Brüsseler Spitzen
Am 8.4.04 bei mir eingegangenes Schreiben von Dipl. Ing. Jürgen
Franz, Mühlacker, mit dem ich seit mehreren Jahren wegen des
Schornsteinfegerwesens in Kontakt bin. Herr Franz ist nicht im Internet
vertreten.
Sehr
geehrter Herr Theisen,
in meinem oben
näher spezifizierten Schreiben hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß ich mich in
Sachen Schornsteinfegergesetz und den damit verbundenen unhaltbaren Zuständen,
nochmals an die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, gewandt habe.
Heute ist
das in Kopie beigefügte Schreiben an mich eingegangen, dessen Inhalt ich Ihnen
auf keinen Fall vorenthalten möchte.
Die Ausführungen zeigen deutlich, daß
Bewegung in die Sache gekommen ist, die Generaldirektion Binnenmarkt nicht unerheblichen
Druck auf die Bundesregierung ausübt. Man kann auch sagen, griffiger
formuliert: Es zeichnet sich Licht am Ende des Tunnels ab.
(.....)
Eines
scheint schon jetzt fest zu stehen: Das Kehr- und Meßmonopol in seiner
bestehenden Form, dürfte in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören, da es,
wie ich immer wieder in meinen Schreiben heraus gearbeitet habe, gegen die
Grundregeln, den Grundkonsens der Römischen Verträge, nämlich den freien
Wettbewerb verstößt.
(....)
Mit
freundlichen Grüßen
Franz
Brüssel, den
26.03.04
E1/MF/MaF/ev
D(2004) 4596
Schornsteinfeger
- Ihr Schreiben vom 4.3.04
Sehr
geehrter Herr Franz,
vielen Dank
für Ihr oben genanntes Schreiben und die zusätzlichen Informationen. Zum Stand des
Vertragsverletzungsverfahrens kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: die deutschen
Stellen haben zwischenzeitlich Kontakt mit der Kommission aufgenommen und
erklärt, dass sie bereit sind die Rechtslage zu ändern, um sie
europarechtskonform zu gestalten. Nach den jüngsten Informationen befinden sich
Bundesregierung und die Länderseite im Beratungsprozess über Umgestaltungen des
Schornsteinfegerrechts, mit konkreten Vorschlägen ist für den Frühsommer 2004
zu rechnen.
Die
Kommission wird die Kontakte mit den deutschen Stellen fortsetzen und mit
Nachdruck auf eine europarechtskonforme Ausgestaltung der deutschen Rechtslage
hinwirken. Sofern diese Kontakte nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen,
wird die Kommission entscheiden, wie das Vertragsverletzungsverfahren
weiterzuführen ist. Dies schließt die Möglichkeit ein, eine mit Gründen
versehene Stellungnahme abzugeben und danach ggf. eine Klage beim Europäischen
Gerichtshof einzureichen.
Mit
freundlichen Grüßen,
Margot
Fröhlinger
Ansprechpartner:
Martin Frohn,
tel. (+32) 2-299.64.20; e-mail: martin.frohn@cec.eu.int