Paul
Theisen Bussardstr. 56 71032 Böblingen
Zugehöriger
der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol"
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
mit der Bitte um Weiterleitung
30. Mai 2005
Betreff:
Schornsteinfegermonopol und Schornsteinfegergesetz
Sehr
geehrter Herr Minister Clement,
fortschrittlich
denkende Menschen haben kein Verständnis dafür, daß die Reform des
Schornsteinfegerwesens in Ihrem Ministerium keine Fortschritte macht. Haben Sie
sich da nicht übernommen? Ein auf brüchigem Fundament ruhendes Haus zu
modernisieren, das zudem unter Denkmalschutz steht, ist eine Herkulesarbeit.
Zudem wäre dieses Haus ohne die nach und nach angebrachten Maueranker schon
längst in sich zusammengesackt. - Ohne einen mutigen Quantensprung wird Ihnen
Ihr Vorhaben nicht zur Zufriedenheit der Bevölkerung gelingen!
Für
den Staat und seine Bürger zumutbare Lösungsvorschläge
Reißen
Sie das Haus vollends ab! Es ist auf braunem Sand gebaut. Wer will denn das
Haus heute noch? Die Bewohner von ehedem sind nicht mehr gefragt. Ihnen wäre
es, dank des technischen Fortschritts im Heizraum, nicht anders ergangen wie
ehedem den Heizern auf der E-Lok, wenn sie nicht unter dem besonderen Schutz
eines staatsschädlichen Monopols und eines fragwürdigen antiquierten Gesetzes stünden.
Viel zu lange mußten wir die Schornsteinfeger als heilige Kühe füttern und
mästen. Jetzt reicht es uns! Es sind der Demütigungen und Kränkungen genug
gewesen, die wir zu ertragen hatten. Auch wir wollen ein sicheres Heim und eine
intakte Umwelt, aber nicht durch fragwürdige Zwangsmittel.
Im Nürnberger Tribunal stellte der Hauptankläger der Siegermächte die
Frage "Was geschieht, wenn das Gesetz in moralischem Sinn ungesetzlich
ist". Das in der fraglichen Zeit zugrundegelegt Schornsteinfegergesetz ist
unmoralisch, damit ist es auch ungesetzlich. Dies gilt in doppelter
Hinsicht:
1. Wegen seines nazistischen Ursprungs.
Das heutige Schornsteinfegergesetz hat seinen Vorläufer in einer
Epoche, in der die Schornsteinfeger für politische Zwecke mißbraucht wurden:
zur Bespitzelung der gesamten Wohnbevölkerung. Dieses Konstrukt nahezu
unverändert übernommen zu haben, ist kein Ruhmesblatt für unser Land. Seine
Neuauflage ist mit braunen Einsprengseln kontaminiert.
2.
Wegen seiner verlogenen Zielsetzung.
Das
Schornsteinfegergesetz hat den technischen Wandel im Heizraum in vielerlei
Hinsicht verschlafen. Wenn Gefahr im Verzug ist, nimmt der Bürger auch eine
Verletzung des Art. 13 GG hin. Aber nicht, wenn es sich um leicht
durchschaubare primitive Hirngespinste handelt, die das Landratsamt Böblingen
jüngst als abstrakte Gefahren postulierte.
Ein
nach einem überholten Beruf benanntes Gesetz wird zu gern dafür mißbraucht,
denselben Beruf zu konservieren; erst recht, wenn er unter dem besonderen
Schutz eines Staatsmonopols steht. Dies führte dazu, daß sich mit falschen
Vorspiegelungen längst überholter Gefahren Aufsicht und Kontrolle unserer
häuslichen Feuerstätten aufrechterhalten ließen. Die uns zwangsweise
verordneten Dienstleistungen gelten für den Verfassungsgerichtshof von
Rheinland/Pfalz als Scheindienstleistungen.
Moderne
Heizanlagen bedürfen ebensowenig einer staatlich verordneten Überwachung wie
die häuslichen Elektrogeräte, deren Stromzuführung auch über mit Mängeln
versehene Steckdosen und vielstrapazierte Zuleitungen erfolgt. Noch vor 35 Jahren starben
jährlich in der Bundesrepublik rund 300 Menschen durch einen tödlichen
Stromschlag. In den letzten Jahren ist diese Zahl auf 80 Todesfälle
zurückgegangen, obwohl sich gleichzeitig die Zahl der Elektrogeräte im Haushalt
stark erhöht hat. Dies auch ohne ein dem Schornsteinfegergesetz adäquates Elektrikergesetz und ohne
ein Elektrikermonopol!
Warum
müssen unsere CE - zugelassenen Heizanlagen häufiger kontrolliert werden wie
unser vielstrapazierter PKW? Schließlich enthält die moderne Heiztechnik
sensorgesteuerte Regelmechanismen, die deren Betrieb permanent überwachen. Sie
bedürfen ebensowenig einer staatlichen Kontrolle, wie die Stromversorgung
unserer Elektrogeräte. Bislang blockierte die Schornsteinfegerlobby jede
technische Neuerung, die ihren ausgeübten Tätigkeiten in die Quere kam. Ihr
Ziel ist nicht nur der Erhalt, sondern eine Erweiterung ihrer überflüssigen
Tätigkeiten.
Wer
sich intensiv mit dem Werdegang des Schornsteinfegerwesens befaßt, kann sich
des Eindrucks nicht erwehren, daß suggestive Kräfte am Werk sind, denen der
Gesetzgeber hoffnungslos erlegen ist. Trotz der Bändigung des Feuers in
abgekapselten Heizkesseln, denen nur heiße Luft entweicht, werden weiterhin
Feuerängste geschürt. Auch angebliche Verstopfungsgefahren durch Vogel- oder
Wespennester müssen für das obligatorische Kehren der Kamine herhalten. Bei
jeder sich bietenden Gelegenheit wird der wirksame Umweltschutz dank des
häufigen Messens der Abgase betont. Das Gegenteil ist richtig!
Statt
Wartungsverträge abzuschließen, begnügt sich die Mehrheit der Betreiber mit der
regelmäßigen Emissionsmessung durch den Schornsteinfeger, der sich niemand
entziehen kann. Ähnlich wird mit dem eigenen PKW verfahren, der nur dann in die
Werkstatt muß, wenn der TÜV etwas beanstandet. Bei der Hausheizung ist diese
Verfahrensweise umweltschädlich. Der Schornsteinfeger beanstandet die
Heizanlage nämlich nur dann, wenn der Toleranzbereich nicht eingehalten wird.
Aber auch innerhalb dessen ist der Energieverbrauch unterschiedlich hoch.
Gewartete Anlagen sind in der Regel optimal eingestellt. Dazu trägt auch die
erfolgte Reinigung der Wärmetauscherflächen im Heizkessel mit bei, die ohne
eine regelmäßige Wartung unterbleibt. Das hindert die Schornsteinfeger aber
nicht, den Betreibern ihre durch das Gesetz erzwungenen Emissionsmessungen als
den preisgünstigen Wartungsersatz zu rechtfertigen.
Ein
amtliches Gutachten beweist, aufgrund von Angaben der Schornsteinfeger, daß die
flächendeckende Emissionsmessung der Schornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern
mehr als das Zwanzigfache der Energie kostet, die durch Maßnahmen infolge von
Beanstandungen eingespart wurde. Damit erweist sich die jährliche
Emissionsmessung als "ökonomische Todsünde". Es ist auch zu
bezweifeln, ob die durch die Emissionsmessung eingesparte Energie den
Energieverbrauch für den Meßvorgang erzielt. Denn jede Messung erfordert neben
dem Anfahrtsweg entweder die Inbetriebnahme des Heizkessels, oder dessen
Hochfahren auf denjenigen Betriebszustand, in dem die Messung exakt zu erfolgen
hat.
Die
im BMWA diskutierten Vorschläge zur Reform des Schornsteinfegerwesens messen
dem hohen technischen Stand der Heiztechnik zu wenig Bedeutung bei; ebensowenig
beachten sie die Eigenverantwortung und die Zumutbarkeit der Betreiber. Ich
erlaube mir, Ihnen zwei eigene Vorschläge aus der Sichtweise eines erfahrenen
Ingenieurs kurz zu unterbreiten. Sicherheit und Umweltschutz sind darin in
vollem Umfang berücksichtigt.
Die
minimalbürokratische Lösung
Gleich
unserem KFZ werden sämtliche Feuerstellen der BRD zentral erfaßt. Das deren
Wartung ausführende Fachhandwerk verpflichtet sich, jede erfolgte Wartung
unverzüglich der Zentralstelle zu melden. Dem Betreiber wird nach Ablauf eines
festgelegten Zeitintervalls der nächste Wartungstermin mitgeteilt. Erst bei
unterbliebener rechtzeitiger Wartung erfolgt eine Mahnung, deren Mißachtung zu
Sanktionen führt. Der gesamte Vorgang läuft vollautomatisch ab. Eingriffe sind
nur in den seltensten Fällen erforderlich. Die Überwachung des Kaminkehrens
erfolgt durch die Prämiengestaltung der Feuerversicherungen nach französischem
Muster. Die Wartungsintervalle sollten mindestens doppelt so lang wie die
Meßintervalle beim vielstrapazierten PKW sein.
Die
liberale marktwirtschaftliche Lösung
Deren
Voraussetzung ist ein konsequenter Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Tatsache,
daß die Versorgung unserer Wohnhäuser mit Elektrizität und Wärme gleichermaßen
mit einem geringen Gefährdungspotentialen behaftet sind. Die Elektrizität wird
ins Haus geliefert, die Wärme im Haus erzeugt. Bei der Elektrizität liegt die
Gefährdung in der Verteilung, bei der Wärme in der Erzeugung. Die häusliche
Elektrizitätsversorgung erfolgte seit jeher ohne bürokratische Eingriffe und
hat funktioniert. Warum nicht auch die Wärmeversorgung? Denn alle zugelassenen
Wärmeerzeuger mit ihren Überwachungssensoren sind zumindest denen der
Hauselektrik ebenbürtig. Die steigenden Energiepreise fördern die Bereitschaft
zu einer energiesparenden Wartung der Wärmeerzeuger ohne ausgeübten Zwang.
Prestigedenken auf Kosten der Umwelt, wie beim PKW, entfällt. Da die
Überwachung des Kaminkehrens den Feuerversicherungen obliegt, entfallen auch
sämtliche bürokratischen Maßnahmen seitens des Staates. Auf diese Weise gehen
Elektrizitäts- und Wärmeversorgung konform.
Ich
mache keinen Hehl daraus, daß ich der liberalen marktwirtschaftlichen Lösung
ohne bürokratischen Aufwand den Vorrang gebe. Wer den schlanken Staat will,
darf ihm nicht die Oberaufsicht über häusliche Wärmeerzeuger zumuten. Das
gleiche gilt für die Kontrolle des Schimmelpilzbefalls in Lüftungskanälen und
Badezimmern in den neuen Bundesländern. Eine regelmäßige Feuerstättenschau ist
genau so überflüssig wie eine regelmäßige Elektrogeräteschau es wäre.
Ein
Staat, der es den Bürgern überläßt, von den Angeboten der gesundheitsfördernden
Vorsorgeuntersuchungen oder den empfohlenen Impfungen Gebrauch zu machen,
darf keine weniger bedeutsamen
Zwangsmaßnahmen obligatorisch fordern. Selbst der billige Vorwand, dies beträfe
nur einzelne Personen, ist eine ebenso billige Ausrede und ändert nichts an der
Sache. Macht der Staat es dennoch, setzt er seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel.
Dies ist bei den jetzigen Zwangsmaßnahmen des Schornsteinfegerwesens zweifellos
der Fall.
Die
Neigung zum Energieersparen ist bei den Elektrogeräten vorbildlich gelöst:
Durch die aufklärende Tätigkeit der Verbraucherverbände und die Klassifizierung
der Geräte nach dem Stromverbrauch. Ähnliches wird sich bei den Wärmeerzeugern
allmählich einspielen, sobald die bürokratische Zwischeninstanz des
Schornsteinfegermonopols entfällt. Ein wirksamer Regulator ist und bleibt der
hohe Energiepreis. Außer den monopolgeschützten, angeblich neutralen,
Schornsteinfegern weint niemand der jetzigen kostspieligen Sonderbehandlung
unserer häuslichen Wärmeerzeuger eine Träne nach.
Das
Schornsteinfegergesetz, ein Relikt, das aus dunkelster deutscher Vergangenheit
stammt, hat seinen verdienten Platz auf dem Müllhaufen der Geschichte. Sein
weiterer Fortbestand würde nicht nur eine nie abreißende Verweigerungshaltung
und Beschwerdeflut der mittlerweile zunehmend sensibilisierten Bevölkerung
auslösen, sondern auch berechtigte Zweifel an dem Reformwillen unserer
Regierung wecken. Wer ernsthaft bürokratische Auswüchse entrümpeln will, muß
das gegenwärtige Schornsteinfegerwesen restlos beseitigen.
Verlierer
der vorgeschlagenen Reformen sind ausnahmslos die bisher privilegierten
Schornsteinfeger. Gewinner sind wir alle, denn jeden von uns drücken die stetig
steigenden Wohnnebenkosten; aber auch die Kosten für die Aufsicht des
bürokratischen Apparates in den Ordnungsämtern und in den Ministerien. Die
Umweltbelastung verringert sich, die häusliche Sicherheit bleibt gewahrt. Von
den jetzigen Gesamtkosten des Schornsteinfegerwesens von etwa 2 Mrd. Euro im
Jahr bleibt nur noch ein Bruchteil übrig.
Mit
freundlichen Grüßen
Paul
Theisen
Bussardstr.
56
71032
Böblingen
Tel.:
07031 279428
Fax: 069 1330 5068 318
Email: theisenbb@freenet.de
Internet:
www.schofeg.de
PS:
Dies ist ein offener Brief, dessen Inhalt ich weiteren staatlichen Stellen
zuleite, sowie auf meinen Internetseiten veröffentliche.