Machtpoker durch Drehen der Daumenschrauben

 

Im Jahre 2003 mußte ich in Raten 4.000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil ich mich beharrlich weigerte, meinen sauberen Kamin kehren zu lassen. Zu einer optischen Kontrolle war ich bereit. Die Begründung für den Kehrzwang ist im Schreiben des zuständigen Landratsamtes Böblingen vom 20.12.2002 wie folgt dargelegt:

"Durch die Kehrverweigerung könnten mögliche schädliche Umwelteinwirkungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht rechtzeitig festgestellt und verhindert werden."

Ich gab meinen Widerstand schließlich auf, um nicht in den finanziellen Ruin zu treiben. Es waren bereits weitere 9.000 Euro gepfändet und angedroht. Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten vom 29.03.2003 sagte Andreas Wiedmann, Nahverkehrs-, Rechts- und Ordnungsdezernent des Landkreises Böblingen:

".... dann dreht der Kreis die Daumenschrauben weiter an. Sie dienen dazu, die Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kehrpflicht zu garantieren. .... "

Bis zu 50.000 Euro darf das Zwangsgeld betragen. Letztendlich wäre mein sauberer Kamin mit Polizeigewalt dennoch gekehrt worden, so wie es vielerorts ohne Aufschub geschah und immer wieder geschieht.

Würde ich meine Zentralheizung stillegen, um statt dessen mit Einzelöfen zu heizen, die Holz oder Kohle verbrennen, wäre es mir freigestellt, eigenhändig die sich bildende Rußschicht in den Ofenrohren zu entfernen, oder es auf eine totale Verstopfung ankommen zu lassen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, welche Drecksarbeit das mühsame Reinigen verrußter Ofenrohre ist. Daraus schließe ich, daß die Aufsichtsbehörde keinem Schornsteinfeger Derartiges zumutet. Diese Ausnahmeregelung hält der Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhand meines Normenkontrollverfahrens in dem unanfechtbaren Beschluß vom 18. Dezember 2002 mit den Worten für rechtens:
"... Ausgenommen von dieser Prüfung seien lediglich Ofenrohre. Bei diesen gehe der Verordnungsgeber weiterhin von einer Reinigung durch den Betreiber selbst aus. Dem Verordnungsgeber sei bereits vor 1991 bekannt gewesen, dass die Rauchrohre von Feuerungsanlagen ein beachtliches Gefahrenpotential aufwiesen und deshalb eine jährliche Reinigung erforderlich sei. ..."
Ich klagte gegen das 1991 eingeführte obligatorische Reinigen des Rauchrohres meiner Feuerungsanlage. Obwohl ich dieses seit jeher bei der üblichen jährlichen Kesselreinigung reinigte, wiederholte dies der Schornsteinfeger. Das von den rußbehafteten Abgasen von Holz- oder Kohleöfen durchströmte Ofenrohr mag eine Gefahr darstellen - das kaum verschmutzte Rauchrohr eines Ölheizkessels aber nicht.
Dieser Vorgang beweist eindeutig, daß die geschilderten "Gefahren für die Allgemeinheit" nicht bestehen. Er beweist aber auch zweifelsfrei:
Unverhohlenes Machtpokern bestimmt in Deutschland behördliches Handeln zugunsten eines längst überfälligen Staatsmonopols!