Paul Theisen  Bussardstr. 56   71032 Böblingen

Zugehöriger der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol"

 

 


Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

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mit der Bitte um Weiterleitung

 

30. Mai 2005

 

Betreff: Schornsteinfegermonopol und Schornsteinfegergesetz

 

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

 

fortschrittlich denkende Menschen haben kein Verständnis dafür, daß die Reform des Schornsteinfegerwesens in Ihrem Ministerium keine Fortschritte macht. Haben Sie sich da nicht übernommen? Ein auf brüchigem Fundament ruhendes Haus zu modernisieren, das zudem unter Denkmalschutz steht, ist eine Herkulesarbeit. Zudem wäre dieses Haus ohne die nach und nach angebrachten Maueranker schon längst in sich zusammengesackt. - Ohne einen mutigen Quantensprung wird Ihnen Ihr Vorhaben nicht zur Zufriedenheit der Bevölkerung gelingen!

 

Für den Staat und seine Bürger zumutbare Lösungsvorschläge

 

Reißen Sie das Haus vollends ab! Es ist auf braunem Sand gebaut. Wer will denn das Haus heute noch? Die Bewohner von ehedem sind nicht mehr gefragt. Ihnen wäre es, dank des technischen Fortschritts im Heizraum, nicht anders ergangen wie ehedem den Heizern auf der E-Lok, wenn sie nicht unter dem besonderen Schutz eines staatsschädlichen Monopols und eines fragwürdigen antiquierten Gesetzes stünden. Viel zu lange mußten wir die Schornsteinfeger als heilige Kühe füttern und mästen. Jetzt reicht es uns! Es sind der Demütigungen und Kränkungen genug gewesen, die wir zu ertragen hatten. Auch wir wollen ein sicheres Heim und eine intakte Umwelt, aber nicht durch fragwürdige Zwangsmittel.

 

Im Nürnberger Tribunal stellte der Hauptankläger der Siegermächte die Frage "Was geschieht, wenn das Gesetz in moralischem Sinn ungesetzlich ist". Das in der fraglichen Zeit zugrundegelegt Schornsteinfegergesetz ist unmoralisch, damit ist es auch ungesetzlich. Dies gilt in doppelter Hinsicht:  

 

1. Wegen seines nazistischen Ursprungs.

 

Das heutige Schornsteinfegergesetz hat seinen Vorläufer in einer Epoche, in der die Schornsteinfeger für politische Zwecke mißbraucht wurden: zur Bespitzelung der gesamten Wohnbevölkerung. Dieses Konstrukt nahezu unverändert übernommen zu haben, ist kein Ruhmesblatt für unser Land. Seine Neuauflage ist mit braunen Einsprengseln kontaminiert.

 

2. Wegen seiner verlogenen Zielsetzung.

 

Das Schornsteinfegergesetz hat den technischen Wandel im Heizraum in vielerlei Hinsicht verschlafen. Wenn Gefahr im Verzug ist, nimmt der Bürger auch eine Verletzung des Art. 13 GG hin. Aber nicht, wenn es sich um leicht durchschaubare primitive Hirngespinste handelt, die das Landratsamt Böblingen jüngst als abstrakte Gefahren postulierte.

 

 

Ein nach einem überholten Beruf benanntes Gesetz wird zu gern dafür mißbraucht, denselben Beruf zu konservieren; erst recht, wenn er unter dem besonderen Schutz eines Staatsmonopols steht. Dies führte dazu, daß sich mit falschen Vorspiegelungen längst überholter Gefahren Aufsicht und Kontrolle unserer häuslichen Feuerstätten aufrechterhalten ließen. Die uns zwangsweise verordneten Dienstleistungen gelten für den Verfassungsgerichtshof von Rheinland/Pfalz als Scheindienstleistungen.

 

Moderne Heizanlagen bedürfen ebensowenig einer staatlich verordneten Überwachung wie die häuslichen Elektrogeräte, deren Stromzuführung auch über mit Mängeln versehene Steckdosen und vielstrapazierte Zuleitungen erfolgt. Noch vor 35 Jahren starben jährlich in der Bundesrepublik rund 300 Menschen durch einen tödlichen Stromschlag. In den letzten Jahren ist diese Zahl auf 80 Todesfälle zurückgegangen, obwohl sich gleichzeitig die Zahl der Elektrogeräte im Haushalt stark erhöht hat. Dies auch ohne ein dem Schornsteinfegergesetz adäquates Elektrikergesetz und ohne ein Elektrikermonopol!

 

Warum müssen unsere CE - zugelassenen Heizanlagen häufiger kontrolliert werden wie unser vielstrapazierter PKW? Schließlich enthält die moderne Heiztechnik sensorgesteuerte Regelmechanismen, die deren Betrieb permanent überwachen. Sie bedürfen ebensowenig einer staatlichen Kontrolle, wie die Stromversorgung unserer Elektrogeräte. Bislang blockierte die Schornsteinfegerlobby jede technische Neuerung, die ihren ausgeübten Tätigkeiten in die Quere kam. Ihr Ziel ist nicht nur der Erhalt, sondern eine Erweiterung ihrer überflüssigen Tätigkeiten.

 

Wer sich intensiv mit dem Werdegang des Schornsteinfegerwesens befaßt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß suggestive Kräfte am Werk sind, denen der Gesetzgeber hoffnungslos erlegen ist. Trotz der Bändigung des Feuers in abgekapselten Heizkesseln, denen nur heiße Luft entweicht, werden weiterhin Feuerängste geschürt. Auch angebliche Verstopfungsgefahren durch Vogel- oder Wespennester müssen für das obligatorische Kehren der Kamine herhalten. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird der wirksame Umweltschutz dank des häufigen Messens der Abgase betont. Das Gegenteil ist richtig!

 

Statt Wartungsverträge abzuschließen, begnügt sich die Mehrheit der Betreiber mit der regelmäßigen Emissionsmessung durch den Schornsteinfeger, der sich niemand entziehen kann. Ähnlich wird mit dem eigenen PKW verfahren, der nur dann in die Werkstatt muß, wenn der TÜV etwas beanstandet. Bei der Hausheizung ist diese Verfahrensweise umweltschädlich. Der Schornsteinfeger beanstandet die Heizanlage nämlich nur dann, wenn der Toleranzbereich nicht eingehalten wird. Aber auch innerhalb dessen ist der Energieverbrauch unterschiedlich hoch. Gewartete Anlagen sind in der Regel optimal eingestellt. Dazu trägt auch die erfolgte Reinigung der Wärmetauscherflächen im Heizkessel mit bei, die ohne eine regelmäßige Wartung unterbleibt. Das hindert die Schornsteinfeger aber nicht, den Betreibern ihre durch das Gesetz erzwungenen Emissionsmessungen als den preisgünstigen Wartungsersatz zu rechtfertigen.

 

Ein amtliches Gutachten beweist, aufgrund von Angaben der Schornsteinfeger, daß die flächendeckende Emissionsmessung der Schornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern mehr als das Zwanzigfache der Energie kostet, die durch Maßnahmen infolge von Beanstandungen eingespart wurde. Damit erweist sich die jährliche Emissionsmessung als "ökonomische Todsünde". Es ist auch zu bezweifeln, ob die durch die Emissionsmessung eingesparte Energie den Energieverbrauch für den Meßvorgang erzielt. Denn jede Messung erfordert neben dem Anfahrtsweg entweder die Inbetriebnahme des Heizkessels, oder dessen Hochfahren auf denjenigen Betriebszustand, in dem die Messung exakt zu erfolgen hat.

 

Die im BMWA diskutierten Vorschläge zur Reform des Schornsteinfegerwesens messen dem hohen technischen Stand der Heiztechnik zu wenig Bedeutung bei; ebensowenig beachten sie die Eigenverantwortung und die Zumutbarkeit der Betreiber. Ich erlaube mir, Ihnen zwei eigene Vorschläge aus der Sichtweise eines erfahrenen Ingenieurs kurz zu unterbreiten. Sicherheit und Umweltschutz sind darin in vollem Umfang berücksichtigt.

 

Die minimalbürokratische Lösung

 

Gleich unserem KFZ werden sämtliche Feuerstellen der BRD zentral erfaßt. Das deren Wartung ausführende Fachhandwerk verpflichtet sich, jede erfolgte Wartung unverzüglich der Zentralstelle zu melden. Dem Betreiber wird nach Ablauf eines festgelegten Zeitintervalls der nächste Wartungstermin mitgeteilt. Erst bei unterbliebener rechtzeitiger Wartung erfolgt eine Mahnung, deren Mißachtung zu Sanktionen führt. Der gesamte Vorgang läuft vollautomatisch ab. Eingriffe sind nur in den seltensten Fällen erforderlich. Die Überwachung des Kaminkehrens erfolgt durch die Prämiengestaltung der Feuerversicherungen nach französischem Muster. Die Wartungsintervalle sollten mindestens doppelt so lang wie die Meßintervalle beim vielstrapazierten PKW sein.

 

Die liberale marktwirtschaftliche Lösung

 

Deren Voraussetzung ist ein konsequenter Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Tatsache, daß die Versorgung unserer Wohnhäuser mit Elektrizität und Wärme gleichermaßen mit einem geringen Gefährdungspotentialen behaftet sind. Die Elektrizität wird ins Haus geliefert, die Wärme im Haus erzeugt. Bei der Elektrizität liegt die Gefährdung in der Verteilung, bei der Wärme in der Erzeugung. Die häusliche Elektrizitätsversorgung erfolgte seit jeher ohne bürokratische Eingriffe und hat funktioniert. Warum nicht auch die Wärmeversorgung? Denn alle zugelassenen Wärmeerzeuger mit ihren Überwachungssensoren sind zumindest denen der Hauselektrik ebenbürtig. Die steigenden Energiepreise fördern die Bereitschaft zu einer energiesparenden Wartung der Wärmeerzeuger ohne ausgeübten Zwang. Prestigedenken auf Kosten der Umwelt, wie beim PKW, entfällt. Da die Überwachung des Kaminkehrens den Feuerversicherungen obliegt, entfallen auch sämtliche bürokratischen Maßnahmen seitens des Staates. Auf diese Weise gehen Elektrizitäts- und Wärmeversorgung konform.

 

 

Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich der liberalen marktwirtschaftlichen Lösung ohne bürokratischen Aufwand den Vorrang gebe. Wer den schlanken Staat will, darf ihm nicht die Oberaufsicht über häusliche Wärmeerzeuger zumuten. Das gleiche gilt für die Kontrolle des Schimmelpilzbefalls in Lüftungskanälen und Badezimmern in den neuen Bundesländern. Eine regelmäßige Feuerstättenschau ist genau so überflüssig wie eine regelmäßige Elektrogeräteschau es wäre.

 

Ein Staat, der es den Bürgern überläßt, von den Angeboten der gesundheitsfördernden Vorsorgeuntersuchungen oder den empfohlenen Impfungen Gebrauch zu machen, darf  keine weniger bedeutsamen Zwangsmaßnahmen obligatorisch fordern. Selbst der billige Vorwand, dies beträfe nur einzelne Personen, ist eine ebenso billige Ausrede und ändert nichts an der Sache. Macht der Staat es dennoch, setzt er seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Dies ist bei den jetzigen Zwangsmaßnahmen des Schornsteinfegerwesens zweifellos der Fall. 

 

Die Neigung zum Energieersparen ist bei den Elektrogeräten vorbildlich gelöst: Durch die aufklärende Tätigkeit der Verbraucherverbände und die Klassifizierung der Geräte nach dem Stromverbrauch. Ähnliches wird sich bei den Wärmeerzeugern allmählich einspielen, sobald die bürokratische Zwischeninstanz des Schornsteinfegermonopols entfällt. Ein wirksamer Regulator ist und bleibt der hohe Energiepreis. Außer den monopolgeschützten, angeblich neutralen, Schornsteinfegern weint niemand der jetzigen kostspieligen Sonderbehandlung unserer häuslichen Wärmeerzeuger eine Träne nach.

 

Das Schornsteinfegergesetz, ein Relikt, das aus dunkelster deutscher Vergangenheit stammt, hat seinen verdienten Platz auf dem Müllhaufen der Geschichte. Sein weiterer Fortbestand würde nicht nur eine nie abreißende Verweigerungshaltung und Beschwerdeflut der mittlerweile zunehmend sensibilisierten Bevölkerung auslösen, sondern auch berechtigte Zweifel an dem Reformwillen unserer Regierung wecken. Wer ernsthaft bürokratische Auswüchse entrümpeln will, muß das gegenwärtige Schornsteinfegerwesen restlos beseitigen.

 

Verlierer der vorgeschlagenen Reformen sind ausnahmslos die bisher privilegierten Schornsteinfeger. Gewinner sind wir alle, denn jeden von uns drücken die stetig steigenden Wohnnebenkosten; aber auch die Kosten für die Aufsicht des bürokratischen Apparates in den Ordnungsämtern und in den Ministerien. Die Umweltbelastung verringert sich, die häusliche Sicherheit bleibt gewahrt. Von den jetzigen Gesamtkosten des Schornsteinfegerwesens von etwa 2 Mrd. Euro im Jahr bleibt nur noch ein Bruchteil übrig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Paul Theisen 

 

Bussardstr. 56  

71032  Böblingen

 

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Internet: www.schofeg.de 

 

PS: Dies ist ein offener Brief, dessen Inhalt ich weiteren staatlichen Stellen zuleite, sowie auf meinen Internetseiten veröffentliche.