Briefwechsel mit wichtigen Adressaten und Institutionen


"Je erfolgreicher einer lügt und je mehr Menschen er überzeugt,
desto mehr Aussicht besteht, dass er am Ende an seine eigenen Lügen glaubt."

Hannah Arendt


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Die Briefe in chronologischer Reihenfolge:

==> An Professor Rawe (1.Brief)
==> Antwort
==> An Professor Rawe (2.Brief)
==> Nachschlag Rauchrohr
==> An den Wirtschaftweisen Prof. Siebert
==> An den Rechnungshofpräsidenten Dr.Engels
==> Seilschaft Heizungsindustrie und Schornsteinfeger
==> Brief an Haus und Grund Stuttgart 2.3.03
==> Brief an den deutschen Mieterbund
==> 2. Brief an Haus und Grund Stuttgart 5.5.03
==> Brief an den Bürgerkonvent 15.5.03
==> Lochers Brief an Datenschutzbeauftragten 20.5.03
==> Brief an Bundeskartellamt 9.7.03
==> Brief an die NZZ 5.8.03
==> Brief an Gula 7.12.03
==> An Dr. Lothar Breidenbach, Fa. Junkers 11.12.03
==> An Buchautor Dr. Gössner 17.12.03
==> An Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie 18.12.03
==> An die Innung der San.-, Heizg.- und Klempnerbetriebe 3.1.04
==> Prof. Klaus Staeck 10.4.04.
==> Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe 4.5.05
==> Bundesärztekammer 23.1.06
==> Prof. Dr. Hüther, Köln 3.5.06
Den gleichen Text sandte ich auch an Univ.-Prof. Dr. Thomas Straubhaar
==> Margot Fröhlinger Europäische Union 06.12.06
==> An Haus&Grund bundesweit 8/2007
==> Prof. von Arnim 3.6.2008.

==> ABC 5.4.08

==> ABC 18.7.09

 



Prof. von Arnim 3.6.2008


 

DIE SCHORNSTEINFEGERAKTE


Herrn
Prof. von Arnim

Betreff: "DIE SCHORNSTEINFEGERAKTE"

Sehr geehrter Herr von Arnim,

als ich DIE DEUTSCHLANDAKTE erstmals zur Hand nahm, war ich voller Zuversicht, daß auch das deutsche Schornsteinfegerwesen eines Ihrer Themen sei. Weder über den Index noch in den einschlägigen Kapiteln wurde ich fündig. Zwar handelt es sich nur um ein Randthema. Aber der wachsende Unmut in der Bevölkerung sollte zu denken geben. Die zahlreichen Medienberichte über das Vertragsverletzungsverfahren gegen das Schornsteinfegermonopol sind nicht zu übersehen. Die erfolgte Reaktion der Bundesregierung erweckt den Eindruck, sie müsse den bürokratischen Popanz noch aufplustern (Das jetzige Handbuch für das Schornsteinfegerwesen für Baden-Württemberg hat 474 Seiten). Der nun vorliegende Gesetzentwurf aus dem Hause Glos ist eine Mogelpackung im Sinne der Schornsteinfeger. Er fand im Bundesrat mehrheitliche Zustimmung und wurde vom Bundestag an den Vermittlungsausschuß verwiesen. Übrigens befaßt sich der Spiegel Nr. 23 auf S. 37 voller Ironie mit dem Thema.

Unter Justizminister Horst Ehmke wurde gegen Ende der Großen Koalition das 1935 und 1937 entstandene Schornsteinfegergesetz mit geringfügigen Umgestaltungen in Kraft gesetzt. Das NS-Gesetz trägt neben Hjalmar Schacht die Unterschrift von Heinrich Himmler. Wie intim Schornsteinfegerfunktionäre schon vor 1933 mit dem NS-System waren, zeigt www.schofeg.de/schornsteinfeger-ns-zeit.html . Des weiteren zeigt http://start.schornsteinfegermonopol.de/uploads/media/synopse_37_69.pdf eine Gegenüberstellung beider Gesetze gleichen Namens in weitgehender Übereinstimmung.

Die braune Herkunft des Schornsteinfegergesetzes hätte für die damalige Große Koalition ein Hinderungsgrund sein müssen. Oder wollte man den vorausgegangenen Notverordnungen noch eins draufsetzen? Die Nazidiktatur schuf dieses Gesetz zielgerichtet auch für ihre späherischen Zwecke. Sie vervollständigten das noch lückenhafte Netz von Kehrbezirken. Nur stramme Nazis erhielten einen Kehrbezirk. Die damals praktizierte Schnüffelei setzte sich bis heute fort, wenn auch keine Köpfe mehr rollen. Wenn die Schornsteinfegerfunktionäre sich der alljährlich erhobenen 180 Million Datensätze rühmen, die Behörden zur Verfügung stehen, treffen sie den Nagel auf den Kopf. Warum ist Deutschland das Land der Kehrbezirke? Wozu benötigt nur Deutschland ein Gesetz, das den Betrieb seiner Kleinfeuerungsanlagen regelt und beaufsichtigt. Ist das Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genug? Kein Land der Erde macht's uns nach! Nur in Österreich und im Elsaß hinterließ "Großdeutschland" noch Restspuren. Kanzlerin Merkel weckte in ihrer Regierungserklärung 2005 Hoffnungen auf eine tiefgreifende Reform. Genau das Gegenteil tritt ein!

Schon seit vielen Jahren wächst der Widerstand gegen das Schornsteinfegerwesen. Nicht von ungefähr sind Interessengemeinschaften entstanden, die sich ausnahmslos gegen ein staatlich sanktioniertes Ausbeutungssystem wenden. Jedes Bundesland hat eigene Verordnungen, um überwiegend nutzlose Scheindienstleistungen zu regulieren. Wer sich dieser erwehrt wird gnadenlos "niedergeknüppelt", wovon ich ein Lied singen kann! Es wäre von erheblichem Nutzen, wenn sachkundige und erfolgreiche Autoren sich der Sache annähmen! Uns bedrückt der Glaubwürdigkeitsverlust unserer politischen Klasse mit schwerwiegenden Folgen für den Rechtsstaat; ferner der Zwang zur Hinnahme nutzloser Tätigkeiten gegen saftige Gebühren, welche die ohnehin schon erheblichen Wohnnebenkosten erhöhen. Die meisten ausgeübten Tätigkeiten der Schornsteinfeger sind erwiesenermaßen Luftnummern in Bezug auf Ökonomie und Ökologie!

Ihre Stellungnahme zu diesem schwergewichtigen Problem würde ich sehr begrüßen. Ich verweise Sie auf mein oben vermerktes Internetportal

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Margot Fröhlinger Europäische Union 06.12.06


 

Ein besorgter Bürger


Margot Fröhlinger

Europäische Union

06.12.2006

Betreff: Schornsteinfegermonopol in Deutschland

Frau
Margot Fröhlinger -persönlich-

EU-Kommission

B r ü s s e l


Betreff: Schornsteinfegermonopol in Deutschland


Sehr geehrte Frau Fröhlinger,

zunächst meinen aufrichtigen Dank Ihnen und der ganzen Kommission für Ihr Ultimatum gegenüber der Bundesregierung.

In 100 Jahren wäre sonst keine Bewegung in dieser Angelegenheit von Seiten Berlins zu erwarten gewesen.

Nun aber zu meiner Befürchtung:

Aus gut unterrichteten Kreisen hört man, es wird eine EU-weite Ausschreibung der Kehrbezirke vorgeschlagen mit dem Hintergedanken, ja das Kehrbezirkssystem zu belassen.

Für den Hausbesitzer würde sich in keiner Weise zu seinem Vorteil was ändern, denn auch der Bezirksmeister aus einem anderen EU-Land würde in gleicher Weise nach Gutsherrenart abkassieren.

Daher meine dringende Bitte an Sie:

Beharren Sie auf Artikel 46 und 49 des EU-Vertrages, denn es kann nicht angehen, dass Millionen deutscher Hausbesitzer weiterhin abgezockt werden nur um dem Kaminkehrerhandwerk eine Perspektive zu erhalten und deren Pensionskasse zu finanzieren.

Was in den letzten Wochen in der Presse zu lesen war in dieser Angelegenheit spricht für sich Bände. Des Volkes Seele kocht !!!

Ein altes deutsches Sprichwort sagt: Was man nicht braucht ist zu teuer und wenn es nur einen Pfennig kostet.

Es würde mich freuen, wenn ich von Ihnen Antwort erhalten würde und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

ein besorgter Bürger

 



Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe 4.5.05


 

Paul Theisen


Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe

Präsident der Bundesärztekammer

04.05.2005

Betreff: Ärgerniserregende Vergütungen von Dienstleistungen hierzulande

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hoppe,

nachdem ich das Mittagsmagazin der ARD am 3. Mai gesehen habe, wurde mir klar, wie ungerecht hierzulande Dienstleistungen entlohnt werden, sobald der Staat die Hände mit im Spiel hat. Neben der hochqualifizierten Tätigkeit des zum Patienten gerufenen Arztes sucht ein anderer Dienstleistender regelmäßig die Leute nicht nur in den Eifeldörfern auf, um seine im Auftrag des Staates verordneten weniger qualifizierten Dienstleistungen vorzuführen.

Statt der in der Sendung genannten 25 Euro, die der Landarzt nehmen darf, erhält der Schornsteinfeger bei geringerem Zeitaufwand mehr als das Doppelte für das Messen der Abgase des Heizkessels und das Kehren des Kamins, in dem es bei den üblichen Öl- und Gasheizungen nichts mehr zu kehren gibt. Dies geschieht gewöhnlich von Haus zu Haus.

Um diesen Beruf auszuüben, genügt eine dreijährige Lehre nach erfolgtem Hauptschulabschluß. Die nach wenigen Jahren erfolgte Meisterprüfung berechtigt nach einer längeren Wartezeit zur Übernahme eines konkurrenzlosen Kehrbezirks, dessen Ertrag die Ärzteschaft vor Neid erblassen läßt. Das Gesamtaufkommen eines Kehrbezirks in den alten Bundesländern betrug bereits im Jahre 1996
DM 231 355.- mit enormen Freibeträgen.
http://www.schofeg.de/enthuellungen.html#gemeinkosten

Dies erbringt der Meister und sein Geselle. Die Bundesrepublik leistet sich über 8.000 derartiger Pfründen auf Berufslebenszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



An Prof. Klaus Staeck 10.4.04.


 

Paul Theisen


Prof. Klaus Staeck

Fax 06221-600230

10.04.2004

Betreff: Einmaliges deutsches Schornsteinfegermonopol

Sehr geehrter Herr Professor Staeck,

als ich mir in Stuttgart Ihre gelungene Plakatausstellung angesehen habe, kam mir der Gedanke, dass auch Ihr kritisches Auge ein weiteres Ärgernis entdeckt haben könnte, das zusehends die Gemüter erregt. Dem Sie aber noch nicht den genügenden Stellenwert beimaßen, es durch ein weiteres treffendes Plakat zu entlarven.

Es handelt sich um nichts anderes als um die zumeist überflüssigen Schornsteinfeger, von Kritikern derselben als die Heizer auf dem ICE genannt. Ich gehöre zu den Kritikern des Schornsteinfegermonopols. Ich beschäftige mich im Internet gleich vielen anderen aus dem gesamten Bundesgebiet mit diesem braunen Relikt, einem Ärgernis ersten Ranges. Warum müssen wir unsere sauberen Schornsteinfeger noch reinigen lassen und die Abgase unserer Heizung doppelt oder viel zu oft messen lassen? Nur weil es die Schornsteinfeger gibt?

Das heutige Schornsteinfegergesetz mit seinen festen Kehrbezirken hat Himmler unterschrieben. Es hat auch entsprechende Konturen. Es wurde von der BRD und der DDR später übernommen und noch weiter zu einem machtbewussten Imperium ausgebaut. Unsere Schornsteinfeger - 17 000 an der Zahl - kosten uns im Jahr 2 Milliarden Euro. Kein Pappenstiel - aber ohne beachtlichen Nutzeffekt! In Deutschland laufen und fahren mehr Schornsteinfeger durch die Gegend wie in der gesamten westlichen Hemisphäre. Andere Länder brennen auch nicht ab. Den Finanzminister lässt der Schwindel kalt. Denn die Leute zahlen in der Regel in bar auf die Hand für das, was man ihnen antut.

Wenn Sie daran interessiert sind, sich vielleicht sogar selber über diesen Humbug ärgern mussten, wäre es doch fabelhaft, wenn ein mit vielen schwarzen Flecken versehenes Plakat des Klaus Staeck im Umlauf sei. Ich hoffe sehr, Sie sind Internetnutzer. Oben finden Sie meine Internetseite mit Verweisen zu anderen "Schornsteinfegerfans". Schon allein die Einträge in mein reichhaltiges Gästebuch würden Sie völlig ins Bild setzen.

Übrigens ist der in etliche Affären verwickelt gewesene und offenbar gegenwärtig wieder verwickelte Dr. Döring stolzer Ehrenschornsteinfeger. Als kürzlich durch die Medien ging, Döring kippe das Schornsteinfegermonopol, kam eine Mail mit der Frage "Hat man den Döring unter Drogen gesetzt?"

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

In der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



An die Innung der San.-, Heizg.- und Klempnerbetriebe 3.1.04


 

Email von Heinz - Leo Laturell an mich:

03.01.2004

(...)bei meinem letzten Besuch durch den Feger, hat dieser mal wieder völlig andere Messergebnisse erzielt, als der Heizungsmonteur der gerade mal 14 Tage vorher bei mir war und meine Heizung wartete. Mit dem Hinweis, der Monteur möge doch die Anlage das nächste Mal besser einstellten, da die Messwerte grenzwertig seien, verabschiedete sich der Feger.

Bei meiner telefonischen Rückfrage beim Heizungsmonteur, teilte mir dieser( der Mann ist Beauftragter der DEKRA zur Sicherheitsüberprüfung von Flüssiggasanlagen) mit, dass meine Anlage als Flüssiggasanlage mit einem fest eingestellten Druck arbeite und eine Regulierung nicht möglich sei. Im übrigen bestätigte er mir mündlich, dass meine Anlage ordnungsgemäß arbeite und er seine Messergebnisse, die weit unter des Fegers lagen, nicht anzweifle. Ich habe ihn dann mit der Frage konfrontiert, was denn geschehe, wenn der Feger nun festgestellt hätte, dass die Anlage auf Grund zu hoher Emissionswerte nicht weiter betrieben werden dürfe und ich ihn dafür noch einmal, mich auf meine Garantieansprüche berufend, in mein Haus bitten muss. Antwort: Wenn ich feststelle, dass die Anlage ordnungsgemäß arbeitet, zahlen sie erneut meinen Aufwand."

Daraufhin bat ich ihn zunächst, mir einmal schriftlich zu bestätigen, dass bei meiner Anlage keinerlei Einstellungen vorgenommen werden können, noch müssen und somit rein technisch immer die gleichen Werte bei der Messung vorliegen. Mündlich würde er mir das sagen, aber auf Schriftliches lasse er sich nicht ein, er würde sich hier nicht mit den Fegern anlegen. Die Aussage dieses Fachmannes, es habe bei der letzten Innungsversammlung den Hinweis an sie gegeben, doch zukünftig " gut" mit den Fegern zusammen zu arbeiten, kann ich natürlich hier nur unter Vorbehalt erwähnen, da ich den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen und auch nicht direkt nachweisen kann, obwohl ich einen Zeugen das Telefonat mithören lies.

Also habe ich an die Innung der Sanitär - Heizungs - und Klempnerbetriebe gewandt, mit der Bitte, mir doch behilflich zu sein und schriftlich Stellung zu der genannten Problematik zu beziehen. Mein Schreiben wurde weder bestätigt, noch wurde es beantwortet. Mit einem erneuten Schreiben habe ich dann die Innung ultimativ aufgefordert, bis zum 31.12.03 eine Stellungnahme abzugeben, andernfalls ich meine Korrespondenz im Internet veröffentliche und darauf hinweise, das ich laut die Frage stelle, ob wir in Zukunft noch einen Innungsbetrieb vertrauensvoll mit Arbeiten betreuen können, wenn hier aus meiner Sicht sich eine unheilige Allianz zwischen Fegern und Heizungsmonteuren abzeichnet.

Ein anderes Schreiben an die Handwerkskammer des Saarlandes, zur Frage der Haftung im genannten Fall, wurde bisher zwar nicht beantwortet, aber der Eingang wurde mir mit dem Hinweis bestätigt, dass eine ausführliche Antwort zu der Frage der Haftung durch den Feger bei offensichtlichen Fehlmessungen, folge.

In der Anlage (....) die genannten Schreiben mit der Bitte, auch einmal in anderen Bundesländern herauszufinden, ob sich da eine ähnliche Konstruktion abzeichnet und sich meine Befürchtungen möglicherweise bestätigen.

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Heinz - Leo Laturell schreibt zum zweiten Mal an die Innung der Sanitär - Heizungs - und Klempnerbetriebe

19.12.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3.12.03 habe ich ihnen per Mail ein Schreiben zukommen lassen, u.a. mit der Bitte mir bei der Klärung offener Fragen im Bezug auf meine Heizungsanlage und die Emissionsmessungen durch einen Fachbetrieb und den Feger zu beantworten. Da ich bisher weder eine Bestätigung der E - Mail noch eine Antwort ihrerseits erhalten habe, gehe ich davon aus, dass meine Vermutung, dass auch Ihre Innung, wie bestimmte Mitgliedsbetriebe Ihrer Innung mir schon vormals bekundeten, aus welchem Grunde auch immer zu diesem Thema keine schriftliche Aussage zukommen lassen wollen.

Ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol und deren Pressesprecher an der Saar. Ich werde es nicht hinnehmen, dass mir die eine fachliche Stellungnahme verweigert wird, weil möglicherweise hier ein Tabu nicht gebrochen werden soll.

Sollte ich bis zum 31.12.03 keine fachlich und sachlich richtige Stellungnahme erhalten haben, werde ich meine Korrespondenz an Sie entsprechend im Internet veröffentlichen und unsere 650 Mitglieder im Saarland darüber informieren, mit der Frage, ob wir weiterhin Heizungsinstallateure mit Aufträgen betrauen, die sich weigern eindeutige fachlich und sachlich korrekte Aussagen schriftlich darzulegen und ob wir möglicherweise im Zuge der EU- weiten Dienstleistungsfreiheit Anbieter aus dem benachbarten Frankreich hinzuziehen.

Ich werde meinen Wartungsvertrag mit der Fa. Chouteau zum nächsten Jahr aus diesen Gründen aufkündigen, was ich ebenfalls im Internet veröffentlichen werde. Ich bin es leid, mich permanent sich widersprechender Aussagen und Informationen auszusetzen und dabei als Kunde im Regen zu stehen. Wenn es denn der Wahrheit entspricht was mir ein Heizungshandwerker in einem vier Augen Gespräch mitteilte, dass Ihre Mitgliedbetriebe sozusagen darauf aufmerksam gemacht wurden in Zukunft doch "gut" mit dem Feger zusammen zu arbeiten, ahne ich hier Schlimmes. Um jedes Missverständnis auszuräumen stelle ich fest, dass ich keine Behauptung aufstelle, sondern mir Zugetragenes interpretiere. In der Hoffnung auf eine qualifizierte und offene Antwort auf mein Schreiben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Heinz - Leo Laturell

 



Brief an Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie 18.12.03


 

Paul Theisen


Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie
51 145 Köln

Fax 02203 / 9 35 93-22

18.12.2003

Betreff: Vorbildliches neutrales Verhalten der deutschen Schornsteinfeger?

An die Geschäftsleitung,

in einem Ihrer Schreiben vom 16.0 9. 2002 wurde mir folgendes mitgeteilt:

"(....) Es mag Ihnen entgangen sein, dass diese Länder nunmehr das deutsche Schornsteinfegerhandwerk als exzellentes Beispiel und Modell sehen, eine auf Neutralität hin verpflichtete Berufsgruppe mit der wichtigen Überwachung von Feuerungsstätten zu betrauen. (...)"

Folgendes ereignete sich kürzlich in Werl:

"(...) Anlass war die Freisprechung der Lehrlinge, zu der die Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg an die Grafenstraße eingeladen hatte. Nach der Begrüßung durch Obermeister und Geschäftsführer Joachim Kaup sowie einigen Grußworten, unter anderem vom heimischen MdL Eckhard Uhlenberg, standen jedoch zunächst die "Veteranen" der schwarzen Zunft im Blickpunkt: Wilhelm Hicking, Geschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund, verlieh Goldene Meisterbriefe für 50 Jahre als Schornsteinfeger-Meister.(...).

Die drei Abschlussbesten durften sich außerdem über ein Geldgeschenk aus Händen von Dr. Lothar Breidenbach (Fa. Junkers) freuen:

1. Anke Herbeck (500 €)
2. Marcus Engelmann (350 €)
3. Timo Spiegel (250 €)

Nach dem offiziellen Teil stärkten sich die "schwarzen Männer" - und Frauen - beim gemeinsamen Mittagessen."

Von Empörung seitens der Anwesenden war in der Zeitungsmeldung keine Rede.
Wenn in Ihrem Verband auf Neutralität gebaut wird, fragt man sich, wie weit die von Ihren Mitgliedern gefördert werden darf.
Seitens der Beschenkten hat man bei derartigen Gepflogenheiten offenbar keine Probleme.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an Buchautor Dr. Gössner 17.12.03


 

Paul Theisen


Dr. Rolf Gössner
Bremen

e-mail: goessner@uni-bremen.de

 

17.12.2003

Betreff: Schornsteinfegermonopol und Innere Sicherheit.

Sehr geehrter Herr Dr. Gössner,

seit Jahren führe ich einen erbitterten Kampf gegen das Schornsteinfegermonopol. Mittlerweile haben sich viele Gleichgesinnte im Internet gefunden. Wir sind vernetzt und verfolgen gemeinsam das eine Ziel: Weg mit einem Fossil von Himmlers Gnaden. Wir nennen uns "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol". Wir beißen auf Granit bei der Mehrzahl der Politiker und den Aufsichtsbehörden samt Justiz, obgleich jede nüchterne Betrachtung das Monopol als hochgradig reformbedürftig einstufen muss. Nur dies als Beispiel: Es müssen alle Kamine regelmäßig gekehrt werden, obwohl die allermeisten so sauber sind wie der Auspuff unserer Autos.

Im Juli verbreiteten die Medien die feste Absicht der Mehrheit der Innenminister der Länder, u.a. die Schornsteinfeger zum Zwecke der Inneren Sicherheit oder dem Großen Lauschangriff einzusetzen. Das entspricht nicht den Tatsachen, denn es ist bereits der Fall. Laut Angaben aus Schornsteinfegerkreisen stellten diese in einem der zurückliegenden Jahre 180 Mill. nicht näher definierte Daten zur Verfügung.

In Ihrem Werk "Erste Rechtshilfe", das ich gegenwärtig mit großem Interesse studiere, finde ich leider keinen Hinweis auf das geschilderte Problem. Daraus schließe ich, dass es Ihnen vor der Herausgabe Ihres Buches im Jahre 1999 noch nicht bekannt war. Mit diesem Schreiben verfolge ich den Zweck, Sie darauf hinzuweisen.

Wir wenden, trotz der abwehrenden Haltung der politischen Entscheidungsträger, alle uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mittel an. Gehäuft werden Petitionen an die Parlamente von Ländern, Bund und EU gerichtet. Wir schreiben an die verantwortlichen Politiker dieser politischen Ebenen. Wir betreiben Kehr- und Zahlungsverweigerung. Meine diesjährige Kehrverweigerung hat mich zwar ein hohes Zwangsgeld gekostet, brachte aber das Problem, insbesondere in BW, in die Medien.

In BW ist auch Bewegung im Gange. Aber eine tiefgreifende Reform scheint auch dort aussichtslos zu sein. Schließlich beraubte eine Liberalisierung den Staat eines gut funktionierenden, hochgradig organisierten und allezeit einsetzbaren Vehikels - bestens geeignet zum Einsatz von V-Leuten. Repräsentanten unseres Staates loben zwar die Schornsteinfeger als unersetzliche Brandverhüter und Umweltschützer, haben aber die Innere Sicherheit im Auge. Unsere Truppe hat zwar die Lüge durchschaut, kann sich aber noch nicht massiv dagegen zur Wehr setzen.

Ich weise Sie auf meine Internetseite hin, die zu mehreren weiteren Seiten linkt. In www.schofeg.de sind viele meiner Aktivitäten und Briefe dokumentiert (auch dieses Schreiben), ein hoch frequentiertes Gästebuch ist vorhanden. Auch Seiten anderer Mitstreiter unterhalten entsprechende Foren.

Eine Rückantwort würde mich sehr erfreuen.

Seien Sie, Herr Dr.Gössner, recht herzlich gegrüßt!

Ihr

Paul Theisen

 



Brief an Dr. Lothar Breidenbach, Fa. Junkers 11.12.03


 

Paul Theisen

11.12.2003

Sehr geehrter Herr Dr. Breidenbach,

in meinem Gästebuch fand sich der folgende Eintrag, welcher der Westfalenpost entnommen ist:

Frühzeitiges Einüben späteren neutralen Verhaltens

Die drei Abschlussbesten durften sich außerdem über ein Geldgeschenk aus Händen von Dr. Lothar Breidenbach (Fa. Junkers) freuen:

1. Anke Herbeck (500 €)
2. Marcus Engelmann (350 €)
3. Timo Spiegel (250 €)

Nach dem offiziellen Teil stärkten sich die "schwarzen Männer" - und Frauen - beim gemeinsamen Mittagessen. Mehr darüber in
(Hier folgt die Internetadresse der Westfalenpost.)

Öffentliche Freisprechung mit übler Bestechung in der Werler Stadthalle.

Welcher Lehrling ist nicht überglücklich, endlich die Lehrzeit hinter sich zu haben. Die Freisprechung ist der krönende Abschluss. Die Werler Freisprechung hinterlässt einen üblen Nachgeschmack. Dass einschlägige Firmen die besten Lehrlinge ihrer Abnehmer auszeichnen, dient Werbezwecken und ist legal. Was aber nicht legal ist, ist Ihr Verhalten in der Werler Stadthalle. Damit vollzogen Sie eine üble werbewirksame Bestechungsaktion.

Was hat Sie bewogen, Schornsteinfegerlehrlinge auszuzeichnen? Schornsteinfeger sind nicht ihre Kunden. Ihre Kunden sind die Heizungsbauer, deren Lehrlinge sie nach Belieben auszeichnen mögen. Schornsteinfeger sind vom Staat beauftragt, hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Das wissen Sie so gut, wie ich. Schornsteinfeger sollen die Anlagenbesitzer neutral beraten. Dies bedeutet aber auch, dass sie produktorientiert einseitig beraten können.

Darauf hatten Sie es abgesehen. Nicht selbstlose Nächstenliebe hat Sie bewogen, die jungen Menschen zu beschenken. Sondern Sie begingen ein lange nachwirkendes Bestechungsdelikt. Dafür können Sie und Ihr Unternehmen rechtlich belangt werden. Ihr Unternehmen zeigte sich großzügig und bringt damit die jungen Menschen in einen lang andauernden Interessenkonflikt. Sich einem solchen konsequent zu widersetzen, fällt jedem Menschen schwer. Da bei den Schornsteinfegern, wie Sie sicherlich auch wissen, häufig der Sohn den Beruf des Vaters wählt, setzten Sie auch Angehörige eines Teiles der Lehrlinge unter Druck und wecken auch bei diesen den gleichen Dankbarkeitsinstinkt. Ihr werbewirksames Verhalten ist der Neutralitätsverpflichtung schädlich und belastet die betroffenen Menschen auf Dauer.

Es ist höchst verwunderlich, dass Ihr übler Werbetrick das Wohlwollen der anwesenden Schornsteinfeger gefunden hat. Denn diese pochen bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf ihr Neutralitätsgebot.

In der Erwartung Ihrer Stellungnahme
Grüsst Sie

Paul Theisen

 



Brief an Gula 7.12.03


 

Paul Theisen

07.12.2003

Sehr geehrter Herr Gula,

ich habe vernommen, dass Sie die anstehenden politischen Entscheidungen zum Abbau des Schornsteinfegerwesens mit kritischem Sachverstand beäugen. Wenn Sie sagen
"Wenn die Politiker etwas ändern, müssen sie auch die Verantwortung für Schadensbrände und CO-Tote übernehmen",
so drücken Sie doch klar aus, dass die Schornsteinfeger bisher die Verantwortung für die genannten Schäden zu tragen hatten.

Die Praxis sieht aber völlig anders aus. Nahe Emden hat es gebrannt. Hätte der dortige BSFM das getan, was Sie für Ihren Beruf beanspruchen, so wäre es nicht zu dem Brand gekommen. In der dortigen Zeitung ist zu lesen:

In Gesprächen nach dem Brand erfuhr er, dass das Problem bekannt sei.
"(...) Auch unser Schornsteinfeger wusste davon, hat aber nichts unternommen oder uns darüber informiert."
Tatsächlich ist Bezirksbrandmeister Lautenbach das Problem mit den Kaminen (..) bekannt.

Wenn der BSFM sich wie folgt herausredet:
"Ich bin ja kein Hellseher. Und ein generelles Heizverbot bei den älteren Häusern werden die Leute auch nicht haben wollen.",
setzt er der Unverschämtheit die Krone auf.

Da verlassen sich die Menschen auf ihren verantwortlichen Schornsteinfeger und sind total verlassen. Dieses, von Ihnen verteidigte, Zwangssystem wollen wir nicht beibehalten, weil wir es nicht benötigen.

Das Schornsteinfegerwesen soll besser heute als morgen von der Bildfläche verschwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an die NZZ 5.8.03


 

Paul Theisen

Neue Zürcher Zeitung
Redaktion

Zürich

Email: online.redaktion@nzz.ch

Betreff: Angebliche schweizerische Monopolgläubigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit beschäftige ich mich intensiv im Internet mit einem deutschen Staatsmonopol, einst von Himmler verordnet. Es handelt sich um das heute noch gut florierende Schornsteinfegerwesen, das sogar einen Artikel unseres Grundgesetzes auszuhebeln in der Lage ist. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist bei uns durch Art. 13 des Grundgesetzes garantiert. Nur der deutsche Schornsteinfeger darf ohne Richterspruch in unsere Häuser eindringen, um aus Sicherheitsgründen saubere Kamine zu kehren. Unser Schornsteinfegergesetz ignoriert die modernen Heiztechniken, die jegliche Brandgefahr verhindern. Eine mächtige Lobby hält das ganze im Gange.

Nachdem wir in Deutschland das Fernmeldemonopol gekippt haben, möchten wir uns auch vom verhassten Schornsteinfegermonopol trennen. Wir verweisen auf das benachbarte Ausland, das entweder ohne jeden Zwang zurechtkommt, zumindest vorhandene Zwänge abschüttelt. Nennen wir das Beispiel Schweiz: Von Schornsteinfegerseite wird uns entgegengehalten, einzelne Kantone würden die durchgeführte Liberalisierung wieder rückgängig machen. Der Grund sei eine durch sie hervorgerufene Verteuerung der Schornsteinfegerleistungen um 20%. Diese Aussage hat sich bei unseren Gegnern, zu denen auch einflussreiche Politiker zählen, als schlechtes Beispiel schweizerischer wirtschaftlicher Liberalität festgesetzt.

Ich wende mich an Sie, als die Zeitung, die auch in Deutschland viel gelesen wird. Meine Bitte an Sie ist, die oben genannten Behauptungen richtig zu stellen. Es sollte bei uns kein falsches Bild über unser Nachbarland verbreitet werden und sich manifestieren. Schreiben Sie doch mal einen Artikel über unser einmaliges deutsches Schornsteinfegerwesen. Material befindet sich mehr als genug auf den Seiten in www.schofeg.de.

In der Erwartung Ihrer alsbaldigen Stellungnahme

grüße ich Sie herzlich

Paul Theisen

 



Brief an Bundeskartellamt 9.7.03


 

Paul Theisen

Bundeskartellamt

Bonn

E-Mail info@bundeskartellamt.bund.de

9. Juli 2003

Betr.: Hinweis auf eine kartellähnliche Konstellation, die von einem Staatsmonopol getragen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit beschäftige ich mich mit den Auswüchsen des Schornsteinfegerwesens. Ich gehöre der bundesweiten "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" an, die sich im Internet gebildet hat und zwanglos einzeln oder geschlossen gegen das Monopol kämpft, um es zu Fall zu bringen.

Meine Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass die Schornsteinfegerlobby mitsamt der Heizungsindustrie und dem Heizungsbauerhandwerk eine unzertrennbare Symbiose eingegangen ist. Ich nenne dies ein "Vertikales Kartell".

Mit den Schornsteinfegern will es keiner verderben. Ich habe die Heizungsindustrie auf das fortschrittsbremsende Verhalten der Schornsteinfeger zum Zwecke der Besitzstandswahrung hingewiesen. Fakt ist, dass sogenannte selbstsichere Anlagen in Deutschland hergestellt werden, aber nur im Ausland Absatz finden. Diese etwas teureren Anlagen ersparen die regelmäßigen Dienstleistungen der Schornsteinfeger. Die Schornsteinfegerlobby boykottiert sie aus wohlerwogenen Gründen. Ein badischer Ingenieur kämpfte 20 Jahre lang um die Zulassung seines Kaminkehrgerätes für jedermann. Es wurde schließlich genehmigt, erfordert aber dennoch den Schornsteinfeger.

Mein Brief an die Heizungsindustrie wurde mit einem vorwurfsvollen Brief vom Zentralverband der Heizungsindustrie beantwortet. Mir ist bei meiner Aktion bewusst geworden, dass die straff organisierten Schornsteinfeger ein industrielles Erzeugnis bei ihren Kunden "kaputtreden" können. Der Hersteller dieses Produktes kann sich dann glücklich schätzen, wenn er einen hohen Exportanteil hat. Mit dem Fachhandwerk ist es nicht anders. Die Schornsteinfeger haben lt. Wirtschaftswoche eine gefüllte Kriegskasse. In diese fließen 1 % der Einnahmen von über 1,5 Mrd. € jährlich.

Die Schornsteinfeger betätigen sich bereits als staatlich geförderte Energieberater, worunter man vieles verstehen kann. Eine Beratung dieserart erfordert ein hohes Maß an ingenieurmäßigen Fachkenntnissen. Das dürfte bei einem Berufseinstieg mit Hauptschulabschluss kaum vorhanden sein. Dass der Beratungsschwerpunkt auch die auf dem Markt befindlichen Produkte tangiert, dürfte bei einem Mangel an echtem Fachwissen die Regel sein. Von einem badischen Insider weiß ich, dass ein Schornsteinfeger nach der Vermittlung eines hochgelobten Fachhandwerksbetriebes von diesem einen Hunderter (in €) als Prämie auf die Hand bekommt.

Die Schornsteinfegerlobby hat es erreicht, dass ältere Heizkessel generell verschrottet werden müssen. Beim PW wäre das undenkbar. Man rechnet den Entscheidungsträgern genauestens vor, wie groß die dadurch reduzierten Brennstoff- und CO2-Mengen sind. Aber auch die Mehreinnahmen an Mehrwertsteuern werden den Politikern unterbreitet. Das geht natürlich auf Kosten der Hausbesitzer, ist aber zum Vorteil der Heizungsindustrie und des Fachhandwerks - natürlich auch der Konjunktur.

Ich hoffe, dass Sie zu dem Ergebnis kommen, dass meine Bedenken berechtigt sind. Dann bitte ich Sie um Nachricht, damit ich Sie auf weitere Informationen hinweisen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Die Antwort


 

BUNDESKARTELLAMT

1. BESCHLUSSABTEILUNG
DER BERICHTERSTATTER

Telefon: (0228) 94 99-409
Zentrale: (0228) 94 99-0
Telefax: (0228) 94 99-142
edwin.martin@bundeskartellamt.bund.de

53113 Bonn 17.Juli 2003

Herrn
Paul Theisen
Bussardstr. 56
71032 Böblingen

Betr.: Monopol der Schornsteinfeger

Bezug: Ihre e-mail vom 9. Juli 2003

Sehr geehrter Herr Theisen,

das von Ihnen kritisierte Schornsteinfegermonopol wird durch das Schornsteinfegergesetz (SchfG) begründet. Danach obliegt die Kehr- und Überprüfungspflicht von Anlagen dem Bezirksschornsteinfegermeister, der von den zuständigen Verwaltungsbehörden bestellt wird. Durch Landesverordnungen wird die Kehr- und Überprüfungspflicht im einzelnen geregelt, darunter auch die Festsetzung der Gebühr für Schornsteinkehren und -überprüfen. Die gesetzgeberischen Entscheidungen des Bundes und der Länder sind von den Verwaltungsbehörden - so auch vom Bundeskartellamt - zu beachten. Eine Änderung der Monopolstellung der Schornsteinfeger lässt sich demnach auch nur durch gesetzgeberische Maßnahmen bewirken. Adressat für Änderungen des Bundesschornsteinfegergesetzes in dem von Ihnen gewünschten Sinn wäre der Deutsche Bundestag bzw. die in ihm vertretenen Parteien.

Im Übrigen weise ich auf folgendes hin. Sofern ein Bezirksschornsteinfegermeister im Einzelfall nicht korrekt arbeiten sollte, kann die zuständige Verwaltungsbehörde ihn durch Aufsichtsmaßnahmen zu den ihm obliegenden Pflichten und Aufgaben anhalten (§ 27 SchfG). Gegebenenfalls kann seine Bestellung widerrufen (§ 11 SchfG) oder die Berufsausübung einstweilig untersagt werden (§ 28SchfG).

Mit freundlichen Grüssen

Martin

 



Lochers Brief an Datenschutzbeauftragten 20.5.03


 

Landesbeauftragter für Datenschutz Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12

66111 Saarbrücken

Fax: 0681 - 94781-29

20.05.2003

Datenermittlung durch Schornsteinfegerbetriebe

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entsetzen habe ich in der Fachzeitschrift -Norddeutsches Handwerk- Hannover, Ausgabe Nr. 5 gelesen, dass die ca. 8.650 Schornsteinfegerbetriebe Daten unserer Bürger sammeln und weitergeben. Es handelt sich hier um eine Dimension von 180 Mill. Datensätzen/Jahr, welche der Entbürokratisierung dienen sollen. Am 12.05.2003 fand in Saarwellingen die Hauptausschusssitzung der FDP statt, wo mehrheitlich beschlossen wurde, das Schornsteinfegermonopol abzuschaffen. Bei dieser Sitzung wurden diese 180 Mill. Daten durch den Landesinnungsmeister der Schornsteinfegerinnung, Harald Becken bestätigt. Jedoch beteuerte dieser, dass es sich nur um Daten von Heizungsanlagen handeln würde (§19 Schornsteinfegergesetz). Wenn man jedoch eine einfache Division anstellt unter der Berücksichtigung der Größenordnung eines Kehrbezirkes von ca. 2.550 Haushalten/Kehrbezirk und der Gesamtheit der 8.650 zugelassenen Schornsteinfegermeisterbetrieben stellt sich die Frage, wo der Überschuss der verbleibenden Daten herkommt und wohin diese weitergegeben wurden bzw. werden. Es besteht also der Verdacht, dass hier grobe Verstöße (§13, 14, 15, 16 BDSG) vorliegen.

Als betroffener Hausbesitzer darf ich um Einschalten Ihrer Behörde bitten. Für Ihr Bemühen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Axel Locher

 



Brief an den Bürgerkonvent 15.5.03


 

Paul Theisen

BürgerKonvent e.V.
info@buergerkonvent.de

15. Mai 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der FAZ las ich Ihre Anzeigen. Ich freue mich, dass sich zusehends Widerstand gegen die Untätigkeit unserer Regierung regt. Ich weiß nicht, wieweit sich meine eigenen zielgerichteten Aktivitäten in die Ihren einfügen lassen. Ich betätige mich im Verbund mit zahlreichen Gleichgesinnten bundesweit im Internet gegen unser Schornsteinfegerwesen. Unser Ziel ist die Liberalisierung des unter Himmler verfügten Schornsteinfegermonopols. Dieses hat mittlerweile in der BRD eine Macht entfaltet, die es zu einem allgemeinen Ärgernis werden ließ.

So muss jeder Kamin, ob sauber oder nicht, mindestens einmal im Jahr vom staatlich bestallten Schornsteinfeger unter Missachtung des Art.13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) gekehrt werden. Ein neues Auto muss frühestens in 3 Jahren zum TÜV. Eine neue Öl- oder Gasheizanlage wird in 3 Jahren schon zum vierten Mal vom Schornsteinfeger heimgesucht. Das Auto wird zweifellos mehr strapaziert als die Heizanlage. Jenseits der Grenze schüttelt man den Kopf über unser deutsches "Schornsteinfeger-Syndrom".

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass vor den Gerichten keine Chancen bestehen, die Auswüchse des Schornsteinfegermonopols wenigstens zu mildern. Die Aufsichtsbehörden der Schornsteinfeger sind auf ihre Klientel eingeschworen, so dass auch von ihnen keine Unterstützung zu erwarten ist. Das hat dazu geführt, dass wir in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregen. Ich möchte dies an meinem Fall erläutern:

Jedes Kehren meines Kamins mit dem harten Stahlbesen fördert Bausubstanz von der Kaminwand zutage. Da mein Kamin, wie alle Kamine von Öl- und Gasfeuerungen, absolut keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit darstellt, verweigerte ich dessen nutzlose Beschädigung durch Kehren, nicht aber durch Spiegeln. Diese simple optische Methode gewährt eine zuverlässige Überprüfung des Kamins auf einwandfreien Durchlass, obwohl auch diese Überprüfung völliger Unsinn ist.

Meine strikte Kehrverweigerung hatte ein Zwangsgeld von 2000 Euro zur Folge. Mehrere Medien haben bundesweit darüber berichtet. Im Internet ist dies nachzulesen unter

www.schofeg.de/kehrverweigerung.html.

Ich erlaube mir eine kurze Gegenüberstellung in der Anwendung zweier bundesdeutscher Gesetze:

Hätte meine Tochter ihr fünftes Kind abgetrieben, so wäre sie bei der Einhaltung von Formalitäten nach §218 straflos geblieben. Ich, ihr Vater, erwehrte mich einer völlig nutzlosen Tätigkeit, die eine Sachbeschädigung zur Folge hat. Es geht nur um eine Handvoll Dreck. Damit verstieß ich gegen eine Verordnung des Bundeslandes BW. Meine Weigerung wurde mit 2000 Euro bestraft.

Die Divergenz in der Zuordnung von Rang und Strafmaß beider Fälle könnte krasser nicht sein! Der Landesgesetzgeber erlässt (auch ohne Parlament) Verordnungen zum Schornsteinfegergesetz, die dem gesunden Menschenverstand widerstreben!

Die Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung zweifelhafter Tätigkeiten im Schutze des Schornsteinfegermonopols fügen dem Ansehen unseres Rechtsstaates unabsehbaren Schaden zu, wogegen wir uns zur Wehr setzen müssen.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



2.Brief an Haus und Grund Stuttgart 5.5.03


 

Paul Theisen Böblingen

Landesverband Württ. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

70182 Stuttgart

Fax 0711 210 48 68

5. Mai 2003

Betreff: Schornsteinfegermonopol

Sehr geehrte Damen und Herren,

eines Ihrer Mitglieder berichtete mir, Haus & Grund wende sich seit Jahren gegen die Monopolstellung der Kaminfeger. Wenn das den Tatsachen entsprechen sollte, dann aber ohne jeden sichtbaren Erfolg. Ich habe bereits am 2.3.03 in einem persönlichen Schreiben an Dr. Kornemann den Beweis geliefert, dass von Ihrer Seite das Schornsteinfegermonopol größtmögliche Schonung erfährt. Mein Schreiben wurde übrigens bis heute noch nicht beantwortet (www.schofeg.de/allgemeinbriefe.html#hug).

Ihr früherer Vorsitzender Dr. Lang, ehemals CDU-Abgeordneter in BW, teilte mir vor 2 Jahren seine defätistische Meinung mit, dass gemäß dem derzeitigen System das Gesamteinkommen der Schornsteinfeger ungeschmälert bleiben müsste. Das heißt, alle Maßnahmen zum Wohle der Hausbesitzer seien vergebens. Das führte wohl dazu, dass Dr. Lang das im Mai 1998 im Wirtschaftsministerium veranstaltete Hearing zur Neufassung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) mied - er ließ sich lt. Teilnehmerliste entschuldigen. Nur 2 Vertreter der Badischen Haus und Grund waren seitens der Hausbesitzer- und Vermieterverbände erschienen. Die vollzählig erschienenen 17 eingeladenen Schornsteinfeger haben ihre Interessen ungeschmälert durchsetzen können, wie sich aus dem Veranstaltungsprotokoll und dem Ergebnis entnehmen lässt.

Die Schornsteinfeger machen keinen Hehl daraus, dass das Monopol auch eine Versorgungsanstalt seiner Schutzbefohlenen ist. Das beweist der folgende Vorfall: Das Schornsteinfegergesetz, ein Bundesgesetz, befreit die Besitzer bivalenter Heizungen von der Emissionsmessung, was für den zuständigen Schornsteinfeger ein Einkommensausfall ist. Zur dessen Entschädigung verurteilt die KÜO Saarland die energiesparenden "Bivalenten" zu einem zusätzlichen Kehrtermin. Der angesprochene Schornsteinfeger bekannte unter Zeugen offenherzig: "Die zweite Kehrung ist nicht erforderlich, aber ich will das Geld dafür haben".

Wer von Ihrer Seite soll denn etwas bewegen, wenn die Auffassung Ihres früheren Vorsitzenden bei Ihnen Schule macht? Somit halte ich Ihre gemachte Aussage für völlig aus der Luft gegriffen. Leider verdichtet sich ein Verdacht, von dem der Spiegel letztes Jahr berichtete. Schornsteinfegerfunktionäre geben sogar unumwunden die Erhebung riesiger Datenmengen, angeblich "zwecks Entbürokratisierung", zu. Nur Schornsteinfeger haben das Recht, nach Vorankündigung den Art.13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) auszuhebeln. Hochrangige Politiker sind bereits Ehrenschornsteinfegermeister. Das ganze riecht nach Polizeistaat, dem wir uns erwehren müssen! Während eines solchen ist das Schornsteinfegermonopol 1935 entstanden. Was Himmler damals als nützlich empfand, gereicht einem Rechtsstaat, der sich freiheitliche Demokratie nennt, zur Schande!

Die Automobilklubs nahmen sich stets der Sorgen und Nöte der Autobesitzer an und haben bisher vieles erreicht, so z. B. ein Brechen der TÜV-Monopolstellung. Garnichts dieserart erreichten bisher die Hausbesitzerverbände! Ich weiß um die Stimmung unter Ihren Mitgliedern. Nicht nur das Schornsteinfegermonopol gilt es zu brechen, sondern viele nutzlose Tätigkeiten der Schornsteinfeger müssen wegfallen, die Abgasmessung muss dem Fachhandwerk übertragen und reduziert werden.

Als Besitzer eines Einfamilienhauses schuf ich Fakten, welche die Sinnwidrigkeit des Schornsteinfegermonopols über Presse, Hörfunk und TV in die Öffentlichkeit trugen. Obwohl ich dem Schornsteinfeger eine optische Kontrolle meines sauberen Kamins statt des bausubstanzschädigenden Kehrens erlaubte, bin ich mit einem Zwangsgeld von 2 000 € bestraft worden. In einem Schreiben an eines Ihrer Mitglieder finden Sie mein Verhalten als rechtlich unverantwortlich, was meine Auffassung über Ihre Passivität wiederum bestätigt! Ich wollte nicht den Sinn des - in meinen Augen unsinnigen - Schornsteinfegergesetzes und der KÜO brechen. Aber nach Auffassung der Aufsichtsbehörde gilt einzig und allein deren Buchstabe. Das bedeutet, dass trotz Sachbeschädigung unbedingt der Kamin zu kehren ist (www.schofeg.de/kehrverweigerung.html). Bei dem oben erwähnten Hearing forderte dies der eingeschleuste tonangebende hohe Schornsteinfegerfunktionär mit Erfolg, obwohl der simplen optischen Spiegelmethode der Vorrang gebührte.

Mittlerweile bildete sich die bundesweite "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", der ich angehöre. Unser Ziel ist es, das in der Bevölkerung zunehmend verhasste Monopol zu brechen. Mit zahlreichen Schreiben an Spitzenpolitiker und Abgeordnete, mit Eingaben und Petitionen ist es uns -nicht den einschlägigen Verbänden - gelungen, den Widersinn des wenig effizienten Schornsteinfegermonopols führenden Politikern zu vermitteln. Öffentliche Äußerungen aus Berlin und Schreiben der Europäischen Behörde beweisen es.

Es ist jammerschade, dass Bürger, die mit ihrem Schornsteinfeger und dessen Aufsichtsbehörden in Konflikt gerieten, in die Bresche springen müssen. Wir fanden uns im Internet und pflegen regen Erfahrungsaustausch, riskieren einiges und bringen große Opfer für unsere Mission. Leider müssen wir das tun, was Sache anderer ist. Leider fehlen uns die Mittel, kostspielige gerichtliche Klagen und noch wirksamere öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen.

Wenn Sie schon nichts zu tun bereit sind, so unterstützen Sie doch wenigstens unsere Aktivitäten. Wir sind motiviert! Wir haben schon etwas erreicht und wollen das gegenwärtige Schornsteinfegerwesen endgültig durch ein sinnvolleres, aber monopolfreies, ersetzen lassen. Bitte lesen Sie www.schofeg.de/hilfsfonds.html.

Ich weise Sie darauf hin, dass unser Schriftwechsel in völliger Transparenz - sofern es nicht ausdrücklich untersagt wird - im Internet erscheint. Ich werde aber auch mehreren Medien eine Kopie dieses Schreibens, oder einen Link darauf, zusenden.

In der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an den deutschen Mieterbund


 

Paul Theisen, Böblingen

Deutscher Mieterbund
Littenstraße 10
10179 Berlin

Email: info@mieterbund.de

Präsidentin Frau Fuchs

17. März 2003

Betreff: Bittere Klagen über das Verhalten des Deutschen Mieterbundes gegenüber der Allmacht des Schornsteinfegermonopols

Sehr geehrte Frau Fuchs,

im Internet agiert die "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", der ich angehöre. Wir betreiben einen intensiven Erfahrungsaustausch über den Missbrauch dieses Monopols, unter dem alle Bürger, Hausbesitzer wie Mieter, zu leiden haben. Dies wird uns tagtäglich in meinem Internet-Gästebuch und durch Zuschriften an mich und andere Mitstreiter erneut bestätigt. Unser Ziel ist der Ersatz dieses verhassten Monopols - einst entstanden in Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Daneben streben wir aber auch eine weniger restriktive Anwendung des Bundesemissionsschutzgesetzes an.

Ohne nennenswerten Widerstand wuchert jedwede Bürokratie, sofern sie über die notwendigen Mittel verfügt. Wird sie über die öffentlichen Haushalte finanziert, bremsen die Finanzminister. Erhält sie aber ihre finanziellen Mittel über andere Kanäle, genügt eine geschickte Taktik zum ungebremsten Weiterwuchern. Der mit einer überlaufenden "Kriegskasse" ("Wirtschaftswoche" Heft 32/2002) ausgestatteten Schornsteinfegerlobby ist es geschickt gelungen, eine für sie einträgliche Symbiose mit der Ministerialbürokratie einzugehen. Grundlage ist der kleinste gemeinsame Nenner, in dem sich Sicherheit und Umweltschutz addieren, denen sich niemand zu verweigern getraut - erst recht kein auf seine politische Laufbahn erpichter Politiker. Die "Kriegskasse" speist sich aus Gebühren, denen sich kein Hausbesitzer entziehen kann. Der wälzt die Kosten auf die Mieter ab. Das ist die gegenwärtige Situation hierzulande.

Niemand von uns zweifelt an der dringenden Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutz! Das Schornsteinfegerwesen hat darüber hinaus die Zeichen der Zeit erkannt und mit seinen Gesetzen und Verordnungen das Höchstmaß der Erfordernisse noch weit übertroffen. Das offenbart sich an den primitivsten Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Hier 2 Beispiele der uns aufgezwungenen zahlreichen übertriebenen Verordnungen der KÜO:

Mich schüttelte es jedes Mal, wenn ich mit ansehen musste, wie meine sauberen Kaminwände unter Aushebelung des Art.13 des GG abgekratzt wurde, um damit Feuerschutz vorzutäuschen. Nun verweigere ich mich. Wie mag es dem Heizungsfachmann zumute sein, wenn minder qualifizierte angebliche Handwerker seinen Messungen misstrauen und nachmessen? Beides ereignet sich alle Jahre wieder! Die Abgasmessung der Heizung müsste seltener sein wie die beim vielstrapazierten PKW.

Der Hausbesitzer ist den nutzlosen Tätigkeiten der Schornsteinfeger hoffnungslos ausgeliefert. Wäre es nicht die Aufgabe der Verbände, auch des Deutschen Mieterbundes, dagegen Position zu beziehen? Nach unseren Beobachtungen haben die deutschen Hausbesitzerverbände und der Mieterbund, von wenigen Ausnahmen abgesehen, total versagt. Im Vergleich zu den kämpferischen Automobilklubs sind sie in meinen Augen lahme Enten mit gestutzten Flügeln - unfähig, sich der aufsässigen Schornsteinfegerlobby noch zu erwehren. Ich möchte dies an einem einzigen Beispiel demonstrieren:

Zum Fachgespräch "KÜO Baden-Württemberg" am 11./12. Mai 1998 in Stuttgart waren vier verschiedene Landesverbände eingeladen - auch der Deutsche Mieterbund. Von den 4 geladenen Verbänden erschienen nur 2 Vertreter des Badischen Landesverbandes der Haus- und Grundbesitzer (HuG). Dessen einziger Sprecher schlug sich tapfer gegen eine ihn schier erdrückende gegnerische Übermacht.

Meine Frage an Sie, sehr geehrte Frau Fuchs: Was ist die wahre Ursache dieser drückebergerischen Haltung, da es doch um zukünftige Lasten von Hausbesitzern und Mietern ging? Ist es Resignation? Die geladenen 17 bundesdeutschen Schornsteinfeger waren vollzählig (!) erschienen, ebenfalls die 15 Vertreter der bundesdeutschen Ministerialbürokratie (!). Es ist ein bestätigtes offenes Geheimnis, dass die Unternehmen der Heizungsindustrie vor der Macht der Schornsteinfeger kuschen, um selektive geschäftsschädigende Maßnahmen zu verhindern! Somit waren deren Teilnehmer als neutral einzustufen.

Konnten bei einem derartigen Missverhältnis noch die Belange der Hausbesitzer und Mieter berücksichtigt werden? Die Vertreter des Monopols hatten in dem genannten Fachgespräch freie Hand, ihre Bastionen zu verteidigen und noch weiter auszubauen. Dass Kehren die sicherste Querschnittskontrolle sei, wurde erneut bestätigt. Abspiegeln wurde verpönt. Das Resultat des "Fachgespräches" diente der Neufassung der KÜO. Dementsprechend ist auch das Ergebnis ausgefallen. Der badische Sprecher des HuG, Herr Bernhard, brachte die Situation der Hausbesitzer auf den Punkt, indem er resignierend feststellte:

"Wenn ich Sie so diskutieren höre, dann meine ich, der Hausbesitzer hat überhaupt nichts mehr zu sagen. Sie kommen und prüfen und nehmen ihm alle Verantwortung ab. Tolle Sache! In Deutschland regelt man alles, einschließlich der Ausnahme!"

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass unser Briefwechsel mit Behörden auch dokumentiert wird, falls die Adressaten sich dem nicht ausdrücklich verweigern. In diesem Falle unter www.schofeg.de/allgemeinbriefe.html.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Fuchs, um Stellungnahme zu meinen Anschuldigungen.

In der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

Freundliche Grüße von

Paul Theisen

 



An Haus und Grund Stuttgart 2.3.03


 

Paul Theisen Böblingen

Landesverband Württ. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

Dr. Rolf Kornemann persönlich

E-Mail: hugwuerttemberg@t-online.de

70182 Stuttgart

2. März 2003

Betreff: Bittere Klagen über das Verhalten Ihres Verbandes gegenüber der Allmacht des Schornsteinfegermonopols

Sehr geehrter Herr Dr. Kornemann,

im Internet agiert die "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", der auch ich angehöre. Wir betreiben einen intensiven Erfahrungsaustausch über den Missbrauch dieses Monopols, unter dem nahezu alle Bürger, insbesondere die Hausbesitzer, zu leiden haben. Dies wird tagtäglich in meinem Gästebuch und durch Zuschriften an mich und andere erneut bestätigt. Unser aller Ziel ist der Ersatz dieses - in Deutschlands dunkelsten Zeiten entstandenen - verhassten Monopols. Aber auch das zum Missbrauch gefährdete BImSchG muss auch von der viel milderen 1.BImSchV, der nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen, von allen Institutionen, Behörden, Haus- und Grundbesitzer und Schornsteinfegern anerkannt und eingehalten werden.

Ohne nennenswerten Widerstand wuchert jedwede Bürokratie, sofern sie über die notwendigen Mittel verfügt. Wird sie über die öffentlichen Haushalte finanziert, bremsen die Finanzminister. Erhält sie ihre finanziellen Mittel aber von woanders, ist nur eine geschickte Taktik erforderlich, um ungebremst weiter zu wuchern. Der mit einer überlaufenden "Kriegskasse" ("Wirtschaftswoche" Heft 32/2002) ausgestatteten Schornsteinfegerlobby ist es hervorragend gelungen, eine für sie einträgliche Symbiose mit der Ministerialbürokratie einzugehen. Im kleinsten gemeinsamen Nenner müssen sich Sicherheit und Umweltschutz addieren, denen sich niemand zu verweigern getraut - erst recht kein auf seine politische Laufbahn erpichter Politiker. Die "Kriegskasse" füllt sich aus Gebühren, denen sich kein Hausbesitzer (Mieter zahlen hohe Wohnnebenkosten) entziehen kann. Das ist die gegenwärtige Situation hierzulande.

Weshalb wende ich mich an Sie, Herr Dr. Kornemann? Der Verband, dem Sie vorstehen, ist ein Sammelbecken von Haus- und Grundbesitzern. Ich kenne Ihre Satzungen nicht, vermute aber, dass er auch dem Schutze seiner Mitglieder gegenüber der Willkür staatlicher und halbstaatlicher Organisationen dient. Ohne Schutzerwartung zieht es niemanden zu einem Verband.

Niemand von uns zweifelt an der dringenden Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutz! Das Schornsteinfegerwesen hat darüber hinaus die Zeichen der Zeit erkannt und mit seinen Gesetzen und Verordnungen das Höchstmaß der Erfordernisse noch weit übertroffen. Das offenbart sich an den primitivsten Tätigkeiten der Schornsteinfeger. Hier 2 Beispiele der uns aufgezwungenen zahlreichen übertriebenen Verordnungen der KÜO:

Mich schüttelte es jedes Mal, wenn ich mit ansehen musste, wie mein sauberer Kamin unter Aushebelung des Art.13 des GG innen abgekratzt wurde, um einem vorgetäuschten Feuerschutz Genüge zu tun. Nun verweigere ich mich. Wie mag es dem Fachhandwerker zumute sein, wenn minder qualifizierte angebliche Handwerker seinen Messungen misstrauen und nachmessen? Beide Fälle alle Jahre wieder! Der Hausbesitzer ist den nutzlosen Tätigkeiten der Schornsteinfeger hoffnungslos ausgeliefert. Wäre es nicht die Aufgabe der Verbände, dagegen Position zu beziehen? Nach unseren Beobachtungen haben die deutschen Hausbesitzerverbände, von einigen Ausnahmen abgesehen, total versagt. Im Vergleich zu den kämpferischen Automobilklubs sind sie in meinen Augen lahme Enten mit gestutzten Flügeln - unfähig, sich der aufsässigen Schornsteinfegerlobby noch zu erwehren. Ich möchte dies an einem einzigen Beispiel demonstrieren:

Zum Fachgespräch "KÜO Baden-Württemberg" am 11./12. Mai 1998 in Stuttgart waren Vertreter vom Badischen und Württembergischen Landesverband der Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer (HUG) eingeladen, daneben die des Verbandes Baden-Württembergischer Wohnungsunternehmen und des Deutschen Mieterbundes. Von diesen 4 Verbänden erschienen nur 2 Vertreter des Badischen Landesverbandes. Dr. Lang ließ sich entschuldigen! Der badische Sprecher, Herr Bernhard schlug sich tapfer gegen eine ihn schier erdrückende Übermacht. Ein Sitzungsprotokoll hat Herr Stehmer ihm später verweigert. Erst auf Antrag des Verwaltungsgerichtshofes anlässlich meines dort laufenden Verfahrens wurde es dem Gericht ausgehändigt, keines aber Herrn Bernhard. Weshalb diese Verweigerung?

Meine Frage an Sie, Herr Dr. Kornemann: Was ist die wahre Ursache einer solchen Drückebergerei, da doch um zukünftige Lasten aller Hausbesitzer diskutiert werden sollte? Ist es Resignation? Die geladenen 17 bundesdeutschen Schornsteinfeger waren lt. Teilnehmerliste vollzählig(!) erschienen, ebenfalls die 15 Vertreter der bundesdeutschen Ministerialbürokratie(!). Es ist ein bestätigtes offenes Geheimnis, dass die Unternehmen der Heizungsindustrie vor der Macht der Schornsteinfeger kuschen, um selektive geschäftsschädigende Maßnahmen zu verhindern! Somit sind sie als neutral einzustufen. Können bei einem derartigen Missverhältnis noch die Belange der Hausbesitzer berücksichtigt werden? Die Vertreter des Monopols hatten freie Hand, ihre Bastionen zu verteidigen und noch weiter auszubauen. In Herrn Stehmer fanden sie einen willfährigen Bundesgenossen. Dass Kehren die sicherste Querschnittskontrolle sei, wurde erneut bestätigt. Der Spiegel wurde verpönt. Das Resultat des "Fachgespräches" diente der Neufassung der KÜO. Dementsprechend ist auch das Ergebnis ausgefallen.

Es ist bekannt, dass die Eigenheimbesitzer in Ihren Verbänden schwach vertreten sind, die immobilienbesitzenden Schornsteinfeger dagegen relativ stark. In unserer IG herrscht die Meinung vor, dass die Schornsteinfeger in den Hausbesitzerverbänden ein übergebührliches Mitspracherecht besäßen. Ich bitte Sie, auch dazu Stellung zu beziehen.

Herr Bernhard brachte die Situation der Hausbesitzer auf den Punkt, als er während des Fachgespräches 1998 resignierend feststellte: "Wenn ich Sie so diskutieren höre, dann meine ich, der Hausbesitzer hat überhaupt nichts mehr zu sagen. Sie kommen und prüfen und nehmen ihm alle Verantwortung ab. Tolle Sache! In Deutschland regelt man alles, einschließlich der Ausnahme!"

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass unser Briefwechsel mit Behörden stets dokumentiert wird, falls die Adressaten sich dem nicht ausdrücklich verweigern.

In diesem Falle unter www.schofeg.de/allgemeinbriefe.html

Ich bitte Sie, Herr Dr. Kornemann, um Stellungnahme zu meinen Anschuldigungen. In der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

Freundliche Grüße von

Paul Theisen

 



Seilschaft Heizungsindustrie und Schornsteinfeger


"Das Gute wollen ist ein Fortschritt, das Böse wollen ein Rückschritt"

Bernhard von Clairvaux


Der Inhalt:

==> Bericht über eine zweckgebundene Symbiose
==> Meine Briefe an die Heizungsindustrie
==> Brief vom BDH
==> Brief von Theisen an den BDH
==> Brief von Loos an den BDH

"Den Fortschritt verdanken die Menschen den Unzufriedenen."

Aldous Huxley



Bericht über eine zweckgebundene Symbiose


 

Die Parteispendenskandale offenbaren die Verflechtung der deutschen Industrie mit der politischen Klasse. Geldspenden machen sich auf lange Sicht bezahlt.

Eine Verflechtung besonderer Art ist die zwischen Heizungsindustrie und Schornsteinfegern. Dort fließen keine Gelder, wenn auch höchst wahrscheinlich an anderer Stelle. Es ist eine unabgesprochene zweckgebundene Symbiose zwischen den genannten Kontrahenten:

Die Schornsteinfeger behaupten sich mit Hilfe einer mächtigen Lobby. Die finanziellen Mittel werden einer "Kriegskasse" (lt. WIWO) entnommen, in die jeder Schornsteinfeger 1% seiner Einnahmen einzahlt. Sie gaukeln Politikern und Ministerialbeamten die dringende Notwendigkeit eines Verschrottens voll funktionsfähiger Altanlagen zum Schutze der Umwelt vor. Die Mehreinnahmen durch die dabei erhobene Mehrwertsteuer machen den Finanzministern Appetit.

Was bei stinkigen Dieselfahrzeugen und uralten Schrottlauben unmöglich ist, gelingt den Schornsteinfegern mit ihrem Appell zum Verschrotten alter Anlagen. Lachender Nutznießer ist neben dem Heizungsbauerhandwerk die einschlägige Industrie. Ohne die Lobbyarbeit der Schornsteinfeger bliebe deren Ersatzbeschaffung auf Sparflamme.

Die Schornsteinfeger üben aber auch noch eine unscheinbare, aber mächtige, Funktion in der Darstellung einer Werteskala der Handwerksbetriebe und der verschiedenen Fabrikate in ihrem Kundenkreis aus. Weder das Heizungsbauerhandwerk noch die Heizanlagenhersteller können es sich leisten, den Schornsteinfegern das Kriegsbeil hinzuwerfen, ohne ihren Ruin zu riskieren.

Im Sommer 2002 wandte ich mich in einem Brief an mehrere deutsche Heizungsindustrieunternehmen mit einer Anfrage und einer Bitte um eine Stellungnahme. Es handelte sich um die von der Schornsteinfegerlobby vehement boykottierte Einführung sogenannter eigensicherer Heizkessel. Diese gelten als besonders umweltfreundlich, da sie geringfügige Abweichungen der Abgase von den Sollwerten melden, grobe Abweichungen dagegen zum Abschalten der Anlage führen. Damit machen sie jedoch die gegenwärtig vorgeschriebenen regelmäßigen Tätigkeiten der Schornsteinfeger überflüssig. Zur Veranschaulichung des Konfliktes schrieb ich eine Satire , die ich meinem Schreiben beifügte.

Die Industrie reagierte zunächst nicht. Erst auf mein zweites Schreiben meldeten sich einige Unternehmen mit dem gleichen Tenor: Man schätze den Status quo und betonte die gute Zusammenarbeit mit den Schornsteinfegern. Auf die den Schornsteinfeger erübrigende eigensichere Heizung ist nicht einmal eingegangen worden.

Das Unternehmen Viessmann faxte eine Kopie meines Schreibens an den Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Dieser teilte mir sein gutes Verhältnis zum Schornsteinfegerhandwerk mit, und erteilte mir eine harsche Rüge.

Die genannten Schreiben samt der Antwortschreiben von mir und einem Mitstreiter sind im Folgenden zu lesen.

 



Meine Briefe an die Heizungsindustrie


 

Abs.: Paul Theisen

Mein erster Brief vom 23.07.2002 an die Geschäftsleitungen einschlägiger Unternehmen der deutschen Heizungsindustrie:

An die Geschäftsleitung der Firma X

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Kreise der Kritiker unseres Schornsteinfegerwesens herrscht Besorgnis darüber, dass es in einem mit hohem Sicherheitsstandard ausgestatteten hochindustrialisierten Land wie dem unseren, nicht möglich ist, eine eigensichere Kleinfeuerungsanlage auf den Markt zu bringen. Die Schornsteinfegerlobby lässt stets verlauten, eigensichere Kleinfeuerungsanlagen seien entweder nicht machbar oder höchst unzuverlässig. So stellt sich die Frage, weshalb nicht bei großen Anlagen.

Wir glauben, die Gründe der Zurückhaltung der Geräteindustrie darin zu sehen, dass keines der einschlägigen Unternehmen Vorreiter sein möchte. Eine fortschrittshinderliche latente Angst fürchtet die Rache der Schornsteinfegerlobby. Einem Anbieter wird nachgesagt, seine anbiedernde Haltung stempele ihn zum Schornsteinfegerliebling, was sich für ihn auszahlt. Wir sind der festen Meinung, dass der lange Arm der Schornsteinfegerlobby soweit reicht, um einen Vorreiter auf dem Markt der eigensicheren Brenner in den Ruin zu treiben.

Ich bitte Sie, die beigefügte Satire zu lesen und mir offen und ehrlich Ihre Meinung mitzuteilen. Trifft sie den Nagel auf den Kopf, oder liegen meine Schilderungen daneben. Ich bitte Sie um eine offene und ehrliche Stellungnahme.

Der Text der Satire ist auch nachzulesen unter

www.schofeg.de/selfcontrol.html

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich außer Ihrem Unternehmen noch weitere namhafte Unternehmen Ihrer Branche anschreibe. Die eingehenden Antworten helfen uns im Kampf gegen technische Rückständigkeit und nutzlose Verschwendung von finanziellen Resourcen. Bedauerlich ist, dass gegenwärtig das Beharren auf dem Staatsmonopol namens Schornsteinfegerwesen behördlicherseits unumstößlich zu sein scheint.

Die eingehenden Stellungnahmen bleiben unter Verschluss. Ich werte sie anonym aus.

In der Erwartung Ihrer alsbaldigen Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen

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Mein zweiter Brief vom 09.09.2002 an die Geschäftsleitungen einschlägiger Unternehmen der deutschen Heizungsindustrie:

An die Geschäftsleitung der Firma X

Als Mitglied der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" sandte ich Ihnen am 23.7.2002 einen Text mit der Bitte um Ihre Stellungnahme zu. Eine solche ist bisher noch nicht bei mir eingegangen.

Wir verfolgen seit geraumer Zeit, mit welchen kriminellen Mitteln die "Schornsteinfegermafia" jeglichen technischen Fortschritt im Bereich der Kleinfeuerungsanlagen zum Zwecke des Erhalts ihres noch staatlich garantierten Besitzstandes blockiert. Obwohl alle technischen Möglichkeiten gegeben sind, konnte sich die sogenannte eigensichere Kleinfeuerungsanlage bisher nicht durchsetzen. Eine solche Anlage machte die jährliche Emissionsmessung überflüssig. Um dieses Dilemma zu veranschaulichen, verfasste ich die meinem früheren Schreiben beigefügte Satire "Die Tragödie eines Öl- und Gas-Brennerbauers in 4 Akten". Sie ist auch nachzulesen unter

www.schofeg.de/selfcontrol.html

Wir legen sehr großen Wert darauf, von der Geräteindustrie eine offene und ehrliche Stellungnahme zu diesem Thema zu erfahren. Sicherlich ist auch Ihnen bekannt, dass die Presse sich in zunehmendem Maße mit den negativen Begleiterscheinungen unseres Schornsteinfegermonopols befasst:
"Wirtschaftswoche", "Fokus" und demnächst nochmals "Der Spiegel".

Damit Sie keine geschäftlichen Benachteiligungen erfahren, versichere ich Ihnen nochmals durch Ehrenwort, keinen einzigen Firmennamen eines Einsenders preiszugeben! Wohl behalte ich mir vor, pauschal die Teilnahme der Gesamtheit der Geräteindustrie an meiner Aktion zu veröffentlichen.

In der Erwartung Ihrer alsbaldigen Stellungnahme,

mit freundlichen Grüßen

 



Brief vom BDH


 

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie BDH
Frankfurter Straße 720-726 - 51145 Köln Geschäftsführer

Herrn
Paul Theisen

16. September 2002

Sehr geehrter Herr Theisen,

mit Telefax vom 9. September 2002 wandten Sie sich an Mitgliedsunternehmen des BDH und baten um Stellungnahme zu einem Text der "lnteressengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", der Sie angehören.

Der BDH weist Ihre polemischen und von der Sache her ungerechtfertigten Vorwürfe gegen das Schornsteinfegerhandwerk mit Nachdruck zurück. Die im BDH organisierten Hersteller moderner Heizungstechnologie fühlen sich keineswegs durch das Schornsteinfegerhandwerk beeinträchtigt, neue Technologien zu entwickeln und sie erfolgreich am Markt zu platzieren. Ganz im Gegenteil erhalten wir über die Tätigkeit des Schornsteinfegerhandwerks und durch die enge institutionelle Zusammenarbeit Hinweise über neue Entwicklungsmöglichkeiten und ggf. bestehende technische Probleme im Bestand und nicht zuletzt aufschlussreiche Informationen zur Erschließung vonC02-Minderungs- und Energieeinsparpotentialen.

Die Länder der EU werden in wenigen Monaten die kurz vor der Verabschiedung stehende Directive on Energy Performance of Buildings umsetzen müssen. Gemäß dieser neuen Richtlinie werden je nach Objekt einmalige oder ständig wiederkehrende Überprüfungen von Feuerungsstätten erforderlich. Es mag Ihnen entgangen sein, dass diese Länder nunmehr das deutsche Schornsteinfegerhandwerk als exzellentes Beispiel und Modell sehen, eine auf Neutralität hin verpflichtete Berufsgruppe mit der wichtigen Überwachung von Feuerungsstätten zu betrauen. Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, dass Schornsteinfeger nicht nur "fegen", sondern Abgasverluste messen und die Sicherheit von Feuerungsstätten überprüfen.

Ton und Diktion Ihres Website-Auftrittes lassen den Schluss zu, dass es hier nicht um die Sache, sondern um einen Art persönlichen Feldzug geht. Als bedauerlich empfinden wir es, dass Sie mit diesem Auftritt einen nicht nur von der deutschen Heizungsindustrie, sondern auch von einer großen Mehrheit der Bevölkerung sehr geschätzten Berufsstand diskreditieren.

Mit freundlichen Grüßen

 



Brief von Theisen an den BDH


 

30. September 2002

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie

Betreff: Ihr Schreiben vom 16.September 2002

Sehr geehrter Herr X,

soll ich mich für Ihre Schelte und Belehrung etwa bedanken? Ich finde es höchst seltsam, dass die von mir angesprochene Firma Viessmann keinerlei Stellung zu meiner Anfrage nimmt, sondern statt dessen sich bei ihrem Industrieverband Schützenhilfe holen muss. Das spricht nicht für das Unternehmen!

Erst recht geziemt es sich nicht, dass ein Industrieverband sich schützend vor rücksichtlose Begünstigte eines Staatsmonopols stellt! Wer, wie wir alle von der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol", die Winkelzüge und die räuberische Methodik unseres deutschen Schornsteinfegerwesens durchschaut hat, und die zahlreichen bei uns eingehenden e-mails, Telefonanrufe und Einträge in das Gästebuch kennt, ist von der deutschen Gesetzgebung, zumindest auf diesem Gebiet, zutiefst enttäuscht.

Ihre freundliche Haltung gegenüber den Schornsteinfegern hat zweifellos ihre Gründe: Für Ihre Mitglieder sind die Schornsteinfeger in erster Linie staatlich bestallte "Auftragsköder"! Nachgewiesenermaßen schrecken sie dabei auch nicht vor der Annahme von Prämien zurück. Wer in seiner Verbandszeitschrift Szenarien veröffentlichte, die darauf hinauslaufen, noch strengere Verordnungen zur Absenkung von Abgasverlusten zu fordern, die der Heizungsindustrie beachtliche Umsatzzuwächse erbrächten, hat diese natürlich auf seiner Seite. Er imponiert damit auch dem Gesetzgeber, dem damit im Zeitraum von 4 Jahren gemäß dem Szenario über 10 Mrd. DM an Mehrwertsteuern zugeflossen wären. Zum Glück kamen diese Vorschläge nie zum tragen.

Welcher Gerätehersteller und Handwerksbetrieb legt sich schon mit den Schornsteinfegern an, wenn er damit riskiert, als "schornsteinfegerunfreundlich" gehandelt und behandelt zu werden? Der BSFM ist ein wichtiger Stützpfeiler im Geflecht einer kartellartigen Seilschaft, die mit einer offenen Marktwirtschaft nichts im Sinn hat!

Die Schornsteinfegerlobby hat es immerhin vermocht, voll funktionsfähige Kleinfeuerungsanlagen per Gesetz zu Schrott deklarieren zu lassen. Kein TÜV hat jemals einen PKW seines Alters wegen zu Schrott erklärt. Es klingen mir noch die bei meinen Besuchen auf der INTHERM vollmundig propagierten supergünstigen Wirkungsgrade der - nun vorzeitig verschrotteten - Heizkessel und Brenner in den Ohren!

Gewiss erbringen Verbesserungen der Kessel- und Brennerwirkungsgrade erwünschte und notwendige Einsparungen an fossilen Brennstoffen und damit einhergehend eine Verminderung der schädlichen Abgase. Dass aber gleicher Kapitaleinsatz in die Wärmedämmung bei der Altbaurenovierung mehr erbringt, verschweigt sowohl die Lobby der Schornsteinfeger als auch die der Heizungsindustrie gegenüber dem Gesetzgeber. Doch die Dämmstoffindustrie hat keine kapitalkräftige Lobby wie die der Schornsteinfeger. In www.schofeg.de/wiwo.html ist ein Artikel zu diesem Thema aus der "Wirtschaftswoche" Heft 32/2002 zu lesen.

Kein Gesetz schreibt vor, dass die Brennraumwände der Heizkessel zwecks besserer Wärmetransformation mindestens so häufig gereinigt werden sollten, wie die Kamine. Dagegen bringt Kaminkehren keine Energieersparnis. Verstopfungsgefahr und Kaminbrände gehören bei modernen Heizanlagen ohnehin der Vergangenheit an. Nur das althergebrachte Kehren der mittlerweile sauberen Rauchabzüge verteidigt die Schornsteinfegerlobby im eigenen Interesse mit Zähnen und Klauen. Die einzig sinnvolle regelmäßige - die Schornsteinfeger sicherlich überfordernde - Kesselreinigung interessiert sie nicht. Diese überlassen sie den Heizungsfachfirmen oder den Betreibern; oder sie unterbleibt gänzlich.

Sie verdrehen völlig die Tatsachen, wenn Sie den Schornsteinfegern Hinweise auf neue Entwicklungsmöglichkeiten zusprechen, oder ihnen Neutralität zugestehen. Ich beweise auf vielen meiner Seiten in www.schofeg.de das genaue Gegenteil. Lesen Sie dazu auch den neuesten "Spiegel" Heft 40/2002 S.63.

Wer beim Gesetzgeber ein Kehren sauberer Kamine durchsetzt, denkt nicht an Fortschritt. Wer den Einsatz von selbstbedienten Kaminkehrgeräten torpediert, schützt sich nur vor ernsthaften Konkurrenten. Wer eine angstmachende Kaminverstopfungsgefahr durch Vogelnestbau dramatisiert, dagegen aber den Kamin nicht vor dem nächsten Kehrzyklus bis zu 12 Monaten später zu kehren gewillt ist, handelt verlogen und fahrlässig.

Eigensichere Kleinfeuerungsanlagen, wie sie bei Großfeuerungen üblich sind, bieten ganzjährigen Schutz für die Hausbewohner, weil sie bei Kaminverstopfungen automatisch abschalten. Diese halten auch die Abgaswerte in den vorgegebenen engen Grenzen und schalten ab, sobald sie davon abweichen. Dann aber ist der Fachmann gefragt und nicht der Schornsteinfeger, der nur kehren und messen kann. Eigensichere Anlagen sind den Schornsteinfegern allein schon deshalb ein Dorn im Auge, weil ihr wachsender großflächiger Einsatz die meisten von ihnen allmählich brotlos machte.

Den Machtmissbrauch eines überholten Monopols bekämpfen alle, die der "Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol" angehören. Jeder von uns ist durch Schlüsselerlebnisse mit machtlüsternen Schornsteinfegern und deren Beschützern motiviert worden, hinter die Kulissen eines abartigen Monopols zu schauen. Das Internet dient uns dazu, um in aller Offenheit der breiten Öffentlichkeit reinen Wein einzuschenken. Uns deretwegen eines persönlichen Feldzuges zu bezichtigen, basiert entweder auf Unwissenheit oder ist eine böswillige Unterstellung von Ihnen. Eine Gesellschaft, in der ein jeder gutgläubig abnickt und zu allem Ja und Amen sagt, hat keine Zukunft. Ist das Ihre Devise? Wir setzen jedenfalls auf Fortschritt!

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass der Inhalt dieses Briefes, wie auch der Ihres Schreibens, demnächst auch im Internet als Seite meiner Homepage erscheinen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief von Loos an den BDH


 

Wolf-Dieter Loos

D - 64 285 Darmstadt, 19.10.02

Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie
Frankfurter Strasse 720 - 726

51 145 Köln

- per Fax 02203 / 9 35 93-22 -

Ihr Schreiben vom 16. September 02 an Herrn Theisen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Bundesrepublik Deutschland hat ein weltweit einzigartiges, auch einzigartig überflüssiges Schornsteinfegersystem, das seine Wurzeln im 3. Reich hat; der Hintergrund war damals gar nicht so sehr die viel genannte "Sicherheit", sondern das Bespitzeln der Volksgenossen. Durch eine in geradezu "vorbildlicher" Weise mit der Politik verfilzte Schornsteinfeger-Lobby ist es bis heute gelungen, dieses katastrophale, GG-widrige, EU-rechtswidrige Monopol nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern auch noch auszubauen.

Dagegen wandte sich Herr Theisen mit seinem an verschiedene Heizungshersteller gerichteten Schreiben, das von mindestens einem Hersteller - unter Missachtung der Datenschutzbestimmungen! - an Sie weitergeleitet wurde. Herr Theisen steht in Deutschland nicht allein. Aber in dieser Bananenrepublik haben die meisten Menschen längst vor der Allmacht der Politik kapituliert, und es wird nur noch am berühmten "Biertisch" geschimpft; wirklich gemacht wird wenig, weil die Menschen in diesem Land wissen, dass der Einzelne sowieso nur noch untergebuttert wird - u.a. auch von Verbänden wie dem BDH!

Als einer derjenigen, die dieses unzeitgemässe Monopol bekämpfen, betrachte ich Ihren vom Ton her unverschämten Brief an Herrn Theisen als einen Affront gegen alle Bürger dieses Staates. Die Vorwürfe von Herrn Theisen sind weder "von der Sache her ungerechtfertigt" noch "polemisch". Ihre Aussage, dass sich die im BDH organisierten Hersteller keineswegs durch das Schornsteinfegerhandwerk (zu "Handwerk" unten mehr) darin beeinträchtigt sähen, "neue Technologien zu entwickeln und sie erfolgreich am Markt zu plazieren", muss als Schutzbehauptung an gesehen werden, damit Sie keinen Ärger mit den Schornsteinfeger-Verbänden bekommen.

Tatsachen nämlich sind :

Die heutigen Brenner (gleichgültig, ob Gas oder Öl) produzieren so wenig Russ, dass ein Fegen des Kamins alle zehn Jahre immer noch zu früh wäre. In meinem Kamin konnte ich nach sorgfältiger quantitativer Analyse nach einem Jahr genau 580 mg brennbare Substanzen nachweisen, die durch das Fegen von den Kaminwänden gelöst worden waren. Weitere 2,2 g brennbare Substanzen (darin enthalten allerdings auch Feuchtigkeit) waren im Laufe eines Jahre allein durch Schwerkrafteinwirkungen von den Wänden meines Schiedel-Kamin abgefallen und waren von mir am Abend vor der Kehr-Orgie entfernt worden. Dies ist das Eine.

Das Andere ist die unverschämte "Immissionsschutzmessung", die vor etwa 30 Jahren eingeführt wurde. Damals sollten auch die Heizungsbauer die Berechtigung erhalten, diese Messungen verbindlich durchzuführen. Einer mit der Politik - ich wiederhole mich - unglaublich verfilzten Schornsteinfeger-Lobby (man denke nur an die lächerlichen Neujahrs-Empfänge!) gelang es damals, sich zum allein Privilegierten zu machen. Dies können Sie weder in Abrede stellen noch bagatellisieren. Ihre Behauptung, durch die "Tätigkeit des Schornsteinfegerhandwerks und durch die enge institutionelle Zusammenarbeit Hinweise" ..... zu erhalten, ist so lächerlich, dass hier nur kurz darauf eingegangen werden muss.
Tatsache ist nach wie vor, dass ein sehr hoher Prozentsatz von Schornsteinfegern nicht einmal in der Lage ist, die primitiven Tätigkeiten (Bürste rauf, Bürste runter; Russpumpe 10 Mal rein und raus ziehen; dreimal Knöpfchen drücken) dieses sogenannten "Handwerks" korrekt auszuführen. Vom theoretischen Hintergrund der obligatorischen Messung soll hier gar nicht gesprochen werden. "Mein" Schornsteinfeger konnte mir nicht einmal erklären, wieso - laut seinen Tabellen - sogar ein CO2-Wert von 15% möglich sein soll. Ich bin Chemiker, und ich weiss, dass der theoretische Grenzwert bei der vollständigen Verbrennung von Aliphaten (und Heizöl besteht nun einmal in erster Linie aus Aliphaten) bei 14 % CO2 liegt. Erst das Labor eines Heizölproduzenten konnte mir dies scheinbare Diskrepanz erklären; mein Schornsteinfeger erklärte mir nur, das stehe "doch so in den Unterlagen". Dass der CO2-Gehalt im trockenen Abgas zu messen ist, wusste er nicht! Wenn Sie nun erzählen, dass solche Leute (inzwischen hat der genannten Herr einen eigenen Kehrbezirk) zur Fortentwicklung Ihrer Technik beitragen, so nennt man dies auf Neu-Hochdeutsch "die Leute verarschen".

Ihr dritter Absatz schliesslich ist an "Schleimerei" kaum noch zu überbieten. Es mag dem Wunsch-denken der Schornsteinfeger auch in anderen Ländern entsprechen, einfach ohne Haussuchungsbefehl in ein Haus eindringen zu können; in Deutschland hat so etwas erstmals ein gewisser Heinrich Himmler ermöglicht, und Sie werden wohl nicht ernstlich glauben, dass auch nur ein einziges Land die Frechheit besitzen wird, diesen Bruch des alten Grundsatzes "my home is my castle" in ein Gesetz umzusetzen. So etwas ist nur in Deutschland möglich, wo der Polizeistaat noch immer in den Hirnen sämtlicher Politiker von grün bis schwarz nistet (vergl. dazu den SPIEGEL-Artikel vom Frühjahr, demzufolge die Bundesregierung plant, u.a. Schornsteinfeger zur Montage von Wanzen zu verpflichten/!). Zum Messen von Abgasverlusten brauche ich keinen Schornsteinfeger, der für wenige Minuten Arbeit Stundenlöhne von mehreren hundert EURO kassiert. Das kann ich selbst machen, und es wird zusätzlich vom Wartungs- und Störungsdienst gemacht, den ich schon deswegen habe, damit ich im Notfall den Brenner schnell repariert bekomme; der Schornsteinfeger meckert doch höchstens, reparieren kann er sowieso nichts. Denn dass der Schornsteinfeger ein Handwerker ist, behauptet doch nur die Zunft von sich allein! Ein Handwerke arbeitet kreativ, rekonstruktiv und / oder Werte schaffend bzw. erhaltend; der Schornsteinfeger vernichtet mit seiner "Arbeit" (die Anführungszeichen sind notwendig) an modernen Heizungsanlagen lediglich Volksvermögen! Beutelschneiderei nennt man so etwas! Auf Ihren Kokolores mit der "Sicherheit" braucht hier auch nicht weiter eingegangen zu werden; Sie beten lediglich Grimms gesammelte Schornsteinfeger-Märchen nach.

Ton und Diktion Ihres Schreibens lassen lediglich den Schluss zu, dass Sie Ihren Brief entweder auf Druck der Schornsteinfeger-Lobby geschrieben haben oder aber von vornherein eine Auseinandersetzung mit dieser mächtigen Gruppe vermeiden wollen; letzteres wäre menschlich durchaus verständlich. Denn durch die Willkürmassnahmen von Schornsteinfegern hat so mancher Heizungsbauer wirklich zu leiden. Unter vier Augen geben auch die Vertreter von Brenner- und Kessel-Firmen unumwunden zu, dass man sich mit den Schornsteinfegern nun einmal arrangieren müsse, weil diese die tatsächliche Macht haben. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren vom BDH, ist die Realität im heutigen Deutschland.

Da Ihr Brief an Herrn Theisen beim Schornsteinfeger Gedamke im Internet steht, werde ich auch mein vorliegendes Schreiben über Herrn Theisen ins Internet stellen lassen, um einem grösseren Publikum vor Augen zu führen, wie selbst die deutsche Industrie vor dieser mittelalterlichen abgeschotteten selbstherrlichen Gilde kuscht, ja, sogar mit ihr verfilzt ist. Denn offenkundig interessiert Sie nicht der letztendlich leidtragende Verbraucher, sondern nur die Vermeidung von Reibungen mit den Schornsteinfegern, die nicht einmal über einheitliche Arbeitsrichtlinien verfügen, sondern von Kehrbezirk zu Kehrbezirk völlig unterschiedlich arbeiten.

Ich zeichne mit durchaus

unfreundlichen Grüssen!

 



2. Brief an Professor Rawe


 

30. April 2002

Sehr geehrter Herr Professor Rawe,

Ende 2000 wandte ich mich an Sie mit der Bitte um Stellungnahme zu Ihrem Gutachten, das zur Einführung des Rauchrohrkehrens in Baden-Württemberg führte. Gemäß Ihrer Antwort wäre diese Maßnahme nicht berechtigt gewesen. Daraufhin klagte ich beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die Neufassung der KÜO.

Meine heutige Anfrage betrifft Ihr Gutachten zur Rechtfertigung des jährlichen Überprüfens oder Reinigens von Gaskaminen. Ich kenne dieses Gutachten nicht und bin auch persönlich nicht davon betroffen. Als Mitglied der "Interessengemeinschaft gegen Schornsteinfegermonopol" verfolge ich jedweden Missbrauch dieses Monopols. Meine Mitstreiter und ich sind im Internet aktiv. Wir wehren uns gegen die weit überzogenen Vorschriften im häuslichen Feuerungsbereich. Es häufen sich Beschwerden von Gasfeuerungsanlagenbetreibern, die nicht bereit sind, ihren sauberen Gaskamin alle Jahre dem Schornsteinfeger zu überlassen, wogegen ihr weitaus stärker strapazierter PKW nur alle 2 Jahre zum TÜV muss. Sogar Betreiber von Brennwertkesseln müssen den Schornsteinfeger "ertragen".

Die behördliche Rechtfertigung der strengen Gaskamin-Verordnung leitet sich aus Ihrem Gutachten aus dem Jahre 1998 ab. Auch in diesem Falle bin ich der Meinung, dass es nicht in Ihrem Sinne ist, den bisher schon üppigen Leistungskatalog der Schornsteinfeger noch weiter zu verschärfen. Der folgende Text ist im Netz nachzulesen:

"Nach dem Gutachten von Prof. Rawe über die Notwendigkeit von wiederkehrenden Überprüfungstätigkeiten an modernen Gasfeuerungsanlagen durch das Schornsteinfegerhandwerk vom Juni 1998 sowie dem BGW-Positionspapier wird ein jährlicher Rhythmus der Tätigkeit bei der Überprüfung/Reinigung des senkrechten Abgasleitungsteils im Unterdruckbetrieb (Naturzugverfahren) gefordert."

Mein Studium von Protokoll und Teilnehmerliste eines Hearings, das im Mai 1998 im Stuttgarter Wirtschaftsministerium stattfand, verschaffte mir die Erkenntnis, dass Ihre Person unter den Stützen des Schornsteinfegerwesens ein besonders hohes Ansehen genießt. Im Gegensatz zu den vielen anderen dort nicht erschienenen geladenen Gäste aus Industrie und Verbänden wurde insbesondere Ihr Fernbleiben erwähnt. Es fiel mir weiter auf, dass die zahlreichen geladenen Ministerialbeamten und Schornsteinfegervertreter aus mehreren Bundesländern vollzählig(!) der Einladung gefolgt waren. Schon allein diese Tatsachen verschafften mir die Gewissheit, dass das Hearing in erster Linie eine Alibifunktion zur Verschärfung der Vorschriften im Feuerungsbereich hatte. Das folgende Zitat des Vertreters der Hausbesitzer bringt es auf den Punkt:

"Wenn ich Sie so diskutieren höre, dann meine ich, der Hausbesitzer hat überhaupt nichts mehr zu sagen. Sie kommen und prüfen und nehmen ihm alle Verantwortung ab. Tolle Sache! In Deutschland regelt man alles, einschließlich der Ausnahme."

Ein den Teilnehmern zugesagtes Protokoll wurde ihnen später verweigert. Erst nachdem das Gericht Jahre danach ein Protokoll anforderte, bequemte man sich, aus der Tonbandaufzeichnung eine Abschrift anzufertigen. Dieses Verhalten spricht für sich!

Die Neufassung der KÜO ab 2000, in die das Resultat des Hearings mit einfloss, entlastete die Hausbesitzer kaum. Eine Besonderheit ist, dass Kehren und Messen in der Mehrzahl der Fälle auf einen Termin gelegt worden sind, was bisher mit den fadenscheinigsten Argumenten abgelehnt wurde. Trotz der beachtlichen Wegezeitersparnis hat sich die Zahl der Kehrbezirke in Baden-Württemberg im Jahre 2000 aber nur von 944 auf 935 reduziert. Somit ist der Wegfall unnützer Wege durch neuegeschaffene Aufgaben der Schornsteinfeger eliminiert worden. Dennoch dankte man den Schornsteinfegern für das von ihnen dargebrachte finanzielle Opfer. Auch diese Tatsache spricht für sich!

Im Schornsteinfegerwesen ist es bei Begründungszwängen gängige Praxis, mangels Statistiken und handfesten Fakten sich auf die Forschungsergebnisse eines Experten aus dem Hochschulbereich zu berufen - nämlich auf Sie. Die daraus abgeleiteten strengen Auflagen sprechen jeder Vernunft Hohn. Wer hinter die Kulissen des deutschen Schornsteinfegerwesens schaut, sieht nicht mehr "rot", sondern "rawe". Dass Ihr Name derart missbraucht wird, liegt nur daran, dass Sie als "Galionsfigur" für überflüssige neue Verordnungen instrumentalisiert und missbraucht werden! Ich gehe davon aus, dass Sie über diese Fakten nicht im Bilde sind.

Die modernen Feuerungstechniken und der abnehmende Verbrauch von Brennstoffen hätten die Leistungen der Schornsteinfeger ständig reduzieren müssen. Das Gegenteil ist der Fall! In Baden-Württemberg stieg in den letzten 10 Jahren die Zahl der Kehrbezirke um mehr als 50% an. Das verdanken wir überwiegend der Umsetzung Ihrer Gutachten! Da fragt man sich mit Recht, warum die Inspektionsintervalle bei den Kraftfahrzeugen drastisch reduziert wurden - bei den Feuerungen aber nicht.

Es ist eine beschämende und traurige Tatsache, dass die sich auf Ihre Gutachten stützenden Maßnahmen unsere Volkswirtschaft bisher nahezu eine Mrd. € gekostet haben, ohne einen nennenswerter Sicherheitszuwachs oder eine bessere Umweltverträglichkeit zu erzielen. Kein anderes EU-Land stützt sich auf Ihre Gutachten, obgleich die dortige Technik weitgehend der unseren entspricht. Dass Deutschland in der EU das Schlusslicht in der BIP-Zunahme ist, dass wir im Standortwettbewerb weltweit von Jahr zu Jahr weiter absacken, hat gewiss mehrere Ursachen: Eine davon sind die strengen Auflagen im Feuerungsbereich, die sich größtenteils auf Ihre Gutachten stützen!

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Professor Rawe, um Ihre Stellungnahme zu den geschilderten Fakten. Schließlich steht Ihr Ruf als Wissenschaftler auf dem Spiel. Da ich davon ausgehe, dass auch Sie großen Wert auf Transparenz legen, ist auch dieser Schriftverkehr auf meiner Homepage unter "Briefwechsel mit wichtigen Adressaten" nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



Brief an den Rechnungshofpräsidenten Dr.Engels


 

26. April 2002

Sehr geehrter Herr Dr. Engels,

in Ihrem Interview in der "Wirtschaftswoche" Heft 16/2002 prangern Sie die behördliche Misswirtschaft insbesondere dort an, wo sich Kompetenzen zwischen Bund und Ländern überschneiden. Es sind Kompetenzüberschneidungen nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern zwischen den Bundesländern, die das Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen zu einem bundesweiten Ärgernis ausweitete.

Deutschland besteht aus etwa 8000 Kehrbezirken, deren Inhaber staatlich bestallte Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) sind. Das System fester Kehrbezirke hat seinen Ursprung im 3. Reich. Der totale Staat verschaffte sich mit Hilfe dieser festen Struktur eine zuverlässige Basis zur großflächigen "Beschattung" seiner "Volksgenossen". Systemhörige Schornsteinfeger hatten wegen des viermaligen jährlichen Kaminkehrens eben so oft Zutritt in jedes Haus. Meldungen auch über gegenwärtige Bespitzelungen durch Schornsteinfeger (Spiegel 7/2002) wurden nach meiner Kenntnis bisher nicht widerlegt.

In der Bundesrepublik ist die Festlegung der Kehr- und Überprüfungsordnung, KÜO genannt, in den Händen der Bundesländer. Gleich kommunizierenden Röhren stimmen diese sich untereinander ab. Sie taten in der Vergangenheit noch mehr: Strengere Verordnungen eines der Länder übertrugen sich wie eine Seuche in alle anderen Länder und wurden schleunigst übernommen. Auf diese Weise hat sich der Einflussbereich des Schornsteinfegerwesens auf das jetzige Niveau hochgeschaukelt. Da das Schornsteinfegergesetz Bundesgesetz blieb, oblag es dem Bund, es in gewissen Zeitabständen gemäß den Erfordernissen der Länder zu novellieren. Nicht nur diese schädliche Verzahnung erschwert den Widerstand gegen das Schornsteinfegergesetz und seine überholten Verordnungsstrukturen, sondern auch die Tabuzone "ökologische Notwendigkeit" und vorgegaukelte Feuersicherheit aller Schornsteinfegertätigkeiten.

Kritik und Widerstand gegen dieses Ärgernis nehmen trotzdem ständig zu. Da weigert sich z. B. der Besitzer einer Gasheizung, seinen blitzsauberen Kamin alle Jahre kehren zu lassen, ein anderer kann nicht einsehen, dass der Schornsteinfeger die vom Heizungsfachmann vorgenommene Brennereinstellung nachkontrolliert.

Verweigerungen und Beschwerden in Form von Petitionen blieben bisher erfolglos. Petitionen leitet der Petitionsausschuss automatisch an die selben Personen weiter, die die beklagten Zustände zu verantworten haben; dies trotz der Aufforderung, die Petition von neutralen Personen begutachten zu lassen. Jedem mit dem Schornsteinfegerwesen vertrauten Menschen kommt die bittere Erkenntnis, dass dieses System in erster Linie der Einkommensgarantie der ständig wachsenden Zahl an Schornsteinfegern dienlich ist, ohne auf ein abgewogenes Maß an notwendiger Sicherheit Rücksicht zu nehmen. Dies geht auf Kosten aller: Der Hausbesitzer bezahlt an der Haustür, der Mieter bezahlt überhöhte Wohnnebenkosten. Auf diese Weise kommen pro Jahr etwa 1,5 Mrd. € zusammen, die in die Taschen von 17 000 deutschen Schornsteinfegern fließen.

Aus diesem Grund hat sich in den letzten Jahren im Internet ein stetig wachsendes Widerstandsnetzwerk gegen das Schornsteinfegerwesen etabliert. Die Protagonisten sind überwiegend Naturwissenschaftler, Ingenieure und Techniker. Es sind Menschen, die sich kein X für ein U vormachen lassen, auch wenn ein übermächtiger Staat dahinter steht.

Einschlägige Fakten sind im Internet zur Genüge dargestellt. Deshalb verweise ich Sie auf meine Homepage www.schofeg.de, die auf die meiner Mitstreiter hinweist.

Gewiss berührt das Schornsteinfegerwesen Ihr definiertes Tätigkeitsfeld nur am Rande, denn es wird nicht über den Staatshaushalt finanziert. Ich betrachte aber die 1,5 Mrd. € Jahresumsatz als eine Quasi-Steuer, die an der Haustüre kassiert wird. Überwiegend nutzlose Tätigkeiten dienen als ihre scheinbare legitime Grundlage. Dieses System ist ein öffentliches Ärgernis, das dringend beseitigt werden muss. Der Inhalt auch dieses Briefes ist auf meiner Homepage dokumentiert. Für eine Rückantwort bin ich Ihnen dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen

 



1. Brief an Professor Rawe


 

Prof. Dr.Ing. Rudolf Rawe
Fachhochschule Gelsenkirchen
Emscherstr. 62

45891 Gelsenkirchen

14. Dezember 2000

Anfrage wegen Kehren des Rauchrohres durch den Schornsteinfeger

Sehr geehrter Herr Professor Rawe,
es mag Sie verwundern, zu dem genannten Thema Post zu erhalten. Mit Ihrem Namen als Aushängeschild begründet das baden-württembergische Wirtschaftsministerium (WM) eine 1991 in Kraft getretene Verordnung, die in jeder Hinsicht grober Unsinn ist. Es handelt sich um das obligatorische jährliche Kehren des Rauchrohres durch den Schornsteinfeger.

Ich hatte 1998 einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, weil mein Schornsteinfeger das Kehren meines Rauchrohres berechnete, aber nicht kehrte. Er tat 1996 erstmalig der fraglichen Verordnung durch Eintrag in sein Kehrbuch Genüge. Im Anschluß an dieses Verfahren wandte ich mich mit einer Petition an den Landtag, die aber abgewiesen wurde. Man verwies in der Ablehnung auf Untersuchungen einer deutschen Fachhochschule im Jahre 1988 etc., die es als notwendig erachteten, das Rauchrohr vom Schornsteinfeger kehren zu lassen.

Vor 20 Jahren ergänzte ich meine Ölheizung aus ökologischen Gründen mit hohen Kosten um eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe. Als nunmehriger Betreiber einer bivalenten Heizung wurde ich von der Emissionsmessung zwar befreit, unterliege aber gemäß der Verordnung dem gebührenpflichtigen Kehrzwang des Rauchrohres, während bei den üblichen Ölfeuerungen nur bei Bedarf zu kehren ist. Als einstigem "Ökofan" traut die neue Verordnung mir heute nicht einmal mehr zu, für die "Kosmetik" des Rauchrohres zu sorgen.

In meiner ersten Petition erbat ich lediglich Gleichbehandlung. Deren Ablehnung veranlaßte mich, in einer 2. Petition die Abschaffung der gesamten neuen Verordnung zu kippen. Ich bat stets um eine neutrale und unabhängige Beurteilung meiner Beweggründe. Wieder machte sich der Petitionsausschuß nur die Gegenargumente derer im WM zu eigen und lehnte ab.

Man verwies in der 2.Ablehnung in verwirrender Darstellung auf Ihr Gutachten aus dem Jahre 1983. Demgemäß hätten Sie 1988 die Notwendigkeit der Rauchrohrkehrung durch den Schornsteinfeger bestätigt. Es ist auch noch von weiteren, nicht namentlich aufgeführten Experten aus der Fachwelt die Rede. Aber nur Ihr Name mit akademischen Titeln, tätig in der FH Münster, wurde in der Ablehnung genannt. In einer 3. Petition erweiterte ich die Skala meiner Argumente. Auch diese ist zurückgewiesen worden. Die Texte dieser Petition samt Ablehnung liegen bei. Falls Sie es wünschen, sende ich Ihnen gerne die Texte zu den beiden anderen Petitionen zu.

In Baden-Württemberg stieg die Zahl der Kehrbezirke zwischen 1985 und 1999 von 623 auf 944, also über 50%. Das nicht zuletzt wegen dieser unsinnigen Verordnung. Da ich annehme, daß gleiches in allen Bundesländern geschah, schätze ich die aufgelaufenen Kosten der angeblich von Ihnen befürworteten (!) Rauchrohrkehrung in den zurückliegenden Jahren in der Bundesrepublik auf weit mehr als 1 Mrd. DM. Diese Kosten sind volkswirtschaftlicher Schaden, der bestenfalls einer komfortablen ABM für Schornsteinfeger gleichkommt. Bei fast 1/4 Mio. Jahreseinkommen eines Bezirkssschornsteinfegermeisters mit schlecht bezahltem Gesellen und einer ihm zustehenden Teilbürokraft (wozu?), mit kaum nennenswerten Betriebskosten, dürfte sogar ein C4 vor Neid verblassen.

Ein Leserbrief in unserem Lokalblatt offenbarte mir den angestauten Unmut in der Bevölkerung über das "real existierende Schornsteinfegerwesen". Bevor ich weitere rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit unternehme, veröffentliche ich alle meine "Odyssee" begleitenden Schriftstücke im Internet. Ich möchte aber diesen Schritt nicht eher gehen, bevor ich mit Ihnen Rücksprache genommen habe. Schließlich könnten Sie durch die Veröffentlichung in Mißkredit geraten. Deshalb diese Anfrage.

Wegen der üblen Behandlung und der Verschleierungstaktik durch die einschlägigen Behörden bin ich verbittert und mißtrauisch geworden. Transparenz gehört nun einmal zur Demokratie. Mangelnde Transparenz aber führt zu vielerlei Assoziationen wie: Lobbyismus, Gefälligkeitsgutachten oder gar Korruption. - Bei Ihnen sehe ich einen Widerspruch darin, daß Sie angeblich auf der einen Seite "für einen Untersuchungszeitraum von im Mittel 140 Tagen maximale Rußschichtdicken von 0,1 mm an der Schornsteinwange" angeben (aus dem Text der Ablehnung meiner 2.Petition), dagegen aber vor dem Bund-Länder-Ausschuß angeblich die Notwendigkeit der Rauchrohrkehrung bestätigen.

Es ist auffallend, daß ausgerechnet das WM Sie 1983 um ein Gutachten bat (in Stuttgart befinden sich im WM die "Schutzengel" der Schornsteinfeger). Damals war schon allgemein bekannt, daß der Rußanteil in den Verbrennungsrückständen stetig abnahm. Ebenfalls war bekannt, daß von Jahr zu Jahr der Brennstoffdurchsatz pro Anlage zurückging. Hätten Schadensfälle Ihr Gutachten ausgelöst, so hätte man sie mir nicht verschwiegen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum noch zu diesem Zeitpunkt nun auch das Rauchrohr in die kostspielige Obhut der Schornsteinfeger zu übergeben war. Sicherlich sind Sie in der Lage, auch darüber Stellung zu beziehen.

In Erwartung Ihrer baldigen geschätzten Antwort

mit freundlichem Gruß

Paul Theisen

 



Antwortbrief des Professor Rawe auf meine Anfrage


 

Fachhochschule Gelsenkirchen D-45877 Gelsenkirchen

Fachbereich
Versorgungs- und Entsorgungstechnik
Labor für Immissionsschutz
Neidenburger Straße 10
Gelsenkirchen

An
Herrn Paul Theisen...

...Auskunft erteilt Prof. Dr. Rawe

Gelsenkirchen, den 09.01.2001

Anfrage wegen Kehren des Rauchrohres durch den Schornsteinfeger

Bez.: Ihr Schreiben vom 14.12.2000

Sehr geehrter Herr Theisen

Zu Ihrem o.a. Schreiben nehme ich gerne wie folgt Stellung.
Nach der in den 70er Jahren erfolgten Umstellung der Gasversorgung in der BRD auf Erdgas häuften sich bei dem für das Schornsteinfegerwesen zuständigen Referat im Wirtschaftsministerium NRW Anfragen von Bürgern bezüglich der Kehrung von Gasfeuerungsanlagen. Dies war der Anlaß für das Ministerium, 1982 die FH Münster mit der Durchführung eines Gutachtens zur "Verschmutzung und Reinigungshäufigkeit von Rauch- und Abgasanlagen häuslicher und gewerblicher Feuerstätten" zu betrauen. Das unter meiner Leitung durchgeführte Gutachten wurde dem Ministerium im August 1983 überreicht.

Im Rahmen der Untersuchungen wurde mehr als 300 Anlagen in NRW untersucht. Dabei wurden die nach einer Kehrperiode vorgefundenen Rußmengen ermittelt. Ergänzend wurden Laborversuche an Öl-, Gas- und Feststofffeuerungen durchgeführt. Es ergab sich, dass bei den Gasfeuerungen kein Ruß gefunden wurde. Auch bei den ordnungsgemäß (danach mit Rußzahl <=3) betriebenen Ölfeuerungen wurden im Labor keine meßbaren Rußschichtdicken festgestellt.

Nicht ordnungsgemäß betriebene Ölfeuerungen wiesen jedoch Rußschichtdicken bis zu 6 mm im Schornstein auf. Die mit Abstand stärksten Verschmutzungsstufen wurden im waagerechten Rauchgasweg, also im Rauchrohr, festgestellt. Über die Untersuchungen wurde von mir auf der VDI-Tagung "Verbrennung + Feuerung" 1983 in Essen berichtet (Anlage 1). Der umfangreichere Abschlußbericht kann von Wirtschaftsministerium angefordert werden.

Als Folge des Gutachtens hat das Ministerium in NRW unmittelbar die damalige 2x jährliche Kehrung von Gasfeuerstätten auf 1x reduziert.

Zeitverzögert erfolgte auch die Reduzierung der Kehrhäufigkeit bei Ölfeuerungen von 2x auf 1x jährlich.

Wie dargelegt, hat das Gutachten seinerzeit also zu einer Reduzierung der Kehrhäufigkeit durch das Schornsteinfegerhandwerk geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Rawe

l Anlage

Die mehrseitige Anlage enthält keine zur weiteren Klärung relevanten Daten.

 



Nachschlag Rauchrohr


 

Auszug aus einem Brief an eine gemeinnützige Öffentliche Institution.

...Zunächst eine kurze Definition des Rauchrohres: Vereinfacht gesagt, ist das Rauchrohr der Auspuff des Heizkessels. Im Gegensatz zu dem des Autos ist es kürzer und wesentlich weiter. Statt ins Freie, leitet das Rauchrohr die Abgase auf gerader oder abgewinkelter Bahn in den Kamin. Im Folgenden ist nur von den heute üblichen Anlagen die Rede. Solche verbrennen Öl oder Gas in sogenannten Öl- oder Gaskesseln. Der Terminus "Rauchrohrkehren" bedeutet jährliches Kehren oder Kontrollieren des Rauchrohres.

Das Rauchrohr befand sich bis vor fast 20 Jahren im Dornröschenschlaf. Es tat seine Dienste. Plötzlich entdeckte jemand in ihm ein "Gefahrenpotential". 1982 beauftragte das Wirtschaftsministerium von NRW die Fachhochschule Münster mit der Erstellung eines Gutachtens über Abgasanlagen, darunter auch das Rauchrohr, das von Prof. Rawe durchgeführt wurde. Nachweisbare Schadenfälle waren nicht die Ursache.

Im Ablehnungstext meiner letzten Petition wird aber auf eine fehlende Statistik hingewiesen. "... die darüber Auskunft geben könnte, bei wie vielen Bränden zugesetzte Rauchrohre oder Schornsteine die Brandursache waren ...". So erhob sich aus der Dunkelziffer unaufgeklärter Brände der Popanz "Rauchrohr" und seine Karriere als Verursacher von Schäden hatte begonnen. Wie aber ein zugesetztes Rohr bei einem Heizkessel zu einem Brand führen soll, ist mir ein Rätsel; schlimmstenfalls Kohlenmonoxyd-Vergiftung, wovon aber nicht die Rede ist.

Im Rauchrohr kann nichts brennen, da keine zündende Flamme den Kessel verläßt. Jeder Kesselbauer wird dies bestätigen. Im übrigen war der Rußbesatz schon vor 18 Jahren in der Regel gering, wenn auch noch nicht so gering wie bei den heutigen Kesseln. Verstopfungen des Rauchrohres? Wie soll sich ein Abzugsrohr von 12 cm Durchmesser zusetzen? Wäre das wirklich der Fall, so schaltete sich der Brenner automatisch ab. Tatsache ist auch, daß das bemühte "Gefahrenpotential" schon 1982 rückläufig war. Denn einsetzende Sparmaßnahmen und höhere Wirkungsgrade von Kesseln und Brennern ließen den Brennstoffverbrauch von Jahr zu Jahr sinken, was sich auf geringere Rückstandsmengen, insbesondere Ruß, auswirkte.

Im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist es nicht evident, dem Rauchrohr Beachtung zu schenken. In allen Lebensbereichen schlummern - trotz strengster Vorschriften - unzählige wirkliche Gefahrenpotentiale und Risiken, die wir in Kauf nehmen: In der Haustechnik, im öffentlichen Straßenverkehr, der menschlichen Ernährung und zahlreichen weiteren Lebensbereichen. Wie viele vorzeitige Todesfälle ließen sich durch verordnete regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vermeiden. Obwohl bekannt ist, daß der Blitzableiter an Gebäuden Brände verhütet, ist es jedem Häuslebauer selbst überlassen, ob er sein Haus mit einem solchen bestückt.

Würden in unserem Lande alle nur denkbaren - durch Schadensfälle nachgewiesenen - Risiken durch vorsorgliche Schutzmaßnahmen abgedeckt, so wäre Deutschland gewiß das sicherste Land der Welt - aber gewiß das Ärmste unter den Industriestaaten. Wir hätten eine aufgeblähte Bürokratie, die sich mit der Abfassung und der Ausführungskontrolle der notwendigen Richtlinien und Verordnungen zu befassen hätte. Wir brauchten noch mehr Mediziner, noch mehr Kontrolleure, noch mehr Polizei. Kurzum, wir brauchten uns nur noch mit uns selbst zu beschäftigen. Das fragwürdige Rauchrohrkehren wäre noch nicht einmal dabei.

Ich behaupte, der Motor der weit übertriebenen Leistungen der Schornsteinfeger sind Psychologie, Lobbyismus (wenn nicht gar Korruption!) und die Zwänge der "Parkinsonschen Gesetze". Die Schornsteinfeger, sich selbst mit Vorliebe "Glücksbringer" nennend, verstehen es, sich bei allen möglichen Gelegenheiten vorteilhaft in Szene zu setzen. Ihre Uniform scheint ihnen wie angewachsen zu sein. Zum Jahreswechsel sieht man in jeder Gazette Politiker mit Schornsteinfegern. SWR3 brachte kürzlich eine die Schornsteinfeger glorifizierende Dokumentation. Diese ständige Präsens hält den weitverbreiteten Aberglauben mit den "Glücksbringern" unter Dampf. Dazu kommt auch noch die dem Menschen innewohnende archetypische Angst vor Schadenfeuer, das die emsigen Schornsteinfeger (Uniformierte sind vertrauenerregend) mit ihrem pflichtgemäßen Kehren verhüten. Dies ist die unterschwellige landläufige Meinung von den Schornsteinfegern.

Weshalb pochen staatliche Stellen auf die Beibehaltung der bisherigen Tätigkeiten der Schornsteinfeger? Ja, sie ließen sich noch weitere einfallen, wie z.B. das jährliche Rauchrohrkehren! In den Wirtschaftsministerien der Länder sitzen sie, die "Behüter" der Schornsteinfeger, in jedem Landratsamt sitzt ein spezieller Sachbearbeiter. Eine Verringerung der Tätigkeiten der Schornsteinfeger führte zwangsläufig auch zum Abbau von Bürokratie - ein grober Verstoß gegen die "Parkinsonschen Gesetze". Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt der "Behütung", der aber von den Behörden verschwiegen wird: nämlich das dem Ungar Peter zugeschriebene "Kartoffeltheorem". Dieses lautet: "Jetzt haben wir die Kartoffeln im Keller, also müssen sie auch gegessen werden". Das bedeutet, was sollen die Schornsteinfeger denn tun, wenn sie weniger kehren dürfen? Das ist das Dilemma des fürsorglichen Staates, dem die Schornsteinfeger als "beliehene Unternehmer" anvertraut sind; ähnlich den ehedem zahlreichen, nun nicht mehr benötigten, "freigesetzten" Postbeamten.

Prof. Rawe ist wegen seines Gutachtens der unangreifbare akademische Garant für die Notwendigkeit des "Rauchrohrkehrens". Sein mißbrauchter Name ist ohne sein Wollen Synonym für angstorientierte Arbeitsbeschaffung der Schornsteinfeger geworden.

Ich beschränkte mich bis hierher nur auf das Rauchrohr. Aber auch das jährliche Kehren des Kamins ist überflüssig. Gaskessel arbeiten nahezu rückstandfrei. Auch die geringen verbleibenden Rückstände der Ölkessel rechtfertigen kein jährliches Kaminkehren. Das meiste fällt von alleine auf die Kaminsohle herab. Bei den modernen Öl- und Gasfeuerungen besteht auch nicht mehr die geringste Gefahr von Kaminbränden.

Auch angsteinflösende Begründungszwänge dienen zur Aufrechterhaltung des Status quo. Kaminbrände sind passé. Also erfindet man Spinngewebe, Wespennester, Vogelnester und in den Kamin gefallene Tauben, die zu Verstopfungen des Kamins führen könnten. Welche Kreatur baut schon ihr Nest in einen Schacht mit heißen Abgasen? Aber offenbar schenken verblendete Entscheidungsträger den Schornsteinfegern mehr Glauben als deren Kritikern in den Medien.

Die sogenannte Reform des Schornsteinfegerwesens in 1999 hat bewiesen, daß man nicht an Abbau denkt. Die eingesparten 9 von 944 Kehrbezirken sind weit weniger, als die nun eingesparte Wegezeit. Bisher verteidigte man mit Zähnen und Klauen die Notwendigkeit von 2 getrennten Terminen für Emissionsmessung und Kehren. Bisher berief man sich bei den Arbeitskosten auf neutrale Arbeitsstudien nach REFA. Ich aber mußte nach der Reform 15% mehr bezahlen als vorher, obwohl der Schornsteinfeger keinen Deut mehr machte.

Fänden die gegenwärtigen Aktivitäten des Kehrens oder Kontrollierens alle 5 Jahre statt, so wäre das noch zuviel. Das gilt aber auch annähernd für die jährliche Emissionsmessung. Warum ist diese häufiger als die des PKW, der einer weitaus höheren Beanspruchung als der stationäre Heizkessel ausgesetzt ist? Muß denn der Schornsteinfeger auch noch den Heizungsbauer kontrollieren, nachdem dieser den Kessel justiert hat? In der KFZ-Branche wäre gleichartiges nicht durchsetzbar. Aber die Hausbesitzer haben keinen ADAC.

All diese Fakten genießen bei den Politikern keinen besonderen Stellenwert. Keine Haushaltsplanung ist davon betroffen, da der Staat nicht die Kosten trägt. Nur eine unabhängige Regulierungsbehörde ist in der Lage, das gegenwärtige Schornsteinfegerwesen zu reformieren. Das Beispiel Bundespost beweist es. Das Schornsteinfegerwesen tatkräftig zu reformieren erfordert schier unüberwindliche psychologische Hürden, nämlich dem Gejammer ob der Risiken und der damit verbundenen Sicherheitdefizite beherzt zu begegnen. Nach BSE wagt sich erst recht kein Politiker da heran.... (1/2001)

 



Brief an den Wirtschaftweisen Prof. Siebert


 

19.03.2002

Sehr geehrter Herr Professor Siebert,

in den VDI-Nachrichten las ich Ihr Interview, das den ausgebliebenen Ruck in unserer Gesellschaft zum Thema hatte.

Ich machte in den letzten Jahren bittere Erfahrungen mit einem des Rucks dringend bedürftigen Problems. Als "gebranntes Kind" beschäftige ich mich mit dem von keinem anderen Land nachgeahmten Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen. Ich schaute hinter die Kulissen eines unter Hitler zugrundegelegten krakenhaften Systems, das dank staatlicher "Zuhälter" - seien es Beamte oder Politiker - eine Eigendynamik entwickeln konnte, die jedem Ruck trotzen muß.

Wer sich mit den Repräsentanten unseres Schornsteinfegerwesens anlegt, zieht trotz stichhaltiger Argumente immer den Kürzeren. Hinter mir liegt eine Klage und mehrere Petitionen an drei verschiedene Instanzen, die alle erfolglos geblieben sind. Ich möchte nicht auf Details eingehen, solche befinden sich auf meiner Homepage www.schofeg.de zur Genüge.

Ich möchte darauf hinweisen, dass jeder Angriff auf die Bastion "Schornsteinfegerwesen" dessen systemimmanente Kurzschlussmechanismen in Gang setzt. Seine Akteure sind korrupte Ministerialbeamte samt deren vergatterten "Warlords" in den Landratsämtern, aber auch untätige realitätsblinde Politiker jeglicher Richtung.

Die Tatsache, daß ein Verwaltungsrichter mich wie folgt belehrte: "Der Schornsteinfeger darf auch dann behaupten, er habe gekehrt, wenn er nicht gekehrt hat." lässt erkennen, dass ein schlechtes Gesetz unsere Justiz verheerend zu malträtieren in der Lage ist. Entsprechend wirken sich derartige Richtersprüche auf das Rechtsverständnis in der Bevölkerung aus.

Aber auch die Mitglieder der Petitionsausschüsse (von uns gewählte Abgeordnete) verursachten in der Vergangenheit argen Verdruss. Wenn nur denjenigen eine Petition zur Stellungnahme zugeleitet wird, welche die angefochtene Sache zu verantworten haben, ist das ein Skandal. Wen wundert es da noch, dass wir in diesem Lande eine stetig zunehmende Wahlenthaltung beobachten müssen, was den erhofften Ruck in sein Gegenteil verkehrt hat.

Ich stehe in dieser Sache nicht allein da, was aus den zahlreichen Verweisen von meiner Homepage auf weitere Streiter gegen das demokratieschädliche Staatsmonopol Schornsteinfegerwesen erkennbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Theisen