EUROPÄISCHE
KOMMISSION
GD Binnenmarkt
Dienstleistungen, Urheberrecht, Gewerbliches
Eigentum und Datenschutz Dienstleistungen
Brüssel,
den 18.07.2005
Herrn
NN
Schornsteinfeger
‑ Ihre Schreiben vom 04.03.05 und 11.07.05
Sehr geehrter
Herr NN,
zunächst möchte ich mich entschuldigen für die
verzögerte Beantwortung Ihres Schreibens vom März diesen Jahres.
In der Sache hat die Bundesregierung der
Kommission mit Schreiben vom 03.03.05 einen Zeitplan für die Arbeiten zu einer
Änderung des Schornsteinfegergesetzes vorgelegt. Danach soll nach Anhörung der
Bundesländer und der Verbände ein Referentenentwurf erarbeitet werden, der im
September ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll (dies könnte
sich allerdings durch die mögliche Neuwahl des Bundestages verschieben). Nach
den Planungen der Bundesregierung könnte ein geändertes Schornsteinfegergesetz
Anfang 2006 in Kraft treten.
Wir würden es gerade im Interesse einer raschen
Lösung dieses Falles vorziehen, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung
vermieden werden könnte, die bei der
durchschnittlichen Länge der Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof durchaus mehrere Jahre dauern kann. Dies hängt
allerdings stark von der Behandlung des Verfahrens durch die Bundesregierung
und natürlich vom genauen Inhalt der Änderungen ab. Wir haben daher gegenüber
der Bundesregierung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass weitere Verzögerungen
in dieser Angelegenheiten die Kommission dazu veranlassen würden, die nächsten
Schritte im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um ggf. die Sache vor den
Europäischen Gerichtshof zu bringen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Erläuterungen
nützlich sind, und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Margot
Fröhlinger
Ansprechpartner:
Martin Frohn, tel. (+32) 2‑299.64.20; e‑mail:
martin.frohn@cec.eu.int