Schornsteinfegermonopol wackelt
Brüssel (vwd) Den Schornsteinfegern
in Deutschland droht nach Angaben aus dem Europäischen Parlament Ungemach aus
Brüssel. Der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen teilte am Montag mit,
EU-Binnenmarktkommissar Bolkestein habe auf seine Anfrage hin die Abschaffung
des in Deutschland existierenden Gebietsmonopols der Schornsteinfeger
gefordert. In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage habe Bolkestein ihm
geschrieben, dass nach Auffassung der Europäischen Kommission das den Bezirksschornsteinfegermeistern
eingeräumte Monopol in ihren jeweiligen Kehrbezirken und damit zusammenhängende
Regelungen gegen die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43, EG-Vertrag, und
die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49, EG-Vertrag, verstießen, erklärte
Langen.
Nach Angaben von Bolkestein sei bereits ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden, indem der
Bundesregierung ein entsprechendes Schreiben mit der Bitte um Aufklärung des
Sachverhalts geschickt worden sei. Die deutschen Behörden hätten daraufhin
Kontakt mit der Kommission aufgenommen und erklärt, dass sie bereit seien, die
Rechtstage zu ändern, um sie konform mit Europarecht zu gestalten.
Konkrete Vorschläge habe Bolkstein für den Frühsommer 2004 in
Aussicht gestellt, sagte Langen. Der CDU-Abgeordnete kritisierte, dass in der
EU-Kommission zwei unterschiedliche Linien in dieser Frage existieren. Entgegen
der Auffassung Bolkesteins habe die Generaldirektion Wettbewerb von
EU-Kommissar Mario Monti vor einiger Zeit auf eine schriftliche Anfrage hin
festgestellt, dass das Gebietsmonopol an sich noch kein Missbrauch einer
marktbeherrschenden Stellung sei und daher EU-Wettbewerbsregeln nicht verletzt
würden. Langen forderte daher nach eigenen Worten "Klarheit" von der
Brüsseler Behörde.
Bolkestein begründet seinen Vorstoß dagegen nach Angaben Langes
damit, dass diese Gesetzeslage es einerseits deutschen Staatsbürgern unmöglich
mache, die Dienste von den in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen
Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen und andererseits Schornsteinfeger oder
Heizungsfachleute aus anderen EU-Staaten daran hindere, ihre Dienstleistungen
in Deutschland anzubieten. Die EU-Kommission werde daher mit Nachdruck auf eine
mit Europarecht konforme Ausgestaltung der deutschen Rechtslage hinwirken.
Sofern dies nicht zu befriedigenden Ergebnissen führe, werde sie entscheiden,
wie das Vertragsverletzungsverfahren weiterzuführen sei. Dies, ergänzte Langen
in seiner Mitteilung, schließe auch die Möglichkeit ein, eine mit Gründen versehene
Stellungnahme abzugeben und danach gegebenenfalls eine Klage beim Europäischen
Gerichtshof einzureichen.
Dirk Mürfler-Thederan
vwd/8.3.2004/dmt/fh