heizungsmonteur. Dafür habe ich allerdings
eine richtige Ausbildung gemacht, nicht wie das Besenschwingen bei den Glücksbringern),
möchte ich Herrn oder Frau X zum Kaminbrand antworten: Wenn sich in einem Kamin brennbares Material
befindet wie ein Stapel Holz, und außerdem eine Flamme in den Kamin schlägt,
dann kann es wirklich zu Kaminbränden kommen. Nun wird niemand brennbares
Zeug in einem Kamin lagern. Bleibt also nur der Ruß. Wenn man bei einer
Feststoffheizung einen schlecht ziehenden Ofen hat (das kann am Ofen selbst
liegen aber auch an den heutigen sehr dicht schließenden Fenstern) kann es
durchaus sein, dass ziemlich viel Ruß entsteht, der sich dann auch im Kamin
absetzen kann. Wenn es dann durch verschiedene Umstände dazu kommt, dass der
betreffende Ofen doch wieder gut brennt, dann brennt vielleicht der sich im
Ofenrohr abgesetzte Ruß bis zum Kamin durch und entzündet dort den
abgelagerten Ruß. Es ist übrigens egal, ob es sich um den immer wieder als
besonders gefährlich genannten Glanzruß oder normalen Ruß handelt. Jeder Ruß
ist Kohlenstoff und Kohlenstoff brennt, wenn er entzündet wird und genügend
Luft beikommt. Es gibt also den Kaminbrand wirklich, wenn auch selten. Es kann allerdings überhaupt keine Kaminbrände
geben bei modernen Ölheizungen oder Gasheizungen. Wenn ein Ölbrenner rußt,
dann dauert es nicht lange, bis der Brenner sich abstellt. Und dann kommt der
Monteur und bringt das Ding wieder in Ordnung. Die bis dahin angefallene
Rußmenge reicht erst einmal für einen Kaminbrand bei weitem nicht aus. Zum
andern gibt es keinen Ölbrenner, der technisch in der Lage ist, eine Flamme
bis in den Kamin zu schleudern um damit den Ruß zu entzünden. Bei Gasbrennern ist die Sache noch einfacher,
weil es dort nur unter allerextremsten Bedingungen überhaupt zum Rußen kommen
kann. Allerdings bestimmt nicht bei Luftüberschuss, wie neulich so ein
Exkollege behauptete. Eine Kaminbrandgefahr bei modernen Öl-oder
Gasbrennern ab etwa Baujahr 1970 / 1975 ist nicht vorhanden, wird aber immer
wieder besonders von den Innungen in die Diskussion gebracht. Damit kann man
halt Geld machen. Ein Kamin, der nur Öl- oder Gasbrenner entsorgt, braucht
auch nach 20 Jahren noch nicht gekehrt zu werden. Im europäischen Ausland
gibt es keine Schornsteinfeger wie in Deutschland und es passiert dort auch
nicht mehr als hier. Wenn uns Heizungsbauern morgen die Überwachung
der Schornsteine gestattet wird, wird bei Öl oder Gas niemand aufs Dach
steigen. da schaut man unten mal in den Kamin und damit hat sich's. ich habe
in insgesamt mehr als 25 Berufsjahren als Rußmännchen (knapp zehn Jahre) und
Heizungsmonteur noch nie gesehen, dass bei solchen Brennern auch nur die Spur
einer Gefahr bestanden hätte. |
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Tatsache ist, dass der Betreiber
einer Heizungsanlage unnötige Kosten tragen muss. Es vergeht kein Tag, an dem
wir keine Mängelberichte von Kaminfegern unserer Wartungskunden erhalten, in
denen angeblich unzureichende Abgas- und Emissionswerte vermerkt sind. In
fast 100 Prozent aller Fälle stellen wir fest, dass die Mängel schlichtweg
nicht zutreffen. Die Ursachen: Unsere Kundendienst-Techniker fertigen nach
jeder erfolgten Wartung ein Messprotokoll an und übergeben dies dem Kunden -
nur dies wird von den Kaminfegern fast immer ignoriert. Bei jährlicher
Wartung mit der Säuberung der Brennereinrichtung und des Wärmetauschers
bleiben die Abgas- und Emissionswerte immer im gesetzlich vorgeschriebenen
Bereich. Somit ist ein Nachmessen des Kaminfegers unnötig und sinnlos. Bei der Brennwerttechnik ist nur unter
Laborbedingungen eine Überschreitung der Grenzwerte feststellbar. |
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