Denkschrift zu einem ärgerniserregenden Monopol

 

Legen Sie diese Denkschrift bitte nicht ungelesen beiseite. Sie ist politisch neutral und dient zu Ihrer Orientierung über ein antiquiertes deutsches Zwangssystem.

 

Nicht nur Menschen und Computer, sondern auch freiheitliche Demokratien werden von Viren befallen. Eines der Viren, ein machtlüsternes Monopol, schürt Unzufriedenheit und Staatsverdrossenheit. 

 

Die Rede ist vom Schornsteinfegermonopol. Seine versteckte Machtentfaltung führt zu einer schleichenden Entmündigung der betroffenen Bürger! Die monopolistischen Winkelzüge offenbaren sich nur denen, die sich intensiv mit ihm befassen. Ihre schwer nachvollziehbaren Verordnungen führen zu einem systematischen Abwürgen jeglicher Eigenverantwortung im häuslichen Feuerungsbereich!

 

Als Ingenieur arbeitete ich ausschließlich in Entwicklungslabors der elektronischen Industrie. Mehrere Patentanmeldungen sprechen dafür, dass ich gegen Stagnation bin. Dennoch setze ich nicht auf Fortschritt um jeden Preis. Monopole verabscheue ich grundsätzlich. Monopole setzen auf Machterhalt ohne Rücksichtnahme auf die Allgemeinheit und ihre wahren Bedürfnisse. Ist ein Monopol, wie das genannte, auf Ökologie und Feuerschutz ausgerichtet, genießt es hierzulande einen besonderen staatlichen Schutz.

 

Beherzte Bürger wehren sich bundesweit gegen die Verordnungen des Schornsteinfegermonopols, die völlig nutzlos oder zumindest weit übertrieben sind. Im Internet formierte sich die "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol"(IG), der ich angehöre.

 

Das Schornsteinfegermonopol wurde unter Hitler ins Leben gerufen. Neben der Ausführung der gewohnten Tätigkeiten sollte es in erster Linie der Bespitzelung der Bevölkerung dienen. Die Bundesrepublik behielt das Schornsteinfegermonopol aus wohlerwogenen Gründen bei. Unsere IG ist der Meinung, dass sein bislang verweigerter Abbau seiner latenten Bespitzelungsmöglichkeit im Wege steht. Dieser unterschwellige Verdacht wurde bisher nicht entkräftet!

 

Einige der Ungereimtheiten die sich das Schornsteinfegermonopol zunutze macht:

 

Rußende Öl- und Gas-Heizkessel sind per Gesetz verboten, wogegen ein anderes Gesetz befiehlt, den nicht vorhandenen Ruß unter Missachtung von Art.13 GG jedes Jahr von einem deutschen Schornsteinfeger kehren zu lassen.

 

Die ASU eines neuen PKW ist erstmalig nach 3 Jahren. Nach 3 Jahren müssen die Abgase eines neuen Heizkessels schon zum vierten Mal kontrolliert werden.

 

Der neue PKW wird ohne Zulassung betrieben. Der neue Heizkessel bedarf einer besonderen kostspieligen Zulassung.

 

Müssen wir uns derartige Widersprüchlichkeiten gefallen lassen? Wer, wie das Schornsteinfegermonopol, den geläufigen Sparsamkeitsgrundsatz "So wenig Aufwand wie nötig!", in seinem Sinne "So viel Aufwand wie möglich!" auf den Kopf stellt, verhält sich schmarotzerhaft.

 

Eine mit finanziellen Mitteln üppig ausgestattete Schornsteinfegerlobby weiß gutgläubigen und korrupten Ministerialbeamten Kamin und Feuerung als die häusliche Gefahrenquelle schlechthin darzustellen. Seltene Ausnahmen werden zur Regel hochstilisiert!

 

Weitaus gefährlichere häusliche Gefahrenquellen, wie der Umgang mit Elektrizität oder Gas obliegen dagegen keiner besonderen Vorsorge. Außerdem birgt der Wohnbereich noch zahlreiche andere Gefahrenquellen, die völlig unbeachtet bleiben.

 

Unserer IG gehören ehrenhafte kritische Menschen an, deren jeder einen hohen Sicherheitsstandard und eine intakte Umwelt schätzt. Wir wehren uns gegen die vielen nutzlosen Kontrollen der monopolgeschützten 17 000 Schornsteinfeger. Diese verschlingen im Jahr etwa 1,5 Milliarden Euro, die Kosten der sie beschützenden Bürokratie nicht gerechnet. Wir sehen im Schornsteinfegermonopol ein überflüssiges schädliches Relikt ohne nennenswerten Nutzeffekt.

 

Unser Staat darf nicht noch länger einer mächtigen selbstsüchtigen Lobby hörig sein! Ein Gesetz zur vorsorglichen Schadensvermeidung darf nicht den Art.2 des GG über Gebühr strapazieren. Ein neues monopolfreies Gesetz darf überflüssige Tätigkeiten im häuslichen Feuerungsbereich nicht mehr zulassen. Dieses Gesetz muss die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.13 des GG garantieren.

 

Für eine Stellungnahme bin ich Ihnen dankbar!

 

Paul Theisen