E n t w u r f

 

Positionspapier

 

der BAG der Deutschen Immobilienwirtschaft zum Schornsteinfegerwesen

 

Oktober 2004

 

 

Die Neuordnung des Schornsteinfegerwesens in Deutschland

ist überfällig

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft

begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Bundesregierung vom Mai

2004, das Schornsteinfegerwesen zu deregulieren. Auf Initiative des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat die Bundesregierung

im Mai 2004 beschlossen, die Deregulierung der Aufgaben der

Schornsteinfegerarbeiten in Angriff zu nehmen und das Gewerbe zu

öffnen, um Transparenz und Konkurrenz zu gewährleisten.

 

Die Diskussion in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft über das

nicht zeitgemäße Monopol der Schornsteinfeger dauert seit Jahren

an. Sie wird gestärkt durch die Aufforderung der Europäischen

Kommission im Jahre 2002, dass die Bundesrepublik Deutschland

darlegen müsse, inwieweit das deutsche Schornsteinfegerrecht mit

den Grundregelungen der EU vereinbar sei. Insbesondere die Dienstleistungsfreiheit

und Niederlassungsfreiheit wird durch das System

der Bezirksschornsteinfeger eingeschränkt. Ausländische Schornsteinfeger,

die innerhalb der EU eine ähnliche Qualifikation besitzen, haben

keine Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten. Zudem können

sich die Eigentümer als Kunden der Schornsteinfeger ihren Schornsteinfegermeister

nicht selbst aussuchen, sondern sind auf den jeweiligen

Bezirksschornsteinfegermeister und seine Angestellten angewiesen.

Dies verhindert Wettbewerb, Kostenkontrolle und verbrauchergerechte

Preise. Das Monopol der Bezirksschornsteinfeger ist

nicht mehr zeitgemäß und gehört abgeschafft.

 

Alle Hauseigentümer und Eigentumsgemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften

und die unternehmerische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

sind Zwangskunden der Schornsteinfeger. Ständige

Gebührenerhöhungen, Doppelarbeiten und Doppelmessungen, undurchsichtige

Abrechnungen sowie die berechtigte Frage unserer

Mitglieder, ob neue, effiziente und ökologische Heizungstechnik

nicht bereits aufwendige Messungen und Überprüfungen der

Schornsteinfeger überflüssig machen, stützen die Forderung, dass

sich auch das Schornsteinfegerwesen dem Wettbewerb stellen muss,

um Kosteneffizienz und Transparenz sowie Qualitätsverbesserung zu

ermöglichen. Ziel aller Bemühungen muss Bürokratieabbau, Deregulierung

und Wettbewerb im Sinne aller Verbraucher in der gesamten

Europäischen Union und vor allem in Deutschland sein. In anderen

Wirtschaftsbereichen (z. B. der Straßenverkehrszulassung oder dem

Arbeitsschutz) hat sich längst die Erkenntnis durchgesetzt, dass mehr

Wettbewerb auch zu mehr Leistung und Kostentransparenz führt.

Die Qualität der Untersuchungen und Überprüfungen hat darunter

nicht gelitten.

 

 

Das Schornsteinfegergesetz

 

Das Bundesschornsteinfegergesetz ist ein ständisches Gesetz zur Sicherung

eines einzelnen Berufsstandes. Es regelt neben dem Monopol

der Bezirksschornsteinfeger in ihren Kehrbezirken und der Zuweisung

von Tätigkeiten hauptsächlich die Voraussetzungen für die Berufsausübung

und die soziale Sicherung der Bezirksschornsteinfeger,

insbesondere ihre Altersversorgung.

 

Ein Gesetz, das vorrangig dazu dient, einem einzelnen Berufsstand

ein Monopol und die soziale Versorgung zu sichern, ist mit den Regeln

des neuen Europa unvereinbar. Das Schornsteinfegergesetz wird

auch dazu missbraucht, das vorhandene Monopol auszuweiten. Mit

besonderer Sorge wird beobachtet, dass sich in den vergangenen

Jahren, angesichts der deutlich zurückgegangenen Zahl an Feuerstätten

mit festen oder flüssigen Brennstoffen, die Innungen der Schornsteinfeger

bundesweit auf die Erschließung neuer Tätigkeitsbereiche

konzentriert haben.

 

Waren die Bezirksschornsteinfeger ursprünglich nur aus Gründen des

Brandschutzes und der Gewährleistung der Sicherheit für das Kehren

und Überprüfen von Rauchrohren (Schornsteinen) zuständig, so haben

sie sich in allen Ländern die Abgasüberprüfungen nach dem

Bundesimmissionsschutzgesetz und zusätzlich in den neuen Bundesländern

die Überprüfung von Lüftungsanlagen auf Funktionssicherheit

zuordnen lassen. Darüber hinaus haben sie es beispielsweise in

den Ländern Berlin und Brandenburg erreicht, auch Dunstabzugshauben

gewerblicher Betriebe (z.B. Imbissstände) überwachen zu

dürfen. Dieser stetigen Ausweitung der Tätigkeiten muss endlich

Einhalt geboten werden.

 

Die Kosten treibende Tätigkeit der Schornsteinfeger ist in der Vergangenheit

nicht nur von der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,

sondern auch beispielsweise durch den Landesrechnungshof Schleswig-

Holstein angeprangert worden. Im Bericht 2002 führt er aus:

"Zur Entlastung der Bürger von vermeidbaren Kosten sollte das Prüfverfahren

für Emissionsmessungen umgestaltet und die Überwachungshäufigkeit

für technisch moderne Anlagen eingeschränkt

werden. Die notwendige staatliche Kontrolle kann bei entsprechender

Ausgestaltung der Vorgaben auch dann gewährleistet werden.

Die Wandlung und der sich abzeichnende Rückgang von Aufgaben

des Schornsteinfegerhandwerks erfordern vorsorgliche Überlegungen,

wie das Schornsteinfegerwesen in seiner Aufgabenzuweisung

und Organisation neu strukturiert und dabei zugleich mehr an

marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet werden kann“...

„Gerade weil sich das Schornsteinfegerwesen fast vollständig aus

staatlich festgesetzten Gebühren finanziert, die von betroffenen Bürgern

nicht oder kaum beeinflussbar sind, sollte gegenüber Wünschen

zur Ausweitung der Tätigkeiten äußerste Zurückhaltung gewahrt

werden." ... „Das übrige Handwerk besitzt keinen solchen Schutz,

der im Übrigen noch marktwirtschaftlichen Grundzügen widerspricht.

Gerade weil sich das Schornsteinfegerwesen fast vollständig

aus staatlich festgesetzten Gebühren finanziert, die von betroffenen

Bürgern nicht oder kaum beeinflussbar sind, müssen Vorschläge zur

Erweiterung des Tätigkeitsspektrums abgelehnt werden.“

 

 

Schornsteinfeger verteidigen ihr Monopol

 

Die staatliche Belehnung der Bezirksschornsteinfeger mit Aufgaben

zielt darauf, allein aus der Größe eines Kehrbezirkes, ungeachtet der

tatsächlich durchzuführenden Aufgaben, einen sicheren und auskömmlichen

Geschäftsbetrieb des Bezirksschornsteinfegermeisters zu

ermöglichen. In den jährlich von den Schornsteinfegerinnungen den

zuständigen Fachressorts der Länder vorgelegten Aufstellungen über

die Kosten des Geschäftsbetriebes, aus denen die Gebühren der

Kehr- und Überprüfungsordnung berechnet werden, werden regelmäßig

ausschließlich die Tätigkeiten für das Reinigen/Kehren von

Rauchschornsteinen, Rauchrohren oder Rauchkanälen, für Messungen

an Feuerungsanlagen und Überprüfungen von Abgas- und Lüftungskanälen

aufgeführt. Diese Gebühren sollen die Geschäftskosten

eines Bezirksschornsteinfegermeisters und seiner Mitarbeiter decken.

Für die zusätzlichen auf Grund des Monopols zu erbringenden Leistungen

der Schornsteinfeger, wie z. B. Begutachtung der Eignung

von Kaminzügen für den Einbau von Gasetagenheizungen, Stilllegung

von Schornsteinen, Ausbrennen oder Austrocknung von

Rauchschornsteinen, Bauprüfungen usw. fallen zusätzliche Gebühren

an. Das staatliche Monopol eines Kehrbezirkes gleicht für den Unternehmer

"Bezirksschornsteinfegermeister" einer Verleihung der Lizenz

zum ungestörten und dauerhaften Geldverdienen!

 

Die Schornsteinfeger wehren sich bundesweit mit Vehemenz gegen

alle Liberalisierungs- und Deregulierungsansätze. Hierfür haben sie

sich eine effiziente Verbandsstruktur geschaffen. Die Innungsbeiträge

der Schornsteinfeger in Berlin beispielsweise betragen bis zu 3.000

EURO pro Jahr. Die Innungsbeiträge zahlt der Mieter und Wohneigentümer

mit, da sie im Rahmen der Anerkennung der Geschäftskosten

Teil der Gebühren werden. Vergleichsweise betragen die Innungsbeiträge

bei dem Dachdeckerhandwerk ca. 1.000 EURO und

bei der Baugewerksinnung ca. 250 bis 350 EURO pro Jahr.

 

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist nicht bereit diesen Zustand

länger zu dulden. Mit Sorge beobachtet die Wohnungs- und

Immobilienwirtschaft beispielsweise die bundesweiten Bemühungen

der Schornsteinfeger nun auch Energieberater werden zu wollen.

Nach allen bisherigen Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass diese

Energieberatung sich in einigen Jahren in den Kehr- und Überprüfungsordnungen

der Länder wiederfinden wird.

 

 

Schornsteinfeger und Lüftungsanlagen

 

Die Zunft der Schornsteinfeger hat es geschafft, sich für die neuen

Bundesländer und Ostberlin mit dem Einigungsvertrag das Recht der

Überprüfung der Funktionsfähigkeit gewerblicher und privater Be-

und Entlüftungsanlagen festschreiben zu lassen. Bei der Novellierung

des Bundesschornsteinfegergesetzes im Jahre 1998 ist es den

Schornsteinfegern wiederum gelungen, diese Tätigkeit im Gesetz

festzuschreiben. Auf Landesebene pochen die Schornsteinfeger auf

ihr Recht, Lüftungsanlagen überprüfen zu dürfen und hierfür noble

Gebühren zu kassieren. Die Wohnungen im Gebiet der ehemaligen

DDR werden diskriminiert. Das Bundesschornsteinfegergesetz widerspricht

dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

 

Darüber hinaus bemühen sich die Schornsteinfeger ihren Tätigkeitsbereich

auf alle Lüftungsanlagen auszudehnen. Da Reinigung und

Wartung von Lüftungsanlagen von den Wohnungsunternehmen und

Immobilieneigentümern in der Regel im Wettbewerb an Fachhandwerker

vergeben wird, kommt es hier, wie auch bei den Abgasüberprüfungen

von gasbefeuerten Heizungsanlagen zu einer überflüssigen

und Kosten treibenden Doppeltätigkeit! Für die Verbände ist es

unabdingbar, dass das Monopol der Schornsteinfeger für die Überprüfung

von Lüftungsanlagen ein Ende haben muss. Es ist nicht hinnehmbar,

dass an Lüftungsanlagen, die aktuellen technischen Vorschriften

entsprechen, die Schornsteinfeger zwangsweise tätig werden

dürfen. Diese neuen Lüftungsanlagen sind unter Berücksichtigung

des Wettbewerbs geplant, gebaut oder modernisiert und müssen

auch unter Berücksichtigung des Wettbewerbs gewartet und

überprüft werden!

 

 

Das staatlich verordnete Monopol muss aufgehoben werden

 

Da das Bundesschornsteinfegergesetz vorrangig nur dem Schutz des

Berufsstandes dient und Sicherheitsanforderungen heute in anderen

Gesetzen geregelt werden, ist eine grundsätzliche Neufassung des

Gesetzes und gleichzeitig die Entschlackung der Sicherheits- und

Überprüfungsanforderungen erforderlich. Werden die Tätigkeiten

der Schornsteinfeger hinsichtlich ihres Nutzens für die Allgemeinheit

und zur Wahrung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland hinterfragt,

so wird von den Schornsteinfegern geantwortet, ohne ihre

Überprüfungstätigkeit würde dieses Sicherheitsniveau verringert.

Tatsache jedoch ist, dass Unglücke und Brände durch Feuerungsanlagen

so unbedeutend sind, dass sie vom statistischen Bundesamt

schon seit vielen Jahren gar nicht mehr erfasst werden. Auch die

Schornsteinfeger führen keine Schadensstatistik, obwohl ihnen jeder

Schaden gemeldet wird. Dafür führen sie eine Statistik über die Beanstandungen

bei neuen und erneuerten Feuerungslagen, mit der

begründet werden soll, dass Sanitär-, Heizungs-, Klima-Handwerker

angeblich schlechter arbeiten. Sollte dies tatsächlich so sein, dann

wäre dies der einzige Handwerkszweig, der einer Kontrolle durch

einen "Kontrollmeister" unterworfen werden muss.

 

Hausbesitzer, Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Wohnungseigentümer

sollen selbst entscheiden, von wem sie Reinigungs-

und Überprüfungsarbeiten durchführen lassen wollen. Die Wohnungswirtschaft

befürwortet ausdrücklich den Qualitäts- und Preiswettbewerb.

Den Schornsteinfegern sollte der Einstieg in eine privatwirtschaftliche

Tätigkeit eröffnet werden.

 

Es muss doch davon ausgegangen werden, dass Feuerungsanlagen,

die eine uneingeschränkte Funktionssicherheit durch Prüf- und Zertifizierungsstellen

der Gerätehersteller erhalten haben, gefahrenfrei

betrieben werden können. Es ist Aufgabe der beauftragten Fachhandwerker,

die Anlagen entsprechend der technischen Normen und

Vorschriften und der besonderen Vorschriften der Gerätehersteller

anzuschließen und zu warten. Es kann auch nicht sein, dass eventuell

auftretende Mängel durch zusätzliche Prüfungen der Schornsteinfeger

zu Lasten der Hausbesitzer und Mieter ausgeglichen werden.

Vielmehr ist es Aufgabe der Hersteller dieser Geräte mit Nachbesserungen

durch das Fachhandwerk die erkannten Mängel zu beheben;

auch bei Pkws gibt es Rückrufaktionen, ohne dass eine überwachende

Institution z. B. TÜV oder Dekra tätig werden muss.

 

 

Die Reduzierung der Überprüfungsanforderungen ist erforderlich

 

Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft wendet sich dagegen, den

Prüfumfang der Schornsteinfeger zukünftig unter Berufung auf EUSicherheitsvorschriften

noch zu erweitern. Es ist Sache jeden verantwortlichen

Hausbesitzers und Wohnungseigentümers, den entsprechenden

Wartungsauftrag einem Fachhandwerker zu erteilen und

auch Aufgabe des Fachhandwerks, die Wartungsarbeiten sach- und

fachgerecht auszuführen. Es bedarf keines Kontrollmeisters in Form

des Schornsteinfegermeisters! Genauso, wie der Kfz-Meister seine

Arbeiten an einem wesentlich komplexeren technischen Gerät eigenverantwortlich

durchführt, muss auch der Sanitär-, Heizungs- und

Klimatechnikermeister in der Lage sein, eine Feuerungsanlage fachlich

einwandfrei zu warten und die Verbrennungsgüte zu bestätigen,

ohne dass eine Nachkontrolle erforderlich ist.

 

Die von dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks jährlich

vorgelegten Erhebungen über Mängel an Feuerungs- und Lüftungsanlagen

sowie zur CO-Messung bestätigen denn auch die hervorragende

Funktionsfähigkeit der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Überall

dort, wo im Bericht nicht nur pauschal Mängel quantitativ genannt

werden – ohne zu beschreiben, um welche Mängel "es sich

denn handelt" -, zeigt sich die Mangelfreiheit der Heizungsanlagen.

Im Jahr 2000 stellten die Schornsteinfeger bei CO-Messungen an

Gasfeuerungsanlagen fest, dass fast 97 % aller Anlagen im Immissionsbereich

unter 1.000 ppm lagen. Wird davon ausgegangen, dass

ein Teil der Grenzwertüberschreitungen durch falsche Messungen

der Schornsteinfeger verursacht wurde, wie Wohnungsunternehmen

nach Überprüfung der Messungen durch Fachhandwerker berichten,

so stellt sich in der Tat die Frage, ob Messungen der Schonsteinfeger

angesichts des technischen Fortschritts der Heizungsanlagen überhaupt

noch erforderlich sind.

 

Die Tätigkeit der Schornsteinfeger an Gas betriebenen Feuerungsstätten

ist auch überflüssig, da in der Regel jährliche oder sogar halbjährliche

Wartungstätigkeiten durch das Fachhandwerk durchgeführt

werden. Schornsteinfeger werden heute gem. Kehr- und Überprüfungsordnungen

zusätzlich zu den von den Hausbesitzern und Wohnungsunternehmen

beauftragten Wartungsunternehmen tätig. Es ist

für eine ordnungsgemäße Wartung von Feuerungsanlagen unabdingbar,

dass die Heizungshandwerker auch Abgasmessungen

durchführen. Besonders ärgerlich und kostenträchtig wird das für die

Hausbesitzer und Wohnungseigentümer immer dann, wenn Schorn-

steinfeger meinen, Abweichungen gemessen zu haben und der Wartungshandwerker

erneut kommen muss, um jedoch nur festzustellen,

dass der Schornsteinfeger wohl doch fehlerhaft gemessen hat.

Eine Reinigung von Abgasrohren bei gasbetriebenen Feuerstätten ist

üblicherweise nicht erforderlich, da die Verbrennung von Erdgas ausschließlich

Abgase und Wasser produziert.

 

Die Wartung, Regelung und Überprüfung wird bereits heute nicht

nur bei komplexen Feuerungsanlagen von Fachfirmen des Handwerks

übernommen. Die Wohnungsunternehmen und Gebäudeeigentümer

haben eine Vielzahl von Überwachungen ihres Wohnungsbestandes

im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorzunehmen.

Dazu gehören z. B. Öltanks, Aufzugsanlagen, Elektroanlagen,

Gasinstallationsanlagen, Dächer, Dachfenster und Räume usw.,

die regelmäßig überprüft werden müssen, damit von ihnen keine

Gefahr ausgeht. All diese Überprüfungen können von Fachhandwerkern

im Wettbewerb vorgenommen werden.

 

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft befürwortet, die "erste

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes"

(Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV)

abzuschaffen, da der Regelungsgrund, Immissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

deutlich zu reduzieren, nicht mehr gegeben ist. Die

Einführung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2002, die auch

unmittelbar auf den Betrieb von Heizungsanlagen Einfluss nimmt,

macht die 1. BImSchV überflüssig!

 

Angesichts der zunehmenden Verbreitung hochwertiger technischer

Feuerstätten ist es ebenfalls nicht weiter hinnehmbar, dass die unzweifelhaft

intensive Weiterbildung der Schornsteinfeger auf Kosten

ihrer Kunden betrieben wird. Die Eigentümer beauftragen bereits

heute hochqualifizierte Heizungsbauer mit dem Bau ihrer Anlagen.

Diese Anlagen führen zu deutlich niedrigeren Emissionen als noch in

den vergangenen Dekaden.

 

 

Zusammenfassung

 

Das Schornsteinfegergesetz muss grundlegend überarbeitet werden.

Die Forderung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, das Monopol

der Schornsteinfeger aufzuheben, bedeutet nicht, dass in Zukunft

auf die qualifizierten Kenntnisse des Schornsteinfegerhandwerks

völlig verzichtet werden soll. Es gilt jedoch, dieses Handwerk

zukunftsfähig und wettbewerbsfähig zu machen.

 

Im Zuge der Deregulierung sollte auch die „erste Verordnung zur

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Verordnung

über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV) grundsätzlich überarbeitet

werden, da ihre Regelungsziele erreicht, bzw. durch andere Verordnungen

des Bundes gewährleistet werden.

 

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist der Auffassung, dass

sich staatliche Sicherheitsstandards ausschließlich auf die Gewährleistung

der Brandsicherheit von Feuerungsanlagen beziehen können.

 

Die weitergehende Überwachung technischer Anlagen, die in Zusammenhang

mit der Erzeugung von Wärme oder Elektrizität stehen,

sollte in den Gesetzen zur Geräte- und Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz

und in Richtlinien geregelt werden.

 

Die Novellierung der Musterbauordnung vom November 2002 hatte

das erklärte Ziel, die Prüftätigkeit des Staates auf das bauordnungsrechtlich

Notwendige zu reduzieren und dem Bauherrn auch in sicherheitsrelevanten

Bereichen die Aufgabe eigenverantwortlichen

Handelns zu übertragen. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

hält eine solche Entwicklung auch bezüglich der heutigen Tätigkeitsfelder

der Schornsteinfeger für geboten.

 

Berlin, im Oktober 2004

 

BAG der Deutschen Immobilienwirtschaft