Sehr geehrter Herr Theisen!

 

Mit großem Interesse lese ich die Internet‑Seiten Ihrer bundesweiten Kampagne gegen das Schornsteinfeger­monopol.

 

Tatsache ist, daß das Schornsteinfeger‑Handwerk maßgeblich von den Innungsfunktionären beherrscht wird.

 

Die eigentlich den Schornsteinfegern übergeordneten Institutionen wie Kreisreferate, Landratsämter oder Bezirksregierungen sind in einem überaus großen Maß von den Aussagen der Funktionäre der Schornsteinfeger­Innungen abhängig.

Die in diesen Ämtern befindlichen Sachbearbeiter haben eine Vielzahl anderer Aufgaben zu erledigen. Das Schornsteinfegerwesen läuf so nebenbei mit. Das einzige, was die Sachbearbeiter in den Ämtern kennen, sind einschlägige Gesetzestexte. Von der Praxis im Schornsteinfegerhandwerk haben diese Leute verständlicherweise so gut wie keine Ahnung.

Bei eventuellen Beschwerden oder Anfragen aus der Bevölkerung holt sich der zuständige Sachbearbeiter entsprechend Rat bei den Funktionären der Schornsteinfeger‑Innung.

 

Die Macht der Schornsteinfeger‑Innungen gründet wesentlich auf dem § 23 des Schornsteinfegergesetzes:

 

§23 Nachprüfung und Änderung der Kehrbezirkseinteilung

 

(1)                    Die zuständige Verwaltungsbehörde hat in jedem Jahr, dessen Jahreszahl durch fünf teilbar ist, nachzuprüfen, ob die Kehrbezirkseinteilung im Interesse der Feuersicherheit oder der Gleichwertigkeit der Kehrbezirke zu ändern ist. Die Nachprüfung ist ferner in einern kürzeren Zeitraum als fünf Jahre vorzunehmen, wenn besondere Gründe dafür vorliegen. Vor einer Neueinteilung der Kehrbezirke sind der Vorstand und der Gesellenausschuß der Schornsteinfegerinnung zu hören.

(2)                    Der Kehrbezirksinhaber ist verpflichtet, der zuständigen Verwaltungsbehörde alle zur Nachprüfung der Kehrbezirkseinteilung erforderlichen Auskünfte über den Kehrbezirk zu erteilen und auf Aufforderung die von ihm geführten Aufzeichnungen (§ 19) vorzulegen.

 

Mit Hilfe dieses Paragraphen lassen sich die Innungsmitglieder wunderbar in Schach halten. Wenn ein Bezirksschornsteinfegermeister nicht so handelt, wie es die Innungsoberen möchten, wird eine Kehrbezirksüberprüfung angestrengt. Nachdem eine Kehrbezirksüberprüfung von Innungsfunktionären durchgeführt wird, ist der zu kontrollierende Bezirksschornsteinfegermeister vom Wohlwollen seiner Prüfer abhängig.

Wer also aus der Masse der gehorsamen Schafe ausschert, hat mit erheblichem Ärger zu rechnen. Aus dieser Tatsache entsteht für die Bezirksschornsteinfegermeister auch eine Zwangsmitgliedschaft bei den Schornsteinfegerinnungen.

Erwähnenswert ist die Tatsache, daß es keine Kontrolle der Kehrbezirke von Innungsfunktionären gibt. Wer sollte die auch vornehmen?

 

Es gäbe sicher den einen oder anderen Bezirksschornsteinfegermeister, der kundenfreundlicher handeln würde.

Hätte er nicht die Angst vor einer Kehrbezirksüberprüfung im Nacken. Und so muß Paragraphenreiterei betrieben werden. Sie dürfen nicht denken, daß es beispielsweise allen Bezirksschornsteinfegermeistern ein Vergnügen bereitet, Feuerungsanlagen gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu bemängeln.

Jahrelang wurde so manchem Kunden aufgrund der BImSchV‑Messung bestätigt, daß sein Heizkessel völlig in Ordnung ist. Nach Montage eines modernen Brenners waren die Abgaswerte wieder in Ordnung. Und dann muß dem Kunden gesagt werden, daß es nun eine EnEV gäbe und somit der alte Heizkessel erneuert werden müsse, obwohl die Abgasverlustgrenzwerte klar unterschritten werden.

Was glauben Sie. wie sich ein 80‑jähriger Rentner freut, wenn er für teueres Geld einen neuen Heizkessel installieren lassen soll? Aufgrund eines tollen neuen Gesetzes namens EnEV.

 


Somit werden die Bezirksschornsteinfegermeister zu Erfüllungsgehilfen gemacht. Die Industrie reibt sich die Hände und die Politiker können darauf verweisen, etwas für die Umwelt zu tun.

 

Da moderne Technik auch bei den Bezirksschornsteinfegermeistern einzieht, werden sie zunehmend zu Datensammlern. Darüber sollte ebenfalls einmal kritisch nachgedacht werden. Was geht den

Schornsteinfeger z.B. die Fabrikationsnummer eines Heizkessels an? Soll sich doch der Hersteller darum kümmern, wo sein Produkt eingebaut wird.

Die Anforderungen an die Software für das Schornsteinfegerbüro legen die Landesinnungen fest.

Alljährlich muß der Bezirksschornsteinfegermeister zu statistischen Zwecken Daten bei seiner Innung

abliefern, deren genauen Inhalt er selbst nicht kennt.

 

Gäbe es bei den Schornsteinfegern einen freien Wettbewerb, würde sich sehr schnell die Spreu vom Weizen trennen.

Eine Beseitigung des Schornsteinfegergesetzes würde die Bürger vor weiteren Gängeleien durch neue beutelschneiderische Gesetze schützen. Solange der Schornsteinfeger gesetzlich gesicherten Zutritt zu allen Räumen hat und sämtliche Feuerstätten und Gebäude Deutschlands generalstabsmäßig mittels der Kehrbezirke katalogisiert werden, sieht es finster aus.

Wer weiß, was die Politiker noch für Pläne in der Schublade haben, um die Bürger zu weiteren Investitionen zu zwingen?

Wie wäre es denn z.B. mit einer Zwangsüberprüfung von Häusern im Hinblick auf die Energieeinsparung? Und dazu gibt es eine Frist, in der bauliche Maßnahmen durchzuführen sind? Ansonsten Zwangsgeld usw.? Die schwarzen Jungs beschäftigen sich sehr mit dem Thema "Energieberatung".

 

Auf seiner verzweifelten Suche nach immer neuen Aufgaben versteigt sich das Schornsteinfegerhandwerk in Bereiche, für die die Qualifikation fehlt. Hochqualifizierte Aufgaben sollte man Leuten mit entsprechendem Schulabschluß überlassen.

 

Soweit ein paar Überlegungen. Vielleicht fällt mir irgendwann noch mehr ein.

 

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

 

(Keine Unterschrift, ebensowenig eine Absenderangabe)