Machtpoker durch Drehen der Daumenschrauben
Im Jahre 2003 mußte ich in Raten 4.000 Euro
Zwangsgeld zahlen, weil ich mich beharrlich weigerte, meinen sauberen Kamin
kehren zu lassen. Zu einer optischen Kontrolle war ich bereit. Die Begründung für
den Kehrzwang ist im Schreiben des zuständigen Landratsamtes Böblingen vom 20.12.2002 wie folgt dargelegt:
"Durch die Kehrverweigerung könnten
mögliche schädliche Umwelteinwirkungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder
die Nachbarschaft nicht rechtzeitig festgestellt und verhindert werden."
Ich gab meinen Widerstand schließlich auf, um nicht
in den finanziellen Ruin zu treiben. Es waren bereits weitere 9.000 Euro
gepfändet und angedroht. Laut einem Bericht der
Stuttgarter Nachrichten vom 29.03.2003 sagte Andreas Wiedmann, Nahverkehrs-,
Rechts- und Ordnungsdezernent des Landkreises Böblingen:
".... dann dreht der Kreis die
Daumenschrauben weiter an. Sie dienen dazu, die Einhaltung der vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen Kehrpflicht zu garantieren. .... "
Bis zu 50.000 Euro darf das Zwangsgeld betragen.
Letztendlich wäre mein sauberer Kamin mit Polizeigewalt dennoch gekehrt worden,
so wie es vielerorts ohne Aufschub geschah und immer wieder geschieht.
Würde ich meine Zentralheizung stillegen, um statt
dessen mit Einzelöfen zu heizen, die Holz oder Kohle verbrennen, wäre es mir
freigestellt, eigenhändig die sich bildende Rußschicht in den Ofenrohren zu
entfernen, oder es auf eine totale Verstopfung ankommen zu lassen. Ich weiß aus
eigener Erfahrung, welche Drecksarbeit das mühsame Reinigen verrußter Ofenrohre
ist. Daraus schließe ich, daß die Aufsichtsbehörde keinem Schornsteinfeger
Derartiges zumutet. Diese Ausnahmeregelung hält der Verwaltungsgerichtshof
Mannheim anhand meines Normenkontrollverfahrens in dem unanfechtbaren Beschluß vom 18. Dezember 2002 mit den Worten für
rechtens:
"... Ausgenommen von dieser Prüfung seien lediglich
Ofenrohre. Bei diesen gehe der Verordnungsgeber weiterhin von einer Reinigung
durch den Betreiber selbst aus. Dem Verordnungsgeber sei bereits vor 1991
bekannt gewesen, dass die Rauchrohre von Feuerungsanlagen ein beachtliches
Gefahrenpotential aufwiesen und deshalb eine jährliche Reinigung erforderlich
sei. ..."
Ich klagte gegen das 1991 eingeführte
obligatorische Reinigen des Rauchrohres meiner Feuerungsanlage. Obwohl ich
dieses seit jeher bei der üblichen jährlichen Kesselreinigung reinigte,
wiederholte dies der Schornsteinfeger. Das von
den rußbehafteten Abgasen von Holz- oder Kohleöfen durchströmte Ofenrohr mag
eine Gefahr darstellen - das kaum verschmutzte Rauchrohr eines Ölheizkessels
aber nicht.
Dieser Vorgang beweist eindeutig, daß die
geschilderten "Gefahren für die Allgemeinheit" nicht
bestehen. Er beweist aber auch zweifelsfrei:
Unverhohlenes Machtpokern bestimmt in Deutschland
behördliches Handeln zugunsten eines längst überfälligen Staatsmonopols!