Denkschrift
zu einem ärgerniserregenden Monopol
Legen Sie
diese Denkschrift bitte nicht ungelesen beiseite. Sie ist politisch neutral und
dient zu Ihrer Orientierung über ein antiquiertes deutsches Zwangssystem.
Nicht nur
Menschen und Computer, sondern auch freiheitliche Demokratien werden von Viren
befallen. Eines der Viren, ein machtlüsternes Monopol, schürt Unzufriedenheit
und Staatsverdrossenheit.
Die Rede ist
vom Schornsteinfegermonopol. Seine versteckte Machtentfaltung führt zu einer
schleichenden Entmündigung der betroffenen Bürger! Die monopolistischen
Winkelzüge offenbaren sich nur denen, die sich intensiv mit ihm befassen. Ihre
schwer nachvollziehbaren Verordnungen führen zu einem systematischen Abwürgen
jeglicher Eigenverantwortung im häuslichen Feuerungsbereich!
Als
Ingenieur arbeitete ich ausschließlich in Entwicklungslabors der elektronischen
Industrie. Mehrere Patentanmeldungen sprechen dafür, dass ich gegen Stagnation
bin. Dennoch setze ich nicht auf Fortschritt um jeden Preis. Monopole
verabscheue ich grundsätzlich. Monopole setzen auf Machterhalt ohne
Rücksichtnahme auf die Allgemeinheit und ihre wahren Bedürfnisse. Ist ein
Monopol, wie das genannte, auf Ökologie und Feuerschutz ausgerichtet, genießt
es hierzulande einen besonderen staatlichen Schutz.
Beherzte
Bürger wehren sich bundesweit gegen die Verordnungen des
Schornsteinfegermonopols, die völlig nutzlos oder zumindest weit übertrieben
sind. Im Internet formierte sich die "Interessengemeinschaft gegen das
Schornsteinfegermonopol"(IG), der ich angehöre.
Das
Schornsteinfegermonopol wurde unter Hitler ins Leben gerufen. Neben der
Ausführung der gewohnten Tätigkeiten sollte es in erster Linie der Bespitzelung
der Bevölkerung dienen. Die Bundesrepublik behielt das Schornsteinfegermonopol
aus wohlerwogenen Gründen bei. Unsere IG ist der Meinung, dass sein bislang
verweigerter Abbau seiner latenten Bespitzelungsmöglichkeit im Wege steht.
Dieser unterschwellige Verdacht wurde bisher nicht entkräftet!
Einige der
Ungereimtheiten die sich das Schornsteinfegermonopol zunutze macht:
Rußende Öl-
und Gas-Heizkessel sind per Gesetz verboten, wogegen ein anderes Gesetz
befiehlt, den nicht vorhandenen Ruß unter Missachtung von Art.13 GG jedes Jahr
von einem deutschen Schornsteinfeger kehren zu lassen.
Die ASU
eines neuen PKW ist erstmalig nach 3 Jahren. Nach 3 Jahren müssen die Abgase
eines neuen Heizkessels schon zum vierten Mal kontrolliert werden.
Der neue PKW
wird ohne Zulassung betrieben. Der neue Heizkessel bedarf einer besonderen kostspieligen
Zulassung.
Müssen wir
uns derartige Widersprüchlichkeiten gefallen lassen? Wer, wie das
Schornsteinfegermonopol, den geläufigen Sparsamkeitsgrundsatz "So wenig
Aufwand wie nötig!", in seinem Sinne "So viel Aufwand wie
möglich!" auf den Kopf stellt, verhält sich schmarotzerhaft.
Eine mit
finanziellen Mitteln üppig ausgestattete Schornsteinfegerlobby weiß
gutgläubigen und korrupten Ministerialbeamten Kamin und Feuerung als die
häusliche Gefahrenquelle schlechthin darzustellen. Seltene Ausnahmen werden zur
Regel hochstilisiert!
Weitaus
gefährlichere häusliche Gefahrenquellen, wie der Umgang mit Elektrizität oder
Gas obliegen dagegen keiner besonderen Vorsorge. Außerdem birgt der Wohnbereich
noch zahlreiche andere Gefahrenquellen, die völlig unbeachtet bleiben.
Unserer IG
gehören ehrenhafte kritische Menschen an, deren jeder einen hohen
Sicherheitsstandard und eine intakte Umwelt schätzt. Wir wehren uns gegen die
vielen nutzlosen Kontrollen der monopolgeschützten 17 000 Schornsteinfeger.
Diese verschlingen im Jahr etwa 1,5 Milliarden Euro, die Kosten der sie
beschützenden Bürokratie nicht gerechnet. Wir sehen im Schornsteinfegermonopol
ein überflüssiges schädliches Relikt ohne nennenswerten Nutzeffekt.
Unser Staat darf
nicht noch länger einer mächtigen selbstsüchtigen Lobby hörig sein! Ein Gesetz
zur vorsorglichen Schadensvermeidung darf nicht den Art.2 des GG über Gebühr
strapazieren. Ein neues monopolfreies Gesetz darf überflüssige Tätigkeiten im
häuslichen Feuerungsbereich nicht mehr zulassen. Dieses Gesetz muss die
Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.13 des GG garantieren.
Für eine
Stellungnahme bin ich Ihnen dankbar!
Paul
Theisen