Schornsteinfegermonopol wackelt

 

Brüssel (vwd)  Den Schornsteinfegern in Deutschland droht nach Angaben aus dem Europäischen Parlament Ungemach aus Brüssel. Der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen teilte am Montag mit, EU-Binnenmarktkommissar Bolkestein habe auf seine Anfrage hin die Abschaffung des in Deutschland existierenden Gebietsmonopols der Schornsteinfeger gefordert. In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage habe Bolkestein ihm geschrieben, dass nach Auffassung der Europäischen Kommission das den Bezirksschornsteinfegermeistern eingeräumte Monopol in ihren jeweiligen Kehrbezirken und damit zusammenhängende Regelungen gegen die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43, EG-Vertrag, und die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49, EG-Vertrag, verstießen, erklärte Langen.

 

Nach Angaben von Bolkestein sei bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden, indem der Bundesregierung ein entsprechendes Schreiben mit der Bitte um Aufklärung des Sachverhalts geschickt worden sei. Die deutschen Behörden hätten daraufhin Kontakt mit der Kommission aufgenommen und erklärt, dass sie bereit seien, die Rechtstage zu ändern, um sie konform mit Europarecht zu gestalten.

 

Konkrete Vorschläge habe Bolkstein für den Frühsommer 2004 in Aussicht gestellt, sagte Langen. Der CDU-Abgeordnete kritisierte, dass in der EU-Kommission zwei unterschiedliche Linien in dieser Frage existieren. Entgegen der Auffassung Bolkesteins habe die Generaldirektion Wettbewerb von EU-Kommissar Mario Monti vor einiger Zeit auf eine schriftliche Anfrage hin festgestellt, dass das Gebietsmonopol an sich noch kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sei und daher EU-Wettbewerbsregeln nicht verletzt würden. Langen forderte daher nach eigenen Worten "Klarheit" von der Brüsseler Behörde.

 

Bolkestein begründet seinen Vorstoß dagegen nach Angaben Langes damit, dass diese Gesetzeslage es einerseits deutschen Staatsbürgern unmöglich mache, die Dienste von den in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen und andererseits Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen EU-Staaten daran hindere, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Die EU-Kommission werde daher mit Nachdruck auf eine mit Europarecht konforme Ausgestaltung der deutschen Rechtslage hinwirken. Sofern dies nicht zu befriedigenden Ergebnissen führe, werde sie entscheiden, wie das Vertragsverletzungsverfahren weiterzuführen sei. Dies, ergänzte Langen in seiner Mitteilung, schließe auch die Möglichkeit ein, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben und danach gegebenenfalls eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

 

Dirk Mürfler-Thederan

vwd/8.3.2004/dmt/fh