Bitte um einen Initiativantrag im Bundestag

23. Februar 2003

Clemens Binninger, MdB

clemens.binninger@bundestag.de

Betreff: Beseitigung des Schornsteinfegermonopols

Sehr geehrter Herr Binninger,

Dank für Ihren Brief vom 12.02.03 aus Berlin. Dank auch für Ihr Kompliment zu meiner "informationsfülligen" Homepage. "Gläsern" ist sie aber auch, was bedeutet, dass meine Korrespondenz - auch dieser Brief - dort erscheint. Das demokratiefördernde Internet macht's möglich. Es bringt aber auch weit verstreute Gesinnungsgenossen unter einen Hut.

Da sind wir schon beim Thema: Zahlreiche vermeintliche Einzelkämpfer gegen ein verhasstes Monopol fanden und finden sich fortwährend in der sich bundesweit formierenden Bürgerinitiative "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol". Das Monopol zu beseitigen und es durch eine sinnvollere Lösung zu ersetzen ist unser einziges Ziel. Das Postmonopol zu zerschlagen fand sicherlich leichter eine parlamentarische Mehrheit wie die Zerschlagung des vermeintlich weniger bedeutsamen Schornsteinfegermonopols.

Dessen Fortbestand führt aber zweifellos, neben den unten beschriebenen Nachteilen, zur schleichenden Entmündigung all derer, die seine Zwangsmaßnahmen widerwillig zu erdulden haben. Die kostspieligen, und zumeist überflüssigen Dienstleistungen der Schornsteinfeger, werden von den Hausbesitzern in der Regel in bar abgegolten, von den Mietern über die sich stetig erhöhenden Wohnnebenkosten. Wachsend ist die Zahl der Bürger, die von ihrem Widerstandsrecht gemäß Art. 20 des GG Gebrauch machen, um sich damit der erzwungenen Dienstleistungen der Schornsteinfeger - trotz angedrohter Strafe - zu entledigen. Dies ist zweifellos staatsschädigend und führt zur Politikverdrossenheit!

Sicherlich finden sich in Ihrer Fraktion mindestens acht der notwendigen Abgeordneten, um einen Initiativantrag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes zu stellen. Ich wende mich auch an je einen Abgeordneten der anderer Fraktionen mit der gleichen Bitte. Wenn jede der vier Fraktionen einen Initiativantrag stellen würde, wäre die Chance auf eine alsbaldige Beseitigung des verhassten Monopols in Reichweite.

Keines der leider noch vorhandenen Monopole gaukelt dem Bürger und den politischen Entscheidungsträgern soviel an häuslicher Sicherheit und geschonter Umwelt vor, wie das der Schornsteinfeger. Kanzler Schröder lässt sich häufig in Glückbringmanier mit Schornsteinfegern ablichten. Wirtschaftsminister Döring in BW ist Ehrenschornsteinfeger. Glücksverheißung und Nostalgiebegeisterung finden in der Bevölkerung reichen Anklang. Doch die wenigsten kennen die wahren Hintergründe des Schornsteinfegermonopols, einem Überbleibsel aus Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Im Jahre 1935 wurde damit begonnen das Deutsche Reich, gemäß den damaligen Kontrollerlassen, in Kehrbezirke einzuteilen. Ihr Zweck war die totale Verfügungsgewalt über ein gleichgeschaltetes Volk. Heute noch leiden wir unter dieser festgefügten Ordnung, die den machtbewussten Bezirksschornsteinfegermeister hervorbrachte. Zur Anfangszeit sind es überwiegend verdiente Parteigenossen gewesen - heute zumeist aufdringliche Günstlinge des Staates.

Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutz bedürfen keines Monopols! Eine soziale Marktwirtschaft bietet genügend Freiraum für beides. Kontrollierter Wettbewerb geht mit Resourcen jedweder Art sorgsamer um, wie ein Monopol dazu je in der Lage sein kann. Sicherheit um jeden Preis können wir uns nicht leisten. Erst recht nicht die uns durch das Schornsteinfegermonopol aufgezwungene vorgetäuschte kostspielige Sicherheit.

Da die Anzahl derjenigen stetig zunimmt, welche die Täuschungsmanöver der Schornsteinfeger durchschauen, wachsen auch die Klagen bei Aufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten. Aber auch Petitionen und Verweigerungen sind im Anwachsen. Dass zwecks Kehrens eines sauberen Kamins Art.13 des GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft gesetzt werden darf, ist heute niemanden mehr zu vermitteln. Wer, wie die Schornsteinfeger, die bereits getätigte Abgasmessung des Heizungsbauers kostenpflichtig nachkontrolliert, entmündigt das Fachhandwerk. Die vorgeschriebenen Kontrollen bei der Heizung sind häufiger als die unseres vielstrapazierten PKW.

Exekutive und Judikative begünstigen das Schornsteinfegermonopol. Die Legislative genehmigte bisher dessen stetigen Ausbau. Sie alle tragen Verantwortung für den schwer durchschaubaren Gesetzesdschungel mit realitätsfremden Verordnungen und überhöhten Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr- und Überprüfungsordnung. Der bürokratische Aufwand zu deren Durchführung und mittlerweile auch Durchsetzung bei den Behörden und Gerichten ist enorm und belastet über Gebühr den Steuerzahler!

Nicht nur die Haus- und Wohnungsbesitzer sind die Leidtragenden, die Mieter klagen über die hohen Wohnnebenkosten. Die Bundeslegislative mag die genannten Auswüchse auf die leichte Schulter nehmen, denn die hohen Verwaltungskosten für das aufwendige Kontrollsystem entfallen überwiegend auf die Länderhaushalte. Um die erhobenen Gebühren an der Haustür schert sich kein Gesetzgeber. Peanuts sind die gegenwärtigen Kosten von über 1,5 Mrd. € im Jahr keineswegs.

Da der verursachte Schaden sowohl materieller als auch ideeller Natur ist wächst in der Bevölkerung eine zunehmend defätistische Haltung gegenüber einem versagenden Staat, der als "lahme Ente" die Staatsbürger einflussreichen Interessengruppen ausliefert. Behörden und Verwaltungsgerichte verteidigen blindlings die maroden Gesetze. Sie stellen sich fast ausnahmslos auf die Seite der mächtigen Monopolisten in Gestalt der sich wachsender Unbeliebtheit erfreuenden Schornsteinfeger.

Dies führte schließlich zu unserer IG, deren jedes Mitglied zumindest eine demütigende ungerechte Behandlung von den genannten Exponenten des Monopols hat ertragen müssen. Ich erfahre tagtäglich durch Briefe, Telefonate und Einträge in mein Internet-Gästebuch mehrere Klagen leidgeprüfter Opfer des Monopols. Gleiches gilt für andere unserer IG. Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar! Sein Fortbestehen schadet dem Ansehen und der Effizienz unseres schwachen überbürokratisierten Staates. In keinem anderen Land existiert ein gleichartiger Zwang durch ein derart verhasstes Monopol.

Das Schornsteinfegermonopol ist auch eine der Ursachen unserer desolaten Wirtschaftslage, und unserem schwindenden Standortvorteil. Das Schornsteinfegermonopol ist nicht der Garant für häusliche Sicherheit und Umweltschutz, als der es sich selbstgefällig offenbart. Es ist ein ausbeuterisches Vehikel aus dunkelster deutscher Vergangenheit!

Sehr geehrter Herr Binninger, ich appelliere an Sie, als jungen entschlussfähigen Abgeordneten, sich unser Anliegen zu Herzen zu nehmen. Deshalb bitte Sie nochmals höflich um einen Initiativantrag im Bundestag zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Ich hoffe auf eine alsbaldige positive Benachrichtigung. Die wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung duldet keinen Aufschub!

Dieses Schreiben ist, wie jeglicher Briefwechsel in unserer gemeinnützigen Angelegenheit, auf meiner Homepage unter www.schofeg.de/politbriefe.html dokumentiert. Meine eigene Kehrverweigerung ist akribisch dokumentiert unter www.schofeg.de/kehrverweigerung.html#chronologie.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen