der BAG der Deutschen
Immobilienwirtschaft zum Schornsteinfegerwesen
Die Neuordnung des Schornsteinfegerwesens
in Deutschland
ist überfällig
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Deutschen Immobilienwirtschaft
begrüßt ausdrücklich den Beschluss
der Bundesregierung vom Mai
2004, das Schornsteinfegerwesen zu
deregulieren. Auf Initiative des
Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit hat die Bundesregierung
im Mai 2004 beschlossen, die
Deregulierung der Aufgaben der
Schornsteinfegerarbeiten in Angriff
zu nehmen und das Gewerbe zu
öffnen, um Transparenz und
Konkurrenz zu gewährleisten.
Die Diskussion in der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft über das
nicht zeitgemäße Monopol der
Schornsteinfeger dauert seit Jahren
an. Sie wird gestärkt durch die
Aufforderung der Europäischen
Kommission im Jahre 2002, dass die
Bundesrepublik Deutschland
darlegen müsse, inwieweit das
deutsche Schornsteinfegerrecht mit
den Grundregelungen der EU vereinbar
sei. Insbesondere die Dienstleistungsfreiheit
und Niederlassungsfreiheit wird
durch das System
der Bezirksschornsteinfeger
eingeschränkt. Ausländische Schornsteinfeger,
die innerhalb der EU eine ähnliche
Qualifikation besitzen, haben
keine Möglichkeit, in Deutschland zu
arbeiten. Zudem können
sich die Eigentümer als Kunden der
Schornsteinfeger ihren Schornsteinfegermeister
nicht selbst aussuchen, sondern sind
auf den jeweiligen
Bezirksschornsteinfegermeister und
seine Angestellten angewiesen.
Dies verhindert Wettbewerb,
Kostenkontrolle und verbrauchergerechte
Preise. Das Monopol der
Bezirksschornsteinfeger ist
nicht mehr zeitgemäß und gehört
abgeschafft.
Alle Hauseigentümer und
Eigentumsgemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften
und die unternehmerische Wohnungs-
und Immobilienwirtschaft
sind Zwangskunden der
Schornsteinfeger. Ständige
Gebührenerhöhungen, Doppelarbeiten
und Doppelmessungen, undurchsichtige
Abrechnungen sowie die berechtigte
Frage unserer
Mitglieder, ob neue, effiziente und
ökologische Heizungstechnik
nicht bereits aufwendige Messungen
und Überprüfungen der
Schornsteinfeger überflüssig machen,
stützen die Forderung, dass
sich auch das Schornsteinfegerwesen
dem Wettbewerb stellen muss,
um Kosteneffizienz und Transparenz
sowie Qualitätsverbesserung zu
ermöglichen. Ziel aller Bemühungen
muss Bürokratieabbau, Deregulierung
und Wettbewerb im Sinne aller
Verbraucher in der gesamten
Europäischen Union und vor allem in
Deutschland sein. In anderen
Wirtschaftsbereichen (z. B. der
Straßenverkehrszulassung oder dem
Arbeitsschutz) hat sich längst die
Erkenntnis durchgesetzt, dass mehr
Wettbewerb auch zu mehr Leistung und
Kostentransparenz führt.
Die Qualität der Untersuchungen und
Überprüfungen hat darunter
nicht gelitten.
Das Schornsteinfegergesetz
Das Bundesschornsteinfegergesetz ist
ein ständisches Gesetz zur Sicherung
eines einzelnen Berufsstandes. Es
regelt neben dem Monopol
der Bezirksschornsteinfeger in ihren
Kehrbezirken und der Zuweisung
von Tätigkeiten hauptsächlich die
Voraussetzungen für die Berufsausübung
und die soziale Sicherung der
Bezirksschornsteinfeger,
insbesondere ihre Altersversorgung.
Ein Gesetz, das vorrangig dazu
dient, einem einzelnen Berufsstand
ein Monopol und die soziale
Versorgung zu sichern, ist mit den Regeln
des neuen Europa unvereinbar. Das
Schornsteinfegergesetz wird
auch dazu missbraucht, das
vorhandene Monopol auszuweiten. Mit
besonderer Sorge wird beobachtet, dass
sich in den vergangenen
Jahren, angesichts der deutlich
zurückgegangenen Zahl an Feuerstätten
mit festen oder flüssigen
Brennstoffen, die Innungen der Schornsteinfeger
bundesweit auf die Erschließung
neuer Tätigkeitsbereiche
konzentriert haben.
Waren die Bezirksschornsteinfeger
ursprünglich nur aus Gründen des
Brandschutzes und der Gewährleistung
der Sicherheit für das Kehren
und Überprüfen von Rauchrohren
(Schornsteinen) zuständig, so haben
sie sich in allen Ländern die
Abgasüberprüfungen nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz und
zusätzlich in den neuen Bundesländern
die Überprüfung von Lüftungsanlagen
auf Funktionssicherheit
zuordnen lassen. Darüber hinaus
haben sie es beispielsweise in
den Ländern Berlin und Brandenburg
erreicht, auch Dunstabzugshauben
gewerblicher Betriebe (z.B.
Imbissstände) überwachen zu
dürfen. Dieser stetigen Ausweitung
der Tätigkeiten muss endlich
Einhalt geboten werden.
Die Kosten treibende Tätigkeit der
Schornsteinfeger ist in der Vergangenheit
nicht nur von der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
sondern auch beispielsweise durch
den Landesrechnungshof Schleswig-
Holstein angeprangert worden. Im
Bericht 2002 führt er aus:
"Zur Entlastung der Bürger von
vermeidbaren Kosten sollte das Prüfverfahren
für Emissionsmessungen umgestaltet
und die Überwachungshäufigkeit
für technisch moderne Anlagen
eingeschränkt
werden. Die notwendige staatliche
Kontrolle kann bei entsprechender
Ausgestaltung der Vorgaben auch dann
gewährleistet werden.
Die Wandlung und der sich
abzeichnende Rückgang von Aufgaben
des Schornsteinfegerhandwerks
erfordern vorsorgliche Überlegungen,
wie das Schornsteinfegerwesen in
seiner Aufgabenzuweisung
und Organisation neu strukturiert
und dabei zugleich mehr an
marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet
werden kann“...
„Gerade weil sich das
Schornsteinfegerwesen fast vollständig aus
staatlich festgesetzten Gebühren
finanziert, die von betroffenen Bürgern
nicht oder kaum beeinflussbar sind,
sollte gegenüber Wünschen
zur Ausweitung der Tätigkeiten
äußerste Zurückhaltung gewahrt
werden." ... „Das übrige
Handwerk besitzt keinen solchen Schutz,
der im Übrigen noch
marktwirtschaftlichen Grundzügen widerspricht.
Gerade weil sich das
Schornsteinfegerwesen fast vollständig
aus staatlich festgesetzten Gebühren
finanziert, die von betroffenen
Bürgern nicht oder kaum
beeinflussbar sind, müssen Vorschläge zur
Erweiterung des Tätigkeitsspektrums
abgelehnt werden.“
Schornsteinfeger verteidigen ihr
Monopol
Die staatliche Belehnung der
Bezirksschornsteinfeger mit Aufgaben
zielt darauf, allein aus der Größe
eines Kehrbezirkes, ungeachtet der
tatsächlich durchzuführenden
Aufgaben, einen sicheren und auskömmlichen
Geschäftsbetrieb des
Bezirksschornsteinfegermeisters zu
ermöglichen. In den jährlich von den
Schornsteinfegerinnungen den
zuständigen Fachressorts der Länder
vorgelegten Aufstellungen über
die Kosten des Geschäftsbetriebes,
aus denen die Gebühren der
Kehr- und Überprüfungsordnung
berechnet werden, werden regelmäßig
ausschließlich die Tätigkeiten für
das Reinigen/Kehren von
Rauchschornsteinen, Rauchrohren oder
Rauchkanälen, für Messungen
an Feuerungsanlagen und
Überprüfungen von Abgas- und Lüftungskanälen
aufgeführt. Diese Gebühren sollen
die Geschäftskosten
eines Bezirksschornsteinfegermeisters
und seiner Mitarbeiter decken.
Für die zusätzlichen auf Grund des
Monopols zu erbringenden Leistungen
der Schornsteinfeger, wie z. B.
Begutachtung der Eignung
von Kaminzügen für den Einbau von
Gasetagenheizungen, Stilllegung
von Schornsteinen, Ausbrennen oder
Austrocknung von
Rauchschornsteinen, Bauprüfungen
usw. fallen zusätzliche Gebühren
an. Das staatliche Monopol eines
Kehrbezirkes gleicht für den Unternehmer
"Bezirksschornsteinfegermeister"
einer Verleihung der Lizenz
zum ungestörten und dauerhaften
Geldverdienen!
Die Schornsteinfeger wehren sich
bundesweit mit Vehemenz gegen
alle Liberalisierungs- und
Deregulierungsansätze. Hierfür haben sie
sich eine effiziente
Verbandsstruktur geschaffen. Die Innungsbeiträge
der Schornsteinfeger in Berlin
beispielsweise betragen bis zu 3.000
EURO pro Jahr. Die Innungsbeiträge
zahlt der Mieter und Wohneigentümer
mit, da sie im Rahmen der
Anerkennung der Geschäftskosten
Teil der Gebühren werden.
Vergleichsweise betragen die Innungsbeiträge
bei dem Dachdeckerhandwerk ca. 1.000
EURO und
bei der Baugewerksinnung ca. 250 bis
350 EURO pro Jahr.
Die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft ist nicht bereit diesen Zustand
länger zu dulden. Mit Sorge
beobachtet die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft beispielsweise
die bundesweiten Bemühungen
der Schornsteinfeger nun auch
Energieberater werden zu wollen.
Nach allen bisherigen Erfahrungen
ist damit zu rechnen, dass diese
Energieberatung sich in einigen
Jahren in den Kehr- und Überprüfungsordnungen
der Länder wiederfinden wird.
Schornsteinfeger und Lüftungsanlagen
Die Zunft der Schornsteinfeger hat
es geschafft, sich für die neuen
Bundesländer und Ostberlin mit dem
Einigungsvertrag das Recht der
Überprüfung der Funktionsfähigkeit gewerblicher
und privater Be-
und Entlüftungsanlagen festschreiben
zu lassen. Bei der Novellierung
des Bundesschornsteinfegergesetzes
im Jahre 1998 ist es den
Schornsteinfegern wiederum gelungen,
diese Tätigkeit im Gesetz
festzuschreiben. Auf Landesebene pochen
die Schornsteinfeger auf
ihr Recht, Lüftungsanlagen
überprüfen zu dürfen und hierfür noble
Gebühren zu kassieren. Die Wohnungen
im Gebiet der ehemaligen
DDR werden diskriminiert. Das
Bundesschornsteinfegergesetz widerspricht
dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Darüber hinaus bemühen sich die
Schornsteinfeger ihren Tätigkeitsbereich
auf alle Lüftungsanlagen
auszudehnen. Da Reinigung und
Wartung von Lüftungsanlagen von den
Wohnungsunternehmen und
Immobilieneigentümern in der Regel
im Wettbewerb an Fachhandwerker
vergeben wird, kommt es hier, wie
auch bei den Abgasüberprüfungen
von gasbefeuerten Heizungsanlagen zu
einer überflüssigen
und Kosten treibenden
Doppeltätigkeit! Für die Verbände ist es
unabdingbar, dass das Monopol der
Schornsteinfeger für die Überprüfung
von Lüftungsanlagen ein Ende haben
muss. Es ist nicht hinnehmbar,
dass an Lüftungsanlagen, die
aktuellen technischen Vorschriften
entsprechen, die Schornsteinfeger
zwangsweise tätig werden
dürfen. Diese neuen Lüftungsanlagen
sind unter Berücksichtigung
des Wettbewerbs geplant, gebaut oder
modernisiert und müssen
auch unter Berücksichtigung des
Wettbewerbs gewartet und
überprüft werden!
Das staatlich verordnete Monopol
muss aufgehoben werden
Da das Bundesschornsteinfegergesetz vorrangig
nur dem Schutz des
Berufsstandes dient und
Sicherheitsanforderungen heute in anderen
Gesetzen geregelt werden, ist eine
grundsätzliche Neufassung des
Gesetzes und gleichzeitig die
Entschlackung der Sicherheits- und
Überprüfungsanforderungen erforderlich.
Werden die Tätigkeiten
der Schornsteinfeger hinsichtlich
ihres Nutzens für die Allgemeinheit
und zur Wahrung des hohen
Sicherheitsniveaus in Deutschland hinterfragt,
so wird von den Schornsteinfegern
geantwortet, ohne ihre
Überprüfungstätigkeit würde dieses
Sicherheitsniveau verringert.
Tatsache jedoch ist, dass Unglücke
und Brände durch Feuerungsanlagen
so unbedeutend sind, dass sie vom
statistischen Bundesamt
schon seit vielen Jahren gar nicht
mehr erfasst werden. Auch die
Schornsteinfeger führen keine
Schadensstatistik, obwohl ihnen jeder
Schaden gemeldet wird. Dafür führen
sie eine Statistik über die Beanstandungen
bei neuen und erneuerten
Feuerungslagen, mit der
begründet werden soll, dass
Sanitär-, Heizungs-, Klima-Handwerker
angeblich schlechter arbeiten.
Sollte dies tatsächlich so sein, dann
wäre dies der einzige
Handwerkszweig, der einer Kontrolle durch
einen "Kontrollmeister"
unterworfen werden muss.
Hausbesitzer, Wohnungs- und
Immobilienunternehmen und Wohnungseigentümer
sollen selbst entscheiden, von wem
sie Reinigungs-
und Überprüfungsarbeiten durchführen
lassen wollen. Die Wohnungswirtschaft
befürwortet ausdrücklich den
Qualitäts- und Preiswettbewerb.
Den Schornsteinfegern sollte der
Einstieg in eine privatwirtschaftliche
Tätigkeit eröffnet werden.
Es muss doch davon ausgegangen
werden, dass Feuerungsanlagen,
die eine uneingeschränkte
Funktionssicherheit durch Prüf- und Zertifizierungsstellen
der Gerätehersteller erhalten haben,
gefahrenfrei
betrieben werden können. Es ist
Aufgabe der beauftragten Fachhandwerker,
die Anlagen entsprechend der technischen Normen und
Vorschriften und der besonderen
Vorschriften der Gerätehersteller
anzuschließen und zu warten. Es kann
auch nicht sein, dass eventuell
auftretende Mängel durch zusätzliche
Prüfungen der Schornsteinfeger
zu Lasten der Hausbesitzer und
Mieter ausgeglichen werden.
Vielmehr ist es Aufgabe der
Hersteller dieser Geräte mit Nachbesserungen
durch das Fachhandwerk die erkannten
Mängel zu beheben;
auch bei Pkws gibt es
Rückrufaktionen, ohne dass eine überwachende
Institution z. B. TÜV oder Dekra
tätig werden muss.
Die Reduzierung der
Überprüfungsanforderungen ist erforderlich
Die Immobilien- und
Wohnungswirtschaft wendet sich dagegen, den
Prüfumfang der Schornsteinfeger
zukünftig unter Berufung auf EUSicherheitsvorschriften
noch zu erweitern. Es ist Sache
jeden verantwortlichen
Hausbesitzers und
Wohnungseigentümers, den entsprechenden
Wartungsauftrag einem Fachhandwerker
zu erteilen und
auch Aufgabe des Fachhandwerks, die
Wartungsarbeiten sach- und
fachgerecht auszuführen. Es bedarf
keines Kontrollmeisters in Form
des Schornsteinfegermeisters!
Genauso, wie der Kfz-Meister seine
Arbeiten an einem wesentlich
komplexeren technischen Gerät eigenverantwortlich
durchführt, muss auch der Sanitär-,
Heizungs- und
Klimatechnikermeister in der Lage
sein, eine Feuerungsanlage fachlich
einwandfrei zu warten und die
Verbrennungsgüte zu bestätigen,
ohne dass eine Nachkontrolle
erforderlich ist.
Die von dem Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks jährlich
vorgelegten Erhebungen über Mängel
an Feuerungs- und Lüftungsanlagen
sowie zur CO-Messung bestätigen denn
auch die hervorragende
Funktionsfähigkeit der Heizungs- und
Lüftungsanlagen. Überall
dort, wo im Bericht nicht nur pauschal
Mängel quantitativ genannt
werden – ohne zu beschreiben, um
welche Mängel "es sich
denn handelt" -, zeigt sich die
Mangelfreiheit der Heizungsanlagen.
Im Jahr 2000 stellten die
Schornsteinfeger bei CO-Messungen an
Gasfeuerungsanlagen fest, dass fast
97 % aller Anlagen im Immissionsbereich
unter 1.000 ppm lagen. Wird davon
ausgegangen, dass
ein Teil der
Grenzwertüberschreitungen durch falsche Messungen
der Schornsteinfeger verursacht
wurde, wie Wohnungsunternehmen
nach Überprüfung der Messungen durch
Fachhandwerker berichten,
so stellt sich in der Tat die Frage,
ob Messungen der Schonsteinfeger
angesichts des technischen
Fortschritts der Heizungsanlagen überhaupt
noch erforderlich sind.
Die Tätigkeit der Schornsteinfeger
an Gas betriebenen Feuerungsstätten
ist auch überflüssig, da in der
Regel jährliche oder sogar halbjährliche
Wartungstätigkeiten durch das
Fachhandwerk durchgeführt
werden. Schornsteinfeger werden
heute gem. Kehr- und Überprüfungsordnungen
zusätzlich zu den von den
Hausbesitzern und Wohnungsunternehmen
beauftragten Wartungsunternehmen
tätig. Es ist
für eine ordnungsgemäße Wartung von
Feuerungsanlagen unabdingbar,
dass die Heizungshandwerker auch
Abgasmessungen
durchführen. Besonders ärgerlich und
kostenträchtig wird das für die
Hausbesitzer und Wohnungseigentümer
immer dann, wenn Schorn-
steinfeger meinen, Abweichungen
gemessen zu haben und der Wartungshandwerker
erneut kommen muss, um jedoch nur
festzustellen,
dass der Schornsteinfeger wohl doch
fehlerhaft gemessen hat.
Eine Reinigung von Abgasrohren bei
gasbetriebenen Feuerstätten ist
üblicherweise nicht erforderlich, da
die Verbrennung von Erdgas ausschließlich
Abgase und Wasser produziert.
Die Wartung, Regelung und
Überprüfung wird bereits heute nicht
nur bei komplexen Feuerungsanlagen
von Fachfirmen des Handwerks
übernommen. Die Wohnungsunternehmen
und Gebäudeeigentümer
haben eine Vielzahl von
Überwachungen ihres Wohnungsbestandes
im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht vorzunehmen.
Dazu gehören z. B. Öltanks, Aufzugsanlagen,
Elektroanlagen,
Gasinstallationsanlagen, Dächer,
Dachfenster und Räume usw.,
die regelmäßig überprüft werden
müssen, damit von ihnen keine
Gefahr ausgeht. All diese
Überprüfungen können von Fachhandwerkern
im Wettbewerb vorgenommen werden.
Die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft befürwortet, die "erste
Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes"
(Verordnung über
Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV)
abzuschaffen, da der Regelungsgrund,
Immissionen aus Kleinfeuerungsanlagen
deutlich zu reduzieren, nicht mehr
gegeben ist. Die
Einführung der
Energieeinsparverordnung im Jahr 2002, die auch
unmittelbar auf den Betrieb von
Heizungsanlagen Einfluss nimmt,
macht die 1. BImSchV überflüssig!
Angesichts der zunehmenden
Verbreitung hochwertiger technischer
Feuerstätten ist es ebenfalls nicht
weiter hinnehmbar, dass die unzweifelhaft
intensive Weiterbildung der
Schornsteinfeger auf Kosten
ihrer Kunden betrieben wird. Die
Eigentümer beauftragen bereits
heute hochqualifizierte
Heizungsbauer mit dem Bau ihrer Anlagen.
Diese Anlagen führen zu deutlich
niedrigeren Emissionen als noch in
den vergangenen Dekaden.
Zusammenfassung
Das Schornsteinfegergesetz muss
grundlegend überarbeitet werden.
Die Forderung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
das Monopol
der Schornsteinfeger aufzuheben,
bedeutet nicht, dass in Zukunft
auf die qualifizierten Kenntnisse
des Schornsteinfegerhandwerks
völlig verzichtet werden soll. Es
gilt jedoch, dieses Handwerk
zukunftsfähig und wettbewerbsfähig
zu machen.
Im Zuge der Deregulierung sollte
auch die „erste Verordnung zur
Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Verordnung
über Kleinfeuerungsanlagen - 1.
BImSchV) grundsätzlich überarbeitet
werden, da ihre Regelungsziele
erreicht, bzw. durch andere Verordnungen
des Bundes gewährleistet werden.
Die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft ist der Auffassung, dass
sich staatliche Sicherheitsstandards
ausschließlich auf die Gewährleistung
der Brandsicherheit von
Feuerungsanlagen beziehen können.
Die weitergehende Überwachung
technischer Anlagen, die in Zusammenhang
mit der Erzeugung von Wärme oder
Elektrizität stehen,
sollte in den Gesetzen zur Geräte-
und Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz
und in Richtlinien geregelt werden.
Die Novellierung der
Musterbauordnung vom November 2002 hatte
das erklärte Ziel, die Prüftätigkeit
des Staates auf das bauordnungsrechtlich
Notwendige zu reduzieren und dem
Bauherrn auch in sicherheitsrelevanten
Bereichen die Aufgabe
eigenverantwortlichen
Handelns zu übertragen. Die
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
hält eine solche Entwicklung auch
bezüglich der heutigen Tätigkeitsfelder
der Schornsteinfeger für geboten.
Berlin, im Oktober 2004
BAG der Deutschen
Immobilienwirtschaft