(Berlin,
18. Mai 2007)
„Berliner
Resolution“ zur Zukunft des
deutschen Schornsteinfegerhandwerks
- Ein Aufruf an die Politik in Deutschland -
Bis zum heutigen Tage arbeitet das Schornsteinfegerhandwerk in Deutschland in
Form selbstständiger, aber beliehener Unternehmer, d.h. im Auftrag des Staates
zur Sicherstellung der Feuer- und Betriebssicherheit, des Umwelt- und
Gesundheitsschutzes sowie der Energieeinsparung und des Klimaschutzes. Das ist
politisch gewollt und gesellschaftlich anerkannt.
Dies hat zur Herausbildung von zuverlässigen und effizienten Strukturen
geführt, die den immer wieder an das Schornsteinfegerhandwerk herangetragenen
Herausforderungen stets angepasst werden konnten.
Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundes-republik Deutschland, das das Schornsteinfegergesetz zum Gegenstand hat,
rüttelt nun an den Grundfesten des Schornsteinfegerhandwerks mit der Gefahr des
Verlustes der flä-chendeckenden Feuer- und Betriebssicherheit.
Das Schornsteinfegerhandwerk verschließt sich nicht weitreichenden Reformen,
auch nicht der Einführung eines weitgehenden Wettbewerbs um
Schornsteinfegertätigkeiten und damit der Schaffung von EU-Rechtskonformität
für ein novelliertes Schornsteinfegerrecht. Den Anforderungen an die
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheiten ist damit Rechnung getragen.
Wettbewerb kann jedoch kein Selbstzweck sein, sondern ist ein
ordnungspolitisches In-strument zur Wohlfahrtssteigerung, Wettbewerb gilt es
daher zu gestalten. Insbesondere da er im Fall der Schornsteinfegertätigkeiten
kein Entdeckungsverfahren in Hinsicht auf das Niveau von Feuer- und
Betriebssicherheit sowie des Umwelt- und des Klimaschutzes wer-den darf.
Das Schornsteinfegerhandwerk unterstützt in vollem Umfang die Bemühungen der
Bundes-regierung zur Abwendung des Vertragsverletzungsverfahrens. Dies darf
jedoch nicht dazu führen, dass das durch Schornsteinfegerarbeiten erreichbare
Schutzniveau abgesenkt wird, noch dass eine absehbare wirtschaftliche Perspektivlosigkeit
für die im Beruf tätigen Be-triebe und Mitarbeiter das Ergebnis der
Reformbemühungen ist.
Das Schornsteinfegerhandwerk erwartet von der Bundesregierung sowie den
Verantwortli-chen in den Landesregierungen ein klares durch eindeutiges Handeln
erkennbares Be-kenntnis zum deutschen Schornsteinfegerhandwerk, das sich in der
Berücksichtigung fol-gender Minimalerfordernisse an ein novelliertes
Schornsteinfegergesetz manifestiert:
• Schornsteinfegerarbeiten d.h., Kehren und Überprüfen, werden zukünftig
grundsätz-lich im Wettbewerb ausgeführt und für Dienstleister aus der gesamten
EU bei nach-gewiesener Qualifikation zugänglich gemacht.
• Das gesellschaftlich anerkannte Niveau in den Bereichen Feuer- und
Betriebssi-cherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Energieeinsparung und
Klima-schutz mit entsprechenden Eigentümerpflichten wird erhalten bzw.
ausgebaut.
• Es bleibt ein Bezirkssystem erhalten, das eine flächendeckende Kenntnis über
Art und Umfang der Feuerungs- und Abluftanlagen sowie die Durchführung der
Schorn-steinfegertätigkeiten erlaubt. Die Anzahl der Bezirke muss von der
zuständigen Be-hörde den jeweiligen Anforderungen angepasst werden können.
• Für jeden Bezirk wird, ermittelt durch Ausschreibung, ein Verantwortlicher
mit der Qualifikation zum Schornsteinfegermeister oder einer vergleichbar
anerkannten Ab-schlussprüfung für mindestens sieben Jahre bestellt, der in dem
Bezirk im öffentli-chen Auftrag die Erfüllung der Eigentümerpflichten
regelmäßig überwacht und dem die Sicherstellung der Feuer- und
Betriebssicherheit obliegt.
Der Auftrag umfasst mindestens die Aufgaben:
• Führung des Feuerungsanlagenbuches des Bezirks
• Information des Bürgers über seine Pflichten
• Durchführung von zwei Feuerstättenschauen mit sämtlichen Überprüfungstä-tigkeiten
im Bestellungszeitraum pro Haushalt
• Ersatzweise Durchführung von Arbeiten bei mangelndem Nachweis über die
Durchführung
• Mangelbeseitigungs- oder Stilllegungsbefugnis an der Feuerungsanlage bei
Gefahr in Verzug
• Anlass- und risikobezogene Überprüfungen im Einzelfall
• Das bisher geltende Verbot von Nebentätigkeiten für Verantwortliche in
Bezirken wird mit dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem ein auskömmliches
Gebühreneinkom-men nicht mehr gewährt wird.
• Für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren bleibt, um den Betrieben
und zuständigen Behörden eine Vorbereitungszeit zur Umstellung auf den
Wettbewerb um Schornsteinfegertätigkeiten einzuräumen, der bisherige
Aufgabenbereich für den Verantwortlichen im Bezirk bestehen. Danach tritt der
Wettbewerb umfänglich in Kraft.
Wer an verantwortlicher Stelle das Zusammenwirken von Effektivität in Sachen
Feuer- und Betriebssicherheit sowie dem Klimaschutz einerseits und Effizienz
der Leistungserbringung andererseits auch für die Zukunft gewährleisten möchte,
wird sich diesen Forderungen an-schließen und gegenüber der EU-Kommission und
dem nationalen Gesetzgeber vertreten.
Das Schornsteinfegerhandwerk kämpft auf der Grundlage dieser Forderungen für
eine Zu-kunft in einer Selbstständigkeit, in der Kundenorientierung,
Neutralität bei der Überprüfung, Kosteneffizienz, Ausbildungsbereitschaft und
Eigenverantwortung eine reelle Chance be-kommen.
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
In der folgenden
Klartextübersetzung steht das geschrieben,
was zwischen
den Zeilen stand
"Berliner Resolution“ zur Zukunft des
deutschen Schornsteinfegerhandwerks
- Ein Aufruf an die Politik in Deutschland –
Bis zum heutigen Tage arbeitet das Schornsteinfegerhandwerk in Deutschland in
Form
scheinselbstständiger Unternehmer, d.h. im Auftrag der Politik zur
Sicherstellung von Feuer und Bränden, sowie der Umweltverschmutzung, der
allgemeinen Abwehr von Gesundheit, Energieverschwendung, der raschen
Klimaveränderung und nicht zuletzt zur Sicherstellung der gesetzlich
garantierten Einkommen der Schornsteinfeger.
Dies alles
ist politisch als auch wirtschaftlich gewollt und gesellschaftlich
inzwischen
allgemein bekannt.
.
Dies hat zur Herausbildung von zuverlässigen und effizienten Strukturen
geführt,
die den
immer wieder von verschiedenen Interessengruppen
aus
Wirtschaft und Politik an das Schornsteinfegerhandwerk herangetragenen
Herausforderungen
stets angepasst werden konnten.
Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland, das das Schornsteinfegergesetz zum Gegenstand hat,
rüttelt nun an den Grundfesten des Schornsteinfegerhandwerks
mit der
Gefahr des Verlustes
der flächendeckenden
Sicherheit für Feuer und Brände,
sowie der
Betriebssicherheit der Schornsteinfegerbetriebe.
Das Schornsteinfegerhandwerk verschließt sich weitreichenden Reformen,
auch der Einführung eines weitgehenden
Wettbewerbs um Schornsteinfegertätigkeiten.
Daher
fordern wir Reformen auf der Grundlage deutscher Vorgaben
und damit
die Schaffung von EU-Rechtskonformität
für ein
novelliertes Schornsteinfegerrecht.
Den
Anforderungen an die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
ist damit
Rechnung getragen.
Wettbewerb kann jedoch kein Selbstzweck sein,
sondern
ist ein ordnungspolitisches Instrument
zur
Wohlfahrtssteigerung,
in diesem
Falle der deutschen Schornsteinfeger.
Wettbewerb
gilt es daher zu gestalten!
Insbesondere im Fall der Schornsteinfegertätigkeiten ist Wettbewerb so zu
gestalten,
dass die
deutschen Schornsteinfeger den Alleinvertretungsanspruch beibehalten.
Das Schornsteinfegerhandwerk unterstützt in vollem Umfang die Bemühungen
der
Bundesregierung zur Abwendung des Vertragsverletzungsverfahrens.
Es darf
jedoch nicht dazu führen,
dass das
durch Schornsteinfegerarbeiten erreichbare Schutzniveau angehoben wird,
noch dass
eine absehbare wirtschaftliche Perspektivlosigkeit
für die im
Beruf tätigen Betriebe und Mitarbeiter
das Ergebnis
der Reformbemühungen ist.
Die
Politik weiß sehr wohl,
dass wir
außer Fegen nichts gelernt haben und in Konkurrenz am Markt mit
qualifizierten
Betrieben niemals bestehen können.
Das Schornsteinfegerhandwerk erwartet von der Bundesregierung sowie den
Verantwortlichen in den Landeslegierungen ein klares, durch eindeutiges Handeln
erkennbares Bekenntnis zum deutschen Schornsteinfegerhandwerk,
das sich
in der Berücksichtigung folgender Minimalerfordernisse an
ein
novelliertes Schornsteinfegergesetz manifestiert:
* Schornsteinfegerarbeiten d.h. Kehren und
Überprüfen werden zukünftig grundsätzlich
im Wettbewerb ausgeführt und für Dienstleister aus der gesamten EU,
den
deutschen Schornsteinfegern nachzuweisender Qualifikation,
zugänglich
gemacht.
* Das gesellschaftlich anerkannte Niveau bei der Sicherung der Einkommen der
Schornsteinfegerbetriebe durch Eigentümerverpflichtung wird weiter ausgebaut.
* Hierzu
soll das System der Kehrbezirke beibehalten werden.
So ist
eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet.
Die
Aufgabenstellung der Schornsteinfeger soll zukünftig
durch die
Behörde bedarfsorientiert ausgeweitet werden können.
* Für jeden Bezirk wird, ermittelt
durch Ausschreibung, ein Verantwortlicher mit der
Qualifikation zum Schornsteinfegermeister oder einer
vergleichbar
anerkannten Abschlussprüfung für mindestens sieben Jahre bestellt.
Der in dem
Bezirk im öffentlichen Auftrag die Erfüllung
der
Eigentümerpflichten regelmäßig überwacht und dem die
Sicherstellung der Schornsteinfegerbetriebssicherheit obliegt.
Darüber,
ob die Vorraussetzungen an die Qualifikation der Bewerber
aus dem
EU-Ausland erfüllt werden
entscheidet
der Zentralverband der deutschen Schornsteinfeger.
Der Auftrag umfasst mindestens die Aufgaben:
* Durchführung von zwei Feuerstättenshows mit sämtlichen Scheindienstleistungen
im Bestellungszeitraum pro Haushalt.
*
Ersatzweise Durchführung von Arbeiten bei mangelndem Nachweis
über die
Durchführung
(der
Bezirksinhaber entscheidet selbstständig darüber,
ob der
geführte Nachweis ausreichend ist oder nicht).
* Mangelbeseitigungs-
oder Stillegungsbefugnis an der Feuerungsanlage
von
Monopolgegnern.
* Anlass- und risikobezogene Überprüfungen im Einzelfall
(der
Bezirksinhaber stellt in eigener Verantwortung den Anlass
oder ein
fiktives Risiko für eine Überprüfung fest).
* Das
bisher geltende Verbot von Nebentätigkeiten für Verantwortliche in Bezirken
wird
mit dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem ein auskömmliches Gebühreneinkommen
nicht mehr
gewährt wird.
Im Rahmen
der Nebentätigkeit ist der Kehrbezirksinhaber befugt,
seine
eigene Arbeit zu überprüfen und zu kontrollieren.
Er stellt
sich selbst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
* Für eine
Übergangszeit von mindestens fünf Jahren bleibt alles so wie es ist.
In dieser
Zeit werden sich ausländische Bewerber wieder daran gewöhnt haben,
dass es
für sie in Deutschland nichts zu holen gibt.
Wer an
verantwortlicher Stelle das Zusammenwirken von Effektivität in Sachen Feuer-
und
Schornsteinfegerbetriebsicherheit und Effizienz der Leistungserbringung
(Einkommenssicherung)
auch für
die Zukunft gewährleisten möchte,
wird sich
diesen Forderungen anschließen und
gegenüber
der EU-Kommission und dem
nationalen Gesetzgeber vertreten.
Das
Schornsteinfegerhandwerk kämpft auf der Grundlage dieser Forderungen für eine
Zukunft
in einer staatlich garantierten gesetzlich
geschützten und von der Politik begünstigten Selbstständigkeit, in der
Eigenbedarfsorientierung bei der Überprüfung,
Kosteneffizienz
für die Schornsteinfegerbetriebe, Bereitschaft
zur
Volksverdummung und weniger bürgerliche
Eigenverantwortung
reelle Chancen
bekommen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert die Aufnahme des deutschen
Schornsteinfegerhandwerks
als Weltkulturerbe
bei der UNESCO zu beantragen und den deutschen Schornsteinfeger unter
Denkmalschutz zu stellen. Somit können Veränderungen am bestehenden System nur
mit Zustimmung des Denkmalschutzbeauftragten durchgeführt werden.
Zur Verringerung des bürokratischen Aufwandes sollen zukünftig in jedem
Bundesland ein Schornsteinfegermeister zum Denkmalschutzbeauftragten ernannt
werden.