Peinliche Enthüllungen


"Unbedacht hat manches schon ans Licht gebracht."

Deutsches Sprichwort


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=> Abschrift vom Berliner Landesinnungsverband der Schornsteinfeger
=> Auszug aus zulässigen Geschäftskosten eines BSFM
=> Aus dem Bericht eines Wartungsunternehmens
=> Bericht eines ehemaligen Schornsteinfegers
=> Ehemaliger Schornsteinfegerlehrling
=> Strafanzeige gegen Mitglied des Bundestages - Apr. 2003
=> Brief eines ehemaligen Kaminkehrers - Juni 2003

"Die Zeit verhüllt ein Unrecht,
die Zeit enthüllt es wieder."

frei nach Publilius Syrus



Brief eines ehemaligen Kaminkehrers


"Zwang währt nicht lang."

Deutsches Sprichwort


 

17 Juni 2003

Sehr geehrter Herr Theisen,

zunächst möchte ich mich vorstellen:
Bin Jg.1940, mein erlernter Beruf ist Kaminkehrer, habe 1965 die Meisterprüfung abgelegt und 1975 in den öffentlichen Dienst gewechselt. Seit ca. 3 Jahren in Rente.

Nun habe ich über das Internet von Ihren Aktivitäten gegen die schwarze Zunft gelesen. Ich kann Ihnen nur zu Ihrem Mut gratulieren und Sie bestärken!

Nun zu meinem Fall:
Vor 2 Jahren habe ich meinen Ölheizkessel durch einen Pelletskessel ersetzt, welcher nicht mehr meßpflichtig ist, somit also nur mehr Kehrarbeiten anfallen. So habe ich gewagt, beim Landratsamt Passau Antrag zu stellen, meine Kamine selbst zu reinigen. Weit gefehlt!

Gebetsmühlenartig wurde mir dargelegt, wie unerlässlich das Gebietsmonopol ist, um die Betriebs- und Feuersicherheit, ja sogar den Umweltschutz, aufrechtzuerhalten. Geradezu ein Hohn mir das aufzutischen, wo ich von der Pike auf weiß, worum es geht: nämlich um das liebe Geld. Die Borniertheit muß man sich einmal vor Augen führen:

Was ich vor 48 Jahren als Lehrling in fremden Häusern tun durfte, darf ich jetzt als Meister nicht im eigenen Haus. Prompt eine Entmündigung. Wie ein Führerschein ohne Fahrerlaubnis auf eigenem Gelände! Als ob ein Außenstehender mehr Interesse an der Brandsicherheit meines Hauses hätte als ich selbst.

Nachdem ich mich hierauf an das Verwaltungsgericht Regensburg gewandt habe, ob das rechtens ist, kam urplötzlich vom LA Passau ein rechtsmittelfähiger Bescheid negativer Art mit einer Kostenrechnung von DM 61,-. So macht man Bürger mundtot. Daraufhin habe ich meine Klage beim Verwaltungsgericht zurückgezogen, denn der Vasallengehorsam im LA ist zu groß, die Aussicht auf Erfolg zu gering.

Was mich in der Angelegenheit am meisten verärgert hat, war das arrogante Schreiben des Innungsobermeisters , welches ich Ihnen in Kopie beilege. Vor ca. 2 Monaten habe ich die Politik eingeschaltet (Innenministerium), aber auch hier kam die Devise: das Gesetz sieht keine Ausnahme vor, auch wenn man vom Fach ist. Mein Meisterbrief ist also eine Attrappe. Es ist wirklich unglaublich wie sich dieses Gebietsmonopol durch Angstmache etabliert hat. Ich kann ein Lied singen, wie zu meiner Zeit "Geld geschneidert" wurde mit der Unwissenheit und Gutmütigkeit der Bevölkerung. Natürlich mußte ich mit den Wölfen heulen, weil "wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe". Aber in Kollegenkreisen habe ich wiederholt vor "Überziehen" gewarnt und bin in Meisterkreisen dadurch unliebsam geworden.

So kamen 1974 Kehrbezirksauflösungen (nachdem die Regierung von Niederbayern 1970 achtzehn neue Kehrbezirke geschaffen hatte) und ich war im Raum Passau überzählig. Einige Kollegen wechselten nach Baden-Württemberg, wo sie nach 2 Jahren einen Kehrbezirk bekamen. Ich aber hatte schon ein Eigenheim und das notorische Gejammer der Bezirkskaminkehrermeister konnte mich nicht motivieren, gleiches zu tun, und so wechselte ich in das Finanzbauamt Passau. Aus heutiger Sicht bin ich froh, daß es so kam - damals war es nicht leicht.

Wie gesagt, ich habe volles Verständnis für Ihr Begehren, das Zwangsmonopol abzuschaffen, denn es verleitet zur Selbstherrlichkeit des Inhabers. In Ihrem Schriftverkehr mit Behörden und der Politik sieht man deutlich, wie durch Angstmacherei der gesunde Menschenverstand ausgeschaltet wird und eine Lobbygesellschaft mit überholungsbedürftigen Gesetzen sich gut bedient.

So gesehen dürfen wir froh sein, daß wir uns die Autoreifen auf Felgen noch selbst wechseln dürfen und das Kfz-Handwerk kein Gebietsmonopol hat, denn von nicht befestigten Radmuttern geht eine wesentlich größere Gefahr aus als von 5 Gramm Ruß an der Kaminsohle!

Ich werde weiterhin über das Internet auf dem laufenden bleiben und wünsche Ihnen viel Beharrlichkeit, denn der Erfolg wird noch auf sich warten lassen. Die ewig gestrigen sind gut vertreten. Zu weiteren Gesprächen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 



Brief der Kaminkehrer-Innung Niederbayern


 

KAMINKEHRER-INNUNG NIEDERBAYERN

Rimbach, 2001-07-07

Antrag auf Kehrbefreiung des X

Sehr geehrte Frau Y,

Herr BKM H hat uns den Antrag des Herrn X zur Stellungnahme weiter geleitet.
Herrn X müsste als geprüfter Kaminkehrermeister noch bekannt sein, dass der sogenannte Kehrzwang für Gebäude mit Feuerstätten und Kaminen auf den von der Regierung bestellten Bezirkskaminkehrermeister übertragen ist.

Feuerstätten, die nicht feuer- bzw. betriebssicher sind oder die, die die vorgeschriebenen Immissionswerte zur Luftreinhaltung nicht einhalten, gefährden nicht nur den Betreiber, sondern auch seine Umwelt. Deshalb muß der Staat im Interesse der öffentlichen Sicherheit gewährleisten, dass die Anlagen regelmäßig überprüft bzw. gereinigt werden.

Behörden können die notwendigen Aufgaben aus Personal- und Kostengründen nicht selbst ausführen. Daher wurden für das gesamte Bundesgebiet die notwendigen Tätigkeiten auf die Bezirkskaminkehrermeister und damit auf qualifizierte private Handwerker übertragen. Durch die gleichzeitig geregelte Monopolstellung des Handwerks und die Einteilung fester Kehrbezirke kann die notwendige Kontrolle des Staates am wirkungsvollsten und einfachsten sichergestellt werden, wenn für die ordnungsgemäße Ausführung der Pflichten jeweils nur ein Bezirkskaminkehrermeister pro Kehrbezirk verantwortlich ist.

Bei einer Aufweichung der Kehrpflicht wäre nur schwer festzustellen, wer die Arbeiten in den einzelnen Häusern durchzuführen hätte bzw. für einen mangelhaften Zustand der Anlagen verantwortlich wäre. Die Verwaltung könnte sich nicht mehr auf die Überwachung der Bezirkskaminkehrermeister beschränken. Sie müßte vielmehr, um die Feuersicherheit und Luftreinhaltung im gleichen Umfang wie bisher zu gewährleisten, durch Einzelkontrollen in den Gebäuden die Erfüllung der Kehr-, Oberprüfungs- und Meßpflichten überwachen. Der Verwaltungsaufwand hierfür wäre unverhältnismäßig hoch.

Die Rechtsposition des Bezirkskaminkehrermeisters als "beliehener Unternehmer", d.h. als privater Unternehmer, der im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, ermöglicht in einem so wichtigen Sicherheitsbereich wie die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen bestmögliche Effizienz und Neutralität.

Aus den genannten Gründen ist es nicht möglich, dem Antrag des Herrn X statt zu geben.

Im übrigen ist es verwunderlich, dass sich Herr jetzt wieder erinnert, ein Kaminkehrermeister zu sein, nachdem er jetzt nach ca. 30 Jahren Arbeit im öffentlichen Dienst im Ruhestand ist.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kaminkehrer-Innung
Niederbayern

XY
Obermeister

 



Strafanzeige gegen Mitglied des Bundestages - Apr. 2003


"Auf Anzeigen von Leuten, die ihren Namen nicht nennen,
darf bei keiner Beschuldigung Rücksicht genommen werden."

Trajan


 

Sehr geehrter Herr Theisen,

mit heutigem Datum erstatte ich Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bonn wegen
Betrugs am Bürger hinsichtlich Abrechnung im Schornsteinfegerhandwerk.

Freiheitliche Demokratie steht nur auf dem Papier. Aus diesem Grund möchte ich meinen Namen verschweigen, weil ich den Zorn und die Macht der "schwarzen Mafia" fürchte.

Jahrzehntelang hat uns MdB und Bezirksschornsteinfegermeister Uwe Göllner, Fritz -Erler-Str.11 53840 Troisdorf ausgebeutet und abgeschröpft.
Zu Gesicht bekamen wir diesen "Glücksbringer" nie. Seine politischen Ämter waren ihm wichtiger als die Arbeitsausführung.
Nur die Rechnungen mussten immer pünktlich bezahlt werden, ansonsten hagelte es Mahnungen mit hohen Mahngebühren.

Anhand der Rechnung wurde im Detail ersichtlich, dass in der Grundgebühr eine Feuerstättenschau enthalten war. Diese Arbeit wurde nie bei mir, noch bei meinen Nachbarn, noch im gesamten Bezirk durchgeführt, weil dieser Politiker keine Zeit für die Arbeitsausführung hatte.

Er hat die Bevölkerung im großen Stil betrogen!
Mit der ungesetzlichen Einnahme finanzierte er seine Politpöstchen.
Heute trägt der "Rote Fürst" im Bundestag dafür Sorge, dass dieser Betrug nie aufhört. Dass seine Kollegen auf gleiche Weise die Bürger betrügen.

Eine prima Sache, im Namen des Gesetzes!

Dadurch wird der Bazillus von Wohnung zu Wohnung getragen und bald gibt es nur noch BSM im Bundestag!!!

Wunderbar!

Welch eine tolle Entwicklung im Staat!

Auf Kosten der Bürger werden Betrüger in den Bundestag befördert!

Keine Nation auf der Welt kann dies vorweisen.

Ich bin stolz ein Deutscher zu sein!

Viele Grüße aus Troisdorf


Verteiler:

Minister Wulf
Dr. Angela Merkel
Präsident des Deutschen Bundestages
Vorstand der CDU

 

Brief an die Generalstaatsanwaltschaft

An den
Generalstaatsanwalt
Herbert-Rabius-Str.3-5

53225 Bonn

02.04.2003

Als Bürger Troisdorfs verzichte ich auf die Bekanntgabe meiner Adresse, weil ich Angst habe, dass mir Repressalien seitens der Kaminfeger drohen. Daher erstatte ich diese Anzeige anonym.

Anzeige

Hiermit zeige ich Herrn MdB - Bezirksschornsteinfegermeister a.D.
Uwe Göllner Fritz-Erler-Str.11 53840 Troisdorf

Der betrügerischen Abrechnung sowie der Urkundenfälschung an.

Herr Göllner bearbeitete einen Kehrbezirk bis zu seiner Ernennung zum MdB in Troisdorf.

Hinsichtlich seiner gesetzlichen Vorgaben zur Erhebung der Kehrgebühren wurde eine Spezifikation vorgenommen.
Die Grundgebühr beinhaltet eine Gebühr zur Durchführung einer Feuerstättenschau.

Diese Arbeit ist weder bei uns noch im Bezirk durchgeführt worden, so dass jedes Jahr etwa 12000. - DM von den Bürgern zuviel kassiert wurden.
In der Hochrechnung ergibt dies eine Summe seiner beruflichen Tätigkeit von etwa 250.000. - DM.

Diese Gebühr, sowie das Datum der Schau werden in das amtliche Kehrbuch eingetragen.
Da diese Schau nicht vollzogen wurde, wird damit auch ein amtliches Dokument gefälscht!! (Urkundenfälschung)

Beweis: Einsicht in das Kehrbuch und die hinterlegten Daten.

Es darf nicht sein, dass ein Betrüger in den Deutschen Bundestag gewählt wird, um dort seine Machenschaften für seine Kollegen zu unterstützen.

 



Auszug aus zulässigen Geschäftskosten eines BSFM in 1996


"Heutzutage gibt es Belohnungen für die,
die Gutes schlecht machen"

Terenz


 

Arbeitsgeräte
Meß- und Prüfgeräte
Überprüfung der Messgeräte
Ergänzende Ausrüstung und Kleidung

Fahrzeughaltung

Miete
Einrichtung
Badebedarf
Energiekosten

Reinigung und Instandhaltung
Büromaterial
Porto und Fernsprechgebühren
Tagungen, Schulung, Literatur

Steuerberater
Kontogebühren
Aufwendungen im Kehrbezirk

Zuschuß zum ADV
Verzinsung Betriebsmittel
Kursus Asbest

 


6 301.-
3 670.-
1 400.-
575.-

14 236.-

10 413.-
2 892.-
404.-
1 868.-

1 012.-
3 600.-
4 377.-
895.-

3 711.-
1 032.-
932.-

3 513.-
300.-
350.-

DM 51 983.-

Die Beträge entsprechen dem Gesamtaufkommen eines Kehrbezirkes in den alten Bundesländern im Jahre 1996 von

DM 231 355.-

 



Ehemaliger Schornsteinfegerlehrling


 

So ab und zu komme ich in dies Gästebuch und lese auch in den Seiten von schofeg. Was mir gefällt das ist die neue Seite mit den Dialogen im Heizungskeller. Warum ich das gut finde, liegt daran, weil die Verbindungsstücke zu meiner Lehrzeit neu dazu kamen. Mein Chef war überrascht, dass die Leute nicht noch mehr schimpften deswegen. Manche haben nur gefragt, warum es denn jetzt mehr kostet wie vorher. Das sind aber nur wenige gewesen. Es meckerten aber die am meisten, bei denen wir kehren mußten und nicht nur nachprüfen. So wie in dem einen Beispiel. Ein paarmal hat mein Chef ganz schön daher stottern müssen, wenn da einer gefragt hat, warum das denn notwendig ist. Ich muß schon sagen, das ich mich immer dabei geschämt habe. Die Lehre habe ich abgebrochen. Denn ich habe das und noch vieles andere für unehrlich gefunden. So habe ich mir nicht meine Zukunft vorgestellt. Ich lernte danach Heizungsbauer. Dort ist auch nicht alles Gold was glänzt. Aber es geht wenigstens ehrlich zu. Wenn eine Heizung bei der Immissionsmessung durchgefallen ist, muß ich auch ab und an hin. Ich kenne den Trick und messe erst nur nach. Meistens genügt das und der Schornsteinfeger findet es danach Klasse. Wenn ich das meinem Meister sage, dreht er sich um und sagt garnichts. Er will es nicht mit seinen Schornsteinfegern verderben. Warum das so ist, das kann man sich ja denken.

Ich finde diese Seiten von schofeg sehr gut. Von der Sorte müssten es viel mehr sein. Denn dann würden die Leute die Schornsteinfeger mit ihren Tricks durchschauen lernen. Vielleicht ginge es dann ehrlicher zu und manche Arbeiten ließe man mit der Zeit ganz wegfallen. Vieles von dem ist wirklich nicht notwendig, was da gemacht wird.

 



Bericht eines ehemaligen Schornsteinfegers


 

Als ehemaliger Schornsteinfeger, der sich heute von seinen Exkollegen anfeinden lassen muss, weil ich die Fronten gewechselt habe(Ich bin Heizungsmonteur. Dafür habe ich allerdings eine richtige Ausbildung gemacht, nicht wie das Besenschwingen bei den Glücksbringern), möchte ich Herrn oder Frau X zum Kaminbrand antworten:

Wenn sich in einem Kamin brennbares Material befindet wie

ein Stapel Holz,
ein Sack voll Kohlen,
gebündelte Zeitungen, aber auch
z.B. eine dicke Rußschicht,

und außerdem eine Flamme in den Kamin schlägt, dann kann es wirklich zu Kaminbränden kommen. Nun wird niemand brennbares Zeug in einem Kamin lagern. Bleibt also nur der Ruß. Wenn man bei einer Feststoffheizung einen schlecht ziehenden Ofen hat (das kann am Ofen selbst liegen aber auch an den heutigen sehr dicht schließenden Fenstern) kann es durchaus sein, dass ziemlich viel Ruß entsteht, der sich dann auch im Kamin absetzen kann. Wenn es dann durch verschiedene Umstände dazu kommt, dass der betreffende Ofen doch wieder gut brennt, dann brennt vielleicht der sich im Ofenrohr abgesetzte Ruß bis zum Kamin durch und entzündet dort den abgelagerten Ruß. Es ist übrigens egal, ob es sich um den immer wieder als besonders gefährlich genannten Glanzruß oder normalen Ruß handelt. Jeder Ruß ist Kohlenstoff und Kohlenstoff brennt, wenn er entzündet wird und genügend Luft beikommt. Es gibt also den Kaminbrand wirklich, wenn auch selten.

Es kann allerdings überhaupt keine Kaminbrände geben bei modernen Ölheizungen oder Gasheizungen. Wenn ein Ölbrenner rußt, dann dauert es nicht lange, bis der Brenner sich abstellt. Und dann kommt der Monteur und bringt das Ding wieder in Ordnung. Die bis dahin angefallene Rußmenge reicht erst einmal für einen Kaminbrand bei weitem nicht aus. Zum andern gibt es keinen Ölbrenner, der technisch in der Lage ist, eine Flamme bis in den Kamin zu schleudern um damit den Ruß zu entzünden.

Bei Gasbrennern ist die Sache noch einfacher, weil es dort nur unter allerextremsten Bedingungen überhaupt zum Rußen kommen kann. Allerdings bestimmt nicht bei Luftüberschuss, wie neulich so ein Exkollege behauptete.

Eine Kaminbrandgefahr bei modernen Öl-oder Gasbrennern ab etwa Baujahr 1970 / 1975 ist nicht vorhanden, wird aber immer wieder besonders von den Innungen in die Diskussion gebracht. Damit kann man halt Geld machen. Ein Kamin, der nur Öl- oder Gasbrenner entsorgt, braucht auch nach 20 Jahren noch nicht gekehrt zu werden. Im europäischen Ausland gibt es keine Schornsteinfeger wie in Deutschland und es passiert dort auch nicht mehr als hier.

Wenn uns Heizungsbauern morgen die Überwachung der Schornsteine gestattet wird, wird bei Öl oder Gas niemand aufs Dach steigen. da schaut man unten mal in den Kamin und damit hat sich's. ich habe in insgesamt mehr als 25 Berufsjahren als Rußmännchen (knapp zehn Jahre) und Heizungsmonteur noch nie gesehen, dass bei solchen Brennern auch nur die Spur einer Gefahr bestanden hätte.

 



Aus dem Bericht eines Wartungsunternehmens


 

Tatsache ist, dass der Betreiber einer Heizungsanlage unnötige Kosten tragen muss. Es vergeht kein Tag, an dem wir keine Mängelberichte von Kaminfegern unserer Wartungskunden erhalten, in denen angeblich unzureichende Abgas- und Emissionswerte vermerkt sind. In fast 100 Prozent aller Fälle stellen wir fest, dass die Mängel schlichtweg nicht zutreffen.

Die Ursachen:
a. Die Geräte werden im falschen Betriebszustand gemessen und die Kaminfegertaste am Kessel wird nicht betätigt.
b. Es wird nicht an den korrekten Messpunkten gemessen.

Unsere Kundendienst-Techniker fertigen nach jeder erfolgten Wartung ein Messprotokoll an und übergeben dies dem Kunden - nur dies wird von den Kaminfegern fast immer ignoriert. Bei jährlicher Wartung mit der Säuberung der Brennereinrichtung und des Wärmetauschers bleiben die Abgas- und Emissionswerte immer im gesetzlich vorgeschriebenen Bereich. Somit ist ein Nachmessen des Kaminfegers unnötig und sinnlos.

Bei der Brennwerttechnik ist nur unter Laborbedingungen eine Überschreitung der Grenzwerte feststellbar.