(Berlin, 18. Mai 2007)

 

 

„Berliner Resolution“ zur Zukunft des
deutschen Schornsteinfegerhandwerks
- Ein Aufruf an die Politik in Deutschland -



Bis zum heutigen Tage arbeitet das Schornsteinfegerhandwerk in Deutschland in Form selbstständiger, aber beliehener Unternehmer, d.h. im Auftrag des Staates zur Sicherstellung der Feuer- und Betriebssicherheit, des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Energieeinsparung und des Klimaschutzes. Das ist politisch gewollt und gesellschaftlich anerkannt.

Dies hat zur Herausbildung von zuverlässigen und effizienten Strukturen geführt, die den immer wieder an das Schornsteinfegerhandwerk herangetragenen Herausforderungen stets angepasst werden konnten.

Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundes-republik Deutschland, das das Schornsteinfegergesetz zum Gegenstand hat, rüttelt nun an den Grundfesten des Schornsteinfegerhandwerks mit der Gefahr des Verlustes der flä-chendeckenden Feuer- und Betriebssicherheit.


Das Schornsteinfegerhandwerk verschließt sich nicht weitreichenden Reformen, auch nicht der Einführung eines weitgehenden Wettbewerbs um Schornsteinfegertätigkeiten und damit der Schaffung von EU-Rechtskonformität für ein novelliertes Schornsteinfegerrecht. Den Anforderungen an die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheiten ist damit Rechnung getragen.

Wettbewerb kann jedoch kein Selbstzweck sein, sondern ist ein ordnungspolitisches In-strument zur Wohlfahrtssteigerung, Wettbewerb gilt es daher zu gestalten. Insbesondere da er im Fall der Schornsteinfegertätigkeiten kein Entdeckungsverfahren in Hinsicht auf das Niveau von Feuer- und Betriebssicherheit sowie des Umwelt- und des Klimaschutzes wer-den darf.

Das Schornsteinfegerhandwerk unterstützt in vollem Umfang die Bemühungen der Bundes-regierung zur Abwendung des Vertragsverletzungsverfahrens. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass das durch Schornsteinfegerarbeiten erreichbare Schutzniveau abgesenkt wird, noch dass eine absehbare wirtschaftliche Perspektivlosigkeit für die im Beruf tätigen Be-triebe und Mitarbeiter das Ergebnis der Reformbemühungen ist.

Das Schornsteinfegerhandwerk erwartet von der Bundesregierung sowie den Verantwortli-chen in den Landesregierungen ein klares durch eindeutiges Handeln erkennbares Be-kenntnis zum deutschen Schornsteinfegerhandwerk, das sich in der Berücksichtigung fol-gender Minimalerfordernisse an ein novelliertes Schornsteinfegergesetz manifestiert:

• Schornsteinfegerarbeiten d.h., Kehren und Überprüfen, werden zukünftig grundsätz-lich im Wettbewerb ausgeführt und für Dienstleister aus der gesamten EU bei nach-gewiesener Qualifikation zugänglich gemacht.

• Das gesellschaftlich anerkannte Niveau in den Bereichen Feuer- und Betriebssi-cherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Energieeinsparung und Klima-schutz mit entsprechenden Eigentümerpflichten wird erhalten bzw. ausgebaut.


• Es bleibt ein Bezirkssystem erhalten, das eine flächendeckende Kenntnis über Art und Umfang der Feuerungs- und Abluftanlagen sowie die Durchführung der Schorn-steinfegertätigkeiten erlaubt. Die Anzahl der Bezirke muss von der zuständigen Be-hörde den jeweiligen Anforderungen angepasst werden können.


• Für jeden Bezirk wird, ermittelt durch Ausschreibung, ein Verantwortlicher mit der Qualifikation zum Schornsteinfegermeister oder einer vergleichbar anerkannten Ab-schlussprüfung für mindestens sieben Jahre bestellt, der in dem Bezirk im öffentli-chen Auftrag die Erfüllung der Eigentümerpflichten regelmäßig überwacht und dem die Sicherstellung der Feuer- und Betriebssicherheit obliegt.

Der Auftrag umfasst mindestens die Aufgaben:


• Führung des Feuerungsanlagenbuches des Bezirks


• Information des Bürgers über seine Pflichten


• Durchführung von zwei Feuerstättenschauen mit sämtlichen Überprüfungstä-tigkeiten im Bestellungszeitraum pro Haushalt


• Ersatzweise Durchführung von Arbeiten bei mangelndem Nachweis über die Durchführung


• Mangelbeseitigungs- oder Stilllegungsbefugnis an der Feuerungsanlage bei Gefahr in Verzug


• Anlass- und risikobezogene Überprüfungen im Einzelfall

• Das bisher geltende Verbot von Nebentätigkeiten für Verantwortliche in Bezirken wird mit dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem ein auskömmliches Gebühreneinkom-men nicht mehr gewährt wird.


• Für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren bleibt, um den Betrieben und zuständigen Behörden eine Vorbereitungszeit zur Umstellung auf den Wettbewerb um Schornsteinfegertätigkeiten einzuräumen, der bisherige Aufgabenbereich für den Verantwortlichen im Bezirk bestehen. Danach tritt der Wettbewerb umfänglich in Kraft.


Wer an verantwortlicher Stelle das Zusammenwirken von Effektivität in Sachen Feuer- und Betriebssicherheit sowie dem Klimaschutz einerseits und Effizienz der Leistungserbringung andererseits auch für die Zukunft gewährleisten möchte, wird sich diesen Forderungen an-schließen und gegenüber der EU-Kommission und dem nationalen Gesetzgeber vertreten.

Das Schornsteinfegerhandwerk kämpft auf der Grundlage dieser Forderungen für eine Zu-kunft in einer Selbstständigkeit, in der Kundenorientierung, Neutralität bei der Überprüfung, Kosteneffizienz, Ausbildungsbereitschaft und Eigenverantwortung eine reelle Chance be-kommen.


 

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In der folgenden Klartextübersetzung steht das geschrieben,

was zwischen den Zeilen stand



"Berliner Resolution“ zur Zukunft des
deutschen Schornsteinfegerhandwerks
- Ein Aufruf an die Politik in Deutschland –


Bis zum heutigen Tage arbeitet das Schornsteinfegerhandwerk in Deutschland in Form
scheinselbstständiger Unternehmer, d.h. im Auftrag der Politik zur Sicherstellung von Feuer und Bränden, sowie der Umweltverschmutzung, der allgemeinen Abwehr von Gesundheit, Energieverschwendung, der raschen Klimaveränderung und nicht zuletzt zur Sicherstellung der gesetzlich garantierten Einkommen der Schornsteinfeger.

Dies alles ist politisch als auch wirtschaftlich gewollt und gesellschaftlich

inzwischen allgemein bekannt.
.
Dies hat zur Herausbildung von zuverlässigen und effizienten Strukturen geführt,

die den immer wieder von verschiedenen Interessengruppen

aus Wirtschaft und Politik an das Schornsteinfegerhandwerk herangetragenen

Herausforderungen stets angepasst werden konnten.

Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland, das das Schornsteinfegergesetz zum Gegenstand hat,
rüttelt nun an den Grundfesten des Schornsteinfegerhandwerks

mit der Gefahr des Verlustes

der flächendeckenden Sicherheit für Feuer und Brände,

sowie der Betriebssicherheit der Schornsteinfegerbetriebe.

Das Schornsteinfegerhandwerk verschließt sich weitreichenden Reformen,

 auch der Einführung eines weitgehenden Wettbewerbs um Schornsteinfegertätigkeiten.

Daher fordern wir Reformen auf der Grundlage deutscher Vorgaben

und damit die Schaffung von EU-Rechtskonformität

für ein novelliertes Schornsteinfegerrecht.

Den Anforderungen an die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

ist damit Rechnung getragen.

Wettbewerb kann jedoch kein Selbstzweck sein,

sondern ist ein ordnungspolitisches Instrument

zur Wohlfahrtssteigerung,

in diesem Falle der deutschen Schornsteinfeger.

Wettbewerb gilt es daher zu gestalten!
Insbesondere im Fall der Schornsteinfegertätigkeiten ist Wettbewerb so zu gestalten,

dass die deutschen Schornsteinfeger den Alleinvertretungsanspruch beibehalten.

Das Schornsteinfegerhandwerk unterstützt in vollem Umfang die Bemühungen

der Bundesregierung zur Abwendung des Vertragsverletzungsverfahrens.

Es darf jedoch nicht dazu führen,

dass das durch Schornsteinfegerarbeiten erreichbare Schutzniveau angehoben wird,

noch dass eine absehbare wirtschaftliche Perspektivlosigkeit

für die im Beruf tätigen Betriebe und Mitarbeiter

das Ergebnis der Reformbemühungen ist.

 

Die Politik weiß sehr wohl,

dass wir außer Fegen nichts gelernt haben und in Konkurrenz am Markt mit

qualifizierten Betrieben niemals bestehen können.

Das Schornsteinfegerhandwerk erwartet von der Bundesregierung sowie den
Verantwortlichen in den Landeslegierungen ein klares, durch eindeutiges Handeln
erkennbares Bekenntnis zum deutschen Schornsteinfegerhandwerk,

das sich in der Berücksichtigung folgender Minimalerfordernisse an

ein novelliertes Schornsteinfegergesetz manifestiert:

* Schornsteinfegerarbeiten d.h. Kehren und Überprüfen werden zukünftig grundsätzlich
im Wettbewerb ausgeführt und für Dienstleister aus der gesamten EU,

den deutschen Schornsteinfegern nachzuweisender Qualifikation,

zugänglich gemacht.

* Das gesellschaftlich anerkannte Niveau bei der Sicherung der Einkommen der Schornsteinfegerbetriebe durch Eigentümerverpflichtung wird weiter ausgebaut.

 

* Hierzu soll das System der Kehrbezirke beibehalten werden.

So ist eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet.

Die Aufgabenstellung der Schornsteinfeger soll zukünftig

durch die Behörde bedarfsorientiert ausgeweitet werden können.

*  Für jeden Bezirk wird, ermittelt durch Ausschreibung, ein Verantwortlicher mit der
Qualifikation zum Schornsteinfegermeister oder einer

vergleichbar anerkannten Abschlussprüfung für mindestens sieben Jahre bestellt.

Der in dem Bezirk im öffentlichen Auftrag die Erfüllung

der Eigentümerpflichten regelmäßig überwacht und dem die
Sicherstellung der Schornsteinfegerbetriebssicherheit obliegt.

Darüber, ob die Vorraussetzungen an die Qualifikation der Bewerber

aus dem EU-Ausland erfüllt werden

entscheidet der Zentralverband der deutschen Schornsteinfeger.


Der Auftrag umfasst mindestens die Aufgaben:


* Durchführung von zwei Feuerstättenshows mit sämtlichen Scheindienstleistungen
im Bestellungszeitraum pro Haushalt.

 

* Ersatzweise Durchführung von Arbeiten bei mangelndem Nachweis

über die Durchführung

(der Bezirksinhaber entscheidet selbstständig darüber,

ob der geführte Nachweis ausreichend ist oder nicht).
 

* Mangelbeseitigungs- oder Stillegungsbefugnis an der Feuerungsanlage

von Monopolgegnern.
* Anlass- und risikobezogene Überprüfungen im Einzelfall

(der Bezirksinhaber stellt in eigener Verantwortung den Anlass

oder ein fiktives Risiko für eine Überprüfung fest).

* Das bisher geltende Verbot von Nebentätigkeiten für Verantwortliche in Bezirken wird
mit dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem ein auskömmliches Gebühreneinkommen

nicht mehr gewährt wird.

Im Rahmen der Nebentätigkeit ist der Kehrbezirksinhaber befugt,

seine eigene Arbeit zu überprüfen und zu kontrollieren.

Er stellt sich selbst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

 

* Für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren bleibt alles so wie es ist.

In dieser Zeit werden sich ausländische Bewerber wieder daran gewöhnt haben,

dass es für sie in Deutschland nichts zu holen gibt.


Wer an verantwortlicher Stelle das Zusammenwirken von Effektivität in Sachen Feuer- und
Schornsteinfegerbetriebsicherheit und Effizienz der Leistungserbringung (Einkommenssicherung)

auch für die Zukunft gewährleisten möchte,

wird sich diesen Forderungen anschließen und

gegenüber der EU-Kommission und dem
nationalen Gesetzgeber vertreten.

Das Schornsteinfegerhandwerk kämpft auf der Grundlage dieser Forderungen für eine Zukunft

 in einer staatlich garantierten gesetzlich geschützten und von der Politik begünstigten Selbstständigkeit, in der Eigenbedarfsorientierung bei der Überprüfung,

Kosteneffizienz für die Schornsteinfegerbetriebe, Bereitschaft

zur Volksverdummung und weniger bürgerliche

Eigenverantwortung reelle Chancen

bekommen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert die Aufnahme des deutschen Schornsteinfegerhandwerks

als Weltkulturerbe bei der UNESCO zu beantragen und den deutschen Schornsteinfeger unter Denkmalschutz zu stellen. Somit können Veränderungen am bestehenden System nur mit Zustimmung des Denkmalschutzbeauftragten durchgeführt werden.

Zur Verringerung des bürokratischen Aufwandes sollen zukünftig in jedem Bundesland ein Schornsteinfegermeister zum Denkmalschutzbeauftragten ernannt werden.