EUROPÄISCHE KOMMISSION

 

GD Binnenmarkt

 

Dienstleistungen, Urheberrecht, Gewerbliches Eigentum und Datenschutz Dienstleistungen

 

Brüssel, den 18.07.2005

 

Herrn NN

 

Schornsteinfeger ‑ Ihre Schreiben vom 04.03.05 und 11.07.05

 

Sehr geehrter Herr NN,­

 

zunächst möchte ich mich entschuldigen für die verzögerte Beantwortung Ihres Schreibens vom März diesen Jahres.

 

In der Sache hat die Bundesregierung der Kommission mit Schreiben vom 03.03.05 einen Zeitplan für die Arbeiten zu einer Änderung des Schornsteinfegergesetzes vorgelegt. Danach soll nach Anhörung der Bundesländer und der Verbände ein Referentenentwurf erarbeitet werden, der im September ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll (dies könnte sich allerdings durch die mögliche Neuwahl des Bundestages verschieben). Nach den Planungen der Bundesregierung könnte ein geändertes Schornsteinfegergesetz Anfang 2006 in Kraft treten.

 

Wir würden es gerade im Interesse einer raschen Lösung dieses Falles vorziehen, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden könnte, die bei der

durchschnittlichen Länge der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof durchaus mehrere Jahre dauern kann. Dies hängt allerdings stark von der Behandlung des Verfahrens durch die Bundesregierung und natürlich vom genauen Inhalt der Änderungen ab. Wir haben daher gegenüber der Bundesregierung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass weitere Verzögerungen in dieser Angelegenheiten die Kommission dazu veranlassen würden, die nächsten Schritte im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um ggf. die Sache vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

 

Ich hoffe, dass Ihnen diese Erläuterungen nützlich sind, und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

 

Margot Fröhlinger

 

Ansprechpartner:

 

Martin Frohn, tel. (+32) 2‑299.64.20; e‑mail: martin.frohn@cec.eu.int