Sehr geehrter Herr Theisen!
Mit großem Interesse lese
ich die Internet‑Seiten Ihrer bundesweiten Kampagne gegen das
Schornsteinfegermonopol.
Tatsache ist, daß das
Schornsteinfeger‑Handwerk maßgeblich von den Innungsfunktionären
beherrscht wird.
Die eigentlich den
Schornsteinfegern übergeordneten Institutionen wie Kreisreferate, Landratsämter
oder Bezirksregierungen sind in einem überaus großen Maß von den Aussagen der
Funktionäre der SchornsteinfegerInnungen abhängig.
Die in diesen Ämtern befindlichen
Sachbearbeiter haben eine Vielzahl anderer Aufgaben zu erledigen. Das
Schornsteinfegerwesen läuf so nebenbei mit. Das einzige, was die Sachbearbeiter
in den Ämtern kennen, sind einschlägige Gesetzestexte. Von der Praxis im
Schornsteinfegerhandwerk haben diese Leute verständlicherweise so gut wie keine
Ahnung.
Bei eventuellen Beschwerden
oder Anfragen aus der Bevölkerung holt sich der zuständige Sachbearbeiter
entsprechend Rat bei den Funktionären der Schornsteinfeger‑Innung.
Die Macht der Schornsteinfeger‑Innungen
gründet wesentlich auf dem § 23 des Schornsteinfegergesetzes:
§23 Nachprüfung und Änderung
der Kehrbezirkseinteilung
(1)
Die
zuständige Verwaltungsbehörde hat in jedem Jahr, dessen Jahreszahl durch fünf teilbar
ist, nachzuprüfen, ob die Kehrbezirkseinteilung im Interesse der
Feuersicherheit oder der Gleichwertigkeit der Kehrbezirke zu ändern ist. Die Nachprüfung ist ferner in einern
kürzeren Zeitraum als fünf Jahre vorzunehmen, wenn besondere Gründe dafür
vorliegen. Vor einer Neueinteilung der Kehrbezirke sind der Vorstand
und der Gesellenausschuß der Schornsteinfegerinnung zu hören.
(2)
Der
Kehrbezirksinhaber ist verpflichtet, der zuständigen Verwaltungsbehörde alle
zur Nachprüfung der Kehrbezirkseinteilung erforderlichen Auskünfte über den
Kehrbezirk zu erteilen und auf Aufforderung die von ihm geführten
Aufzeichnungen (§ 19) vorzulegen.
Mit Hilfe dieses Paragraphen
lassen sich die Innungsmitglieder wunderbar in Schach halten. Wenn ein
Bezirksschornsteinfegermeister nicht so handelt, wie es die Innungsoberen
möchten, wird eine Kehrbezirksüberprüfung angestrengt. Nachdem eine
Kehrbezirksüberprüfung von Innungsfunktionären durchgeführt wird, ist der zu
kontrollierende Bezirksschornsteinfegermeister vom Wohlwollen seiner Prüfer
abhängig.
Wer also aus der Masse der
gehorsamen Schafe ausschert, hat mit erheblichem Ärger zu rechnen. Aus dieser
Tatsache entsteht für die Bezirksschornsteinfegermeister auch eine
Zwangsmitgliedschaft bei den Schornsteinfegerinnungen.
Erwähnenswert ist die
Tatsache, daß es keine Kontrolle der Kehrbezirke von Innungsfunktionären gibt.
Wer sollte die auch vornehmen?
Es gäbe sicher den einen
oder anderen Bezirksschornsteinfegermeister, der kundenfreundlicher handeln
würde.
Hätte er nicht die Angst vor
einer Kehrbezirksüberprüfung im Nacken. Und so muß Paragraphenreiterei
betrieben werden. Sie dürfen nicht denken, daß es beispielsweise allen
Bezirksschornsteinfegermeistern ein Vergnügen bereitet, Feuerungsanlagen gemäß
der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu bemängeln.
Jahrelang wurde so manchem
Kunden aufgrund der BImSchV‑Messung bestätigt, daß sein Heizkessel völlig
in Ordnung ist. Nach Montage eines modernen Brenners waren die Abgaswerte
wieder in Ordnung. Und dann muß dem Kunden gesagt werden, daß es nun eine EnEV
gäbe und somit der alte Heizkessel erneuert werden müsse, obwohl die
Abgasverlustgrenzwerte klar unterschritten werden.
Was glauben Sie. wie sich
ein 80‑jähriger Rentner freut, wenn er für teueres Geld einen neuen
Heizkessel installieren lassen soll? Aufgrund eines tollen neuen Gesetzes
namens EnEV.
Somit werden die
Bezirksschornsteinfegermeister zu Erfüllungsgehilfen gemacht. Die Industrie reibt
sich die Hände und die Politiker können darauf verweisen, etwas für die Umwelt
zu tun.
Da moderne Technik auch bei den Bezirksschornsteinfegermeistern
einzieht, werden sie zunehmend zu Datensammlern. Darüber sollte ebenfalls
einmal kritisch nachgedacht werden. Was geht den
Schornsteinfeger
z.B. die Fabrikationsnummer eines Heizkessels an? Soll sich doch der Hersteller
darum kümmern, wo sein Produkt eingebaut wird.
Die
Anforderungen an die Software für das Schornsteinfegerbüro legen die
Landesinnungen fest.
Alljährlich
muß der Bezirksschornsteinfegermeister zu statistischen Zwecken Daten bei
seiner Innung
abliefern,
deren genauen Inhalt er selbst nicht kennt.
Gäbe es bei den
Schornsteinfegern einen freien Wettbewerb, würde sich sehr schnell die Spreu
vom Weizen trennen.
Eine Beseitigung des
Schornsteinfegergesetzes würde die Bürger vor weiteren Gängeleien durch neue
beutelschneiderische Gesetze schützen. Solange der Schornsteinfeger gesetzlich
gesicherten Zutritt zu allen Räumen hat und sämtliche Feuerstätten und Gebäude
Deutschlands generalstabsmäßig mittels der Kehrbezirke katalogisiert werden,
sieht es finster aus.
Wer weiß, was die Politiker
noch für Pläne in der Schublade haben, um die Bürger zu weiteren Investitionen
zu zwingen?
Wie wäre es denn z.B. mit
einer Zwangsüberprüfung von Häusern im Hinblick auf die Energieeinsparung? Und
dazu gibt es eine Frist, in der bauliche Maßnahmen durchzuführen sind?
Ansonsten Zwangsgeld usw.? Die schwarzen Jungs beschäftigen sich sehr mit dem
Thema "Energieberatung".
Auf seiner verzweifelten
Suche nach immer neuen Aufgaben versteigt sich das Schornsteinfegerhandwerk in
Bereiche, für die die Qualifikation fehlt. Hochqualifizierte Aufgaben sollte
man Leuten mit entsprechendem Schulabschluß überlassen.
Soweit ein paar
Überlegungen. Vielleicht fällt mir irgendwann noch mehr ein.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls
viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.
(Keine Unterschrift,
ebensowenig eine Absenderangabe)