Brüsseler Spitzen

 

 

Am 8.4.04 bei mir eingegangenes Schreiben von Dipl. Ing. Jürgen Franz, Mühlacker, mit dem ich seit mehreren Jahren wegen des Schornsteinfegerwesens in Kontakt bin. Herr Franz ist nicht im Internet vertreten.

 

 

Sehr geehrter Herr Theisen,

 

in meinem oben näher spezifizierten Schreiben hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß ich mich in Sachen Schornsteinfegergesetz und den damit verbundenen unhaltbaren Zuständen, nochmals an die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, gewandt habe.

 

Heute ist das in Kopie beigefügte Schreiben an mich eingegangen, dessen Inhalt ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten möchte.

 

Die Ausführungen zeigen deutlich, daß Bewegung in die Sache gekommen ist, die Generaldirektion Binnenmarkt nicht unerheblichen Druck auf die Bundesregierung ausübt. Man kann auch sagen, griffiger formuliert: Es zeichnet sich Licht am Ende des Tunnels ab.

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Eines scheint schon jetzt fest zu stehen: Das Kehr- und Meßmonopol in seiner bestehenden Form, dürfte in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören, da es, wie ich immer wieder in meinen Schreiben heraus gearbeitet habe, gegen die Grundregeln, den Grundkonsens der Römischen Verträge, nämlich den freien Wettbewerb verstößt.

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Mit freundlichen Grüßen

 

Franz

 

 

 

Das Schreiben aus Brüssel

 

 

Brüssel, den 26.03.04                     

E1/MF/MaF/ev D(2004) 4596

 

Schornsteinfeger - Ihr Schreiben vom 4.3.04

 

Sehr geehrter Herr Franz,

 

vielen Dank für Ihr oben genanntes Schreiben und die zusätzlichen Informationen. Zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: die deutschen Stellen haben zwischenzeitlich Kontakt mit der Kommission aufgenommen und erklärt, dass sie bereit sind die Rechtslage zu ändern, um sie europarechtskonform zu gestalten. Nach den jüngsten Informationen befinden sich Bundesregierung und die Länderseite im Beratungsprozess über Umgestaltungen des Schornsteinfegerrechts, mit konkreten Vorschlägen ist für den Frühsommer 2004 zu rechnen.

 

Die Kommission wird die Kontakte mit den deutschen Stellen fortsetzen und mit Nachdruck auf eine europarechtskonforme Ausgestaltung der deutschen Rechtslage hinwirken. Sofern diese Kontakte nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen, wird die Kommission entscheiden, wie das Vertragsverletzungsverfahren weiterzuführen ist. Dies schließt die Möglichkeit ein, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben und danach ggf. eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Margot Fröhlinger

 

Ansprechpartner:

Martin Frohn, tel. (+32) 2-299.64.20; e-mail: martin.frohn@cec.eu.int